Leistungskonzept des Faches Deutsch

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Transkript:

Leistungskonzept des Faches Deutsch (Stand: August 2014) 1. Allgemeine Grundsätze/Kriterien zur Leistungsbeurteilung 2. Individuelle Förderung/Förderpläne 3. Kriteriengestütze Korrekturen 4. Anzahl und Dauer von Klassenarbeiten bzw. Klausuren 4.1. Sekundarstufe I 4.2. Sekundarstufe II 5. Bewertung der schriftlichen Arbeiten 5.1. Punkte- bzw. Prozentzuweisungen zu den jeweiligen Notenstufen 5.2. Anteile der Anforderungsbereiche 6. Schriftliche Übungen 7. Sonstige Mitarbeit im Unterricht 8. Facharbeiten Seite 1

1. Allgemeine Grundsätze/Kriterien zur Leistungsbeurteilung Die Kriterien zur Leistungsbeurteilung im Fach Deutsch in der Sekundarstufe I sind im Kernlehrplan Deutsch für das Land NRW 1 folgendermaßen dargelegt: Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz ( 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I ( 6 APO - SI) dargestellt. Demgemäß sind bei der Leistungsbeurteilung von Schülerinnen und Schülern erbrachte Leistungen in den Beurteilungsbereichen "Schriftliche Arbeiten", "Sonstige Leistungen im Unterricht" sowie die Ergebnisse zentraler Lernstandserhebungen angemessen zu berücksichtigen. Während die Sonstigen Leistungen im Unterricht sowie die "Schriftlichen Arbeiten" bei der Leistungsbewertung den gleichen Stellenwert besitzen, dürfen die Ergebnisse der Lernstandserhebungen lediglich ergänzend und in angemessener Form Berücksichtigung finden. Die Leistungsbewertung insgesamt bezieht sich auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen. Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen in den Bereichen des Faches jeweils in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies bedingt, dass Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden. Für Lehrerinnen und Lehrer sind die Ergebnisse der Lernerfolgsüberprüfungen Anlass, die Zielsetzungen und die Methoden ihres Unterrichts zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Für die Schülerinnen und Schüler sollen sie eine Hilfe für weiteres Lernen darstellen. Die Lernerfolgsüberprüfung ist daher so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen beschlossenen Grundsätzen der Leistungsbewertung entsprechen, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und die jeweilige Überprüfungsform den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Wichtig für den weiteren Lernfortschritt ist es, bereits erreichte Kompetenzen herauszustellen und die Lernenden ihrem jeweiligen individuellen Lernstand entsprechend - zum Weiterlernen zu ermutigen. Dazu gehören auch Hinweise zu erfolgversprechenden individuellen Lernstrategien. Den Eltern sollten im Rahmen der Lern- und Förderempfehlungen Wege aufgezeigt werden, wie sie das Lernen ihrer Kinder unterstützen können. (Auszug aus dem Kernlehrplan) Die Leistungsbewertung im Fach Deutsch in der Sekundarstufe II basiert auf den allgemeinen Grundsätzen zur Leistungsbewertung in den Richtlinien und Lehrplänen des Faches Deutsch 2 : 1 Kernlehrplan Deutsch NRW SI (G8), Frechen 2007, S. 57. 2 Richtlinien und Lehrpläne Deutsch NRW SII, Frechen 1999, S. 65. Seite 2

