Leitfaden für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen. Fach Mathematik

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Transkript:

Fakultät für Mathematik Leitfaden für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen Fach Mathematik I. Grundstudium (Stand 25.05.2010) 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester (oder früher) Modul Analysis I Leistungsnachweis in Modul Analysis II Modul Stochastik Proseminar zu einem der Gebiete Analysis, Lineare Algebra, Stochastik 2 SWS mindestens einer der Veranstaltungen Leistungsnachweis Proseminarschein Mündliche Prüfung Modul Lineare Algebra I Modul Lineare Algebra II Einführung in die Mathematikdidaktik 2 SWS (V2) Leistungsnachweis in mindestens einer der Veranstaltungen Leistungsnachweis ggf. kann bereits mit Veranstaltungen des Hauptstudiums begonnen werden Mündliche Prüfung Zwischenprüfung: Die Zwischenprüfung erfolgt studienbegleitend; sie sollte in der Regel zu Beginn des 5. Semesters abgeschlossen sein. Bestandteile: Die Zwischenprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen: Mündliche Prüfung zur Analysis (30 Min), Mündliche Prüfung zur Linearen Algebra (30 Min). Die Teilprüfungen können unabhängig voneinander abgelegt werden. Der Antrag auf Zulassung ist jeweils beim Zentralen Prüfungsamt zu stellen (Frau Kreimann, V15 R00 G17). Ist eine mündliche Teilprüfung nicht bestanden, kann sie bis zu zweimal wiederholt werden, bevor die Zwischenprüfung endgültig als nicht bestanden gilt. Für jede Wiederholungsprüfung ist eine erneute Prüfungsanmeldung erforderlich. Bei der zweiten Wiederholungsprüfung muss ein zusätzlicher Prüfer herangezogen werden. Zwischenprüfungszeugnis: Das Zwischenprüfungszeugnis kann erst ausgestellt werden, wenn zusätzlich folgende Nachweise vorliegen: Leistungsnachweis zum Modul Stochastik Leistungsnachweis zur Vorlesung Einführung in die Mathematik-Didaktik Proseminarschein Analysis/Lineare Algebra/Stochastik Das Zwischenprüfungszeugnis gilt als Nachweis für den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums.

II. Hauptstudium Bestandteile Fachwissenschaftliches Modul 1 Fachwissenschaftliches Modul 2 Fachwissenschaftliches Modul 3 Fachwissenschaftliches Modul 4 8 SWS (V4 + Ü2 + Seminar) Fachdidaktisches Modul in der Regel 2x (V2 + Ü1) Fachpraktikum 80 Stunden Seminar zur Praxisvorbereitung, Schulpraxis Auswahlkriterien (1) Es gibt fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen, die unmittelbar an das Grundstudium anschließen. Diese werden als Basisveranstaltungen (BV) bezeichnet. Lehrveranstaltungen, die bereits Kenntnisse aus dem Hauptstudium voraussetzen oder eine andere Veranstaltung des Hauptstudiums thematisch ergänzen, werden als Aufbauveranstaltungen () bezeichnet. Unter den vier fachwissenschaftlichen Modulen müssen mindestens zwei Module Basisveranstaltungen und mindestens ein Modul Aufbauveranstaltung sein. Beispiele für BV/-Kombinationsmöglichkeiten finden sich im Anhang dieses Leitfadens. Bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen sollte auch darauf geachtet werden, dass die Breite der Ausbildung gewährleistet ist und dass auch Erfahrungen im mathematischen Modellieren erworben werden. (2) Voraussetzung für die Teilnahme an den fachdidaktischen Veranstaltungen des Hauptstudiums ist der Schein zur Vorlesung Einführung in die Mathematik-Didaktik. Die Vorlesungen können aus dem jeweiligen Veranstaltungsangebot ausgewählt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beide Schulstufen (Mittel- und Oberstufe) Berücksichtigung finden. (3) Das Fachpraktikum kann besucht werden, nachdem ein fachdidaktischer Übungsschein des Hauptstudiums erworben wurde. Das Praktikum besteht aus einem Vorbereitungsseminar und Schulbesuchen (Praxisstudien). Über das Praktikum ist eine Dokumentation zu erstellen. Das Praktikum kann einmal wiederholt werden. Anforderungen Das Studium eines jeden Moduls ist mindestens durch einen Teilnahmeschein nachzuweisen. Es sind Leistungsnachweise (LN) in folgenden Modulen zu erbringen: (1) In drei fachwissenschaftlichen Modulen, darunter dem erweiterten von 8 SWS. Ein LN in einem 6-stündigen Modul besteht aus dem entsprechenden Übungsschein; ein LN in einem erweiterten 8-stündigen Modul besteht aus dem Übungsschein und dem Seminarschein. (2) In dem fachdidaktischen Modul: Dieser LN besteht in der Regel aus zwei Übungsscheinen. (3) Im Fachpraktikum: In dem LN wird die erfolgreiche Teilnahme am Vorbereitungsseminar und den Praxisstudien sowie die erfolgreiche Dokumentation bestätigt. III. Erste Staatsprüfung (1) Es sind zwei Prüfungen in der Fachwissenschaft und eine Prüfung in der Fachdidaktik des Unterrichtsfaches Mathematik abzulegen. Mindestens eine der drei Prüfungen muss eine schriftliche und mindestens eine muss eine mündliche sein. Der Zeitrahmen für eine schriftliche Prüfung beträgt 4 Stunden, eine mündliche Prüfung dauert etwa 45 Minuten. (2) Eine Prüfung erfolgt jeweils über den Inhalt eines Moduls. 2

