Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 20. Januar Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - Öffentlich - 4 -
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- Etta Bauer
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1 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 20. Januar Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - Öffentlich Technisches Schulzentrum an der Paulinenstraße (Wilhelm-Maybachund Johann-Jakob-Widmann-Schule) -Genehmigung des Umbaus, der Sanierung und des Raumprogramms für eine notwendige Erweiterung- (Drucks. 19) 1. Das Technische Schulzentrum an der Paulinenstraße wird nach Umzug der Nahrungsund Gesundheitsberufe in die Peter-Bruckmann-Schule schrittweise dem aktualisierten Raumbedarf der Wilhelm-Maybach- und der Johann-Jakob-Widmann-Schule angepasst. 2. Die notwendigen Bauarbeiten werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten in folgenden Bauabschnitten (BA) realisiert: erster BA: Umbau der freiwerdenden Fachräume und Werkstätten der Berufsfelder Nahrung und Gesundheit. zweiter BA: bedarfsgerechte Erweiterung des Schulzentrums durch Räume für die Ganztagesbetreuung (Multifunktionsraum als Mensa und Schüleraufenthaltsbereich ca. 240 m², Ausgabeküche, Kiosk und sonstige Nebenräume). dritter BA: Sanierung des Altbaus zur Gebäudesubstanzerhaltung unter Beachtung der brandschutztechnischen Erfordernisse. vierter BA: Anbau eines Klassenzimmertraktes mit bis zu 9 Klassenzimmern à 66 m². 3. Nach Durchführung der Bauabschnitte eins bis drei entscheidet der Gemeinderat nach einer erneuten Bedarfsprüfung, ob in einem fünften Bauabschnitt, bzw. in einem modifizierten vierten Bauabschnitt, eine zusätzliche Erweiterung notwendig ist. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, detaillierte Pläne und Kostenberechnungen für die verschiedenen Bauabschnitte zu erstellen
2 - 5 - Städtischer Kindergarten Eduard-Hilger-Straße 33 -Übertragung der Betriebsträgerschaft auf die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Heilbronn e. V. und Gewährung eines städtischen Betriebskostenzuschusses- (Drucks. 326/2004) 1. Die Betriebsträgerschaft für den dreigruppigen städtischen Kindergarten Eduard-Hilger- Straße 33, Heilbronn-Böckingen wird zum 1. September 2005 auf die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Heilbronn e. V. (AWO) übertragen. 2. Die Stadt vermietet diesen Kindergarten an die AWO mit der Verpflichtung, dort ab 1. September 2005 eine Ganztageseinrichtung für Kinder zu betreiben. Übergangsweise werden, solange es die Bedarfssituation erfordert (voraussichtlich zwei Jahre), bis zu zwei Kindergartengruppen mit verlängerter Öffnungszeit weiterbetrieben. 3. a) Die AWO erhält zum Betrieb der Kindertageseinrichtung folgenden städtischen Zuschuss: Während der Umwandlungsphase (2005/06 und voraussichtlich 2006/07): EUR/Jahr. Im endgültigen Ganztagesbetrieb (voraussichtlich ab 2007/08): EUR/Jahr. Diese Beträge werden ab dem 1. September 2005 entsprechend den Empfehlungen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur Anpassung der Entgelte in der Kinder- und Jugendhilfe fortgeschrieben. b) Die AWO erhält, solange sie Kindergartengruppen betreibt, einen Zuschuss in Höhe der früheren Gruppenzuschüsse des Landes. Beim Betrieb einer Ganztagesgruppe und zweier altersgemischter Gruppen wären dies EUR/Jahr. c) Zu den Kosten der Anmietung des städtischen Gebäudes Eduard-Hilger- Straße 33 einschließlich Außenbereich erhält die AWO einen Mietkostenzuschuss in Höhe der im Mietvertrag mit der Stadt noch zu vereinbarenden Kaltmiete (voraussichtlich rund EUR/Jahr). d) Für die durch die Konzeptionserweiterung bedingte Ergänzung und Anpassung des Mobiliars erhält die AWO im Jahr 2005 einen einmaligen Zuschuss von bis zu EUR
