Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25. Oktober Vorsitz Oberbürgermeister Mergel

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1 Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25. Oktober Vorsitz Oberbürgermeister Mergel - Öffentlich Teilnahme der Stadt Heilbronn an der Kampagne Fairtrade-Towns (Drucks. 189, 189 a) Beschluss (3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung): Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn beschließt, an der Fairtrade-Towns Kampagne teilzunehmen und den Titel Fairtrade-Town anzustreben. Hierzu sollen die fünf folgenden Kriterien erfüllt werden: 1. Bei allen Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse sowie bei öffentlichen Veranstaltungen und in den Büros der Verwaltungsspitze wird fair gehandelter Kaffee und ein weiteres Produkt aus fairem Handel verwendet. 2. Eine Steuerungsgruppe wird gebildet, die auf dem Weg zur Fairtrade-Town die Aktivitäten vor Ort koordiniert. Diese Gruppe besteht - neben einer Vertretung seitens der Verwaltung - aus mindestens drei weiteren Personen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft. 3. In den lokalen Einzelhandelsgeschäften und bei Floristen sowie in Cafés und Restaurants werden Produkte aus fairem Handel angeboten. 4. Produkte aus fairem Handel werden in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen verwendet. Darüber hinaus werden Bildungsaktivitäten zum Thema fairer Handel umgesetzt. 5. Die Steuerungsgruppe macht Öffentlichkeitsarbeit über die Aktivitäten zum Thema Fair-trade in der Kommune. Die lokalen Medien berichten über die Ereignisse vor Ort. Seite 1 von 12

2 Seite 2 von Feuerwehrbedarfsplan (Drucks. 284) 1. Zustimmung zum zusammenfassenden Bericht (siehe Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 284). 2. Genehmigung der Planungsgrundlagen (Risikostruktur, Hilfsfrist und Erreichungsgrad). 3. Genehmigung der Vorbereitung einer Standortkonzeption 2025/2030 für die Feuerwehr. 4. Genehmigung des Funktionsbesetzungsplans der Feuerwehr. 5. Genehmigung der Vorgaben zur Fahrzeugstruktur 6. Kenntnisnahme der weiteren Organisationsmaßnahmen (siehe Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 284) Theater Heilbronn -Rekommunalisierung der Gebäudereinigung- (Drucks. 296) Die derzeit fremd vergebene Gebäudereinigung für das Theater wird, wie im Sachverhalt der Gemeinderatsdrucksache Nr. 296 dargestellt, rekommunalisiert.

3 Seite 3 von Theater Heilbronn -Jahresabschluss 2017 und Entlastung der Betriebsleitung- (Drucks. 293) 1. Aufgrund von 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) wird der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Theater Heilbronn für das Wirtschaftsjahr 2017 wie folgt festgestellt: 1.1 Bilanzsumme ,08 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,71 EUR - das Umlaufvermögen ,16 EUR - die Rechnungsabgrenzungsposten (nachrichtlich) ,21 EUR davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,63 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse ,50 EUR - die Rückstellungen ,45 EUR - die Verbindlichkeiten ,16 EUR - die Rechnungsabgrenzungsposten (nachrichtlich) ,34 EUR 1.2 Jahresverlust ,09 EUR Summe der Erträge ,51 EUR Summe der Aufwendungen ,60 EUR 2. Der Verlust für das Jahr 2017 beträgt ,09 EUR. Die Deckung erfolgt durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage in gleicher Höhe. Der erwirtschaftete Budgetüberschuss in Höhe von ,63 EUR wird auf neue Rechnung in das Jahr 2018 übertragen. 3. Der Betriebsleitung des Theaters Heilbronn wird für das Wirtschaftsjahr 2017 gemäß 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt Feststellung Jahresabschluss 2017 (Drucks. 273) Der Gemeinderat nimmt vom Rechenschaftsbericht der Stadtkämmerei und vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts K e n n t n i s.

