Themen dieser Ausgabe: Das Informations-Magazin für alle juris-kunden. Chefsache Managing Trust. Datensicherheit bei juris



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Antworten in Anhang dieser Brief! Montag, 23. Juli 2012

Transkript:

2012 24. Jahrgang Nr. 1 Das Informations-Magazin für alle juris-kunden Themen dieser Ausgabe: Chefsache Managing Trust 02 Datensicherheit bei juris 04 CeBIT 2012 Mitmachen und eine von 20 Freikarten gewinnen! Die komfortablen Suchfunktionen 05 06 Rechtskonflikte im Internet ein wachsender Markt für Anwälte juris AllianzModul IT-Recht und weitere neue Produkte 08 10

Aus dem Unternehmen Chefsache Geschäftsführer Samuel van Oostrom Liebe Leserin, lieber Leser, im vorigen juris-brief haben wir uns ausführlich mit neuen Produkten von juris beschäftigt, die unter anderem im Rahmen der juris Allianz entwickelt wurden. Außerdem kamen die längerfristigen Vorhaben von juris im Hinblick auf Content, Technologie usw. zur Sprache. Dabei ging es insbesondere um die Fragen: Was ist neu? Was können Sie als Nutzer von juris erwarten und was nicht? Klarheit und Deutlichkeit gehören schließlich zu unseren Kommunikationsprinzipien. Für ITC-getriebene Unternehmen ist jedoch noch ein anderes Thema entscheidend, nämlich IT-Security und IT-Trust. Oder wie das Leitthema der CeBIT 2012 lautet: Managing Trust Vertrauen und Sicherheit in der digitalen Welt. Darunter fällt eine Vielzahl von Themen, wie Datensicherheit, Schutz vor Hackerangriffen, Verfügbarkeit von Systemen usw. Allen diesen Themen wird bei juris die erforderliche Aufmerksamkeit gewidmet. Der Schutz von Informationen, Kunden und der Organisation genießt bei juris hohe Priorität. Trust hat für juris allerdings noch eine weitere Dimension. Es bedeutet auch Zuverlässigkeit, Aktualität und Vollständigkeit. Denn dadurch zeichnet sich die Primärcontent-Sammlung von juris aus. Die verschiedenen Aspekte dieses Themas finden zurzeit im Rahmen der Diskussion über frei zugängliche Informationen im Internet große Beachtung. Die Forderung lautet: Freies Recht für freie Bürger, ein An- spruch, der von den IWG-Bestimmungen klar unterstützt wird. Selbstverständlich enthalten die von juris bereitgestellten Informationen auch Rohmaterial, genau wie dies bei anderen herkömmlichen Verlagsprodukten, die im World Wide Web frei verfügbar sind, der Fall ist. Das ist allerdings nicht das, womit sich juris gegenüber seinen Kunden profiliert. Die primären Informationen Rechtsprechung und Rechtsvorschriften werden von juris mittels Metadatierung und sorgfältiger Auswahl erschlossen und mit kurzen Zusammenfassungen (Leitsätzen) angereichert. Damit bietet sich für den Kunden ein wichtiger Mehrwert. Er kann sicher sein, dass er bei juris alle relevanten Rechtsinformationen suchen und finden kann. juris arbeitet ständig an der Verbesserung der Suchfunktionen. Auch in diesem Jahr werden wir wieder neue Funktionalitäten hinzufügen, um die Suche in juris, aber auch in frei zugänglichen Informationen zu optimieren. Unser Ziel ist es, dass Sie als professioneller Nutzer von Rechtsinformationen juris für Ihre gesamte fachinhaltliche Arbeit einsetzen können, also beispielsweise auch für die Anfertigung von Notizen und für das Archivieren Ihrer Akten. Aus diesem Grund ist es so bedeutsam, dass juris neben seiner Primärcontent-Sammlung auch immer mehr sekundäre Informationen zur Verfügung stellen kann. Dabei handelt es sich um die Kommentare und Praxisreporte von juris, um die nicht genug zu lobende Literaturzusammenfassung, aber auch mehr und mehr um sekundären Content unserer Allianzpartner OVS, ESV, De Gruyter, HJR, Stollfusss und zahlreichen anderen Verlagen. In dieser Ausgabe des juris-briefes wird dafür anhand des juris AllianzModuls IT-Recht, in dem sämtliche relevanten primären und sekundären Informationen vorliegen, ein gutes Beispiel gegeben. Ein juris AllianzModul, in dem das Beste von juris und den Partnerverlagen zusammengebracht wird. Auch dies ist ein Aspekt von Trust, auf den Sie sich bei juris verlassen können. Trust also Vertrauen und Zuverlässigkeit ist, schon seit