- Öffentlich - 1. Nachrücken in den Kreistag und Umbesetzung von Ausschüssen. Der Kreistag fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

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1 Landkreis Esslingen Kurzprotokoll Mitglieder des Kreistags des Landkreises Esslingen Kurzprotokoll über die Sitzung des Kreistags vom Öffentlich - 1. Nachrücken in den Kreistag und Umbesetzung von Ausschüssen 1.1 Es wird festgestellt, dass Kreisrat Jochen Findeisen, Mörikestraße 2, Schlaitdorf, einen wichtigen Grund nach 12 LKrO geltend macht, aus dem Kreistag auszuscheiden. 1.2 Es wird festgestellt, dass nach dem amtlichen Wahlergebnis der Kreistagswahl vom 25. Mai 2014 Herr Wolfgang Schreiner, Martin- Elsässer-Weg 6, Esslingen a. N., nächster Ersatzkandidat ist. 1.3 Es wird festgestellt, dass Kreisrat Bertram Schiebel, Wäldenbronner Straße 2/3, Esslingen a. N., einen wichtigen Grund nach 12 LKrO geltend macht, aus dem Kreistag auszuscheiden. 1.4 Es wird festgestellt, dass nach dem amtlichen Wahlergebnis der Kreistagswahl vom 25. Mai 2014 Herr Otto Blumenstock, Im Sonnenwinkel 13, Esslingen a. N., nächster Ersatzkandidat ist und er einen wichtigen Grund nach 12 LKrO zur Ablehnung dieses Ehrenamtes geltend macht. 1.5 Es wird festgestellt, dass Herr Andreas Koch, Marktplatz 5, Esslingen a. N., nach dem amtlichen Wahlergebnis der Kreistagswahl vom 25. Mai 2014 nächster Ersatzkandidat ist und er einen wichtigen Grund nach 12 LKrO zur Ablehnung dieses Ehrenamtes geltend macht.

2 Es wird festgestellt, dass nach dem amtlichen Wahlergebnis der Kreistagswahl vom 25. Mai 2014 Herr Joachim Schmid, Schwarzwaldstraße 3, Esslingen a. N., nächster Ersatzkandidat ist und er einen wichtigen Grund nach 12 LKrO zur Ablehnung dieses Ehrenamtes geltend macht. 1.7 Es wird festgestellt, dass nach dem amtlichen Wahlergebnis der Kreistagswahl vom 25. Mai 2014 Herr Otto Dieringer, Urbanstraße 69, Esslingen a. N., nächster Ersatzkandidat ist und er einen wichtigen Grund nach 12 LKrO zur Ablehnung dieses Ehrenamtes geltend macht. 1.8 Es wird festgestellt, dass nach dem amtlichen Wahlergebnis der Kreistagswahl vom 25. Mai 2014 Frau Heike Kunert, Hindenburgstraße 79, Esslingen a. N. nächste Ersatzkandidatin ist und in den Kreistag für die SPD-Fraktion nachrückt. 1.9 Nach 24 Abs. LKrO wird festgestellt, dass ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Kreistag bei Frau Heike Kunert nicht vorliegt Der Vorsitzende verpflichtet Kreisrätin Heike Kunert und Kreisrat Wolfgang Schreiner auf ihr neues Amt Im Wege der Einigung werden folgende Ausschüsse neu gebildet: Kultur- und Schulausschuss Mitglieds Jochen Findeisen ordentliches Mitglied Sozialausschuss Mitglieds Jochen Findeisen stellvertretendes Mitglied. Kreisrätin Heike Kunert wird anstelle von Kreisrat Steffen Weigel ordentliches Mitglied Ausschuss für Technik und Umwelt Kreisrätin Heike Kunert wird anstelle des ausgeschiedenen Mitglieds Bertram Schiebel stellvertretendes Mitglied Verwaltungs- und Finanzausschuss Kreisrat Steffen Weigel wird anstelle des ausgeschiedenen Mitglieds Bertram Schiebel ordentliches Mitglied. Anstelle von Kreisrat Steffen Weigel wird Kreisrat Martin Funk stellvertretendes Mitglied.

