Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 17. April Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach
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- Andrea Martin
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1 Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 17. April Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach Bestellung eines Mitglieds für den Bezirksbeirat Klingenberg (Drucks. 107) Herr Oliver Frieß wird als Mitglied des Bezirksbeirats Klingenberg bestellt Änderung in der Besetzung des Verkehrsbeirats (Drucks. 85) 1. Als Mitglieder des Gesamtelternbeirats im Verkehrsbeirat werden folgende Personen bestellt: Mitglied Herr Fethi Akdogan, Sontheimer Straße 48 in Heilbronn, stellvertretendes Mitglied Herr Roland Gränitz, Franziska-Schmidt-Weg 1 in Heilbronn. 2. Als stellvertretendes Mitglied des Kreisseniorenrats im Verkehrsbeirat wird folgende Person bestellt: Herr Walter Heinle, Hetensbacher Straße 10 in Heilbronn Änderung in der Besetzung des Integrationsbeirats (Drucks. 86) 1. Anstelle von Herrn Murat Kus als ordentliches Mitglied im Integrationsbeirat wird Herr Dr. Bora Tuncer, Bismarckstraße 72/3, Heilbronn, ebenfalls aktiv im Turkish Round Table Club, bestellt
2 2. Anstelle von Herrn Coskun Bayrak und Herrn Ilyas Kaya, bisher persönliche Stellvertreter von Herrn Murat Kus und Herrn Sergej Gergert, werden Frau Angela Celozzi, Burenstraße 41, Heilbronn und Herr Sam Abdoulaye, Hartmann Weg 24, Heilbronn bestellt Ludwig-Pfau-Schule -Einrichtung einer Verbundschule in Form einer Grund- und Realschule- (Drucks. 97) Beschluss (1 Enthaltung): 1. Der Gemeinderat unterstützt das Anliegen der Ludwig-Pfau-Schule und der Dammrealschule, zum Schuljahr 2012/13 eine eigenständige Verbundschule zwischen Grund- und Realschule am Schulstandort Ludwig-Pfau-Schule einzurichten. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag an das Land Baden- Württemberg zu stellen. 3. Die Finanzpositionen des Unterabschnitts 2151 (Kombinierte Grund- und Realschule) sind entsprechend in die Deckungskreise der Unterabschnitte 2150 (Kombinierte Grund- und Hauptschulen) und 2210 (Realschulen) aufzunehmen Wilhelm-Maybach-Schule -Einrichtung eines sechsjährigen Technischen Gymnasiums- (Drucks. 98) 1. Der Gemeinderat unterstützt das Anliegen der Wilhelm-Maybach-Schule, zum Schuljahr 2013/14 ein sechsjähriges Technisches Gymnasium einzurichten. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag an das Land Baden- Württemberg zu stellen
3 Weiterentwicklung der Deutschorden-Grundschule Kirchhausen -Aufhebung des Sperrvermerks, Gesamtkosten und Baudurchführung- (Drucks. 90) Beschluss (1 Gegenstimme, 1 Enthaltung): 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Weiterentwicklung des Schulstandorts Deutschorden-Grundschule auf der Grundlage der im Sachverhalt der Gemeinderatsdrucksache Nr. 90 dargestellten Variante 1 Sanierung/Umnutzung im Bestand weiterzuführen. 2. Der Sperrvermerk im Haushaltsjahr 2012 bei Haushaltsstelle Sammelnachweis Gebäudeunterhaltung, Grundschulen - wird für den verbliebenen Teilbetrag von EUR aufgehoben und zur Umsetzung der in Ziffer 1 genannten Weiterentwicklung Deutschorden-Grundschule zweckgebunden verwendet. 3. Die Gesamtkosten für die im Sachverhalt der Gemeinderatsdrucksache Nr. 90 dargestellten Maßnahmen entsprechend Variante 1 in Höhe von EUR werden genehmigt. 4. Die Baudurchführung der Maßnahmen entsprechend Variante 1 wird genehmigt. Auf weitere Sachbeschlüsse wird verzichtet Württembergisches Kammerorchester -Übertragung der städtischen Zuschüsse auf die Stiftung sowie Betrauung der Stiftung- (Drucks. 96) 1. Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn genehmigt die anteilige Übertragung der für den Orchesterverein Heilbronn e. V. für den Betrieb des Württembergischen Kammerorchesters (WKO) bereitgestellten Haushaltsmittel (Zuschüsse) auf dessen neuen Rechtsträger, die Stiftung Württembergisches Kammerorchester. Maßgebender Zeitpunkt für die Übertragung ist der Übertragungsstichtag, zu dem die Trägerschaft des Württembergischen Kammerorchesters auf die Stiftung Württembergisches Kammerorchester übergeht. 2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, auf Basis der im Sachverhalt der Gemeinderatsdrucksache Nr. 96 dargestellten Eckdaten, die Betrauung der Stiftung Württembergisches Kammerorchester Heilbronn durch die Stadt Heilbronn vorzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu zum Übertragungsstichtag einen - 3 -
4 entsprechenden Bescheid an die Stiftung zu erlassen und ihr bekannt zu geben. Anpassungen/Änderungen, die nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind oder Anpassungen gemäß den Regelungen des europäischen oder nationalen Rechts nimmt der Oberbürgermeister im Rahmen seiner Zuständigkeit als Geschäft der laufenden Verwaltung selbständig vor. 3. Die Einhaltung der mit der Betrauung verbundenen Vorgaben durch die Stiftung, insbesondere die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß Artikel 5 bis 7 des Beschlusses der Kommission 2012/21/EU [Az.: K(2011)9404)] vom 20. Dezember 2011 (sog. Freistellungsbeschluss), lässt sich die Verwaltung jährlich durch eine Bestätigung des Rechnungsprüfungsamts der Stadt Heilbronn oder eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers testieren. Eine Kenntnisgabe erfolgt im Regelfall im Zuge des Geschäftsberichts über den Jahresabschluss. Die Verwaltung wird - bei Vorliegen einer mehr als 10 %igen Überkompensation - beauftragt, unverzüglich die unter Eckpunkt 5 Abs. 4 in der Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 96 genannten notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Die Betrauung erfolgt bis längstens dem 31. Dezember 2021; sie kann durch Beschlüsse der kommunalen Gremien jederzeit geändert oder widerrufen werden. 4. Die Betrauung des Orchestervereins Württembergisches Kammerorchester e. V., gemäß Bescheid vom 3. Dezember 2010, wird aufgehoben; die Aufhebung erfolgt zum Zeitpunkt des Übertragungsstichtags, gemäß vorstehend Ziffer 2 Satz Dieser Beschluss steht unter der Bedingung, dass die Stiftung vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt wird, und dass der Orchesterverein Heilbronn e. V. die Trägerschaft des WKO auf die Stiftung überträgt Theater Heilbronn, Sanierung Foyer und 1. Sanierungsabschnitt Gebäude -Entwurfsplanung, Kostenberechnung, Baudurchführung und Weiterbeauftragung der Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Investitionszuschuss- (Drucks. 94) Beschluss (6 Enthaltungen): 1. Die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung der K + H Architekten, Stuttgart vom 5. März 2012 für die Sanierung des Foyers und des 1. Sanierungsabschnitts Gebäude im Theater Heilbronn in Höhe von netto ,61 EUR 19 % MwSt ,16 EUR brutto ,77 EUR zur Aufrundung 5.840,23 EUR Gesamt ,00 EUR - 4 -
5 werden genehmigt. 2. Die Durchführung der Maßnahme wird genehmigt. 3. a) Die Weiterbeauftragung der Architekten K + H aus Stuttgart, mit einem voraussichtlichen Gesamthonorar in Höhe von netto ,27 EUR + 19 % MwSt ,73 EUR brutto ,00 EUR wird genehmigt. b) Die Weiterbeauftragung der Ingenieurgesellschaft für technische Gebäudeausrüstung Zimmermann und Becker aus Heilbronn, mit einem voraussichtlichen Gesamthonorar in Höhe von netto ,50 EUR + 19 % MwSt ,50 EUR brutto ,00 EUR wird genehmigt. 4. Zur Finanzierung dieser Maßnahme erhält das Theater im Haushaltsjahr 2012 einen Investitionszuschuss in Höhe von maximal EUR aus dem Kämmereihaushalt Vorstellung des Fußwegekonzepts (Drucks. 81) Der Gemeinderat nimmt von der Vorstellung des Fußwegekonzepts K e n n t n i s Beteiligung der Stadt Heilbronn an der Bürgerenergie Heilbronn GmbH & Co. KG (Drucks. 104) Beschluss (12 Gegenstimmen, 5 Enthaltungen): 1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der ZEAG die Bürgerenergie Heilbronn GmbH & Co. KG zu gründen. Modifizierend vom Beschluss des Gemeindera
