Jahresabschluss 2014 der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH (Drucks. 203) Beschluss (einstimmig):

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1 Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22. September Vorsitz Oberbürgermeister Mergel und Erster Bürgermeister Diepgen Jahresabschluss 2014 der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH (Drucks. 203) Der Vertreter der Stadt wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbHG) folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Vom Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 für das Geschäftsjahr 2014, dem Lagebericht der Geschäftsführung und dem Bericht des Aufsichtsrats wird Kenntnis genommen. 2. Der Jahresabschluss 2014 wird wie folgt festgestellt. Bilanzsumme ,23 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,84 EUR - das Umlaufvermögen ,76 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten ,63 EUR und auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,00 EUR - die Kapitalrücklage ,75 EUR - die Rückstellungen ,00 EUR - die Verbindlichkeiten ,48 EUR Jahresfehlbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung Entnahme aus der Kapitalrücklage Bilanzgewinn ,22 EUR 0,00 EUR ,22 EUR 3. Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2014 von ,22 EUR wird mit der Kapitalrücklage verrechnet. 4. Für das Geschäftsjahr 2014 wird 4.1 der Geschäftsführung, 4.2 dem Vergabeausschuss, 4.3 dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt

2 5. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ellenberger & Dürr GmbH, Neckarsulm, wird als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 gewählt Jahresabschluss 2014 der Katharinenstift Heilbronn ggmbh (Drucks. 221) Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Katharinenstift Heilbronn ggmbh oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung wird ermächtigt, Folgendem zuzustimmen: 1. Vom Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 für das Geschäftsjahr 2014, dem Lagebericht der Geschäftsführung sowie dem Bericht des Aufsichtsrats wird Kenntnis genommen. 2. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wird wie folgt festgestellt: Bilanzsumme ,10 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,45 EUR - das Umlaufvermögen ,13 EUR - Rechnungsabgrenzung 444,52 EUR und auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,22 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse ,84 EUR - die Rückstellungen ,00 EUR - die Verbindlichkeiten ,10 EUR - die Rechnungsabgrenzung ,94 EUR Jahresüberschuss Summe der Erträge Summe der Aufwendungen ,95 EUR ,85 EUR ,90 EUR 3. Der Jahresüberschuss in Höhe von ,95 EUR wird der Gewinnrücklage zugeführt. 4. Der Lagebericht der Geschäftsführung vom 24. April 2015 wird genehmigt. 5. Für das Geschäftsjahr 2014 wird 5.1 der Geschäftsführung, 5.2 dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt

3 6. Die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 bestellt Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Heilbronn GmbH und der Heilbronner Versorgungs GmbH (Drucks. 220) Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heilbronn GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbHG) wird beauftragt, die Geschäftsführung der Stadtwerke Heilbronn GmbH zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Heilbronner Versorgungs GmbH folgenden Anträgen zuzustimmen: 1.1. Vom Jahresabschluss der Heilbronner Versorgungs GmbH zum 31. Dezember 2014, dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats wird Kenntnis genommen Der Jahresabschluss 2014 zum 31. Dezember 2014 wird wie folgt festgestellt: Bilanzsumme ,87 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,42 EUR - das Umlaufvermögen ,09 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten ,36 EUR und auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,00 EUR - empfangenen Ertragszuschüsse ,57 EUR - die Rückstellungen ,23 EUR - die Verbindlichkeiten ,07 EUR - Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ,51 EUR - Steuern von Einkommen und Ertrag ,26 EUR - Sonstige Steuern ,79 EUR - Jahresergebnis vor Ergebnisabführung ,46 EUR - Summe der Erträge ,99 EUR - Summe der Aufwendungen ,99 EUR 1.3. Vom Jahresergebnis des Geschäftsjahrs 2014 von ,46 EUR ist an den Minderheitsgesellschafter eine Ausgleichszahlung von EUR - 3 -

