Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 14. Juni Vorsitz Oberbürgermeister Mergel

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1 Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 14. Juni Vorsitz Oberbürgermeister Mergel Ausscheiden von Herrn Stadtrat Thomas Strobl aus dem Gemeinderat (Drucks. 163) Es wird festgestellt, dass durch die Ernennung von Herrn Thomas Strobl zum Innenminister des Landes Baden-Württemberg mit Wirkung vom 12. Mai 2016 gemäß 16 Absatz 1 der Gemeindeordnung ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Stadt Heilbronn vorliegt Nachrücken von Herrn Uwe Mettendorf in den Gemeinderat -Nichtvorliegen von Hinderungsgründen- (Drucks. 164) Der Gemeinderat nimmt davon K e n n t n i s, dass für den Eintritt von Herrn Uwe Mettendorf in den Gemeinderat keine Hinderungsgründe vorliegen Nachrücken von Herrn Uwe Mettendorf in den Gemeinderat -Verpflichtung- Herr OBM M e r g e l des Gemeinderats. verpflichtet Herrn Uwe Mettendorf als neu gewähltes Mitglied - 1 -

2 Ausscheiden von Frau Stadträtin Helga Drauz aus dem Gemeinderat -Anerkennung von Hinderungsgründen- (Drucks. 168) Der von Frau Stadträtin Helga Drauz angegebene wichtige Grund für das Ausscheiden aus dem Gemeinderat wird anerkannt. Sie scheidet mit der Anerkennung des wichtigen Grunds aus dem Gemeinderat aus Ausscheiden von Frau Stadträtin Helga Drauz aus dem Gemeinderat -Verabschiedung- Herr OBM M e r g e l verabschiedet das aus dem Gemeinderat ausgeschiedene Mitglied, Frau Helga Drauz Nachrücken von Frau Roswitha Löffler in den Gemeinderat -Anerkennung von Hinderungsgründen- (Drucks. 175) Die von Frau Roswitha Löffler angegebenen wichtigen Gründe für das Ablehnen der ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadträtin werden anerkannt Nachrücken von Herrn Dr. Albrecht Merkt in den Gemeinderat -Nichtvorliegen von Hinderungsgründen- (Drucks. 176) Der Gemeinderat nimmt davon K e n n t n i s, dass für den Eintritt von Herrn Dr. Albrecht Merkt in den Gemeinderat keine Hinderungsgründe vorliegen

3 Nachrücken von Herrn Dr. Albrecht Merkt in den Gemeinderat -Verpflichtung- Herr OBM M e r g e l verpflichtet Herrn Dr. Albrecht Merkt als neu gewähltes Mitglied des Gemeinderats Änderung in der Besetzung von Ausschüssen und Beiräten (Drucks. 178) 1. Der Verwaltungsausschuss, der Bau- und Umweltausschuss, der Betriebsausschuss Entsorgung, der Wirtschaftsausschuss, der Umlegungsausschuss, der Jugendhilfeausschuss, der Kulturausschuss, der Sozialausschuss, der Sportausschuss sowie der Beirat für Partizipation und Integration, der Bildungsbeirat und der Verkehrsbeirat werden in der Weise neu gebildet, dass im Wege der Einigung alle Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder mit Ausnahme der zu ersetzenden entsprechend Antragsziffer 2 wieder bestellt werden. 2. In die unter Ziffer 1 aufgeführten Gremien werden folgende von der Fraktion der CDU benannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zugewählt: Verwaltungsausschuss Herr Dr. Albrecht Merkt anstelle von Herrn Thomas Strobl Herr Uwe Mettendorf anstelle von Frau Helga Drauz Bau- und Umweltausschuss Herr Uwe Mettendorf anstelle von Frau Helga Drauz Herr Dr. Albrecht Merkt anstelle von Herrn Thomas Strobl Betriebsausschuss Entsorgung Herr Uwe Mettendorf anstelle von Frau Helga Drauz Herr Dr. Albrecht Merkt anstelle von Herrn Thomas Strobl Wirtschaftsausschuss - 3 -

4 Umlegungsausschuss Herr Thomas Randecker anstelle von Frau Helga Drauz Herr Dr. Albrecht Merkt anstelle von Herrn Thomas Randecker Jugendhilfeausschuss Herr Uwe Mettendorf anstelle von Herrn Karl-Heinz Kübler Herr Karl-Heinz Kübler anstelle von Herrn Thomas Strobl Kulturausschuss Sozialausschuss Herr Prof. Dr. Joachim Cyran anstelle von Frau Helga Drauz Herr Dr. Albrecht Merkt anstelle von Herrn Prof. Dr. Joachim Cyran Sportausschuss Beirat für Partizipation und Integration Herr Dr. Albrecht Merkt anstelle von Herrn Karl-Heinz Kübler Herr Karl-Heinz Kübler anstelle von Frau Helga Drauz Bildungsbeirat - 4 -

