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Beschlußempfehlung und Bericht

Eckhardt Rehberg Berichterstatter. Berichterstatter

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/5774 16. Wahlperiode 20. 06. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) 1. zu dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen Drucksache 16/1122 Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2005 Vorlage der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes (Jahresrechnung 2005) und 2. zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof Drucksachen 16/3200, 16/3563 Nr. 1.2 Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2006 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2005) A. Problem 1.DasBundesministeriumderFinanzenhatgemäßArtikel114Abs.1des Grundgesetzesund 114Abs.1derBundeshaushaltsordnungdieHaushaltsundVermögensrechnungdesBundesfürdasHaushaltsjahr2005demDeutschenBundestagunddemBundesratvorgelegtundgebeten,eineEntscheidung über die Entlastung der Bundesregierung herbeizuführen. Drucksache 16/1122 2.DerBundesrechnungshofhatdievorgelegtenRechnungensowiedieWirtschaftlichkeitundOrdnungsmäßigkeitderHaushalts-undWirtschaftsführungdesBundesgemäßArtikel114Abs.2desGrundgesetzesund 97Abs.1 derbundeshaushaltsordnunggeprüftundseinebemerkungen2006dem DeutschenBundestagunddemBundesratzugeleitet. Drucksache16/3200 3.DerBundesrathatderBundesregierunginseiner830.Sitzungam16.Februar 2007 die Entlastung für das Haushaltsjahr 2005 erteilt.

Drucksache 16/5774 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode B. Lösung DerDeutscheBundestagerteiltderBundesregierunggemäßArtikel114Abs.1 desgrundgesetzesinverbindungmit 114derBundeshaushaltsordnungfür das Haushaltsjahr 2005 die Entlastung. DieBundesregierungwirdzugleichaufgefordert,denFeststellungendesHaushaltsausschussesRechnungzutragenundunterBerücksichtigungseinerEntscheidungenMaßnahmenzurSteigerungderWirtschaftlichkeitindieWegezu leiten oder fortzuführen. WeiterwirddieErwartungausgesprochen,dassdieBundesregierungalleBerichtspflichtenfristgerechterfüllt,umeinezeitnaheVerwertungderErgebnisse bei den Haushaltsberatungen zu ermöglichen. BundesregierungundBundesrechnungshofwerdengebeten,denHaushaltsausschusslaufendübersolchePrüfungsergebnissezuunterrichten,diezugesetzgeberischenMaßnahmengeführthabenoderfüranstehendeGesetzesvorhaben von Bedeutung sind. ZustimmungzuderEntlastungderBundesregierungfürdasHaushaltsjahr2005mitdenStimmenderFraktionenCDU/CSU,SPD,FDPund BÜNDNIS90/DIEGRÜNENgegendieStimmenderFraktionDIELINKE. KenntnisnahmederBemerkungendesBundesrechnungshofes2006zur Haushalts-undWirtschaftsführungdesBundes (einschließlichderfeststellungen zur Jahresrechnung 2005)

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/5774 Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen: 1.DerBundesregierungwirdgemäßArtikel114desGrundgesetzesinVerbindung mit 114 der Bundeshaushaltsordnung aufgrund a)desantragsdesbundesministeriumsderfinanzenaufdrucksache16/1122 und b)derbemerkungendesbundesrechnungshofes2006aufdrucksache16/3200 dieentlastungfürdashaushaltsjahr2005erteilt. DieEntlastungumfasstauchdieRechnungderSondervermögendesBundes, für die kein abweichendes Entlastungsverfahren vorgesehen ist. 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, a)beideraufstellungundausführungderbundeshaushaltsplänediefeststellungendeshaushaltsausschusseszudenbemerkungendesbundesrechnungshofeszubefolgen, b)maßnahmenzursteigerungderwirtschaftlichkeitunterberücksichtigung derentscheidungendesausschusseseinzuleitenoderfortzuführenund c)dieberichtspflichtenfristgerechtzuerfüllen,damiteinezeitnaheverwertungderergebnissebeidenhaushaltsberatungengewährleistetist. Berlin, den 20. Juni 2007 Der Haushaltsausschuss Otto Fricke Bernhard Brinkmann (Hildesheim) VorsitzenderBerichterstatter

Drucksache 16/5774 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Bericht des Abgeordneten Bernhard Brinkmann (Hildesheim) I. Allgemeiner Teil DerAntragdesBundesministeriumsderFinanzenauf Drucksache16/1122wurdeinder35.SitzungdesDeutschenBundestagesam11.Mai2006demHaushaltsausschussüberwiesen.DieserhatdenAntragandenRechnungsprüfungsausschusszurweiterenBeratungweitergeleitet. DieUnterrichtungdurchdenBundesrechnungshofauf Drucksache16/3200hatderPräsidentdesDeutschenBundestagesam24.November2006gemäß 80Abs.3derGeschäftsordnung (Drucksache16/3563Nr.1.2)federführend demhaushaltsausschusssowiezurmitberatungdeminnen-, demfinanz-unddemverteidigungsausschuss,demausschussfürwirtschaftundtechnologie,demausschussfür ArbeitundSoziales,demAusschussfürFamilie,Senioren, FrauenundJugend,demAusschussfürGesundheit,dem AusschussfürVerkehr,BauundStadtentwicklungsowie demausschussfürbildung,forschungundtechnikfolgenabschätzung überwiesen. DerAusschussfürGesundheithatdieUnterrichtungauf Drucksache16/3200mitdenStimmenallerMitgliederzustimmendzurKenntnisgenommen.AlleübrigenmitberatendenAusschüssehabendieUnterrichtungzurKenntnis genommen. DerRechnungsprüfungsausschusshatdenAntragdes BundesministeriumsderFinanzenunddieUnterrichtung durchdenbundesrechnungshofinseinensitzungenam 19.Januar,2.Februar,9.und30.März,11.Maiund13.Juni 2007beratenunddemHaushaltsausschussmitdenStimmen derfraktionendercdu/csu,spdundfdpgegendie StimmedesMitgliedsderFraktionDIELINKE.beiAbwesenheitdesMitgliedsderFraktionBÜNDNIS90/DIE GRÜNENdieEntlastungderBundesregierungfürdasHaushaltsjahr 2005 vorgeschlagen. DerHaushaltsausschusshatinseiner46.Sitzungam 20.Juni2007mitdenStimmenderFraktionenCDU/CSU, SPD,FDPundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENgegendie StimmenderFraktionDIELINKE.beschlossen,demDeutschenBundestagdieEntlastungderBundesregierungfürdas Haushaltsjahr 2005 zu empfehlen.

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/5774 II. Besonderer Teil Feststellungen des Haushaltsausschusses Inhaltsübersicht Nummer Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes Teil I Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2005................................... 1 Finanzwirtschaftliche Entwicklung des Bundes Stabilisierung der Einnahmen bei fortbestehenden strukturellen Belastungen auf der Ausgabenseite............................................. 2 Schwachstellen bei Hartz IV beseitigen und Vollzug verbessern...... 3 Teil II Feststellungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung Bundesministerium des Innern Unterbringung des Bundesministeriums des Innern................ 4 Bundespolizei mietet in Flug- und Seehäfen zu viele Flächen zu teuer an................................................ 5 Unzweckmäßige Dienstzeitregelungen bei der Bundespolizei führen jährlich zu Überstunden in Millionenhöhe....................... 6 Bund kann seine Pensionsfestsetzung und -regelung effizienter organisieren.............................................. 7 Bundesausgleichsamt muss Fachaufsicht intensivieren, um das Risiko höherer Bundeszuschüsse zu mindern.......................... 8 Bundesministerium der Finanzen Steuerbegünstigung von Handelsschiffen durch die Tonnagebesteuerung verfehlt wesentliche Ziele......................... 9 Kontrolldefizite bei der Zollabfertigung von Reisegepäck im Flugverkehr............................................ 10 Deutsche Beteiligung an europäischer Forschungs- und Beratungseinrichtung unwirtschaftlich.................................. 11 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Förderung von Instituten für Mittelstandsforschung und Rationalisierungsförderung nicht bedarfsgerecht.................. 12 Beratungsbedarf bei Sicherheitsfragen der Kerntechnik nicht ausreichend definiert........................................ 13 Zusammenwirken bei der Endlagerforschung mangelhaft........... 14 Zuwendungen an ein Unternehmen der Energieberatung fehlerhaft... 15 Erfolgskontrolle bei der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur unzureichend.................... 16 Bundesministerium für Arbeit und Soziales Prüfungsrecht bei Zuschüssen des Bundes zu Rentenversicherungsbeiträgen neu regeln........................................ 17 Aufgaben bei der Deutsche Rentenversicherung Bund bündeln...... 18

