Feststellung von Hinderungsgründen nach 29 Gemeindeordnung (GemO) beim Nachrücken von Herrn Karl-Heinz Kübler in den Gemeinderat (Drucks.
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- Lothar Vogel
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1 Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 19. April Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - Öffentlich Feststellung von Hinderungsgründen nach 29 Gemeindeordnung (GemO) beim Nachrücken von Herrn Karl-Heinz Kübler in den Gemeinderat (Drucks. 91) Der Gemeinderat nimmt davon K e n n t n i s, dass für den Eintritt von Herrn Karl- Heinz Kübler in den Gemeinderat keine Hinderungsgründe vorliegen Einführung und Verpflichtung von Herrn Karl-Heinz Kübler als Stadtrat Rechnungsabschluss Bildung von Haushaltsresten, Behandlung der Rücklagen und Mittelbewilligungen- (Drucks. 75) 1. Zum Ende des Haushaltsjahres 2006 werden festgesetzt: - Im Verwaltungshaushalt bewirtschaftete Haushaltsausgabereste ohne Übertragbarkeitsvermerk nach Anlage 1 Spalte 4 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 75 mit - Im Vermögenshaushalt nicht bewirtschaftete Haushaltsausgabereste mit mehr als ,-- EUR im Einzelfall nach Anlage 2 Spalte 6 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 75 mit ,00 EUR ,00 EUR 2. Den Rücklagen werden ca. 30,0 Mio. EUR zugeführt, davon den Teilrücklagen - Zukunftsinvestitionsprogramm/Bundesgartenschau ,00 EUR - Schweißkurs ,34 EUR - Zweite Innenstadt-Offensive und der ,29 EUR - allgemeinen Rücklage voraussichtlich ,37 EUR - 1 -
2 3. Die Teilrücklage Neubau Klinikum mit ,71 EUR wird aufgelöst. 4. In der allgemeinen Rücklage werden gebunden für - Investitionen beim Klinikum Am Gesundbrunnen ,00 EUR - Verpflichtungen aus einem Grundstücksgeschäft ,00 EUR - Sanierung Rathenauplatz ,00 EUR 5. Zur außerordentlichen Tilgung von Krediten (HHSt ) wird im Haushaltsjahr 2007 eine außerplanmäßige Ausgabe von ,00 EUR genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der Teilrücklage Schuldenabbau. 6. Für Grunderwerbe werden im Haushaltsjahr 2007 außerplanmäßige Ausgaben für den Bereich Sonnenbrunnen (HHSt ) von bis zu 3,0 Mio. EUR, Stadtumbau West (HHSt ) von bis zu 13,5 Mio. EUR und Neubau Westrandstraße (HHSt ) von bis zu 3,47 Mio. EUR genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der Teilrücklage Zukunftsinvestitionsprogramm/Bundesgartenschau. 7. Im Vermögenshaushalt wird beim Vorhaben Sanierung Klosterhof für Ordnungsmaßnahmen (HHSt ) im Haushaltsjahr 2007 eine außerplanmäßige Ausgabe von bis zu 5,5 Mio. EUR genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Grundstückserlöse (HHSt ), Ausgleichsbeträge (HHSt ), Zuweisungen vom Land ( ) und soweit erforderlich durch Entnahme aus der Teilrücklage Zweite Innenstadtoffensive (HHSt ). 8. Im Übrigen Kenntnisnahme Entwicklungskonzept der Städtischen Museen (Drucks. 83) 1. Das Entwicklungskonzept der Städtischen Museen (Anlagen 2 und 5 der Niederschrift) wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung einer Kunsthalle mit 800 m² Ausstellungsfläche durch eine Erweiterung der jetzigen Ausstellungsräume des Kunstvereins an der Harmonie zu untersuchen und eine Kostenannahme zu erstellen. Hierbei wird der Entwurf des Raumprogramms (Anlage 3 der Niederschrift) zu Grunde gelegt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Gesprächen mit dem Kunstverein ein Betreiberund Finanzierungskonzept für die Kunsthalle zu entwickeln, welches idealerweise - 2 -