4 zu leisten. An den Gesellschafter Stadtwerke Heilbronn GmbH sind aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags ,46 EUR abzuführen. In die Gewinnrücklage werden EUR eingestellt. 1.4 Für das Geschäftsjahr 2014 wird der Geschäftsführung Entlastung erteilt. 2. Der Vertreter der Stadt wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heilbronn GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbHG) folgenden Anträgen zuzustimmen: 2.1. Vom Jahresabschluss und Konzernabschluss der Stadtwerke Heilbronn GmbH zum 31. Dezember 2014, den Lageberichten und dem Bericht des Aufsichtsrats wird Kenntnis genommen Der Jahresabschluss 2014 zum 31. Dezember 2014 wird wie folgt festgestellt und der Konzernabschluss 2014 zum 31. Dezember 2014 wie folgt gemäß 46 Nr. 1 b GmbHG gebilligt: SWH EUR SWH Konzern EUR Bilanzsumme , ,15 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen , ,36 - das Umlaufvermögen , ,79 und auf der Passivseite auf - das Eigenkapital , ,81 - Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ,50 - empfangene Ertragszuschüsse , ,00 - Rückstellungen , ,94 - Verbindlichkeiten , ,88 Jahresüberschuss , ,11 Summe der Erträge , ,18 Summe der Aufwendungen , , Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2014 im SWH-Einzelabschluss von ,21 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2.4 Für das Geschäftsjahr 2014 wird der Geschäftsführung Entlastung erteilt

5 Jahresabschluss 2014 der Stromnetzgesellschaft Heilbronn GmbH & Co. KG (Drucks. 219) Der Gemeinderat nimmt vom Jahresabschluss 2014 der Stromnetzgesellschaft Heilbronn GmbH & Co. KG K e n n t n i s Jahresabschluss 2014 der Entsorgungsbetriebe (Drucks. 212) 1. Aufgrund von 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz wird der Abschluss der Entsorgungsbetriebe der Stadt Heilbronn für das Wirtschaftsjahr 2014 wie folgt festgestellt: 1.1 Bilanzsumme ,97 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,04 EUR - das Umlaufvermögen ,89 EUR und auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,32 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse ,00 EUR - die Rückstellungen ,72 EUR - die Verbindlichkeiten ,76 EUR 1.2 Jahresgewinn 0,00 EUR Summe der Erträge Summe der Aufwendungen ,67 EUR ,67 EUR 2. Der Betriebsleitung der Entsorgungsbetriebe wird für das Wirtschaftsjahr 2014 gemäß 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz Entlastung erteilt Beteiligungsbericht 2014 (Drucks. 241) Der Gemeinderat nimmt vom Beteiligungsbericht 2014 K e n n t n i s

6 Vorläufige Eröffnungsbilanz zum (Drucks. 237) Der Gemeinderat nimmt von der vorläufigen Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2014 K e n n t n i s Finanzzwischenbericht 2015 (Drucks. 218) Ergebnis: Der Gemeinderat nimmt vom Finanzzwischenbericht 2015 Kenntnis. Beschluss (2 Enthaltungen): 1. Die Mehreinnahmen im Grundstücksverkehr 2015 sowie die Mehreinnahmen aus dem neuen Zuschussprogramm für finanzschwache Kommunen werden zur Reduzierung der Gesamtverschuldung gebunden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen extern begleiteten Haushaltskonsolidierungsprozess - zur Stärkung der Ertragskraft des Ergebnishaushalts und zur nachhaltigen Reduzierung der Stadtverschuldung - einzuleiten Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) -Kalkulation und Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr (Drucks. 195) 1. Die als Anlagen 2 bis 10 der Gemeinderatsdrucksache Nr. 195 beigefügten Kalkulationsunterlagen zur Berechnung der Benutzungsgebühren 2016 für die Abfallentsorgung werden nach Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Ermessensentscheidungen genehmigt. Es wird insbesondere folgenden Berechnungen zugestimmt: a) Der Berechnung des gebührenfähigen Gesamtaufwands der Abfallentsorgung einschließlich der Verteilung auf die Teileinrichtungen, b) der Berechnung des voraussichtlichen Nachsorgeaufwands der Abfallentsorgungsanlage, - 6 -