3 4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der AWO eine Vereinbarung über Betrieb und Förderung der Kindertageseinrichtung abzuschließen, auf der Grundlage der mit den übrigen Trägern nichtstädtischer Tageseinrichtungen für Kinder geltenden Vereinbarung Städtischer Kindergarten Werderstraße 130 -Übertragung der Betriebsträgerschaft auf die Arkus ggmbh Heilbronn und Gewährung eines städtischen Betriebskostenzuschusses- (Drucks. 327/2004) 1. Die Betriebsträgerschaft für den zweigruppigen städtischen Kindergarten Werderstraße 130 wird zum 1. September 2005 auf die Arkus ggmbh Heilbronn übertragen. 2. Die Stadt vermietet diesen Kindergarten an Arkus mit der Verpflichtung, dort ab 1. September 2005 eine Ganztageseinrichtung für Kinder zu betreiben. Übergangsweise wird, solange es die Bedarfssituation erfordert (voraussichtlich zwei Jahre), eine Kindergartengruppe mit bedarfsgerechter Öffnungszeit weiterbetrieben. 3. a) Arkus erhält zum Betrieb der Kindertageseinrichtung einen städtischen Zuschuss von EUR/Jahr. Dieser Betrag wird ab dem 1. September 2005 entsprechend den Empfehlungen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur Anpassung der Entgelte in der Kinder- und Jugendhilfe fortgeschrieben. b) Arkus erhält, solange sie Kindergartengruppen betreibt, einen Zuschuss in Höhe der früheren Gruppenzuschüsse des Landes. Beim Betrieb einer Ganztagesgruppe und einer Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit wären dies EUR/Jahr. c) Zu den Kosten der Anmietung des städtischen Kindergartengebäudes Werderstraße 130 einschließlich Außenbereich erhält Arkus einen Mietkostenzuschuss in Höhe der im Mietvertrag mit der Stadt vereinbarten Kaltmiete (voraussichtlich rund EUR/Jahr). d) Für die durch die Konzeptionserweiterung bedingte Ergänzung und Anpassung des Mobiliars erhält Arkus im Jahr 2005 einen einmaligen Zuschuss von bis zu EUR. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Arkus eine Vereinbarung über Betrieb und Förderung der Kindertageseinrichtung abzuschließen, auf der Grundlage der mit den übrigen Trägern nichtstädtischer Tageseinrichtungen für Kinder geltenden Vereinbarung
4 - 7 - Konzeption zur Optimierung der städtischen Wirtschaftsförderung (Antrag der SPD-Fraktion zum Haushalt 2004/2005) -Kenntnisnahme- (Drucks. 335/2004, 335 a) 1. Der Gemeinderat nimmt K e n n t n i s. 2. Der als Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 335 a beigefügte Antrag der SPD- Fraktion vom 17. Januar 2005 wird zur Vorberatung in den Wirtschaftsausschuss verwiesen Sanierungsgebiet Ortskern Biberach -Zustimmung zum Maßnahmen- und Handlungskonzept zur nachhaltigen Aufwertung- (Drucks. 270/2004) Der Gemeinderat stimmt dem in der Anlage 2 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 270 angefügten Maßnahmenkatalog zur nachhaltigen Aufwertung des Ortskerns von Biberach zu Verkehrskonzept Altstadt Nord und Verkehrskonzept Kernstadt Süd (Anträge der SPD-Fraktion vom 17. September 2004 und der CDU-Fraktion vom 28. September 2004) -Zustimmung- (Drucks. 16) 1. Dem Verkehrskonzept Altstadt Nord wird entsprechend der Variante II (Anlage 3 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 16) zugestimmt. 2. Dem Verkehrskonzept Kernstadt Süd wird entsprechend der Variante II (Anlage 7 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 16) zugestimmt
5 Benennung der Lohtorbrücke und der Fügerbrücke (Antrag der Verwaltung und Antrag der Fraktion der Republikaner vom 28. Oktober 2004) (Drucks. 3) 1. Die in der Anlage 1 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 3 blau dargestellte Brücke (Brücke A) erhält die Bezeichnung: Adolf-Cluss-Brücke. 2. Die in der Anlage 2 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 3 rot dargestellte Brücke (Brücke B) erhält die Bezeichnung: Karl-Nägele-Brücke Bebauungsplan 32B/9a Heilbronn-Böckingen Eduard-Hilger-Straße/Riegrafstraße II zur Änderung des Bebauungsplans 32B/9 im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch -Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 10) 1. Dem Bebauungsplan-Entwurf 32B/9a Heilbronn-Böckingen, Eduard-Hilger-Straße/ Riegrafstraße II, vom 20. Dezember 2004 wird zugestimmt. 2. Der Bebauungsplan-Entwurf und die Begründung vom 20. Dezember 2004 werden der Anhörung im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gemäß 13 Baugesetzbuch zu Grunde gelegt Bebauungsplan 35/14 Heilbronn-Böckingen Forian-Geyer-Straße Satzungsbeschluss- (Drucks. 9) 1. Die im Bericht vom 13. Dezember 2004 wiedergegebenen Anregungen können nicht berücksichtigt werden