Die Grundsätze der Leistungsbewertung ergeben sich aus den entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinen Schulordnung ( 21 bis 23). Für das Verfahren der Leistungsbewertung gelten die 13 bis 17 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abitur-prüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt). Die Leistungsbewertung ist Grundlage für die weitere Förderung der Schülerinnen und Schüler, für ihre Beratung und die Beratung der Erziehungsberechtigten sowie für die Schullaufbahnentscheidungen. Folgende Grundsätze der Leistungsbewertung sind festzuhalten: Leistungsbewertungen sind ein kontinuierlicher Prozess. Bewertet werden alle von Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen (vgl. Kapitel 4.2 und 4.3). Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Unterrichtsziele, -gegenstände und die methodischen Verfahren, die von den Schülerinnen und Schülern erreicht bzw. beherrscht werden sollen, sind in den Kapiteln 2 und 3 dargestellt. Leistungsbewertung setzt voraus, dass die Schülerinnen und Schüler im Unterricht Gelegenheit hatten, die entsprechenden Anforderungen in Umfang und Anspruch kennen zu lernen und sich auf diese vorzubereiten. Die Lehrerin bzw. der Lehrer muss ihnen hinreichend Gelegenheit geben, die geforderten Leistungen auch zu erbringen. Bewertet werden der Umfang der Kenntnisse, die methodische Selbstständigkeit in ihrer Anwendung sowie die sachgemäße schriftliche und mündliche Darstellung. Bei der schriftlichen und mündlichen Darstellung ist in allen Fächern auf sachliche und sprachliche Richtigkeit, auf fachsprachliche Korrektheit, auf gedankliche Klarheit und auf eine der Aufgabenstellung angemessene Ausdrucksweise zu achten. Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache werden nach 13 (6) APO-GOSt bewertet. Bei Gruppenarbeit muss die jeweilige individuelle Schülerleistung bewertbar sein. Die Bewertung ihrer Leistungen muss den Schülerinnen und Schülern auch im Vergleich mit den Mitschülerinnen und Mitschülern transparent sein. Im Sinne der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung sollen die Fachlehrerinnen und Fachlehrer ihre Bewertungsmaßstäbe untereinander offen legen, exemplarisch korrigierte Arbeiten besprechen und gemeinsam abgestimmte Klausur- und Abituraufgaben stellen. (Auszug aus den Richtlinien und Lehrplänen) Die Leistungsbeurteilung im Fach Deutsch am MNG orientiert sich an diesen Kriterien, um Transparenz für SuS sowie Eltern zu schaffen und SuS in ihrer Leistung zu fördern. 2. Individuelle Förderung Um leistungsstarke SuS angemessen zu fördern und fordern, können binnendifferenzierenden Maßnahmen im Unterricht eingesetzt werden. Dazu zählen auch Drehtürangebote und außerunterrichtliche Angebote der Begabtenförderung (Praktika, Projekte, Schülerstudium etc.). Seite 3

Leistungsschwächere SuS erhalten Hilfen und Unterstützungen im Unterricht. Aber auch die Lernund Förderempfehlungen zum Zeugnis, TeamTeaching, Gespräche mit Eltern und SuS sowie die Hausaufgabenbetreuung tragen dazu bei, dass SuS ihre Lernziele erreichen. 3. Kriteriengestützte Korrekturen Die Korrektur der Klassenarbeiten, Klausuren und schriftlichen Übungen in den Sekundarstufen I und II basiert auf den im unterrichtlichen Zusammenhang erarbeiteten Kriterien. Diese Kriterien sollten den SuS stets transparent gemacht werden. Dabei sollte der Erwartungshorizont und die Punktezuweisung in der SII über ein Bewertungsraster erfolgen. In der SI sind auch andere Korrekturverfahren möglich (z.b. ausführlicher Kommentar unter der Arbeit). Bei groben Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit bei Klassenarbeiten und Klausuren ist ein Absenken der Gesamtnote um 1-2 Notenpunkte möglich. 4. Anzahl und Dauer von Klassenarbeiten bzw. Klausuren 4.1 Sekundarstufe I Jahrgangsstufe Anzahl Dauer 5 3 im 1. Halbjahr 1 Unterrichtsstunde 3 3 im 2. Halbjahr 6 3 im 1. Halbjahr 1 Unterrichtsstunde 3 im 2. Halbjahr 7 3 im 1. Halbjahr 1-2 Unterrichtsstunden 3 im 2. Halbjahr 8 3 im 1. Halbjahr 1-2 Unterrichtsstunden 2 im 2. Halbjahr (plus LSE8) 9 2 im 1. Halbjahr 2 Unterrichtsstunde 2 im 2. Halbjahr 3 1 Unterrichtsstunde = 45 Minuten Seite 4

4.2 Sekundarstufe II Einführungsphase Halbjahr Anzahl Dauer 1. Halbjahr 2 2 Unterrichtsstunden 2. Halbjahr 2 2 Unterrichtsstunden Qualifikationsphase Halbjahr Kursart Anzahl Dauer Q1 1. Halbjahr GK 2 2 Unterrichtsstunden LK 2 3 Unterrichtsstunden Q1 2. Halbjahr GK 2 2 Unterrichtsstunden LK 2 3 Unterrichtsstunden Q2 1. Halbjahr GK 2 3 Unterrichtsstunden LK 2 4 Unterrichtsstunden Q2 2. Halbjahr GK 1 3 Zeitstunden, ggf. mit Auswahlzeit (30 Min.) LK 1 4 ¼ Zeitstunden, ggf. mit Auswahlzeit (30 Min.) 5. Bewertung der schriftlichen Arbeiten 5.1 Punkte- bzw. Prozentzuweisungen zu den jeweiligen Notenstufen In der SI erfolgt die Leistungsbeurteilung in Form eines kriteriengestützen Kommentars der Lehrperson oder durch ein Bewertungsraster. Dabei ergeben sich die Anzahl der Punkte sowie die Seite 5

