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Transkript:

1 / 5 Barauszahlung Pensionskassenguthaben (Austrittsleistung) Machen Sie sich in der Schweiz selbstständig, verlassen Sie die Schweiz definitiv oder sind bereits ausgereist, beenden Sie Ihre Erwerbstätigkeit als Grenzgänger, ist Ihr aktuelles Pensionskassenguthaben kleiner als Ihr Jahresbeitrag (Geringfügigkeit) oder beziehen Sie eine ganze Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV)? Dann können Sie sich Ihr Pensionskassenguthaben auszahlen lassen. Damit wir Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten können, benötigen wir die nachfolgenden Angaben: 1. Ihre persönlichen Angaben Name: Vorname: AHV-Nummer: 7 5 6 Geburtsdatum: Die AHV-Nummer finden Sie auf Ihrer AHV- oder Krankenkassenkarte und auf sämtlichen persönlichen Dokumenten von GastroSocial. Ihre aktuelle Adresse: Strasse, Nummer: PLZ, Ort: Für Rückfragen: Telefon: E-Mail: 2. Letzter Arbeitgeber, welcher bei GastroSocial angeschlossen war Name des letzten Arbeitgebers: Adresse des letzten Arbeitgebers: Austrittsdatum: 3. Grund für die Barauszahlung Bitte zutreffende Auswahl ankreuzen und entsprechenden Abschnitt ergänzen: Sie verlassen die Schweiz definitiv, sind bereits ausgereist oder beenden Ihre Erwerbstätigkeit als Grenzgänger. Sie nehmen eine selbstständige Erwerbstätigkeit im Haupterwerb in der Schweiz auf. Ihr Pensionskassenguthaben ist kleiner als Ihr Jahresbeitrag (Geringfügigkeit). Sie beziehen seit mindestens 6 Monaten eine ganze Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) ohne Anspruch auf eine Invalidenrente einer Pensionskasse zu haben. Füllen Sie 3.1 und 4 6 aus. Füllen Sie 3.2 und 4 6 aus. Füllen Sie 3.3 und 4 6 aus. Füllen Sie 3.4 und 4 6 aus.

2 / 5 3.1 Sie verlassen die Schweiz definitiv. Wenn Sie definitiv in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in ein EFTA-Land ausreisen oder ausgereist sind, steht Ihnen die Auszahlung bei Ausreise nur zu, wenn Sie dort der Sozialversicherungspflicht nicht unterstellt sind. Die zur Abklärung der Sozialversicherungspflicht nötigen Formulare senden wir Ihnen nach Eingang Ihres Antrags zu. Die Prüfung erfolgt über den Sicherheitsfond in Bern und kann bis zu 6 Monate dauern. Bitte zutreffende Auswahl ankreuzen und ergänzen: A: Ausreise geplant Datum der effektiven Ausreise: B: Bereits ausgereist Bitte zwingend Abmeldebestätigung der Einwohnerkontrolle bzw. bei Grenzgängern die Aufhebung der Grenzgängerbewilligung nicht älter als 3 Monate seit Ausstellungsdatum beilegen. Bitte zwingend Anmeldebestätigung oder Wohnsitzbestätigung des neuen Wohnorts nicht älter als 3 Monate seit Ausstellungsdatum beilegen. 3.2 Sie nehmen eine selbstständige Erwerbstätigkeit im Haupterwerb in der Schweiz auf. Üben Sie nebst der selbstständigen Erwerbstätigkeit noch eine weitere Erwerbstätigkeit aus? Nein (bitte untenstehende Angaben ausfüllen) Ja (bitte untenstehende Angaben ausfüllen) Selbstständige Erwerbstätigkeit: Beschäftigungsgrad in %: AHV-Jahreslohn in CHF: Wichtig Die Barauszahlung kann frühestens 1 Monat vor oder innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit beantragt werden. Weitere unselbstständige Erwerbstätigkeit: Beschäftigungsgrad in %: AHV-Jahreslohn in CHF: Einzureichende Dokumente: Aufnahmebestätigung Ihrer AHV-Ausgleichskasse als Selbstständigerwerbende(r) im Haupterwerb Kopie der Beitragsverfügung der AHV-Ausgleichskasse Ist die Beitragsverfügung der AHV-Ausgleichskasse noch nicht vorhanden? Dann können Sie als Nachweis beispielsweise folgende Unterlagen beilegen: Miet- oder Pachtvertrag für Geschäftsräumlichkeiten Arbeitsverträge mit Angestellten Policen von Geschäftsversicherungen Rechnungen über grössere Anschaffungen oder Investitionen Die Pensionskasse kann zur Prüfung weitere Unterlagen einfordern.