Beginn seiner Aktivitäten in den achtziger Jahren, ein Kennzeichen von juris. Schließlich verfügt juris über eine zuverlässige, vollständige und aktuelle Sammlung an Rechtsinformationen. Trust liegt sozusagen in unseren Genen und ist untrennbar mit der intensiven Zusammenarbeit zwischen juris und den obersten Gerichten, der Länderjustiz usw. verbunden. Bei juris arbeiten viele hochmotivierte Kolleginnen und Kollegen, die dafür sorgen, dass juris auch in Zukunft das Rechtsportal von Deutschland bleibt. Das ist natürlich nur dann möglich, wenn Sie das ebenfalls so sehen. Deshalb ist für uns die Kommunikation mit Ihnen als Nutzer von juris entscheidend. Und deshalb bin ich an Ihrem Feedback und Ihren Ideen zu juris sehr interessiert. Ihre Mail erreicht mich über: jurisbrief@juris.de. Mit freundlichen Grüßen Ihr Samuel van Oostrom 2

Unsere Cloud hat einen Standort! Das juris-serverzentrum in Saarbrücken garantiert sicheren, schnellen und zuverlässigen Datentransfer rund um die Uhr! www.juris.de

Im Blickpunkt Gefahrenabwehr verlangt höchste technische Standards Datensicherheit bei juris Alarmanlage, Videoüberwachung, Objektschützer, aufwendige Schließanlagen, Sicherungsetikett: Sicherheit in der analogen Welt ist tatsächlich greifbar. Doch wie schützt man Daten, Kunden und Mitarbeiter im virtuellen Raum? Was erwarten die Anwender von juris in puncto Sicherheit? Für juris-nutzer ist die Recherche ein fundamentaler Bestandteil ihres Berufes. Sie müssen sich auf ihr Rechtsportal jederzeit verlassen können. Als Anwender erwarten sie, dass ihr Produkt hohe Standards erfüllt und mit der technischen Entwicklung Schritt hält. Das gilt für die Sicherheitsstandards ebenso wie für die Qualität der Inhalte; für die Datenbanktechnik genauso wie für die Benutzerfreundlichkeit. Datenbank- Anwender setzen voraus, dass die Nutzung und ihre persönlichen Daten geschützt sind, und zwar unabhängig davon, ob sie juris am stationären Arbeitsplatz, über ein Firmennetzwerk oder mobil per Smartphone nutzen. Zum Faktor Sicherheit gehört bei juris noch ein weiterer zentraler Punkt: nämlich die Anforderung, dass sämtliche Datenbanken für die berechtigten Nutzer jederzeit ohne Einschränkungen verfügbar sein müssen. Wie schützt sich juris vor Angriffen und Manipulationen was bedeutet Datensicherheit bei juris? Die Grundvoraussetzung für Datensicherheit ist, dass sich die Gefahrenabwehr immer auf dem technisch aktuellsten Stand befindet. Bei juris werden sämtliche Sicherheitsmaßnahmen von Expertenteams laufend auf Gefahren und Risiken geprüft. Dazu gehören auch technische Präventivmaßnahmen wie Penetration-Tests, die von externen Spezialisten durchgeführt werden und das System ganz gezielt auf Schwachstellen untersuchen. Unter einem Penetration-Test versteht man die Prüfung eines Systems mit Mitteln und Methoden, die Hacker anwenden würden, um unautorisiert einzudringen. Dieses und weitere Frühwarnsysteme werden genutzt, um mögliche Angriffe auf das System nachzuweisen und interne Kontrollmechanismen in Abwehrbereitschaft zu versetzen. Auf Basis der Testergebnisse entscheiden wir dann, ob zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind und ob es Bereiche gibt, in denen Maßnahmen optimiert werden müssen. Entscheidend dabei ist, dass trotz laufender Tests und Optimierungen die Service-Bereitschaft für unsere Kunden jederzeit gewährleistet ist. Sie sprechen damit das Thema Hochverfügbarkeit an. Was genau versteht man darunter bei einem Rechtsportal wie juris? Sämtliche Portale und Datenbanken von juris werden hochverfügbar betrieben. Das heißt, alle Funktionen werden ohne Unterbrechung 24 Stunden lang, an 7 Tagen in der Woche aufrechterhalten. Technische und organisatorische Maßnahmen sind so zu treffen, dass 4

