Formalien zur Ausbildung, Prüfung und Lizenz von C-Schiedsrichtern

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Transkript:

Formalien zur Ausbildung, Prüfung und Lizenz von C-Schiedsrichtern 1. Übersicht Ausbildungsdauer: Mindest-Eingangsalter: Ausbildungsträger: Durchführung: Lizenz: Finanzierung: Aufgabenbereich: Status: 17 UE 14 Jahre DTB Mitgliedsverband des DTB C-Schiedsrichter Teilnehmer/-in, Verein, Mitgliedsverband Schiedsrichter-Tätigkeit auf Verbandsebene, in den Bundesligen, bei Großen Spielen und bei internationalen Jugend- und Seniorenturnieren, Vereinsservice, Mitgliedergewinn und -bindung ehrenamtlich / nebenberuflich 2. Zulassung Die Bewerber müssen in einem Tennisverein oder einer Tennisabteilung eines Vereins Mitglied sein, der/die einem Mitgliedsverband des DTB angehört. Die Mitgliedsverbände haben die Möglichkeit, Zulassungsprüfungen anzusetzen. Kriterien und Ausführungsbedingungen legen die Mitgliedsverbände fest. 3. Anerkennung anderer Ausbildungsgänge Andere Ausbildungsgänge können nur dann anerkannt werden, wenn der Antragssteller Mitglied in einem Tennisverein oder einer Tennisabteilung eines Vereins ist, der/die einem Mitgliedsverband des DTB angehört. Über die Anerkennung anderer Ausbildungsgänge entscheidet der Referent für Schiedsrichterwesen des jeweiligen Mitgliedsverbandes. 4. Lehrkräfte Der Mitgliedsverband beruft ein Referenten-Kollegium, das die Lehrinhalte aufgrund der DTB- Ausbildungskonzeption vermittelt. Stand: Oktober 2015 1

5. Organisationsform der Ausbildungsmaßnahmen Die Struktur der Ausbildungsgänge ermöglicht folgende Lehrgangsformen: Abendlehrgang Wochenendlehrgang Tageslehrgang Wochenlehrgang Alle Lehrgangsformen können auch miteinander kombiniert werden. Eine Lern- bzw. Unterrichtseinheit (UE) umfasst 45 Minuten. Inhalte des Lehrgangs sind: a) ITF-Tennisregeln b) Spielregeln c) Verhaltenskodex d) Aufgabenbereiche Schiedsrichter und Oberschiedsrichter e) Arbeiten auf dem Platz Die Rahmenrichtlinie für die -Ausbildung im DTB (siehe Anlage) enthält neben der Aufteilung der vorgenannten Inhalte auf einzelne Module auch einen beispielhaften Ablauf der Ausbildungsmaßnahme. 6. Lizenzierung a) Ausstellung und Erfassung Nach erfolgreicher Teilnahme wird für den Schiedsrichter ein Ausweis ausgestellt. Die Ausstellung der Lizenz erfolgt durch den DTB. Die Lizenzinhaber werden mit Namen, Kontaktdaten, Geburtsdatum und Ausweisnummer beim DTB gespeichert. Jährlich wird dem DTB und dem LSB (Landessportbund) bzw. dem DOSB auf einem entsprechenden Formblatt die Anzahl der neu erteilten Lizenzen gemeldet. Vereine und Turnierveranstalter können über den DTB oder die Referenten für Schiedsrichterwesen des jeweiligen Mitgliedsverbandes auf die beim DTB gespeicherten, lizenzierten Schiedsrichter zugreifen. b) Gültigkeit Die Lizenz ist im Gesamtbereich des DOSB und DTB gültig. Sie gilt nach Ausstellung bis zum 31.12. des Kalenderjahres. Eine Verlängerung der Gültigkeit erfolgt, wenn der Schiedsrichter die festgelegte Anzahl der Matches pro Jahr leitet. Stand: Oktober 2015 2

