Ausscheiden von Herrn Stadtrat Richard Drautz aus dem Gemeinderat (Drucks. 163) Beschluss:

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1 Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 27. Juni Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach und Frau Erste Bürgermeisterin Mergen - Öffentlich Ausscheiden von Herrn Stadtrat Richard Drautz aus dem Gemeinderat (Drucks. 163) Es wird festgestellt, dass durch die Berufung von Herrn Richard Drautz zum Staatssekretär im Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg mit Wirkung vom 14. Juni 2006 gemäß 16 Absatz 1 der Gemeindeordnung ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Stadt Heilbronn vorliegt Neuer Fraktionsvorstand der FDP/Freie Wähler-Fraktion Der Gemeinderat nimmt K e n n t n i s Änderung der Hauptsatzung (Drucks. 111) Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für die Stadt Heilbronn wird in der Fassung beschlossen, die sich aus der Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 111 ergibt

2 Jahresabschluss 2005 und Gesellschafterversammlung der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH (Drucks. 138) 1 Der Vertreter der Stadt in der 16. Gesellschafterversammlung der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH am 19. Juli 2006 oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung wird ermächtigt, Folgendem zuzustimmen: 1.1 Der Prüfungsbericht des Verbandes baden-württembergischer Wohnungsunternehmen e. V., Stuttgart vom 28. April 2006 wird zur Kenntnis genommen. 1.2 Der Bilanzgewinn in Höhe von ,71 EUR wird der Bauerneuerungsrücklage zugeführt. 1.3 Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2005 Entlastung erteilt. 1.4 Der Verband baden-württembergischer Wohnungsunternehmen e. V., Stuttgart wird als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006 gewählt Beteiligungsbericht 2004 (Drucks. 149) Der Gemeinderat nimmt vom Beteiligungsbericht 2004 K e n n t n i s Beirat der Justizvollzugsanstalt Heilbronn -Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Bestellung der Mitglieder- (Drucks. 141) In die Vorschlagsliste für die Bestellung der Mitglieder des Beirats bei der Justizvollzugsanstalt Heilbronn für die Amtszeit vom 1. August 2006 bis 31. Juli 2009 werden folgende Personen aufgenommen: Herr Roland Berner, - 2 -

3 Frau Susanne Finkbeiner, Herr Peter Förster, Herr Siegfried Koch, Herr Manfred Kübler, Herr Wolfgang Schneider, Frau Ruth Sihler, Herr Roland Teumer, Herr Reinhold Wenzel, Frau Gerlinde Wolf, Herr Andreas Zilt Änderung in der Besetzung des Verkehrsbeirats (Drucks. 120) Als Vertreter der IHK Heilbronn-Franken im Verkehrsbeirat wird Herr Stefan Heine, Ulrich-Stechele-Straße 30, Heilbronn bestellt Nordumfahrung von Frankenbach und Neckargartach -Genehmigung der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung für den Anschluss Wimpfener Straße (K 9560) an die Neckartalstraße (L 1100) einschließlich Verbreiterung der K 9560 (1. Bauabschnitt)- (Drucks. 134) 1. Die Entwurfsplanung für den 1. Bauabschnitt der Nordumfahrung von Frankenbach und Neckargartach - Anschluss Wimpfener Straße (K 9560) an die Neckartalstraße (L 1100) einschließlich der Verbreiterung der K 9560 zwischen Wannenäcker- und Hätzenbergstraße (Verbindungsstraße nach Obereisesheim) wird genehmigt. 2. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme in voraussichtlicher Höhe von werden genehmigt. netto ,00 EUR + ca. 19 % MwSt ,00 EUR brutto ,00 EUR - 3 -

