Spieljahr 2017/ Stand:

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Transkript:

Spieljahr 2017/2018

Ausschreibung Saison 2017/18 Spielausschreibung für die Spielklassen mit gemeinsamer Beteiligung der Kreise Ammerland, Friesland, Oldenburg-Stadt, Wesermarsch, Wilhelmshaven der Frauen. Die Durchführung aller Spiele der Kreisligen und Kreisklassen erfolgt nach den amtlichen Regeln und Satzungen des DFB und des NFV. 1. Mannschaftsbeiträge Nach 12 (2 b) der FiWO erhebt der Verband für jede gemeldete Mannschaft einen jährlichen Mannschaftsbeitrag. Die Höhe der Beiträge beschließt der Verbandstag. 2. Spielpläne 2.1 Wenn außergewöhnliche Umstände eintreten sollten, können Pflichtspiele auch an Wochen- und Feiertagen angesetzt werden (siehe Rahmenspielplan). 2.2 Spielverlegungen können nach Herausgabe der Spielpläne grundsätzlich nicht mehr vorgenommen werden. 2.3 Bei zeitlicher Verlegung von Spielen ist der bauende Verein verpflichtet, mindestens zwei Wochen vorher die zuständige Staffelleitung zu verständigen. 2.4 In Ausnahmefällen können unter Angabe von zwingenden Gründen Anträge auf Spielverlegungen durch den Vereinsverantwortlichen mit der PV-Kennung des Vereins über das DFBnet SpielPLUS Ergebnismeldungen-Vereinsmeldung-Spielverlegung beantragen 14 Tage vorher an den Staffelleiter herangetragen werden. Die zeitnahe Bestätigung (innerhalb von 3 Tagen) durch den Spielgegner ist zwingend erforderlich. Geschieht dies nicht, gilt das nicht reagieren als Zustimmung. Eine zusätzliche Information über das NFV-E-Postfach ist bei dieser Verfahrensweise nicht mehr notwendig. Verlegungsanträge, die über die private Mailbox oder whatsapp an den/die Staffelleiter/-in herangetragen werden, können nicht genehmigt werden. Dabei ist zu beachten, dass evtl. andere angesetzte Spiele nicht beeinträchtigt werden. Die Bestätigung im DFBnet durch den/die Staffelleiter/in ist Voraussetzung für die Verlegung. 2.5 Die Rahmenterminpläne sind dem Anhang 1 zu entnehmen.

3. Spielplätze 3.1 Alle Spielplätze müssen in einem einwandfreien Zustand und durch eine amtliche Instanz (KSpO) abgenommen sein. Frauen 11er und 9er Mannschaften spielen auf Großfeld. 7er-Mannschaften spielen auf Kleinfeld kleine Tore (5m x 2m) Spielfeldgröße ca. 50 x 70m 3.2 Der Verkauf und Verzehr von Alkohol unmittelbar am Spielfeldrand ist untersagt. 3.3 Die Mannschaften haben mit der im Anschriftenverzeichnis genannten Spielkleidung anzutreten. Bei gleicher Spielkleidung hat der Gastverein für eine Unterscheidung zu sorgen. 4. Spielberechtigung 4.1 Frauen: 31.12.2000 und älter, 11er- und 9er-Mannschaft, 2 x 45 Minuten, Großfeld, 7er-Mannschaft, 2 x 40 Minuten, Kleinfeld, 4.2 In allen Spielen dürfen fünf Spielerinnen beliebig oft ein- und ausgewechselt werden. Wenn 7er gegen 9er spielt darf die 9er sieben Spielerinnen ein- und auswechseln. Wenn 9er gegen 11er spielt darf die 11er sieben Spielerinnen ein- und auswechseln. Juniorinnen des älteren B-Juniorinnen-Jahrganges (die in der Zeit vom 01.01.2001 bis 31.12.2001 geboren sind) können ohne weitere Voraussetzungen in Frauenmannschaften eingesetzt werden (siehe Anhang 1, 1 Ziff. 2 NFV-Spielordnung). 4.3 Festspielregelung letzte 4 Spieltage: Spielen die höhere und die untere Mannschaft auf Kreisebene, findet die Regelung des 10 Abs. 4 SpO für das Saisonende keine Anwendung. 5. Sollstärke, Auf- und Abstieg, Pokalwettbewerb 5.1 Oberste Spielklasse ist auf Kreisebene die Kreisliga, als nachfolgende nächstniedrigere Spielklassen wird die 1. Kreisklasse und darunter eine 2. Kreisklasse eingerichtet. In der Kreisliga darf pro Verein nur eine Mannschaft spielen. Bei Bedarf können mehrere Staffeln auf der Ebene der 1. und 2. Kreisklasse eingerichtet werden. Die hierzu notwendigen Entscheidungen trifft der Spiel-ausschuss Frauen der beteiligten Fußballkreise. Diese Entscheidungen sind endgültig und unanfechtbar. In der 1. Kreisklasse wird nach Möglichkeit nur mit 11er Mannschaften gespielt. 5.2 Der Kreisligameister und der Zweitplatzierte steigen in die Bezirksliga auf, sofern sie aufstiegsberechtigt sind. Die ab Platz 9 platzierten Mannschaften steigen in die 1. Kreisklasse ab. Der Meister und der Zweitplatzierte der 1. Kreisklasse steigen in die Kreisliga auf, sofern sie aufstiegsberechtigt sind. Die beiden letzten Mannschaften der 1. Kreisklasse steigen in die 2. Kreisklasse ab. Der Meister und der Zweitplatzierte der 2. Kreisklasse steigen in die 1. Kreisklasse auf. Nur Mannschaften als die als 11er Mannschaft gemeldet wurden können aufsteigen. Bei Verzicht oder nicht vorhandenem Aufstiegsrecht geht das Aufstiegsrecht auf die jeweils nächstplatzierte Mannschaft über.