4 Seite 4 von Weitere Genehmigungen von Ermächtigungsresten: zusätzliche Verpflichtungsreserve im Ergebnishaushalt EUR - davon für die Umsetzung des Mobilitätskonzepts EUR - davon für Unterhaltung Straßen EUR - davon für die Einführung der eakte EUR - davon für Unterhaltung Gewässer EUR - davon für Aus- und Fortbildungsmaßnahme Amt für Straßenwesen EUR 2. Zum Ende des Haushaltsjahrs 2017 werden Ermächtigungsreste wie folgt festgesetzt: Einnahmeermächtigungsreste als Verpflichtungsreserve bei den Investitionen in Höhe von EUR Ausgabeermächtigungsreste in Höhe von davon: EUR a) Verfügungsreserve im Ergebnishaushalt EUR b) Verpflichtungsreserve im Ergebnishaushalt EUR c) Verfügungsreserve bei den Investitionen (bis EUR) EUR d) Verfügungsreserve bei den Investitionen (ab EUR) EUR e) Verpflichtungsreserve bei den Investitionen EUR 3. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss gemäß Feststellungsbeschluss (Anlage 01 zum Rechenschaftsbericht der Stadt Heilbronn zum Jahresabschluss 2017) fest.

5 Seite 5 von Finanzzwischenbericht 2018 (Drucks. 274) Der Gemeinderat nimmt vom 2. Finanzzwischenbericht 2018 K e n n t n i s Beteiligungsrichtlinie der Stadt Heilbronn (Drucks. 275) Ergebnis: Die Angelegenheit wird zur nochmaligen Vorberatung in den Verwaltungsausschuss verwiesen Beteiligungsbericht 2017 (Drucks. 311) Der Gemeinderat nimmt vom Beteiligungsbericht 2017 K e n n t n i s Änderung des Kooperationsvertrags zwischen der Heilbronner-Hohenloher-Haller Nahverkehr GmbH, der Stadtwerke Heilbronn GmbH und der Stadt Heilbronn (Drucks. 227) Die Verwaltung wird ermächtigt, den in der Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 227 beigefügten geänderten Kooperationsvertrag abzuschließen.

6 Seite 6 von Verbundfördervertrag (Verkehrsverbund) des Landes für die Jahre 2019 und 2020 (Drucks. 308) Die Verwaltung wird ermächtigt, den in der Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 308 beigefügten Verbundfördervertrag für die Jahre 2019 und 2020 abzuschließen Kalkulation und Festsetzung der Abfallgebühren 2019 (Drucks. 246) 1. Die als Anlagen 1 bis 9 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 246 beigefügten Kalkulationsunterlagen zur Berechnung der Benutzungsgebühren 2019 für die Abfallentsorgung werden nach Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Ermessensentscheidungen genehmigt. Es wird insbesondere folgenden Berechnungen zugestimmt: a) Der Berechnung des gebührenfähigen Gesamtaufwands der Abfallentsorgung einschließlich der Verteilung auf die Teileinrichtungen, b) der Berechnung des voraussichtlichen Nachsorgeaufwands der Abfallentsorgungsanlage, c) der Berechnung der Abschreibungen und der Zinsaufwendungen. 2. Mit dem Ziel, nachhaltige Anreize zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen zu schaffen, wird der Gewichtung der Benutzungsgebühren im Rahmen der mit den in den Anlagen 3 bis 5 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 246 vorgeschlagenen Umrechnungsfaktoren zugestimmt. 3. Mit dem Ziel, nachhaltige Anreize zur getrennten Sammlung und Überlassung von verwertbaren Bioabfällen zu vermitteln, werden bei der Berechnung der Gefäßgebühren für den Biomüll lediglich 70 Prozent der im Bereich der Biomüllabfuhr entstehenden Kosten berücksichtigt. Die restlichen 30 Prozent der anfallenden Kosten im Bereich der Biomüllabfuhr werden über die Behältergebühren für Restabfallbehälter finanziert. 4. In der Kalkulation der Abfallgebühren 2019 werden folgende noch auszugleichende Gebührenüberschüsse aus Vorjahren eingesetzt:

