Gerätekategorien und Anwendung von Prüfgasen Gas-Information Nr. 13 07/01
ISSN 1436-4115 2001 DVGW, Bonn, Juli 2001 DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. Technisch-wissenschaftlicher Verein Postfach 14 03 62 D-53058 Bonn Telefon (02 28) 9188-5 Telefax (02 28) 9188-9 90 E-Mail: info@dvgw.de Internet: www.dvgw.de Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.v., Bonn, gestattet. Vertrieb: Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbh, Postfach 14 0151, 53056 Bonn Telefon: (02 28) 9191-40 Telefax: (02 28) 9191-499 E-Mail: info@wvgw.de Internet: www.wvgw.de
Gerätekategorien und Anwendung von Prüfgasen Appliance categories and application of test gases Catégories d appareils et application du gaz d essais Gas-Information Nr. 13 7/01 3
Vorwort Die Gerätekategorien und die dazu gehörigen Anschlussdrücke für Deutschland wurden entsprechend Kapitel 1, Artikel 1, Absatz 2 der EG-Richtlinie (90/396/EWG) den anderen Mitgliedsstaaten und der Kommission mitgeteilt. Das europäische Komitee für Normung (CEN) hat als zuständiges Gremium, ausgehend von Mitteilungen der Mitgliedsländer, die Norm EN 437 Prüfgase, Prüfdrücke und Gerätekategorien erarbeitet und im Juni 1993 angenommen. Diese Norm einschließlich der Änderungen A1 und A2 (Dezember 1999) wird den Status einer nationalen Norm erhalten. Die Information wurde vom Fachausschuss Gasgeräte erarbeitet und vom Hauptausschuss Gasverwendung verabschiedet, um die Vorgehensweise der Gasgerätehersteller, Prüflaboratorien und Fachausschüsse bei der Umsetzung der Gasgeräterichtlinie in Bezug auf Prüfgase, Prüfdrücke und Gerätekategorien zu vereinheitlichen; die Umsetzung der Festlegungen des DVGW- Arbeitsblattes G 260 sicherzustellen; die Gasversorgungsunternehmen dabei zu unterstützen, dass alle Gasgeräte für die gesamte Bandbreite einer Gasgruppe nach dem DVGW- Arbeitsblatt G 260 geeignet sind; die Gasversorgungsunternehmen, die aufgrund der Lieferverträge nur SRG-taugliche Gasgeräte akzeptieren können, zu unterstützen; für Gasgeräte, für die noch keine harmonisierten 1 europäischen Normen vorliegen, die geltenden Rahmenbedingungen für Auslegung, Prüfung, Kennzeichnung und Einstellung festzulegen; für Gasgeräte, die nicht der Gasgeräterichtlinie unterliegen, einheitliche Prüfbedingungen zu erstellen. Diese Information enthält keinerlei zusätzliche Festlegungen über die Prüfgase in EN 437 sowie über die Gasbeschaffenheit im DVGW-Arbeitsblatt G 260. Die in dieser Information aufgeführten Wobbe- Indices beziehen sich auf 15 C und 1013 mbar Gesamtdruck (sofern nicht anders angegeben). Bonn, Juli 2001 DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.v. 1 veröffentlicht im Amtsblatt der EG 4 Gas-Information Nr. 13 7/01
Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich 7 2 Zweck 7 3 Gasbeschaffenheit und Anschlussdrücke 7 4 Begriffe 7 5 Gerätekategorien 7 5.1 Kategorie I 7 5.2 Kategorie II 7 6 Ausrüstung der Gasgeräte mit Voreinstellgliedern 8 6.1 Voreinstellglieder für den Gasdurchfluss 8 6.2 Voreinstellglieder für die Erstluft 8 7 Anpassung und Umstellung 8 7.1 Geräte der Kategorie I 2ELL 8 7.2 Geräte der Kategorien II 2ELL3B/P, II 2E3B/P 8 7.3 Geräte der Kategorien I 2E, I 3B/P, I 3P 8 8 Prüfgase und Zuordnung zu den Gerätekategorien 8 9 Brennsicherheit 9 10 Verbrennungsgüte 9 11 Kennzeichnung 9 11.1 Zusätzliche Kennzeichnung auf dem Gerät 10 11.2 Kennzeichnung und Warnhinweise auf der Verpackung 10 Gas-Information Nr. 13 7/01 5
1 Geltungsbereich Diese Information wird für verbrennungstechnische Prüfungen im Rahmen von Baumusterprüfungen und für die Kennzeichnung angewandt. Sie gilt für Gasgeräte, die mit Gasen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 betrieben werden sollen. Die Information soll angewendet werden: a) für Gasgeräte, für die keine Einzelnormen bestehen; b) in Verbindung mit Festlegungen in DIN-Einzelnormen; c) in Verbindung mit Festlegungen für die Bundesrepublik Deutschland in DIN-EN-Normen bis zu deren Harmonisierung. 2 Zweck Diese Information dient dem Zweck, die in der Norm EN 437 festgelegten Prüfgase, Prüfdrücke und Gerätekategorien sowie die Kennzeichnung in einer zusammengefassten Form für die deutschen Besonderheiten darzulegen. 3 Gasbeschaffenheit und Anschlussdrücke Kenndaten für die Gasbeschaffenheit und Anschlussdrücke sind in Tabelle 1 aufgeführt. Für andere Anschlussdrücke ist diese Information sinngemäß anzuwenden. Gasen und Drücken, für die sie ausgelegt sind, in die in 4.1, 4.2 und 4.3 aufgeführten Kategorien gemäß Anhang B.3 von EN 437 eingeteilt. 5.1 Kategorie I Kategorie I 2E Gasgeräte, die ausschließlich für die Verwendung von Gasen der Gruppe E der 2. Gasfamilie geeignet sind. Kategorie I 2ELL Gasgeräte, die für Gase der Gruppe E und der Gruppe LL der 2. Gasfamilie geeignet sind. Kategorie I 3B/P Gasgeräte, die für Gase der 3. Gasfamilie (Propan, Butan und deren Gemische) geeignet sind. Kategorie I 3P Gasgeräte, die für Gase der 3. Gasfamilie der Gruppe P (Propan) geeignet sind. 5.2 Kategorie II Kategorie II 2ELL3B/P Gasgeräte, die für Gase der Gruppe E und der Gruppe LL der 2. Gasfamilie sowie für Gase der 3. Gasfamilie geeignet sind. Die Verwendung von Gasen der 2. Gasfamilie erfolgt unter den selben Bedingungen wie für die Kategorie I 2ELL. Die Verwendung von Gasen der 3. Gasfamilie erfolgt unter den selben Bedingungen wie für die Kategorie I 3B/P. 4 Begriffe Siehe DIN EN 437. 5 Gerätekategorien Die Gasgeräte, die in der Bundesrepublik Deutschland installiert werden dürfen, werden nach den Kategorie II 2E3B/P Gasgeräte, die für Gase der Gruppe E der 2. Gasfamilie sowie für Gase der 3. Gasfamilie geeignet sind. Die Verwendung von Gasen der Gruppe E der 2. Gasfamilie erfolgt unter den selben Bedingungen wie für die Kategorie I 2E. Die Verwendung von Gasen der 3. Gasfamilie erfolgt unter den selben Bedingungen wie für die Kategorie I 3B/P. Gas-Information Nr. 13 7/01 7
