Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart



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Transkript:

Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart Rundschreiben 1 / 2015 02. März 2015 1. A 14 - Beförderungen im Stufenverfahren zum 01.05.2015 2. Gültigkeit der Dienstlichen Beurteilungen 3. Datenschutz 4. Allgemeine Informationen Geschäftsstelle: Postfach 10 36 42, 70031 Stuttgart Vorsitzende: Andrea.Wessel@rps.bwl.de, Tel.: 0711 904-17072 Sekretariat: Monja.Kambersky@rps.bwl.de, 0711 904-17070, Fax 904-17095 Verteiler: je 6 Ex. an die Schulen (3 Ex. für den ÖPR, 1 Ex. Aushang, 1 Ex. Schulleitung, 1 Ex. BfC) je 3 Ex. an die Ausbildungspersonalräte an den Studienseminaren S, ES, HN je 12 Ex. an die BPRe an den RPen KA, FR, TÜ je 1 Ex an die ÖVP

Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit unserem letzten Rundschreiben hat es etliche Veränderungen bzw. Neuerungen gegeben. Daher wollen wir Sie als ÖPRe und die Kollegien mit den aktuellen Informationen versorgen.. 1. A 14 - Beförderungen im Stufenverfahren zum 01.05.2015 Im konventionellen Beförderungsverfahren ab 1. Mai 2015 stehen im Regierungsbezirk Stuttgart 66 Stellen zur Verfügung. Es werden wie in den vergangenen Jahren ca. 50 % der A14-Stellen im Stufenverfahren, die andere Hälfte im Ausschreibungsverfahren vergeben. Das KM ist dem Wunsch des HPR gefolgt und hat den Jahrgang 2005 noch nicht für die Note Eins geöffnet, dadurch gibt es bis Jahrgang 2001 für die Note Zwei mehr Beförderungsmöglichkeiten. Voraussichtlich wird der Beförderungsjahrgang 2005 für das Verfahren zum 1. Oktober geöffnet werden. erforderliche Note 1,0 1,5 2,0 Beförderungsjahrgang 2001 und früher 2002 bis 2004 Befördert werden können außer Studienrät/innen auch Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (zweites Staatsexamen mit Lehrbefähigung Oberstufe) erfüllen. Kolleg/innen, die sich in der Rekonvaleszenz befinden, krank oder beurlaubt sind, können nicht befördert werden. Bitte informieren Sie die Kolleginnen und Kollegen über die verbesserten Beförderungsmöglichkeiten und nehmen Sie als ÖPR ggf. Kontakt mit denjenigen auf, die sich vom Verfahren abgemeldet haben, und beraten sie entsprechend. Sie können sie bei Fragen auch an den BPR verweisen. Schwerbehinderte sind bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung immer vorrangig zu berücksichtigen. 2. Gültigkeit der Dienstlichen Beurteilungen Zum 24. Dezember 2014 ist eine neue Beurteilungsverordnung (BeurtVO) in Kraft getreten. Auch wenn diese in weiten Teilen nicht für Lehrkräfte gilt, ist doch der Punkt der Vergleichbarkeit von Anlassbeurteilungen zu beachten. Beurteilungen sind künftig grundsätzlich drei Jahre gültig, aber eine neue Dienstliche Beurteilung ist immer dann erforderlich, wenn im konkreten Bewerberfeld die Endzeitpunkte der Beurteilungszeiträume mehr als ein Jahr auseinanderliegen. Im Stufenverfahren, in dem ganze Jahrgänge miteinander verglichen werden, muss von einer Gültigkeitsdauer von nur einem Jahr ausgegangen werden, da es wohl immer Mitbewerber geben wird, deren Beurteilungszeitraum deutlich später als vor zwei Jahren endet. 2