Drucksache 16/5774 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bund zahlt für neues Bahn-Funknetz mehr als 20 Mio. Euro zu viel.. 19 Bund zahlt jährlich 8 Mio. Euro für weitgehend nutzlose Maßnahmen zur zivilen Verteidigung bei der Deutsche Bahn AG............... 20 Weiterbau einer Eisenbahnneubaustrecke ohne gesicherte Gesamtfinanzierung unwirtschaftlich................................. 21 Bund finanziert zu viele Beschäftigte eines privaten Unternehmens... 22 Folgen unzureichender Fachaufsicht bei der Umsetzung eines Projektes................................................. 23 Länder und Gemeinden verlagern Kosten beim Bau von Geh- und Radwegen unzulässig auf den Bund............................ 24 Unzureichende Vorbereitung von Straßenbaumaßnahmen verursacht Mehrausgaben beim Bund in zweistelliger Millionenhöhe.......... 25 Bund übernimmt finanzielles Risiko der Sanierung pechhaltiger Baustoffe aus Landesstraßen................................. 26 Wasser- und Schifffahrtsdirektionen erstatten dem Lotsbetriebsverein ungerechtfertigt Personalkosten............................... 27 Erfolg eines teuren IT-Projektes fünf Jahre nach Beginn fraglich..... 28 Bundesministerium der Verteidigung Neueinstellungen zum gehobenen Verwaltungsdienst übersteigen den Bedarf................................................ 29 Sanierung belasteter Böden auf dem Truppenübungsplatz Munster-Nord unwirtschaftlich und umweltgefährdend............ 30 Erhebliches Einsparpotenzial bei den Fahrschulen der Bundeswehr... 31 Zu lange Entwicklungszeiten für eine Einrichtung zur Dekontamination Verwundeter und für ein Hautentgiftungsmittel.... 32 Bundeswehr investiert 17 Mio. Euro in nicht ausgelastete Galvanikanlage............................................ 33 Einsparmöglichkeiten bei der Ausstattung mit Hubschraubern für bewaffnete Rettungs- und Spezialkräftemissionen................. 34 Einsatz militärischer Hubschrauber für den Such- und Rettungsdienst in Deutschland zu teuer..................................... 35 Fehlerhafte Auswertung eines Pilotprojektes verteuert die Instandsetzung von Kampfflugzeugen.......................... 36 Zu wenig Wettbewerb bei Lufttransporten nach Afghanistan........ 37 Kontinuierliches Verbesserungsprogramm der Bundeswehr erzielt nur geringe Akzeptanz......................................... 38 20 Mio. Euro zu viel für die Beschaffung von Präzisionsbomben ausgegeben............................................... 39 Fallschirmspringen künftig belastungsgerecht abgelten............. 40 Gesundheitsmodernisierungsgesetz nicht wirkungsgleich auf das System der Beihilfe übertragen............................... 41 Bundesministerium für Gesundheit IT-Insellösungen für die Personal- und Stellenverwaltung unwirtschaftlich........................................... 42 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Lieferung zu teurer Informationstechnik auf der Grundlage eines IT-Dienstleistungsvertrages.................................. 43

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/5774 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Vertrags- und Zuwendungsrecht willkürlich angewendet........... 44 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Generalvertrag zwischen Bundesregierung und KfW Entwicklungsbank neu fassen............................................ 45 Methodisch fehlerhafte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung führte zu kostspieliger Miete von Arbeitsplatzcomputern................... 46 Allgemeine Finanzverwaltung Behinderungsbedingte Aufwendungen teilweise doppelt berücksichtigt 47 Keine Erfolgskontrolle der Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit......................... 48 Zu geringe Prüfungsquote der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen....... 49 Besteuerung ausländischer Busunternehmen nicht gesichert......... 50 Zahlungen aus öffentlichen Kassen unzureichend besteuert......... 51 Hohe Umsatzsteuerausfälle in der Fast-Food-Gastronomie.......... 52 Steuerliche Kontrolle des Internets ohne durchschlagenden Erfolg.... 53 Erhebliche Steuerausfälle im Taxigewerbe...................... 54 Auswirkungen von Steuergesetzen unzureichend abgeschätzt........ 55 Gleichmäßige Besteuerung beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht gewährleistet................................ 56 Zu wenig Außenprüfungen bei Einkunftsmillionären führen zu Steuerausfällen............................................ 57 Bundesagentur für Arbeit Qualität beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen unzureichend geprüft. 58

