Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25. September Vorsitz Oberbürgermeister Mergel
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- Michael Kaiser
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1 Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25. September Vorsitz Oberbürgermeister Mergel - Öffentlich Mitgestaltende Bürgerbeteiligung -Einbringung einer Vorhabenliste- (Drucks. 226) Ergebnis: Die Vorhabenliste der Stadt Heilbronn gilt als eingebracht Neubestellung der Bezirksbeiräte in den Stadtteilen Biberach, Böckingen, Frankenbach, Horkheim, Kirchhausen, Klingenberg, Neckargartach und Sontheim (Drucks. 281) Die Bezirksbeiräte in den Stadtteilen werden entsprechend den Benennungen der Parteien sowie der Wählervereinigungen wie folgt bestellt: Stadtteil Biberach CDU Dr. Lars Dietrich SPD Jürgen Große Siegfried Dodenhöft Ingrid Kirchherr Jörg Greiner Helmut Schmoll Verena Schmidt FDP Eleftherios Krimitzas FWV Marion Rathgeber-Roth GRÜNE Andrea Babic Stadtteil Böckingen SPD Fatih Bingöl CDU Daniel Alexander Markus Rieger Markus Ande Matthias Suleder Andreas Schnepf - 1 -
2 GRÜNE Ulrike Morschheuser FDP Georg Link FWV Hans-Peter Rudolph PRO Heinz Schulz Stadtteil Frankenbach SPD Birgitt Klenk CDU Prof. Dr. Peter Blessing Melanie Libetta Ulrich Braun Gabi Schnell Werner Hoffmann FWV Stefan Fiebig GRÜNE Prof. Uwe Ahrens FDP Harald Lepple AfD Fred Steininger Stadtteil Horkheim CDU Herwig Jarosch SPD Bettina Habold Anna-Sophie Kübler-Müller Karl Kühner Ulrich Stein Wolfgang Olbrisch GRÜNE Jürgen Gärtner FWV Dr. Steffen Weber Heike Peppermüller-Frangen FDP Rudi Lang Stadtteil Kirchhausen CDU Josef Klug SPD Eberhard Schnotz Achim Mayer Sylvia Wamsler-Geffers Theo Rappold Ingrid Stemmer Simon Strack FWV Irene Seeburger GRÜNE Susanne Stupp FDP Aydin Melke Stadtteil Klingenberg CDU Oliver Frieß SPD Rainer Köngeter Martin Merkle Fritz Vogel Stefan Traub Dorothea Wittgen GRÜNE Franz Kopacz FDP Siegfried Koch PRO Heiko Auchter FWV Roland Rügner - 2 -
3 Stadtteil Neckargartach SPD Jakob Dongus CDU Gundula Hagner Dr. Erhard Jöst Savka Hannemann Thomas Schumacher Uwe Mettendorf Peter Weller GRÜNE Tabea Lerch FDP Matthias Mettendorf FWV Alfons Trunk Stadtteil Sontheim CDU Dr. Albrecht Merkt SPD Helmut Meyer Wolfram Rudolph Klaus Jürgen Sandel Natalie Siegle Christian Tretow GRÜNE Stefan Bieber FWV Uschi Schröter FDP Karsten Knodel AfD Dirk Schwientek Heilbronner Versorgungs GmbH -Ergänzung des Gesellschaftsvertrags- (Drucks. 233) Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heilbronn GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbHG) wird angewiesen, die Geschäftsführung der Stadtwerke Heilbronn GmbH anzuweisen, in der Gesellschafterversammlung der Heilbronner Versorgungs GmbH folgendem Antrag zuzustimmen: Ergänzung des Gesellschaftsvertrags der Heilbronner Versorgungs GmbH unter 14 Gesellschafterversammlung Absatz 2 durch Einfügung von Ziffer 10: (2) Die Gesellschafterversammlung beschließt insbesondere über (...) 10. das Abstimmungsverhalten der Geschäftsführung in Beteiligungsunternehmen
4 Jahresabschluss 2013 der Stadtwerke Heilbronn GmbH und Heilbronner Versorgungs GmbH (Drucks. 235) Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heilbronn GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbHG) wird beauftragt, die Geschäftsführung der Stadtwerke Heilbronn GmbH zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Heilbronner Versorgungs GmbH folgenden Anträgen zuzustimmen: 1.1. Vom Jahresabschluss der Heilbronner Versorgungs GmbH zum 31. Dezember 2013 für das Geschäftsjahr 2013 und dem Lagebericht der Geschäftsführung wird Kenntnis genommen Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wird wie folgt festgestellt: Bilanzsumme ,49 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,39 EUR - das Umlaufvermögen ,72 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten ,38 EUR und auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,00 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse ,57 EUR - die Rückstellungen ,97 EUR - die Verbindlichkeiten ,95 EUR - Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ,59 EUR - Steuern von Einkommen und Ertrag ,54 EUR - Sonstige Steuern ,43 EUR - Jahresergebnis vor Ergebnisabführung ,62 EUR - Summe der Erträge ,62 EUR - Summe der Aufwendungen ,62 EUR 1.3. Vom Jahresergebnis des Geschäftsjahrs 2013 von ,62 EUR ist an den Minderheitsgesellschafter eine Ausgleichszahlung von ,00 EUR zu leisten. An den Gesellschafter Stadtwerke Heilbronn GmbH sind aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags ,62 EUR abzuführen
5 1.4. Für das Geschäftsjahr 2013 wird der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt. 2. Der Vertreter der Stadt wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heilbronn GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbHG) folgenden Anträgen zuzustimmen: 2.1. Vom Jahresabschluss und Konzernabschluss der Stadtwerke Heilbronn GmbH zum 31. Dezember 2013 für das Geschäftsjahr 2013 und den Lageberichten der Geschäftsführung wird Kenntnis genommen Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wird wie folgt festgestellt: SWH EUR SWH Konzern EUR Bilanzsumme , ,95 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen , ,86 - das Umlaufvermögen , ,46 und auf der Passivseite auf - das Eigenkapital , ,70 - Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ,50 - empfangenen Ertragszuschüsse , ,00 - Rückstellungen , ,14 - Verbindlichkeiten , ,82 Jahresüberschuss/-fehlbetrag , ,33 Summe der Erträge , ,97 Summe der Aufwendungen , , Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahrs 2013 im SWH-Einzelabschluss von ,30 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen Für das Geschäftsjahr 2013 wird der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt
6 Jahresabschluss 2013 der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH (Drucks. 236) Der Vertreter der Stadt wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbHG) folgenden Anträgen zuzustimmen: 1.1 Vom Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 für das Geschäftsjahr 2013 und dem Lagebericht der Geschäftsführung wird Kenntnis genommen. 1.2 Der Jahresabschluss 2013 wird wie folgt festgestellt. Bilanzsumme ,11 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen EUR - das Umlaufvermögen ,34 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten 1.505,80 EUR und auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,00 EUR - die Kapitalrücklage ,97 EUR - die Rückstellungen ,00 EUR - die Verbindlichkeiten ,14 EUR Jahresfehlbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung ,72 EUR Entnahme aus der Kapitalrücklage ,72 EUR Bilanzgewinn 0,00 EUR 1.3 Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2013 von ,72 EUR wird mit der Kapitalrücklage verrechnet. 1.4 Für das Geschäftsjahr 2013 wird der Geschäftsführung dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt. 1.5 Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ellenberger & Dürr GmbH, Neckarsulm, wird als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 gewählt
7 Jahresabschluss 2013 der Entsorgungsbetriebe (Drucks. 234) Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn. 1.1 Aufgrund von 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz wird der Abschluss der Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn für das Wirtschaftsjahr 2013 wie folgt festgestellt: Bilanzsumme ,72 EUR davon entfallen auf der Aktivseite - das Anlagevermögen ,73 EUR - das Umlaufvermögen ,09 EUR davon entfallen auf der Passivseite - das Eigenkapital ,32 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse ,00 EUR - die Rückstellungen ,92 EUR - die Verbindlichkeiten ,31 EUR Jahresgewinn Summe der Erträge Summe der Aufwendungen ,26 EUR ,79 EUR ,53 EUR 2. Der Jahresgewinn in Höhe von ,26 EUR dient zur Tilgung des Verlustvortrags. 3. Der Betriebsleitung der Entsorgungsbetriebe wird für das Wirtschaftsjahr 2013 gemäß 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz Entlastung erteilt Beteiligungsbericht 2013 (Drucks. 246) Der Gemeinderat nimmt vom Beteiligungsbericht 2013 K e n n t n i s