4 3. Die zur Finanzierung des Projekts erforderliche überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von ,00 EUR bei der Haushaltsstelle (Nordumfahrung von Frankenbach/Neckargartach) im Haushaltsjahr 2007 wird genehmigt. 4. Die Deckung der unter Ziffer 3 beantragten überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch Reduzierung der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von ,00 EUR bei Haushaltsstelle (Verlängerung Saarlandstraße) im Haushaltsjahr Die zur Finanzierung des Projekts erforderliche überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ,00 EUR bei der Haushaltsstelle (30.000,00 im Haushaltsjahr 2006 und ,00 im Haushaltsjahr 2007) wird genehmigt. 6. Die unter Ziffer 5 beantragte überplanmäßige Mittelbereitstellung wird durch Wenigerausgaben bei Haushaltsstelle (Verbreiterung K 9560 zwischen Wannenäcker Straße und Verbindungsstraße nach Obereisesheim) gedeckt Neufassung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrags (Drucks. 146) 1. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand für die Herstellung von Anbaustraßen, Wohnwegen, Grünanlagen, Sammelstraßen, Sammelwegen und Parkflächen wird nach Einheitssätzen, im Übrigen nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. 2. Der städtische Eigenanteil am beitragsfähigen Erschließungsaufwand wird a) für Anbaustraßen und Wohnwege auf 5 %, b) für Grünanlagen auf 15 %, c) für Kinderspielplätze auf 15 %, d) für Sammelstraßen auf 15 %, e) für Sammelwege auf 15 %, f) für selbstständige Parkflächen auf 15 %, g) für Lärmschutzanlagen auf 5 % festgelegt. 3. Die Einheitssätze werden in der in 3 Abs. 4, 27 Abs. 3, 33 Abs. 3 und 39 Abs. 3 des Satzungsentwurfs geregelten Höhe festgesetzt. 4. Die Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrags (Erschließungsbeitragssatzung - EBS) wird in der sich aus der Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 146 ergebenden Fassung beschlossen

5 Erweiterung und Sanierung der Turnhalle der Wartbergschule -Genehmigung des Raumprogramms und Beauftragung eines Architekturbüros- (Antrag der FDP/Freie Wähler-Fraktion vom 17. Juni 2006 und der Fraktion der Republikaner vom 19. Juni 2006 sowie Antrag der Verwaltung) (Drucks. 107, 107 a) 1. Die alte Turnhalle der Wartbergschule wird abgerissen. 2. Es wird ein Neubau mit einer doppelstöckigen Halle mit zwei DIN-gerechten Übungseinheiten errichtet. 3. Die Halle wird ebenerdig und damit im Erdgeschoss barrierefrei ohne Fahrstuhl gebaut. 4. Die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung wird auf der Grundlage des genehmigten Raumprogramms einem freien Architekturbüro übertragen Städtebauliche Entwicklung des Bereichs Am Bollwerksturm -Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag- (Drucks. 157) Der Gemeinderat stimmt den in Gemeinderatsdrucksache Nr. 157 unter Ziffer 2 des Sachverhalts aufgeführten wesentlichen Eckdaten zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrags zwischen der Stadt Heilbronn und der PAB Projektentwicklungsgesellschaft am Bollwerksturm GmbH, Heilbronn, zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Neuordnung des Bereichs am Bollwerksturm sowie Planung und Realisierung von zwei Gebäudekomplexen ( Nordbau und Südbau ) zu. W e i t e r e s B e r a t u n g s e r g e b n i s : 1. Die Verwaltung sagt zu, dem Gemeinderat die Entwurfsplanung nach 15 Absatz 2 Nr. 3 HOAI zur Entscheidung vorzulegen. 2. Weiter sagt die Verwaltung zu, dass der Haftungsausschluss der Stadt vertraglich geregelt wird, dass somit kein Anspruch aus dem Bebauungsplan abgeleitet werden - 5 -

6 kann, sollte der Städtebauliche Vertrag und der Grundstücksvertrag bzw. Tauschvertrag nicht zustande kommen. 3. Weiter verdeutlicht die Verwaltung, dass ein Rücktrittsrecht seitens der Stadt vertraglich geregelt wird, wenn die Planung nicht den Vorstellungen der Stadt entspricht Bebauungsplan 01A/26 Heilbronn, Am Bollwerksturm -Satzungsbeschluss- (Drucks. 128) 1. Die Anregungen gemäß dem beiliegenden Bericht über die Offenlage vom 9. Juni 2006 können nicht berücksichtigt werden. 2. Aufgrund des 10 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) und des 74 der Landesbauordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der Bebauungsplan 01A/26 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 01A/7, 01A/11, 02A/5, 02A/22 sowie der Ortsbausatzung von 1939 Am Bollwerksturm für den Bereich umgrenzt durch die Mannheimer Straße im Norden, das Hallenbad im Westen, die Zehentgasse im Süden und die neue Verlängerung der Gerberstraße im Osten nach dem Lageplan vom 23. Januar 2006 als Satzung beschlossen. Für den Bebauungsplan gelten - die Begründung vom 23. Januar 2006, - der Grünordnungsplan des Büros Regioplana, Mannheim vom 13. Januar 2006 und - die schalltechnische Untersuchung des Büros W&W Bauphysik, Schwaikheim vom 24. Februar

