FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2017

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Transkript:

Anlage 1 zur Vorlage 47/2018 EINE GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DES LANDKREISES ESSLINGEN SITZUNGSVORLAGE ZU TOP 3 Nummer 12/2018 Zur Sitzung am 14.06.2018 den 06.06.2018 FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2017 Anlagen: 6 Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2017 (Anlage 1) Planvergleich Erfolgsplan und Vermögensplan 2017 (Anlage 2) Mehrjahresübersicht / Kennzahlen (Anlage 3) Übersicht Schuldenstand zum 31.12.2017 (Anlage 4) Präsentation Wirtschaftsprüfer (Anlage 5 Tischvorlage) Entwurf des Berichts über die Tätigkeit des Aufsichtsrats 2017 (Anlage 6) Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit (Anlage 7) Interne Zuständigkeit ARV GF Finanzen Controlling Verfahrensgang Kenntnisnahme Abschließender Beschluss im Aufsichtsrat Vorberatung für die Gesellschafterversammlung Vorberatung für den VFA... für den Kreistag/die Gesellschafterversammlung am am am am 14.06.2018 12.07.2018 19.07.2018 medius KLINIKEN ggmbh VERWALTUNGSSITZ Charlottenstraße 10 73230 Kirchheim unter Teck Zertifiziert nach DIN ISO 9001:2008 VORSITZENDER DES AUFSICHTSRATS Landrat Heinz Eininger GESCHÄFTSFÜHRER Thomas A. Kräh Amtsgericht Stuttgart HRB 731011 UST-IdNr. DE 266222308 IK 260812273 Kreissparkasse Esslingen BIC ESSLDE66XXX IBAN DE33 6115 0020 0008 0640 24

SEITE 2 von 12 Beschlussantrag 1. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss 2017 der medius KLINIKEN ggmbh wie folgt festzustellen: 1.1 Bilanzsumme 330.469.520,01 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - Anlagevermögen 256.972.992,76 - Umlaufvermögen 73.026.144,38 - Rechnungsabgrenzungsposten 470.382,87 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - Eigenkapital 37.520.915,19 - Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens 211.681.261,12 - Rückstellungen 30.456.126,33 - Verbindlichkeiten 50.436.387,16 - Ausgleichsposten für Darlehensförderung 369.913,98 - Rechnungsabgrenzungsposten 4.916,23 1.2 Bilanzgewinn - Summe der Erträge 260.532.867,41 - Summe der Aufwendungen 251.495.454,80 - Jahresüberschuss 9.037.412,61 - Entnahmen aus Gewinnrücklagen 235.181,00 - Jahresüberschuss inkl. Entnahmen aus Gewinnrücklagen (Jahresergebnis) 9.272.593,61 - Bilanzgewinn 9.272.593,61 2. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, folgende Veränderungen von Bilanzpositionen zu beschließen: - der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Entnahme aus der Gewinnrücklage für zweckgebundene Sanierungsmaßnahmen Wohnbereich in Höhe von 235.181,00 wird zugestimmt. - der Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von zur Korrektur der Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens wird zugestimmt. 420.966,13 3. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, folgende Verwendung des Bilanzgewinns zu beschließen: - Einstellung in Gewinnrücklage 9.272.593,61 4. Der Aufsichtsrat entlastet die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017. 5. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung die Entlastung des Aufsichtsrats entsprechend 13 lit. k) des Gesellschaftsvertrags. 6. Der Aufsichtsrat erstellt den in der Anlage 6 beigefügten Bericht.

SEITE 3 von 12 Auswirkung auf den Wirtschaftsplan Der Bilanzgewinn 2017 in Höhe von 9.272.593,61 wird vollständig in die Gewinnrücklage eingestellt zur Finanzierung von künftigen Investitionen. Sachdarstellung 1. Feststellung Jahresabschluss 2017 1.1 Grundlagen Die medius KLINIKEN (vormals Kreiskliniken Esslingen) werden mit rechtlicher und wirtschaftlicher Wirkung seit dem 01.01.2009 als gemeinnützige GmbH geführt. Die Handelsregistereintragung erfolgte am 31.08.2009 (HRB 731011, Amtsgericht Stuttgart). Es gilt der Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 28.12.2016. Gemäß 8 des Gesellschaftsvertrags sind die für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften und damit auch die Vorschriften der Krankenhausbuchführungsverordnung sinngemäß anzuwenden. Innerhalb der ersten drei Monate eines Geschäftsjahres hat die Geschäftsführung für das abgelaufene Geschäftsjahr den Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen ( 15 Abs. 2 ff. Gesellschaftsvertrag). Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Die Geschäftsführung hat der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss, den mit dem Bestätigungsvermerk versehenen Bericht des Abschlussprüfers, den Lagebericht sowie den Vorschlag des Aufsichtsrats zur Feststellung und zur Beschlussfassung über die Behandlung des Ergebnisses spätestens bis zum 31. Juli eines jeden Jahres vorzulegen. Als Anlage 1 ist der Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 beigefügt. Der Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Lagebericht ist aus den Anlagen 1-4 des Berichts ersichtlich. Als Anlage 2 ist der Planvergleich 2017 über den Erfolgs- und Vermögensplan der medius KLINIKEN beigefügt. Bezüglich der Belegungszahlen wird auf die Anlage 3 Mehrjahresübersicht und Kennzahlen verwiesen. Diese Übersicht ist auch im Prüfungsbericht als dortige Anlage 6 enthalten. Der nach den gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen vorzulegende Bericht über die Tätigkeit des Aufsichtsrats 2017 ist im Entwurf als Anlage 6 beigefügt. Nach dem Entgelttransparenzgesetz muss künftig ein Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit veröffentlicht werden (s. auch Ziff. 1.8). Dieser Bericht ist als Anlage 7 beigefügt. Der Wirtschaftsprüfer wird in der Sitzung des Aufsichtsrats am 14.06.2018 und ggf. in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 12.07.2018 den Prüfungsbericht und den Jahresabschluss erläutern und steht außerdem für Fragen zur Verfügung.