6 tes vom 18. November 2010 (Punkt 1.7) werden die städtischen Dachflächen nicht allen Interessenten, sondern vorrangig der zu gründenden Bürgerenergie Heilbronn GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellt. 2. Die Stadt Heilbronn beteiligt sich mit einer Kapitaleinlage in Höhe von EUR als Gesellschafter [Kommanditistin] an der zu gründenden Bürgerenergie Heilbronn GmbH & Co. KG. 3. Folgende Dächer, für die mit der ZEAG Energie AG bereits in der Vergangenheit geschlossene Gestattungsverträge vorliegen, werden in die neu zu gründende Bürgerenergie Heilbronn GmbH & Co. KG überführt: Gerhart-Hauptmann-Schule, Mönchseegymnasium, Römerhalle und Neckarhalle 4. Folgende Dachflächen werden an die zu gründende Bürgerenergie Heilbronn GmbH & Co. KG zur Nutzung von Photovoltaik vermietet: Wilhelm-Maybach- Schule, Johann-Jakob-Widmann-Schule, Heinrich-von-Kleist-Halle, Paul-Meyle- Schule, Mensa des Justinus-Kerner-Gymnasiums und Betriebshof in der Austraße. 5. Die Einnahmen aus der Vermietung der unter Ziffern 3 und 4 aufgeführten städtischen Dachflächen werden ab 2012 über den Deckungsvermerk der Haushaltsstelle Klimaschutz zugeführt. 6. Im Haushaltsjahr 2011 wird bei Haushaltsstelle Klimaschutz - ein nicht bewirtschafteter Haushaltsausgaberest in Höhe von EUR vorab genehmigt. Ein Teil ( EUR) wird für die Beteiligungen der Bürgerenergie Heilbronn GmbH & Co. KG verwendet. Der Rest verbleibt auf der Haushaltsstelle Klimaschutz für die Verwendung von weiteren Klimaschutzmaßnahmen. 7. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben und alle Handlungen vorzunehmen, die für die Errichtung der Gesellschaft erforderlich und zweckmäßig sind. Ferner kann die Verwaltung den vorgelegten Entwurf des Gesellschaftsvertrags (Anlage 2 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 104) anpassen, soweit dies aus steuer-, handels-, kartell- oder kommunalrechtlichen sowie notariellen Gründen erforderlich sein sollte und dadurch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen bedingt sind. Die Verwaltung wird ermächtigt, als Geschäft der laufenden Verwaltung die notwendigen Anpassungen des Gesellschaftsvertrags in eigener Zuständigkeit vorzunehmen, die durch die Überlassung von Gesellschaftsanteilen an die noch zu gründende Bürgerenergiegenossenschaft Heilbronn mit Sitz in Heilbronn bedingt sind; dies gilt ferner für Anpassungen oder Änderungen, die nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind
7 Bebauungsplan 19/7 Heilbronn/Biberach/Horkheim, Wohlgelegen II -Entwurfsbeschluss- (Drucks. 87) Der Bebauungsplan 19/7 Heilbronn/Biberach/Horkheim zur Änderung der Bebauungspläne 19/4 und 113/5 Wohlgelegen II für die Flurstück Nrn: Geltungsbereich A: 1367, 1367/3, 1367/5, 1367/6 je teilweise einschließlich; 1367/7, 1367/8, 1367/9 und 1367/10 einschließlich auf Gemarkung Heilbronn, Geltungsbereich B: 1594, 2196, 2194 je einschließlich auf Gemarkung Horkheim, Geltungsbereich C: 499, 524 und 745 je teilweise einschließlich auf Gemarkung Biberach nach dem Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 1. Februar 2012 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan vom 1. Februar 2012 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 1. Februar 2012 mit Umweltbericht vom 1. Februar 2012 und der artenschutzrechtlichen Prüfung vom 1. Februar 2012 der Gestaltungsplan vom 1. Februar 2012 die schalltechnische Untersuchung des Büros Heine und Jud vom 25. Januar Bebauungsplan 21/12 Heilbronn, Eisbiegel -Entwurfsbeschluss- (Drucks. 