3 die Aktivitäten des Kunstvereins und die der Städtischen Museen im Bereich Kunst programmatisch, personell, räumlich und finanziell bündelt. 4. Der Gemeinderat erhält im Herbst 2007 zu Ziffer 1 eine vertiefende Ausarbeitung und zu den Ziffern 2 und 3 Ergebnisberichte. 5. Von der Absicht der Vogelmann-Stiftung, den Städtischen Museen ein Sammlungskonvolut mit Werken von Joseph Beuys als Dauerleihgabe zu überlassen, wird Kenntnis genommen Integrationsbericht (Antrag der SPD-Fraktion vom 3. April 2006) (Drucks. 67) Ergebnis: 1. Der Integrationsbericht der Stadt Heilbronn wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Anträge der Fraktionen - Anlage 3 bis 6 der Niederschrift - werden vor der Sommerpause aufgearbeitet Qualitätsoffensive für Heilbronner Kindertageseinrichtungen (Interfraktioneller Antrag der Fraktionen der SPD, FDP/Freie Wähler und der Grünen vom 12. März 2007) (Drucks. 89) Die Stadt Heilbronn startet ab dem Doppelhaushalt 2008/09 eine Qualitätsoffensive für Heilbronner Kindertageseinrichtungen. Diese Qualitätsoffensive beinhaltet die personelle Verstärkung, einen Springerpool, die Reduzierung der Gruppenstärke, die Verbesserung der Essensversorgung und wo nötig, der räumlichen Bedingungen. Die Verwaltung legt noch vor der Sommerpause einen entsprechenden Maßnahmenkatalog zur Beschlussfassung vor
4 Städtische Förderung der Arbeitsgemeinschaft Suchtkrankenhilfe in Heilbronn (Drucks Das städtische Gesamtbudget zur Förderung der in der Arbeitsgemeinschaft Suchtkrankenhilfe in Heilbronn (ARGE) zusammengeschlossenen Einrichtungen und Träger wird ab 2007, wie im Vorjahr, um EUR auf EUR erhöht. 2. Im Rahmen des Gesamtbudgets wird ab 2008 ein separates Projektbudget in Höhe von EUR gebildet, aus dem jeweils nach vorheriger, separater Sachentscheidung eine zeitlich befristete Förderung von Sonderprojekten der Suchtkrankenhilfe erfolgen kann. 3. Die städtischen Zuschussbudgets nach Ziffer 1 und 2 werden ab 1. Januar 2008 entsprechend den Empfehlungen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg zur Anpassung der Entgelte in der Kinder- und Jugendhilfe fortgeschrieben. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Arbeitsgemeinschaft Suchtkrankenhilfe in Heilbronn die künftige institutionelle Förderung deren Einrichtungen und Dienste auf der Grundlage des der Gemeinderatsdrucksache Nr. 59 beiliegenden Entwurfs eines Kooperationsvertrags zu vereinbaren Jugendtreff in Containerbauweise in der Robert-Bosch-Straße in Sontheim als Ersatz für den Jugendtreff auf Zeit -Genehmigung der Einrichtung und des Raumprogramms- (Drucks. 41) 1. Die Einrichtung eines Jugendtreffs in Containerbauweise mit multifunktionaler Außenspielfläche auf dem stadteigenen Grundstück Flurstück Nr. 3524/1 in der Robert- Bosch-Straße gegenüber der Firma Illig wird genehmigt. 2. Das in der Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 41 dargestellte Raumprogramm wird genehmigt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorplanung mit Kostenschätzung und eine Entwurfsplanung sowie die Erstellung einer Kostenberechnung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, um den Jugendtreff im ersten Halbjahr 2008 in Betrieb nehmen zu können
5 Ausscheiden und Neubestellung von Mitgliedern im Jugendhilfeausschuss (Drucks. 76) 1. Herr Markus Beye, Stuttgarter Straße 11/1, Freiberg wird gemäß 3 Absatz 2 Nr. c der Satzung für das Jugendamt der Stadt Heilbronn vom 17. Oktober 1991 auf Vorschlag des Stadt- und Kreisjugendrings Heilbronn zum stimmberechtigten Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt. Gleichzeitig endet die Mitgliedschaft von Herrn Holger Stähle, bisheriges stimmberechtigtes Mitglied. 2. Herr Marcus Vetterle, Rosenstraße 2, Nordheim wird gemäß 3 Absatz 2 Nr. c der Satzung für das Jugendamt der Stadt Heilbronn vom 17. Oktober 1991 in Verbindung mit 3 Absatz 4 der Satzung auf Vorschlag des Stadt- und Kreisjugendrings Heilbronn zum Stellvertreter von Herrn Markus Beye in den Jugendhilfeausschuss gewählt Darlehensaufnahme der Entsorgungsbetriebe für Investitionen 2007 (Drucks. 