c) Fortbildung Die Verlängerung der Lizenz setzt eine Fortbildung (4 UE) innerhalb der Gültigkeitsdauer voraus, d.h. spätestens im 4. Jahr nach dem Jahr der Ausstellung (bzw. nach dem Jahr der letzten Verlängerung) muss ein Fortbildungslehrgang besucht werden. Die Ausbildungsträger sind verpflichtet, jährlich Fortbildungsveranstaltungen anzubieten. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen anderer Ausbildungsträger kann durch den Mitgliedsverband anerkannt werden. Wird eine Fortbildung vor dem 4. Jahr besucht, verlängert sich die Gültigkeit der Lizenz um vier Jahre ab dem Jahr, in dem die Fortbildung besucht wurde. Die Mitgliedsverbände haben die Möglichkeit, die Pflicht der Teilnahme an Fortbildungen auf weniger als 4 Jahre festzusetzen. Dies muss in geeigneter Form bekannt gemacht werden. d) Ablauf der Gültigkeit Kommt ein C-Schiedsrichter der Fortbildungspflicht nicht nach, erreicht nicht die geforderte Anzahl von Mindesteinsätzen (10 Matches) pro Jahr, verstößt schwerwiegend gegen die Satzungen des Verbandes oder sind seine Leistungen ungenügend bzw. nicht anforderungsgerecht entscheidet der Mitgliedsverband über den Verlust der Lizenz. Der Mitgliedsverband kann in begründeten Fällen Ausnahmeregelungen treffen. 7. Prüfungsordnung a) Ziel Mit dem Bestehen der Prüfung wird der Nachweis der Lehrbefähigung als C-Schiedsrichter für den entsprechenden Aufgabenbereich erlangt. Neben dem Nachweis der Befähigung als C-Schiedsrichter soll durch die Prüfung der Nachweis des Erreichens der Lernziele, das Aufzeigen individueller Wissenslücken und ein Feedback sowohl für die Teilnehmenden als auch für die Lehrgangsverantwortlichen ermöglicht werden. Die Prüfungsergebnisse werden dokumentiert. Diese Prüfungsordnung wird den Teilnehmenden zum Lehrgangsbeginn bekannt gemacht. b) Zulassung Zur Prüfung wird zugelassen, wer die erforderliche Ausbildung ordnungsgemäß abgeschlossen oder andere Ausbildungsgänge anerkannt bekommen hat. Stand: Oktober 2015 3

c) Prüfungsausschuss Die Durchführung der Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss bestimmt. Der Prüfungsausschuss wird vom Referenten für Schiedsrichterwesen des jeweiligen Mitgliedsverbandes des DTB ernannt, dessen Mehrheit der Mitglieder mindestens als B-Oberschiedsrichter oder B-Schiedsrichter lizenziert sein. Dabei sollte der Referent für Schiedsrichterwesen des jeweiligen Mitgliedsverbandes des DTB darauf hinwirken, dass dem Prüfungsausschuss auch als A-Oberschiedsrichter oder A-Schiedsrichter lizenzierte Mitglieder angehören. Der Referent für Schiedsrichterwesen des jeweiligen Mitgliedsverbandes bestimmt auch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. 8. Prüfungsbereiche a) Theorie Es findet eine schriftliche Prüfung statt. Diese wird als Klausur über 80 Minuten mit 40 Fragen durchgeführt. Die Mitgliedsverbände legen die Prüfungstermine fest. Die Prüfung kann direkt im Anschluss an das Seminar, aber auch an einem separaten Prüfungstermin stattfinden. b) Schiedsrichterpraxis Der Praxistest besteht aus der Leitung eines Wettspiels eines offiziellen Turniers bzw. Mannschaftsspiels. Der Referent für Schiedsrichterwesen des jeweiligen Mitgliedsverbandes des DTB trifft die Auswahl des Wettspiels. 9. Prüfungsbewertung a) Notengebung und Gewichtung der Prüfungsteile Für die Bewertung von Prüfungsleistungen sind die folgenden Noten zu verwenden: 1 = sehr gut (mindestens 95%) 2 = gut (mindestens 90%) 3 = befriedigend (mindestens 80%) 4 = ausreichend (mindestens 75%) 5 = nicht ausreichend (weniger als 75%) Zur differenzierten Bewertung können halbe Noten vergeben werden. Die Werte 0,5 und 4,5 sind ausgeschlossen. Die beiden Prüfungsbereiche gehen zu gleichen Teilen in die Berechnung der Gesamtnote ein. Stand: Oktober 2015 4