Im Blickpunkt dies immer gewährleistet ist. Spitzenzeiten der Nutzerzugriffe im Tagesverlauf werden dabei so abgefedert, dass die Performance (Leistung und Geschwindigkeit) der Funktionen für die Anwender erhalten bleibt. Die Hochverfügbarkeit erreichen wir durch den parallelen Betrieb von zwei Rechenzentren. Beide befinden sich, räumlich getrennt, in Deutschland am Unternehmensstandort Saarbrücken. Sie sind jeweils separat gesichert und werden durch juris-eigene Teams von IT-Mitarbeitern betreut. Sollte es einmal vorkommen, dass ein IT-Service nur eingeschränkt genutzt werden kann oder nicht zur Verfügung steht, können wir so die Ursachen suchen und Gegenmaßnahmen einleiten, ohne dass der Kunde etwas davon merkt oder bei seiner Nutzung eingeschränkt würde. Da dies aber extrem selten passiert, würde ich sagen, dass unsere Maßnahmen kontinuierlich greifen und wir hier sehr gut aufgestellt sind. Datenschutz und Datensicherheit wie hängt beides zusammen? Ein hohes Maß an Datensicherheit bedeutet auch, dass persönliche Daten besser geschützt sind. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das dem Datenschutz zugrunde liegt, soll Kunden und Mitarbeiter vor unbegrenzter Erhebung, Verwendung, Speicherung und Weitergabe persönlicher Daten schützen. Mit unserer Datenschutzerklärung, die auf der juris-website für jeden einsehbar ist, sorgen wir für Transparenz. Sie gibt den Kunden verständlich darüber Auskunft, welche Daten bei der Nutzung von juris erhoben werden. Im Unternehmen selbst sind die Zugriffe auf personenbezogene Daten über ein unternehmensweites restriktives Rechtekonzept festgelegt. Es gibt eine detaillierte Übersicht über sämtliche Appli- kationen und Software, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden und welche Personen darauf Zugriff haben. Dies wird bei juris in einer internen Verarbeitungsübersicht und einem öffentlichen Verfahrensverzeichnis dokumentiert. So können wir gewährleisten, dass Kundendaten ausschließlich so verwendet werden, wie es der Datenschutz vorschreibt. Verraten Sie uns Ihre Top-Sicherheitstipps für Internet & Co.? 1. Gestalten Sie Passwörter so komplex wie möglich, verwenden Sie Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen. 2. Halten Sie Ihr System (PC, Notebook, Tablet, mobiles Gerät) immer auf dem aktuellsten Stand, was Betriebssystem, Anwendungen und Virenscanner betrifft. Überlegen Sie, ob Sie sich dafür nicht auch ein zusätzliches Tool anschaffen, das Ihnen hilft, dies zu überprüfen. 3. In Unternehmen/Kanzleien sollten Passwörter ohne Ausnahme personenbezogen vergeben werden. Vermeiden Sie gemeinsame Passwörter für Abteilungen oder Teams. Verwenden Sie unterschiedliche Passwörter für unterschiedliche Bereiche. 4. Denken Sie immer daran, sich wieder auszuloggen auch bei der mobilen Nutzung. Wir sprachen mit Axel Haustein, dem Leiter IT-Services bei juris, über IT-Sicherheit, Datenschutz und, wie Hacker zur Datensicherheit beitragen. Besuchen Sie uns auf der CeBIT Halle 5, Stand D02 Die weltweit größte Messe für digitale Lösungen findet vom 6. - 10. März 2012 statt. Das Leitthema der CeBIT 2012 Managing Trust beschreibt den Prozess der Vertrauensbildung als Basis für Fortschritt und Wachstum in der digitalen Welt. Unternehmen der ITK-Branche erläutern, was sie mit Managing Trust verbinden. Daneben finden Fachvorträge, die sogenannten Global Conferences mit folgenden Themen statt: All things smart, Flying the Cloud und Vernetzte Lebenswelten. Gewinnen Sie eine von 20 Freikarten! Rufen Sie an unter 0800-587 47 33 und gewinnen Sie mit ein wenig Glück Ihren kostenlosen Eintritt zur CeBIT 2012! 5

Aus der Praxis Die komfortablen Suchfunktionen juris Kommune Professionell im Alltagstest Neues aus dem juris-labor Die Rathausbücherei Stuttgart ist eine kommunale Behördenbibliothek. Sie versorgt die Stadtverwaltung mit Fachinformationen und Fachliteratur. Als Spezialbibliothek für Recht, Verwaltung, Stuttgardia und Wuerttembergica steht sie allen Bürgern zur Verfügung. Gaby Vollmer ist Bibliothekarin und leitet die Rathausbibliothek seit Mitte der 90er Jahre. Eines der Aufgabengebiete von Gaby Vollmer ist die stadtweite, zentrale Beschaffung der juristischen Datenbanken. Wenn die Bibliothekarin ihre Tätigkeit schildert, spürt man die Freude an ihrem Beruf. Sie berichtet von der Recherche in den juris-datenbanken, die seit 1992 anfangs noch auf CD-ROM bei der Stadtverwaltung im Einsatz sind. Seit 2007 haben