Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 23. März Vorsitz Oberbürgermeister Mergel

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1 Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 23. März Vorsitz Oberbürgermeister Mergel Änderung der Verkehrsführung im Bereich Kaiser-, Gerber- und Kramstraße -Absetzung des Tagesordnungspunkts- (Drucks. 82) Herr OBM M e r g e l s e t z t den Punkt vor Eintritt in die Tagesordnung a b Verabschiedung einer Resolution gegen Antisemitismus (Drucks. 83) Beschluss (1 Gegenstimme): Die als Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 83 beigefügte Resolution gegen Antisemitismus wird verabschiedet Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT (Drucks. 75) 1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt in Gemeinderatsdrucksache Nr. 75 zur Kenntnis und stimmt dem Beitritt des Zweckverbands Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken zur Datenzentrale Baden-Württemberg und der Vereinigung mit den Zweckverbänden KDRS und KIRU zum Gesamtzweckverband 4IT zu. 2. Der Gemeinderat beauftragt den Oberbürgermeister, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands KIVBF die Organe des Zweckverbands zum Vollzug aller hierzu notwendigen Handlungen zu bevollmächtigen. Seite 1 von 11

2 Seite 2 von 11 Zu den notwendigen Handlungen gehören (insbesondere): a) die Zustimmung zum Beitritt des Zweckverbands KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg durch Vereinbarung der Änderung der Satzung der Datenzentrale Baden-Württemberg b) die Zustimmung zum vorgesehenen Vermögensausgleich c) die Zustimmung zur Verschmelzung der Betriebsgesellschaften IIRU, KRBF und RZRS zu einer hundertprozentigen Tochter der aus der Datenzentrale Baden- Württemberg mit Beitritt der Zweckverbände hervorgehenden ITEOS (AöR) d) die Zustimmung zum Fusionsvertrag der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF und ihrer Tochtergesellschaften sowie der Datenzentrale Baden-Württemberg e) die Zustimmung zur Vereinigung der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT Kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals -Festsetzung des Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2019 sowie der Berechnungsmethode- (Drucks. 45) 1. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals wird für das Haushaltsjahr 2019 auf 0,7 v. H. festgesetzt. 2. Die kalkulatorischen Zinsen werden wie bisher nach der Restwertmethode ermittelt Rechnungsabschluss Bildung von Ermächtigungsresten- (Drucks. 66) 1. Zum Ende des Haushaltsjahres 2017 werden Ermächtigungsreste wie folgt festgesetzt: 1.1. Ausgabeermächtigungsreste in Höhe von EUR davon a) Verfügungsreserve im Ergebnishaushalt EUR b) Verpflichtungsreserve im Ergebnishaushalt EUR c) Verfügungsreserve bei den Investitionen (bis EUR) EUR

3 Seite 3 von 11 d) Verfügungsreserve bei den Investitionen (ab EUR) EUR e) Verpflichtungsreserve bei den Investitionen EUR 1.2. Einnahmeermächtigungsreste als Verpflichtungsreserve bei den Investitionen in Höhe von EUR 2. Der Gemeinderat nimmt von den Ziffern 1.1.c und 1.1.e Kenntnis. 3. Der Gemeinderat beschließt die Ziffern 1.1.a, 1.1.b, 1.1.d und 1.2 e Anhebung der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter ab dem 1. Januar Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung sowie Sperrung investiver Mittel- (Drucks. 77) 1. Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von insgesamt EUR gemäß der Gemeinderatsdrucksache Nr. 77 als Anlage beigefügten Aufstellung. 2. Die Deckung in gleicher Höhe erfolgt im Teilhaushalt 90 bei der Kostenstelle (Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen) und dem Sachkonto (Gemeindeanteil Einkommensteuer) Einrichtung des Profils Informatik, Mathematik, Physik am Robert-Mayer-Gymnasium zum Schuljahr 2018/19 und Einrichtung des Profils Finanzmanagement am Wirtschaftsgymnasium der Gustav-von-Schmoller-Schule zum Schuljahr 2018/19 (Drucks. 79) 1. Der Schulträger beantragt die Einrichtung des Profils Informatik, Mathematik, Physik am Robert-Mayer-Gymnasium im Rahmen eines Verfahrens zur Regionalen Schulentwicklung nach 30 ff. Schulgesetz zum Schuljahr 2018/ Der Schulträger beantragt die Einrichtung des Profils Finanzmanagement am Wirtschaftsgymnasium der Gustav-von-Schmoller-Schule im Rahmen eines Verfahrens zur Regionalen Schulentwicklung nach 30 ff. Schulgesetz zum Schuljahr 2018/19.