Die Schulleitungen wurden vom RPS in einem Schreiben vom 05.02.2015 informiert und ausdrücklich gebeten, dieses Schreiben im Kollegium bekannt zu geben. Wir hoffen, dass dies in Ihrem Kollegium so erfolgt ist. 3. Datenschutz Zum 1. Januar 2015 trat die neue Verwaltungsvorschrift Datenschutz an öffentlichen Schulen in Kraft. Der E-Mail-Verkehr zwischen Lehrkräften und Erziehungsberechtigten sollte demnach nur noch zur Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch dienen. Anfragen von Erziehungsberechtigten per E-Mail mit personenbezogenem Inhalt dürfen nur dann per E-Mail beantwortet werden, wenn die anfragende Person vor einer Antwort ausdrücklich (zum Beispiel beim Klassenpflegschaftsabend) ihr Einverständnis zur Übermittlung der Antwort mit personenbezogenen Daten ihres Kindes über E-Mail erteilt hat und ausdrücklich auf die Sicherheitsrisiken im Internet hingewiesen wurde. Andernfalls ist die Anfrage in Briefform oder per Telefon zu beantworten. Sonstiger dienstlicher E-Mail-Verkehr mit personenbezogenem Inhalt muss so erfolgen, dass die personenbezogenen Daten verschlüsselt sind. Darauf kann nur verzichtet werden, wenn der E-Mail-Verkehr über das Landesverwaltungsnetz stattfindet, sofern diese Möglichkeit besteht. Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten und Bildern von Schülerinnen und Schülern, aber auch von deren Erziehungsberechtigten in Druckwerken der Schule, in den Medien und auf der Homepage der Schule ist eine Datenübermittlung, die nur zulässig ist, wenn zuvor die schriftlichen oder elektronischen Einwilligungen der jeweils betroffenen Person beziehungsweise Personen eingeholt wurden. Die Einwilligungserklärungen gelten auch über das Schuljahresende hinaus. Eine wirksame Einwilligung zur Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet liegt nur dann vor, wenn vor der Erteilung der Einwilligung über die Risiken einer solchen Veröffentlichung aufgeklärt wurde. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Verwendung der im Internet veröffentlichten personenbezogenen Daten in keiner Weise einzugrenzen ist, dass auf diese Daten weltweit, auch über Suchmaschinen, zugegriffen werden kann und sie Bestandteil von Datensammlungen von Internetnutzern sein oder mit Daten aus anderen Zusammenhängen verknüpft werden können. Vor der Veröffentlichung von Fotos, Filmen und anderen digitalen Medien im Internet oder in Printmedien, auf denen minderjährige Schülerinnen und Schüler abgebildet sind, ist zum Schutz der Persönlichkeitsrechte eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen, wenn die Abgebildeten unter 14 Jahre alt sind, nach Vollendung des 14. Lebensjahres auch zusätzlich von den betroffenen Schülerinnen und Schülern. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres genügt in der Regel die Einwilligung der betroffenen Schülerinnen und Schülern, da von deren Einsichtsfähigkeit auszugehen ist. Bei einer Speicherung von personenbezogenen Daten (insb. auch Noten) in einer Cloud beziehungsweise überhaupt der dienstlichen Nutzung von sogenannten Cloud-Diensten ist das Landesdatenschutzgesetz zu beachten. Es ist davon aus- 3

zugehen, dass dies nicht möglich ist, wenn der Dienstleister oder die genutzten Server sich außerhalb des Geltungsbereichs der EU-Datenschutzrichtlinie befinden. Für die Einhaltung der Vorschriften ist die einzelne Lehrkraft verantwortlich. 4. Allgemeine Informationen Zum Schluss geht es noch um ein paar kurze aktuelle Punkte, auf die wir auf Grund von Anfragen an den BPR in der letzten Zeit hinweisen möchten. Kooperationszeit In der neuen Rechtsverordnung zur Arbeitszeit wird die Kooperationszeit nicht mehr erwähnt. Daher gibt es keine rechtliche Grundlage mehr, mit der ein/e Schulleiter/in eine solche feste Zeit für Konferenzen usw. einseitig anordnen kann. Natürlich kann ein Kollegium in der GLK weiterhin eine solche feste Zeit beschließen. Rolle der Schulreferent/innen Immer wieder erreichen uns Fragen zur Kommunikation zwischen Schule und RP. Sie können auf der Homepage des RP Abteilung 7 den Geschäftsverteilungsplan des RP finden: http://www.rp-stuttgart.de/servlet/pb/menu/1242928/index.html Dort können Sie auch sehen, welche/r Schulreferent/in für Ihre Schule zuständig ist. Die Schulreferent/innen sind die Schnittstellen zwischen RP und Gymnasium. Bei großen Schulbesuchen der Schulreferenten an der Schule (idealerweise jedes Schuljahr einmal, faktisch eher im Zweijahresrhythmus) sollte dem ÖPR eine feste Zeit für ein Gespräch mit dem Schulreferenten eingeräumt werden. Schwangerschaften In den letzten Jahren sind viele junge Lehrerinnen an den Schulen eingestellt worden. Dies führt zu einem Anstieg der Schwangerschaften. Informieren Sie die Kolleginnen, dass es keine Verpflichtung gibt, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die Schwangerschaft bekannt zu geben. In der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung heißt es hierzu: Sobald einer Beamtin bekannt ist, dass sie schwanger ist, soll sie dies dem Dienstvorgesetzten mitteilen und dabei den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. ( 33 (1)). Allerdings kann die Schule aber auch nur Rücksicht nehmen, wenn sie von der Schwangerschaft weiß. Wichtig ist es, dass die Schwangere entweder den ÖPR selbst informiert oder durch ein Kreuz auf der Schwangerschaftsmeldung der Schulleitung erlaubt, den ÖPR zu informieren. Nur dann kann er über die Einhaltung der verschiedenen Bestimmungen wachen. Krankheitsreserven Im Schnitt stehen einer Schule Krankheitsreserven von etwa 20 Deputatsstunden zur Verfügung, wobei diese Zahl selbstverständlich von Schule zu Schule mehr oder weniger stark abweichen kann. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Schulleitung, in welchem Umfang Ihrer Schule diese Stunden zur Verfügung stehen und wie sie verwen- 4