alle Mitarbeiter in den Ämtern der Stadtverwaltung den Datenbankzugriff auf Kommune Professionell von juris. In der täglichen Praxis nutzen es vorwiegend die Juristen und Entscheider in der Kommune. In ihrer Administrator-Funktion ist die Bibliothekarin oft die erste Ansprechpartnerin für die Mitarbeiter. Die Anwender brauchen mittlerweile weniger Unterstützung bei der Suche in den Datenbanken. Heute landen überwiegend die besonders komplexen oder problematischen Recherchefälle bei uns, erklärt Vollmer. Häufig in Anspruch genommen wird die Bibliothek, wenn es darum geht, zu bestimmten Themen und Fragestellungen Literatur- und Informationsquellen zu recherchieren. Dann werden Literaturlisten erstellt, aus denen die Nutzer die benötigten Informationen auswählen. Hier wirkt sich die Unterstützung durch juris besonders positiv aus, sagt Vollmer. Bei der Recherche geht es um alle Bereiche, die in einer Stadtverwaltung anfallen, oft um Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht oder Baurecht. In jüngster Zeit beschäftigen wir uns besonders mit Fragen im Zusammenhang mit Stuttgart 21. Da recherchieren wir haftungsrechtliche Themen, die die Protestveranstaltungen betreffen oder Fragen zum Bergbaurecht. Und das Thema Lärmschutz an Bolzplätzen steht momentan häufig auf der Tagesordnung, berichtet Vollmer. In den Gesprächen mit Anwendern bekommt sie regelmäßig positive Resonanz auf die Recherche mit Kommune Professionell. Wenn unsere Juristen berichten, dass sie mit juris vor Gericht bestens präpariert waren, freut mich das sehr, sagt sie. Fragt man die Bibliothekarin danach, mit welchen Argumenten sie juris weiterempfehlen würde, antwortet sie ohne zu zögern: Gerade, wenn es um die öffentliche Hand geht, ist die Preisstabilität bei juris ein entscheidendes Kriterium. Dazu kommen die absolute Verlässlichkeit der Recherche-Ergebnisse und die komfortablen Suchfunktionen. Für ihre eigene Tätigkeit spiele jedoch der Faktor Zeit die größte Rolle, sagt sie: Mit juris kommt man schnell zum Ergebnis und die Trefferlisten sind so aussagekräftig und übersichtlich, dass man bei der täglichen Arbeit viel Zeit spart. Sprung zum Highlighting Um schneller beurteilen zu können, ob das geöffnete Dokument relevante Informationen enthält, kann jetzt zum ersten Auftreten des im Text hervorgehobenen Suchbegriffs gesprungen werden. Hierzu dient ein neues Icon, das den Sprung zum ersten Auftreten ausführt. Der jeweils nächste Treffer kann durch einfaches Anklicken eines gefundenen Suchbegriffes direkt angesprungen werden. Entscheidungs-Suche ohne Tatbestand Für alle Entscheidungen, die zwischen Tatbestand und Gründen explizit unterscheiden, gibt es jetzt eine Recherchemöglichkeit. Die Spezialsuche bei Rechtsprechung wurde erweitert, sodass eine Suche im Text ohne Tatbestand möglich ist. Herausgeber-Suche In der erweiterten Suche bei Literaturnachweisen ist jetzt die Suche über Herausgeber (Personen und Institutionen) sowie Urheber ermöglicht. 6

Aus der Praxis Anwaltsblatt mit Online-Archiv Jetzt exklusiv bei juris! Der Deutsche Anwaltstag (DAT) Das Anwaltsblatt, juristische Fachzeitschrift und Organ des Deutschen Anwaltvereins, steht juris- Nutzern seit 01.01.2012 für ihre Recherche zur Verfügung. Die jeweils aktuelle Ausgabe und ein großes Online-Archiv mit den redaktionellen Inhalten aus 165 Ausgaben erweitern die Datenbank um wichtige Informationsquellen. Sämtliche Inhalte sind umfassend mit der juris Rechtsprechung und Gesetzgebung verlinkt. Anwälte informieren Anwälte über aktuelle Entwicklungen in allen Rechtsgebieten. Schwerpunkte liegen auf dem Anwaltsrecht, der Anwaltshaftung und der Anwaltsvergütung. Die Auflage liegt bei rund 70.000 Exemplaren, die mehr als 100.000 Anwältinnen und Anwälte erreichen. Sie können im Anwaltsblatt ab Heft 1/1996 recherchieren. Außerdem steht ab 2005 das Anwaltsblatt online, die Internet-Beilage des Anwaltsblatts, zur Verfügung. Die Beiträge sind über die juris Plus-Option oder juris Select abrufbar. Die Zeitschrift ist bereits seit dem 01.02.2012 kostenlos in juris DAV enthalten. Der Deutsche Anwaltstag (DAT) ist