b) Prüfungsergebnisse Die Prüfung wird mit bestanden bewertet, wenn beide Prüfungsteile bestanden wurden. Die Prüfung wird mit bestanden oder nicht bestanden ausgewiesen. Prüfungsergebnisse sind den Teilnehmern zeitnah mitzuteilen. c) Nichtbestehen der Prüfung Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn a) ein Prüfungsbereich mit nicht bestanden bewertet wurde, b) ein Kandidat unentschuldigt einen Prüfungstermin nicht wahrnimmt, c) ein Kandidat die Prüfung abbricht oder d) ein Kandidat von einer Prüfung ausgeschlossen wird. d) Erkrankung, Versäumnis Kandidaten, die einen Prüfungstermin wegen Erkrankung nicht wahrnehmen können, müssen dies spätestens innerhalb von 3 Tagen durch ein ärztliches Attest nachweisen. Kandidaten, die aus anderen Gründen einen Termin nicht wahrnehmen, müssen unverzüglich nachweisen, dass sie das Versäumnis nicht zu vertreten haben. Der Referent für Schiedsrichterwesen des jeweiligen Mitgliedsverbandes des DTB setzt für die Kandidaten, die zur Prüfung nicht antreten konnten oder sie unterbrechen mussten, neue Termine fest. Neue Aufgaben sind unter Beachtung einer angemessenen Frist zu erstellen. e) Ordnungswidriges Verhalten Spätestens vor Beginn der Prüfung sind die Kandidaten über die Folgen eine ordnungswidrigen Verhaltens zu unterrichten. Ordnungswidriges Verhalten der Kandidaten während der Prüfung, insbesondere eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch, hat den Ausschluss der Kandidaten von der weiteren Prüfung zur Folge. Die Prüfung gilt dann als nicht bestanden. Über das ordnungswidrige Verhalten und den Ausschluss ist eine Niederschrift anzufertigen und von dem Prüfer zu unterzeichnen. f) Prüfungswiederholung Wurde die Prüfung nicht bestanden, kann sie in der Regel einmal wiederholt werden. Diese Prüfungswiederholung ist vom Kandidaten schriftlich zu beantragen. Stand: Oktober 2015 5

Eine weitere Wiederholung bedarf der gesonderten Genehmigung des Ausbildungsträgers. Wurden nur einzelne Prüfungsbereiche nicht bestanden, sind diese Prüfungsbereiche zu wiederholen. Termin und Ort der Prüfungswiederholungen bestimmt der Referent für Schiedsrichterwesen des jeweiligen Mitgliedsverbandes des DTB. 10. Ausbildungs- und Prüfungsgebühr Für die Ausbildung und Prüfung kann der Mitgliedsverband eine Lehrgangsgebühr erheben. 11. Zulassung von Ausnahmen Sofern nicht anders festgelegt, kann der Referent für Schiedsrichterwesen des Mitgliedsverbandes in begründeten Fällen Ausnahmen von dieser Ausbildungsrichtlinie zulassen. 12. Zuständigkeit Änderungen dieser Ausbildungsordnung und der Formalien zur Ausbildung und Prüfung von Lizenz C-Schiedsrichtern werden vom Ausschuss für Schiedsrichterwesen des DTB beschlossen. Die vorstehende Ausbildungsordnung wurde im Oktober 2015 gemäß 9 im Abschnitt G (Wettkampfsport) der Geschäftsordnung des DTB e. V. vom Ausschuss für Schiedsrichterwesen beschlossen. Deutscher Tennis Bund e. V. gez. Patrick Mackenstein (Referent für Regelkunde und Schiedsrichterwesen) Stand: Oktober 2015 6