8 Finanzzwischenbericht 2014 (Drucks. 264) Der Gemeinderat nimmt vom Finanzzwischenbericht 2014 K e n n t n i s Kommunalverband für Jugend und Soziales -Wahl eines weiteren Vertreters in die Verbandsversammlung- (Drucks. 240) Als weiterer Vertreter der Stadt Heilbronn in die Verbandsversammlung des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wird Herr Manfred Urban, Leiter des Amts für Familie, Jugend und Senioren, gewählt. Die Wahl erfolgt widerruflich Abfallwirtschaftskonzept -Fortschreibung 2014 sowie Einführung eines Bio- bzw. Grünabfallsacks und Schließung des Recyclinghofs in der Salzstraße- (Drucks. 250) 1. Die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts der Stadt Heilbronn (Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 250) wird zur Kenntnis genommen. 2. Folgende Maßnahmen des Abfallwirtschaftskonzepts werden beschlossen: 2.1 Einführung eines speziellen Bioabfall- bzw. Grünabfallsacks und Abfuhr im Rahmen der Bioabfallsammlung. 2.2 Schließung des Recyclinghofs Heilbronn-Nord (Betriebsamt, Salzstraße) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
9 Radverkehrsplan Route Nord -Planung und Kosten- (Drucks. 163) Beschluss (1 Enthaltung): Die Genehmigung der Planung für die Route Nord mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von wird genehmigt. Gesamtkosten netto EUR + 19 % MwSt EUR Gesamtkosten brutto (rund) EUR Bürgerhaus Böckingen; Umbau und Sanierung des Gastronomiebereichs einschließlich der Küche und der Nebenräume sowie brandschutztechnische Ertüchtigung -Kostenanschlag und Baubeschluss- (Drucks. 255) 1. Der Kostenanschlag des Büros Müller Architekten, Heilbronn vom 25. August 2014 für den Umbau und die Sanierung des Gastronomie-Bereichs in Höhe von wird genehmigt. netto (gerundet) ,00 EUR + 19 % MwSt ,00 EUR brutto ,00 EUR 2. Die weitere Durchführung der Baumaßnahme wird genehmigt
10 Verpflichtung von Herrn Thomas Strobl als Mitglied des Gemeinderats Herr OBM M e r g e l verpflichtet Herrn Thomas Strobl als Mitglied des Gemeinderats Sanierung Bereich Neckarsulmer Straße -Einleitungsbeschluss über vorbereitende Untersuchungen gemäß 141 Baugesetzbuch- (Drucks. 243) Beschluss (1 Enthaltung): Für den Bereich Neckarsulmer Straße werden vorbereitende Untersuchungen gemäß 141 Baugesetzbuch beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan vom 24. Juli Ortskern Horkheim -Bauleitplanungen und Standortüberprüfung seniorengerechtes Wohnenund Bebauungsplan 160/7 Ortskern Horkheim -Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 171) 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans 160/7, Heilbronn-Horkheim, zur Änderung der Bebauungspläne 160/I, 160/1, 160/2, 161/1, 163/10 und 165/1 Ortskern Horkheim für die Flurstücke Nr. 3, 4/3, 5, 5/1, 5/3, 6, 7, 7/4, 7/5, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 13/1, 14, 15, 16, 17/1, 17/2, 17/3, 17/4, 17/5, 17/6, 18, 19, 19/4, 20, 21, 21/1, 21/2, 23, 23/1, 23/2, 24, 24/1, 24/2, 24/3, 24/4, 25 (Schlossgasse), 25/1, 25/2, 26, 26/1, 26/2, 26/3, 26/4, 27, 27/1, 27/2, 27/3, 27/4, 27/5, 28, 29, 30, 31, 32, 32/1, 33, 34, 35/1, 36, 37 (Kirchgasse), 40, 42, 43, 45, 46/1, 46/2, 46/6, 47, 47/1, 50 teilw. (Kelterweg), 51, 52 (Schafgartenweg), 53, 54, 54/2, 55, 56, 56/1, 56/2, 56/3, 56/4, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 62/1, 63, 63/1, 63/2, 66/1, 66/2, 66/3, 66/4, 66/5, 66/6, 66/7, 70, 73/1, 76, 79, 80, 81, 81/1, 81/2, 82, 82/1, 82/2, 82/3, 83, 83/1, 83/2, 84, 85, 88, 97, 98, 99, 99/1, 99/2, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 105/1, 105/2, 105/3, 105/4, 105/5, 105/6, 105/7, 105/8, 105/9, 105/10, 105/11, 105/12, 105/13, 105/14, 105/15, 105/16, 105/18, 106, 106/1, 106/2,106/3, 107, 108 (Enge Gasse), 109 (Kurze Gasse), 110 teilweise