(3) Wird im Unterrichtsfach Mathematik die schriftliche Hausarbeit angefertigt, so kann das Thema ein fachwissenschaftliches oder ein fachdidaktisches sein. Dementsprechend ist ein Leistungsnachweis entweder in der Fachwissenschaft oder in der Fachdidaktik Voraussetzung für die Zulassung. (4) Bei der Zulassung zur letzten Prüfung im Unterrichtsfach Mathematik ist nachzuweisen, dass alle Anforderungen des Hauptstudiums im Unterrichtsfach Mathematik erfüllt wurden. IV. Sonderbestimmungen Erweiterungsprüfung ( 29 LPO) Wird das Unterrichtsfach Mathematik im Rahmen einer Erweiterungsprüfung studiert, so sind folgende Anforderungen zu erfüllen: a) Vorbereitende Studien, die folgende Veranstaltungen des Grundstudiums beinhalten: Analysis I und II, Lineare Algebra I (der Besuch der Vorlesung zur Linearen Algebra II wird empfohlen), Stochastik, Einführung in die Mathematikdidaktik. Die erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen ist durch benotete Klausurscheine nachzuweisen. Die erfolgreiche Teilnahme an den beiden Veranstaltungen zur Analysis kann auch dadurch nachgewiesen werden, dass in einer der Veranstaltungen ein benoteter Schein erworben wird und über beide Veranstaltungen eine mündliche Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer (entsprechend der Zwischenprüfung) abgelegt wird. b) Zwei fachwissenschaftliche Module und das fachdidaktische Modul des Hauptstudiums. Dabei sind ein fachwissenschaftlicher und der fachdidaktische Leistungsnachweis zu erbringen. Hinsichtlich der Themenwahl der mathematischen Teilgebiete wird Rücksprache mit der Fachberatung empfohlen. Für die Durchführung der Ersten Staatsprüfung gelten die Bestimmungen aus III. Die Prüfung bezieht sich auf die drei Module des Hauptstudiums. Erwerb mehrerer Lehrämter ( 41 LPO) Wer zusätzlich zur Befähigung zum Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen die Befähigung zum Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen im Fach Mathematik erwerben will, muss erweiterte fachwissenschaftliche Studien nachweisen, die folgende Module des Grundstudiums umfassen: Analysis I Analysis II Lineare Algebra I Stochastik sowie eine Fachveranstaltung aus dem Hauptstudium im Umfang von 4 SWS. Im Modul Analysis II ist ein Leistungsnachweis zu erbringen. Zusätzlich ist eine Prüfung abzulegen, die sich auf die Veranstaltung aus dem Hauptstudium sowie eins der Module Lineare Algebra I oder Stochastik erstreckt. Dabei handelt es sich entweder um eine schriftliche Prüfung oder um eine mündliche Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer. Die Wahl des Prüfungsmodus geschieht in Abstimmung mit dem anderen Unterrichtsfach. V. Informationen Gesetzliche Grundlagen sind: 3

das Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz LABG) vom 2. Juli 2002 (GV. NW. S. 325), (s. http://www.schulministerium.nrw.de/bp/schulrecht/lehrerausbildung/labgalt.pdf) die Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (Lehramtsprüfungsordnung LPO) vom 27. März 2003, (s. http://www.schulministerium.nrw.de/bp/schulrecht/lehrerausbildung/lpo03.pdf) die Studienordnung für das Studium des Lehramtes Gymnasien und Gesamtschulen für das Unterrichtsfach Mathematik an der Universität Duisburg-Essen, (s. http://www.unidue.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/9_25_4.pdf) VI. Studienberatung Dr. Monika Meise Raum S03 S03 A60 Tel. (0201) 183 4424 Email monika.meise@uni-due.de Sprechstunde: Di 10 11 Uhr Prof. Dr. Michael Winkler Raum T03 R04 C 22 Tel. (0201) 183-3558 Email: michael.winkler@uni-due.de Sprechstunde: Di 12 14. Anhang: Struktur des fachwissenschaftlichen modularen Aufbaus im Hauptstudium Es gibt fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen, die unmittelbar an das Grundstudium anschließen. Diese werden als Basisveranstaltungen (BV) bezeichnet. Lehrveranstaltungen, die bereits Kenntnisse aus dem Hauptstudium voraussetzen oder eine andere Veranstaltung des Hauptstudiums thematisch ergänzen, werden als Aufbauveranstaltungen () bezeichnet. Daher kann eine Lehrveranstaltung, die für sich genommen eine Basisveranstaltung wäre, bei geeigneter Kombination auch als Aufbauveranstaltung zu einer anderen Veranstaltung gewertet werden. Die folgende Tabelle zeigt Möglichkeiten auf, wie Basis- und Aufbauveranstaltungen miteinander kombiniert werden können. Die Liste ist nicht erschöpfend. Basisveranstaltung Algebra Aufbauveranstaltung Algebraische Geometrie I, II Algebraische Zahlentheorie I, II Darstellungstheorie I, II Diskrete Mathematik (Algebraische Kombinatorik) Gruppentheorie I, II Projektive Kurven Ringe und Moduln Algebraische Topologie (wenn Analysis III weitere BV ist), Codierungstheorie Ellliptische Kurven (wenn Funktionentheorie weitere BV ist) Numerische Mathematik I Numerische Mathematik II Numerik partieller Differentialgleichungen (wenn Analysis III weitere BV ist) Kryptographie I Kryptographie II 4

Codierungstheorie Anwendungsorientierte Zahlentheorie Wahrscheinlichkeitstheorie I Wahrscheinlichkeitstheorie II Zeitreihenananlyse Statistik Stochastische Methoden der Bildverarbeitung Vorlesung XY I Vorlesung XY II Grundlagen der Geometrie Euklidische und projektive Geometrie Funktionentheorie I Funktionentheorie II Riemannsche Flächen I, II Algebraische Geometrie I Elliptische Kurven (wenn Algebra weitere BV ist) Analysis III Funktionalanalysis I Gewöhnliche Differentialgleichungen Partielle Differentialgleichungen Numerik partieller Differentialgleichungen (wenn Numerik I weitere BV und Numerik II weitere ist) Gewöhnliche Differentialgleichungen I Gewöhnliche Differentialgleichungen II Lineare Integralgleichungen Das Hauptstudium kann auf verschiedene Weisen aus Basisveranstaltungen und Aufbauveranstaltungen aufgebaut werden. Nachfolgend sind mögliche Grundtypen von Studienplänen des fachwissenschaftlichen Hauptstudiums schematisch dargestellt. BV BV BV BV BV Modell 1 Modell 2 BV BV BV BV Modell 3 Modell 4 5