7 Bebauungsplan 22/17 Heilbronn, Südlich Kirschengartenstraße -Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Konzept- (Drucks. 125) 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans 22/17 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 22/3 und der Ortsbausatzung 1939 Südlich Kirschengartenstraße für die Flurstücke Nrn teilw., 2622/2, 2625/1 teilw. (Kirschengartenstraße) und teilw. (Binswanger Straße) wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 11. Mai 2006 umgrenzt. 2. Dem Konzept vom 11. Mai 2006 wird als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans zugestimmt. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Absatz 1 Baugesetzbuch wird durch eine zweiwöchige Offenlegung der Planunterlagen nach Ziffer 2. durchgeführt. 4. Die Verwaltung prüft, ob in dem Baugebiet Südlich Kirschengartenstraße die Nutzung von erneuerbaren Energien (Solarenergie, Erdwärme) in Kombination mit einem Blockheizkraftwerk möglich und sinnvoll ist Bebauungsplan 05/14a Heilbronn, Dittmarstraße 16 zur Änderung des Bebauungsplans 05/14 Heilbronn, An der Gutenbergstraße im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch -Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 143) 1. Dem Bebauungsplanentwurf 05/14a Heilbronn, Dittmarstraße 16, vom 29. Mai 2006 wird zugestimmt. 2. Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung vom 29. Mai 2006 werden der Anhörung im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß 13 Baugesetzbuch zu Grunde gelegt

8 Bebauungsplan 34/26 Heilbronn-Böckingen, Werbeanlagen nördlich der Großgartacher Straße -Satzungsbeschluss- (Drucks. 129) Aufgrund des 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und des 74 der Landesbauordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der Bebauungsplan 34/26 Heilbronn-Böckingen, zur Änderung der Bebauungspläne 33A/3, 33A/9, 33A/10, 34/IV, 34/3, 34/7, 34/15, 34/16, 34/21 sowie der Ortsbausatzung von 1939 Werbeanlagen nördlich der Großgartacher Straße mit folgender Umgrenzung: Im Norden Flurstück Nr (Heidelberger Str.) teilw. einschl.; Flurstück Nrn. 1583/2, 1582/2, 1582/4, 1545/5, 1543/3, 1543/2, 1543/1, 1532, 1532/2, 1528/7, 1529, 1529/1, 1528/1, 1528/6, 1272/3, 1272/1, 1275, 1275/1, 1275/2, 1275/3, 1257 und 1256 je einschl.; Flurstück Nr (Kastellstraße) je teilw. einschl.; Flurstück Nrn. 1289/1, 1289/2, 1289/3, 1289/6, 1289/7 je einschl. Im Osten Flurstück Nr (Wilhelm-Leuschner-Straße), Flurstück Nrn. 1247/2 und 1238/2 je einschl. Im Süden Flurstück Nrn. 1250/2, 1250/1, 1251, 1262/1, 1262/2, 1263, 1264, 1265, 1267/1, 1267/13, 1267/14, 1267/12, 1267, 1267/3, 1267/4, 1525/1 (Hans- Baldung-Straße), 1239, 2095/1 (Hans-Multscher-Straße), 2667, 2667/2, 2667/22, 2667/4, 2667/14, 2667/15, 2667/16, 2667/18, 2667/19, 2667/20, 2667/21, 2667/3, 2662, 1562 (Grünewaldstraße), 2667/5, 2667/12, 2667/6, 2668/1 und 2668 je einschl. Im Westen Flurstück Nrn. 2667/7, 2667/8, 1560/1, 1560/2, 1563/3, 1563/1, 1568/1, 1568/3, 1568 und 2661/1 je einschl. nach dem Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 16. Februar 2006 als Satzung beschlossen. Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 16. Februar

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