Drucksache 16/5774 8 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes Teil I Bemerkung Nr. 1 FeststellungenzurHaushalts-undVermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2005 1.DerBundesrechnungshofhatzurJahresrechnung2005 im Wesentlichen Folgendes festgestellt: a)nachdenabschlussergebnissenbliebendieeinnahmen (ohnenettokreditaufnahmeundmünzeinnahmen)vorallemwegengeringerersteuereinnahmen undaufgrundvonmindereinnahmenbeimbundesbankgewinnmit228,4mrd.euroum3,6mrd.euro unterdemveranschlagtensoll.dieausgabenhingegenwarenmit259,8mrd.euroinsbesondere aufgrundhöhererausgabenfürdenarbeitsmarktum 5,5Mrd.Eurohöheralsveranschlagt.DieNettokreditaufnahme lag bei 31,2 Mrd. Euro. b)derbundesrechnungshofhatdieordnungsmäßigkeit derhaushaltsrechnungunddervermögensrechnung 2005geprüft.ErhatzumkassenmäßigenErgebnis keinefürdieentlastungwesentlichenabweichungen zwischendenbeträgenfestgestellt,dieindiesen RechnungenundindenBüchernaufgeführtsind.Dies gilt auch für die Rechnungen der Sondervermögen. SoweitdieEinnahmenundAusgabenstichprobenweisegeprüftwurden,warendieseimAllgemeinen ordnungsgemäßbelegt.eswurden gegenüberdem VorjahrinleichtgeringeremUmfang formalefehler festgestellt,diekeinenennenswertenfinanziellen Auswirkungenhatten.DasBundesministeriumder Finanzenhatzugesagt,dafürSorgezutragen,dassdie VorschriftenundGrundsätzefürdieordnungsgemäße BewirtschaftungderHaushaltsmittelsowiederRechnungslegung beachtet werden. c)zumhaushaltsvollzughatderbundesrechnungshof insbesondere Folgendes festgestellt: DieNettokreditaufnahmeüberschrittimHaushaltsvollzugdieAusgabenfürInvestitionenvon22,9Mrd. Euroum8,3Mrd.EurounddamitdieverfassungsrechtlicheRegelkreditgrenzedesArtikels115Abs.1 Satz2 des Grundgesetzes. DerBundesrechnungshoferkenntan,dassderHaushaltsausschussordnungsgemäßindieVerfahrenzur EntsperrungderKreditermächtigungundzurLeistungvonüber-undaußerplanmäßigenAusgabeneingebundenwar.Erverkenntauchnicht,dasseinGroßteilderüberplanmäßigenAusgabenimHaushaltsjahr 2005zurErfüllungvonRechtsverpflichtungengedienthat.DerVerzichtaufdieVorlageeinesNachtragshaushaltsistdaherauchausSichtdesBundesrechnungshofeshaushaltsrechtlichnichtzubeanstanden.AllerdingshälteresvordemHintergrunddes parlamentarischenbudgetrechtsnichtfürbefriedigend,dassdiebundesregierungohneformalenbeschlussdeshaushaltsgesetzgebersmehrausgabenin Milliardenhöhetätigte,diezudemzueinererheblichenÜberschreitungderverfassungsrechtlichenRegelkreditobergrenze führten. DieGesamtverschuldungdesBundes einschließlich derfinanzschuldendernichtindenbundeshaushalt eingegliedertensondervermögen lagzumjahresende2005beirund888mrd.eurounddamitumrund 28 Mrd. Euro höher als im Vorjahr. DasVolumenderüber-undaußerplanmäßigenAusgabenlagbei12,8Mrd.Euro.Mehrausgabenvon 10,4Mrd.EuroentfielendabeiaufdasArbeitslosengeldII.BisaufeinenTeildesMehrbedarfsbeim ArbeitslosengeldIIinHöhevon5,5Mrd.Euro wurdendieseausgabendurchminderausgabenan anderer Stelle gedeckt. AngesichtsdeserneutenAnstiegsderZahlderFälle vonhaushaltsüberschreitungenohnedienotwendige ZustimmungdesBundesministeriumsderFinanzen hatdasbundesministeriumzugesagt,warnhinweise undprüfungenimbewirtschaftungssystemzupräzisieren und zu verschärfen. DieglobalenMinderausgabeninHöhevoninsgesamt rund 2,4 Mrd. Euro wurden erwirtschaftet. FürdasHaushaltsjahr2005wurdenAusgaberestein Höhevon11,3Mrd.Eurogebildet.Siebewegensich damittrotzeinesrückgangsum0,6mrd.euro weiterhin auf hohem Niveau. InsgesamtbestandenfürdenBundzum31.Dezember 2005VorbelastungenfürdienächstenHaushaltsjahre durchverpflichtungenzurkünftigenleistungvon AusgabeninHöhevonrund102Mrd.Euro.Die2005 veranschlagtenverpflichtungsermächtigungenwurdenzurund49prozent (24,3Mrd.Euro)inAnspruch genommen.nachauffassungdesbundesrechnungshofessolltedieetatreifevonverpflichtungsermächtigungeniminteresseeinerrealitätsnahenveranschlagung sorgfältig geprüft werden. MiteinemBerichtnach 99derBundeshaushaltsordnungvom17.August2006hatderBundesrechnungshofeineModernisierungdesstaatlichenHaushaltsundRechnungswesensempfohlen.DasBundesministeriumderFinanzenhateineentsprechendeProjektgruppemitdenPrüfungsschwerpunkten stärkere Ergebnis-undWirkungsorientierungdesHaushalts sowie möglicheumstellungaufeindoppisches Rechnungs- und Haushaltswesen eingesetzt. 2.NachBefassungmitdenangesprochenenPunkten,bei derdieentwicklungdergesamtverschuldungimmittelpunktstand,hatderausschussfolgendenbeschluss gefasst: b)dasbundesministeriumderfinanzen alsdiefürdie RechnungslegungzuständigeStelle wirdaufgefordert,gemeinsammitdenressortsdiebeachtungder

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/5774 fürdiehaushalts-undwirtschaftsführunggeltenden Vorschriften und Grundsätze sicherzustellen. Bemerkung Nr. 2 FinanzwirtschaftlicheEntwicklungdesBundes StabilisierungderEinnahmenbeifortbestehendenstrukturellen Belastungen auf der Ausgabenseite 1.DievomBundesrechnungshofvorgelegteAnalyseund BewertungvonEckwertenundKennzahlendesBundeshaushaltsbeziehtdiezumZeitpunktderBeschlussfassungüberdieBemerkungimSeptember2006vorliegendenDateneinschließlichderlaufendenHaushaltsentwicklungunddesvomBundeskabinettbeschlossenen Etatentwurfs2007undFinanzplansbis2010ein.Dabei sollendienachfolgendenaspekteherausgehobenwerden. a)diefinanzwirtschaftlichenproblemeaufderausgabenseite bestehen fort: KonsumtiveAusgabenübertreffendeutlichdiefür InvestitionenundsonstigezukunftsrelevanteBereiche. MehralsdieHälftederAusgabenentfälltauf sozialeaufgaben.diesberuhtauchaufzursenkungderlohnnebenkostengetroffenenbeschlüssenzurmitfinanzierungdersozialensicherungssysteme aus dem Bundeshaushalt. BeimzweitgrößtenAusgabenblock,denZinsausgaben,istwegendestendenziellsteigendenZinsniveausundderweiterhinwachsendenVerschuldungindenkommendenHaushaltsjahrenmit einem Anstieg zu rechnen. b)beidensteuereinnahmen,derwichtigsteneinnahmequelledesbundes,isteinanstiegundinderprognose einetrendwendezuverzeichnen.allerdingshältder BundesrechnungshoffürdieFinanzplanungvordem HintergrundderErfahrungenderletztenJahreund bestehendereinnahmerisikeneinevorsichtigeveranschlagung für angezeigt. DieSteuereinnahmendesBundeshabensichungünstigeralsdasGesamtsteueraufkommenentwickelt. Diesberuhtnichtzuletztdarauf,dassderBunderheblicheSteueranteileandieanderenGebietskörperschaftenabgegebenhat,soetwabeimbundesstaatlichenFinanzausgleich,demFamilienleistungsausgleichoderderRegionalisierungdesSchienenpersonennahverkehrs. ZurHaushaltsfinanzierungsindweiterhinauchEinnahmenausderVerwertungvonKapital-undBeteiligungsvermögenvorgesehen.NachAuffassungdes Bundesrechnungshofeswäreesfinanzwirtschaftlich richtig,siezurschuldentilgungzuverwenden,ummit denzinsersparnisseneinennachhaltigenbeitragzur Haushaltskonsolidierung zu leisten. c)erstmalsseitdemjahr2002hatdeutschland2006die GrenzedesEuropäischenStabilitäts-undWachstumspaktesvon3ProzentfürdenAnteildesöffentlichen DefizitsamBruttoinlandsproduktwiedereingehalten. DerReferenzwertfürdasVerhältniszwischendem GesamtschuldenstandunddemBruttoinlandsprodukt inhöhevon60prozentwirdjedochweiterhinüberschritten. d)nachdemdieregelkreditobergrenze2006zumfünftenmalinfolgeüberschrittenwurde,sollsieab2007 eingehaltenwerden.derbundesrechnungshofweist allerdingsaufnochnichtgänzlichinderfinanzplanungberücksichtigterisikenhin.erhältfürevident, dassderbundspielräumefürneueaufgabenhabe unddiehaushaltskonsolidierungweiterhinerheblicheranstrengungenbedürfe.wieindenvorjahren bemängeltderbundesrechnungshofdieunzureichendewirkungdesartikels115desgrundgesetzesfür eine Schuldenbegrenzung. NachderverfassungsrechtlichenVerankerungdergesamtstaatlichenVerantwortungfürdieEinhaltungder europäischenstabilitätsvorgabendurchdieerste StufederFöderalismusreformsiehtderBundesrechnungshofimRahmenderanstehendenzweitenStufe indenvorliegendenvorschlägenauswissenschaft undpraxiseinegrundlagefürkonkretisierteregelungen eines nationalen Stabilitätspaktes. 2.NachBefassungmitdenangesprochenenPunkten,bei deraufdenhohenstellenwertderausgabenfürsoziale AufgabenundaufdieinderFinanzplanungbisherfehlendeAbsicherungzukünftigerAusgabendesBundes etwaimbereichgesundheitundbeiderkinderbetreuunghingewiesenwurde,hatderausschussfolgenden Beschluss gefasst: b)aufgrunddergetroffenensteuerpolitischenentscheidungensowiedergünstigerenwirtschaftlichenentwicklungzeichnetsicheinestabilisierungdereinnahmeseitedesbundeshaushaltesab,währenddie strukturellenproblemeaufderausgabenseitenahezu unvermindertfortbestehen.umverlorengegangene finanzwirtschaftlichehandlungsspielräumezurückzugewinnen,hältderausschusseinefortsetzungder Konsolidierungsanstrengungenfürzwingenderforderlich.DerSchwerpunktsolltehierbeiaufdiekonsumtiven Ausgaben gerichtet sein. c)vordemhintergrundderverpflichtungendeutschlandsausdemeuropäischenstabilitäts-undwachstumspaktbleibtdienachhaltigekonsolidierungder öffentlichenfinanzeneinezentraleaufgabefürden BundunddieanderenGebietskörperschaften.ImZugederFöderalismusreformIwurdediegemeinsame VerpflichtungvonBundundLändernfürdieEinhaltungderHaushaltsdisziplinindasGrundgesetzaufgenommen.VordiesemHintergrundfordertderAusschussdieBeteiligtenauf,diebisherigenRegelungen durchverbindlichevorgabendahingehendzuergänzen,dasshaushaltskrisenvermiedenunddiegemeinschaftsrechtlichenstabilitätskriterieninnerstaatlich wirksam umgesetzt werden.

