Vom 24. Februar In 7a Abs. 1 Satz 3 wird folgende neue Ziffer 2 eingefügt:

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Vom 26. Juni bb) In Satz 3 wird die Zahl 24 durch die Zahl 20 und die Zahl 6 durch die Zahl 5 ersetzt. cc) Satz 4 erhält folgende Fassung:

Vom 28. August berufsqualifizierende Abschlüsse des wissenschaftlichen Studiums.

Vom 25. Juli Im Titel der Satzung werden nach den Worten Universität Erlangen-Nürnberg die Worte BPOWiWi angefügt.

Vom 18. August In der Bezeichnung der Satzung wird die Abkürzung MiGG durch die Abkürzung FPOMiGG ersetzt.

Vom 30. Juli studienbegleitenden Assessmentprüfung (Grundlagen- und Orientierungsprüfung) abzulegen.

Vom 14. Oktober wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Vom 24. Februar In der Anlage 1 erhalten die Tabellen folgende neue Fassung:

Vom 18. August In der Überschrift der Satzung werden nach den Worten Erlangen-Nürnberg die Worte (FPO BA KuGe) angefügt.

Vom 18. August a) In Abs. 2 Nr. 5 wird nach den Worten zu den Inhalten des das Wort Masterstudiengang durch das Wort Masterstudiengangs ersetzt.

Vom 18. Juni In 1 wird das Wort Abschluss durch die Worte Abschlussziel des ersetzt.

Vom 12. Juni a) In Abs. 1 wird das Wort Bachelorstudiengang durch das Wort Zwei-Fach- Bachelorstudiengang ersetzt.

Vom 21. Juli Im Titel der Satzung wird nach den Worten Universität Erlangen-Nürnberg folgender neuer Klammerzusatz eingefügt:

Vom 27. Februar erhält folgende Fassung:

Vom 9. Juli In der Überschrift wird nach den Worten Erlangen-Nürnberg folgender Klammerzusatz angefügt: (FPO Zwei-Fach KdC).

Vom 2. Juni In der Überschrift wird das Wort Informatik durch die Worte Digitale Geistes- und Sozialwissenschaften ersetzt.

Vom 11. August Die endgültige Entscheidung für eine

Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang

Vom 7. Dezember In der Überschrift wird nach den Worten Erlangen-Nürnberg die Abkürzung FPO B.A. BuWi angefügt.

Vom 18. August wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 wird wie folgt geändert: aa) Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

Vom 18. Februar a) In der Überschrift wird nach dem Wort Studienbeginn ein Komma und das Wort Sprache angefügt.

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kommunikationswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München

a) In Absatz 1 werden nach den Worten Wissenschaften kann die Worte im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelorstudiengangs eingefügt.

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Vom 29. Juli In 34 werden nach den Worten Erlangen-Nürnberg die Worte vom 18. September 2007 eingefügt.

Vom 28. März In 27 Abs. 1 Satz 1 wird der erste Halbsatz wie folgt ersetzt:

Vom 29. November 2011

Vom 29. Juli In der Überschrift wird nach dem Wort "Nürnberg" der Klammerzusatz "(FPOSino)" eingefügt.

Die Prüfungsordnung für die Modulstudien Naturale an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der FAU POM/SN vom 26. Juni 2017 wird wie folgt geändert:

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Vom 7. Juli a) In Abs. 2 Nr. 1 wird das Wort Module durch das Wort Vertiefungsmodule ersetzt.

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- 2 - a) Die Position VI. Schlussbestimmungen erhält folgende Fassung: b) Die Position 28 Inkrafttreten erhält folgende Fassung:

1. In der Überschrift wird nach den Worten Erlangen-Nürnberg folgender neuer Klammerzusatz angefügt:

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Vom 5. August In Satz 1 wird das Wort "und" nach den Worten "in den Pflicht-" durch ein Komma ersetzt.

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Vom 24. Juni Zweck der Prüfung

Vom 10. April wird wie folgt geändert: In Abs. 3 Satz 2 werden das Wort Studienplans und das Zeichen / ersatzlos gestrichen.

1. In der Nennung der Ermächtigungsgrundlagen werden nach dem Klammerzusatz (BayHSchG) die Worte in Verbindung mit 34 QualV gestrichen.

