Aktiengesellschaft. GN Treuhand. Deutsch

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Transkript:

Aktiengesellschaft GN Treuhand Deutsch

«Die Aktiengesellschaft ist die beliebteste und meist verwendete Gesellschaftsform.»

Aktiengesellschaft Aktiengesellschaft áábei der Aktiengesellschaft (AG) handelt es sich um die international bekannteste Rechtsform. Aufgrund der Zugehörigkeit von Liechtenstein zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist das liechtensteinische Aktienrecht mit der EU- Gesetzgebung harmonisiert und weltweit anerkannt. ááder Zweck der AG kann sowohl wirtschaftlicher als auch ideeller Art sein; und zwar in jeder gesetzlich zulässigen Form. Zum Beispiel Abwicklung von Handelsgeschäften, Erwerb von Beteiligungen (Holdingfunktion) wie auch Immobilien, Finanzierungen, Verwaltung des Vermögens für Aktionäre. áádas oberste Organ der Aktiengesellschaft ist die Generalversammlung der Aktionäre. Mindestens einmal jährlich muss eine Generalversammlung stattfinden. ááder Verwaltungsrat führt die Geschäfte der Aktiengesellschaft und besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Die Mitglieder des Verwaltungsrates vertreten die Gesellschaft nach aussen einzeln oder kollektiv. ááebenfalls muss die Aktiengesellschaft zwingend eine Revisionsstelle bestellen, welche den Jahresabschluss prüft und Bericht an die Generalversammlung erstattet.

Aktiengesellschaft Vorteile einer Aktiengesellschaft áágesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und somit Haftung nur mit dem Gesellschaftskapital. Die Aktionäre sind nur zu den statutarischen Leistungen verpflichtet und haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht persönlich. ááeinteilung des Gesellschaftskapitals in zum voraus bestimmte Teilsummen (Nennwert der Aktien frei wählbar). áásacheinlagegründungen sind möglich (beispielsweise durch Einbringung einer bestehenden Gesellschaft). ááorganisierte Liquidation aufgrund eines Generalversammlungsbeschlusses möglich. áánamenaktien oder Inhaberaktien (Hinterlegung beim Treuhänder).

Unterschiede AG und GmbH Für kommerzielle Tätigkeiten oder als Holdinggesellschaft kann neben der Aktiengesellschaft oder der Anstalt (separate Broschüre) auch die GmbH eingesetzt werden. Deshalb führen wir hier kurz die Unterschiede zur GmbH nach liechtensteinischem Recht aus. Aktiengesellschaft (AG) á á Mindestkapital CHF / EUR / USD 50 000.. á á Haftung nur mit Gesellschaftsvermögen. á á Unbegrenzte Anzahl an Aktionären. á á Die Aktionäre können ihre Rechte durch die Generalversammlung wahrnehmen. á á Aktien können frei gehandelt oder vinkuliert werden. á á Die Organe der AG sind Generalversammlung, Verwaltungsrat und Revisionsstelle.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) á á Mindestkapital CHF / EUR / USD 10 000.. á á Haftung wird für jeden Gesellschafter auf einen bestimmten Betrag beschränkt. á á Es kann von Amtes wegen die Zahl der Gesellschafter auf 30 beschränkt werden. á á Offenlegung der Gesellschafter auf dem Handelsregisterauszug. á á Abtretung eines Gesellschaftsanteils an Dritte benötigt grundsätzlich die Zustimmung der anderen Gesellschafter. á á Die Organe der GmbH sind Gesellschafterversammlung und Revisionsstelle. Es gibt keinen Verwaltungsrat. á á Den nicht geschäftsführenden Gesellschaftern muss ein Kontrollrecht eingeräumt werden. Aktiengesellschaft

Gründung Kapitalausstattung áámindestkapital CHF / EUR / USD 50 000.. Struktur áágesellschaftsorgane á ádie Generalversammlung der Aktionäre ist das oberste Gesellschaftsorgan. ááder Verwaltungsrat ist für die Geschäftsführung verantwortlich. Er kann einen operativen Geschäftsführer einsetzen. áádie Revisionsstelle ist das Kontrollorgan und prüft jährlich die statutarische Berichterstattung. áájährlich ist eine Jahresrechnung (Bilanz- und Erfolgsrechnung) mit Anhang zu erstellen und von der Revisionsstelle prüfen zu lassen.

Veröffentlichung / Diskretion áágesellschaftsinformationen der Aktiengesellschaft werden im Handelsregister publiziert. Es werden jedoch keine Aktionäre aufgeführt. áádie Statuten und jährlichen (geprüften) Jahresrechnungen werden auch im Handelsregister aufbewahrt, jedoch nicht veröffentlicht. Des Weiteren sind keine sonstigen Verträge oder Reglemente einzureichen oder zu veröffentlichen. Ausgenommen davon sind finanzmarktregulierte Institute, wie Beispielsweise Vermögensverwaltungsgesellschaften oder Fondsleitungen, welche entsprechende firmeninterne Regularien bei der Lizenzierung an die Finanzmarktaufsicht (FMA) einreichen müssen. Aktiengesellschaft

Aktiengesellschaft Steuern ááaktiengesellschaften unterliegen grundsätzlich der Ertragssteuer (12,5 % auf den steuerpflichtigen Reinertrag abzüglich dem Eigenkapitalzinssatz von 4 %, jedoch mindestens CHF 1800. jährlich). áágewinnausschüttungen unterliegen in Liechtenstein keiner Quellensteuer. áákeine Besteuerung von Dividenden und Kapitalgewinnen auf Beteiligungspapiere. ááimmobilien sind am Ort des Objektes zu versteuern und deren Einkommen unterliegen somit nicht der Besteuerung in Liechtenstein. áámehrwertsteuer, Stempel- / Umsatzabgaben werden nach schweizerischem Recht behandelt. ááliechtenstein kennt auch das Prinzip der IP Box.

Generalversammlung Aktiengesellschaft Revisionsstelle Verwaltungsrat Beteiligungen Bank Andere Vermögenswerte Andere Vermögenswerte

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