Drucksache 16/5774 10 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Bemerkung Nr. 3 SchwachstellenbeiHartzIVbeseitigenundVollzugverbessern 1.DerBundesrechnungshoffordertdieBeseitigungverschiedenervonihmausgemachterSchwachstellenbei denregelungenzurgrundsicherungfürarbeitsuchende (Hartz-IV-Gesetz)sowieeineVerbesserungdesGesetzesvollzuges. DerBundesrechnungshofbegrüßt,dassderGesetzgeber imjahr2006optimierungsmaßnahmeneingeleitetund dabeiauchanregungendeshofesaufgegriffenhabe.er hältallerdingsweiteregesetzlicheänderungenundeine VollzugsverbesserungimBereichderGrundsicherung für unverzichtbar. Im Einzelnen wird kritisiert, dass demgrundsatzdesfordernsundfördernsnichthinreichend Rechnung getragen werde, EingliederungsvereinbarungennurmangelhaftabgeschlossenwürdenunddadurchLeistungskürzungen beifehlendeneigenbemühungenundunzureichender Arbeits-undEingliederungsbereitschaftnichtoder nur zeitverzögert möglich wären, beidensog.ein-euro-jobsvielfachdieförderungsvoraussetzungen nicht vorlägen, vielfachbeidenöffentlichenstellenstrukturellemängel und unklare Befugnisse vorhanden seien. 2.EinSchwerpunktderDiskussionimAusschussbildete dasverfahrenumdenabschlussvoneingliederungsvereinbarungenundderenzeitnaherabschluss.hervorgehobenwurdedasgemeinsameinteresseaneinemmöglichstschnellenundumfangreichenabschlussvoneingliederungsvereinbarungen. 3.DerAusschusshatimLaufederBeratungenzusammengefasst Folgendes beschlossen: b)ererkenntan,dassdiebundesagenturfürarbeiterheblicheanstrengungenunternimmt,umdieumsetzungdereingliederungsvereinbarungenhinsichtlich Qualität,QuantitätundZeitpunktdesAbschlusseszu verbessern. c)derausschussbittetdiebundesregierungsicherzustellen, dasseinerstesgesprächimzusammenhangmit demabschlusseinereingliederungsvereinbarung spätestensinnerhalbvonachtwochengeführt wird, dassnurnocharbeitsgelegenheitengefördertwerden,diezusätzlichsind,eineregulärebeschäftigungnichtverdrängenunddenwettbewerbnicht verzerren. d)dasbundesministeriumfürarbeitundsozialeswird gebeten, diemitderbundesagenturabgeschlossenezielvereinbarungsoauszugestalten,dassdiezuerreichendenzielequantifizierbar,nachprüfbarund vergleichbarbeschriebenwerden.diezielvereinbarungensollendiearbeitsgemeinschaftenunmittelbarbindenunddiequalitätderaufgabenerfüllung ganzheitlich abbilden; dieihmübertragenerechts-undfachaufsichtzur Sicherungderrechtmäßigen,bundeseinheitlichen undwirtschaftlichenaufgabenerledigungumfassendauszuüben.aufdiebundesländersolldahingehendhingewirktwerden,eineeinheitlichegesetzmäßigerechtsanwendungsicherzustellen. DiesbeeinträchtigtnichtdielokaleGestaltungsfreiheitinorganisatorischerundarbeitsmarktpolitischer Hinsicht. e)dasbundesministeriumwirdgebeten,demausschussbiszum15.dezember2007überdasverfahren,denstandunddiequalitätderabgeschlossenen Eingliederungsvereinbarungenzuberichten.DerBerichtsolltedabeiauchAuskunftgebenüberden durchschnittlichenzeitrahmenzwischenantragstellung,erstemberatungsgesprächundabschlussder Eingliederungsvereinbarung,AnzahlderArbeitsgemeinschaften,welchedieMindeststandardsanerkannthabensowiedievonBundesministeriumund BundesagenturgetroffenenMaßnahmenzurGewährleistung der Qualitätssicherung. f)dasbundesministeriumwirddesweiterengebeten, beidenländernaufvergleichbarequalitativestandardsbeiderumsetzungdereingliederungsvereinbarungbeidenzugelassenenkommunalenträgern hinzuwirkenundüberdasergebnisebenfallsbiszum 15.Dezember2007 zu berichten. Teil II FeststellungenzurHaushalts-undWirtschaftsführung Bemerkung Nr. 4 Unterbringung des Bundesministeriums des Innern 1.NachAuffassungdesBundesrechnungshofeswarendie KonditionenbeiderAnmietungderderzeitvomBundesministeriumdesInnerninBerlingenutztenFlächenwirtschaftlichnichtvertretbar.DiezuJahresbeginn2005getroffeneEntscheidungfüreinNeubauvorhabenundein städtebaulicherwettbewerbimgleichenjahrließeneine AnalyseundAbwägungalleranderenUnterbringungsmöglichkeitenwieBau,KaufoderMieteeinesGebäudes,VerbleibamStandortoderNutzungeinervorhandenenbundeseigenenLiegenschaftvermissen.Dieerst nachträglicherfolgteerarbeitungvonunterlagenzur BegründungdesNeubauvorhabenssprecheebenfallsgegen eine ergebnisoffene Prüfung von Alternativen. a)derausschussnimmtdiebemerkungdesbundesrechnungshofes zustimmend Ererkenntan,dassdasBundesministeriuminzwischeneineReihevonnotwendigenMaßnahmenin Angriff genommen hat.