7 c) der Berechnung der Abschreibungen und der Zinsaufwendungen. 2. Mit dem Ziel, nachhaltige Anreize zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen zu schaffen, wird der Gewichtung der Benutzungsgebühren im Rahmen der mit den in den Anlagen 3 bis 5 der Gemeinderatsdrucksache Nr. 195 vorgeschlagenen Umrechnungsfaktoren zugestimmt. 3. Mit dem Ziel, nachhaltige Anreize zur getrennten Sammlung und Überlassung von verwertbaren Bioabfällen zu vermitteln, werden bei der Berechnung der Gefäßgebühren für den Biomüll lediglich 70 Prozent der im Bereich der Biomüllabfuhr entstehenden Kosten berücksichtigt. Die restlichen 30 Prozent der anfallenden Kosten im Bereich der Biomüllabfuhr werden über die Behältergebühren für Restabfallbehälter finanziert. 4. In der Kalkulation der Abfallgebühren 2016 werden folgende noch auszugleichende Gebührenüberschüsse aus Vorjahren eingesetzt: Im Bereich der Deponie die restliche Überdeckung des Jahres 2011 in Höhe von EUR sowie vom Überschuss aus dem Jahr 2012 einen Teilbetrag in Höhe von EUR. Im Bereich der Abfuhr die restliche Überdeckung des Jahres 2011 in Höhe von EUR. 5. Die Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung 2016 werden gemäß Anlage 6 der Gemeinderatsdrucksache Nr. 195 festgelegt. 6. Die Kalkulation der Benutzungsgebühr 2015 für den Grünabfallsack wird genehmigt. Die Benutzungsgebühr für die Verwendung des Grünabfallsacks im Jahr 2015 wird auf 2 EUR festgesetzt. 7. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) wird in der als Anlage 1 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 195 sich ergebenden Fassung beschlossen Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) -Kalkulation und Festsetzung der Abwassergebühren für das Jahr (Drucks. 196) 1. Die als Anlagen 2 bis 4 der Gemeinderatsdrucksache Nr. 196 beigefügten Kalkulationsgrundlagen zur Berechnung der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebühren) werden nach Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Ermessensentscheidungen genehmigt. Es wird insbesondere folgenden Berechnungen zugestimmt: - 7 -

8 a) Der Berechnung des gebührenfähigen Gesamtaufwands für die Abwasserbeseitigung im Wirtschaftsjahr 2016, b) der Ermittlung des Teilaufwands für die Entwässerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Wirtschaftsjahr 2016, c) der Aufteilung der gebührenfähigen Aufwendungen auf die Schmutzwasserund die Niederschlagswasserbeseitigung, d) der Berechnung der Abschreibungen und der Zinsaufwendungen. 2. In der Kalkulation der Abwassergebühren 2016 werden folgende noch auszugleichende Gebührenüber- und -unterdeckungen aus Vorjahren eingesetzt: Im Bereich Kanalisation/Schmutzwasser vom noch vorhandenen Überschuss des Jahres 2012 ein Teilbetrag in Höhe von ,82 EUR sowie die noch vorhandene Unterdeckung aus dem Jahr 2013 in Höhe von ,82 EUR. Im Bereich Kanalisation/Niederschlagswasser von der Gebührenüberdeckung des Jahres 2014 ein Teilbetrag in Höhe von EUR. Im Bereich Klärwerk/Schmutzwasser die noch vorhandene Gebührenüberdeckung aus dem Jahr 2011 in Höhe von EUR. 3. Die Abwassergebühren für das Jahr 2016 werden wie folgt festgesetzt: a) Die Schmutzwassergebühr wird in der derzeit geltenden Höhe bei 1,78 EUR/m³ unverändert beibehalten, davon entfallen auf die Nutzung der öffentlichen Kanalisation und auf die Nutzung des Klärwerks b) Die Niederschlagswassergebühr wird in der derzeit geltenden Höhe bei beibehalten. c) Die Gebühr für die Anlieferung von Fäkalienschlamm, Industrieschlempe usw. im Klärwerk wird festgesetzt auf 0,78 EUR/m³ 1,00 EUR/m³ 0,38 EUR/m² 25,00 EUR/m³ 4. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) wird in der als Anlage 1 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 196 sich ergebenden Fassung beschlossen