die bundesweite jährliche Tagung der Anwaltschaft, die sich beruflichen und rechtspolitischen Themen widmet. Der DAT führt jährlich Anwaltschaft, Justiz, Politik, Wissenschaft und Presse zu einem rechts- und berufspolitischen sowie gesellschaftlichen Austausch zusammen. Er ist darüber hinaus eine der größten anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen überhaupt. Der Deutsche Anwaltstag findet dieses Jahr in München vom 14. bis 16. Juni statt. Der Anwaltstag wird zum ersten Mal in der Woche nach Fronleichnam durchgeführt und nicht mehr an Christi Himmelfahrt. Deutscher Anwaltstag Besuchen Sie uns am 14. und 15. Juni 2012 in München, Tagungszentrum Gasteig Stand G10 Spezialist in Ihrem Rechtsgebiet? Rechtsgebiete-Newsletter von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozessrecht Kennen Sie schon unsere maßgeschneiderten Newsletter für insgesamt 14 Rechtsgebiete? Einfach unter www.juris.de mit Ihren Kennungsdaten anmelden, unter Mein juris die für Sie relevanten Informationsdienste auswählen, und wir informieren Sie regelmäßig über die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung in Ihrem Fachgebiet. Natürlich kostenfrei! Arbeitsrecht Europarecht Familien- und Erbrecht IT- und Medienrecht Miet- und Wohnungseigentumsrecht Öffentliches Recht Sozialrecht Steuerrecht Strafrecht Verkehrsrecht Versicherungsrecht Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Wirtschaftsrecht Zivil- und Zivilprozessrecht 7

Aus der Praxis Persönlich Rechtskonflikte im Internet ein wachsender Markt für Anwälte Prof. Dr. Dirk Heckmann Diesmal: Prof. Dr. Dirk Heckmann, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau, Herausgeber des juris Praxis- Kommentars Internetrecht Geb. am 15.9.1960 in Remscheid, Familienstand: verheiratet, 2 Kinder Der Traum meiner Kindheit ein eigenes Buch zu veröffentlichen (mit meinen Gedichten) Mein persönlicher Rückzugsort Robinson Club Esquinzo Playa auf Fuerteventura Luxus bedeutet für mich 4 Wochen auf Fuerteventura ohne E-Mails Ein Film, der mich fasziniert La Tourneuse de pages Sicherheit im virtuellen Raum Mit dem Siegeszug der neuen IT-Medien zeigt sich auch die Kehrseite der Plugand-Play Mentalität vieler Nutzer. Immer mehr Anwälte werden mit Fragen zum Internetrecht konfrontiert. Wir sprachen mit dem juris-autor Professor Dr. Dirk Heckmann über die Konfliktschwerpunkte im virtuellen Raum. Welche Schwerpunkte gibt es bei den Rechtskonflikten, die durch das Internet und die Neuen Medien hervorgerufen werden? Mehr Konflikte gibt es vor allem dort, wo es um Haftung, Persönlichkeitsschutz oder Unternehmensspionage geht. Auch im virtuellen Raum gibt es schwarze Schafe. Doch wenn es um die Haftung für rufschädigendes oder sogar kriminelles Verhalten geht, bleiben viele Fragen offen. Kann man von Google verlangen, einen Blog zu löschen, der geschäftsschädigende Angaben enthält? Wer haftet, wenn der Urheber nicht zu ermitteln ist? Heute nutzt jeder dritte Deutsche ein Smartphone. Gibt es rechtliche Konflikte, die buchstäblich vorprogrammiert sind? Mit dem Smart Life, der Nutzung von Smartphones und Apps in allen Lebensbereichen, wird unser Alltag tatsächlich komfortabler, weil alles maximal vernetzt ist. Über soziale Netzwerke, die Positionsbestimmungsverfahren nutzen (Location Based Services), können Anwender von ihren Freunden immer und überall lokalisiert werden. Von virtuellen Freunden, wie Unternehmen oder Informationsdiensten, erhalten sie dann nützliche Hinweise zum Standort, Kaufangebote und vieles mehr. Was die Massen begeistert, weil es ganz einfach und oft sogar kostenlos zu haben ist, wird mit den personenbezogenen Daten der Nutzer teuer erkauft. Je mehr sich Smart Life in unseren Alltag integriert, umso größer wird die Bedeutung des Persönlichkeitsschutzes. Wer weiß was über uns und wie bleiben dabei die Rechte des Einzelnen gewahrt? Das sind Fragen, die Anwender auch bei einer Fülle von Vorteilen nicht ausblenden sollten. Auf welche Risiken müssen sich Unternehmen einstellen, wenn ihre Mitarbeiter die Neuen Medien nutzen? Mit Smartphone, Notebook und USB-Stick