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/5774 b)erbittetdenbundesrechnungshof,nachderentscheidungdeshaushaltsausschussesdiebemühungenum einesachgerechteunterbringungdesbundesministeriums weiter zu begleiten. Bemerkung Nr. 5 BundespolizeimietetinFlug-undSeehäfenzuvieleFlächen zu teuer an 1.DieBundespolizeihatinFlug-undSeehäfenmehr Flächenangemietetalssiebenötigt.DerBundesrechnungshofhataufgezeigt,dassinetwa75Prozentder Mietverträgenichtgeprüftwordenist,obMietzahlungen denselbstkostenentsprechen,dienachdengesetzlichen Vorgabennichtüberschrittenwerdendürfen.Würdennur Selbstkostengezahltundausschließlichdiebenötigten Flächenangemietet,könntedieBundespolizei4Mio.Euro jährlichsparen. b)erfordertdasbundesministeriumauf,daraufhinzuwirken,dassdiebundespolizeiaufdergrundlageder Empfehlungen des Bundesrechnungshofes SelbstkostenzubislangungeprüftenMietverträgenermitteltundVermieternentsprechendden gesetzlichenregelungenausschließlichgeprüfte Selbstkosten erstattet, etwaigeüberzahlungenfürdiezurückliegenden Jahreausnahmslosundvollständigzurückfordert beziehungsweise verrechnet, denflächenbedarffürgerätezurluftsicherheitskontrolle bundesweit einheitlich festlegt und einenverbindlichenausstattungsstandardfüreinrichtungen der Bundespolizei vorgibt. c)dasbundesministeriumhatdemausschussbiszum 30.September2007überdieeingeleitetenMaßnahmen und deren Erfolg zu berichten. Bemerkung Nr. 6 UnzweckmäßigeDienstzeitregelungenbeiderBundespolizeiführenjährlichzuÜberstundeninMillionenhöhe 1.DerSchichtdienstunddieArbeitszeitinderBundespolizeisindunflexibelundunzweckmäßigorganisiert.DadurchentstehenrunddreiMillionenÜberstunden,etwa weilindenabteilungeneinewochenarbeitszeitvon MontagbisFreitagvorgesehenist,dieEinsätzejedoch überwiegendanwochenendenstattfindenoderwechselschichtdienstpläneschwankendeneinsatzbedarfunzureichendberücksichtigen.derbundesrechnungshofkritisiertzudem,dassimwechselschichtdiensteineanrechnung der Pausen auf die Arbeitszeit vorgesehen sei. b)erbegrüßtdieabsichtdesbundesministeriums,den EinsatzderPolizeibeamtinnenund-beamtenstärker ambedarfauszurichtenunddeneinsatzeinesitgestütztenschichtdienstmanagementsfürgeeignete Bereiche auszubauen. c)ererwartet,dassdasbundesministeriumaufgrundlageeinerevaluierungderpraktischenumsetzung derarbeitszeitverordnungfürwechselschichtdienst leistendebundespolizistinnenund-polizistenprüft, obdieimwechselschichtdienstanfallendenpausen grundsätzlichaufdiearbeitszeitangerechnetwerden müssen. d)dasbundesministeriumhatdemausschussbiszum 31.Dezember2007überdieeingeleitetenMaßnahmen und deren Ergebnisse zu berichten. Bemerkung Nr. 7 BundkannseinePensionsfestsetzungund-regelungeffizienter organisieren 1.DieAufgabenbeiderBeamtenversorgungsindbeim BundaufzahlreicheBehördenverteilt,sodassFachkompetenzvielfachvorgehaltenwerdenmuss.DieProzesse könntenmithilfebessererit-unterstützungoptimiert werden,dadiemomentanverwendeteunterstützungan Mängelnleidet.SelbstständigentwickelteSoftwaressind zudembehelfslösungen,dienichtbetriebssicherund nichtmitanderendienststellenkompatibelsind.diefolgedavonistmehraufwanddurchparallelarbeiten. DerBundesrechnungshofempfiehlt,dieBearbeitung stärkerzuzentralisierenundverbleibendebehörden besserzukoordinierenunddieit-unterstützunggrundlegend zu überarbeiten. AusschussfolgendenBeschlussgefasst: b)erfordertdasbundesministeriumauf,deneingeleitetenverbesserungsprozesshinzueinereffizienten OrganisationderPensionsfestsetzungund-regelung konsequentvoranzutreibenunddabeidieempfehlungen des Bundesrechnungshofes zu beachten. c)derausschusserwartetzum31.märz2008einenberichtmiteinemgesamtkonzeptfüreinübergreifendes DienstleistungsangebotimBereichderPensionsfestsetzungund-regelungdesBundes.DerBerichtsoll auchangabenzumumsetzungsstandsowieeinen ZeitplanfürdieweitereRealisierungdiesesKonzepts enthalten. Bemerkung Nr. 8 BundesausgleichsamtmussFachaufsichtintensivieren, um das Risiko höherer Bundeszuschüsse zu mindern 1.DieAusgleichsverwaltungistseit1952dreistufigaufgebaut.BedingtdurchdasVierunddreißigsteÄnderungsgesetzzumLastenausgleichsgesetzübernimmtdasBundesausgleichsamtoperativeAufgabenvondenLandesausgleichsämternundAusgleichsämternbeidenKommunen.JedochhatsichinvierLänderneinhoherAnteil

Drucksache 16/5774 12 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode anunbearbeitetenrückforderungsverfahrenvonausgleichsleistungenangestaut.fürdenbundsteigtdadurch dasrisikohöhererzukünftigerzahlungsverpflichtungen. DerBundesrechnungshoffordertdasBundesausgleichsamtauf,dieMöglichkeitenderFachaufsichtzuintensivierenunddieUrsachederunbearbeitetenFällezu überprüfen. DasBundesausgleichsamthatinzwischeneineArbeitsgruppezurAbwicklungdesLastenausgleichseingerichtet.SeitAnfang2007überprüftdasAmtwiedervorOrt die Aufgabenabwicklung durch die Ausgleichsämter. 2.DieBundesministeriendesInnernundderFinanzensprechensichvordemHintergrundfehlenderfachaufsichtsrechtlicherBefugnissedesBundesausgleichsamtsgegenüberdenLändern,aufeinebesserePersonalausstattung derlandes-undderausgleichsämterhinzuwirken,für eine bloße Kenntnisnahme der Bemerkung aus. 3.DerAusschusshatdieseHaltungderBundesministerien inseinembeschlussfestgehaltenunddarüberhinausfolgenden Beschluss gefasst: b)derausschussbegrüßtdieeinrichtungderarbeitsgruppeunddiewiederaufnahmederprüfungendurch dasbundesausgleichsamt.ersiehtdieländerinder Verpflichtung,ihreLastenausgleichsverwaltungen nachart,umfangundleistungsvermögenentsprechenddemverbliebenenaufgabenbestandsoauszustatten,dasssieihreaufgabenordnungsgemäßerfüllenundinsbesonderebearbeitungsrückstände,soweit vorhanden, zügig abbauen können. Bemerkung Nr. 9 c)diebundesministeriendesinnernundderfinanzen werdengebeten,demausschussüberdieunternommenenschrittebiszum30.september2008zuberichten. SteuerbegünstigungvonHandelsschiffendurchdieTonnagebesteuerung verfehlt wesentliche Ziele 1.Nach 5adesEinkommensteuergesetzeskönnenReeder GewinneausdemBetriebvonHandelsschiffeniminternationalenVerkehrnachdereingesetztenTonnage,und damitregelmäßigweitunterdengewinnennachsteuerbilanz,ermitteln.dieregelungistnichtderhöhenach begrenzt.dadurchwerdendiereedersteuerlichbegünstigt.diesteuermindereinnahmenwerdenaufmindestens 1 Mrd. Euro im Jahr geschätzt. DiesteuerlicheVergünstigunghatnachAnsichtdesBundesrechnungshofesnichtverhindernkönnen,dassinländischeReederihreSchiffeinerheblicherZahlausflaggtenundimmerwenigerEU-AngehörigealsSeeleute beschäftigt werden. b)erfordertdasbundesministeriumauf,diesteuerliche VergünstigungderTonnagebesteuerungengeran nationaleundeuropäischeinteressenzuknüpfen.das BundesministeriumsolltehierzuRegelungenprüfen, die folgende Vorgaben erfüllen: DieTonnagebesteuerungsollteimRegelfallnur fürdenbetriebsolcherhandelsschiffegewährt werden,diediedeutscheflaggeoderdieflagge eines anderen EU-Mitgliedstaates führen. DieEinbeziehungvonHandelsschiffen,dienicht ineineminländischenseeschiffsregistereingetragensind,indietonnagebesteuerungsollteeingeschränkt werden. SondervergütungenfürReedereigesellschafter sollten gesondert versteuert werden. AußerdemsolltedasBundesministeriumprüfen, obumfangundhöhedersteuervergünstigungder TonnagebesteuerungingeeigneterWeisebegrenzt werden können. c)dasbundesministeriumwirdaufgefordert,biszum 31. August 2007 über das Veranlasste zu berichten. Bemerkung Nr. 10 KontrolldefizitebeiderZollabfertigungvonReisegepäck im Flugverkehr 1.DerBundesrechnungshofhatanmehrerendeutschen FlughäfenVerfahrensabläufeundPersonalausstattung beiderzollabfertigunggeprüft.dasbundesministerium derfinanzenhatdenpersonalbedarffürdieeinzelnen Arbeitsbereichefestgelegt.NachFeststellungendesBundesrechnungshofesunterschreitetdieAnzahlderimBereichReiseverkehreingesetztenBeamtenbeidengeprüftenFlughafenzollstellenum8,5Prozentbis33,7Prozent denanerkanntenundfestgelegtenbedarf.konzepteoder VorgabenfürIT-Geräteausstattungbestehennicht.Die genutztengeräteundprogrammelasseneinendatenaustauschzwischendenflughafenzollstellennureingeschränkt,zugriffeaufexternepersonalauskunftssysteme überhauptnichtzu.unterhinweisaufdiepraxisanderer EU-MitgliedstaatenhatderBundesrechnungshofangeregt,demZolldievondenFluggesellschaftengespeichertenPassagierdatenrechtzeitigzurVerfügungzustellen. b)erfordertdasbundesministeriumauf,biszum 1.Juli2007 darüber zu berichten, wiediezollverwaltungdiefehlbeständeanpersonal der Abfertigungsstellen ausgeglichen hat, inwieweitsichdieit-ausstattungderabfertigungsstellen verbessert hat, obdieabfertigungsstellenzugriffaufexternepersonalauskunftssysteme erhalten haben und obdiezollverwaltungindasgesetzüberdie VerpflichtungvonBeförderungsunternehmenzur ÜbermittlungvonPassagierdatenalsweiterer Empfänger aufgenommen wurde.

