Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 12. Mai Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach

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1 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 12. Mai Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach Verlängerung Saarlandstraße -Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Gemeinde Leingarten und der Stadt Heilbronn- (Drucks. 95) Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Gemeinde Leingarten einen öffentlich-rechtlichen Vertrag auf der Grundlage des Straßengesetzes für Baden-Württemberg zur Verlängerung der Saarlandstraße auf dem Gemeindegebiet von Leingarten mit dem im Sachverhalt der Gemeinderatsdrucksache Nr. 95 genannten wesentlichen Inhalt abzuschließen Flächennutzungsplan der Stadt Heilbronn, Fortschreibung für das Teilgebiet Saarlandstraße -Entwurfsbeschlussund Bebauungsplan 35/15 Saarlandstraße, Heilbronn-Böckingen/ Neckargartach/Frankenbach/Klingenberg -Entwurfsbeschluss- (Drucks. 102, 102 a, 102 b) 1. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Heilbronn für das Teilgebiet Saarlandstraße wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 5. März Es gilt die Begründung vom 5. März 2010 mit Umweltbericht vom März

2 2. Der Bebauungsplan 35/15 Heilbronn-Böckingen/Neckargartach/Frankenbach/Klingenberg zur Änderung der Bebauungspläne 33 B/1, 33 B/3, 34/18, 35/I, 35/III, 35/2, 35/10, 35/12, 35/14, 36/I, 36/II, 37/4, 37/7, 40/6, 41 A/3 und 106/2 sowie der Ortsbausatzung 1939 Saarlandstraße für die Flurstücke Teilgebiet A Markung Neckargartach Nrn. 4371, 4371/2, 4371/3, 4784, 4784/1, 4784/2, 4786, 4787/2, 4787/4, 4787/5, 4790, 4793, 4817/1 teilweise, 5100 teilweise (Römerstraße); Markung Böckingen Nrn teilweise (Neckargartacher Str.), 1871 teilweise (FW), 1875/2 teilweise, 1876, 1889/2-7, 1891/4 teilweise, 1891/5, 1891/6, 1891/8, 1892/1-8, 1893 (Reiherweg), 1894 teilweise (Sperlingsweg), 1899 teilweise (Schwalbenweg), 1900/1, 1900/4 teilweise (Im Kreuzgrund), 1909/1, 1909/2, 1910/1-4, 1912/2, 1914/3, 1914/4, 1915/1, 1915/2, 1916/1, 1916/2 (Straße), 1916/3, 1920/2, 1920/3, 1923/3, 1926/1, 1926/3, 1930/3, 1933/2, 1937/3, 1937/4, 1940/3, 1940/4, 1941 teilweise (Saarlandstraße), 1945/3, 1946/1 teilweise (Weg), 1946/4, 1946/6, 1947 teilweise, 1948/2, 1949, 1949/1-25, 1979, 1982/1, 1982/5, 1983/1, 1983/2, 1984/1 (FW), 1985, 1986, 1989/1 (Weg), , 1994 teilweise (Heidelberger Straße), 2000 teilweise (Goerdeler Straße), 2000/2 teilweise (Böcklerstraße), 2001, 2095 teilweise (Heidelberger Straße), 2300 teilweise, 2385 teilweise (FW), 7236/1-5, 7237 (Jörg- Metzler-Weg), 7237/3-7, 7237/12-17, 7237/34, 7238/38-45, 7241/8-13, 7244, 7244/1-5, 7245 teilweise (Florian-Geyer-Str.), 7255, 7264 teilweise (Hanselmannstraße), 7265, 7267, 7269 teilweise (Hanselmannstraße), 7269/2, 7270/1, 7270/3, 7270/4, 7271 teilwweise, 7272 (Welschstraße), 7272/2-10, 7274 (Welschstraße), 7274/1-8, 7276/1 teilweise (Welschstraße), 7276/3, 7276/4, 7277, 7278 teilweise (Am Gesundbrunnen), 7280, 7280/1-6, 7281, 7282, 7283, 7283/1-7, , 7291, 7291/1, , , ; Markung Frankenbach Nrn teilweise (FW), 1920 teilweise (FW), je teilweise, je teilweise, 1946/1 teilweise (FW), je teilweise, je teilweise, 1973/1 teilweise (FW), je teilweise, 1998, je teilweise, 2019, , je teilweise, , 2047 teilweise (FW), 2105 teilweise (FW), 2108 teilweise (FW), 2112 teilweise (FW), 2115 teilweise (FW), 2116 teilweise (FW), je teilweise, je teilweise, 2166 teilweise, je teilweise, 2212, 2212/1, , 2216/1, 2217, 2217/1, 2313, 2313/1-9, 2320, 2320/1-3, 2325, 2325/1, 2331/2, 2332, 2333 (Weg), 2334/1, 2340, 2341/1, 2341/3, 2343/3, 2343/4, 2344, 2345/2 und 2424 teilweise (Saarbrückener Str.); Teilgebiet B Markung Frankenbach Nr teilweise (K 9561, Leintalstraße); Teilgebiete C 1 bis C 8 Markung Frankenbach Nrn. 700, 840/3 (FW), 852, 888, 889, 928, 936, 981 (FW); - 2 -

