SLK-Kliniken Heilbronn GmbH -Zustimmung zum Erwerb der Klinik Löwenstein ggmbh- (Drucks. 147) Beschluss:

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1 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 28. Juni Vorsitz Erste Bürgermeisterin Krug - Öffentlich SLK-Kliniken Heilbronn GmbH -Zustimmung zum Erwerb der Klinik Löwenstein ggmbh- (Drucks. 147) 1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der SLK- Kliniken Heilbronn GmbH folgende Beschlussfassung vorzunehmen: Dem Kauf und der Abtretung des einzigen Geschäftsanteils an der Klinik Löwenstein ggmbh an die SLK-Kliniken Heilbronn GmbH gegen Zahlung eines Kaufpreises von 10,510 Millionen EUR wird zugestimmt. 2. Die Stadt Heilbronn gewährt der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von ,00 EUR. Hierzu wird im Vermögenshaushalt 2007 eine außerplanmäßige Ausgabe in dieser Höhe bei Finanzposition Krankenhäuser; Zuweisung für den Erwerb der Klinik Löwenstein ggmbh - genehmigt. Die Deckung erfolgt aus dem Rückfluss der Verkaufserlöse des Landeswohlfahrtsverband i.a. für die Kliniken Markgröningen und Löwenstein. 3. Die Stadt Heilbronn übernimmt für die von der Klinik Löwenstein ggmbh aufgenommenen Darlehen bis zu einem Höchstbetrag von ,70 EUR die Ausfallbürgschaft. 4. Die Stadt Heilbronn übernimmt für das Darlehen der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH zur Finanzierung des Erwerbs des Geschäftsanteils an der Klinik Löwenstein ggmbh die Ausfallbürgschaft bis zu einem Betrag in Höhe von max ,00 EUR. 5. Auf die Erhebung von Avalprovisionen für die Bürgschaften nach Ziffer 3 und 4 wird bis auf weiteres verzichtet. 6. Der Übernahme der Gewährträgerschaft für die Mitgliedschaft der Klinik Löwenstein ggmbh bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg wird zugestimmt

2 Jahresabschluss 2006 und Gesellschafterversammlung der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH (Drucks. 149) 1. Der Vertreter der Stadt Heilbronn wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbH-Gesetz) folgenden Anträgen zuzustimmen: a) Vom Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 und dem Lagebericht der Geschäftsführung wird Kenntnis genommen. b) Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 wird wie folgt festgestellt: Bilanzsumme ,95 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,16 EUR - das Umlaufvermögen ,21 EUR - Ausgleichsposten nach dem KHG ,95 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten ,63 EUR und auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,25 EUR - Sonderposten aus Zuwendungen ,24 EUR - die Rückstellungen ,42 EUR - die Verbindlichkeiten ,04 EUR - Ausgleichsposten aus Darlehensförderung ,00 EUR Jahresüberschuss ,91 EUR Summe der Erträge ,61 EUR Summe der Aufwendungen ,70 EUR c) Der Jahresüberschuss in Höhe von ,91 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit der Kapitalrücklage verrechnet. 2. Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung erteilt

3 Jahresabschluss 2006 und Gesellschafterversammlung der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH (Drucks. 139) 1. Der Vertreter der Stadt in der 17. Gesellschafterversammlung der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH am 17. Juli 2007 oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung wird ermächtigt, Folgendem zuzustimmen: 1.1 Der Prüfungsbericht des Verbands baden-württembergischer Wohnungsunternehmen e. V., Stuttgart vom 27. April 2007 wird zur Kenntnis genommen. 1.2 Der Bilanzgewinn in Höhe von ,01 EUR wird der Bauerneuerungsrücklage zugeführt. 1.3 Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung erteilt. 1.4 Der Verband baden-württembergischer Wohnungsunternehmen e. V., Stuttgart wird als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2007 gewählt Fortschreibung der Förderrichtlinien für Sport-, Hobby- und Freizeitvereine (Drucks. 119) Zur Unterstützung der Sport-, Hobby- und Freizeitvereine werden die jeweiligen Förderrichtlinien zum in folgenden Punkten fortgeschrieben sowie der Text der Förderrichtlinien wie in der Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 119 beschrieben aktualisiert: 1. Förderrichtlinien Sportvereine: 1.1 Erhöhung des Allgemeinen Jugendförderbeitrags um 1,00 EUR/Jugendlichem/Jahr auf 23,50 EUR/Jugendlichem/Jahr. 1.2 Erhöhung des Zuschusses für hauptamtliches Verwaltungspersonal um EUR auf EUR jährlich. 1.3 Erhöhung des Zuschusses zur Talent-, Leistungs- und Spitzensportförderung um EUR auf EUR jährlich. 2. Förderrichtlinien Hobby- und Freizeitvereine: 2.1. Erhöhung des Allgemeinen Jugendförderbeitrags um 1,00 EUR/Jugendlichem/Jahr auf 11,00 EUR/Jugendlichem/Jahr

