Statuten BDP Bürgerlich-Demokratische Partei Muttenz-Birsfelden Muttenz-Birsfelden 1. Allgemeines Name, Sitz Art. 1 ¹ Unter dem Namen BDP Bürgerlich-Demokratische Partei Muttenz- Birsfelden (nachfolgend BDP Muttenz-Birsfelden genannt) besteht innerhalb der BDP Bürgerlich-Demokratische Partei Kanton Basel- Landschaft (nachfolgend BDP BL genannt) eine eigenständige Sektion in Form einer Politischen Organisation. Der Sitz ist in 4132 Muttenz BL. Zweck Art. 2 ¹ Die BDP Muttenz-Birsfelden vereinigt Personen aus allen Bevölkerungsschichten und bezweckt die Teilnahme am politischen Geschehen. ² Sie ist den bürgerlichen Werten wie Eigenverantwortung, Chancengerechtigkeit und Leistungsprinzip verpflichtet. ³ Sie bekennt sich zur freiheitlichen, demokratischen Staatsordnung auf der Grundlage von gegenseitiger Toleranz und Achtung gegenüber Mensch und Natur. Parteiprogramm Art. 3 ¹ Der Vorstand und die Mitglieder beachten die einzelnen politischen Strategien und Ziele im Parteiprogramm der BDP BL. Mitgliedschaft Art. 4 ¹ Mitglied kann jede in Muttenz und Birsfelden wohnhafte Person werden, welche die Statuten und die politischen Grundsätze der BDP Muttenz- Birsfelden, der BDP BL und der BDP Schweiz anerkennt und sich an die Regeln der Rechtsordnung hält. ² Natürliche Personen müssen das 16. Altersjahr zurückgelegt haben. ³ Wer Mitglied der BDP Muttenz-Birsfelden wird, ist gleichzeitig Mitglied der BDP BL und der BDP Schweiz. Erwerb der Mitgliedschaft Art. 5 ¹ Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung an den Vorstand der BDP Muttenz-Birsfelden beantragt und durch diesen geprüft. ² Der Vorstand kann eine Aufnahme bewilligen oder ohne Begründung ablehnen. ³ Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen Sektion der BDP BL ist nicht möglich. 1
Erlöschen der Mitgliedschaft Art. 6 ¹ Die Mitgliedschaft erlischt durch: d. Schriftliche Austrittserklärung Ausschluss durch den Vorstand Auflösung der Sektion Tod. 2. Organisatorisches Organisation Art. 7 ¹ Die BDP Muttenz-Birsfelden strebt eine möglichst breite Verankerung auf lokaler Ebene an. ² Die BDP Muttenz-Birsfelden organisiert sich grundsätzlich selber. ³ Die BDP Muttenz-Birsfelden führt eine eigene Rechnung. Die Rechnungsführung obliegt dem Vorstand. 4 Der Vorstand der BDP Muttenz-Birsfelden kann gemäss schriftlichem Beschluss von mindestens zwei seiner Mitglieder bei Bankinstituten auf den Namen der Sektion Konten eröffnen. Aktivitäten Art. 8 ¹ Die BDP Muttenz-Birsfelden richtet ihre Arbeit grundsätzlich nach den Strategien und Zielen der BDP BL aus. ² Sie ist verantwortlich für die eigene politische Meinungsbildung auf Gemeindeebene, im Speziellen zu gemeindespezifischen Themen. ³ Die BDP Muttenz-Birsfelden kann eigene Anlässe und Aktionen durchführen. 3. Organe und ihre Aufgaben Organe Art. 9 ¹ Die Organe der BDP Muttenz-Birsfelden sind: Vorstand Revisionsstelle (wird bei Bedarf durch den Vorstand eingesetzt). ² Die Mitgliedschaft in den Organen setzt die Parteimitgliedschaft in der BDP Muttenz-Birsfelden voraus. ³ Der Vorstand kann bei Bedarf Arbeitsgruppen einsetzen. Art. 10 ¹ Der Vorstand der BDP Muttenz-Birsfelden beruft die ein. 2 Nach Abschluss des Geschäftsjahres findet eine statt. Weitere Versammlungen werden nach Bedarf durchgeführt. 3 Die Mitglieder werden mindestens 14 Tage vor der Versammlung eingeladen. 2