haben Mitarbeiter ständig Firmendaten dabei. Hier kann Nachlässigkeit schwerwiegende Folgen haben, vor denen sich Unternehmen schützen müssen. Auch die Fälle von Unternehmensspionage durch Social Engineering häufen sich. Dabei verschaffen sich Personen mit gefälschten Accounts in sozialen Netzwerken unautorisiert Zugang zu Unternehmensdaten. Unternehmen sollten diese Risiken kennen und gemeinsam mit den Mitarbeitern entsprechende Sicherungsmaßnahmen treffen. Einen perfekten Tag verbringe ich alleine mit meiner wundervollen Familie (egal wo, wann und wie) Gerne erinnere ich mich an an die Geburten meiner beiden Jungs Musik, die mich begeistert Vieles: Von Verdis Simon Boccanegra bis Don t move von Marit Larsen Meine größte Herausforderung meinen wunderbaren Beruf mit meiner wundervollen Familie zu vereinbaren Inspiration hole ich mir beim Panoramablick aus meinem häuslichen Arbeitszimmer (drei Flüsse, grüne Hänge, ab und zu Rehe) 8

Neue Produkte juris PraxisKommentar Internetrecht Telemediengesetz, E-Commerce, E-Government Wünschen Sie sich für den Durchschnittsanwender mehr Aufklärung über die Risiken der Internetnutzung? Ja, unbedingt. Für die Nutzer ist ein gesundes Misstrauen und weniger Arglosigkeit im Umgang mit den technischen Innovationen wünschenswert. Aber auch die IT-Anbieter haben nicht immer das Interesse, dass Nutzer informiert und kritisch mit ihrer IT umgehen. Auch sie sind zum Umdenken aufgefordert. Was im ecommerce mit Warenkorb und Zahlungsvorgang auf Basis der heutigen Gesetze gut funktioniert, muss auch für andere Dienstleistungen im Internet gelten. Die AGBs der Unternehmen müssen verständlich und leicht erfassbar sein. Ich plädiere auch für den Info-Button, der vor versteckten Kosten warnt. Wenn die Social Media Plattformen sich so aufstellen würden, dass die Nutzer aktiv werden müssen, um ihre Daten für die Öffentlichkeit freizugeben (privacy by default), würde das Bewusstsein in Bezug auf die eigene Privatsphäre geschärft. Aber auch die Nutzer müssen IT-Kompetenz entwickeln, um informiert und kritisch mit der eigenen IT umgehen zu können. Sonst sind sie abhängig von Dritten, die ihnen das erklären, was sie gerade selbst tun. Worauf sollte ein Anwalt achten, der sich nur gelegentlich mit dem Internetrecht befasst? Wer einen Fall mit Internetproblematik bearbeitet, sollte sich nicht darauf verlassen, dass sein übliches juristisches Handwerkszeug ausreicht. Um Verständnisprobleme vor Gericht zu vermeiden, muss er sich in die Sachverhalte intensiv einarbeiten und genau prüfen, ob die vorhandenen Gesetze für die Beurteilung dieses bestimmten Falles wirklich ausreichen. Für Anwälte, die das beherzigen, sind Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Internet eine Chance, ihren Mandanten Beratung in einem neuen Rechtsgebiet anzubieten. Denn sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen wird dieser Bereich weiter an Bedeutung gewinnen. Fragen zum Produkt: 0800-587 47 33 von Prof. Dr. Dirk Heckmann Mit dem juris PraxisKommentar Internetrecht legt Prof. Dr. Dirk Heckmann eine kompakte Kommentierung der wesentlichen Vorschriften im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologie vor. Das Werk beantwortet alle praxisrelevanten Rechtsfragen rund um die Internetnutzung. In der 3. Auflage sind alle wesentlichen neuen Entscheidungen und Rechtsquellen eingearbeitet, sowohl auf EU-Ebene (z. B. audiovisuelle Mediendiensterichtlinie) als auch auf nationaler Ebene (z. B. DL-InfoV). Neu sind Kapitel zum Datenschutz und zur Verantwortlichkeit der Diensteanbieter. Damit tragen die Autoren der gestiegenen Bedeutung des Persönlichkeitsschutzes (vor allem in sozialen Netzwerken) und der Haftungsfragen im Internet Rechnung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den aktuellen Entwicklungen im Verbraucherschutz sowie im E-Government, insbesondere auf den Instrumenten einer sicheren elektronischen Kommunikation (De-Mail-Dienste, E-Postbrief, neuer Personalausweis). Das Werk richtet sich an Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Richter und Verwaltungsbeamte, die sich in der