7 Seite 7 von 12 Im Bereich der Deponie die restliche Überdeckung des Jahres 2014 in Höhe von ,74 EUR, die Gebührenunterdeckung des Jahres 2015 in Höhe von ,02 EUR sowie von der Überdeckung des Jahres 2016 ein Teilbetrag in Höhe von ,28 EUR. Im Bereich der Abfuhr die restliche Überdeckung des Jahres 2014 in Höhe von ,07 EUR sowie von der Überdeckung des Jahres 2015 ein Teilbetrag in Höhe von ,93 EUR. 5. Die Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung 2019 werden gemäß Anlage 5 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 246 festgelegt und damit in der derzeit geltenden Höhe unverändert beibehalten Kalkulation und Festsetzung der Abwassergebühren 2019 (Drucks. 247) 1. Die als Anlagen 1 bis 3 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 247 beigefügten Kalkulationsgrundlagen zur Berechnung der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebühren) werden nach Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Ermessensentscheidungen genehmigt. Es wird insbesondere folgenden Berechnungen zugestimmt: a) Der Berechnung des gebührenfähigen Gesamtaufwands für die Abwasserbeseitigung im Wirtschaftsjahr 2019, b) der Ermittlung des Teilaufwands für die Entwässerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Wirtschaftsjahr 2019, c) der Aufteilung der gebührenfähigen Aufwendungen auf die Schmutzwasser- und die Niederschlagswasserbeseitigung, d) der Berechnung der Abschreibungen und der Zinsaufwendungen. 2. In der Kalkulation der Abwassergebühren 2019 werden folgende noch auszugleichende Gebührenüber- und -unterdeckungen aus Vorjahren eingesetzt: Im Bereich Kanalisation / Schmutzwasser den noch vorhandenen Überschuss aus dem Jahr 2014 in Höhe von ,80 EUR.

8 Seite 8 von 12 Im Bereich Kanalisation / Niederschlagswasser von der Gebührenüberdeckung aus dem Jahr 2016 einen Teilbetrag in Höhe von EUR. Im Bereich Klärwerk / Schmutzwasser die noch vorhandene Gebührenüberdeckung aus dem Jahr 2014 in Höhe von ,97 EUR sowie von der Gebührenüberdeckung des Jahres 2015 ein Teilbetrag in Höhe von ,03 EUR. 3. Die Abwassergebühren für das Jahr 2019 werden in der derzeit geltenden Höhe unverändert beibehalten Mönchseehallen; Brandschutzsofortmaßnahmen mit Dachsanierung, 3-Teilbarkeit und Sanierung der sanitären Anlagen -Planung und Baubeschluss- (Drucks. 256) 1. Die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung vom 9. August 2018 zur Sanierung der Mönchseehallen des Architekturbüros Müller Architekten, Heilbronn in Höhe von: Brandschutz- 3-Teilbarkeit Sanierungsstau Gesamtkosten Sofortmaßnahmen netto ,82 EUR ,45 EUR ,01 EUR ,27 EUR + 19 % MwSt ,08 EUR ,84 EUR ,95 EUR ,88 EUR brutto ,90 EUR ,29 EUR ,96 EUR ,15 EUR zzgl. Unvorhergesehenes/ ,10 EUR ,71 EUR ,04 EUR ,85 EUR Rundung Gesamtsumme ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR wird genehmigt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungs- und Ausführungsplanung in Ihrer Zuständigkeit zu vergeben, die Vergabe der Bauarbeiten vorzubereiten und Angebote zur Durchführung der Arbeiten einzuholen. 3. Die Durchführung der Bauvorhaben wird genehmigt unter der Voraussetzung, dass der Kostenanschlag innerhalb der genehmigten Kostenberechnung liegt. Auf weitere Sachbeschlüsse wird verzichtet. 4. Eine Honorarerhöhung für die Architektenleistungen (Gebäude) an das Architekturbüro Müller Architekten, Wilhelmstraße 5a, Heilbronn auf ein voraussichtliches Gesamthonorar in Höhe von:

9 Seite 9 von 12 brutto Brandschutz- Sofortmaßnahmen 3-Teilbarkeit Sanierungsstau Gesamthonorar von ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR um ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR auf ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR wird genehmigt. 5. Eine Honorarerhöhung der Fachplanung Technische Ausrüstung (Starkstromanlagen sowie fernmelde- u. informationstechnische Anlagen) an das Ingenieurbüro Günthner Ingenieure GmbH, Raiffeisenstraße 16, Leinfelden-Echterdingen auf ein voraussichtliches Gesamthonorar in Höhe von: brutto Brandschutz- Sofortmaßnahmen 3-Teilbarkeit Sanierungsstau Gesamthonorar von ,00 EUR ,00 EUR 5.000,00 EUR ,00 EUR um ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR auf ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR wird genehmigt. 6. Eine Honorarerhöhung der Fachplanung Technische Ausrüstung (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen und lufttechnische Anlagen) an das Ingenieurbüro Bunse GmbH, Karlstraße 103, Heilbronn auf ein voraussichtliches Gesamthonorar in Höhe von: brutto Brandschutz- Sofortmaßnahmen 3-Teilbarkeit Sanierungsstau Gesamthonorar von ,00 EUR ,00 EUR 0,00 EUR ,00 EUR um ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR auf ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR wird genehmigt Gerhart-Hauptmann-Schule; Neubau einer 4-zügigen Grundschule -Umfirmierung des Vertragspartners bei der Fachplanung Tragwerksplanung- (Drucks. 321) Der Auswechslung des Vertragspartners betreffend die Fachplanung Tragwerksplanung für das Projekt Neubau einer 4-zügigen Grundschule Gerhart-Hauptmann-Schule in Heilbronn vom Ingenieurbüro Helber + Ruff Beratende Ingenieure, Mömpelgardstraße 16,