4 Seite 4 von Erlass einer Entgeltordnung für Leistungen des Vermessungs- und Katasteramts Entgeltordnung Geoinformationen (Drucks. 33) 1. Den Entgeltkalkulationen und Begründungen zur Entgeltfestsetzung entsprechend der Anlage 2 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 33 einschließlich aller darin enthaltenen Ermessensentscheidungen wird zugestimmt. 2. Die Entgelte für Leistungen des Vermessungs- und Katasteramts werden, wie in der Entgeltordnung gemäß Anlage 1 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 33 dargestellt, festgesetzt. 3. Die der Gemeinderatsdrucksache Nr. 33 in der Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung für Leistungen des Vermessungs- und Katasteramts (Entgeltordnung Geoinformationen) wird beschlossen, mit der Maßgabe, dass 4 Abs. 2 der Entgeltordnung Geoinformationen folgenden Wortlaut erhält: Im Übrigen kann in folgenden Einzelfällen von der Erhebung eines Entgelts ganz oder teilweise abgesehen werden: - soweit die Leistung für kulturelle Zwecke verwendet wird (wenn kein Gewinn erzielt wird) - soweit die Festsetzung des Entgelts nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre Übernahme und Nutzung der Grün- und Parkanlagen im Bereich der BUGA 2019 durch die Stadt Heilbronn (Drucks. 73) 1. Die Grün- und Parkanlagen des BUGA-Geländes werden der Stadt Heilbronn nach Beendigung der Gartenschau im Jahr 2019 zur dauerhaften Nutzung und Unterhaltung übertragen auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrags zwischen der Stadt Heilbronn und der Deutschen Bundesgartenschau GmbH. Die Flächen sind im Plan BUGA-Daueranlagen (Anlage 2 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 73) dargestellt. 2. Für die Übernahme der Flächen in Eigenerledigung durch das Betriebsamt wird folgendes bereitgestellt: Personalbedarf I. 6,4 Arbeitskräfte (AK) für die dauerhafte Pflege der Grünanlagen

5 Seite 5 von 11 II. 0,16 AK für die Übernahme der Verkehrsgrünflächen des 1. Bauabschnitts im Stadtteil Neckarbogen Finanzmittel I. Investitionskosten für die Beschaffung der notwendigen Fahrzeuge, Maschinen und Geräte in Höhe von EUR II. Jährliche zusätzliche Betriebsmittel in Höhe von EUR 3. Für die dauerhafte Unterhaltung der Grün- und Parkanlagen des BUGA-Geländes einschließlich der Verkehrsgrünflächen des Stadtteils Neckarbogen werden beim Grünflächenamt 0,2 AK bereitgestellt. 4. Neben dem Personalbudget werden für die Unterhaltung der Anlagen beim Grünflächenamt Sachmittel in einer Gesamthöhe von jährlich EUR bereitgestellt, davon EUR für Müllentsorgung, Reparaturen durch externe Firmen usw. und EUR für Stromkosten der Wassertreppe und Bewässerungsanlagen. 5. Die Verwaltung der zukünftigen Bauflächen im Stadtteil Neckarbogen mit einem Flächenumfang von circa 8,8 Hektar erfolgt durch das Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung. Die Pflege (nach Rückbau) erfolgt durch das Betriebsamt. Hierfür sind dem Betriebsamt weitere 0,13 AK zur Verfügung zu stellen Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entlastung der Betriebsleitung der Entsorgungsbetriebe (Drucks. 76) 1. Aufgrund von 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz wird der Abschluss der Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn für das Wirtschaftsjahr 2016 wie folgt festgestellt: 1.1. Bilanzsumme ,97 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,95 EUR - das Umlaufvermögen ,66 EUR davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,33 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse ,00 EUR - die Rückstellungen ,77 EUR - die Verbindlichkeiten ,70 EUR 1.2. Jahresgewinn ,82 EUR