Rahmenrichtlinie für die Ausbildung von Anlage zur Ausbildungsordnung für Ausbildungsinhalte Im Folgenden werden die Ausbildungsinhalte der jeweiligen Module präzisiert und quantifiziert. Modul: ITF Tennisregeln 3 UE Grundregeln des Tennisspiels Ball im Spiel Punktverlust Behinderung, Wiederholung des Punktes Berichtigung von Fehlern Alternative Zählweisen Modul: Spielregeln der Wettspiel- und Turnierordnung des DTB und des 2 UE Mitgliedsverbandes Unterbrechung, Abbruch, Wiederaufnahme Behandlungspausen, Toilettenpausen und zusätzliche Pausen Bälle und Ballwechsel Spielkleidung und Werbung Ablauf von Mannschaftsspielen Modul: Verhaltenskodex des DTB 2 UE Anwendungsbereiche und Vergehen Maßregeln und Zuständigkeiten Praxisfälle Modul: Aufgabenbereiche Schiedsrichter und Oberschiedsrichter 2 UE Rechte und Pflichten des Schiedsrichters/Oberschiedsrichters Zusammenarbeit Schiedsrichter / Oberschiedsrichter Linienrichter-Tätigkeit Verhaltenskodex für Offizielle Ausfüllen des Schiedsrichterbogens, Arbeit mit dem Live Score PDA Modul: Arbeiten auf dem Platz 3 UE Pflichten vor, während und nach dem Match Schiedsrichter-Technik Ansagen und Handzeichen Überprüfung von Ballmarken Kommunikation mit Spielern, Betreuern und Zuschauern Umsetzung der Tennis- und Spielregeln Modul: Praktischer Teil Leitung eines Übungsmatches Praktische Arbeit als Linienrichter Stand: Oktober 2015 1

Rahmenrichtlinie für die Ausbildung von Beispiel eines Wochenend-Lehrgangs Beginn Samstag, 9.00 Uhr 09.00 Uhr 09.30 Uhr Vorstellung und Einführung 09.30 Uhr 11.00 Uhr Modul ITF Tennisregeln 2 UE 11.00 Uhr 11.30 Uhr Frühstückspause 11.30 Uhr 12.15 Uhr Modul ITF Tennisregeln 1 UE 12.15 Uhr 13.00 Uhr Modul Spielregeln 1 UE 13.00 Uhr 14.00 Uhr Mittagspause 14.00 Uhr 14.45 Uhr Modul Spielregeln 1 UE 14.45 Uhr 16.15 Uhr Modul Verhaltenskodex 2 UE 16.15 Uhr 16.45 Uhr Kaffeepause 16.45 Uhr 18.15 Uhr Modul Aufgabenbereiche SR und OSR 2 UE Beginn Sonntag, 9.00 Uhr 09.00 Uhr 09.30 Uhr Kurzer Auffrischungstest 09.30 Uhr 10.15 Uhr Modul Aufgabenbereiche SR und OSR 1 UE 10.15 Uhr 11.00 Uhr Modul Arbeiten auf dem Platz 1 UE 11.00 Uhr 11.30 Uhr Frühstückspause 11.30 Uhr 13.00 Uhr Modul Arbeiten auf dem Platz 2 UE 13.00 Uhr 14.00 Uhr Mittagspause 14.00 Uhr 16.15 Uhr Modul Praktischer Teil 3 UE 16.15 Uhr 16.45 Uhr Kaffeepause 16.45 Uhr 17.30 Uhr Modul Praktischer Teil 1 UE 17.30 Uhr 18.00 Uhr Abschlussbesprechung Schriftliche Prüfung Stand: Oktober 2015 2