Kenntnisse und Fähigkeiten werden mit dem Bachelorabschluss nachgewiesen.

1. In Abs. 2 Satz 2 der Präambel werden die Worte, zu fördern gestrichen. 2. In 1 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte im Verlauf des Studiums gestrichen.

Vom 23. Oktober Im Inhaltsverzeichnis wird nach der Angabe zu 37 folgende Angabe eingefügt: 37 a Praktikum

a) Das Wort sowie wird durch das Wort und ersetzt. b) Nach den Worten Erlangen-Nürnberg werden die Worte (ABMPO/TechFak) eingefügt.

zusätzlich anhand ihres Praktikums als weiterem gleichrangigem Kriterium

34 Geltungsbereich. 36 Masterstudiengang, Regelstudienzeit, Studienbeginn (wird durch Änderungssatzung eingefügt)

Die Angabe zu 23 in der Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung:

Zweite Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Studium der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2006 / Nr. 16 Tag der Veröffentlichung: 20. Dezember 2006

a) Nach dem Wort Lehramtsprüfung werden die Worte sowie den lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium eingefügt.

DRITTE SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG WIRTSCHAFTSMATHEMATIK AN DER JULIUS-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT WÜRZBURG

Vom 22. März Anlage 1 Abschnitt II. Prüfungsmodule wird wie folgt geändert:

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Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2018/Nr. 046 Tag der Veröffentlichung: 23. Juli 2018

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Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth

Transkript:

Achte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät an der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 24. Februar 2011 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 61 Abs. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Erlangen-Nürnberg folgende Änderungssatzung: 1 Die Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg vom 1. August 2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 30. Juli 2010, wird wie folgt geändert: 1. In 7a Abs. 1 Satz 3 wird folgende neue Ziffer 2 eingefügt: 2. in der Grundlagen- und Orientierungsprüfung bei einem Studienbeginn zum Sommersemester 2011 um zwei, Die bisherige Ziffer 2 wird zu der neuen Ziffer 3. 2. 11 wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 werden die Sätze 5 bis 7 ersatzlos gestrichen. Die Satznummerierung wird angepasst. b) In Abs. 5 werden die Sätze 1 und 2 ersatzlos gestrichen. Die Satznummerierung wird angepasst. 3. Die Anlagen werden wie folgt geändert: a) Die Anlage 1.4.1 wird wie folgt geändert: aa) In Zeile 24 (Sprachen) Spalte 5 (2. ) wird die Zahl 5 gestrichen und in Spalte 6 (3. ) die Zahl 5 eingefügt. bb) In Zeile 28 (Grundlagen der Wirtschafts- und Betriebspädagogik) Spalte 5 (2. ) wird die Zahl 5 eingefügt und in Spalte 6 (3. ) die Zahl 5 gestrichen. b) Die Anlage 1.4.2 wird wie folgt geändert: aa) In Zeile 24 (Wirtschaftsprivatrecht) Spalte 5 (2. ) wird die Zahl 5 gestrichen und in Spalte 7 (4. ) die Zahl 5 eingefügt. bb) In Zeile 27 (Grundlagen der Wirtschafts- und Betriebspädagogik) Spalte 5 (2. ) wird die Zahl 5 eingefügt und in Spalte 6 (3. ) die Zahl 5 gestrichen. cc) In Zeile 32 (Studienbereich Wipäd: 4 Module á 5 ECTS) Spalte 6 (3. ) wird die Zahl 5 eingefügt und in Spalte 7 (4. ) die Zahl 15 durch die Zahl 10 ersetzt.

4. Es wird folgende neue Anlage 5 angefügt: Anlage 5 Studienverlaufspläne für einen Studienbeginn zum Sommersemester 2011: mit Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre (BWL) Sprachen 5 5* Kernbereich des Schwerpunkts BWL 20 Kostenrechnung und Controlling 5 5 Internationale Unternehmensführung 5 5 Investition und Finanzierung 5 5 Business Plan Seminar/Planspiel/Fallstudienseminar (alternativ) 5 5* Vertiefungsbereich des Schwerpunkts BWL 60 Studienbereich oder 4 Vertiefungsmodule á 5 ECTS** 20 10 5 5 Studienbereich oder 4 Vertiefungsmodule á 5 ECTS** 20 10 10 freies Vertiefungsmodul* 5 5 * Veranstaltung findet außerplanmäßig in diesem statt. ** 25 der 45 ECTS müssen aus Vertiefungsmodulen im Bereich BWL belegt werden.