6 Seite 6 von Summe der Erträge ,60 EUR Summe der Aufwendungen ,78 EUR 2. Der Jahresgewinn dient in Höhe von ,82 EUR zur Deckung des Verlustvortrags aus Der Betriebsleitung der Entsorgungsbetriebe wird für das Wirtschaftsjahr 2016 gemäß 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz Entlastung erteilt Instandsetzung der Peter-Bruckmann-Brücke -Entwurf und Kostenberechnung- (Drucks. 71) Beschluss (5 Gegenstimmen): 1. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) einschließlich Kostenberechnung für die Instandsetzung der Peter-Bruckmann-Brücke mit Kosten in Höhe von Herstellkosten netto Baunebenkosten / Unvorhergesehenes netto Gesamtkosten netto Zzgl. MwSt. 19% Gesamtkosten brutto ,60 EUR ,44 EUR ,04 EUR ,96 EUR ,00 EUR wird genehmigt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Instandsetzung der Peter-Bruckmann-Brücke folgende Leistungen zu erbringen: - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) - Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) - Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6) - Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7) 3. Genehmigung überplanmäßiger Mittel in Höhe von EUR im Teilhaushalt 66 beim Sachkonto (Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen) und dem Investitionsauftrag I (Peter-Bruckmann-Brücke Nord). 4. Die Deckung in gleicher Höhe erfolgt im Teilhaushalt 66 beim Sachkonto (Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen) und dem Investitionsauftrag I (Landesstraßen, Brückensanierungen) vorbehaltlich der Genehmigung der Ermächtigungsreste.

7 Seite 7 von Baulandpolitische Beschlüsse (Drucks. 49, 49a, 49b) Beschluss (mehrheitlich): Modifizierter Antrag der Verwaltung, ergänzt in den Punkten 1.4, 1.5 und 1.8 durch den Antrag von CDU, SPD und FWV vom Die Deckung des Bedarfs an geförderten Wohnungen erfolgt im Wesentlichen über die bestehende Selbstbindung der Stadtsiedlung in Form eines Anteils von 30 bis 40 Prozent der neu zu bauenden Wohnungen Die Einbeziehung weiterer Beteiligter am Wohnungsmarkt wird mit dem Ziel der Bereitstellung von förderfähigem Wohnraum intensiviert Bestehende Bindungsfristen werden verlängert, wo dies sinnvoll und möglich ist Die Stadt betreibt weiterhin eine aktive Grundstückspolitik unter anderem. mit dem Ziel, Flächen (und Immobilien) in neu zu entwickelnden Wohngebieten oder im Innenbereich - auch in den Stadtteilen aufzukaufen, planerisch zu entwickeln und gegebenenfalls preisgünstig oder im Rahmen einer Konzeptvergabe für den Bau von geförderten Mietwohnungen weiterzuverkaufen. Über Preisnachlässe beim Grundstücksverkauf oder Konzeptvergabeverfahren entscheidet der Gemeinderat Bei Wohngebietsentwicklungen mit einem voraussichtlichen Volumen von zwölf und mehr Wohneinheiten unterbreitet die Verwaltung dem Gemeinderat einen bebauungsplanbezogenen und begründeten Vorschlag für einen zu erfüllenden Anteil an öffentlich geförderten Mietwohnungen mit Belegungsrechten und Mietpreisbindung zwischen 0 und 100 Prozent Vorhabenträger beteiligen sich grundsätzlich an den Kosten für die Schaffung von Planungsrecht und an den Folgekosten Die erstattungsfähigen verwaltungsinternen Aufwendungen des Planungs- und Baurechtsamts für die Erstellung von Bebauungsplänen werden grundsätzlich durch den Vorhabenträger übernommen Mit den oben genannten Maßnahmen forcieren Gemeinderat und Verwaltung der Stadt Heilbronn ihre Anstrengungen, mehr preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. Ziel ist der Bau von durchschnittlich jährlich 100 neuen geförderten Wohnungen in den Jahren 2018 bis 2022.

8 Seite 8 von Bebauungsplan 33C/21 Heilbronn Böckingen; Gewebegebiet Böckingen-West/Hüttberg -Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 84) Beschluss (einstimmig) Die Aufstellung des Bebauungsplans 33C/21 Heilbronn-Böckingen Gewerbegebiet Böckingen-West/Hüttberg zur Änderung der Bebauungspläne 33C/5, 33C/15 und 33C/17 im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch für die Flurstücke zwischen den Flurstücken Nrn (Feldweg), 2386 (Feldweg), 3248 (Großgartacher Straße / B 293), 2963/1 (Feldweg), 2314 (Feldweg) und 7961 (Feldweg) wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 1. März 2018 umgrenzt Errichtung eines 2-Sterne-Hotels in der Lämlinstraße 18, Heilbronn-Böckingen -Zurückstellung einer Bauvoranfrage- (Drucks. 85) Bei der Baugenehmigungsbehörde wird beantragt, die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens zur Errichtung eines 2-Sterne Hotels auf Flurstück Nr. 2912/2, Lämlinstraße 18, Heilbronn-Böckingen (BGV 18/0016) gemäß 15 Baugesetzbuch zur Sicherung der Bauleitplanung für einen Zeitraum von zwölf Monaten auszusetzen, da zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.