3 Markung Frankenbach, Flur Hipfelhof Nr. 511; Teilgebiete D 1 bis D 3 Markung Frankenbach Nrn. 3278, 3286, 4360, 4361, 4362, 4363, 4364; Teilgebiete E 1 bis E 9 Markung Böckingen Nrn. 5699, 5709, 5759, 5760, 5773, 5796, 5820, 5825/2 teilweise (FW), 5833; Markung Klingenberg Nr. 699/3 teilweise (FW) nach dem Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 24. März 2010 wird als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Bestandteil des Bebauungsplans ist der Plan Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 des Ingenieurbüros Mörgenthaler, Öhringen vom Oktober Für den Bebauungsplan gelten die Begründung vom 24. März 2010 mit Umweltbericht vom März 2010, die Natura-2000-VU, Februar 2010 und die Artenschutz-VU, März 2010 des Büros IUS, Heidelberg sowie die Schalltechnische Untersuchung vom Oktober 2009 des Büros Mörgenthaler, Öhringen. 3. Der Gemeinderat beschließt die Durchführung weiterer (externer) Ausgleichsmaßnahmen auf den städtischen Grundstücken - Flurstück Nr. 2114/1, Markung Frankenbach (Anlage Amphibienlaichgewässer, 200 m²) - Flurstück Nr. 6421/1, Markung Biberach (Wiederherstellung Lößsteilwand, 30 m) - Flurstück Nr. 6200, Markung Biberach (Nahrungshabitat Wildbienen, 3 x 200 m²) - Flurstücke Nrn. 3/7, 1508/1 und 1508/2, Markung Heilbronn (Renaturierung Böllinger Bach, ca m). 4. Dem Gemeinderat wird eine Konzeption inklusive Berechnung (Kosten, Ertrag) für eine durchgehende Photovoltaikanlage auf den gekippten Elementen der südlichen Schallschutzwände entlang der Saarlandstraße so rechtzeitig zur Entscheidung vorgelegt, dass der Bau eines solchen Solarkraftwerks bei den weiteren Schritten des Saarlandstraßenausbaus berücksichtigt werden kann