79) Die Entsorgungsbetriebe werden ermächtigt, zur Finanzierung von Investitionen im Bereich Abfall- und Abwasserwirtschaft zu Lasten der Kreditermächtigung 2007, Darlehen bis zur Höhe von EUR zu den im Zeitpunkt der Darlehensaufnahmen geltenden Konditionen aufzunehmen. Bei Darlehensaufnahme sind, soweit möglich, zunächst zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder Innere Darlehen vom Kämmereihaushalt in Anspruch zu nehmen Peter-Bruckmann-Brücke -Information über die Untersuchungsergebnisse, Genehmigung des Neubaus eines Parallelbauwerks und der Auslobung eines Ingenieurwettbewerbs- (Drucks. 17) - 5 -
6 1. Die Ergebnisse des Untersuchungsberichts und der gutachterlichen Stellungnahme vom 27. Februar 2006 über die Peter-Bruckmann-Brücke werden zur Kenntnis genommen. 2. Parallel zur bestehenden Peter-Bruckmann-Brücke wird zur Aufnahme des zusätzlichen Verkehrs aus der Verlängerung der Saarlandstraße und zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für Fußgänger und Radfahrer eine zweite Brücke gebaut. 3. Die Auslobung eines Ingenieurwettbewerbs für den Bau dieser neuen Brücke mit Kosten in Höhe von EUR wird genehmigt Bebauungsplan 11/19b Heilbronn, Südlich Friedrich-Niethammer-Straße -Aufstellungsbeschluss- (Drucks. 80) Die Aufstellung des Bebauungsplans 11/19b Heilbronn Südlich Friedrich-Niethammer- Straße für die Flurstücke Nrn. 4109/55, 4109/56, 4109/57 (teilw.), 4109/58, 4109/59, 4109/67 und 4109/60 (teilw.) wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 2. März 2007 umgrenzt Bebauungsplan 12/14 Heilbronn, Südlich Jägerhausstraße -Zustimmung zum Entwurf- (Drucks. 70) 1. Dem Bebauungsplanentwurf 12/14 Heilbronn, Südlich Jägerhausstraße, wird zugestimmt. Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 22. Februar Die oben genannten Planunterlagen werden der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß 13a BauGB zu Grunde gelegt
7 Stadtumbaugebiet Fruchtschuppen-Areal -Zustimmung zum städtebaulichen Entwicklungskonzept und Beschluss als Stadtumbaugebiet nach 171b Baugesetzbuch sowie Sicherung von Durchführungsmaßnahmen nach 171d Baugesetzbuch- -Satzungsbeschluss- (Drucks. 78) 1. Festlegung des Erweiterungsgebiets des Fruchtschuppen-Areals als Stadtumbaugebiet. 1.1 Der Gemeinderat stimmt dem städtebaulichen Entwicklungskonzept Fruchtschuppen-Areal Erweiterung vom 4. September 2006 zu. 1.2 Der Gemeinderat beschließt das im städtebaulichen Entwicklungskonzept vom 4. September 2006 umgrenzte Gebiet als Stadtumbaugebiet gemäß 171b des Baugesetzbuches. 2. Satzung zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen im Stadtumbaugebiet Fruchtschuppen-Areal Erweiterung. Aufgrund des 171d des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) hat der Gemeinderat der Stadt Heilbronn am 19. April 2007 folgende Satzung beschlossen: 1 Sicherung von Durchführungsmaßnahmen In Heilbronn wird der im Lageplan vom 6. März 2007 abgegrenzte Bereich mit den Flurstücken 1/19, 1/34, 1/35, 1/39, 1/42, 1/46, 1/47, 883/2, 883/3, 889, 898/1, 901/1, 902 (Bahnhofstraße) und 1085 je einschl.; Flurstücke 1, 1/18, 883/1 (Wilhelmskanal), 890 (Kalistraße), 1059 (Bahnhofstraße) und 1105/1 (Bahnhofstraße) je teilw. einschl. zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen als Satzung beschlossen. 2 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in der Stadtzeitung in Kraft
8 Ausscheiden von Herrn Stadtrat Dr. Haellmigk aus dem Gemeinderat (Drucks. 84) Die von Herrn Stadtrat Dr. Haellmigk angegebenen wichtigen Gründe für das Ausscheiden aus dem Gemeinderat werden anerkannt. Er scheidet mit Ablauf des 19. April 2007 aus dem Gemeinderat aus
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