Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin nach 37 BBiG Januar/Februar 2008 Schriftliche Prüfung Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Vermessungskunde 120 min Schreibgeräte Taschenrechner (nicht programmierbar) Anlagen: keine Hinweis: Die Lösungen sind in die Aufgabenblätter einzutragen. Saubere Darstellung wird bewertet. Die Berechnungen wurden mit dem Taschenrechner Marke: Typ: durchgeführt. Seite 1 von 13
1. Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Verwendung von Energie und Material 1.1 Gefährliche Stoffe müssen gekennzeichnet sein. Erläutern Sie die nachfolgenden Symbole. F+ T Xn E 1.2 Zum Messen von Entfernungen werden neuerdings auch Hand Lasermeter eingesetzt. Nennen Sie zwei Aspekte, die beim Umgang mit diesen Lasergeräten besonders zu beachten sind. 1.3 Neben den Verkehrszeichen sieht die StVO Verkehrseinrichtungen zur Regelung des Verkehrs vor. Nennen Sie die Verkehrseinrichtung, die Sie zur Absicherung einer Vermessungsstelle im Straßenraum benützen. 1.4 Bei Arbeiten im Straßenraum ist nach der StVO Warnkleidung zu tragen. Welche Mindestausstattung ist bei Vermessungsarbeiten vorgeschrieben? Seite 2 von 13
2. Aufgaben, Aufbau,und Organisation des Vermessungswesens. 2.1 Zum 01.01 2005 änderte sich die Behördenlandschaft des Landes Baden- Württemberg erheblich. 2.1.1 Nennen Sie die Rechtsgrundlage für diese Änderung des Behördenaufbaus. 2.1.2 Nennen Sie eine Verwaltungseinheit, in welche untere Sonderbehörden eingegliedert wurden. 2.2.1 Nennen Sie die Oberste Vermessungsbehörde in Baden-Württemberg. 2.2.2 Nennen Sie weitere drei Aufgabenbereiche dieser Obersten Landesbehörde. 2.3 Erläutern Sie den Begriff Geobasisinformationen ( 2 VermG). 2.4 Nach 3 VermG umfasst die Landesvermessung die landesweit einheitliche Grundlagenvermessung, Topographie und Kartographie. 2.4.1 Nennen Sie die dafür zuständige Vermessungsbehörde. Seite 3 von 13
2.4.2 Erläutern Sie den Begriff Grundlagenvermessung. 2.5. Liegenschaftskataster 2.5.1 Welchem Zweck dient das Liegenschaftskataster ( 4 VermG)? 2.5.2 Was ist Inhalt des Liegenschaftskatasters ( 4 VermG)? 3. Datenerfassung, Weiterverarbeitung von Daten, Datenverwaltung 3.1 Erläutern Sie folgende Begriffe. 3.1.1 Software-Update 3.1.2 CD-ROM Seite 4 von 13
3.1.3 Plotter 3.1.4 Betriebssystem 3.1.5 Geoinformationssystem (GIS) 3.1.6 USB-Stick 3.2 Was verstehen Sie unter dem Begriff "Server" in einem lokalen Netzwerk? 3.3 Was verstehen Sie unter dem Begriff "Client" in einem lokalen Netzwerk? 3.4 Welches Ziel wird mit dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG) verfolgt? 3.5 Welche Daten des Liegenschaftskatasters sind durch das LDSG geschützt? Seite 5 von 13
4. Berufsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften 4.1 Erläutern Sie den Begriff Grundstück. 4.2 Erläutern Sie den Begriff Flurstück. 4.3 Welches Bundesgesetz enthält die grundlegenden Regelungen über das Eigentum an Grundstücken und den Eigentumsübergang? 4.4 Die Angaben des Grundbuchs genießen öffentlichen Glauben. Was heißt das? 4.5 In welche Abteilung des Grundbuchs wird ein Wegerecht eingetragen? 4.6 Wie ist die Übereinstimmung von Grundbuch und Liegenschaftskataster gewährleistet?. Seite 6 von 13
4.7 In Baden-Württemberg wird das Grundbuch im Personalfolium geführt. Erläutern Sie diesen Begriff. Nr.: 4.8 Was ist unter dem Begriff Auflassung zu verstehen? 4.9 Erläutern Sie die Festsetzungen aus der Nutzungsschablone eines Bebauungsplanes. Geben Sie zusätzlich an, ob es sich um Art oder Maß der baulichen Nutzung handelt. WA 0,4 II 0,8 WA = II = 0,4 = 0,8 = 4.10 In einem Gewerbegebiet ist als Maß der baulichen Nutzung eine Baumassenzahl festgesetzt. Was gibt die Baumassenzahl an? Seite 7 von 13