det werden. Die Stunden sollten für Klassenteilungen oder im AG-Bereich eingesetzt werden, so dass sie jederzeit für Vertretungen zur Verfügung stehen. Beratungslehrerausbildung In diesem Jahr stehen dem gymnasialen Bereich 12 neue Beratungslehrerstellen zur Verfügung, für die in regionalen Kursen ausgebildet wird. Diese 12 Stellen für noch unversorgte Gymnasien sind mittlerweile schulbezogen ausgeschrieben. Für das diesjährige Verfahren haben sich bisher leider nur sehr wenige Bewerber/innen gemeldet. Deshalb ist es auch möglich, sich noch nach dem bisherigen Bewerbungsschluss anzumelden, und zwar bis zum 12.03.2015. Bitte informieren Sie Ihre Kollegien über diese Ausbildungsmöglichkeit. Fortbildung Fortbildungen sind freiwillig. Der einzelne Kollege hat zwar keinen Anspruch auf Teilnahme an einer konkreten Fortbildung, andererseits kann die Teilnahme auch nicht einfach versagt werden. Der ÖPR ist bei der Auswahl in der Mitwirkung. Anmelden kann sich jede/r auch ohne vorherige Rücksprache mit der Schulleitung. Diese kann nur entscheiden, ob sie dienstlich notwendig, dienstlich wünschenswert oder gar nichts ankreuzt. Regionaler Gesundheitstag in Böblingen Die zweite Tranche der Lehrkräftebefragung wird immer mit einem Regionalen Gesundheitstag eröffnet. Wir weisen schon jetzt auf den Regionalen Gesundheitstag am 15.04. in Böblingen hin und bitten um Teilnahme interessierter Lehrkräfte der Region. Ein Flyer soll sowohl ins Netz gestellt als auch verteilt werden. Örtliche Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Lehrkräfte (ÖVP) Ende vergangenen Jahres fanden die Wahlen für die ÖVPs statt. Im Anhang befindet sich die aktuelle Liste mit den Ansprechpartner/innen für die einzelnen Regionen. Anfragen an den BPR Wenn Sie als ÖPR oder einfach als Kollegin oder Kollege eine Frage haben, können Sie sich selbstverständlich an den BPR wenden. Sie können auch ein Mitglied auswählen, an das Sie Ihre Anfrage schicken. Aber bitte schicken Sie nicht dieselbe Anfrage an mehrere BPR-Mitglieder. Sie binden dadurch unnötig Arbeitszeit und -kraft und bekommen keine qualitativ höherwertige Antwort. Schwierige Anfragen besprechen wir sowieso untereinander. Homepage des BPR http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/pb/menu/1224426/index.html Hier finden Sie unser Mitgliederverzeichnis und die letzten Rundschreiben. 5