5 Verkehrsbeirat stv. Mitglied Herr Uwe Mettendorf anstelle von Frau Gisela Käfer Frau Gisela Käfer anstelle von Herrn Thomas Strobl 3. Die vorgenannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden durch Wahl widerruflich bestellt. 4. Das Ausschussmitglied wird bei Verhinderung durch das von der Fraktion jeweils benannte stellvertretende Mitglied vertreten (persönliche Stellvertretung). Ist dieses verhindert, wird das ordentliche Mitglied durch ein anderes, von der Fraktion benanntes, stellvertretendes Mitglied vertreten (Reihenfolgestellvertretung) Neubesetzung in den Ausschüssen städtischer Beteiligungen (Drucks. 179) 1. Der Vertreter der Stadt in der der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heilbronn GmbH wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heilbronn GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbHG) das Folgende zu beschließen: Der Vertreter der Stadtwerke Heilbronn GmbH in der Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft Stadt Heilbronn mbh wird angewiesen, a) die Berufung von Herrn Strobl als Mitglied des Aufsichtsrats der Beteiligungsgesellschaft Stadt Heilbronn mbh nach 8 (3) lit. a) Satz 2 Gesellschaftsvertrag zu widerrufen. b) Herrn Stadtrat Dr. Merkt aus der Mitte des Gemeinderats für die restliche Amtsdauer als Mitglied des Aufsichtsrats der Beteiligungsgesellschaft Heilbronn mbh zu berufen. 2. Für die Trägerversammlung der Kreissparkasse Heilbronn wird zur Bestellung als weiteres ordentliches Mitglied des Verwaltungsrats der Kreissparkasse Heilbronn anstelle von Herrn Strobl Frau Stadträtin Käfer und als weiteres stellvertretendes Mitglied für Frau Stadträtin Käfer Herr Stadtrat Heinrich vorgeschlagen. 3. Der Vertreter der Stadt Heilbronn in der Gesellschafterversammlung der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH für die restliche Amtsdauer anstelle von Frau Stadträtin Drauz Herrn Stadtrat Aurich zur Wahl als ordentliches Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen

6 4. Der Gesellschafter Stadt Heilbronn entsendet aus der Mitte des Gemeinderats für die restliche Amtsdauer anstelle von Frau Stadträtin Drauz Herrn Stadtrat Aurich als ordentliches Mitglied in den Aufsichtsrat der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH. 5. Der Gesellschafter Stadt Heilbronn entsendet aus der Mitte des Gemeinderats für die restliche Amtsdauer anstelle von Frau Stadträtin Drauz Herrn Stadtrat Randecker als stellvertretendes Mitglied für Herrn Stadtrat Prof. Dr. Cyran in den Aufsichtsrat der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH. 6. Der Gesellschafter Stadt Heilbronn entsendet aus der Mitte des Gemeinderats für die restliche Amtsdauer anstelle von Frau Stadträtin Drauz Herrn Stadtrat Randecker als stellvertretendes Mitglied für Herrn Stadtrat Prof. Dr. Cyran in den Aufsichtsrat der Regionale Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH. 7. Die Wahl/Entsendung durch den Gemeinderat erfolgt unter der Voraussetzung, dass die vorgeschlagenen Personen eine Verpflichtungserklärung im Sinne der vom Gemeinderat getroffenen Regelung unterzeichnen Neubesetzung im Stiftungsrat der Heilbronner Bürgerstiftung (Drucks. 180) 1. Herr Stadtrat Alexander Throm wird aus der Mitte des Gemeinderats in den Stiftungsrat der Heilbronner Bürgerstiftung als Nachfolger von Herrn Innenminister Thomas Strobl gewählt. 2. Die Wahl aus der Mitte des Gemeinderats erfolgt unter der Voraussetzung, dass die zu entsendende Person eine Verpflichtungserklärung im Sinne der vom Gemeinderat getroffenen Regelung unterzeichnet

7 Neufassung der Satzung über die Kostenersatzpflicht für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Heilbronn (Drucks. 149) Die der Gemeinderatsdrucksache als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung über die Kostenersatzpflicht für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Heilbronn wird in der vorliegenden Fassung beschlossen Neubau Kindergarten Sontheim, Robert-Bosch-Straße -Entwurfsplanung, Kostenberechnung und überplanmäßige Mittelbereitstellung sowie Beauftragung eines Architekturbüros zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft und Erhöhung der Auftragssumme für die Arge Bader / Trunzler Architekten- (Drucks. 119) 1. Die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung der Arge Bader/TSP Architekten vom 1. Mai 2016 wird genehmigt: netto EUR + 19% MwSt EUR brutto EUR zur Rundung EUR Gesamtsumme EUR Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungs- und Ausführungsplanung in ihrer Zuständigkeit zu vergeben, die Vergabe der Bauarbeiten vorzubereiten sowie vorbehaltlich der erforderlichen Mittelbereitstellung Angebote zur Durchführung der Arbeiten einzuholen. 2. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im THH 75 (Gebäude) bei der Auftragsgruppe (Kindergärten) unter der lfd. Nr. 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) beim Sachkonto (Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen) und dem Investitionsauftrag I (KITA Sontheim). Eine überplanmäßige Ausgabe zur Restfinanzierung in Höhe von wird genehmigt. Die Deckung von EUR erfolgt durch Einsparungen in gleicher Höhe bei Investitionsauftrag I (Gemeindehalle Frankenbach) [Haushaltsplan 2015/2016, Seite 554], und durch die Verfügungsreserve im Rahmen der Ermächtigungreste aus