11 (Schleusenstraße), 111, 112, 113, 113/1, 113/2, 113/3, 116, 117, 118, 118/2, 118/3, 118/4, 118/5, 118/6, 118/7, 118/8, 118/9, 119, 119/1, 119/2, 119/3, 119/4, 119/5, 119/6, 119/7, 119/8, 119/9, 119/10, 119/11, 169, 170, 170/1, 170/2, 172, 173, 174, 176, 176/1, 178, 178/1, 179, 250 (Ernst-Bader-Straße), 347 teilweise (Hohenloher Straße) und 685 teilweise (Talheimer Straße) wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 6. Juni 2014 umgrenzt. 2. Für den Ortskern Horkheim wird ein städtebaulicher Rahmenplan erstellt. Der Geltungsbereich des Rahmenplans entspricht dem Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans 160/7 Heilbronn-Horkheim, Ortskern Horkheim. Auf die Aufstellung einer Erhaltungssatzung wird verzichtet Bebauungsplan 09B/20 Heilbronn/Böckingen, Füger-/Weipertstraße -Entwurfsbeschluss- (Drucks. 238) 1. Der Bebauungsplan 09B/20 Heilbronn/Böckingen zur Änderung der Bebauungspläne 09B/4, 09B/9, 09B/13, 09B/18, 09B/21, 09B/I und der Ortsbausatzung von 1939 Füger-/Weipertstraße für die Flurstücke: im Geltungsbereich A (Baugebiet, Heilbronn): 180, 180/2 (Mannheimer Straße) teilweise, 180/5, 1518 (Gottlieb-Daimler-Straße) teilweise, 1522/1 (Edisonstraße), 1522/2, 1522/4 1522/16, 1523 teilweise, 1578 teilweise, 1578/4, 1589 (Weipertstraße) teilweise, 1637/1, 1637/3, 1638, 1657 (Fügerstraße), 1658, 1658/1 1658/7, 1660, 1660/2, 1660/6, 1660/7, 1660/9, im Geltungsbereich B (Ausgleichsgebiet, Markung Böckingen): 2872 teilweise und 2875 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 6. August 2014 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 6. August 2014 mit Umweltbericht des Grünflächenamts vom 28. Juli 2014, die artenschutzfachliche Beurteilung der Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung J. Trautner vom Januar 2013, die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros für Umweltakustik Heine + Jud vom 21. Mai 2014 und die Lufthygienische Untersuchung des Ingenieurbüros Matthias Rau Wind Wasser Umwelt vom 5. Mai
12 2. Der Gemeinderat beschließt die Durchführung folgender planexterner Ausgleichsmaßnahmen auf städtischen Grundstücken: Im Bereich der Nebenstraßen der Sülmerstraße (Turmstraße, Schellengasse, Sonnengasse, Karlstraße und Gustav-Binder-Straße) werden gemäß Anlage zum Umweltbericht 31 Bäume gepflanzt Bebauungsplan 01A/33 Heilbronn, Sülmerstraße 17 -Satzungsbeschluss- (Drucks. 242) Beschluss (10 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen): 1. Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden. 2. Aufgrund der 10 und 13 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl: I S. 1548) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der Bebauungsplan 01A/33 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 01A/5a im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Sülmerstraße17 für das Flurstück Nr. 17 (Lohtorstraße) teilweise als Satzung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan vom 20. Februar 2014 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 20. Februar Satzung zur Teilaufhebung der Erhaltungssatzung Alt-Böckingen -Satzungsbeschluss- (Drucks. 241) Beschluss (2 Gegenstimmen): Satzung zur Teilaufhebung der Erhaltungssatzung Alt-Böckingen Aufgrund des 172 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und des 4 der Gemeindeordnung für Baden
