Arbeitsordnung für die Praktikumsräume Haus 8 (Am Schwanenteich 6 b) und Haus 6 (Am Schwanenteich 4b) (Stand 2018)

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Transkript:

Arbeitsordnung für die Praktikumsräume Haus 8 (Am Schwanenteich 6 b) und Haus 6 (Am Schwanenteich 4b) (Stand 2018) 1 Grundlegendes Bei der Durchführung aller Forschungs- und Entwicklungsarbeiten steht der Schutz des Lebens und der Gesundheit aller Mitarbeiter sowie aller anderen Personen an erster Stelle. Weiterhin sind alle Gebäude, baulichen Anlagen, Ausrüstungen u. a. vor Schaden aller Art zu bewahren. Bestehen bei den Mitarbeitern bzw. Studenten der Hochschule Zweifel über die Gefahrlosigkeit, sind die Arbeiten sofort einzustellen und entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Die Laborräume 8-002 und 6.00.16/18 unterliegen keiner Sicherheitsstufe. Das bedeutet, dass bei sachgemäßem Umgang, entsprechend dieser Arbeitsordnung, nicht von einer Gefährdung für abwehrgesunde Menschen und die Umwelt auszugehen ist. Für immunsupprimierte Personen, Allergiker und Schwangere besteht kein darüber hinaus gehendes Risiko. 2 Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln 2.1 Persönliche Schutzausrüstung a) Bei der Durchführung von Versuchsarbeiten müssen bei Bedarf Schutzkittel (Einmalhandschuhe, Schutzbrille) getragen werden, die regelmäßig wöchentlich gewaschen werden müssen. b) Laborkittel und Einmalhandschuhe sind vor Verlassen der Praktikums- und Versuchsräume abzulegen. Einmalhandschuhe sind nach Gebrauch zu entsorgen. c) Bei Arbeiten mit entsprechender Gefährdung besteht Tragepflicht für Schutzbrillen. d) Bei arbeiten mit UV-Lichtquellen ist eine direkte Strahleneinwirkung auf Augen, Haut und Schleimhäute unbedingt zu vermeiden. 2.2 Umgangsregelung a) Vor Aufnahme der Arbeiten hat sich jeder Benutzer der Räume über Standort und Funktion von Desinfektionsmitteln, Feuerlöschmitteln, Erste-Hilfe-Einrichtungen, sowie über den Fluchtplan zu informieren. b) Die Praktikums- und Versuchsräume sind aufgeräumt und sauber zu halten. Auf den Arbeitstischen haben sich nur die tatsächlich benötigten Geräte und Materialien zu befinden. Die Vorräte sind nur in dafür bereitgestellten Räumen oder Schränken zu lagern. c) Verwendete Infrastruktur, insbesondere Computer und andere Geräte, sind sorgsam zu behandeln und am Ende der Lehrveranstaltung in den vorgefundenen Zustand zu versetzen. d) Die Türen der Arbeitsräume sind während der Arbeiten geschlossen zu halten. e) Bei allen Arbeiten muss darauf geachtet werden, dass keine vermeidbaren Aerosole auftreten. Mit Aerosolbildung ist z.b. beim Umfüllen, Rühren, Hochdruckpressen, Beimpfen, Schütteln, Pipettieren, Zentrifugieren und Arbeiten mit Ultraschall zu rechnen. f) Geräte mit erkennbarer Beschädigung sind nicht mit dem elektrischen Netz zu verbinden.