6 2. Aufgrund des 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) und des 74 der Landesbauordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der Bebauungsplan 35/14 Heilbronn-Böckingen zur Änderung des Bebauungsplans 35/III und der Ortsbausatzung 1939 Florian-Geyer-Straße für die Flurstücke Nrn. 7237/17 (teilw.), 7237/18 (teilw.), 7237/19 (teilw.), 7238/11, 7238/12, 7238/13 und 7238/14 nach dem Lageplan des Stadtplanungsamts vom 13. September 2004 als Satzung beschlossen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 13. Dezember 2004, der Gestaltungsplan vom 13. September 2004, der Grünordnungsplan des Grünflächenamts vom 14. Juni 2004 und die Schalltechnische Untersuchung der Braunstein + Berndt GmbH vom Juli Bebauungsplan 07A/30 Heilbronn Werbeanlagen südliche Innenstadt -Satzungsbeschluss- (Drucks. 5) Aufgrund des 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. S. 2141) und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der Bebauungsplan 07A/30 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 07A/14, 07A/15, 07A/16, 07A/27 und 07A/28 sowie der Ortsbausatzung von 1939 Werbeanlagen südliche Innenstadt für die Bebauung westlich der Wilhelmstraße und östlich der Urbanstraße sowie dazwischen, die Bebauung um den Rathenauplatz und um den Kreuzungsbereich Rathenauplatz/Charlottenstraße/Happelstraße, die Bebauung der Südstraße zwischen Wilhelmstraße und Silcherplatz, die Bebauung des Silcherplatzes und um den Kreuzungsbereich Silcherplatz/Stuttgarter Straße nach dem Lageplan des Stadtplanungsamts vom 20. August 2004 als Satzung beschlossen. Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 20. August
7 Bebauungsplan 08A/10 Heilbronn Werbeanlagen Bahnhofstraße -Satzungsbeschluss- (Drucks. 6) Aufgrund des 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. S. 2141) und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der Bebauungsplan 08A/10 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 08B/17 und 08B/22, sowie der Ortsbausatzung von 1939 Werbeanlagen Bahnhofstraße für die Flurstücke Nrn. 898/4, 1063/1, 1068/1, 1068, 1074, 1086/1, 1086, 1085, 1088/1, 1084/4, 1084/3, 1084/2, 1084/1, 1081/1, 1081/2, 1094/2, 1092/2, 1092/5, 1092/6 und 1092/7, sowie Teilflächen für die Flurstücke Nrn. 1, 1100, 1083, 898/1, 1/34, 902, 1059 und 1067 nach dem Lageplan des Stadtplanungsamts vom 11. August 2004 als Satzung beschlossen. Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 11. August Bebauungsplan 02B/13 Heilbronn Werbeanlagen Nordstadt -Satzungsbeschluss- (Drucks. 7) Aufgrund des 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. S. 2141) und des 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der Bebauungsplan 02B/13 Heilbronn zur Änderung der Bebauungspläne 02B/9 und 03/15, sowie der Ortsbausatzung von 1939 Werbeanlagen Nordstadt für den Bereich Weinsberger-, Mannheimer-, Schaeuffelen- und Paulinenstraße mit den angrenzenden Baublöcken nach dem Lageplan des Stadtplanungsamts vom 11. August 2004 als Satzung beschlossen. Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 11. August
8 Konzentration auf Kernaufgaben -Kenntnisnahme von den Darstellungen der Verwaltung und Entscheidung über Standard- und Aufgabenreduzierungen- (Drucks. 249/2004) 1. Über die Anträge der in der Anlage 2 a zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 249 dargestellten, im Kompetenzbereich des Gemeinderats liegenden, neuen Standard- und Aufgabenreduzierungen und dem daraus resultierenden Stellenabbau wurde beraten und entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, orientiert am Zeitplan, die Sachbeschlüsse vorzubereiten. 2. Von den in der Anlage 2 b zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 249 dargestellten und im Kompetenzbereich der Verwaltung liegenden, neuen Standard- und Aufgabenreduzierungen und dem daraus resultierenden Stellenabbau wird Kenntnis genommen. 3. Von den in Anlage 2 c zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 249 aufgeführten Prüfaufträgen wird Kenntnis genommen. Soweit Entscheidungen im Kompetenzbereich des Gemeinderats liegen, sind dem Gremium baldmöglichst Entscheidungsgrundlagen vorzulegen. 4. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Umsetzungsstand der Sparmaßnahmen 2000 und stellenrelevanten Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung zum Prüfungsantrag Nr. 128 der FWV - Wegfall städtischer Serviceleistungen (Haushalt 2004/2005)
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