6 Ausrüstung der Gasgeräte mit Voreinstellgliedern Sofern in den Einzelnormen für die Gasgeräte keine abweichenden Festlegungen getroffen worden sind, gelten nachstehende Anforderungen. 6.1 Voreinstellglieder für den Gasdurchfluss wahlfrei: bei Gasgeräten für die 3. Gas- familie unzulässig (oder außer Funktion): verbindlich: bei Gasgeräten für die 2. Gasfamilie für Großstellung, Kleinstellung und/oder Zündbrenner bei keinen Gasgeräten Bei Gasgeräten mit Druckregelgeräten sind nachgeschaltete Voreinstellglieder unzulässig. 6.2 Voreinstellglieder für die Erstluft wahlfrei: unzulässig (oder außer Funktion): verbindlich: I 2ELL, II 2ELL3B/P, II 2E3B/P bei Gasgeräten der Kategorien I 2E, I 3B/P, I 3P bei keinen Gasgeräten 7 Anpassung und Umstellung Sofern in den Einzelnormen für die Gasgeräte keine abweichenden Festlegungen getroffen worden sind, gelten nachstehende Anforderungen. 7.2 Geräte der Kategorien II 2ELL3B/P Beim Übergang von einem Gas der Gruppe E auf ein Gas der Gruppe LL der 2. Gasfamilie oder umgekehrt sind folgende Maßnahmen zulässig: Einstellen des Gasdurchflusses zum Brenner oder Zündbrenner am Voreinstellglied oder Sollwertgeber des Druckreglers und evtl. durch Auswechseln von Düsen, Vordrosseln und/oder Federn/Sollwertgeber der Druckregler. II 2ELL3B/P, II 2E3B/P Beim Übergang von Gasen der 2. Gasfamilie auf Gase der 3. Gasfamilie sind folgende Maßnahmen zulässig: Einstellen des Gasdurchflusses zum Brenner oder Zündbrenner durch Auswechseln von Düsen; Austausch des Zünd- und Wachflammenbrenners oder Teilen davon; Einstellen der Erstluft am Brenner und/oder Zündbrenner. 7.3 Geräte der Kategorien I 2E, I 3B/P, I 3P Der Gasdurchfluss zum Brenner oder Zündbrenner ist durch Düsen begrenzt. Voreinstellglieder für den Gasdurchfluss oder die Erstluft sind unzulässig oder außer Funktion. 7.1 Geräte der Kategorie I 2ELL Beim Übergang von einem Gas der Gruppe E auf ein Gas der Gruppe LL der 2. Gasfamilie und umgekehrt sind folgende Maßnahmen zulässig: Einstellen des Gasdurchflusses zum Brenner und Zündbrenner am Voreinstellglied oder Sollwerteinsteller des Druckreglers und evtl. zusätzlich durch Auswechseln von Düsen, Vordrosseln und/oder Federn/Sollwertgeber der Druckregler; Einstellen der Erstluft. 8 Prüfgase und Zuordnung zu den Gerätekategorien Für Kennwerte, Bezeichnung und Herstellung der Prüfgase gelten die Festlegungen in DIN EN 437. Für Gasgeräte, die nicht unter den Geltungsbereich der DIN EN 437 fallen, muss der Hersteller sicherstellen, dass der Betrieb mit allen Gasen der Gasgruppen nach G 260 gewährleistet ist, für die sie entsprechend ihrer Kategorie als geeignet gekennzeichnet sind. 8 Gas-Information Nr. 13 7/01