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/5774 Bemerkung Nr. 11 DeutscheBeteiligunganeuropäischerForschungs-und Beratungseinrichtung unwirtschaftlich 1.DeutschlandistGründungsmitglieddesEuropäischen ZentrumsfürinternationaleWirtschaft,dasseit2005den NamenBrusselsEuropeanandGlobalEconomicLaboratory (BRUEGEL)führt.DasZentrumsollforschungsbasierteAnalysenundEmpfehlungenfüreuropäische PolitikentscheiderbereitstellenundNetzwerkemitbestehendenForschungseinrichtungenbilden.EinvomBundesministeriumderFinanzenanlässlichderGründung deszentrumseingeholtesgutachtenkamzudemergebnis,dassfürneueforschungseinrichtungenzuwirtschafts-undfinanzpolitischenthemenineuropakein Bedarfbesteht.DerBundesrechnungshofhältesfürunwirtschaftlich,eineForschungseinrichtungmitzufinanzieren,dieaufThemenfeldernaktivwerdensoll,diesowohlbereitsnationalalsauchaufeuropäischerEbene bestensbesetztsindundbeidenenbisherkeinberatungsmangelbeklagtwurde,undhatempfohlen,diemitgliedschaft zu beenden. 2.DasBundesministeriumplädiertdafür,eineEvaluierung abzuwarten,diederzeiteinunabhängigesgremium durchführeundderenergebnisimjuni2007vorliegen werde. 3.NachBefassungmitdenangesprochenenPunktenhatder b)erfordertdasbundesministeriumauf,denangekündigtenevaluierungsberichtbiszum30.juni2007 vorzulegen. Bemerkung Nr. 12 FörderungvonInstitutenfürMittelstandsforschung und Rationalisierungsförderung nicht bedarfsgerecht 1.DasInstitutfürMittelstandsforschungBonn,dasRationalisierungs-undInnovationszentrumderdeutschen Wirtschafte.V.unddieArbeitsgemeinschaftfürwirtschaftlicheVerwaltungwerdenausSichtdesBundesrechnungshofesvomBundesministeriumfürWirtschaft undtechnologiewenigbedarfs-undergebnisorientiert gefördert.dasbundesministeriumhabebisherkeinerheblichesbundesinteresseanderinstitutionellenförderung begründen können. b) Er fordert das Bundesministerium auf, seineninformations-undberatungsbedarfhinsichtlichthemenundfragestellungendesmittelstands und der Innovation neu zu definieren, einkonzeptzuentwickeln,wiedieserzukünftig bedarfs-undergebnisorientierterfülltwerden kann und UmfangundArtderFörderungderdreiEinrichtungenzuüberprüfenundgegebenenfallsanzupassen. c)derausschusserwarteteinenberichtbiszum 30.September 2007. Bemerkung Nr. 13 BeratungsbedarfbeiSicherheitsfragenderKerntechnik nicht ausreichend definiert 1.DerBundbetreibtgemeinsammitdenLändernNordrhein-WestfalenundBayern,dentechnischenÜberwachungsvereinenderLänderundeinergewerblichen Prüfungs-undZertifizierungsgesellschafteineSachverständigengesellschaft,diejederzeitigverfügbarentechnisch-wissenschaftlichenSachverstandzuSicherheitsfragenderKerntechnikbereithaltensoll.Sieunterstützt undberätdasbundesministeriumfürwirtschaftund Technologie,dasaufgrundknapperHaushaltsmittelseine AuftragsvergabeandieGesellschaftdeutlicheingeschränkthat,unddasBundesministeriumfürUmwelt, NaturschutzundReaktorsicherheit,dasseinenFinanzierungsanteil weitgehend konstant hielt. DerBundesrechnungshofbemängelt,dassderBundnicht ausreichendseineerwartungenandiegesellschaftdefinierthabe.aufgrunddessenhabeernichtfeststellen können,obdieberatungdauerhaftfürseinezwecke benötigtwerdeundwelchemitteldafürbereitzuhalten seien.durchdiefinanziellenkürzungenhabederpersonalbestanddeutlichverringertwerdenmüssen.infolgedessendrohedergesellschaftkompetenzverlustimbereich Reaktorsicherheit. b)diebundesministerienwerdenaufgefordert,die EmpfehlungendesBundesrechnungshofesumzusetzenundunverzüglicheingrundlegendes,innerhalb derbundesregierungabgestimmteskonzeptzur künftigenaufgabeundfinanzierungdergesellschaft vorzulegen. c)derausschusserwarteteinenberichtüberdieveranlassten Maßnahmen bis zum 15. September 2007. Bemerkung Nr. 14 ZusammenwirkenbeiderEndlagerforschungmangelhaft 1.VerschiedeneBundesministerienfinanzierenForschungs-undEntwicklungsarbeitenimBereichderEndlagerungradioaktiverAbfälle.DerBundesrechnungshof hatdabeimängelimzusammenwirkenzwischendem BundesministeriumfürWirtschaftundTechnologieund dembundesministeriumfürumwelt,naturschutzund Reaktorsicherheitfestgestellt.NachAnsichtdesBundesrechnungshofessolltenMeinungsunterschiedezwischen BundesministerienzurEndlagerungradioaktiverAbfälle einerverbessertenendlagerforschungnichtimwege stehen.