g) Ausrüstungen und Geräte, insbesondere Öfen, Zentrifugen, Autoklaven sowie Sicherheitswerkbänke, sind grundsätzlich nur nach Einweisung und unter Beachtung der vorhandenen Betriebsanweisungen bzw. Gebrauchsanweisung des Herstellers in Betrieb zu nehmen. h) Laborhocker, Drehstühle und Stühle sind nicht als Leitern zu benutzen. i) Für den innerbetrieblichen Transport sind geschlossene, flüssigkeitsdichte, gekennzeichnete und nach Möglichkeit bruchsichere Behältnisse zu verwenden. 2.3 Hygienische Maßnahmen b) Alle Arbeitsflächen sind nach Beendigung der Arbeiten zu desinfizieren. Für die Desinfektion von Flächen größer als 1m 2 ist wegen seiner hohen Brennbarkeit kein 70% Ethanol zu verwenden. Müssen größere Flächen desinfiziert werden, ist ein nicht alkoholisches Desinfektionsmittel zu gebrauchen. c) Nach Beendigung der Arbeiten und vor dem Verlassen des Laboratoriums müssen die Hände mit alkoholischem Desinfektionsmittel desinfiziert (vor dem Händewaschen mindestens mit konzentrierter Lösung die Hände einreiben, bis die Flüssigkeit verdunstet ist; Einwirkzeit mind. 30 sec.), mit Seife gewaschen und mit Hautschutzcreme nachgefettet werden. Zum Abtrocknen sind Einmalhandtücher zu verwenden. d) Arbeitsgeräte und Instrumente sind regelmäßig zu reinigen. 2.4 Verbote 1. Zentrifugen sind durch den jeweiligen Benutzer sofort bei Kontamination, durch Auswischen des Rotorraums sowie der Rotoren mit Desinfektionsmittel zu desinfizieren. 2. Die Flächen der Sicherheitswerkbank sind durch Abwischen aller Oberflächen sowie der Auffangwanne gemäß Betriebsanweisung am Gerät nach jeder Benutzung durch den jeweiligen Nutzer mit Desinfektionsmittel zu desinfizieren. a) Nahrungs- und Genussmittel sowie Kosmetika dürfen nicht in den Praktikums- und Versuchsräumen aufbewahrt werden. b) In den Praktikums- und Versuchsräumen darf nicht gegessen, getrunken, geraucht oder geschnupft werden. Es ist verboten alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss am Praktikum teilzunehmen. c) Die Lagerung von Materialien in den Verkehrswegen ist untersagt. 2.5 Umgang mit Daten a) Lokale Datenträger sind keine Dauerspeichermedien. Bei Verwendung ist spätestens am Ende der Lehrveranstaltung eine Sicherung der Daten auf externe Laufwerke oder Laufwerk I: vorzunehmen. Anschließend sind die Daten vom lokalen Datenträger zu entfernen.. b) Alle in den Lehrveranstaltungen erhobenen oder zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz und dürfen nur nach besonderer Anweisung auf private Speichermedien kopiert werden. Die Nutzung außerhalb der Lehrveranstaltung ist untersagt.

3 Verhalten im Gefahrfall Ruhe bewahren und überstürztes, unüberlegtes Handeln vermeiden. Gefährdete Personen warnen, gegebenenfalls zum Verlassen der Räume auffordern. Gefährdete und gefährliche Versuche beenden Bei allen Notfällen ist der Projektleiter Herr Prof. Dr. rer. nat. Dirk Labudde 03727/581469 zu benachrichtigen. 3.1 Austreten oder Verschütten biologisches oder chemisches Materials: Wird biologisches oder chemisches Material verschüttet, ist der betroffene Bereich zu sichern. Folgende Dekontaminationsmaßnahmen sind zu ergreifen: Flächen: Geräte: Kleidung: Schutzhandschuhe anziehen. Den kontaminierten Bereich anschließend durch Wischen mit Desinfektionsmittel (s. Hygieneplan) desinfizieren. Bei Gefäßbruch sind Glasbruchstücke zu desinfizieren und erst dann unter Verwendung von Schutzhandschuhen und geeigneten Werkzeugen zu entfernen. Schutzhandschuhe anziehen. Das kontaminierte Gerät anschließend durch Wischen mit Desinfektionsmittel desinfizieren. An elektrisch betriebenen Geräten und Anlagen in Verbindung mit offenen Flammen/heißen Oberflächen ist bei Verwendung chemischer Desinfektionsmittel der Explosionsschutz zu beachten (siehe auch Herstellerangaben). Außerdem vor Applikation von Flüssigkeiten Netzstecker ziehen. Schutzkleidung bzw. Straßenkleidungsstücke ablegen und desinfizieren oder autoklavieren. Kleidungsstücke anschließend mit desinfizierendem Waschmittelzusatz waschen. Haut: Kontaminierte Hautstellen mit ausreichender Menge desinfizieren, nach ausreichender Einwirkzeit ggf. mit viel Wasser abspülen. Augen: Nach Augenkontakt muss das Auge mindestens 5 Minuten mit fließendem Wasser ausgespült werden. Bei Verletzungen oder Verätzungen sofort einen Arzt konsultieren. Schleimhäute: Schleimhäute mit viel Wasser abspülen. Gegebenenfalls den Arzt kontaktieren. Treten trotz dieser Sofortmaßnahmen weitere Beschwerden auf, so ist umgehend das am nächsten gelegene Krankenhaus oder Arzt zu konsultieren. (03727-99 1178, Krankenhaus Mittweida) Dem Projektleiter Herr Prof. Dr. rer. nat. Dirk Labudde (03727/581469) ist jeder Unfall zu melden. 3.2 Brand Bei kleinem Brandherd soll zunächst versucht werden, den Brand mit eigener Handlöschtechnik zu bekämpfen (CO 2-Löscher+ Pulverlöscher). Wird ein Brandherd bemerkt, der nach eigener Einschätzung nicht mit Handfeuerlöschern gelöscht werden kann, ist die Feuerwehr zu alarmieren.