9 Richtlinie zur Genehmigung von Freiluftveranstaltungen mit Verstärkereinsatz in der Umgebung des Frankenstadions (Drucks. 208) Der Gemeinderat nimmt von der Richtlinie zur Genehmigung von Freiluftveranstaltungen mit Verstärkereinsatz in der Umgebung des Frankenstadions K e n n t n i s Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Heilbronn GmbH und der Heilbronner Versorgungs GmbH -Entlastung des Aufsichtsrats- (Drucks. 220) 1. Der Vertreter der Stadt wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heilbronn GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbHG) dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Heilbronn GmbH für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 2. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heilbronn GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbHG) wird beauftragt, die Geschäftsführung der Stadtwerke Heilbronn GmbH zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Heilbronner Versorgungs GmbH dem Aufsichtsrat der Heilbronner Versorgungs GmbH für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen Förderung von Deutschkenntnissen bei Asylbewerbern und Flüchtlingen -Beteiligung am Landesprogramm und außerplanmäßige Mittelbereitstellung- (Drucks. 217) Beschluss (1 Gegenstimme): 1. Die Verwaltung wird ermächtigt, sich am Landesprogramm Chancen gestalten - Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen auf der Grundlage der vom Land erlassenen Verwaltungsvorschrift Deutsch für Flüchtlinge zu beteiligen. 2. Die hierfür erforderlichen Co-Finanzierungsmittel in Höhe von EUR im Zeitraum 2015 bis 2017 werden als kommunaler Zuschuss für Sprachkurse außerplanmäßig im Teilhaushalt 01 (Steuerung und Innere Verwaltung) beim Profitcenter - 9 -

10 (Zentrale Funktionen) und der laufenden Nr. 16 (Transferaufwendungen) beim Sachkonto (Zuweisungen an übrige Bereiche) und der Kostenstelle (Integrationsförderung) und dem Auftrag ST (Sprachförderung) - siehe Haushaltsplan 2015/2016 Seite zur Verfügung gestellt. Die Deckung 2015 (circa EUR) und 2016 ( EUR) erfolgt anteilig aus der Deckungsreserve, die Mittel für 2017 (circa EUR) werden zum nächsten Haushalt angemeldet Mitgestaltende Bürgerbeteiligung -Einbringung der Vorhabenliste- (Drucks. 216) Ergebnis: Die Vorhabenliste der Stadt Heilbronn, Stand September 2015, gilt als eingebracht Bereitstellung neuer Grabarten im Kolumbarium im Buchenhain auf dem Westfriedhof und Änderung der Friedhofssatzung sowie der Gebührensatzung für das Bestattungswesen mit Gebührenverzeichnis (Drucks. 200) 1. Der Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Bestattungswesen mit Gebührenverzeichnis wird gemäß Anlage 2 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 200 zugestimmt. 2. Der Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Heilbronn wird gemäß Anlage 3 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 200 zugestimmt Überplanmäßige Mittelbereitstellung für Grunderwerb (Drucks. 232) 1. Im Teilhaushalt 23 (Liegenschaften, Stadterneuerung und Wirtschaftsförderung) bei Auftragsgruppe beim Sachkonto (Erwerb von Grundstücken

