Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 4. Mai Vorsitz Oberbürgermeister Mergel

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1 Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 4. Mai Vorsitz Oberbürgermeister Mergel Verkehrslösung Sonnenbrunnen -Nachträgliche überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr (Drucks. 101) Ergebnis: Die Drucksache Nr. 101 wird zur Beratung und Beschlussfassung in die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderats am heutigen Tag verwiesen Bildung des Inklusionsbeirats (Drucks. 77, 77 a) 1. Der Inklusionsbeirat wird aus der Mitte des Gemeinderats wie folgt besetzt: Mitglieder: CDU Stadtrat Dr. Albrecht Merkt Stadtrat Uwe Mettendorf SPD Stadträtin Marianne Kugler-Wendt Stadträtin Tanja Sagasser-Beil stellvertretende Mitglieder: Stadtrat Thomas Aurich Stadtrat Prof. Dr. Joachim Cyran Stadtrat Klaus Hackert Stadtrat Andreas Heinrich Stadtrat Alban Hornung Stadträtin Gisela Käfer Stadtrat Karl-Heinz Kübler Stadtrat Wolfgang Palm Stadtrat Thomas Randecker Stadtrat Alexander Throm Stadträtin Dr. Anna Christ-Friedrich Stadtrat Prof. Dr. Reinhard Hackenberg Stadtrat Rainer Hinderer Stadtrat Gerd Kempf Stadtrat Erhard Mayer Stadtrat Harald Pfeifer Stadtrat Markus Scheffler Stadtrat Herbert Tabler

2 FWV Stadträtin Bettina Koehnle Stadtrat Herbert Burkhardt Stadtrat Heiner Dörner Stadtrat Eugen Gall Stadtrat Malte Höch Stadtrat Fritz Kropp GRÜNE Stadträtin Susanne Bay Stadträtin Eva Luderer Stadtrat Alexander Habermeier Stadtrat Karl-Heinz Kimmerle Stadtrat Wolf Theilacker FDP Stadträtin Sylvia Dörr Stadtrat Gottfried Friz Stadtrat Michael Link Stadtrat Nico Weinmann 2. Wenn ein Mitglied nicht zur Inklusionsbeiratssitzung kommen kann, muss der Stellvertreter zur Sitzung gehen. Das nennt sich persönliche Stellvertretung. Die Mitglieder aus dem Gemeinderat haben viele Stellvertreter. Die Reihenfolge der Stellvertreter ist nach dem ABC sortiert. Das nennt sich Reihenfolgestellvertretung Änderung in der Besetzung des Sozialausschusses (Drucks. 108) Frau Dagmar Hellwich, Raidweg 40, Heilbronn wird als Nachfolgerin von Frau Severin Blasmann als sachkundige Einwohnerin zum Mitglied in den Sozialausschuss widerruflich bestellt. Frau Severin Blasmann wird als deren Stellvertreterin für den Sozialausschuss widerruflich bestellt Regionale Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH -Austritt des Hohenlohekreises- (Drucks. 86, 86 a) 1. Der Gemeinderat stimmt dem Kauf des Geschäftsanteils von EUR an der Regionale Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH (RGHF) vom Hohenlohekreis durch die Stadt Heilbronn zu und ermächtigt Herrn Oberbürgermeister Mergel den der Anlage 4 beigefügten RGHF-Kauf- und Abtretungsvertrag (RGHF- Anteilskaufvertrag) zur Übertragung der Gesellschafteranteile an der Regionale - 2 -

3 Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH zwischen der Stadt Heilbronn, dem Landkreis Heilbronn und dem Hohenlohekreis abzuschließen. 2. Im Teilhaushalt 90 (Allgemeine Finanzwirtschaft) beim Investitionsauftrag I (RGHF, Erwerb von Beteiligungen) im Profitcenter (Krankenhäuser) und dem Sachkonto Auszahlungen für den Erwerb von Beteiligungen wird im Haushaltsjahr 2017 eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von EUR genehmigt. Die Deckung in Höhe von EUR erfolgt im Teilhaushalt 90 (Allgemeine Finanzwirtschaft) bei der Profitcentergruppe PC_GR_90_2 (Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft) unter der lfd. Nr. 17 (Sonstige Ordentliche Aufwendungen) beim Sachkonto (Deckungsreserve) und der Kostenstelle (Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft). 3. Der Gemeinderat ermächtigt Herrn Oberbürgermeister Mergel, den Vertrag zur Weiterentwicklung der RGHF und der Hohenloher Krankenhaus ggmbh (Anlage 4 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 86 a) für die Stadt Heilbronn abzuschließen, bzw. den diesbezüglichen Beschlüssen in den Gesellschafterversammlungen der Regionale Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH und der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH als Gesellschaftervertreter der Stadt Heilbronn zuzustimmen. Ferner wird Herr Oberbürgermeister Mergel ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der RGHF die hierzu notwendigen Weisungen nach 11, Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags an die Geschäftsführung der RGHF als Gesellschaftsvertreter in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften zu erteilen. Zu Änderungen der Vereinbarungen, die nicht von substantieller Art sind, wird Herr Oberbürgermeister Mergel ermächtigt. 4. Herr Oberbürgermeister Mergel wird ermächtigt, den in Anlage 5 (zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 86 a) dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Regionale Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft zuzustimmen. 5. Herr Oberbürgermeister Mergel wird ermächtigt, die notwendigen Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der Vorhaben, insbesondere zur Verhandlung der maßgeblichen Verträge - Änderung der Gesellschaftsverträge und des Konsortialvertrags - für die Stadt Heilbronn und als Vertreter des Gesellschafters Stadt Heilbronn, durchzuführen