4 Bebauungsplan 107/4 Heilbronn-Frankenbach, Saarbrückener Straße -Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 108) 1. Dem Entwurf des Bebauungsplans 107/4 Heilbronn-Frankenbach zur Änderung der Bebauungsplans 104/2, im beschleunigten Verfahren nach 13 a des Baugesetzbuchs (BauGB) Saarbrückener Straße wird zugestimmt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 107/4 umfasst: die beiderseits der Saarbrückener Straße angrenzenden Flurstücke von der Ortseinfahrt (aus Richtung Heilbronn kommend) ab Höhe der Flurstücke Nrn bzw. 2493/1 (jeweils einschließlich) bis zum Übergang in die Speyerer Straße, einschließlich der in zweiter Reihe liegenden Flurstücke Nrn. 43/1, 43/2, 43/3, 43/7 (Saarbrückener Straße 13/2), 1659/2, 1659/4, 1659/5, 1659/8 (Steinhaldestraße 1), 1924/2, 1928, 2494 (Brechhausstraße 7), 2499/2, 2559/4 (Schulstraße 3), sowie die beiderseits der Kaiserslauterner Straße angrenzenden Flurstücke Nrn. 2590, 2591, 2592, 2596/3, 2596/4, 2596/5 und 2596/8. Maßgebend ist der Lageplan vom 30. März 2010 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen. Dem Bebauungsplan liegen die Begründung vom 30. März 2010 sowie die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros W+W Bauphysik, Leutenbach vom 25. März 2010 zugrunde. 2. Die in Ziffer 1 genannten Unterlagen werden der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß 13a BauGB zugrunde gelegt

5 Flächennutzungsplan der Stadt Heilbronn, Fortschreibung für das Teilgebiet Heisenbergstraße -Zustimmung zum Konzeptund Bebauungsplan 116/14 Heilbronn-Biberach, Heisenbergstraße Süd -Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Konzept- (Drucks. 101) 1. Dem Konzept zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Heilbronn für das Teilgebiet Heisenbergstraße vom 22. März 2010 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die weitere Bearbeitung der Flächennutzungsplanfortschreibung zugestimmt. 2. Die Aufstellung des Bebauungsplans 116/14 Heilbronn-Biberach zur Änderung der Bebauungspläne 116/10, 116/11 und 116/12 Heisenbergstraße Süd für die Flurstücke Nrn. 3849/2 (Weg) teilweise, 3863, 3894, 3895, 3897 (Weg), 3938 (Heisenbergstraße) teilweise, 3949/1 (Otto-Hahn-Straße) teilweise, 3950, 3968/2, 3972, 3973, 3974, 3975/2 und 3976 wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 22. März 2010 umgrenzt. 3. Dem Konzept des Bebauungsplans 116/14 Heilbronn-Biberach, Heisenbergstraße Süd, vom 22. März 2010 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans zugestimmt. 4. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird durch eine zweiwöchige Offenlegung der Planunterlagen nach Ziffer 2 durchgeführt Baugebiet Wittumäcker West in Heilbronn-Kirchhausen -Anordnung der Umlegung- (Drucks. 94) Zur Erschließung und Neugestaltung des Baugebiets Wittumäcker-West auf der Gemarkung Kirchhausen, wird gemäß 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist, die Umlegung von Grundstücken nach den Bestimmungen des Vierten Teils des Baugesetzbuches angeordnet

6 Das Umlegungsgebiet erstreckt sich im wesentlichen auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 123/16 Heilbronn-Kirchhausen Wittumäcker-West. Die voraussichtliche Abgrenzung des Umlegungsgebiets ist in der Gebietskarte vom 23. März 2010 des Vermessungs- und Katasteramtes dargestellt. Die Umlegung führt die Bezeichnung Heilbronn-Kirchhausen Wittumäcker-West Brandschutzmaßnahmen für Schulen, Versammlungsstätten, Kindergärten/-tagesstätten und sonstige öffentliche Gebäude -Sachstandsbericht sowie Entwurfsplanung und Baudurchführung- (Drucks. 24) 1. Die Entwurfsplanungen und die Kostenberechnungen für fünf Projekte gemäß Darstellung im Sachverhalt der Anlage der Niederschrift in Höhe von netto ,85 EUR + 19 % MwSt ,15 EUR brutto ,00 EUR werden einschließlich der Baudurchführung, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung, genehmigt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Maßnahmen gemäß Ziffer 1, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung, die weiteren Planungsleistungen (HOAI Lph 5-9) sowie Aufträge zur Baudurchführung im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu vergeben Zustimmung zur Wahl des Stadtbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr (Drucks. 105) Der durch die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr erfolgten Wahl von Herrn Uwe Wütherich zum Stadtbrandmeister wird zugestimmt