SEITE 4 von 12 Die Feststellung des Jahresabschlusses zusammen mit dessen Ergebnis ist mit dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses, dem Lagebericht und der Behandlung des Jahresüberschusses nach den für den Landkreis geltenden Vorschriften ortsüblich bekannt zu geben ( 15 Abs. 5 Gesellschaftsvertrag). Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind entsprechend der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreises an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen ( 15 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag). 1.2 Jahresergebnis 2017 Das Jahresergebnis (inkl. Entnahmen aus Gewinnrücklagen) schließt insgesamt mit einem Überschuss in Höhe von rd. 9,273 Mio. EUR ab. Es liegt damit rd. 3,423 Mio. EUR über dem im Erfolgsplan veranschlagten Ergebnis von rd. 5,850 Mio. EUR.

SEITE 5 von 12 Wesentliche Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung 2015 2017 1) 2017 2016 2015 Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Umsatzerlöse 2) 236,600 223,180 200,441 + Sonstige Erträge und Zuschüsse 3,573 2,489 13,000 = Gesamtleistung 240,173 225,669 213,441 Personalaufwand 152,157 144,523 138,517 + Materialaufwand 51,677 48,680 43,894 + Sonstige Aufwendungen (inkl. Abschr. /nicht gefördert) 26,583 26,280 26,116 = Betrieblicher Aufwand 230,417 219,483 208,527 Betriebsergebnis 9,756 6,186 4,914 Förderergebnis - - - Finanzergebnis -0,719-1,214-1,194 Neutrales Ergebnis 3) - 4,259 1,250 = Jahresüberschuss/-fehlbetrag 9,037 9,231 4,973 + Entnahmen aus Gewinnrücklagen 0,235 0,210 0,307 = Jahresergebnis (inkl. Entnahmen aus Gewinnrückl.) 9,273 9,441 5,280 + Gewinnvortrag (aus Vorjahr) 0,000 0,000 0,282 = Bilanzgewinn/-verlust 9,273 9,441 5,562 1) abweichende Darstellung im Vergleich zum Bericht der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat 2) Ab Geschäftsjahr 2016 umfassen die Umsatzerlöse auch die Position "4a. Umsatzerlöse nach 277 Abs. 1 HGB, soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten" 3) Ab Geschäftsjahr 2017 wird das Neutrale Ergebnis nicht mehr separat dargestellt, sondern ist in den übrigen Positionen enthalten. Durch die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen hat der Landkreis die medius KLINIKEN im Betriebs- und Finanzergebnis 2017 um insgesamt 8,333 Mio. entlastet. Das Jahresergebnis 2017 (inkl. Entnahmen aus Gewinnrücklagen) der medius KLINIKEN, bereinigt um die Unterstützung des Landkreises, beträgt im Jahr 2017 insgesamt 0,940 Mio..

SEITE 6 von 12 Entwicklung Ertragslage ohne Investitionskostenzuschuss: 2017 2016 2015 Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Betriebsergebnis 9,756 6,186 4,914 Tilgungszuschuss Landkreis -4,782-4,818-4,637 = tatsächliches Betriebsergebnis 4,974 1,368 0,277 Finanzergebnis -0,719-1,214-1,194 Zinszuschuss Landkreis -3,551-3,784-3,989 = tatsächliches Finanzergebnis -4,270-4,998-5,183 Jahresergebnis (inkl. Entnahmen aus Gewinnrücklagen) der einzelnen Kliniken: 2017 2016 2015 Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR medius KLINIKEN KIRCHHEIM I NÜRTINGEN 6,361 6,261 4,660 darin enthalten: Zinszuschuss Landkreis 1,730 1,866 1,975 Tilgungszuschuss Landkreis 2,604 2,718 2,611 medius KLINIK OSTFILDERN-RUIT 2,912 3,180 0,620 darin enthalten: Zinszuschuss Landkreis 1,821 1,918 2,014 Tilgungszuschuss Landkreis 2,178 2,100 2,026 = Jahresüberschuss/-fehlbetrag inkl. Entnahmen aus Gewinnrücklagen (Jahresergebnis) 9,273 9,441 5,280 nachrichtlich: Jahresüberschuss/-fehlbetrag 9,037 9,231 4,973 Entnahmen aus Gewinnrücklagen 0,235 0,210 0,307 Gewinnvortrag 0,000 0,000 0,282 Bilanzgewinn 9,273 9,441 5,562

SEITE 7 von 12 Rentabilität / Wirtschaftlichkeit Im Jahr 2017 erwirtschafteten die medius KLINIKEN ein positives Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) in Höhe von 5,3 %. Die angestrebte EBITDA-Marge in Höhe von über 5 % zur Finanzierung zukünftiger Investitionen wurde somit erreicht. Im Vergleich dazu erwirtschafteten die medius KLINIKEN im Jahr 2016, bereinigt um den Sondereffekt der ergebniswirksamen Auflösung der Rückstellung für Versorgungsverpflichtungen, eine positive EBITDA-Marge in Höhe von 4,8 %. Absolut stellt sich das EBITDA der medius KLINIKEN wie folgt dar: 2017 2016 1) 2015 Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR medius KLINIKEN KIRCHHEIM NÜRTINGEN 7,781 6,100 5,941 medius KLINIK OSTFILDERN-RUIT 4,671 4,669 3,778 = EBITDA (absolut) 12,452 10,769 9,719 = EBITDA (prozentual) 5,3% 4,8% 4,8% 1) Geschäftsjahr 2016 bereinigt um (ergebniswirksame) Erträge aus der Auflösung der Rückstellung für Versorgungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 2.931. 1.3 Wesentliche Veränderungen im Wirtschaftsjahr 2017 (gegenüber dem Vorjahresergebnis) Das EBITDA der medius KLINIKEN beträgt 12,452 Mio. EUR. Bezogen auf das bereinigte EBITDA des Vorjahres (10,769 Mio. EUR - ohne ergebniswirksame Auflösung der Rückstellung für Versorgungsverpflichtungen) entspricht dies einer Verbesserung um 1,683 Mio. EUR bzw. +15,6 %. Das Ziel einer stetigen und nachhaltigen Leistungssteigerung konnten die medius KLINIKEN auch 2017 erneut erfolgreich umsetzen. Dies spiegelt sich auch in der Steigerung der Umsatzerlöse wider. Im Zusammenhang mit dem verhältnismäßig geringen Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen, der deutlich unterhalb des Wachstums der Umsatzerlöse liegt, ist ein wesentlicher Grund der EBITDA-Steigerung zu sehen. Zusätzlich führten Erstattungen aus einer Vergleichsvereinbarung sowie aus Bonusvereinbarungen zu einem weiteren positiven Ergebniseffekt. Die Grundlage des Erlöszuwachses ist die anhaltend hohe Patientennachfrage. Insbesondere vom Haupttätigkeitsgebiet, der stationären Leistungserbringung, wird der absolute Erlösanstieg getragen. Aber auch im ambulanten Sektor ist in Relation zum Vorjahr ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Der Personalaufwand ist um 7,634 Mio. EUR auf rd. 152,157 Mio. EUR (+5,3 %) angestiegen. Gemäß der Tarifabschlüsse TVöD 2016 und 2017 sowie TV-Ärzte / VKA 2016 ist der Personalaufwand tarifbedingt um ca. 2,21 % bzw. 2,23 % gestiegen. Die Tarifabschlüsse sind damit die Hauptursache für den Anstieg des Personalaufwands. Des Weiteren wurde zum 1. Januar 2017 im Tarifvertrag TVöD