täglichen Praxis mit Fragen des Internetrechts beschäftigen. Aber auch für Internetrechts- Einsteiger oder in der Ausbildung befindliche Juristen ist der Kommentar ein hilfreiches Arbeitsinstrument. Der Herausgeber Prof. Dr. Dirk Heckmann ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht und Direktor der Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik an der Universität Passau sowie Leiter des Center for IT-Compliance and Trust an der Zeppelin Universität Friedrichshafen. Als nebenamtlicher Verfassungsrichter, Gutachter für den Deutschen Bundestag, Mitglied des Nationalen IT-Gipfels der Bundesregierung sowie Vorstandsmitglied der DGRI und des Deutschen EDV-Gerichtstages hat er einen besonderen Bezug zur IT-Rechtspraxis. Den juris PraxisKommentar Internetrecht können Sie auch als E-Book nutzen! Die juris E-Books bieten die Möglichkeit, durch aktive Querverweise innerhalb der Kommentierung hin- und herzuspringen. Als einzige E-Books am Markt ermöglichen sie außerdem den Zugriff auf die Online-Ausgabe des Kommentars. Im Online-Kommentar werden Aktualisierungen durch den Herausgeber und die Autoren ständig eingearbeitet. So arbeiten Sie immer auf dem neuesten Stand des Rechts. Kommentiert werden folgende Kernbereiche: 1. Allgemeines Telemedienrecht 2. Domainrecht 3. Urheberrecht 4. E-Commerce 5. E-Government 6. Elektronischer Rechtsverkehr 7. Telekommunikation am Arbeitsplatz 8. Strafrecht 9. Datenschutz 10. Verantwortlichkeit der Diensteanbieter 9

Neue Produkte Ihr Rechtsgebiet verlagsübergreifend aus einer Hand! juris-allianzmodule decken Rechtsgebiete in ihrer vollen Breite und Tiefe ab. Sie geben Ihnen dadurch besondere Beratungssicherheit in der täglichen Praxis. Recherchieren Sie in den führenden Werken der Verlage Dr. Otto Schmidt, De Gruyter Recht, Erich Schmidt, Hüthig Jehle Rehm und Stollfuß Medien. Aufbereitet in der bewährten juris-qualität und professionell verlinkt mit der juris Rechtsprechung, dem juris Bundesrecht, dem entsprechenden juris PraxisReport und den einzigartigen Abstracts aus der gesamten Fachliteratur. NEU: juris AllianzModul IT-Recht Das Computer-, TK- und Medien-Recht kompetent, zeit- und praxisnah dargestellt! Sie erhalten Antworten auf Fragen aus dem IT-rechtlichen Alltag und ihre praktischen Konsequenzen für die Beratungspraxis. Aus dem Inhalt Zeitschriften CR - Computer und Recht ITRB - Der IT-Rechtsberater Handbuch der IT-Verträge von Redeker Der Schneider Handbuch des EDV Rechts juris PraxisKommentar Internetrecht Themen wie Rechtskonformität des IT-Einsatzes, E-Business und die Haftung für Verstöße im Internet werden kompetent behandelt. Dem Persönlichkeitsschutz (Soziale Netzwerke) wird ebenso wie aktuellen Entwicklungen im Verbraucherschutz und E-Government, dem Datenschutz und Rechtsschutz, besondere Rechnung getragen. Alle wesentlichen Entscheidungen und Rechtsquellen auf nationaler und EU-Ebene stehen bereit. Weiterhin Expertenbeiträge zu speziellen IT-Themen, technischen Hintergründen, Gesetzgebung, EU-Vorhaben, Rechtsprechung und Brancheninteressen. Erläuterungen zu den Entwicklungen im Bereich des Vertragsrechts, insbesondere mit den Wirkungen der Schuldrechtsmodernisierung und der Anwendung der EVB-IT, fehlen ebenso wenig, wie Formulierungsmuster zu allen, in der Praxis wichtigen IT-rechtlichen Verträgen inklusive Klauselbeispielen mit Kommentierungen sowie nicht zulässigen Klauseln! Aufbereitet in der bewährten juris-qualität und professionell verlinkt mit dem gesamten juris- Wissen verläuft die Recherche besonders effektiv und komfortabel. Zielgruppe Fachanwälte für Informationstechnologierecht, Unternehmensjuristen in Hardware- und Software-Unternehmen, Verbänden sowie Spezialisten in der öffentlichen Verwaltung. 10

