Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 19. April Vorsitz Oberbürgermeister Mergel

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1 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 19. April Vorsitz Oberbürgermeister Mergel Marke Heilbronn, Wettbewerb für einen Markenauftritt der Stadt -Nachnominierung von Fachjuroren- (Drucks. 99) Nachnominierung von fünf Fachjuroren: Beschluss (1 Enthaltung): - Prof. Michaela Köhler (Hochschule für Kommunikation und Gestaltung, Stuttgart) - Thomas Beyrer (Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg, Stuttgart) - Thomas Schick (Verkehrsverein Heilbronn / Bürgerstiftung Heilbronn) - Prof. Dr. Markus Zeller (Hochschule Heilbronn) - Prof. Dr. Yvonne Zajontz (DHBW Heilbronn) Nachnominierung von einem Sachverständigen: - Herr Andreas Koschmieder (Akademie für Kommunikation, Heilbronn) Neubesetzung in den Aufsichtsräten der GEWO Wohnungsbaugenossenschaft Heilbronn eg und der Heilbronner-Hohenloher-Haller-Nahverkehr GmbH (Drucks. 72) 1. Herr StR Pfeifer (SPD) wird zur Wahl in den Aufsichtsrat der GEWO Wohnungsbaugenossenschaft Heilbronn eg (GEWO) vorgeschlagen. 2. Folgende Vertreter der Stadt Heilbronn werden in den Aufsichtsrat der Heilbronner- Hohenloher-Haller-Nahverkehr GmbH (HNV) entsandt: Herr StR Heinrich (CDU) und Herr StR Kübler (CDU) als Stellvertreter Herr StR Kempf (SPD) und Herr StR Pfeifer (SPD) als Stellvertreter 3. Die Wahl/Entsendung durch den Gemeinderat erfolgt unter der Voraussetzung, dass die vorzuschlagenden bzw. zu entsendenden Personen eine Verpflichtungserklärung im Sinne der vom Gemeinderat getroffenen Regelung unterzeichnet

2 Bestellung eines Mitglieds des Bezirksbeirats Neckargartach (Drucks. 106) Frau Annette Krüger wird als Mitglied des Bezirksbeirats Neckargartach bestellt Förderung des Aufbaus und der Implementierung eines Testfelds zum vernetzten und automatisierten Fahren in Baden-Württemberg -Teilnahme an der Ausschreibung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft (Drucks. 118) Beschluss ( 1 Gegenstimme): Die Teilnahme an der Ausschreibung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft über die Förderung des Aufbaus und der Implementierung eines Testfelds zum vernetzten und automatisierten Fahren in Baden-Württemberg zusammen mit unter anderem der Stadt Karlsruhe, dem Karlsruher Institut für Technologie und der Hochschule Heilbronn wird genehmigt Aufhebung von Straßennahmen sowie Benennung von Straßen und einer Parkanlage im zukünftigen Stadtquartier Neckarbogen (Drucks. 77) Beschluss (5 Enthaltungen): 1. Für die in der Anlage 1 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 77 als Straße A dargestellte Straße wird die Straßenbezeichnung Floßhafenweg aufgehoben. 2. Für die in der Anlage 1 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 77 als Straße B dargestellte Straße wird die Straßenbezeichnung Fruchtschuppenweg aufgehoben. 3. Für die in der Anlage 1 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 77 als Straße C dargestellte Straße wird die Straßenbezeichnung Güterbahnhofstraße aufgehoben. 4. Für die in der Anlage 1 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 77 als Straße D dargestellte Straße wird die Straßenbezeichnung Östlicher Bretterweg aufgehoben

3 5. Für die in der Anlage 1 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 77 als Straße E dargestellte Straße wird die Straßenbezeichnung Westlicher Bretterweg aufgehoben. 6. Die in der Anlage 2 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 77 als Straße F dargestellte Straße erhält die Bezeichnung: Paula-Fuchs-Allee. 7. Die in der Anlage 2 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 77 als Straße G dargestellte Straße erhält die Bezeichnung: Theodor-Fischer-Straße. 8. Die in der Anlage 2 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 77 als Straße H dargestellte Straße erhält die Bezeichnung: Am Neckaruferpark. 9. Die in der Anlage 2 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 77 als Straße I dargestellte Straße erhält die Bezeichnung: Walter-Gropius-Straße. 10. Die in der Anlage 2 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 77 als Straße J dargestellte Straße erhält die Bezeichnung: Erich-Mendelsohn-Straße. 11. Die in der Anlage 3 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 77 als Parkanlage grün dargestellte Fläche erhält die Bezeichnung: Neckaruferpark Benennung einer Straße im Gebiet Südlich Kirschengartenstraße (Drucks. 62) Die in der Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 62 rot dargestellte Straße erhält die Bezeichnung: Luise-Bronner-Straße Neubau Kindergarten Blumenstraße, Böckingen -Kostenanschlag und Baudurchführung- (Drucks. 78) 1. Der Kostenanschlag des Hochbauamts vom 7. März 2016 wird wie folgt genehmigt: netto EUR + 19 % MwSt EUR brutto EUR zur Rundung 159 EUR Gesamtsumme EUR - 3 -

4 2. Die Durchführung der Baumaßnahme wird genehmigt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Zusammenhang mit der Baudurchführung erforderlichen weiteren Planungsleistungen zu vergeben Vorhabenbezogener Bebauungsplan 01A/35 Heilbronn, Sülmerstraße 41 -Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 93, 93 a) 1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 01A/35 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 01A/8, 01A/8a, 01A/11, 01A/21, 01A/29 sowie der Ortsbausatzung von 1939 im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch Sülmerstraße 41 für das Flurstück Nr. 108/2 wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 18. Dezember 2015 umgrenzt. 2. Dem Bebauungsplan 01A/35 Heilbronn Sülmerstraße 41 vom 18. Dezember 2015 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan vom 18. Dezember 2015 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 7. Dezember Für den Bebauungsplan gelten der Ergebnisbericht 01 zur orientierenden Untersuchung von Aushubmaterial der Firma Geotechnik Südwest vom 9. Juli 2015, die artenschutzrechtliche Potenzialanalyse des Büros Ökologie + Planung + Forschung vom 23. Oktober 2015, die schalltechnische Untersuchung des Büros BS Ingenieure vom 18. Dezember 2015 sowie die Begründung vom 18. Dezember Bebauungsplan 16B/7 Heilbronn, Nördlich Bolzstraße -Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 84) Beschluss (1 Enthaltung): Dem Bebauungsplan 16B/7 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 16B/2 und der Ortsbausatzung 1939 im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch Nördlich Bolzstraße für das Flurstück Nr. 5210/18 teilweise nach dem Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 1. März 2016 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt

5 Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 1. März 2016 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 1. März 2016 und der Gestaltungsplan vom 1. März

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