11 und Gebäuden) unter der laufenden Nr. 7 beim Investitionsauftrag (Grunderwerb, Grundvermögen) wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 3,5 Millionen Euro genehmigt. 2. Die Deckung erfolgt in derselben Höhe durch Mehreinnahmen im Teilhaushalt 23 (Liegenschaften, Stadterneuerung und Wirtschaftsförderung) bei Auftragsgruppe beim Sachkonto (Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden) unter der laufenden Nr. 3 beim Investitionsauftrag (Grundvermögen, Grundstückserlöse) Stadtquartier Neckarbogen, Investorenauswahlverfahren für die Stadtausstellung -Nachrücker für das Grundstück J6- (Drucks. 252) 1. Für das Grundstück J6 wird die Grundstücksanhandgabe an den Investor Mörk Projektträger und Immobilien GmbH, Leonberg, zurückgenommen. 2. Auf Basis der Empfehlung der Baukommission aus der Sitzung vom 14. September 2015 erhält der Investor Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co. KG, Stuttgart, die Anhandgabe für das Grundstück J6. Die Grundstücksanhandgabe erfolgt mit der Maßgabe, dass die Überarbeitungshinweise der Baukommission umgesetzt werden. Der Investor erhält die Möglichkeit, seine Planung exklusiv auf dem Grundstück J6 zu konkretisieren und voranzutreiben ( Anhandgabe ). Die Anhandgabe des Grundstücks erfolgt wie bisher kostenfrei. Im Übrigen wird auf die Drucksachen 199/2015 und 199 a/2015 verwiesen Innere Erschließung Neckarbogen inklusive Erschließung ABX-Halle -Entwurfsplanung und Kostenberechnung für den Teilausbau bis (Drucks. 236) Die Entwurfsplanung der Inneren Erschließung Neckarbogen inklusive der Erschließung ABX-Halle für den bis zur Bundesgartenschau 2019 vorgesehenen Teilausbau wird genehmigt und die dazugehörige Kostenberechnung zur Kenntnis genommen

12 Bleichinselbrücke -Erhöhung der Vergabesumme der Bauleistung- (Drucks. 205) Beschluss (2 Gegenstimmen, 4 Enthaltungen): Die Erhöhung der Vergabesumme der Bauleistung an die ARGE Bleichinselbrücke Heilbronn (Adam Hörnig Aschaffenburg/Stahlbau Magdeburg) Berliner Chaussee , Magdeburg, in Höhe von von bisher um auf Baukosten netto ,27 EUR ,00 EUR ,27 EUR 19 % MwSt ,85 EUR ,00 EUR ,85 EUR Baukosten brutto ,12 EUR ,00 EUR ,12 EUR Rundung und Unvorhergesehenes ,88 EUR ,00 EUR ,88 EUR Baukosten brutto ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR wird genehmigt Bebauungsplan 19/15 Heilbronn, Südlich Thomaswert -Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 223) 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans 19/15 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 19/4 im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch Südlich Thomaswert für das Flurstück Nr. 1368/6 wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 12. August 2015 umgrenzt. 2. Dem Bebauungsplan 19/15 Heilbronn, Südlich Thomaswert, vom 12. August 2015 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung zugestimmt. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 12. August 2015 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 12. August 2015 und der Gestaltungsplan vom 12. August

13 Flächennutzungsplan der Stadt Heilbronn, Fortschreibung für das Teilgebiet Neckaruferpark -Entwurfsbeschlussund Bebauungsplan 19/18 Heilbronn/Böckingen, Neckaruferpark -Entwurfsbeschluss (Drucks. 211) Beschluss (1 Gegenstimme): 1. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Heilbronn für das Teilgebiet Neckaruferpark vom 31. Juli 2015 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Es gilt die Begründung vom 31. Juli 2015 mit Umweltbericht vom 21. Juli Der Bebauungsplan 19/18 Heilbronn/Böckingen zur Änderung der Bebauungspläne 08A/3, 09B/20, 19/1, 19/16 Neckaruferpark für die Flurstücke im Geltungsbereich A (Gemarkung Heilbronn) Nrn. 1/53, 890, 892, 953, 1331/9 (alle teilweise) und 934/2; Geltungsbereich B (Gemarkung Heilbronn) 3750/1; Geltungsbereich C (Gemarkung Böckingen) 2872 (teilweise), wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 31. Juli 2015 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen. Dem Bebauungsplan liegen die Begründung vom 31. Juli 2015 mit Umweltbericht vom 21. Juli 2015 sowie der städtebauliche Rahmenplan Modellprojekt Neckarbogen vom 30. Oktober 2013 zugrunde Vorhabenbezogener Bebauungsplan 49B/39 Heilbronn/Sontheim, Charlottenstraße 194 -Satzungsbeschlussund Flächennutzungsplan der Stadt Heilbronn, Anpassung für das Teilgebiet Charlottenstraße 194 -Kenntnisnahme- (Drucks. 227) Beschluss (1 Enthaltung): 1. Die in dem der Gemeinderatsdrucksache Nr. 227 beiliegenden Bericht vom 24. August 2015 unter den Nummern 1 bis 5 wiedergegebenen Anregungen können nicht berücksichtigt werden