Drucksache 16/5774 14 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode b)erfordertdiebundesregierungauf,einenkonsens zwischendenbetroffenenbundesministerienhinsichtlichderorganisationderendlagerforschungherbeizuführen. c)derausschusserwarteteinenberichtbiszum 15.September2007. Bemerkung Nr. 15 ZuwendungenaneinUnternehmenderEnergieberatung fehlerhaft 1.DerBundesrechnungshofkritisiert,dassdasBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologiederDeutschenEnergie-AgenturGmbH (dena)zuwendungenfür MaßnahmenzurFörderungdesExportserneuerbarer Energiengewährthabe,ohnevorherzuprüfen,obandere dieüberwiegendmarktgängigenleistungenwirtschaftlicherhättenerledigenkönnen.zudembezahledieüberwiegendmitöffentlichenmittelngefördertezuwendungsempfängerinihrpersonalbesseralsderbund.das BundesministeriumhabedarüberhinausPersonalkostenzuwendungengewährt,dieüberdentatsächlichenKosten lagen. b)dasbundesministeriumwirdaufgefordert,diemaßnahmengrundsätzlichimwettbewerbzuvergeben. SoweitderdenanochZuwendungengewährtwerden, istdasbesserstellungsverbotzubeachten.beidergewährungvonzuwendungenfürpersonalkostensind diekostensätzedesöffentlichendienstesalsmaßstab heranzuziehen. Bemerkung Nr. 16 ErfolgskontrollebeiderGemeinschaftsaufgabe VerbesserungderregionalenWirtschaftsstruktur unzureichend 1.DerBundesrechnungshofkritisiert,dasBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologiehabedenErfolg derfürdiegemeinschaftsaufgabe Verbesserungder regionalenwirtschaftsstruktur eingesetztenbundesmittelnurunzureichendkontrolliert.sosollenangabenüber dieanzahlneugeschaffenerdauerarbeitsplätze,übergescheitertevorhaben,übermehrfachförderungenundzur WirkungderInfrastrukturförderungnichtgemachtwordensein.DadurchseieinezutreffendeErfolgsbewertung nichtmöglichgewesenunddemparlamenthättenwichtigeinformationenfürdieparlamentarischenberatungen über die einzusetzenden Haushaltsmittel gefehlt. b)dasbundesministeriumwirdaufgefordert,dieempfehlungenzurverbesserungdererfolgskontrollen undderunterrichtungdesparlamentszügigumzusetzenunddemausschussüberdasveranlasstebiszum 15.September2007 zu berichten. Bemerkung Nr. 17 PrüfungsrechtbeiZuschüssendesBundeszuRentenversicherungsbeiträgen neu regeln 1.DerBundesrechnungshofbeanstandet,dassdieganz überwiegendezahlderländerdieabrechnungenüber BundeszuschüssezudenRentenversicherungsbeiträgen fürbehindertemenschendurchdieanerkanntenwerkstättennurunzureichendprüfte.dieländerhättendas praktizierteverfahrenmitdemdurchdasgesetzvorgegebenenkurzenzeitraumfürdieauszahlungundmit Personalengpässenbegründet.NachAbschlussdesAbrechnungsverfahrensundEintrittderBestandskraftder ErstattungsbescheidesindPrüfungsmöglichkeitenzweifelhaft. b)erfordertdasbundesministeriumfürarbeitund Sozialesauf,biszum31.August2007einenGesetzentwurfvorzulegen,derdenLandesdienststellenPrüfungenindenWerkstättenfürbehinderteMenschen auchnachabschlussderverwaltungsverfahrenund nach Bestandskraft der Bescheide ermöglicht. Bemerkung Nr. 18 AufgabenbeiderDeutscheRentenversicherungBund bündeln 1.MitderOrganisationsreformdergesetzlichenRentenversicherungzum1.Oktober2005hatdieDeutscheRentenversicherungBund (DRVBund)alsSpitzenverbanddie RentenversicherunginihrerGesamtheitgegenüberden Sozialpartnernzuvertreten.DerBundesrechnungshof beanstandet,dasssichdierentenversicherungsträgerbisherdennochnichtdaraufverständigthätten,dietarifundarbeitsrechtlichenarbeitgeberinteressenbeider DRVBundzukonzentrieren.NachMeinungdesBundesrechnungshofeswäreausorganisatorischen,wirtschaftlichenundVereinheitlichungsgründeneineAufgabenerledigung durch einen Träger angezeigt. b)erfordertdasbundesministeriumauf,dierentenversicherungsträgeranzuhalten,diewahrnehmungder ArbeitgeberinteressenumgehendbeiderDRVBund zu konzentrieren. c)dasbundesministeriumwirdaufgefordert,demausschuss bis zum 15. September 2007 zu berichten.

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 15 Drucksache 16/5774 Bemerkung Nr. 19 BundzahltfürneuesBahn-Funknetzmehrals20Mio. Euro zu viel 1.AufgrunddesBundesschienenwegeausbaugesetzesinvestiertderBundindiebundeseigenenSchienenwege. EinUnternehmenhatbundeseigeneanalogeFunksystemedurchdigitaleersetzt,dieTeileineseuropaweiten standardisiertensignalsystemswerdensollen.dasunternehmenbenutztdasfunknetzzudemfürkommerzielle ZweckeundhateinenTeilderFinanzierungzutragen. NachdenPrüfungsergebnissendesBundesrechnungshofesberuhtdieentsprechendeFinanzierungsvereinbarungdesBundesministeriumsfürVerkehr,Bauund StadtentwicklungaufeinemfalschenVerhältniszwischenbetrieblicherundkommerziellerNutzung,sodass der Bund mehr als 20 Mio. Euro zu viel zahlt. b) Der Ausschuss fordert das Bundesministerium auf, grundsätzlicherstdannbundesmittelzuzusagen, wenneineausreichendeplanungvorliegtundkostenrisikenweitgehendausgeschlossenwerden können, dengesamtaufwanddesbundesfürdenfunksystemwechselvollständigzuermittelnundtransparent darzustellen und denumfangderbetrieblichennutzungdesneuen digitalenfunknetzesfestzustellenunddiefinanzierungsquote darauf basierend neu festzulegen. c)derausschusserwarteteinenberichtbiszum 30.September2007. Bemerkung Nr. 20 Bundzahltjährlich8Mio.Eurofürweitgehendnutzlose MaßnahmenzurzivilenVerteidigungbeiderDeutsche Bahn AG 1.DasBundesministeriumfürVerkehr,BauundStadtentwicklungvergibtjährlich8Mio.EuroandieDeutsche BahnAGfürdiezivileVerteidigung,obwohldieBedarfsplanungnachErkenntnissendesBundesrechnungshofesnichtandiesicherheitspolitischeLageangepasst wurde.vondengeldernwurdenschutzräumeundtechnischeshilfsmaterialfinanziert.jedochhabendieseanschaffungenaktuellkaumnocheinennutzenfürdie zivileverteidigung.bereitsnachbeschlüssenvonapril 1999undApril2000fordertederRechnungsprüfungsausschusseineAnpassungdesKonzeptszurzivilenVerteidigung. b)erfordertdasbundesministeriumauf,denbeschluss desrechnungsprüfungssauschussesdeshaushaltsausschussesdesdeutschenbundestagesausdemjahr 2000 umzusetzen. Hierzusollesbiszum30.Juni2007eineBegründung füreinemöglichegesamtkonzeptionfürdieeinbindungdereisenbahnendesbundesindiezivileverteidigung vorlegen. DieseKonzeptionmusssicherstellen,dasskünftignur nochwirksameschutz-undrettungskonzeptefüraktuelle Bedrohungsszenarien finanziert werden. Bemerkung Nr. 21 WeiterbaueinerEisenbahnneubaustreckeohnegesicherte Gesamtfinanzierung unwirtschaftlich 1.FürdieEisenbahnneubaustreckevonNürnbergnach Halle/Leipzig,anderseit1996gebautwird,sindbislang 5,4Mrd.EuroinvestiertoderdurchFinanzierungsvereinbarungenmiteinerLaufzeitbiszumJahr2020gesichert worden.dasbundesministeriumfürverkehr,bauund Stadtentwicklunghatbislangjedochnichtgeklärt,wie diefinanzierungderweiterenmehrals2mrd.eurogesichertwerdensoll,diefürdasprojektdarüberhinausvorgesehensind.derbundesrechnungshofbemängelteine nichtumfassendeinformationdeshaushaltsgesetzgebers.ersiehtdurchdielangebauzeitzudemerhebliche Mehrkosten,etwadurchBaustelleneinrichtungenund -sicherungen,verursacht.hinzukomme,dassdiegetätigteninvestitionenbiszurinbetriebnahmekeinennutzen brächten. b)erfordertdasbundesministeriumauf,imrahmender nächstengesetzlichvorgeschriebenenbedarfsplanüberprüfung,dieeinheitlichemethodikzurbewertungderbedarfsplanvorhabenschieneumden AspektderlängerenBauzeitbeigrößerenNeu-und Ausbauprojekten (Bedarfsplanprojekten)zuerweitern.AnschließendsindalleProjekte,dienichtin Kürzefertiggestelltwerden,imRahmenderBedarfsplanüberprüfungaufderGrundlagevonaktuellen Kostenermittlungen neu zu bewerten. c)erfordertdasbundesministeriumdarüberhinausauf, allebedarfsplanvorhabenüber25mio.euroeinzeln zuveranschlagenundimbundeshaushaltabzubilden. Bemerkung Nr. 22 BundfinanziertzuvieleBeschäftigteeinesprivaten Unternehmens 1.DerBundundderFreistaatBayernplaneneinenAusbau derdonaudurcheinprivatesunternehmen.dabeiwerdenpersonalkostenvereinbarungsgemäßgemeinsamgetragen.jedochbevorzugtbayerneineaufwendigereausbauvariante,die55vollzeitbeschäftigtemehrbeansprucht.diesevariantelagdervereinbarungüberdie AufbringungderPersonalkostenzuGrunde.DerBundesrechnungshofhältesnichtfürzumutbar,dassderBund PersonalfüreinevonihmausdrücklichabgelehnteAus-