Zusammensetzung der Art. 11 ¹ Die setzt sich zusammen aus: Vorstand der BDP Muttenz-Birsfelden Mitglieder der BDP Muttenz-Birsfelden. ² Bekleidet ein Parteimitglied gleichzeitig mehrere Funktionen, so verfügt es bei Abstimmungen und Wahlen pro Traktandum lediglich über ein einzelnes Stimm- bzw. Antragsrecht. 3 Gäste können ohne Stimm- und Wahlrecht eingeladen werden. Aufgaben der Art. 12 ¹ Die hat die folgenden Aufgaben: Wahl des Parteipräsidiums und des Vizepräsidiums Wahl der Mitglieder des Vorstandes, sofern diese dem Vorstand nicht von Amtes wegen angehören Wahl der Revisionsstelle (s. Art.9, Abs.1, Ziff. ) d. Abnahme der Jahresrechnung und des Jahresberichts e. Stellungnahmen zu kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen, sofern der Vorstand nicht selbständig entscheidet f. Die Entlastung des Vorstandes für das zurückliegende Geschäftsjahr. Wahlen und Abstimmungen an der Art. 13 ¹ Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, sofern nicht 1/3 der anwesenden Mitglieder eine geheime Abstimmung verlangen. ² Die Beschlüsse erfolgen mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder, wenn nicht die Statuten oder das Gesetz etwas anderes bestimmen. ³ Bei Stimmengleichheit in Abstimmungen entscheidet die Stimme des Präsidenten, bei Wahlen das Los. Ist der Beschluss geheim gefasst worden wird nochmals geheim beschlossen. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los. Vorstand Art. 14 ¹ Der Vorstand setzt sich folgendermassen zusammen: Präsident Vizepräsident Kassier d. Aktuar e. Beisitzer (in der Regel von Amtes wegen) 2 Gäste sowie Mitglieder der BDP können auf ausdrückliche Einladung ohne Stimm- und Wahlrecht an Vorstandssitzungen teilnehmen. 3
Aufgaben und Kompetenzen des Vorstandes Art. 15 ¹ Der Vorstand hat die folgenden Aufgaben und Kompetenzen: d. e. f. g. h. i. Annahme und Änderung der Statuten Nominierung der Kandidierenden für Wahlen Einsetzen von Mitgliedern in Kommissionen Stellungnahme zu politischen Grundsatzfragen Empfehlungen zu Abstimmungsvorlagen zuhanden der Vertretung der BDP Muttenz-Birsfelden gegenüber Dritten Beziehungspflege zu Behörden, Wirtschafts- und Personalverbänden Vorberatung der Vollzug der Beschlüsse der. ² Der Vorstand führt bei Bedarf Sitzungen durch. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfachem Mehr gefasst. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident eine zusätzliche Stimme als Stichentscheid. ³ Die Einladung erfolgt durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten. Revisionsstelle Art. 16 ¹ Der Vorstand kann bei Bedarf eine Revisionsstelle einsetzen. Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht als Revisoren gewählt werden. ² Diese prüft die Jahresrechnung der BDP Muttenz-Birsfelden und stellt der und dem Vorstand schriftlich Antrag. ³ Mit der Prüfung der Jahresrechnung kann auch eine anerkannte Treuhandgesellschaft beauftragt werden. Amtszeiten Art. 17 ¹Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder und der Revisionsstelle beträgt ein Jahr. Ohne Antrag einer Mehrheit der verlängert sich diese stillschweigend um ein weiteres Jahr. ² Rücktritte sind jederzeit möglich. Sie sind dem Vorstand einzureichen. Protokollführung Art. 18 ¹ Über die Sitzungen des Vorstandes wird ein Beschlussprotokoll geführt. 3. Finanzielles Beiträge, Abgaben Art. 19 ¹ Die BDP Muttenz-Birsfelden finanziert ihre Aufwände durch Mitgliederbeiträge, Parteiabgaben von Sitzungsgeldern der Amtsträger sowie durch Spenden. ² Die legt die Höhe der jährlichen Beiträge der einzelnen Mitglieder fest. ³ Für besondere Aktivitäten und Aufwendungen kann die BDP MuttenzBirsfelden einen Antrag auf Geldleistungen bei der BDP BL stellen. 4
Haftung Art. 20 ¹ Für Verbindlichkeiten der BDP Muttenz-Birsfelden haftet nur das Parteivermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. 3. Schlussbestimmungen Statutenänderung Art. 21 ¹ Die Statuten können durch die oder den Vorstand abgeändert werden, wenn 2/3 der anwesenden Mitglieder zustimmen. Schriftform Art. 23 1 Die weibliche Form ist in diesen Statuten der männlichen Form gleichgestellt. Inkrafttreten Die vorliegenden Statuten sind an der der BDP Muttenz-Birsfelden vom 27.12.2015 angenommen worden. Sie treten am 28.12.2015 in Kraft. Muttenz, 27. Dezember 2015 Dominic C. Frei Erwin Tschan Präsident Vizepräsident Fiona Tschan Joel von Allmen Aktuarin Beisitzer 5