Die Prüfgase für die Gasgerätekategorien sind in Tabelle 2 aufgeführt. Der Wobbe-Index des Prüfgases muss während der Prüfdauer konstant gehalten werden. 9 Brennsicherheit Bei der größten und kleinsten Wärmebelastung und mit nach den Tabellen 3 bis 6 eingestellten Werten dürfen die Flammen weder zurückschlagen noch abheben und kein störendes Geräusch verursachen. Eine leichte Abhebeneigung der Flamme ist kurz nach dem Durchzünden zulässig. Im Betrieb, bei Zünd- und Schaltvorgängen darf das an der Düse ausströmende Gas nicht von außen durch die Flamme entzündet werden. Wenn aus besonderen Gründen ein kurzes Rückschlagen der Flammen beim In- und Außerbetriebnehmen des Brenners eintritt, so darf dadurch der einwandfreie Betrieb nicht beeinträchtigt werden. Die Prüfung Abheben der Flammen wird im kalten Zustand und Rückschlagen im Beharrungszustand, und zwar bei Aufstrom, durchgeführt. 10 Verbrennungsgüte Die Verbrennungsgüte muss einwandfrei sein. Diese Anforderung ist erfüllt, wenn der CO-Gehalt des unverdünnten, trockenen Abgases 0,1 Vol.-% nicht überschreitet. Für Geräte der Art C bei Betrieb mit dem Normprüfgas und Windeinwirkung darf ein CO-Gehalt im unverdünnten, trockenen Abgas von 0,2 Vol.-% nicht überschritten werden. Mit dem Prüfgas G 21 darf bei Aufstrom ein CO- Gehalt im unverdünnten, trockenen Abgas von 0,2 Vol.-% nicht überschritten werden. Die Einstellungen und Prüfungen werden im Beharrungszustand durch mehrere aufeinanderfolgende, weitgehend gleichbleibende Messwerte nachgewiesen mit Prüfgasen, Prüfdrücken und Prüfbelastungen nach den Tabellen 3 bis 6 durchgeführt. Die Entnahme der Verbrennungsprodukte wird so vorgenommen, dass man Durchschnittsproben für die Betriebsweise im Beharrungszustand erhält. Geprüft wird bei Aufstrom, Stau und Rückstrom bzw. Windanfall oder Gegendruck. 11 Kennzeichnung Nach der EG-Gasgeräterichtlinie muss das Gasgerät oder das Typenschild (Geräteschild) die CE-Kennzeichnung zusammen mit mindestens 2 den nachstehenden Beschriftungen tragen: Name oder Kennzeichen (Warenzeichen) des Herstellers; Handelsbezeichnung des Gasgerätes; ggf. Art der Stromversorgung; Gerätekategorie; Anschlussdruck. Die CE-Kennzeichnung allein enthält neben dem CE-Kennzeichen die beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde und die Schlüsselnummer derjenigen europäischen Zertifizierungsstelle, die die Überwachung in der Produktionsphase durchführt. Die Gasgeräterichtlinie sieht eine regelmäßige Konformitätsprüfung der in Serie gefertigten Gasgeräte mit dem geprüften Baumuster sowohl unmittelbar nach Aufnahme der Fertigung durch den Hersteller als auch in jährlichen Abständen in den darauffolgenden Jahren vor. Alternativ zur jährlichen Fertigungsüberwachung kann ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem in der Produktion eingesetzt werden. 2 Zusätzliche Angaben können nach den gerätegebundenen Einzelnormen erforderlich werden oder freiwillig vom Hersteller gemacht werden. (z. B. Umweltschutzzeichen, DVGW-Qualitätszeichen). Gas-Information Nr. 13 7/01 9
