Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22. September Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - Öffentlich

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1 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22. September Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - Öffentlich Neubildung von Ausschüssen und Beiräten des Gemeinderats aufgrund des Ausscheidens von Herrn Harry Mergel aus dem Gemeinderat und des Nachrückens von Frau Tanja Sagasser (Drucks. 202) 1. Der Verwaltungsausschuss (bisher Verwaltungs- und Kulturausschuss), der Bauund Umweltausschuss, der Betriebsausschuss Entsorgung, der Wirtschaftsausschuss, der Umlegungsausschuss, der Jugendhilfeausschuss, der Kulturausschuss, der Sozialausschuss, der Sportausschuss sowie der Schulbeirat und der Verkehrsbeirat werden in der Weise neu gebildet, dass im Wege der Einigung alle Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder mit Ausnahme der zu Ersetzenden entsprechend Antragsziffer 2 wieder bestellt werden. 2. In die unter Ziffer 1 aufgeführten Gremien werden folgende von der SPD-Fraktion benannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zugewählt: Verwaltungsausschuss Herr Erhard Mayer anstelle von Herrn Harry Mergel Bau- und Umweltausschuss Herr Erhard Mayer anstelle von Herrn Harry Mergel Betriebsausschuss Entsorgung Herr Erhard Mayer anstelle von Herrn Harry Mergel - 1 -

2 Wirtschaftsausschuss Umlegungsausschuss Jugendhilfeausschuss Kulturausschuss Herr Erhard Mayer Sozialausschuss Sportausschuss Schulbeirat Frau Tanja Sagasser anstelle von Frau Sibylle Mösse-Hagen Frau Sibylle Mösse-Hagen anstelle von Herrn Harry Mergel Verkehrsbeirat 3. Die vorgenannten Mitglieder sowie die stellvertretenden Mitglieder werden durch Wahl widerruflich gewählt. 4. Das Ausschussmitglied wird bei Verhinderung durch das von der Fraktion jeweils benannte stellvertretende Mitglied vertreten (persönliche Stellvertretung). Ist dieses verhindert, wird das ordentliche Mitglied durch ein anderes, von der Fraktion benanntes, stellvertretendes Mitglied vertreten (Reihenfolgestellvertretung)

3 Neubestellung der 2. Stellvertretung des Oberbürgermeisters aus der Mitte des Gemeinderats (Drucks. 203) Frau Stadträtin Sibylle Mösse-Hagen wird als 2. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters aus der Mitte des Gemeinderats bestellt Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg -Wahl eines weiteren Vertreters in die Verbandsversammlung- (Drucks. 224) Als weiterer Vertreter der Stadt Heilbronn in die Verbandsversammlung des Kommuna l- verbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wird Herr Bürgermeister Harry Mergel gewählt. Die Wahl erfolgt widerruflich Volkshochschule Heilbronn ggmbh -Zustimmung zur Übernahme eines Gesellschaftsanteils- (Drucks. 198) 1. Der Übernahme eines Gesellschaftsanteils an der Volkshochschule Heilbronn ggmbh in Höhe von EUR und dem Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 18. März 2005 wird - unter Berücksichtigung der Neufassung des 4 (Anlage 1 zur Gemeinderatsdrucksache Nr. 198) - zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, alle zur Beteiligung der Stadt an der Volkshochschule Heilbronn ggbmh erforderlichen Schritte vorzunehmen

4 Genehmigung der Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte (Drucks. 200) 1. Die als Anlagen 2 und 3 zur Gemeinderatsdrucksache Nr. 200 beigefügten Kalkulationsgrundlagen zur Berechnung der Benutzungsgebühren der städtischen Obdachlosenunterkünfte werden nach Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Ermessensentscheidungen genehmigt. Es wird insbesondere folgenden Berechnungen zugestimmt: a) Der Berechnung der gebührenfähigen Gesamtkosten für die Benutzungsgebühren. b) Dem Gebührenmaßstab und der Gebührenhöhe. 2. Die jährlichen Benutzungsgebühren werden wie folgt festgesetzt: a) Gebühren für Einzelwohnungen gemäß 13 Abs. 2 der Obdachlosensatzung Grundgebühr 67,56 EUR/m² Zuschlag für Bad/Dusche 4,20 EUR/m² Zuschlag für Zentral-/Etagenheizung 4,20 EUR/m² b) Betriebskostenersatz für Einzelwohnungen gemäß 14 Abs. 1 der Obdachlosensatzung - Wohnungen mit Wasserzähler Wasser/Abwasser 4,18 EUR/m³ Grundgebühr pro Zähler 29,52 EUR - Wohnungen ohne Wasserzähler 5,57 EUR/m² - Versicherung, Grundsteuer, Schornsteinreinigung/Immissionsmessung 2,55 EUR/m² - Pflege der Außenanlagen 2,45 EUR/m² - Allgemeinstrom 0,28 EUR/m² - Kabelfernsehen je Anschluss 64,45 EUR c) Gebühren für die Obdachlosenunterkunft in der Salzgrundstraße gemäß 13 Abs. 3 der Obdachlosensatzung Ein-Personenhaushalt für jede weitere Person zuzüglich 3.600,00 EUR 900,00 EUR 3. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte wird gemäß der Anlage 1 zur Gemeinderatsdrucksache Nr. 200 beschlossen