Mannschaften, die aus dem laufenden Wettbewerb ausscheiden, gelten als Absteiger und werden auf die Abstiegsquote angerechnet. Um bei entsprechender Konstellation die Sollstärke zu erreichen, können zusätzliche Aufsteiger entsprechend des Tabellenstands zugelassen werden. 5.3 Es wird für die Frauenmannschaften 11er ein kreisübergreifender Pokalwettbewerb durchgeführt, für den die Satzungen und Ordnungen des NFV sowie die Bestimmungen dieser Ausschreibung maßgebend sind. Alle Pokalspiele werden in der ausgelosten Reihenfolge bis einschl. Endspiel ausgetragen, wobei der klassentiefere Verein jeweils Heimrecht hat. Der Sieger des Pokalwettbewerbs nimmt in der Saison 2018/19 am Bezirkspokalwettbewerb teil. Sollte der Kreispokalsieger auch Aufsteiger in die Bezirksliga sein, wird die im Endspiel unterlegene Mannschaft für den Bezirkspokalwettbewerb gemeldet. Sollte beide Finalisten Bezirksaufsteiger sein, wird der 3. Platz ausgespielt, um den Teilnehmer für den Bezirkspokal 2018/19 festzustellen. Endet ein Spiel nach regulärer Spielzeit unentschieden, wird der Sieger sofort durch ein Elfmeterschießen (nach DFB-Bestimmung) ermittelt. 5.4 Grundsätzlich spielen die Mannschaften gleicher Mannschaftsstärke in einer Liga. Spielt eine7er gegen eine 9er wird grundsätzlich auf kleinem Feld gespielt. Die Mannschaften können sich auf 9er oder 11er Feld einigen, wenn genügend Spielerinnen zur Verfügung stehen. Die 7er bzw. 11er Mannschaft informiert dann 3 Tage vorher den Gegner. 6. Spielformulare / Spielbericht Online (SBO) 6.1 Der DFBnet-Spielbericht Online (SBO) wird für alle am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften verbindlich und ausschließlich eingesetzt. Der Heimverein ist für eine geeignete Infrastruktur zur Nutzung des Internet verantwortlich. Neben einem PC oder Notebook, einen geeigneten A4-Drucker ist außerdem ein Internet-Zugang sicherzustellen. Sollte aus technischen Gründen ausnahmsweise der Einsatz des SBO nicht möglich sein, ist ein Spielbericht in Papierform auszufüllen und auf dem Postweg an die spielleitende Stelle zu senden. Der SBO muss 15 Minuten vor Spielbeginn freigeben werden, gleichzeitig werden dem Schiedsrichter die Pässe unaufgefordert vorgelegt. 6.2 Im Bedarfsfall sind die Spielformulare sind zu richten an: Frauen 11er Kreisliga: Andreas Aßmann, Bohlenweg 36 a, 26209 Hatten, 1. und 2. KK: Andreas Aßmann, Bohlenweg 36 a, 26209 Hatten Kreisliga 7er: Susan Witte, Neuwarder Str. 11, 26919 Brake, Pokalspiele: Ludger Petroll, Koppenstr. 69, 26316 Varel 6.3 Freundschaftsspiele sind beim jeweils zuständigen Kreis anzumelden.

