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1 Geschäftsstelle des Gemeinderats 25. Juli 2002 Az.: I/102 - or/kn/eg GR Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 24. Juli Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach und Erste Bürgermeisterin Mergen - Öffentlich Umwandlung des Eigenbetriebs Katharinenstift in eine städtische gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ggmbh) -Verabschiedung einer Resolution- Der Gemeinderat sieht in der Umwandlung der Rechtsform und der Geschäftsführung durch die Kleeblatt GmbH die Chance, dass die Einrichtung auch in Zukunft in der Trägerschaft der Stadt verbleiben kann. Sollte trotz dieser und weiterer Maßnahmen nach drei Jahren auch ein Verkauf oder Teilverkauf geprüft werden müssen, käme nach Auffassung des Gemeinderats nur ein Träger von Altenhilfeeinrichtungen oder die SLK-Kliniken GmbH in Betracht, die die berechtigten Interessen der Beschäftigten des Katharinenstifts gewährleisten würden. Dies sind insbesondere bei der Stadt erworbene tarifliche Rechte und gegebenenfalls sonstige Ansprüche, die zu sichern wären. Das gilt ebenso für erworbene Ansprüche bei Versicherungsträgern oder Versorgungskassen. Es muss auch im Falle eines möglichen Verkaufs gesichert sein, dass sich die Situation der Beschäftigten im Katharinenstift nicht verschlechtern würde und ebenso die hohe Qualität der Pflege erhalten bliebe

2 Umwandlung des Eigenbetriebs Katharinenstift in eine städtische gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ggmbh) -Beschlussfassung- (Drucks. 226, 226 a) 1. Der Gemeinderat stimmt der Ausgliederung und Umwandlung des Eigenbetriebs Katharinenstift in eine zu gründende Katharinenstift Heilbronn ggmbh auf der Grundlage der als Anlage 1 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 226 beiliegenden und mit dem beurkundenden Notar abgestimmten Ausgliederungserklärung zu. 2. Der Gemeinderat stimmt dem in der Anlage 2 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 226 beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrags für die Katharinenstift Heilbronn ggmbh zu. 3. Der Gemeinderat stimmt dem in Anlage 3 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 226 beigefügten Managementvertrag zwischen dem Eigenbetrieb Katharinenstift Heilbronn und der Firma Kleeblatt Consult GmbH zu. 4. Der Gemeinderat stimmt dem der Gemeinderatsdrucksache Nr. 226 a beigefügten Personalüberleitungsvertrag zwischen der Stadt Heilbronn und der Katharinenstift Heilbronn ggmbh zu. 5. Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der Gewährträgerschaft für die Mitgliedschaft der Katharinenstift Heilbronn ggmbh beim Kommunalen Versorgungsverband Baden- Württemberg und der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg zu. 6. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, alle im Sachverhalt der Drucksache Nr. 226 beschriebenen Schritte und Abstimmungen vorzunehmen. Mit der Drucksache Nr. 226 vorgelegte Verträge sind dem Gemeinderat jeweils zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen, sofern sich im Einzelfall wesentliche Änderungen aufgrund der Abstimmung mit dem Regierungspräsidium, dem Finanzamt oder dem Notar bzw. dem Registergericht ergeben sollten Märkte- und Zentrenkonzept der Stadt Heilbronn (Drucks. 128 c) - 2 -

3 1. Dem Märkte- und Zentrenkonzept der Stadt Heilbronn vom 1. Juli 2002 wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass die auf der Karte 4 der Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 128 gelb markierte Fläche am Südbahnhof (Bahnkonversionsfläche) als Fläche für Entwicklung zur Zentrenfunktion dem Zentrentyp C (Nahversorgungszentrum) zugeordnet wird. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Konzept in der Bauleitplanung umzusetzen Bebauungsplan 46/15 Heilbronn-Sontheim Klingenäcker -Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 248) Die Aufstellung des Bebauungsplans 46/15 Heilbronn-Sontheim Klingenäcker für den Bereich, der umschrieben wird im Norden durch die Flst. Nrn teilw. einschl. und 1143, im Osten durch die Flst. Nrn teilw. (Hermann-Wolf-Straße) und 1211, im Süden durch Flst. Nr (Feldweg), im Westen durch die Flst. Nrn. 1137/1 teilw. einschl. (Lauffener Straße) und 800 teilw. einschl. (Lauffener Straße) wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan des Stadtplanungsamts vom 28. Juni 2002 umgrenzt Bebauungsplan 17 B/10 Heilbronn Südlich Lukas-Cranach-Weg -Nochmaliger Entwurfsbeschluss- (Drucks. 239) 1. Die Anregungen von Herrn Michael und Frau Maria Andrasch, Herrn Hans und Frau Brigitte Weeber, Frau Rosalia und Herrn Richard Fohmann, Herrn Michael und Frau Katja Thiele, Herrn Klaus Gernheuser, Frau Sybille Moll, Herrn Michael Preidl, Herrn Wilhelm Rauter und - 3 -