3 Beratungskommission Kunst Mitglieds Jochen Findeisen stellvertretendes Mitglied Aufsichtsrat der Kompostwerk Kirchheim u. T. GmbH Kreisrätin Heike Kunert wird anstelle des seitherigen Mitglieds Bertram Schiebel stellvertretendes Mitglied im Aufsichtsrat der Kompostwerk Kirchheim u. T. GmbH. 2. Einbringung Haushalt 2018 Der Entwurf des Haushaltsplans 2018, in dem auch das Investitionsprogramm abgedruckt ist, und der Entwurf des Wirtschaftsplans für den Abfallwirtschaftsbetrieb 2018 sowie die Kompostwerk Kirchheim u. T. GmbH liegen den Mitgliedern des Kreistags als Tischvorlage vor. Der Kreistag nimmt die Einbringung des Haushaltsplans sowie die Erläuterungen zum Haushaltsplanentwurf 2018 durch den Vorsitzenden und Kreiskämmerin Frau Dostal zur Kenntnis. Die Einbringungsrede sowie die Erläuterungen und eine Präsentation lagen den Mitgliedern des Kreistag zur Mitnahme vor. Sie werden - wie auch der Haushaltsplanentwurf - zudem auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht. Das Angebot des Landrats und der Kreiskämmerin, für Fragen zum Haushalt zur Verfügung zu stehen, wird zur Kenntnis genommen. 3. Ersatzbau der Albert-Schäffle-Schule - Bau- und Vergabebeschluss 3.1 Der Planung des Bieters, der Wolff & Müller Hoch- und Industriebau GmbH & Co. KG vom wird zugestimmt. 3.2 Der Bau- und Vergabebeschluss für den Ersatzbau der Albert- Schäffle-Schule wird entsprechend des verbindlichen Gesamtpauschalfestpreises der Wolff & Müller Hoch- und Industriebau GmbH und Co. KG vom in Höhe von EUR erteilt. 3.3 Dem Abbruch des bestehenden Gebäudes Albert-Schäffle-Schule entsprechend des verbindlichen Gesamtpauschalfestpreises der Wolff & Müller Hoch- und Industriebau GmbH und Co. KG vom in Höhe von EUR wird zugestimmt. 3.4 Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag (vgl. Ziffer 2 u. 3) an die Fa. Wolff & Müller Hoch- und Industriebau GmbH und Co. KG

4 - 4 - zu erteilen und den dafür notwendigen Planungs- und Bauvertrag abzuschließen. 4. Veräußerung der Gesellschaftsanteile an der Rechenzentrum Region Stuttgart GmbH 4.1. Der Landrat wird beauftragt und bevollmächtigt, sämtliche Gesellschaftsanteile des Landkreises Esslingen an der Rechenzentrum Region Stuttgart GmbH (RZRS), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 5735, an den Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS) zu veräußern, wenn und soweit die übrigen Gesellschafter (Landkreise Böblingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis) ebenfalls ihre sämtlichen Gesellschaftsanteile an den KDRS veräußern. 4.2 Der Landrat wird beauftragt und bevollmächtigt, einen Anteilskaufund Übertragungsvertrag zur Veräußerung und Abtretung sämtlicher Gesellschaftsanteile des Landkreises Esslingen an der RZRS GmbH mit dem KDRS abzuschließen, der mindestens eine Regelung vorsehen muss, die folgendes berücksichtigt: Bis zum Wirksamwerden der Übertragung der Gesellschaftsanteile und Fälligkeit des Kaufpreises wird der Kaufpreis, der auf dem Gutachten der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum beruht, entsprechend den gutachterlichen Grundlagen fortgeschrieben. 4.3 Der Landrat wird beauftragt und bevollmächtigt, in einer Gesellschafterversammlung der RZRS GmbH die zweckmäßigen und erforderlichen Beschlüsse zu fassen, um die Veräußerung aller Gesellschaftsanteile aller Gesellschafter der RZRS GmbH an den KDRS zu ermöglichen. 4.4 Der Landrat wird weiterhin bevollmächtigt und beauftragt, den Landkreis Esslingen bei folgenden Rechtshandlungen zu vertreten und alle im Zusammenhang damit stehenden Maßnahmen vorzunehmen: - Abschluss, Abgabe, Entgegennahme, Änderung, Aufhebung und Kündigung aller schuldrechtlichen und dinglichen Vereinbarungen und Erklärungen, die er im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Rechtsgeschäften und Maßnahmen für notwendig oder zweckdienlich erachtet. 4.5 Der Landrat wird beauftragt und bevollmächtigt, in einer Verbandsversammlung des ZV KDRS die zweckmäßigen und erforderlichen Beschlüsse zu fassen, um den Ankauf aller Gesellschaftsanteile an der RZRS GmbH durch den KDRS zu ermöglichen.

5 Der Landrat ist berechtigt, einen Unterbevollmächtigten im gleichen Rahmen zu bevollmächtigen. 5. Verschiedenes - Fachtag Inklusion Der Vorsitzende verweist auf den verteilten Flyer zum Fachtag Inklusion - Mobilität und Sport und lädt zu dieser Veranstaltung ein, die am Donnerstag, den 12. Oktober 2017 im Landratsamt Esslingen stattfindet. gez. Heinz Eininger Landrat

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