5 Feststellung des Jahresabschlusses 2004 und Entlastung der Betriebsleitung der Entsorgungsbetriebe (Drucks. 209) 1. Feststellung des Jahresabschlusses 2004 der Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn. Aufgrund von 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz wird der Abschluss der Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn für das Wirtschaftsjahr 2004 wie folgt festgelegt: 1.1 Bilanzsumme ,07 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,26 EUR - das Umlaufvermögen ,44 EUR davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,35 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse ,00 EUR - die Rückstellungen ,27 EUR - die Verbindlichkeiten ,15 EUR 1.2 Jahresverlust ,53 EUR Summe der Erträge ,53 EUR Summe der Aufwendungen ,06 EUR Der Jahresverlust in Höhe von wird auf neue Rechnung vorgetragen ,53 EUR 2. Der Betriebsleitung der Entsorgungsbetriebe wird für das Wirtschaftsjahr 2004 gemäß 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz Entlastung erteilt Bebauungsplan 13A/10 Heilbronn An der Schweinsbergstraße -Nochmaliger Entwurfsbeschluss- (Drucks. 223) 1. Die im Bericht vom 18. August 2005 unter Ziffer 1 wiedergegebenen Anregungen können nicht berücksichtigt werden

6 Die im Bericht unter Ziffer 2 wiedergegebenen Anregungen werden berücksichtigt. Die im Bericht unter Ziffer 3 und Ziffer 4 wiedergegebenen Anregungen werden teilweise berücksichtigt. 2. Der Bebauungsplan 13A/10 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 13A/1, 13A/3, 13A/5, 13A/7, 13A/8, 13A/9, 13B/1, 14A/II, 14B/II, 27A/I, 27A/2, 27A/4 und 27A/7 sowie der Ortsbausatzung 1939 An der Schweinsbergstraße für die Flurstücke zwischen den Flurstücken 4562 (Blücherstraße), 6968 (Cäcilienbrunnenstraße) teilw. innerhalb, 7052 (Schweinsbergstraße) teilw. innerhalb, 7400 (Im Gemmingstal) teilw. innerhalb, 7158 (Sandbergsteige), 7146 (Weg), 7046 (Melli-Beese-Straße) teilw. innerhalb, 6727 (Äußerer Steinweg), 6865, 6866, 6874 (Weg) teilw. innerhalb, 6945 (Im Stahlbühl) teilw. innerhalb, 6968 (Cäcilienbrunnenstraße) teilw. innerhalb, 4537/1 (Winzerstraße), 4572/1 (Trollingerstraße) teilw. innerhalb, 4571/1, 4550 und 4586 (Stuttgarter Straße) nach dem Lageplan des Büros Nachtrieb und Weigel vom 18. August 2005 wird nochmals als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 18. August Bebauungsplan 41B/3a Heilbronn-Neckargartach Flst. 4927/1 Elbinger Straße II zur Änderung des Bebauungsplans 41B/3 Heilbronn-Neckargartach Flst. 4927/1 Elbinger Straße im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch -Satzungsbeschluss- (Drucks. 201) 1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit vorgebrachten Anregungen können nicht berücksichtigt werden. Auf den Bericht vom 3. August 2005 wird verwiesen. 2. Aufgrund des 10 in Verbindung mit 13 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der Bebauungsplan 41B/3a Heilbronn- Neckargartach, Flst. 4927/1 Elbinger Straße II, zur Änderung des Bebauungsplans 41B/3 Heilbronn-Neckargartach, Flst. 4927/1 Elbinger Straße, im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan vom 3. August Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 3. August

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