SEITE 8 von 12 der Anhang 1 Entgeltordnung (VKA) eingeführt. Aus dieser neuen Entgeltordnung resultiert ein weiterer tarifbedingter Anstieg der Personalaufwendungen. Aufgrund der sehr guten Leistungsentwicklung wurde an allen Standorten mehr Personal in den patientennahen Diensten (Ärztlicher, Pflege-, Medizinisch-technischer- und Funktionsdienst) eingesetzt. Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Vollzeitkräfte stieg um 31 auf 2.091 Vollkräfte. Der Materialaufwand ist in Folge der deutlichen Leistungssteigerung um 2,998 Mio. EUR (+6,2 %) auf rd. 51,677 Mio. EUR gestiegen. Ursächlich hierfür ist zum einen der Anstieg der Aufwendungen für Arzneimittel um 1,528 Mio. EUR sowie des ärztlichen und pflegerischen Verbrauchsmaterials um 0,456 Mio. EUR, der neben der allgemeinen Leistungssteigerung im stationären Bereich hauptsächlich auf die gestiegenen ambulanten Zytostatikaverabreichungen zurückzuführen ist. Zum anderen musste im Jahr 2017 verstärkt auf Personalleasingkräfte zurückgegriffen werden, was zu einem Anstieg der bezogenen Leistungen um 1,246 Mio. EUR geführt hat. Das Finanzergebnis beträgt -0,719 Mio. und konnte somit gegenüber dem Vorjahr um 0,496 Mio. verbessert werden. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf Zinserträge gem. 233a AO und einer Reduktion des Zinsaufwands. Das negative Finanzergebnis resultiert überwiegend aus den Zinsbelastungen der von den medius KLINIKEN eigenfinanzierten Darlehen. Insgesamt betragen die Zinsaufwendungen 2017 für eigenfinanzierte Investitionen 0,860 Mio.. 1.4 Vermögenslage Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung haben sich folgende Positionen des Eigenkapitals verändert: Der Bilanzgewinn 2016 in Höhe von 9,441 Mio. wurde in die Gewinnrücklage eingestellt. Von der Gewinnrücklage entnommen wurden 0,235 Mio. für zweckgebundene Sanierungsmaßnahmen im Wohnbereich. Zum 31.12.2017 hat sich das Eigenkapital des Weiteren um den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres in Höhe von 9,273 Mio. erhöht. Zur Korrektur der Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens ist eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 0,421 Mio. erforderlich.

SEITE 9 von 12 Die Entwicklung der Kapitalrücklage stellt sich wie folgt dar: Entwicklung Kapitalrücklage Mio. EUR Kapitalrücklage Stand 01.01.2017 5,585 Entnahme zur Korrektur der Verbindlichkeiten aus sonst. Zuw. -0,421 Kapitalrücklage Stand 31.12.2017 5,164 Die Entwicklung der Gewinnrücklage stellt sich wie folgt dar: Entwicklung Gewinnrücklage Mio. EUR Gewinnrücklage Stand 01.01.2017 8,878 Zuführung Bilanzgewinn 2016 9,441 Entnahme für Sanierungsmaßnahmen Wohngebäude -0,235 Gewinnrücklage Stand 31.12.2017 18,084 Das Eigenkapital setzt sich wie folgt zusammen: Entwicklung Eigenkapital 2017 2016 2015 Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Stammkapital 5,000 5,000 5,000 Kapitalrücklage 5,164 5,585 3,005 Gewinnrücklage 18,084 8,878 3,526 Gewinn-/Verlustvortrag 0,000 0,000 0,000 Bilanzgewinn/-verlust (inkl. Entnahmen aus Gewinnrücklagen und -vortrag) 9,273 9,441 5,562 Eigenkapital 37,521 28,904 17,092 nachrichtlich: Eigenkapitalquote 11,40% 8,80% 5,20%

SEITE 10 von 12 1.5 Entwicklung Schuldenstand Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2017 34,583 Mio. (siehe Anlage 4). Davon sind entsprechend dem Beschluss des Kreistags vom 21.07.2011 (Vorlage 60/2011) Verbindlichkeiten in Höhe von 6,583 Mio. gegenüber dem Krankenhausträger (Landkreis) ausgewiesen. Für diese Darlehen erstatten die medius KLINIKEN dem Landkreis die Zins- und Tilgungszahlungen (Ausleihungen). 1.6 Investitionskostenzuschuss des Landkreises Entsprechend dem Beschluss des Kreistags vom 21.07.2011 (Vorlage 60/2011) wurde ein Investitionskostenzuschuss von 73,670 Mio. gewährt. Mit Kreistagsbeschluss vom 11.12.2014 (Vorlage 164/2014) wurde die weitere Übernahme von bereits bestehenden Darlehen (Ausleihungen) in Höhe von 40,252 Mio. in den Kernhaushalt des Landkreises Esslingen beschlossen. Der Stand des Investitionskostenzuschusses zum 31.12.2017 beträgt 92,580 Mio.. Dem gegenüber stehen Darlehen mit einem Stand zum 31.12.2017 in Höhe von 91,080 Mio. (siehe Anlage 4). Die Differenz resultiert aus dem im Jahr 2014 gewährten Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1,500 Mio., der nicht über Darlehen refinanziert wird. Zuschuss Landkreis 2017 2016 2015 Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Tilgungszuschuss Landkreis 4,782 4,818 4,637 Zinszuschuss Landkreis 3,551 3,784 3,989 = Gesamtbetrag 8,333 8,602 8,626 1.7 Vorgaben des Europäischen Beihilferechts Zur Gewährleistung der Transparenz bei der Gewährung von Zuschüssen des Landkreises an die medius KLINIKEN nach dem Europäischen Beihilferecht (Almunia-Paket) werden nachfolgend die im Jahr 2017 erhaltenen Zuschüsse dargestellt: Im Jahr 2017 wurden keine Zuschüsse des Landkreises an die medius KLINIKEN gewährt.