daraus resultierende Notenzuweisung aus der Konzeption der schriftlichen Arbeit (Aufgabenstellung, Aufgabentyp). Die Bewertung in der SII orientiert sich an den Vorgaben für das Zentralabitur. Notenzuweisung wie im Zentralabitur Note Punkte von bis sehr gut (plus) 15 100 95 Sehr gut 14 94 90 sehr gut (minus) 13 89 85 gut (plus) 12 84 80 gut 11 79 75 gut (minus) 10 74 70 befriedigend (plus) 9 69 65 befriedigend 8 64 60 befriedigend (minus) 7 59 55 ausreichend (plus) 6 54 50 ausreichend 5 49 45 ausreichend (minus) 4 44 39 mangelhaft (plus) 3 38 33 mangelhaft 2 32 27 mangelhaft (minus) 1 26 20 ungenügend 0 19 0 Bewertung und Benotung: Prozentualer Anteil Inhaltliche Leistung und Darstellungsleistung Klassen Inhaltliche Leistung (in Prozent) 5 und 6 ca. 80 ca. 20 7 und 8 ca. 80 ca. 20 9 ca. 75 ca. 25 Einführungsphase (10EF) 75 25 Darstellungsleistung (in Prozent) Seite 6

Qualifikationsphase 72 28 5.2 Anteile der Anforderungsbereiche Die Anforderungsbereiche Reproduktion, Reorganisation und Transfer sollten in jeder Klassenarbeit und Klausur von der Lehrkraft berücksichtigt werden. Die Gewichtung der einzelnen Anforderungsbereiche richtet sich nach der gegebenen Aufgabenstellung. Die Aufgaben in Klausuren der SII sollen sich gemäß der Erwartungen im Abitur an drei Anforderungsbereichen (Leistungsniveaus) orientieren und im Unterricht durch konkrete Aufgabenstellungen geübt werden, die in den Richtlinien und Lehrplänen im Fach Deutsch 4 wie folgt beschrieben werden: Anforderungsbereich I Der Anforderungsbereich I umfasst die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem begrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang die Beschreibung und Verwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken und Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet und einem wiederholenden Zusammenhang. Dazu kann gehören Inhalt eines Textes oder fachbezogene Sachverhalte wiedergeben Textart und Strukturelemente eines Textes unter Verwendung fachspezifischer Begriffe bestimmen fachspezifische Kenntnisse aufgabenbezogen in die Darstellung einbringen über fachspezifische Betrachtungsweisen verfügen fachspezifische Arbeitstechniken anwenden. Anforderungsbereich II Der Anforderungsbereich II umfasst selbstständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang. selbstständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen, wobei es entweder um veränderte Fragestellungen oder um veränderte Sachzusammenhänge oder um abgewandelte Verfahrensweisen gehen kann. Dazu kann gehören Inhalt eines komplexen Textes oder umfassendere fachspezifische Sachverhalte in eigenständiger Form wiedergeben die gedankliche Struktur eines Textes beschreiben generalisierende Aussagen konkretisieren aus Einzelelementen eines Textes dessen Bedeutung erschließen 4 Ebd. Richtlinien und Lehrpläne Deutsch SII NRW, S. 73f.. Seite 7

Wortschatz, Satzbau und poetische Mittel eines Textes auf ihre Funktion und Wirkung hin untersuchen aus dem Unterricht bekannte Untersuchungsmethoden auf vergleichbare neue Gegenstände anwenden für eine literarische Epoche oder eine Autorin bzw. einen Autor charakteristische Erscheinungen in einem Text aufweisen. Anforderungsbereich III Der Anforderungsbereich III umfasst planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus gelernten Methoden oder Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbstständig ausgewählt oder einer neuen Problemstellung angepasst. Dazu kann gehören Wirkungsmöglichkeiten eines Textes beurteilen Beziehungen herstellen, z. B. in einem Text vertretene Positionen in umfassendere problembezogene oder theoretische Zusammenhänge einordnen aus den Ergebnissen einer Textanalyse oder Problemerörterung begründete Schlüsse ziehen bei gestalterischen Aufgaben selbstständige und zugleich textangemessene Lösungen erarbeiten die eigene literarische Gestaltung in ihrem Bezug zu dem vorgegebenen Text erläutern und (unter selbst gewählten Gesichtspunkten) reflektieren fachspezifische Sachverhalte erörtern und einen Standpunkt argumentativ vertreten das eigene Vorgehen kritisch beurteilen. (Auszug aus den Richtlinien und Lehrplänen) 6. Schriftliche Übungen Neben Klassenarbeiten und Klausuren können auch schriftliche Übungen (wie z.b. Tests zur Überprüfung der Hausaufgaben) zur Vertiefung des Lehrstoffes in jeder Jahrgangsstufe eingesetzt werden. Sie sollten maximal 20 Minuten der Unterrichtszeit in Anspruch nehmen. 7. Sonstige Mitarbeit im Unterricht Folgende Leistungen zählen zum Bereich Sonstige Mitarbeit : mündliche Beiträge zum Unterricht Präsentationen (Referate, Präsentationen aus Arbeitsphasen) Gruppenarbeiten gestaltendes Sprechen und szenisches Spielen schriftliche Unterrichtsbeiträge (Protokolle, Mitschriften) Anfertigung von Hausaufgaben Seite 8