7. Rechtsprechung 7.1 Anrufungsinstanz gegen Entscheidungen und Straffestsetzungen der jeweiligen Staffelleiter ist gemäß 46 SpO / 15 RuVO das zuständige Kreissportgericht, in dessen Kreis das Spiel stattgefunden hat. 7.2 Bei Verhandlungen übernimmt der Kreis, in dem die betroffene Mannschaft bzw. der/die Rechtsuchende beheimatet ist, den Vorsitz. Die Zusammensetzung des Sportgerichts hat stets so zu erfolgen, dass die betroffenen Kreise mindestens mit einem Sportrichter bzw. Beisitzer vertreten sind. 7.3 Zuständige KSG-Vorsitzenden: Ammerland: Gerhard Hasseler, Schlehenstr. 12, 26689 Apen Friesland: Gerd Kozlowski, An n swarten Pohl 14, 26340 Zetel Oldenburg (Stadt): Rainer Hilgenberg, Heidelbergerstr. 15a, 26125 Oldenburg Wesermarsch: Carsten Schöckel, Hansingstr. 109, 26954 Nordenham Wilhelmshaven: siehe Friesland 8. Schiedsrichteransetzungen 8.1 Die Spiele werden durch die jeweiligen Kreisschiedsrichteransetzer angesetzt. Die Kosten richten sich nach den zuständigen Kreisbeschlüssen (Heimverein). 8.2 Die SR-Kosten, die vom Heimverein zu tragen sind, sind unmittelbar nach Spielschluss dem Schiedsrichter in der Kabine auszuhändigen. 8.3 Zuständige Schiedsrichteransetzer: Ammerland: Michael Neu, Nordring 7, 26125 Oldenburg Friesland: Manuel Kramer, Viktoriastr. 12, 26382 Wilhelmshaven Oldenburg-Stadt: Christian Ruhnke, Rauhehorst 139, 26127 Oldenburg Wesermarsch: Claus Hübner, Elbingerstr. 21, 26954 Nordenham Wilhelmshaven: Alexandro d Andrea, Peterstr. 72, 26382 Wilhelmshaven 9. Meldung der Spielergebnisse 9.1 Der Heimverein hat das Spielergebnis (auch Ausfälle) innerhalb einer Stunde nach Spielende in das DFBnet einzugeben (gilt auch bei Anwendung SBO). Ein Verstoß ist kostenpflichtig. Frauen: 15,-- (+ 5,-- Verwaltungsgebühr)

10. Anschriftenverzeichnis 10.1 Für die Kreismitarbeiter sind die Angaben des Verzeichnisses (Anhang 2) maßgebend. Etwaige Änderungen müssen unbedingt im DFBnet aktualisiert werden, sowie dem zuständigen Staffelleiter und dem(r) Spielleiter(in) gemeldet werden. Irgendwelche Nachteile bei Verstoß gegen Ziffer 10.1 gehen zu Lasten der Vereine. Schriftstücke der Vereine haben nur dann Verbindlichkeit, wenn sie auf einem Vereinsbriefbogen erstellt und/oder mit dem Vereinsstempel versehen werden, oder über das Vereinspostfach im DFBnet versandt werden. 11. Trikotwerbung 11.1 Trikotwerbung ist gestattet aber genehmigungspflichtig. Die Gebühr in Höhe von 25,00 ist an den jeweiligen Kreis zu entrichten (wird nach Aufforderung abgebucht). Sofern auf der Spielkleidung mit zwei Werbepartnern geworben wird (Trikotvorderseite, Ärmel und Hose) oder auf einer zweiten Spielkleidung geworben wird, beträgt die Gebühr zusätzlich 25,00. 12. Rechtsmittelbelehrung und Schlussbemerkung 12.1 Mit der Herausgabe dieser Ausschreibung werden die Bestimmungen in Kraft gesetzt. 12.2 Verstöße gegen diese Ausschreibung und die Nichtbeachtung der einzelnen Bestimmungen werden gemäß 46 SpO geahndet. 12.3 Gegen diese Ausschreibung kann die Anrufung nach 15 (1) RuVO innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung schriftlich beim zuständigen Kreissportgericht erfolgen. 12.4 Folgende Anhänge sind Bestandteil dieser Ausschreibung: Rahmenspielplan Anschriftenverzeichnis Staffeleinteilung gez. Susan Witte (NFV-Kreis Wesermarsch) Spielleiterin vom gemeinsamen Spielbetrieb der Kreise Ammerland/Friesland/Oldenburg-Stadt/Wesermarsch/Wilhelmshaven der Frauen