SEITE 11 von 12 1.8 Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit gemäß 21 des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz EntgTranspG) Nach Maßgabe des am 6. Juli 2017 in Kraft getretenen Entgelttransparentgesetzes muss die medius KLINIKEN ggmbh als Unternehmen mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit erstellen und diesen als Anlage zum Lagebericht im Bundesanzeiger veröffentlichen. Der Inhalt des Berichts bestimmt sich nach 21 EntgTranspG und bezieht sich gemäß 25 Abs. 3 EntgTranspG auf das Geschäftsjahr 2016. Der Bericht ist als Anlage 7 beigefügt. 1.9 Zusammenfassung Mit Datum vom 24. April 2018 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Durch die im Dezember 2016 vollzogene Umfirmierung zur medius KLINIKEN gemeinnützige GmbH (Sitzungsvorlage 26/2016) war das Jahr 2017 vor allem von der Weiterentwicklung und der Stärkung der neuen Markenidentität für den Klinikverbund geprägt. Im Fokus der kommenden Jahre steht der weitere Ausbau der Markenidentität, bis hin zum Aufbau einer starken Arbeitgebermarke. Mit dem Strategieprogramm Fit für 2020 konnte die nachhaltige Sicherung einer steigenden Leistungsentwicklung in Verbindung mit einer hohen medizinischen Ergebnisqualität unter wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch in 2017 in den medius KLINIKEN sichergestellt werden. Es wurden in 2017 Investitionen in Höhe von rd. 14,988 Mio. getätigt (davon 3,451 Mio. über Pauschale Fördermittel). Zusätzlich wurden finanzielle Aufwendungen für Instandhaltungsmaßnahmen in Höhe von rd. 6,9 Mio. umgesetzt. Nach dem im Dezember 2013 erfolgten Kreistagsbeschluss (Sitzungsvorlage 160/2013) zur Zusammenlegung der psychiatrischen Abteilungen von Plochingen und Nürtingen am Klinikstandort Kirchheim und nach erfolgtem Umzug der Plochinger Psychiatrie nach Kirchheim, konnte der Umzug der Nürtinger Psychiatrie im Februar 2017 erfolgen. Die Anzahl der Klinikstandorte der medius KLINIKEN hat sich somit von fünf auf drei Standorte reduziert. An der medius KLINIK OSTFILDERN-RUIT hat die neue Klinik für Innere Medizin, Altersmedizin und Palliativmedizin im vierten Quartal 2017 erfolgreich ihre Behandlungstätigkeit aufgenommen. Die Abteilung soll im ersten Schritt mit 20 stationären Betten betrieben werden. Bei nachhaltigem Erfolg ist es mittelfristig angedacht, das Leistungsangebot auf einen weiteren Standort der medius KLINIKEN auszuweiten. Die Planungen für den anstehenden Teilneubau und die Sanierung der medius KLINIK OSTFILDERN- RUIT schreiten weiter fort. Die Maßnahme wurde vom Sozialministerium zwischenzeitlich in das Landeskrankenhausbauprogramm 2018 aufgenommen. Als weiterer wichtiger Meilenstein steht die Auswahl eines Generalunternehmers zur Durchführung der Baumaßnahme in 2018 an. Insgesamt wird von einem Investitionsvolumen in Höhe von rd. TEUR 113.000 ausgegangen. Die Finanzierung soll über Fördermittel des Landes (rd. 50 %) sowie über Darlehen bzw. angesparte Eigenmittel erfolgen.

SEITE 12 von 12 2. Verwendung des Bilanzgewinns 2017 Der Bilanzgewinn 2017 beläuft sich auf insgesamt rd. 9,273 Mio. und soll vollständig in die Gewinnrücklage zur Finanzierung von künftigen Investitionen eingestellt werden. Thomas A. Kräh Geschäftsführer

Anlage 3 zur Vorlage 12/2018

Anlage 3 zur Vorlage 12/2018

Anlage 4 zur Vorlage 12/2018 Übersicht über den Schuldenstand zum 31.12.2017 der medius KLINIKEN ggmbh medius KLINIKEN KIRCHHEIM I NÜRTINGEN Gesamt Ausleihungen Landkreis dav on: Darlehen (eigene) medius KLINIKEN EUR EUR EUR Stand 01.01.2017 8.479.434 2.353.400 6.126.034 Zugang 2017 6.500.000 0 6.500.000 Abgang 2017 0 0 0 Tilgung 2017 676.282 276.200 400.082 Zinsen 2017 289.538 79.598 209.940 Stand 31.12.2017 14.303.152 2.077.200 12.225.952 medius KLINIK OSTFILDERN-RUIT Gesamt Ausleihungen Landkreis dav on: Darlehen (eigene) medius KLINIKEN EUR EUR EUR Stand 01.01.2017 17.179.925 4.975.338 12.204.587 Zugang 2017 4.560.000 0 4.560.000 Abgang 2017 0 0 0 Tilgung 2017 1.460.020 469.140 990.880 Zinsen 2017 598.422 195.303 403.119 Stand 31.12.2017 20.279.905 4.506.198 15.773.707 medius KLINIKEN (gesamt) Gesamt Ausleihungen Landkreis dav on: Darlehen (eigene) medius KLINIKEN EUR EUR EUR Stand 01.01.2017 25.659.359 7.328.738 18.330.621 Zugang 2017 11.060.000 0 11.060.000 Abgang 2017 0 0 0 Tilgung 2017 2.136.302 745.340 1.390.962 Zinsen 2017 887.960 274.901 613.059 Stand 31.12.2017 34.583.057 6.583.398 27.999.659