7 Bestellung neuer Mitglieder für den Bildungsbeirat (Drucks. 118, 118 a) 1. Die Bestellung von folgendem Mitglied für den Bildungsbeirat wird zurückgenommen: Als Elternvertreter der Kindertagesstätten: Müller, Jochen Mitglied im Bildungsbeirat 2. Zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern im Bildungsbeirat werden bestellt: Als Elternvertreter der Schulen: Kastner, Uwe Bestellung zum stellvertretenden Mitglied im Bildungsbeirat Als Elternvertreter der Kindertagesstätten: Esen, Ronald Bestellung zum Mitglied im Bildungsbeirat Als Elternvertreter der Kindertagesstätten: Dick, Peter Bestellung zum stellvertretenden Mitglied im Bildungsbeirat Rechnungsabschluss 2009, Bildung von Haushaltsresten, Behandlung der Rücklagen und Mittelbewilligungen (Drucks. 119) 1. Zum Ende des Haushaltsjahres 2009 werden festgesetzt: - Im Verwaltungshaushalt bewirtschaftete Haushaltsausgabereste ohne Übertragbarkeitsvermerk nach Anlage 1 der Gemeinderatsdrucksache Nr. 119, Spalte 4 mit - Im Vermögenshaushalt nicht bewirtschaftete Haushaltsausgabereste mit mehr als EUR im Einzelfall nach Anlage 2 der Gemeinderatsdrucksache Nr. 119, Spalte 6 mit ,00 EUR ,00 EUR - 7 -

8 2. Den Rücklagen werden netto ca. 44,23 Millionen EUR entnommen. Dabei werden der intern gebundenen Rücklage - Schweißkurs ,21 EUR zugeführt. Entnommen werden den Teilrücklagen - Zukunftsinvestitionsprogramm ,33 EUR - Schuldenabbau ,32 EUR - II. Innenstadtoffensive ,70 EUR - Haushaltsausgleich 2009/ ,00 EUR Von den gebundenen Teilen der allgemeinen Rücklage werden aufgelöst: - Ausbau Kleinkindbetreuung ,22 EUR - Konjunkturprogramm EUR Zum Haushaltsausgleich werden der allgemeinen Rücklage voraussichtlich weitere entnommen, insgesamt also ca ,00 EUR ,00 EUR 3. Bei Haushaltsstelle Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen, Finanzausgleichsumlage - wird im Haushaltsjahr 2009 eine überplanmäßige Ausgabe mit EUR genehmigt. Deckung erfolgt durch Wenigerausgaben bei Haushaltsstelle Allgemeine Finanzwirtschaft, Zinsen für Kredite vom Kreditmarkt mit EUR und bei Haushaltsstelle Stadtkämmerei, Sachverständigen-, Gerichts- und ähnlichen Kosten mit EUR. 4. Bei Haushaltsstelle experimenta Science-Center (Hagenbucher, Umbau und Erweiterung wird im Haushaltsjahr 2009 eine weitere überplanmäßige Ausgabe mit EUR genehmigt (Gesamt EUR). Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle Zuschüsse vom Land. 5. Für die in Anlage 3 der Gemeinderatsdrucksache Nr. 119 aufgelisteten Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden über- bzw. außerplanmäßig EUR im Haushaltsjahr 2010 bewilligt. Die Deckung erfolgt mit den hierfür bewilligten Zuweisungen des Landes und durch Entnahme von hierfür gebundenen Rücklagen. 6. Im Übrigen Kenntnisnahme - 8 -

9 Konzert- und Kongresszentrum Harmonie, Fassadensanierung Theodor-Heuss-Saal -Vergabe von Metallbau- und Verglasungsarbeiten- Vergabe der Metallbau- und Verglasungsarbeiten zu den Bedingungen und Preisen des Angebots vom 21. April 2010 an die Firma Josef Gartner GmbH, Gundelfingen in Höhe von netto EUR + 19 % MwSt ,52 EUR brutto ,72 EUR - 9 -

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