mit Schwerpunkt Volkswirtschaftslehre (VWL) Sprachen 5 5* Kernbereich des Schwerpunkts VWL 20 Außenwirtschaft 5 5 Ökonomie des öffentlichen Sektors 5 5 Arbeitsmarktpolitik 5 5 Wettbewerbstheorie und politik 5 5 Vertiefungsbereich des Schwerpunkts VWL 60 Studienbereich oder 4 Vertiefungsmodule á 5 ECTS** 20 5 5 10 Studienbereich oder 4 Vertiefungsmodule á 5 ECTS** 20 10 10 freies Vertiefungsmodul* 5 5 * Veranstaltung findet außerplanmäßig in diesem statt. ** 25 der 45 ECTS müssen aus Vertiefungsmodulen im Bereich VWL belegt werden.

mit Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik (WI) Sprachen 5 5* Kernbereich des Schwerpunkts WI 20 Allgemeine WI I: IT-gestützte Unternehmensführung 5 5 Allgemeine WI II: E-Business Management 5 5 Allgemeine WI III: IT-Management 5 5 Business Plan Seminar/Planspiel/Fallstudienseminar (alternativ) 5 5 Vertiefungsbereich des Schwerpunkts WI 60 Studienbereich oder 4 Vertiefungsmodule á 5 ECTS** 20 15 5 Studienbereich oder 4 Vertiefungsmodule á 5 ECTS** 20 10 10 freies Vertiefungsmodul* 5 5 * Veranstaltung findet außerplanmäßig in diesem statt. ** 25 der 45 ECTS müssen aus Vertiefungsmodulen im Bereich WI belegt werden.

mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Betriebspädagogik / Studienrichtung I (Wipäd I) Sprachen 5 5 Kernbereich des Schwerpunkts Wipäd I 25 Grundlagen der Wirtschafts- und Betriebspädagogik 5 5 Berufliche Weiterbildung 5 5 Präsentations- und Moderationstechniken 5 5 Betriebspädagogisches Seminar 5 5 Erkundungsprojekt oder Schulpraktische Studien (SPS) 5 5 Vertiefungsbereich des Schwerpunkts Wipäd I 55 Studienbereich Wipäd: 4 Vertiefungsmodule á 5 ECTS 20 10 5 5 zwei freie Vertiefungsmodule á 5 ECTS 10 5 5 Vertiefungsmodul Kostenrechnung und Controlling 5 5 Vertiefungsmodul Investition und Finanzierung 5 5 * Veranstaltung findet außerplanmäßig in diesem statt.

mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Betriebspädagogik / Studienrichtung II (Wipäd II) Zweitfach 15 Je nach Zweitfach unterschiedlich. Die Festlegung 15 10 5 der Module erfolgt durch die beteiligten Fächer. Rechtlicher Rahmen 10 Kernbereich des Schwerpunkts Wipäd II 25 Präsentations- und Moderationstechniken 5 5 Grundlagen der Wirtschafts- und Betriebspädagogik 5 5 Betriebspädagogisches Seminar 5 5 Berufliche Weiterbildung 5 5 Erkundungsprojekt oder Schulpraktische Studien (SPS) 5 5 Vertiefungsbereich des Schwerpunkts Wipäd II 55 Studienbereich Wipäd: 4 Vertiefungsmodule á 5 ECTS 20 10 5 5 Zweitfachvertiefung 10 5 5 Vertiefungsmodul Kostenrechnung und Controlling 5 5 Vertiefungsmodul Investition und Finanzierung 5 5 * Veranstaltung findet außerplanmäßig in diesem statt. 2 1 Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2 Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/11 aufgenommen haben

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Erlangen- Nürnberg vom 21. Februar 2011 und der Genehmigungsfeststellung des Präsidenten vom 23. Februar 2011. Erlangen, den 24. Februar 2011 Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske Präsident Die Satzung wurde am 24. Februar 2011 in der Universität Erlangen-Nürnberg niedergelegt; die Niederlegung wurde am 24. Februar 2011 durch Anschlag in der Universität Erlangen-Nürnberg bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 24. Februar 2011.