Verzeichnis über die Investitionskostenzuschüsse des Landkreises Esslingen für die medius KLINIKEN Anlage 4 zur Vorlage 12/2018 G l ä u b i g e r Zinsbindung SCHULDENSTAND Zins TILGUNG Darlehens-Nr. Konto-Nr. ursprünglich 01.01.2017 % EURO EURO EURO EURO Altdarlehen Wohnbauten Klinikum Kirchheim-Nürtingen 221.368 1.109 7.179 Paracelsus-Krankenhaus Ruit Zweiter Linearbeschleuniger Norddeutsche Landesbank Hannover 902-27 3448 0175 02.10.2026 1.475.000 737.500 4,058% 28.074 73.750 Kreissparkasse Esslingen 803 neu - 601 0428 755 30.03.2023 1.353.000 422.813 1,530% 6.081 67.650 2.828.000 Hubschrauberlandeplatz Kreissparkasse Esslingen 908-601 036 6367 30.07.2021 1.540.000 1.281.176 3,510% 44.288 51.765 808-601 036 6367 30.07.2021 422.000 351.076 3,510% 12.136 14.185 1.962.000 PPP-Projekt: Gesundheitszentrum Ruit Landesbank Baden-Württemberg 706-610 816 004 30.06.2031 44.107.567 31.002.757 4,980% 1.510.089 1.496.356 Verschiedene Projekte PKR: Norddeutsche Landesbank Hannover 700-27 3448 0181 31.12.2023 2.788.000 1.301.067 4,988% 61.421 185.867 702-27 3448 0175 02.10.2026 2.959.000 1.479.500 4,058% 56.319 147.950 Bayerische Landesbank München 704-96/100 53 59 14.12.2031 4.000.000 2.757.590 3,719% 100.385 140.075 9.747.000 Klinikum Kirchheim-Nürtingen Neubau Nürtingen Landesbank Baden-Württemberg Stuttgart 900-610 740 989 30.04.2019 5.000.000 3.833.333 4,030% 151.965 166.667 901-610 712 985 30.03.2039 5.000.000 3.833.333 4,240% 159.883 166.667 905-611 035 995 30.12.2019 3.926.000 3.009.933 3,620% 107.183 130.867 810-611 414 201 30.09.2020 5.000.000 4.000.000 2,760% 108.675 166.667 Bayerische Hypo- u.vereinsbank München 904-78015 4691 30.09.2019 5.000.000 3.833.333 3,700% 139.521 166.667 Kreissparkasse Esslingen 811-601 031 7952 30.06.2020 5.000.000 3.999.920 3,090% 121.666 166.680 812-601 033 1921 30.09.2020 5.000.000 3.999.992 2,750% 108.281 166.668 813-601 034 0565 31.12.2020 5.000.000 3.999.992 3,430% 135.056 166.668 814-601 035 3370 31.03.2021 5.000.000 4.166.660 3,780% 155.137 166.668 613-601 050 2372 30.06.2045 2.078.900 1.926.800 2,200% 41.832 67.600 815-601 059 9079 30.12.2039 3.916.667 3.833.333 1,260% 47.513 166.667 AWB Landkreis Esslingen 611-154 300 5 15.11.2022 4.257.000 3.741.000 2,400% 88.623 129.000 612-154 300 2 30.12.2024 2.156.000 1.379.840 2,300% 30.249 172.480 56.334.567 Neu- und Umbauten Kirchheim Kreissparkasse Esslingen 906-601 030 6640 28.02.2020 4.000.000 3.198.400 3,490% 109.876 133.600 907-601 035 3387 31.03.2021 4.971.000 4.142.500 3,780% 154.238 165.700 820-601 033 8450 31.12.2020 1.891.000 1.519.626 3,220% 48.187 61.668 622-601 050 2341 30.12.2024 2.419.820 1.888.640 1,150% 20.701 236.080 Stand Investitionskostenzuschuss per 01.01.2017 95.861.482 3.548.486 4.781.788 Zugang 2017 0./. Tilgung 2017-4.781.788 Investitionszuschuss per 31.12.2017 91.079.693 3.548.486 4.781.788

Anlage 6 zur Vorlage 12/2018 EINE GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DES LANDKREISES ESSLINGEN Bericht über die Tätigkeit des Aufsichtsrats 2017 einschließlich der Stellungnahme über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2017 vier Mal getagt. Die Geschäftsführung hat im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen regelmäßig über wichtige Geschäftsvorgänge informiert. Der Aufsichtsrat wurde in jeder Sitzung im Rahmen des Berichts der Geschäftsführung zur aktuellen Lage der Gesellschaft unterrichtet. Aufgrund der hohen medizinischen und pflegerischen Qualität bei nachhaltend wirtschaftlicher Stabilität ist auch in 2017 eine anhaltende und stetig zunehmende Leistungsentwicklung zu verzeichnen. Das Wachstums- und Strategieprogramm Fit für 2020 soll den eingeschlagenen Kurs weiter fortführen. Der Aufsichtsrat hat zu folgenden wichtigen Geschäftsvorgängen Beschlüsse herbeigeführt: a. Feststellung des Jahresabschlusses 2016 (Vorlage 08/2017) Innerhalb der ersten drei Monate eines Geschäftsjahres hat die Geschäftsführung für das abgelaufene Geschäftsjahr den Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen ( 15 Abs. 2 ff. Gesellschaftsvertrag). Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Die Geschäftsführung hat der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss, den mit dem Bestätigungsvermerk versehenen Bericht des Abschlussprüfers, den Lagebericht sowie den Vorschlag des Aufsichtsrats zur Feststellung und zur Beschlussfassung über die Behandlung des Ergebnisses spätestens bis zum 31. Juli eines jeden Jahres vorzulegen. b. Teilneubau und Sanierung der medius KLINIK OSTFILDERN-RUIT (Vorlage 03/2017) Die bauliche Strukturverbesserung und Sanierung der medius KLINIK OSTFILDERN-RUIT stellt für die medius KLINIKEN eine der wichtigsten Herausforderungen zur Sicherung der stationären medizinischen Versorgung dar. Mit der Sanierung sollen die bauliche Situation und damit die medizinischen Abläufe für die Patienten wesentlich verbessert werden. Gleichzeitig soll eine moderne bauliche Infrastruktur die derzeitigen strukturellen Schwachstellen beheben und künftig optimale Betriebsabläufe ermöglichen. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig über den aktuellen Stand der Maßnahme informiert und hat der Kostenberechnung sowie der Ausschreibung und Durchführung eines Verfahrens in Form einer kombinierten Vergabe (Planen und Bauen) zugestimmt. Die Kostenberechnung ist Grundlage für den Förderantrag.