77, 77 a) Der Bebauungsplan 21/12 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 21/1, 21/3 und 21/4 sowie der Ortsbausatzung 1939 Eisbiegel für die Flurstück Nrn. 1511/1 teilweise, 1511/4, 1511/12 bis /14, 1511/16, 1511/20, 1511/21, 1511/23, 1511/25 teilweise, 1511/26, 1511/27, 1514, 1516, 1517, 1524 (Benzstraße), 1529, 1795 teilweise (Lichtenbergerstraße), 1847, 1848/1, 1848/2 (Lichtenbergerstraße),
8 (Lichtenbergerstraße), 1854/2, 1854/5, 1854/6, 1858, 1860, 1860/1, 1860/3 bis /6, 1861, 1864 teilweise (Dieselstraße), 1870 und 1871 nach dem Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 22. März 2012 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Maßgebend ist der im Lageplan vom 22. März 2012 dargestellte Entwurf mit den im Textteil enthaltenen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 22. März 2012 mit Umweltbericht des Grünflächenamts vom 30. August Vorhabenbezogener Bebauungsplan 08B/31 Heilbronn, Weststraße 52 -Satzungsbeschluss- (Drucks. 95) Aufgrund der 10 und 13 a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan 08B/31 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 08B/17 im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB Weststraße 52 für die Flurstück Nrn. 1095, 1095/1, 1095/2 und 1096 nach dem Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 16. November 2011 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen und dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 14. November 2011 als Satzung beschlossen. Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 16. November Rechnungsabschluss Bildung von Haushaltsresten, Behandlung der Rücklagen und Mittelbewilligungen- (Drucks. 103) 1. Zum Ende des Haushaltsjahres 2011 werden festgesetzt: - Im Verwaltungshaushalt bewirtschaftete Haushaltsausgabereste ohne Übertragbarkeitsvermerk nach Anlage 1, Spalte 4 mit EUR
9 - Im Verwaltungshaushalt nicht bewirtschaftete Haushaltsausgabereste ohne Übertragbarkeitsvermerk nach Anlage 1, Spalte 5 mit nach Anlage 1, Spalte 6 mit - Im Vermögenshaushalt nicht bewirtschaftete Haushaltsausgabereste mit mehr als EUR im Einzelfall nach Anlage 2, Spalte 6 mit EUR EUR EUR 2. Die Rücklagen werden unter Berücksichtigung der Entnahmen aus den Teilrücklagen ca. 26,9 Millionen EUR zugeführt. 3. Bei Haushaltsstelle Allgemeine Finanzwirtschaft, Finanzausgleichsumlage - wird im Haushaltsjahr 2011 eine überplanmäßige Ausgabe mit EUR genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle Allgemeine Finanzwirtschaft, Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft - in gleicher Höhe. 4. Bei Haushaltsstelle Kindergärten, Bauliche Verbesserungen - wird im Haushaltsjahr 2011 eine weitere überplanmäßige Ausgabe mit EUR (insgesamt EUR) genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Wenigerausgaben in gleicher Höhe bei Haushaltsstelle Kindergärten, Erweiterung Helmholtzstraße Bei Haushaltsstelle Krankenhäuser, Modernisierung Gesundbrunnen - wird im Haushaltsjahr 2012 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von EUR genehmigt. Die Deckung erfolgt aus dem hierfür gebundenen Teil der Allgemeinen Rücklage (Haushaltsstelle ). 6. Im Übrigen Kenntnisnahme Bürgerbefragung Bundesgartenschau 2019/Neckarbogen -Bericht- Der Gemeinderat nimmt vom Bericht über die Bürgerbefragung Bundesgartenschau 2019/Neckarbogen K e n n t n i s
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