9 Seite 9 von Vermarktung des Grundstücks Flurstück Nr. 1058/1, Wimpfener Straße 118 -Kenntnisnahme - und Vorhabenbezogener Bebauungsplan 44B/8 Heilbronn-Neckargartach, Bereich Wimpfener Straße 118 -Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Konzept- (Drucks. 72) 1. a) Kenntnisnahme des eingeladenen, konkurrierenden Verfahrens Die Durchführung und das Ergebnis des eingeladenen, konkurrierenden Verfahrens werden zur Kenntnis genommen. Das zur weiteren Beauftragung empfohlene architektonische Realisierungskonzept des Büros hms architekten GmbH aus Ludwigsburg ist im Gestaltungsplan A des Planungs- und Baurechtsamts vom 20. Februar 2018 dargestellt. b) Kenntnisnahme der weiteren Beauftragung Die unter Würdigung der Juryempfehlung beginnende Verhandlung der Hirotani Projektgesellschaft mbh zur Beauftragung eines Architekturbüros mit der Erstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 44B/8 Heilbronn-Neckargartach, Bereich Wimpfener Straße 118, wird zur Kenntnis genommen. 2 a) Aufstellungsbeschluss Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 44B/8 Heilbronn- Neckargartach zur Änderung des Bebauungsplans 44B/1 Bereich Wimpfener Straße 118 für die Flurstück Nrn. 1/9 teilweise (Böllinger Bach), 806 teilweise (Neckartalstraße), 61/1 teilweise, 860/6 teilweise, 860/9, 860/10, 1055, 1058/1 und 1058/2 (Wimpfener Straße) sowie 1054 (Herdgasse) wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Gestaltungsplan B des Planungs- und Baurechtsamts vom 20. Februar 2018 umgrenzt. b) Zustimmung zum Konzept Dem Konzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 44B/8 Heilbronn- Neckargartach, Bereich Wimpfener Straße 118, vom 20. Februar 2018 wird als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans zugestimmt.

10 Seite 10 von Vorhabenbezogener Bebauungsplan 08B/35 Heilbronn, Badstraße 46 -Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 55) Ergebnis : 1. Die Entscheidung über die Drucksache wird zurückgestellt. 2. Die Verwaltung schlägt eine Quote für geförderten Wohnraum vor Bebauungsplan 12/10 Heilbronn, Areal Jägerhausstraße 104 -Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 60) Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorgabenträger über eine Quote für geförderten Wohnraum entsprechend Ziffer 1 des Antrags der GRÜNEN zu verhandeln Über die Drucksache wird erneut beraten. Weiteres Ergebnis: Bebauungsplan 120/20 Heilbronn-Kirchhausen/-Biberach, Mühlberg/Weirach III -Satzungsbeschluss- (Drucks. 67) Aufgrund der 10 und 13 a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358), geändert durch Gesetz vom 11. November 2014 (GBl. S. 501), in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der Bebauungsplan 120/20 Heilbronn-Kirchhausen/-Biberach Mühlberg/Weirach III zur

11 Seite 11 von 11 Änderung der Bebauungspläne: 120/14, 120/15, 120/19 und 120/24 im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB für die Flurstücke Nrn. Markung Biberach: 4716/2-4716/5, 4717/2 (Carl-Zeiss-Straße), 4718/2, 4719/2-4719/5, 4720/2, 4721/1-4721/3, 4722 teilweise, 7530 teilweise (Weg), 7531, 7532 Markung Kirchhausen: 6650/1, 6653/1, 6653/2, 6656/1, 6661/1, 6662/1, 6664/1, 6664/2, 6669/1, 6669/2, 6669/3, 6826/1, 6830/1, 6841/3, 6846/1, 6846/2, (Carl-Zeiss- Straße), teilweise (Ernst-Abbe-Straße), 11087, 11088, 11091, 11091/1, 11091/2, , , 11101/1, als Satzung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 13. Februar 2018 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 8. August 2017.

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