11.1 Zusätzliche Kennzeichnung auf dem Gerät Entsprechend einer horizontalen Empfehlung des CEN-Report CR 1472 Allgemeiner Leitfaden für die Kennzeichnung von Gasgeräten wird eine zusätzliche Kennzeichnung empfohlen. Empfohlene Zusatzkennzeichnung: die Gasart und der Anschlussdruck, auf den das Gasgerät eingestellt ist: Dabei muss die Druckangabe in Verbindung mit dem entsprechenden Index der Gerätekategorie für die Gasfamilie angegeben werden; das direkte Bestimmungsland (für die Bundesrepublik Deutschland das Kennzeichen DE): Direkte Bestimmungsländer sind die Länder, in denen das Gasgerät ohne Umstellungs- oder Anpassungsmaßnahmen angeschlossen werden kann und eine Installations- und Bedienungsanleitung in der Landessprache des Bestimmungslandes beiliegt. Indirekte Bestimmungsländer können ebenfalls angegeben werden: Indirekte Bestimmungsländer sind Länder, auf deren Gasversorgungsbedingungen umgestellt oder angepasst werden kann und in deren Landessprache eine Installations- und Bedienungsanleitung unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Installationsbedingungen vom Hersteller bezogen werden kann. größte, ggf. kleinste Wärmebelastung 3 in W oder kw, bezogen auf den Heizwert bzw. Anschlusswert in kg/h für Gase der 3. Gasfamilie; CE-Identnummer: Zur eindeutigen Identifizierbarkeit eines jeden Gasgerätes innerhalb Europas ist von allen benannten Stellen der EU ein einheitliches Ident-Nummernsystem festgelegt worden, welches eine eindeutige Rückverfolgbarkeit der Zertifizierungsbedingungen ermöglicht. Die CE-Identnummer (siehe unten), deren Anbringung auf dem Typenschild eine freiwillige 3 bezogen auf 15 C, 1013 mbar und Nenndruck Angelegenheit des Herstellers ist, besteht aus einer Schlüsselnummer der Zertifizierungsstelle (0085 DVGW), einer in Buchstaben codierten Jahreszahl der Baumusterprüfung (AP =1994) und einer für die jeweilige Zertifizierungsstelle und das Jahr eindeutigen, vierstelligen laufenden Nummer. CE-0085 AP 0001 Wahlweise kann der Hersteller weiterhin die bekannte Kennzeichnung einer Erdgaseinstellung verwenden. Sie kann durch folgende, nach Möglichkeit farblich unterscheidbare Aufkleber kenntlich gemacht werden: eingestellt für 4 eingestellt für 4 Erdgas H Erdgas L 15,0 12,4 Anschlussdruck: Anschlussdruck: 20 mbar 20 mbar 11.2 Kennzeichnung und Warnhinweise auf der Verpackung Die EG-Gasgeräterichtlinie fordert, dass die Verpackung der Gasgeräte geeignete Warnhinweise trägt. Dies sind u.a.: die Gasart oder der Anschlussdruck, auf den das Gasgerät eingestellt ist: Dabei muss die Druckangabe in Verbindung mit dem entsprechenden Index der Gerätekategorie für die Gasfamilie angegeben werden; das direkte Bestimmungsland (DE); die Gerätekategorie; Beschränkungen der Benutzungsmöglichkeit, z. B. insbesondere, wenn besonders belüftete Aufstellräume für Gasgeräte ohne Abgasanlage oder offene Kochstellen ohne Zündsicherung erforderlich sind. 4 Wie in Abschnitt 2 erläutert, wird dem Hersteller empfohlen, diese nationale Kennzeichnung weiterhin auf 0 C zu beziehen. Die Kennzeichnung für Stadtgas oder Flüssiggaseinstellung bleibt unverändert. 10 Gas-Information Nr. 13 7/01