Anlage 6 zur Vorlage 12/2018 EINE GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DES LANDKREISES ESSLINGEN c. Einrichtung einer Privatklinik an der medius KLINIK OSTFILDERN-RUIT (Vorlage 22/2017) Zum 01.01.2018 wird am Klinikstandort OSTFILDERN-RUIT eine Privatklinik eingerichtet. In der Privatklinik werden Privatversicherte, Selbstzahler und Beihilfeberechtigte zu denselben Konditionen wie in den Plankrankenhäusern behandelt. d. Wirtschaftsplan 2018 (Vorlage 23/2017) Gemäß 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags ist dem Aufsichtsrat für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften 3 Monate vor Beginn des neuen Geschäftsjahres vorzulegen. Der Wirtschaftsführung ist eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen. e. Einrichtung der Klinik für Innere Medizin, Altersmedizin und Palliativmedizin an der medius KLINIK OSTFILDERN-RUIT (Vorlage 01/2017) Die geriatrische Akutbehandlung macht ein speziell auf die Bedürfnisse älterer Patientinnen und Patienten abgestimmtes Fall- und Versorgungsmanagement erforderlich. Der Aufsichtsrat hat der Einrichtung einer Klinik für Innere Medizin, Altersmedizin und Palliativmedizin zugestimmt und Herrn PD Dr. Dr. Andrej Zeyfang zum Chefarzt bestellt. Die Klinik ging im Herbst 2017 in Betrieb. Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus von folgenden wichtigen Geschäftsvorgängen Kenntnis genommen: a. Umzug der Psychiatrie Nürtingen Der Umzug der Psychiatrie von der Stuttgarter Straße in Nürtingen an die medius KLINIK KIRCHHEIM ist am 21.02.2017 erfolgt. Das Gelände in Nürtingen soll veräußert werden. b. Risikomanagementsystem (Vorlage 10/2017) Der Aufsichtsrat erhält erstmals einen Jahresbericht zum Risikomanagementsystem. Der Risikobericht wird dem Gremium künftig jährlich vorgelegt. c. Bericht der Innenrevision (Vorlage 17/2018) Der Bericht der Innenrevision 2017 wurde von der Dornbach GmbH Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft, Saarbrücken, erstellt und dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben. Der Prüfungsumfang ergibt sich in analoger Anwendung der 110 und 111 Gemeindeordnung und umfasst insbesondere die Aufgaben- und Themengebiete: - Finanzwesen/Buchhaltung - Kassenprüfungen - Personalkosten - Chefarztabgaben - Ausschreibungen, Vergaben und Bauabrechnungen Die Innenrevision hat sich 2017 schwerpunktmäßig mit den Themen Kassenführung und Umsetzung der KRITIS-Vorgaben beschäftigt.

Anlage 6 zur Vorlage 12/2018 EINE GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DES LANDKREISES ESSLINGEN d. Prüfung des Jahresabschlusses (Vorlage 12/2018) Die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts 2017 der medius KLINIKEN ggmbh durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH ergab keine Beanstandungen. Der Bestätigungsvermerk gemäß 322 HGB wurde ohne Einschränkung erteilt. Der Aufsichtsrat hat vom Bericht des Abschlussprüfers in der Sitzung vom 14.06.2018 Kenntnis genommen. Er hat den Jahresabschluss 2017, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Einwände wurden nicht erhoben. Im Ergebnis billigt der Aufsichtsrat den aufgestellten Jahresabschluss und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss 2017 der medius KLINIKEN ggmbh wie folgt festzustellen: 1. Jahresabschluss 2017 1.1 Bilanzsumme 330.469.520,01 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - Anlagevermögen 256.972.992,76 - Umlaufvermögen 73.026.144,38 - Rechnungsabgrenzungsposten 470.382,87 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - Eigenkapital 37.520.915,19 - Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens 211.681.261,12 - Rückstellungen 30.456.126,33 - Verbindlichkeiten 50.436.387,16 - Ausgleichsposten für Darlehensförderung 369.913,98 - Rechnungsabgrenzungsposten 4.916,23 1.2 Bilanzgewinn - Summe der Erträge 260.532.867,41 - Summe der Aufwendungen 251.495.454,80 - Jahresüberschuss 9.037.412,61 - Entnahmen aus Gewinnrücklagen 235.181,00 - Jahresüberschuss inkl. Entnahmen aus Gewinnrücklagen (Jahresergebnis) 9.272.593,61 - Bilanzgewinn 9.272.593,61 2. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung folgende Veränderungen von Bilanzpositionen zu beschließen: - der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Entnahme aus der Gewinnrücklage für zweckgebundene Sanierungsmaßnahmen Wohnbereich in Höhe von 235.181,00 wird zugestimmt.

Anlage 6 zur Vorlage 12/2018 EINE GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DES LANDKREISES ESSLINGEN - der Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von zur Korrektur der Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens wird zugestimmt. 420.966,13 3. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Bilanzgewinns zu beschließen: - Einstellung in Gewinnrücklage 9.272.593,61 4. Der Aufsichtsrat entlastet die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017. 5. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung die Entlastung des Aufsichtsrats entsprechend 13 lit. k) des Gesellschaftsvertrags. Die nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben wurden vom Aufsichtsrat wahrgenommen. Die Einbindung des Aufsichtsrats in den Entscheidungsprozess der Geschäftsführung war sachgerecht. Darüber hinaus wurde der Vorsitzende des Aufsichtsrats über sonstige wichtige Anlässe durch die Geschäftsführung informiert. Weitere wichtige als in diesem Bericht dargestellte Prüfungen sind durch den Aufsichtsrat nicht erfolgt, bzw. wurden durch diesen nicht veranlasst. Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeitern der medius KLINIKEN für ihren Einsatz und die gute Arbeit im Geschäftsjahr 2017. Ostfildern-Ruit, 14.06.2018 Der Aufsichtsrat der medius KLINIKEN ggmbh Heinz Eininger Vorsitzender des Aufsichtsrats