An dieser Stelle möchten wir nun Ihnen als ÖPRe für Ihre Beteiligung bei den A 14- Bewerbergesprächen danken. Sie haben viele der Termine wahrgenommen, da es uns terminlich nicht möglich gewesen wäre, die Vielzahl an Gesprächen in der sehr knapp bemessenen Zeit an den verschiedenen Schulen zu bewältigen. Wir wünschen Ihnen nach dieser für Sie arbeitsreichen und sicher nicht einfachen Anfangszeit weiterhin alles Gute und danken Ihnen für Ihre Arbeit. Mit freundlichen Grüßen gez. Andrea Wessel (Vorsitzende) Ute Demko (stellvertretende Vorsitzende) Werner Baier Heiko Bluhm Martin Brenner Edelgard Jauch Ursula Kampf Waltraud Kommerell Ralf Scholl Liane Voß Dagmar Wenger-Morschett Bezirksvertrauenspersonen der Schwerbehinderten Effi Münchinger Sigrid Bilz 6

Hauptvertrauensperson der schwerbehinderten Lehrer an Gymnasien (KM Frau Meissner-Müller, Ursula, In den Steinen 17/7, 73760 Ostfildern, Tel.: 0711-8105418, Bezirksvertrauensperson der schwerbehinderten Lehrkräfte an Gymnasien (RP Stuttgart) Frau Effi Münchinger, Im Rötenhart 14, 71665 Vaihingen/Enz, Tel.: 07042-4580 1. Stellvertreterin: Frau Bilz, Sigrid, Liegnitzerstr. 5, 71229 Leonberg, Tel. 07152-906806 Email: U.Meissner-Mueller@gmx.de Örtliche Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Lehrkräfte an Gymnasien im RP Stuttgart Zusammengef. Gymasien (Stadt-u. Landkreise) Schule Böblingen (BB) (Sindelfingen) Esslingen (ES) Göppingen (GP) Stadt- u. Landkreis Heilbronn (HNL + HNS) Ludwigsburg (LB) Main-Tauber + Hohenlohe Ostwürttemberg (Ostalb + Heidenheim) Schwäbisch Hall (SHA) Stuttgart (S) Rems-Murr (WN) Gymnasien Oscar-Paret-Schule Freiberg a.n. (LB) Diözese Rottenburg-Stuttgart Ev. Mörike-Gymnasium Stuttgart Seminar Stuttgart Privatanschrift Bilz, Sigrid, Liegnitzerstr. 5, 71229 Leonberg Email: sigrid@bilz.net Goldschmidt, Klaus-Dieter, Jusistr. 23, 73760 Ostfildern Email: Goldie1@t-online.de Schwegler, Thekla, Frühlingstr. 18, 73119 Zell u.a. Email: thekla.schwegler@gmx.de Ditz, Heike, Uhdestr. 12, 74081 Heilbronn Email: H.Ditz@t-online.de Münchinger, Effi, Im Rötenhart 14, 71665 Vaihingen/E. Email: mue-la@t-online.de Wedig, Frank, Luisenstr. 7, 97922 Lauda-Königshofen Email: frank.wedig@t-online.de Arend, Gesine, Göppinger Str. 17, 73547 Lorch Email: Gesine.Arend@yahoo.de Stärr, Silvana, In der Schalwiese 14, 74592 Kirchberg Email: si-staerr@t-online.de Fechtig, Oliver, Sodenerstr. 40, 70372 Stuttgart Email: fe@fanny-leicht.de Subroweit, Simone, Lämmlestr. 20, 71384 Weinstadt Email: simone.subroweit@t-online.de Giunta, Claudia, Freibergerstr. 21, 74321 Bietigheim-Bissingen Email: cgiunta@web.de Schulz, Norbert; Reinsburgstr. 123, 70197 Stuttgart Email: K.Norbert.Schulz@gmx.de Held, Doris, Weilerweg 14, 73732 Esslingen Email: D.Held@helido.de Zürcher, Verena, Libanonstr. 28, 70184 Stuttgart Email: zuercher@seminar-stuttgart.de Telefon Fax 07152-906806 Fax: -906807 0711-343476 07164-6911 07131-2040540 07042-4580 09343-589898 07172-915947 07954-8538 0711-6734717 0173-6912730 07142-54431 0711-603137 Fax: 603137 0711-3700077 0711-462802 7