Diese Angaben müssen mit den Angaben in den Druckschriften des Herstellers übereinstimmen. Zitierte Normen und andere Unterlagen DIN EN 437 Prüfgase Prüfdrücke Gerätekategorien CR 1472 zu beziehen bei: Beuth Verlag GmbH Burggrafenstraße 6 10787 Berlin DVGW-Arbeitsblatt G 260 Allgemeiner Leitfaden für die Kennzeichnung von Gasgeräten Gasbeschaffenheit zu beziehen bei: Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbh Josef-Wirmer-Straße 1 3 53123 Bonn Gas-Information Nr. 13 7/01 11
Tabelle 1 Kenndaten für die Gasbeschaffenheit nach DVGW-G 260, Ausgabe Januar 2000, und Anschlussdrücke nach DIN EN 437 Gasfamilien und -gruppen Oberer Wobbeindex Prüfdrücke in mbar bei 0 C und 1013 mbar bei 15 C und 1013 mbar Nennwert minimal maximal Nennwert minimal maximal kwh/ MJ/ kwh/ MJ/ kwh/ MJ/ kwh/ MJ/ kwh/ MJ/ kwh/ MJ/ m 3 m 3 m 3 m 3 m 3 m 3 m 3 m 3 m 3 m 3 m 3 m 3 P n P min P max Nenn- Mindest- Höchstdruck druck druck Zweite Familie (Erdgas) nach DIN EN 437 10 36,0 12,8 46,1 9,47 34,1 12,1 43,6 20 18 25 Gruppe L nach G 260 12,4 44,6 10,5 37,0 13 46,8 11,7 42,1 9,95 35,8 12,3 44,3 20 18 24 Gruppe LL nach G 260 3.2.1 10 36,0 12,8 46,1 9,4 33,8 12,1 43,6 20 18 24 nach DIN EN 437 12 43,2 15,7 56,5 11,4 41,0 15,2 54,7 20 17 25 Gruppe H nach G 260 15 54,0 12,8 46,1 15,7 56,5 14,2 51,1 12,1 43,6 14,9 53,6 20 18 24 Gruppe E nach G 260 3.2.1 12 43,2 15,7 56,5 11,3 40,7 14,9 53,6 20 18 24 Dritte Familie (Flüssiggas) Gruppe B/P nach G 260 21,9 79,0 25,7 92,6 20,8 75,0 24,4 87,8 50 1 42,5 1 57,5 1 Gruppe P nach G 260 21,9 79,0 24,8 89,2 20,8 75,0 23,5 84,6 50 42,5 57,5 1 Gasgeräte für den Anschluss an Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und Booten: p n = 30 mbar, p min = 25 mbar, p max = 35 mbar 12 Gas-Information Nr. 13 7/01
Tabelle 2 Prüfgase für die Gerätekategorien Kategorie Norm- Grenzgas für Grenzgas für Grenzgas für Grenzgas für Prüfgas unvollständige Rückschlagen Abheben Auftreten Verbrennung der Flammen der Flammen gelber Spitzen I 2E G 20 G 21 G 222 G 231 G 21 I 2ELL G 20 G 21 G 222 G 231 G 21 G 25 G 271 G 26 I 3B/P G 30 G 30 G 32 G 31 G 30 I 3B G 31 G 31/G 30 G 32 G 31 G 31/G 32 II 2ELL3B/P G 20 G 21 G 222 G 231 G 25 G 26 G 271 G 26 G 30 G 30 G 32 G 31 G 30 II 2E3B/P G 20 G 21 G 222 G 231 G 30 G 32 G 31 G 30 Gas-Information Nr. 13 7/01 13
Tabelle 3 a Gasgeräte, eingerichtet für den Betrieb mit Gasen der 2. Gasfamilie mit Druckregler RG 10 Kennzeichen LL E Wobbeindex Nennwert in kwh/m 3 (0 C) 12,4 15 Wobbeindex Bereich 10 bis 13 12 bis 15,7 Prüfgas Düsendruck Wärme- Prüfgas Düsendruck Wärmen-fache pg belastung n-fache pg belastung 25 mbar n-fache NB 25 mbar n-fache NB Grundeinstellung NB G 25 1 1 G 20 1 1 (Anschlussdruck 20 mbar) Brennsicherheit Überzünden/Durchzünden G 271 0,9 0,78 G 231 0,9 0,77 Rückschlagen G 222 0,9 0,89 Abheben G 271 1,1 0,83 G 231 1,1 0,84 Verbrennungs- Aufstrom (Windstille) G 26 1,1 1,13 G 20 1,1 1,05 güte G 21 1,1 1,13 Stau und Rückstrom G 20 1 1 (Wind) 14 Gas-Information Nr. 13 7/01