Anlage 7 zu Vorlage 12/2018 Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit gemäß 21 des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz EntgTranspG) für das Geschäftsjahr 2016 der medius KLINIKEN ggmbh (Rechtsnachfolger der Kreiskliniken Esslingen ggmbh) Nach Maßgabe des am 6. Juli 2017 in Kraft getretenen Entgelttransparenzgesetzes muss die medius KLINIKEN ggmbh als Unternehmen mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit erstellen und diesen als Anlage zum Lagebericht im Bundesanzeiger veröffentlichen. Der Inhalt des Berichts bestimmt sich nach 21 EntgTranspG und bezieht sich gemäß 25 Abs. 3 EntgTranspG auf das Geschäftsjahr 2016. Die medius KLINIKEN ggmbh ist ein tarifgebundenes Unternehmen. Auf ihre Standorte finden die jeweiligen Flächentarifverträge der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (kurz: VKA) Anwendung. Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und deren Wirkungen ( 21 Abs. 1 Nr. 1 EntgTranspG) Was die medius KLINIKEN im Innersten ausmacht, ist das Miteinander. Es zeigt sich einerseits im großen Teamgeist der einzelnen Abteilungen sowie in der guten Zusammenarbeit der verschiedenen Bereiche und der einzelnen Häuser. Die medius KLINIKEN ggmbh toleriert keine Diskriminierung, gleich aus welchem Grund. Weibliche Mitarbeiter aufgrund ihres Geschlechts schlechter als deren männliche Kollegen zu behandeln, wäre ein Verstoß gegen das Miteinander. Die medius KLINIKEN ggmbh bietet zahlreiche unterschiedliche Arbeitszeitmodelle an. Die Möglichkeit, die Arbeitszeit zu reduzieren, steht Frauen und Männern gleichermaßen zur Verfügung. Sie wird allerdings vor allem von Frauen genutzt, um Beruf und Familie besser miteinander in Einklang zu bringen. Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer ( 21 Abs. 1 Nr. 2 EntgTranspG) Gehaltsstrukturen werden bei der medius KLINIKEN ggmbh durch die jeweils geltenden Tarifverträge vorgegeben. Sind Eingruppierungen im Tarifvertrag nicht oder nicht eindeutig geregelt, werden mit dem Gesamtbetriebsrat standortübergreifende Eingruppierungsregelungen getroffen. Einheitliche Stellen werden nach einer durch den Tarifvertrag vorgegebenen Systematik bewertet und einer Entgeltgruppe zugeordnet. Dabei spielt das Geschlecht des Stelleninhabers keine Rolle. Aus Sicht der medius KLINIKEN ggmbh gewährleistet das Tarifsystem sowie die Anwendung den Tarifvertrag ergänzender innerbetrieblicher Eingruppierungsregelungen mit hoher Zuverlässigkeit, dass Entgelte vergleichbarer Stellen bzw. Funktionen nicht aufgrund der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht unterschiedlich ausfallen. Jede Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Änderung der Arbeitszeit wird zudem, wie im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehen, dem jeweiligen örtlichen Betriebsrat zur Mitbestimmung vorgelegt. Der Betriebsrat kann seine Zustimmung verweigern. In diesem Fall wäre die Eingruppierung, Umgruppierung oder Änderung der Arbeitszeit nicht möglich.

Anlage 7 zu Vorlage 12/2018 Weitere Maßnahmen sind aus Sicht der medius KLINIKEN ggmbh nicht erforderlich, um die Entgeltgleichheit für Frauen und Männer herzustellen. Angaben zur Gesamtzahl der Mitarbeiter und zu Vollzeit- bzw. Teilzeitbeschäftigten ( 21 Abs. 2 EntgTranspG) Im Geschäftsjahr 2016 waren bei der medius KLINIKEN ggmbh durchschnittlich 2.090 weibliche und 558 männliche Mitarbeiter beschäftigt. Davon waren im Durchschnitt 1.194 weibliche Mitarbeiter und 106 männliche Mitarbeiter in Teilzeit tätig. Die restlichen Mitarbeiter, also durchschnittlich 896 Frauen und 452 Männer, waren in Vollzeit beschäftigt. Als Basis der Erhebung dient die Kopfstatistik gemäß 267 i.v.m. 285 HGB, jedoch wie im 5 EntgTranspG vorgesehen, ergänzt um die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.

Anlage 2 zur Vorlage 47/2018 EINE GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DES LANDKREISES ESSLINGEN Bericht über die Tätigkeit des Aufsichtsrats 2017 einschließlich der Stellungnahme über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2017 vier Mal getagt. Die Geschäftsführung hat im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen regelmäßig über wichtige Geschäftsvorgänge informiert. Der Aufsichtsrat wurde in jeder Sitzung im Rahmen des Berichts der Geschäftsführung zur aktuellen Lage der Gesellschaft unterrichtet. Aufgrund der hohen medizinischen und pflegerischen Qualität bei nachhaltend wirtschaftlicher Stabilität ist auch in 2017 eine anhaltende und stetig zunehmende Leistungsentwicklung zu verzeichnen. Das Wachstums- und Strategieprogramm Fit für 2020 soll den eingeschlagenen Kurs weiter fortführen. Der Aufsichtsrat hat zu folgenden wichtigen Geschäftsvorgängen Beschlüsse herbeigeführt: a. Feststellung des Jahresabschlusses 2016 (Vorlage 08/2017) Innerhalb der ersten drei Monate eines Geschäftsjahres hat die Geschäftsführung für das abgelaufene Geschäftsjahr den Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen ( 15 Abs. 2 ff. Gesellschaftsvertrag). Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Die Geschäftsführung hat der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss, den mit dem Bestätigungsvermerk versehenen Bericht des Abschlussprüfers, den Lagebericht sowie den Vorschlag des Aufsichtsrats zur Feststellung und zur Beschlussfassung über die Behandlung des Ergebnisses spätestens bis zum 31. Juli eines jeden Jahres vorzulegen. b. Teilneubau und Sanierung der medius KLINIK OSTFILDERN-RUIT (Vorlage 03/2017) Die bauliche Strukturverbesserung und Sanierung der medius KLINIK OSTFILDERN-RUIT stellt für die medius KLINIKEN eine der wichtigsten Herausforderungen zur Sicherung der stationären medizinischen Versorgung dar. Mit der Sanierung sollen die bauliche Situation und damit die medizinischen Abläufe für die Patienten wesentlich verbessert werden. Gleichzeitig soll eine moderne bauliche Infrastruktur die derzeitigen strukturellen Schwachstellen beheben und künftig optimale Betriebsabläufe ermöglichen. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig über den aktuellen Stand der Maßnahme informiert und hat der Kostenberechnung sowie der Ausschreibung und Durchführung eines Verfahrens in Form einer kombinierten Vergabe (Planen und Bauen) zugestimmt. Die Kostenberechnung ist Grundlage für den Förderantrag.