4.11 Die überbaubare Grundstücksfläche wird begrenzt durch Baulinien oder Baugrenzen. 4.11.1 Erläutern Sie den Begriff Baugrenze. Nr.: 4.11.2 Erläutern Sie den Begriff Baulinie. 4.12.1 Welche Flächen unterliegen der Bodenschätzung? 4.12.2 Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Erläutern Sie die folgenden Bodenschätzungsangaben. sl 5 Vg 36/28 L 2c2 51/48 Seite 8 von 13
5. Vermessungstechnische Geräte, Instrumente und Arbeitsmittel 5.1 Benennen Sie das in der Prinzipskizze dargestellte Instrument 5.2 Benennen Sie die durch die Buchstaben a bis f bezeichneten Bauteile und Achsen. a) b) c) d) e) f) 5.3.1 Beschreiben Sie stichwortartig die Instrumentenüberprüfung bezüglich eines Zielachsenfehlers! 5.3.2 Welche Achsbedingung wird mit diesem Verfahren überprüft? 5.3.3 Durch welche Messanordnung wird einem eventuell vorhandenen Zielachsenfehler Rechnung getragen? Seite 9 von 13
5.4 Vor einer Höhenmessung wurden bei einem Tachymeter die Höhenindex- und Zielachsenverbesserung (i u. c) neu bestimmt. In der Anzeige des Instruments erscheinen c = 0,0054 gon i = 0,0176 gon In der Bedienungsanleitung für das Instrument ist zu lesen:" Wenn einer der Werte für c und i den zulässigen Bereich von ± 50 mgon überschreitet, ist das Instrument einer Service-Kontrolle zu unterziehen." 5.4.1 Kann mit diesem Tachymeter gemessen werden oder muss er zur Service- Kontrolle? Begründen Sie Ihre Antwort. 5.4.2 Weshalb ist es wichtig diese Höhenindex- und Zielachsenverbesserung zu messen? 5.4.3 Nennen Sie drei Gründe bei einem Tachymeter die Höhenindex- und Zielachsenverbesserung neu zu bestimmen. 5.5 Warum dürfen bei Vermessungsarbeiten innerhalb von Bahnanlagen nur isolierte Messgeräte benutzt werden? Seite 10 von 13
6. Lage und Höhenvermessung einschließlich Dokumentation Nr.: Bei Katasterfortführungsvermessungen und Grenzfeststellungen sind Fortführungsrisse (FR) zu führen. 6.1 Welche Formate sind für FR zulässig? 6.2 Nennen Sie drei Grundsätze, die bei der Führung von FR zu beachten sind. 6.3 Nennen Sie drei Angaben, die in den FR einzutragen sind. 6.4 Der FR ist eine Urkunde, der laut Zivilprozessordnung eine unmittelbare Beweiskraft zukommt. Welche Auswirkungen hat dies auf die Führung des FR? Nennen Sie zwei Auswirkungen. 6.5 Sie messen vom Standpunkt V1 aus eine freie Stationierung und messen zu den Anschlusspunkten (AP 12, 13 und 15, sowie zu dem TP 6223 275 00) jeweils Strecke und Richtung. Fertigen Sie eine Skizze des Standpunktsystems. Seite 11 von 13
6.6 Bei einer polaren Absteckung sind Punkte in unterschiedlicher Entfernung abzustecken. Welche Richtungsgenauigkeit ist jeweils erforderlich, wenn die Querabweichung höchsten 5 cm betragen soll? Entfernung Richtungsgenauigkeit 50 m 200 m 6.7 Bei der Überprüfung der Grenzpunkte 122/014 - /017 wurden folgende Messungen protokolliert: Polare Absteckungsmaße Auswerteschranke 2 Punktnummer gem. Richtung Shor Rechts (Y) Hoch (X) 1025/000 S 3537 254,57 5319 467,40 8124 210 00 A 0,000 3537 091,37 5319 542,17 179,52 Sber = 179,53 Maßstab = 1,000000 51,175 43,72 WP 122/014 P 51,182 43,77 0,08 3537 240,09 5319 508,70 61,498 11,55 122/015 P 61,352 11,61 0,08 3537 252,52 5319 478,83 166,760 9,95 122/016 P 166,599 9,91 0,08 3537 264,43 5319 468,34 320,802 31,87 122/017 P 320,973 31,94 0,08 3537 232,59 5319 444,23 Berechnen Sie die linearen Abweichungen (WP) und tragen Sie die Differenzen in die dafür vorgesehene Spalte ein. ZP 6.8 Welche Maßnahmen müssen Sie ergreifen, wenn ein Grenzpunkt die zulässige Abweichung überschreitet? Seite 12 von 13
6.9 Nennen Sie 3 Aufnahmemethoden, mit denen das Gebäude aufgemessen werden kann und skizzieren Sie das jeweilige Verfahren in den Skizzen. 1. 2. 3. Seite 13 von 13