13 Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582) hat der Gemeinderat der Stadt Heilbronn am 25. September 2014 die folgende Satzung beschlossen: 1 Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Satzung zur Teilaufhebung der Erhaltungssatzung Alt- Böckingen umfasst die Flurstücke mit der Flurstücksnummer Heilbronn-Böckingen 1239, 1240, 1241 und Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 24. Juli 2014 umgrenzt. 2 Teilaufhebung Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs gemäß 1 dieser Satzung wird die Erhaltungssatzung Alt-Böckingen gemäß 172 Abs. 1 BauGB aufgehoben. 3 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in der Stadtzeitung in Kraft Bebauungsplan 37/26 Heilbronn-Böckingen, Nördlich Steinäckerstraße -Satzungsbeschluss- (Drucks. 263) Aufgrund der 10 und 13 a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBI. I S. 1548), und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581) wird der Bebauungsplan 37/26 Heilbronn-Böckingen zur Änderung der Bebauungspläne 37/3 und 37/22 sowie der Ortsbausatzung 1939 im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB Nördlich Steinäckerstraße für die Flurstücke Nrn. 1388, 1390/1, 1390/2, 1392, 1393, 1394, 1394/3, 1395, 1397/1, 1397/2, 1397/3, 1397/4, 1397/5, 1397/6, 1410 (teilweise), 1410/1, 1411/1, 1411/2, als Satzung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtamts vom 2. Juni 2014 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 2. Juni 2014 sowie die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros W+W Bauphysik, Leutenbach vom 31. Mai
14 Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich Flurstück Nr. 385, Frankenbacher Straße 59 in Neckargartach -Satzungsbeschluss- (Drucks. 259) Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich Flurstück Nr. 385, Heilbronn-Neckargartach Aufgrund der 16 und 17 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.2414) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 20. Juli 2000 (GBl. 581) hat der Gemeinderat am 25. September 2014 folgende Satzung beschlossen: Einziger Paragraph Die Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich Flurstück Nr in Kraft seit dem 18. Oktober wird um ein weiteres Jahr verlängert Flächennutzungsplan der Stadt Heilbronn, Fortschreibung für das Teilgebiet Lebensmittelmarkt Schlossäcker -Feststellungsbeschlussund Bebauungsplan 52/9 Heilbronn-Klingenberg, Lebensmittelmarkt Schlossäcker -Satzungsbeschluss- (Drucks. 258) Beschluss (2 Gegenstimmen): 1. Die im beiliegenden Bericht vom 18. August 2014 genannten Anregungen und Bedenken können nicht berücksichtigt werden. 2. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Heilbronn für das Teilgebiet Lebensmittelmarkt Schlossäcker wird abschließend festgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 25. April Es gilt die Begründung vom 25. April 2014 mit Umweltbericht des Grünflächenamts vom 25. April Aufgrund des 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in
15 der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der Bebauungsplan 52/9 Heilbronn-Klingenberg Lebensmittelmarkt Schlossäcker für die Flurstücke Nrn. 60 (Theodor-Heuss-Straße) teilweise, 1168 teilweise, 1175 (Weg) teilweise und 1176 teilweise nach dem Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 28. Mai 2014 als Satzung beschlossen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 25. April 2014 mit Umweltbericht des Grünflächenamts vom 17. Juli 2014, der Gestaltungsplan des Planungsund Baurechtsamts vom 25. April 2014, die Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse der Umweltplanung Dr. Münzing, Flein, vom April 2014, die Schalltechnische Untersuchung der Mörgenthaler Ingenieure, Öhringen, vom 30. Oktober 2013 und die Auswirkungsanalyse zur Neuansiedlung eines Lebensmitteldiscounters in Heilbronn- Klingenberg der GMA, Ludwigsburg, vom März
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