14 2. Die in dem der Gemeinderatsdrucksache Nr. 227 beiliegenden Bericht vom 24. August 2015 unter der Nummer 6 wiedergegebenen Anregungen werden teilweise berücksichtigt. 3. Aufgrund der 10, 12 und 13 a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I Seite 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I Seite 1548) und des 74 der Landesbauordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 5. März 2010 (GBL. Seite 357), zuletzt geändert Artikel 1 des Gesetzes vom 11. November 2014 (GBI. Seite 501), in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 581) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan 49B/39 Heilbronn/Sontheim zur Änderung der Bebauungspläne 49B/5 und 49B/10 Charlottenstraße 194 für die Flurstücke Nrn. 5259/2 und 5260/2 teilweise, Flur Heilbronn, und 3999 teilweise Flur Sontheim, als Satzung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan des Ingenieurbüros Koch + Käser aus Untergruppenbach vom 14. August 2015 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 14. August 2015 des Architekturbüros WERNER - Architekten aus Heilbronn. Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 14. August 2015, der Gestaltungsplan vom 12. November 2014 des Büros Umweltplanung Dr. Münzing aus Flein und die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros für Umweltakustik Heine + Jud aus Stuttgart vom 12. November Die Anpassung des Flächennutzungsplans der Stadt Heilbronn für das Teilgebiet Charlottenstraße 194 im Wege der Berichtigung gemäß 13 a des BauGB wird zur Kenntnis genommen. Maßgebend ist der Lageplan vom 11. Juni Es gilt die Begründung vom 11. Juni Vorhabenbezogener Bebauungsplan 06B/20 Heilbronn, Südbahnhof 2. Änderung -Satzungsbeschlussund Flächennutzungsplan der Stadt Heilbronn, Anpassung für das Teilgebiet Südbahnhof II -Kenntnisnahme- (Drucks. 209) 1. Die Stellungnahme gemäß dem der Gemeinderatsdrucksache Nr. 209 beiliegenden Bericht kann nicht berücksichtigt werden

15 2. Aufgrund der 10, 12 und 13 a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I Seite 2414), geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I Seite 1548) in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 581) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan 06B/20 Heilbronn zur Änderung des Bebauungsplans 06B/15 im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB Südbahnhof 2. Änderung für die Flurstücke Nrn , 12167, 5542 (teilweise), (teilweise), (teilweise), (teilweise) und (teilweise) als Satzung beschlossen. Maßgebend sind der Lageplan des Büros Re2area GmbH, Esslingen, vom 10. August 2015 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen und der Vorhaben- und Erschließungsplan des Büros Re2area GmbH, Esslingen, vom 10. August Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 10. August 2015, die schalltechnische Untersuchung des Büros FIRU GfI - Gesellschaft für Immissionsschutz, Kaiserslautern vom 20. März 2015, die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung des Büros Pustal Landschaftsökologie und Planung, Pfullingen, vom 17. März/30. Juli 2015 sowie das Verkehrsgutachten des Büros Karajan Ingenieure, Stuttgart, vom 18. März Die Anpassung des Flächennutzungsplans der Stadt Heilbronn für das Teilgebiet Südbahnhof II im Wege der Berichtigung gemäß 13 a BauGB wird zur Kenntnis genommen. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 10. August Es gilt die Begründung vom 10. August

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