4 Sammelnachweis Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -Genehmigung einer weiteren überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr (Drucks. 143) 1. Eine weitere überplanmäßige Ausgabe bis zu einer Höhe von EUR im Sammelnachweis Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - im Haushaltsjahr 2007 wird genehmigt. 2. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle Allgemeine Finanzwirtschaft; Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft Bebauungsplan 121/19 Heilbronn-Kirchhausen, Buckelgärten -Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 82) Die Aufstellung des Bebauungsplans 121/16 Heilbronn-Kirchhausen, Buckelgärten zwischen den Flurstücken Nrn. 615 (Schlossstraße), 617 (Wimpfener Weg), 618 (Schlossstraße) und 3263 (Hausener Straße) wird beschlossen. Das Plangebiet ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 2. April 2007 umgrenzt Bebauungsplan 46/15 Heilbronn-Sontheim, Klingenäcker -Zustimmung zum Konzept- (Drucks. 142) Dem Gestaltungsplan 46/15 Klingenäcker vom 30. Mai 2007 (Anlage 2 der Niederschrift) wird als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans zugestimmt

5 Bebauungsplan 06A/12 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 06A/7, Nördlich Bruckmannstraße II -Erneute Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 132) 1. Die Ziffer 1a der Stellungnahme 2 (Anlage 3 der Niederschrift) wird berücksichtigt. 2. Die Stellungnahme 1 und die weiteren Ziffern der Stellungnahme 2 (Anlage 3 der Niederschrift) können nicht berücksichtigt werden. 3. Dem Bebauungsplanentwurf Nördlich Bruckmannstraße II vom 25. Mai 2007 wird zugestimmt. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 25. Mai 2007, der Gestaltungsplan vom 25. Mai 2007, die Verschattungsstudie vom 20. Juli 2006 mit Überarbeitungen vom 5. Februar, 12. März und 21. Mai 2007, die Verkehrsuntersuchung vom 22. Januar 2007, die schalltechnische Untersuchung vom 15. Februar 2007 und die Belüftungsstudie vom 21. Mai Die oben genannten Planunterlagen werden der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß 13a Baugesetzbuch zu Grunde gelegt Bebauungsplan 01B/28 Heilbronn, Östlich Nägelingasse -Erneute Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 141) 1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangene Stellungnahme wird teilweise berücksichtigt. 2. Dem Bebauungsplanentwurf Östlich Nägelingasse vom 31. Mai 2007 wird zugestimmt. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 31. Mai 2007, die schalltechnische Untersuchung vom 15. Juli 2005, die Verkehrsuntersuchung vom 8. Juni 2005 mit Ergänzungen vom 29. Juni 2005 und 8. Dezember 2005, das Klimagutachten vom 5. Mai 2006 und die Verschattungsstudie vom 16. April Die oben genannten Planunterlagen werden der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß 13a BauGB zu Grunde gelegt

6 Änderung in der Besetzung des Verwaltungsrats der Kreissparkasse Heilbronn, der Verbandsversammlung des Zweckverbands Badensee-Wasserversorgung, der Gesellschafterversammlung der Kommunalen Rechenzentrum Baden- Franken GmbH sowie im Verwaltungsrat des Zweckverbands Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (Drucks. 144) 1. Frau Erste Bürgermeisterin Margarete Krug wird der Gewährträgerversammlung der Kreissparkasse Heilbronn als weiteres freies Mitglied aus der Stadt Heilbronn zur Bestellung als Mitglied des Verwaltungsrats für die restliche Amtszeit vorgeschlagen. 2. Frau Erste Bürgermeisterin Margarete Krug wird als weiterer Vertreter der Stadt Heilbronn in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Bodensee-Wasserversorgung entsandt. 3. Frau Erste Bürgermeisterin Margarete Krug wird als stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der Kommunalen Rechenzentrum Baden-Franken GmbH sowie in den Verwaltungsrat des Zweckverbands Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken entsandt

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