10 Seite 10 von Ludwigsburg, auf das Ingenieurbüro Büro Helber + Ruff Beratende Ingenieure PartG mbb, Mömpelgardstraße 16, Ludwigsburg, wird zugestimmt Benennung eines Wegs im Bereich Sonnenbrunnen (Drucks. 181) Der in der Anlage 1 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 181 rot dargestellte Weg erhält die Bezeichnung: Karl - Anspach - Weg Benennung einer Straße im Neubaugebiet Nonnenbuckel (Drucks. 237) Die in der Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 237 rot dargestellte Straße erhält die Bezeichnung: Manfred - Weinmann - Ring Benennung eines Platzes an der experimenta (Drucks. 253) Der in der Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 253 rot dargestellte Platz erhält die Bezeichnung: Experimenta - Platz

11 Seite 11 von Bebauungsplan 08B/36 Heilbronn, Vergnügunsstätten/Wettbüros/ Werbeanlagen Bahnhofsvorstadt -Fortschreibung der Planungsziele- (Drucks. 286) Der Fortschreibung der Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan 08B/36 Heilbronn Vergnügungsstätten/ Wettbüros Bahnhofsvorstadt wird zugestimmt. Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses ist im Lageplan vom 20. März 2017 (siehe GR-Drucksache Nr. 103/2017) umgrenzt. Der Bebauungsplan erhält den Titel Vergnügungsstätten/Wettbüros/Werbeanlagen Fortschreibung des Flächennutzungsplans für das Teilgebiet Paula-Fuchs-Allee -Zustimmung zum Konzeptund Bebauungsplan 19/20 Heilbronn, Paula-Fuchs-Allee -Zustimmung zum Konzept- (Drucks. 289) Beschluss (1 Gegenstimme): 1. Dem Konzept zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Heilbronn für das Teilgebiet Paula-Fuchs-Allee vom 12. September 2018 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die weitere Bearbeitung der Flächennutzungsplanfortschreibung zugestimmt. 2. Dem Konzept zum Bebauungsplan 19/20 Heilbronn Paula-Fuchs-Allee für die Flurstücke Nrn. 1/53, 1/60, 1/62, 1/77, 1373 (Hafenstraße), 1375/1, 1375/3 und 1375/4 - alle teilweise - basierend auf dem Straßenentwurf vom Ingenieurbüro Hyder Consulting, das zwischenzeitlich als Arcadis Germany GmbH firmiert, wird als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans zugestimmt. Der Geltungsbereich ist im Plan des Planungs- und Baurechtsamts vom 3. September 2018 umgrenzt. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird durch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen für die Dauer von 14 Tagen durchgeführt.

12 Seite 12 von Vorhabenbezogener Bebauungsplan 18A/14 Heilbronn, Schützenstraße 21 -Satzungsbeschluss- (Drucks. 280) Beschluss (1 Gegenstimme): 1. Aufgrund der 10, 12 und 13 a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I. S. 3634) in Verbindung mit dem 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan 18A/14 Heilbronn Schützenstraße 21 zur Änderung des Baulinienplans 18A/2 und der Ortsbausatzung von 1939 im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB für das Flurstück Nr. 1201/4 als Satzung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan des Planungsbüros Plan/Werk/Stadt GmbH (KMB) vom 17. Mai 2018 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan des Büros KMB vom 17. Mai Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 17. Mai 2018, ein Verschattungsmodell ( ) des Büros KMB, die artenschutzrechtliche Potenzialuntersuchung der Arbeitsgemeinschaft Wasser und Landschaftsplanung, Dipl.-Biol. Dieter Veile, Obersulm, vom September 2016 sowie das schalltechnische Gutachten vom 18. November 2016 der BS Ingenieure, Ludwigsburg. 2. Der Abschluss des der Gemeinderatsdrucksache Nr. 280 beigefügten Durchführungsvertrags vom 25. Juni/29. Juni 2018 mit dem Vorhabenträger wird zur Kenntnis genommen.

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