4 SLK-Kliniken Heilbronn GmbH -Sachstandsbericht zu den Strukturveränderungen in Brackenheim und Möckmühl- (Drucks. 87) Der Gemeinderat nimmt vom Sachstandsbericht zu den Strukturveränderungen der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH in Brackenheim und Möckmühl K e n n t n i s Südwestdeutsche Salzwerke AG -Jahresabschluss 2016 und Hauptversammlung- (Drucks. 114) Beschluss (1 Enthaltung): Der Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung wird ermächtigt, folgenden Punkten der Tagesordnung zuzustimmen: 1.1 Aus dem Bilanzgewinn der Südwestdeutsche Salzwerke AG für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von ,55 EUR eine Dividende von 1,60 EUR je Stückaktie, insgesamt ,00 EUR, auszuschütten, den Betrag von ,00 EUR in andere Gewinnrücklagen einzustellen und den verbleibenden Betrag von ,55 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. 1.2 Für das Geschäftsjahr dem Vorstand dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. 1.3 Bestellung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfergesellschaft, Frankfurt am Main, zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wie unter Punkt 6 der Tagesordnung der Einladung zur Hauptversammlung dargestellt. 2. Der Vertreter der Stadtwerke Heilbronn GmbH wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft Stadt Heilbronn mbh nach 8 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen, dass die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft Stadt Heilbronn mbh in der Hauptversammlung der Südwestdeutsche Salzwerke AG am 30. Mai 2017 das Stimmrecht - 1 -

5 hinsichtlich der Gegenstände der Tagesordnung wie unter den Ziffern 1.1 bis 1.4 dieser Drucksache dargestellt ausübt Feststellung des Jahresabschlusses 2015 (Drucks. 96) Der Gemeinderat nimmt vom Rechenschaftsbericht der Stadtkämmerei und vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts K e n n t n i s. Beschluss (1 Enthaltung): 1. Der Jahresabschluss 2015 (Jahresabschluss zum ) der Stadt Heilbronn wird nach 95b Abs. 1 GemO wie folgt festgestellt: 1.1 Ergebnisrechnung Ergebnis 2015 in EUR Ordentliche Erträge ,53 Ordentliche Aufwendungen ,77 Ordentliches Ergebnis ,76 außerordentliche Erträge ,64 außerordentliche Aufwendungen ,27 Sonderergebnis ,63 Gesamtergebnis , Finanzrechnung Ergebnis 2015 in EUR Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,57 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,92 Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf des Ergebnishaushaltes ,65 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ,63 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ,25 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit ,62 Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf ,03 Einzahlungen aus Aufnahme von Krediten 0,00-5 -

6 Auszahlungen aus Aufnahme von Krediten ,04 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit ,04 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen , ,67 Anfangsbestand an Zahlungsmittel ,83 Veränderung Zahlungsmittelbestand ,66 Endbestand an Zahlungsmittel , Vermögensrechnung Ergebnis 2015 in EUR Summe Akiva ,37 Immaterielles Vermögen ,50 Sachvermögen ,15 Finanzvermögen ,03 Abgrenzungsposten ,69 Nettoposition 0,00 Summe Passiva ,37 Kapitalposition ,08 - davon Basiskapital ,86 - davon Rücklagen ,22 - davon Fehlbetrag ordentliches Ergebnis 0,00 Sonderposten ,20 Rückstellungen ,31 Verbindlichkeiten ,83 - davon Verb. aus Kreditaufnahmen ,77 Passive Rechnungsabgrenzung , Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen ( 49 Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 36 GemHVO). Die Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses wird entsprechend Anlage 6 zum Rechenschaftsbericht der Stadt Heilbronn zum Jahresabschluss 2015 festgestellt. 2. Nachträgliche Genehmigungen 2.1 Nachträgliche Genehmigung eines Ermächtigungsrestes beim Investitionsauftrag I (Westrandstraße, Anbindung Betriebsstätte DB) und dem Sach