schriftliche Übungen Es gelten folgende Kriterien zur Bewertung der Sonstigen Mitarbeit im Fach Deutsch, basierend auf den Kernlehrplänen Deutsch NRW, Frechen 2004: Die Schülerin/Der Schüler sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend arbeitet in jeder Stunde kontinuierlich und konzentriert mün dlich mit. Ihre/Seine Beiträge zeigen ein hohes Maß an Eigeninitiative und sachgerechtem Bezug zum Unterricht. arbeitet regelmäßig und konzentriert mit. Ihre/Seine Beiträge zeigen oft Eigeninitiative und sachgerechten Bezug zum Unterricht. arbeitet regelmäßig und meist konzentriert mit. Sie/Er folgt dem Unterricht aufmerksam. Ihre/Seine Beiträge zeigen auch auf Aufforderung meist einen sachgerechten Bezug zum Unterricht. arbeitet zeitweilig von sich aus im Unterricht mit bzw. leistet auf Nachfrage angemessene mündliche Beiträge. Sie/Er ist nicht immer konzentriert. arbeitet nur selten von sich aus im Unterricht mit bzw. arbeitet nicht von sich aus mit, leistet aber auf Nachfrage mündliche Beiträge. Sie/Er ist oft unkonzentriert. leistet weder eigene Beiträge noch folgt sie/er dem Unterricht. ausgewiesenen K ompetenzen, stellt sie eigenständig unter Beweis und entwickelt eigene Ideen, die dem Fortgang des Unterrichts dienen. ausgewiesenen Kompetenzen nahezu ganz und stellt sie meist eigenständig unter Beweis. ausgewiesenen Kompetenzen in weiten Teilen. Auf Nachfrage kann sie/er diese Kenntnisse meist unter Beweis stellen. ausgewiesenen Kompetenzen nur lückenhaft. Auf Nachfrage kann sie/er diese Kenntnisse nur sporadisch unter Beweis stellen. ausgewiesenen Kompetenzen nur sehr lückenhaft. Auf Nachfrage kann sie/er diese Kenntnisse in der Regel nicht unter Beweis stellen. ausgewiesenen Kompetenzen fast oder gar nicht. macht die Hausaufgaben regelmäßig, eigenständig und mit großer Sorgfalt. macht die Hausaufgaben regelmäßig, meist eigenständig und sorgfältig. macht die Hausaufgaben meist regelmäßig und in angemessenem Umfang. macht die Hausaufgaben gelegentlich nicht und lässt manchmal die erwünschte Sorgfalt vermissen. macht die Hausaufgaben oft nicht und lässt häufig die erwünschte Sorgfalt vermissen. macht die Hausaufgaben nie bzw. fast nie in der geforderten Sorgfalt. zeichnet sich bei Teamund Eigenarbeit im Unterricht durch besondere Kooperativität, zeichnet sich bei Team- und Eigenarbeit im Unterricht durch kooperatives, kreatives und zeigt sich bei Team- und Eigenarbeit im Unterricht meistens als kooperative/r und zeigt sich bei Team- und Eigenarbeit im Unterricht nimmer immer als kooperative/r zeigt sich bei Team- und Eigenarbeit im Unterricht oft nicht kooperativ. Aufmerksamkeit zeigt sich bei Team- und Eigenarbeit im Unterricht nie bzw. fast nie kooperativ. Meistens werden Seite 9

Kreativität und Selbständigkeit aus. Sie/Er übernimmt gern Präsentationen, die sie/er gehaltvoll durchführt. selbständiges Arbeiten aus. Sie/Er übernimmt gern Präsentationen. aufmerksame/r Lernpartner/in. Lernpartner/in. Aufmerksamkeit und Resultate lassen dabei manchmal zu wünschen übrig. und Resultate lassen häufig zu wünschen übrig. keine Resultate erbracht. 8. Facharbeiten Im zweiten Halbjahr der ersten Qualifikationsphase wird die erste Klausur durch eine Facharbeit ersetzt. Die Bewertung der Facharbeiten wird den SuS durch einen kriteriengestützten Kommentar (z.b. in Form eines Bewertungsrasters) transparent gemacht. Hierbei sollten die in den fächerspezifischen Informationsveranstaltungen vorgegebenen Anforderungen und Kriterien zur Bewertung berücksichtig werden. Seite 10