4 Herrn Peter und Frau Edelgard Erbe sowie Frau Regine Böhringer und Herrn Martin Strecker werden teilweise berücksichtigt. 2. Der Bebauungsplan 17 B/10 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 17 B/9 und 48 B/1 Südlich Lukas-Cranach-Weg für die Flurstücke 4896, 4897, 4898 und 4900 nach dem Lageplan des Stadtplanungsamts vom 14. Juni 2002 wird nochmals als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 14. Juni 2002, der Grünordnungsplan des Grünflächenamts der Stadt Heilbronn vom 8. Dezember 1999, die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros für Umweltplanung Heine + Jud vom 30. Mai 2000 und die orientierende Altlastenuntersuchung des Büros Arcadis Trischler & Partner vom 1. Februar Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften 07A/28 Heilbronn Urbanstraße 30/Wilhelmstraße 27 -Satzungsbeschluss- (Drucks. 251) 1. Die Anregungen des - Herrn Rechtsanwalts Jochen Horch als Konkursverwalter über den Nachlass des Herrn Hans-Joachim Kolb und des - Herrn Klaus Peter Töpfer, gleichzeitig für Herbert Ensle, Trudel Bühler als Gesellschafter nach 705 ff BGB für GHW Geschäfts-Haus Wilhelmstraße GbR können nicht berücksichtigt werden. 2. Aufgrund des 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften 07A/28 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 07A/15, 07A/21 und 07A/25 Urbanstraße 30/Wilhelmstraße 27 für die Flurstücke Nrn. 4690, 4694, 4694/1, 4694/2, 4695, 4695/1, 4696, 4696/1 und 4700 nach dem Lageplan des Stadtplanungsamts vom 28. März 2002 als Satzung beschlossen

5 Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 28. März 2002, der Gestaltungsplan vom 28. März 2002, die Verkehrsuntersuchung vom 2. April 2001/ 27. September 2001, die schalltechnische Untersuchung vom 6. Dezember 2001 und die Luftschadstoffuntersuchung vom 27. Dezember Benennung des Gebiets nordwestlich des Europaplatzes sowie Benennung von Straßen in diesem Gebiet (Drucks. 261) A.: Gebietsbenennung: Das Gebiet nordwestlich des Europaplatzes zwischen der Weipertstraße, der Fügerstraße und dem Neckar (in der Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 261 umrandet) erhält die Gebietsbezeichnung Technologiepark am Europaplatz. B.: Straßenbenennungen: 1. Die in der Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 261 blau dargestellte Straße A erhält in Fortsetzung der Fügerstraße die Bezeichnung Fügerstraße. 2. Die in der Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 261 rot dargestellte Straße B erhält die Bezeichnung Edisonstraße Vergabe der Bauarbeiten für die Sanierung des linksufrigen Leitdamms des Neckars und 3-streifiger Ausbau der Neckartalstraße (Drucks. 257) 1. Die Vergabe der Bauarbeiten für die Ertüchtigung des linksufrigen Leitdamms des Neckars von ca. Fluss-km bis ca. Fluss-km und für den 3-streifigen Ausbau der Neckartalstraße zwischen Einmündung Neue Straße und Brackenheimer Straße an die Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG, Leonhard-Weiss-Straße in Satteldorf in Höhe von - 5 -

6 Summe netto ges ,15 EUR 16% MwSt ,31 EUR Summe brutto ges ,46 EUR Unvorhergesehenes ,54 EUR Summe brutto ges ,00 EUR wird genehmigt, vorbehaltlich der Aufnahme ins GVFG-Programm und der Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Ausbau der Straße Kostenentwicklung der 1. Ausbaustufe der Stadtbahn von Eppingen durch die Heilbronner Innenstadt bis Öhringen (Drucks. 258) Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von 1. den voraussichtlichen Gesamtkosten mit erwarteten Bundes- und Landeszuschüssen bzw. den vom Betriebszweig Stadtbahn der Stadtwerke Heilbronn zu finanzierenden Kostenanteil für die Abschnitte A: Eppingen bis Heilbronn Hbf. B: Innenstadt Heilbronn C: Pfühlpark bis Öhringen 2. der Folge- und Betriebskostenberechnung der 1. Ausbaustufe der Stadtbahn von Eppingen durch die Heilbronner Innenstadt bis Öhringen Erneuerung der Obermaschinerie beim Stadttheater -Genehmigung der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung sowie der Baudurchführung- (Drucks. 238) 1. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros Wiczkowiak, Recklinghausen zur 2. Entwurfsplanung vom Juni 2002 zur Erneuerung der Obermaschinerie in zwei Bauabschnitten in Höhe von - 6 -

7 1. BA 2. BA Gesamt EUR EUR EUR Netto , , ,00 16 % MwSt , , ,00 Brutto , , ,00 wird genehmigt. 2. Die Ausführung des 1. Bauabschnitts zur Erneuerung der Obermaschinerie im Jahr 2003 wird genehmigt Jahresabschluss 2001 und Gesellschafterversammlung der Heilbronn Marketing GmbH (Drucks. 250) Der Vertreter der Stadt wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Heilbronn Marketing GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbHG) folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Vom Jahresabschluss zum 31. Dezember 2001 für das Geschäftsjahr 2001 und dem Lagebericht der Geschäftsführung wird Kenntnis genommen. 2. Der Jahresabschluss 2001 mit einer Bilanzsumme von ,28 DM und einem Fehlbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung von ,28 DM wird festgestellt. 3. Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2001 von ,28 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit der Kapitalrücklage verrechnet. 4. Für das Geschäftsjahr der Geschäftsführung 4.2 dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. 5. Die Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heilbronn, zum Abschlussprüfer 2002 zu wählen

8 Dienstleistungs- und Technologiepark am Europaplatz -Weiteres Vorgehen- (Drucks. 249, 249 a) Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Kruck & Partner Wohnbau und Projektentwicklung GmbH & Co. KG zur weiteren Realisierung des Dienstleistungs- und Technologieparks am Europaplatz eine Rahmenvereinbarung auszuhandeln. Diese Rahmenvereinbarung, in der u. a. auch der Grundstücksverkaufspreis, Mietkonditionen und Grundsätze über den Betrieb des Technologieparks festzulegen sind, ist dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen

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