7 konto (Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen) in Höhe von EUR. 2.2 Nachträgliche Genehmigung eines Ermächtigungsrestes bei der Kostenstelle (Altlastensanierung) und dem Sachkonto (Betriebsaufwand) in Höhe von EUR. 2.3 Nachträgliche Genehmigung eines Ermächtigungsrestes beim Investitionsauftrag I (Theater, Investitionszuschüsse) und dem Sachkonto (Investitionszuschuss an verbundene Unternehmen, Beteiligungen) in Höhe von EUR. 2.4 Nachträgliche Genehmigung eines Ermächtigungsrestes beim Investitionsauftrag I (gew. Investitionszuschüsse Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung) und dem Sachkonto (Investitionszuschuss an übrigen Bereich) in Höhe von EUR Rechnungsabschluss Bildung von Ermächtigungsresten- (Drucks. 97, 97 a) Der Gemeinderat nimmt von den Ziffern 1. c) und 1. e) des Antrags in Gemeinderatsdrucksache Nr. 97 a K e n n t n i s. Beschluss (1 Enthaltung): 1. Zum Ende des Haushaltsjahrs 2016 werden Ermächtigungsreste in Höhe von insgesamt EUR wie folgt festgesetzt: Ermächtigungsreste im Ergebnishaushalt von insgesamt EUR a) Verfügungsreserve im Ergebnishaushalt EUR b) Verpflichtungsreserve im Ergebnishaushalt EUR Ermächtigungsreste bei den Investitionen von insgesamt EUR c) Verfügungsreserve bei den Investitionen (bis EUR) EUR d) Verfügungsreserve bei den Investitionen (ab EUR) EUR e) Verpflichtungsreserve bei den Investitionen EUR 2. Der Gemeinderat beschließt die Ziffern 1a, 1b, und 1d, sofern er diese nicht bereits vorab genehmigt hat

8 Umsetzung der Schulentwicklungsplanung; Umzug der Fritz-Ulrich- Gemeinschaftsschule an den Standort Gerhart-Hauptmann-Schule -Umbau für die Gemeinschaftsschule und Neubau Grundschule- (Drucks. 90) Der Gemeinderat nimmt vom Bericht zum moderierten Beteiligungsprozess zur Umsetzung der Schulentwicklungsmaßnahme Umzug der Fritz-Ulrich-Schule an den Standort Gerhart-Hauptmann-Schule und Neubau einer vierzügigen Grundschule Gerhart- Hauptmann-Schule, von der Stellung von zwei Containerklassen der Fritz-Ulrich-Schule an der Wartbergschule zur vorübergehenden Raumlösung für die Aufnahme der Werkrealschulklassen der Gerhart-Hauptmann-Schule sowie von der Verwertung des Grundstücks Fritz-Ulrich-Schule K e n n t n i s. 1. Die Umsetzung von Sofortmaßnahmen am Hauptgebäude der Gerhart- Hauptmann-Schule zur Aufnahme der Fritz-Ulrich-Gemeinschaftsschule wird genehmigt. Dies umfasst: - Die Einrichtung von zwei naturwissenschaftlichen Räumen mit jeweils einem Vorbereitungsraum im 2. Obergeschoss - Den Rückbau von Zwischenwänden zur Einrichtung von zwei Klassenräumen im 1. Obergeschoss Vorprojektbeschluss 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, Verhandlungen zur Anmietung von Räumlichkeiten für die Schulnutzung (circa 12 Klassenzimmer) während der Interims- und Bauzeit zu führen. Die auf dem Gelände der Fritz-Ulrich-Schule vorhandenen Klassencontainer werden an den Schulstandort Gerhart-Hauptmann-Schule umgesetzt. Vorprojekt-Entwurfs- und Baubeschluss 3. Die Durchführung von europaweiten Verhandlungsverfahren gemäß VgV, für Umbau und Sanierung einschließlich Brandschutzmaßnahmen sowie die Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Bestandsgebäude der Gerhart-Hauptmann- Schule, zur Vergabe der Architekten- und Fachingenieurleistungen auf Grundlage der Machbarkeitsstudie 2017 wird genehmigt. Grundlage ist das beigefügte Raumprogramm und der im Sachverhalt der Gemeinderatsdrucksache Nr. 90 dargestellte Kostenrahmen. Vorprojektbeschluss 4. Die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens für den Neubau einer vierzügigen Grundschule Gerhart-Hauptmann-Schule auf dem Grundstück Karlstraße , Flurstück Nr (derzeitiges Pavillongrundstück) wird genehmigt