EINE GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DES LANDKREISES ESSLINGEN c. Einrichtung einer Privatklinik an der medius KLINIK OSTFILDERN-RUIT (Vorlage 22/2017) Zum 01.01.2018 wird am Klinikstandort OSTFILDERN-RUIT eine Privatklinik eingerichtet. In der Privatklinik werden Privatversicherte, Selbstzahler und Beihilfeberechtigte zu denselben Konditionen wie in den Plankrankenhäusern behandelt. d. Wirtschaftsplan 2018 (Vorlage 23/2017) Gemäß 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags ist dem Aufsichtsrat für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften 3 Monate vor Beginn des neuen Geschäftsjahres vorzulegen. Der Wirtschaftsführung ist eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen. e. Einrichtung der Klinik für Innere Medizin, Altersmedizin und Palliativmedizin an der medius KLINIK OSTFILDERN-RUIT (Vorlage 01/2017) Die geriatrische Akutbehandlung macht ein speziell auf die Bedürfnisse älterer Patientinnen und Patienten abgestimmtes Fall- und Versorgungsmanagement erforderlich. Der Aufsichtsrat hat der Einrichtung einer Klinik für Innere Medizin, Altersmedizin und Palliativmedizin zugestimmt und Herrn PD Dr. Dr. Andrej Zeyfang zum Chefarzt bestellt. Die Klinik ging im Herbst 2017 in Betrieb. Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus von folgenden wichtigen Geschäftsvorgängen Kenntnis genommen: a. Umzug der Psychiatrie Nürtingen Der Umzug der Psychiatrie von der Stuttgarter Straße in Nürtingen an die medius KLINIK KIRCHHEIM ist am 21.02.2017 erfolgt. Das Gelände in Nürtingen soll veräußert werden. b. Risikomanagementsystem (Vorlage 10/2017) Der Aufsichtsrat erhält erstmals einen Jahresbericht zum Risikomanagementsystem. Der Risikobericht wird dem Gremium künftig jährlich vorgelegt. c. Bericht der Innenrevision (Vorlage 17/2018) Der Bericht der Innenrevision 2017 wurde von der Dornbach GmbH Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft, Saarbrücken, erstellt und dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben. Der Prüfungsumfang ergibt sich in analoger Anwendung der 110 und 111 Gemeindeordnung und umfasst insbesondere die Aufgaben- und Themengebiete: - Finanzwesen/Buchhaltung - Kassenprüfungen - Personalkosten - Chefarztabgaben - Ausschreibungen, Vergaben und Bauabrechnungen Die Innenrevision hat sich 2017 schwerpunktmäßig mit den Themen Kassenführung und Umsetzung der KRITIS-Vorgaben beschäftigt.

EINE GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DES LANDKREISES ESSLINGEN d. Prüfung des Jahresabschlusses (Vorlage 12/2018) Die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts 2017 der medius KLINIKEN ggmbh durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH ergab keine Beanstandungen. Der Bestätigungsvermerk gemäß 322 HGB wurde ohne Einschränkung erteilt. Der Aufsichtsrat hat vom Bericht des Abschlussprüfers in der Sitzung vom 14.06.2018 Kenntnis genommen. Er hat den Jahresabschluss 2017, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Einwände wurden nicht erhoben. Im Ergebnis billigt der Aufsichtsrat den aufgestellten Jahresabschluss und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss 2017 der medius KLINIKEN ggmbh wie folgt festzustellen: 1. Jahresabschluss 2017 1.1 Bilanzsumme 330.469.520,01 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - Anlagevermögen 256.972.992,76 - Umlaufvermögen 73.026.144,38 - Rechnungsabgrenzungsposten 470.382,87 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - Eigenkapital 37.520.915,19 - Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens 211.681.261,12 - Rückstellungen 30.456.126,33 - Verbindlichkeiten 50.436.387,16 - Ausgleichsposten für Darlehensförderung 369.913,98 - Rechnungsabgrenzungsposten 4.916,23 1.2 Bilanzgewinn - Summe der Erträge 260.532.867,41 - Summe der Aufwendungen 251.495.454,80 - Jahresüberschuss 9.037.412,61 - Entnahmen aus Gewinnrücklagen 235.181,00 - Jahresüberschuss inkl. Entnahmen aus Gewinnrücklagen (Jahresergebnis) 9.272.593,61 - Bilanzgewinn 9.272.593,61 2. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung folgende Veränderungen von Bilanzpositionen zu beschließen: - der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Entnahme aus der Gewinnrücklage für zweckgebundene Sanierungsmaßnahmen Wohnbereich in Höhe von 235.181,00 wird zugestimmt.

EINE GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DES LANDKREISES ESSLINGEN - der Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von zur Korrektur der Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens wird zugestimmt. 420.966,13 3. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Bilanzgewinns zu beschließen: - Einstellung in Gewinnrücklage 9.272.593,61 4. Der Aufsichtsrat entlastet die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017. 5. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung die Entlastung des Aufsichtsrats entsprechend 13 lit. k) des Gesellschaftsvertrags. Die nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben wurden vom Aufsichtsrat wahrgenommen. Die Einbindung des Aufsichtsrats in den Entscheidungsprozess der Geschäftsführung war sachgerecht. Darüber hinaus wurde der Vorsitzende des Aufsichtsrats über sonstige wichtige Anlässe durch die Geschäftsführung informiert. Weitere wichtige als in diesem Bericht dargestellte Prüfungen sind durch den Aufsichtsrat nicht erfolgt, bzw. wurden durch diesen nicht veranlasst. Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeitern der medius KLINIKEN für ihren Einsatz und die gute Arbeit im Geschäftsjahr 2017. Ostfildern-Ruit, 14.06.2018 Der Aufsichtsrat der medius KLINIKEN ggmbh Heinz Eininger Vorsitzender des Aufsichtsrats