Drucksache 16/5774 16 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode bauvariantefinanziertundhatdasbundesministeriumfür Verkehr,BauundStadtentwicklungzueinerVereinbarung zum Personalabbau aufgefordert. 2.DasBundesministeriummögezueinerÜbereinkunft übereinenanderweitigeneinsatzdespersonalsgelangen. 3.NachBefassungmitdenangesprochenenPunktenhatder b)erfordertdasbundesministeriumauf,mitbayern unddemunternehmeneinevereinbarungabzuschließen,nachderdasabdemjahr2008überzähligepersonaldesunternehmensfürandereinvestitionsmaßnahmenderwasser-undschifffahrtsverwaltungzur Verfügungsteht,bisdurchEntscheidungfüreineder Alternativengeklärtist,obesfürdenAusbauderDonauzwischenStraubingundVilshofennochbenötigt wird. WenneinederartigeRegelungnichtmöglichodererreichbarist,hatdasBundesministeriumdaraufhinzuwirken,dassdasUnternehmenPersonalabgänge grundsätzlichnichtausgleicht,wobeiausschließlich SchlüsselpositionenzurSicherungdesKnow-how vondiesernachbesetzungssperreausgenommensind. c)überdasveranlasstesolldasbundesministeriumbis zum 1.Dezember2007 berichten. Bemerkung Nr. 23 FolgenunzureichenderFachaufsichtbeiderUmsetzung eines Projektes 1.Seit1997werdenvoneinzelnenWasser-undSchifffahrtsämtern Fächerecholotsysteme,diemitweniger FahrtendesPeilschiffseinegenauereErfassungderGestaltderFahrrinneermöglichen,gekauft.DieneueTechnikistjedochbisheutenichtumfassendnutzbar,da jahrelangebemühungenumdiezurnutzungnotwendige Softwareerfolglosblieben.DerBundesrechnungshofist derauffassung,dasbundesministeriumfürverkehr,bau undstadtentwicklunghabedabeiindervergangenheit seinefachaufsichtkonsequentausübenunddienotwendigen Entscheidungen treffen müssen. b)erfordertdasbundesministeriumauf,durchkonsequentefachaufsichtdiezügigebereitstellungeiner umfassenden,einheitlichenpeildatenauswertungssoftwareunddamitdieuneingeschränktenutzungder PeildatensicherzustellenundüberdasVeranlasstebis zum 1.Oktober2007 zu berichten. Bemerkung Nr. 24 LänderundGemeindenverlagernKostenbeimBauvon Geh- und Radwegen unzulässig auf den Bund 1.DerBundfinanziertdenBauvonRadwegenanBundesstraßen.ObwohlnachdenRichtliniendesBundesgemeinsameGeh-undRadwegedieAusnahmeseinsollen, bauendielandesstraßenbauverwaltungenmitbundesmittelnaninnerörtlichenbundesstraßenüberwiegendgemeinsamegeh-undradwege.diesspartdengemeinden diefinanzierungseparatergehwege.auchträgtder BundhäufigzuUnrechtUnterhaltungskosten,andenen die Länder zu beteiligen wären. NachdenVorstellungendesBundesrechnungshofessollendurchÄnderungderRegelungenüberdieKostenteilungdieGemeindenzukünftigdieHälftederKosten beigemeinsamengeh-undradwegenübernehmenmüssen.ersiehtzudemmängelbeiwidmungundbeschilderung der Wege. DasBundesministeriumhateineUntersuchungderGehundRadwegeindenOrtsdurchfahrtenvonBundesstraßen veranlasst. b) Er fordert das Bundesministerium auf, inabstimmungmitdenländerndieregelungen fürdiekostenteilungbeimbauvongemeinsamen Geh- und Radwegen anzupassen, dafürzusorgen,dassdiestraßenbauverwaltungen derländergeh-undradwegekorrektwidmen unddaraufachten,dassdiestraßenverkehrsrechtlichenanordnungenderbeschilderungmitder Widmung übereinstimmen, dafürzusorgen,dassderbundkeineungerechtfertigten Baulastkosten übernimmt. c)derausschusserwartetüberdasveranlassteunddas ErgebnisderUntersuchungeinenBerichtdesBundesministeriums bis zum 31. Dezember 2008. Bemerkung Nr. 25 UnzureichendeVorbereitungvonStraßenbaumaßnahmenverursachtMehrausgabenbeimBundinzweistelliger Millionenhöhe 1.ImAuftragdesBundestätigeLandesstraßenbauverwaltungenhabenGroßprojektemiteinemVolumenvon1,5 Mrd.EuronachFeststellungendesBundesrechnungshofesnichtmitdergebotenenSorgfaltvorbereitet,wodurcheszuBaukostensteigerungenundNachträgengekommenist.DerBundesrechnungshofforderteineVerbesserungderdemBundesministeriumfürVerkehr,Bau undstadtentwicklungobliegendenfachaufsicht.essollteaufdieeinführungvonqualitätssicherungssystemen drängenundbeibedarfdrittefürprüfungeneinschalten. DasBundesministeriumhältdieBeanstandungennicht fürverallgemeinerungsfähigundverweistaufeinmodellvorhabenzurqualitätssicherung,indemdieeffekti-