Neue Produkte juris AllianzModul Medizinrecht Premium Umfassende Literatur und redaktionell bearbeitete, mit Anmerkungen versehene Entscheidungen, beleuchten das Recht der medizinischen Behandlung und die zivil- und strafrechtliche Haftung. Die ärztliche Pflicht zur Aufklärung sowie zur Dokumentation sind ebenso Themen wie die Abgrenzung der Rechtsbegriffe grober Behandlungsfehler, unterlassene Befunderhebung und Diagnosefehler. Aus dem Inhalt Zeitschrift GesR Gesundheitsrecht Handbuch zum Gesundheitsrecht von Stellpflug/Meier/Tadayon Kommentar von Martis/Winkhart zur Arzthaftung Musterverträge im Gesundheitswesen von Schlegel Das Berufsrecht der Ärzte und der sonstigen Heilberufe, samt Vertrags-, Gesellschafts- und Vergütungsrecht sowie das Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht wird betrachtet. Die Arznei-, Heil- und Hilfsmittelversorgung ebenso wie das Apotheken-, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht. Behandelt wird selbstverständlich auch das Krankenhausrecht einschließlich der Bedarfsplanung, Finanzierung und des Chefarztvertragsrechts. Vertragsmuster zu den Bereichen niedergelassene Heilberufe, Krankenhaus, Pflege, Industrie und Kooperationen sowie eine Muster-Klageschrift und eine hierauf bezogene Klageerwiderung bieten direkte praktische Unterstützung. Aufbereitet in der bewährten juris-qualität und professionell verlinkt mit der juris-rechtsprechung, dem juris-bundesrecht, den einzigartigen juris-abstracts aus der Fachliteratur und dem juris PraxisReport verläuft die Recherche besonders effektiv und komfortabel. Zielgruppe Für Rechtsanwälte, die sich auf dem Gebiet des Arzthaftungs-, Vertragsarzt-, Pflege-, Krankenhaus- und Apothekenrechts spezialisiert haben sowie für Fachanwälte für Medizinrecht ist das AllianzModul unverzichtbar. juris AllianzModul Erbrecht Alles, was Sie zum Erbrecht wissen müssen praxisgerecht und wissenschaftlich fundiert! Mit verständlichen Analysen der wichtigsten Aus dem Inhalt Der Erbschaftssteuerberater (ErbStB) Ermann (BGB-Kommentar) Handbuch Erbengemeinschaft von Grune/ Ebeling/Geck/Grune Die Testamentsvollstreckung von Zimmermann Urteile, Verwaltungsanweisungen und Gesetzen inklusive Gestaltungslösungen, Musterformulierungen und vielen Berechnungsbeispielen. Zielgruppe Fachanwälte für Erbrecht, Rechtsanwälte, Notare, Nachlassrichter, Nachlassrechtspfleger Testamentsvollstrecker, Erblasser, Erben Banken, Gläubiger, Vermächtnisnehmer juris AllianzModul Miet- und Wohnungseigentumsrecht Wissen, das überall Gewicht hat und mit dem Sie einfach immer auf der sicheren sind! Ein absolutes Muss für jeden, der auch nur ent- Aus dem Inhalt MietRB Der Mietrechtsberater Sternel, Mietrecht aktuell Kommentar zum Mietrecht von Emmerich/Sonnenschein fernt mit Miet-, Wohnungseigentums- und Immobilienwirtschaftsrecht zu tun hat. Zielgruppe Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Generalisten, die öfter Mandate aus dem Miet-, Wohnungseigentums- und Immobilienwirtschaftsrecht bearbeiten. 11

Die letzte Termine Anwender-Treffen: 20. März 2012 Nürnberg 28. März 2012 Köln 17. April 2012 Kiel 18. April 2012 Schwerin 19. April 2012 Hamburg 23. April 2012 München 24. April 2012 München Interessiert? Infos zur Anmeldung und zu weiteren Terminen finden Sie auf www.juris.de/ veranstaltungen juris-rechercheoberfläche Einführungs-Webinar Dieses Online Seminar richtet sich in erster Linie an juris-nutzer ohne Vorkenntnisse, aber auch an Nutzer, die breits erste Recherche-Erfahrungen gesammelt haben. Anhand praktischer Beispiele werden Sie systematisch an die Arbeit mit juris herangeführt. Ziel des Webinars ist die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse, um effizient und erfolgreich zu recherchieren. Messen: 6. - 10. März 2012 CeBIT, Hannover 16./17. März 2012 14. Mietgerichtstag, Dortmund 30. März 2012 2. Frankfurter Anwaltsforum 23. - 25. Mai 2012 Bibliothekartag, Hamburg 14. - 16. Juni 2012 63. DAT Deutscher Anwaltstag, München, Tagungszentrum Gasteig Zu Recht die richtige Entscheidung! 08. März 2012 14.00 bis 15.00 Uhr Kostenlos Anmelden unter: 15. März 2012 14.00 bis 15.00 Uhr www.juris.de/webinare Impressum Herausgeber: juris GmbH Gutenbergstraße 23 66117 Saarbrücken Tel.: 0681 5866-0 Fax: 0681 5866-274 E-Mail: jurisbrief@juris.de Redaktion: Daniela Schmid, Christiane Kunz, Manfred Borchardt Satz und Produktion: Thomas Portugall Copyright: juris GmbH Druck: G G-Druck Am Neuhauser Weg 22 66125 Saarbrücken 12