3 / 5 3.3 Ihr Pensionskassenguthaben ist kleiner als ein persönlicher Jahresbeitrag (Geringfügigkeit). Wenn Sie nur während kurzer Zeit in der beruflichen Vorsorge bei der GastroSocial Pensionskasse versichert waren, ist Ihre Austrittsleistung möglicherweise kleiner als Ihr persönlicher Jahresbeitrag. In diesem Fall können Sie sich die Austrittsleistung auf Wunsch auszahlen lassen. Die Höhe Ihres Jahresbeitrags können Sie Ihrem letzten Kontoauszug entnehmen. 3.4 Sie beziehen seit mindestens 6 Monaten eine ganze Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) ohne Anspruch auf eine Invalidenrente einer Pensionskasse zu haben. Ich beziehe keine Invalidenrente einer Pensionskasse bzw. aus der beruflichen Vorsorge. Ich beziehe eine ganze Invalidenrente aus der beruflichen Vorsorge von der folgenden Pensionskasse. Name der Pensionskasse: Es sind Abklärungen zu einer Invalidenrente bei der folgenden Pensionskasse im Gang. Name der Pensionskasse: Bitte zwingend Kopie der aktuellen IV-Verfügung beilegen. 4. Zahlungsadresse für Überweisung Bitte geben Sie für die Überweisung Ihr Privatkonto an. Name, Vorname des Kontoinhabers: Adresse des Kontoinhabers: Name der Bank: Adresse der Bank: IBAN-Nummer: BIC-/SWIFT-Code der Bank *: * für Zahlungen ins Ausland zwingend anzugeben Die IBAN-Nummer Ihres Privatkontos finden Sie auf den Kontoauszügen der Bank, Ihrer Bankkarte oder Sie können diese bei Ihrer Bank-Ansprechperson nachfragen.

4 / 5 5. Ihr Zivilstand und alle notwendigen Unterschriften Bitte zutreffende Auswahl ankreuzen und ergänzen: A: verheiratet oder eingetragene Partnerschaft seit (Datum): Der unterzeichnende Ehepartner oder eingetragene Partner ist mit der Barauszahlung des Pensionskassenguthabens einverstanden. Die Originalunterschrift des Partners muss von der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde bestätigt oder von einem Notar beglaubigt werden. Unterschrift des Ehepartners oder eingetragenen Partners Bestätigung/Beglaubigung der Unterschrift durch Einwohnerkontrolle oder Notar Stempel und Unterschrift Einwohnerkontrolle/Notar B: ledig geschieden verwitwet aufgelöste Partnerschaft Der Zivilstand muss von der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde bestätigt werden. Als Alternative können Sie auch einen aktuellen Zivilstandsnachweis beilegen. Bestätigung Zivilstand durch Einwohnerkontrolle oder Amtsstelle Wichtig Den aktuellen Zivilstandsnachweis erhalten Schweizer Bürger von ihrer Heimatgemeinde. Ausländer erhalten den Zivilstands- bzw. Wohnsitznachweis bei ihrer Wohngemeinde oder beim Konsulat des Heimatlandes. Das Dokument darf nicht älter als 3 Monate sein. Stempel und Unterschrift Einwohnerkontrolle 6. Ihre Unterschrift Ich bestätige mit meiner Unterschrift, das Formular wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben. Unterschrift

5 / 5 Was passiert als Nächstes? Sobald wir Ihre vollständigen Unterlagen erhalten haben und sämtliche Bedingungen erfüllt sind, werden wir beim Antrag aufgrund Punkt 3.2 (selbstständige Erwerbstätigkeit), 3.3 (Geringfügigkeit) oder 3.4 (100 %ige Invalidität) die Überweisung in der Regel innert 30 Tagen vornehmen. Wir werden Sie kontaktieren, falls die Auszahlung nicht möglich ist oder weitere Unterlagen benötigt werden. Falls Sie den Antrag aufgrund Punkt 3.1 (definitives Verlassen der Schweiz) gestellt haben und in ein EU- oder EFTA-Land ausreisen oder ausgereist sind, werden wir Ihnen innert 30 Tagen das Antragsformular für die Abklärung beim Sicherheitsfond zustellen. Diese Abklärung kann bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen. Für Fragen zum aktuellen Stand, wenden Sie sich bitte an den Sicherheitsfond BVG in Bern: Sicherheitsfond BVG, Bern T 031 380 79 71 verbindungsstelle.ch Reisen Sie nicht in ein EU- oder EFTA-Land aus, dann werden wir die Überweisung in der Regel innert 30 Tagen vornehmen. Information Die Austrittsleistung entspricht der Höhe Ihres Pensionskassenguthabens beim Austritt aus der Pensionskasse. Sie setzt sich zusammen aus den Altersgutschriften, früher eingebrachtes Pensionskassenguthaben, allfälligen Einkäufen sowie Zinsgutschriften.