8 3. Die stufenweise Beauftragung des Büro TSP Architekten, Badstraße 5a, D Gernsbach zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft mit dem Büro Bernardo Bader Architekten, Steinebach11, A-6850 Dornbirn, wird genehmigt. 4. Die Honorarerhöhung für die Arbeitsgemeinschaft Büro Bernardo Bader Architekten und Büro TSP Architekten wird genehmigt. Bisher genehmigt: ( , GR-Drucks. Nr. 254) Honorarerhöhung um: Voraussichtliche Honorarhöhe nach Erhöhung: Netto ,12 EUR ,18 EUR ,30 EUR + 19 % MwSt ,88 EUR ,82 EUR ,70 EUR Brutto ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR Änderung des Bebauungsplans 35/12 Heilbronn-Böckingen, Wohngebiet am Gesundbrunnen (Drucks. 137) Beschluss (20 Jastimmen, 18 Gegenstimmen): Der Bebauungsplan 35/12 Wohngebiet am Gesundbrunnen wird dahingehend geändert, dass der Bau von Dachgauben zur Schaffung weiteren Wohnraums möglich wird Bebauungsplan 09B/25 Heilbronn, Austraße 34 -Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 147) 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans 09B/25 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 09B/9 sowie der Ortsbausatzung 1939 im beschleunigten Verfahren nach 13 a des Baugesetzbuchs Austraße 34 für das Flurstück Nr wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 8. April 2016 umgrenzt

9 2. Dem Bebauungsplan 09B/25 Heilbronn, Austraße 34, vom 8. April 2016 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan vom 8. April 2016 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 8. April Bebauungsplan 49B/40 Heilbronn-Sontheim, Flurstück Nr. 3495, Robert-Bosch-Straße -Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 140) 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans 49B/40 Heilbronn-Sontheim zur Änderung des Bebauungsplans 49B/3 im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch Flurstück Nr. 3495, Robert-Bosch-Straße für das Flurstück Nr wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 22. April 2016 umgrenzt. 2. Dem Bebauungsplan 49B/40 vom 22. April 2016 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 22. April 2016 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 22. April 2016 und der Gestaltungsplan vom 22. April Vorhabenbezogener Bebauungsplan 07A/38 Heilbronn, Rosenbergstraße 12 und 14 -Satzungsbeschluss - (Drucks. 151) Beschluss (1 Gegenstimme): Aufgrund der 10 und 13 a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581), wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan 07A/38 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 07A/26 im beschleunigten - 9 -

10 Verfahren nach 13 a BauGB Rosenbergstraße 12 und 14 für das Flurstück Nr. 736 als Satzung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan vom 25. Januar 2016 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 28. September Für den Bebauungsplan gelten die Verschattungsstudie des Büros Ökoplana vom 30. September 2015 und die Begründung vom 25. Januar Bebauungsplan 33A/12 Heilbronn-Böckingen, Kindertagesstätte Blumenstraße -Satzungsbeschluss- (Drucks. 152) Aufgrund der 10 und 13 a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548), und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358), geändert durch Gesetz vom 11. November 2014 (GBl. S. 501), in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der Bebauungsplan 33A/12 Heilbronn-Böckingen zur Änderung des Bebauungsplans 33A/8 sowie der Ortsbausatzung 1939 im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB Kindertagesstätte Blumenstraße für die Flurstücke Nrn. 2669/1 (tw.), 2681/1, 2681/3, 2682/1 und 2682/2 als Satzung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 12. Mai 2016 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 15. Januar 2016 sowie der Gestaltungsplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 30. Oktober 2015, die schalltechnische Untersuchung vom 6. Juli 2015 des Ingenieurbüros Heine + Jud aus Stuttgart und die artenschutzrechtliche Vorprüfung vom September 2015 des Büros Zieger + Machauer aus Oberhausen-Rheinhausen Bebauungsplan 112/12 Heilbronn-Biberach, Brunnenstraße/ Wilhelm-Flinspach-Straße -Satzungsbeschluss- (Drucks. 135)

11 Aufgrund der 10 und 13 a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548), und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358), geändert durch Gesetz vom 11. November 2014 (GBl. S. 501), in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der Bebauungsplan 112/12 Heilbronn-Biberach zur Änderung des Bebauungsplans 112/10 im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB Brunnenstraße / Wilhelm-Flinspach-Straße für die Flurstücke Nrn. 6389, 6389/2, 6389/3, 6389/4 und 6389/5 als Satzung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 12. Mai 2016 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 12. Mai 2016, der Gestaltungsplan vom 15. April 2015 sowie die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros Heine+Jud vom 23. Oktober 2006 und die Bestätigung der weiteren Gültigkeit des Gutachtens vom 23. April

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