Tabelle 3 b Gasgeräte, eingerichtet für den Betrieb mit Gasen der 2. Gasfamilie ohne Druckregler Kennzeichen LL E Wobbeindex Nennwert in kwh/m 3 (0 C) 12,4 15 Wobbeindex Bereich 10,5 bis 13 12 bis 15,7 Prüfgas Düsendruck Wärme- Prüfgas Düsendruck Wärmen-fache pg belastung n-fache pg belastung 25 mbar n-fache NB 25 mbar n-fache NB Grundeinstellung NB G 25 1 1 G 20 1 1 (Anschlussdruck 20 mbar) Brennsicherheit Überzünden/Durchzünden G 271 0,9 0,78 G 231 0,9 0,77 Rückschlagen G 222 0,9 0,89 Abheben G 271 1,25 0,9 G 231 1,25 0,9 Verbrennungs- Aufstrom (Windstille) G 26 1,25 1,2 G 20 1,25 1,12 güte G 21 1,1 1,13 Stau und Rückstrom G 20 1 1 (Wind) Gas-Information Nr. 13 7/01 15
Tabelle 4 Gasgeräte, eingerichtet für den Betrieb mit Gasen der 3. Gasfamilie 50 mbar Nenndruck; Butan als Normprüfgas Prüfart Prüfgas Anschlussdruck Wärmebelastung mbar n-fache NB Grundeinstellung für nachfolgende Prüfungen: G 30 50 1 1. Prüfung größte Wärmebelastung 2. Prüfung kleinste Wärmebelastung Brennsicherheit Anzünden G 31 42,5 0,82 Überzünden 57,5 0,94 Durchzünden Rückschlagen 1 G 31/G 32 42,5 0,82/0,77 Abheben G 31 57,5 0,94 Verbrennungs- Aufstrom (Windstille) G 30 57,5 1,07 güte Stau- und Rückstrom G 30 50 1 (Wind) Tabelle 5 Gasgeräte, eingerichtet für den Betrieb mit Gasen der 3. Gasfamilie 50 mbar Nenndruck; Propan als Normprüfgas Prüfart Prüfgas Anschlussdruck Wärmebelastung mbar n-fache NB Grundeinstellung für nachfolgende Prüfungen: G 31 50 1 1. Prüfung größte Wärmebelastung 2. Prüfung kleinste Wärmebelastung Brennsicherheit Anzünden G 31 42,5 0,92 Überzünden 57,5 1,07 Durchzünden Rückschlagen 1 G 31/G 32 42,5 0,92/0,87 Abheben G 31 57,5 1,07 Verbrennungs- Aufstrom (Windstille) G 30 50 1,13 güte Stau- und Rückstrom G 31 50 1 (Wind) 1 Es wird nur ein einziges Grenzgas verwendet 16 Gas-Information Nr. 13 7/01
Tabelle 6 Gasgeräte, eingerichtet für den Betrieb mit Gasen der 3. Gasfamilie 30 mbar Nenndruck; Butan als Normprüfgas Prüfart Prüfgas Anschlussdruck Wärmebelastung mbar n-fache NB Grundeinstellung für nachfolgende Prüfungen: G 30 30 1 1. Prüfung größte Wärmebelastung 2. Prüfung kleinste Wärmebelastung Brennsicherheit Anzünden G 31 25 0,8 Überzünden 35 0,95 Durchzünden Rückschlagen 1 G 31/G 32 25 0,8/0,76 Abheben G 31 35 0,95 Verbrennungs- Aufstrom (Windstille) G 30 35 1,08 güte Stau- und Rückstrom G 30 30 1 (Wind) 1 Es wird nur ein einziges Grenzgas verwendet Tabelle 6 beschreibt Geräte, die in Deutschland nicht allgemein zugelassen sind. Geräte mit 30 mbar Anschlussdruck dürfen nur im Motorcaravan- bzw. im Caravan-Bereich und hier nur als B/P-Geräte eingesetzt werden. Gas-Information Nr. 13 7/01 17
Erdgasgruppen nach DIN 437 bezogen auf 15 C und 1013,25 mbar 15,2 11,3 E LL H L G 21 G 20 G 222 G 231 12,4 9,5 G 26 G 25 G 271 Umrechnungstabellen 15 C/0 C Oberer Wobbeindex in kwh/m 3 bezogen auf 1013,25 mbar Gas G 21 G 20 G 222 G 23 G 36 G 25 G 27 G 271 G 231 bei 15 C 15,21 14,09 13,29 12,68 12,45 11,53 10,85 9,5 11,4 bei 0 C 16,05 14,85 14,02 13,28 13,13 12,16 11,44 10,0 12,02 15,2 14,2 12,7 G 21 Nennwert G 20 G 222 G 23 12,4 11,7 10,8 G 26 Nennwert G 25 G 27 18 Gas-Information Nr. 13 7/01