9 Grundlage ist das beigefügte Raumprogramm und der im Sachverhalt dargestellte Kostenrahmen. Vorprojektbeschluss Austausch Niederspannungshauptverteiler beim Theater -Überplanmäßige Mittelbereitstellung, Kostenanschlag und Baubeschluss- (Drucks. 122) Genehmigung 1. einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung 2. des Kostenanschlags unter Vorbehalt der Submissionsergebnisse 3. des Baubeschlusses 4. Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe im städtischen Haushalt zu 1: Mittel laut Erhöhung Auftragssumme Wirtschaftsplan netto ,23 EUR ,17 EUR ,40 EUR 19 % MwSt ,77 EUR 9.579,83 EUR ,60 EUR brutto ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR zu 2: Dem Kostenanschlag in Höhe von ,00 Euro wird zugestimmt. zu 3: Der Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung wird zugestimmt. Zu 4: Im städtischen Haushalt wird eine außerplanmäßige Ausgabe im Teilhaushalt 90 beim Investitionsauftrag I (Theater, Investitionszuschüsse) in Höhe von EUR genehmigt. Die Deckung erfolgt aus der Deckungsreserve

10 Freiraumplanung zur Entwicklung des Stadtgartens im Zusammenhang mit dem geplanten Hotelneubau -Ergebnis der Mehrfachbeauftragung- (Drucks. 100) Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung zur Entwicklung des Stadtgartens zur K e n n t n i s Bebauungsplan 08B/36 Heilbronn, Vergnügungsstätten/Wettbüros Bahnhofsvorstadt -Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 103) Die Aufstellung des Bebauungsplans 08B/36 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 08A/2, 08A/3, 18A/1, 18A/2, 18A/3, 18A/4, 18A/5, 18A/6, 18A/7, 18A/13, 08B/1, 08B/2, 08B/3, 08B/S1, 08B/S2, 08B/S3, 08B/5, 08B/7, 08B/8, 08B/9, 08B/10, 08B/14, 08B/15, 08B/17, 08B/17a, 08B/22, 08B/25, 08B/28, 08B/29, 08B/30, 08B/31, 08B/32, 08B/33 Vergnügungsstätten/Wettbüros Bahnhofsvorstadt für das Gebiet zwischen der Badstraße im Osten, der nördlichen Straßenrandbebauung der Bahnhofsstraße im Norden, der Theresienstraße im Westen sowie der Karlsruher Straße / Weststraße im Süden wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 20. März 2017 umgrenzt Bebauungsplan 07B/13 Heilbronn, Südstraße Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 115) Die Aufstellung des Bebauungsplans 07B/13 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 07A/12, 07A/25 und 07B/9 Südstraße für die Flurstücke Nrn. 4782, 4784, 4786, 4788 und 4798, sowie 4776 (teilweise) und 4804 teilweise wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 6. April 2017 umgrenzt

11 Bebauungsplan 18A/15 Heilbronn, Bahnhofstraße Flurstück Nr Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Konzept- (Drucks. 31) Beschluss (1 Enthaltung): 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans 18A/15 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 18A/6 im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch Bahnhofstraße Flurstück Nr für das Flurstück Nr wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Gestaltungsplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 13. Januar 2017 umgrenzt. 2. Dem Konzept des Bebauungsplans 18A/15 Heilbronn Bahnhofstraße Flurstück Nr vom 13. Januar 2017 wird als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Träger und die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans zugestimmt Bebauungsplan 06B/21 Heilbronn, Südbahnhof 3. Änderung -Satzungsbeschluss- (Drucks. 112) Beschluss (1 Enthaltung): 1. Die Stellungnahme gemäß beiliegendem Bericht vom 3. April 2017 kann nicht berücksichtigt werden. 2. Aufgrund der 10 und 13 a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357), geändert durch Gesetz vom 11. November 2014 (GBl. S. 501), in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der Bebauungsplan 06B/21 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 06B/15 im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Südbahnhof 3. Änderung für die Flurstücke Nrn , 12178, und als Satzung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan vom 3. April 2017 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 15. November 2016, der Gestaltungsplan vom 15. November 2016, die fachtechnische Stellungnahme Verkehr des Büros Karajan Ingenieure, Stuttgart vom 12. August 2016, die fachtechnische Stellungnahme zu den Umweltbelangen des Büros Pustal Landschaftsökologie und

12 Planung, Pfullingen, vom 24. August 2016, die artenschutzrechtliche Prüfung des Büros Pustal vom 24. August 2016 und die fachtechnische Stellungnahme zu den schalltechnischen Belangen des Büros FIRU GfI - Gesellschaft für Immissionsschutz, Kaiserslautern vom 25. August

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