Aktivitäten im Brandfall - Personen sind zu bergen - das Haus ist zu alarmieren - mit der Brandbekämpfung ist zu beginnen - die Feuerwehr ist zu erwarten und einzuweisen - bei elektrischen Bränden dürfen Nasslöscher nicht verwendet werden - Ruhe bewahren Notruf-Telefon: 0-112 4 Erste Hilfe a) Es ist unter Vorbehalt der eigenen Sicherheit sofort Erste Hilfe zu leisten. Als Ersthelfer sind ausgebildet: Mothes, Mirco Haus 6, Tel.: 1647 b) Verletzungen sind umgehend dem Aufsichtspersonal bzw. dem Projektleiter Herrn Dr. rer. nat. Dirk Labudde c) Bei der Wundversorgung sind folgende Grundsätze zu beachten: - Wunden nicht mit den Händen berühren - Bei Wundversorgung Schutzhandschuhe tragen - Wunden dürfen nicht ausgewaschen und gereinigt werden (Ausnahmen, z.b. die Wasseranwendung bei Verbrennungen und Verätzungen) - Wunden nicht ohne ärztliche Anweisung mit Puder, Salben, Sprays oder Desinfektionsmitteln behandeln - Fremdkörper in der Wunde müssen vom Arzt entfernt werden - Bei Personenschäden ist der Arzt (ggf. in Begleitung) aufzusuchen d) Eine schriftliche Unfallmeldung ist unabhängig von einer Krankschreibung notwendig. e) Einatmen oder Verschlucken von biologischen und chemischen Materialen: Sollte es trotz sorgfältigem Arbeiten zum Einatmen oder Verschlucken von biologischen oder chemischen, so ist unmittelbar der Projektleiter zu unterrichten und ärztlicher Rat einzuholen, ob und wie eine Behandlung erforderlich ist. Dem Projektleiter und dem behandelnden Arzt ist mitzuteilen, welches biologische oder chemische Material in welcher Menge aufgenommen wurden. f) Jeder Mitarbeiter ist gesetzlich verpflichtet, bei Notwendigkeit den Rettungsdienst zu alarmieren. Die einheitlichen Rufnummern sind: Feuer- und Rettungsleitstelle Tel. 0-112 Inhalt der Unfallmeldung: - Wo ist der Notfall? - Was ist geschehen? - Wie viel Verletzte sind zu versorgen? - Welche Verletzungen? - Warten auf evtl. Rückfragen (Das Telefongespräch wird von der Leitstelle beendet!).

5 Hinweise auf spezielle Regelungen a) Projektleiter ist Herr Prof. Dr. rer. nat. Dirk Labudde b) Bacheloranden, Masteranden und Praktikanten können in den Praktikums- und Versuchsräumen generell bei Anwesenheit von Mitarbeitern ihre Forschungs- und Versuchsarbeiten durchführen. Sind keine Mitarbeiter anwesend, ist für die Arbeit in den Praktikums- und Versuchsräumen eine Erlaubnis bei Herrn Prof. Dr. rer. nat. Dirk Labudde einzuholen. c) Unterweisungen: Vor der Aufnahme der Arbeiten und in regelmäßigen Abständen (jährlich) müssen die Beschäftigten anhand der Arbeitsordnung arbeitsplatzbezogen unterwiesen werden. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Die arbeitsplatzbezogene persönliche Einweisung führt das Lehrpersonal. d) Aufzeichnungspflicht: Über die durchgeführten Unterweisungen und Arbeiten sind Aufzeichnungen zu führen. e) Diese Regelungen gelten ausdrücklich für alle Personen, die in den Praktikums- und Versuchsräumen tätig sind. Mittweida, Projektleiter Prof. Dr. rer. nat. Dirk Labudde Anlagen: - Arbeitsschutzbelehrung

Arbeitsschutzbelehrung: Hiermit erkenne ich (der Unterzeichner) die Ordnung des forensischen Labors der Fakultät Angewandte Computer- und Biowissenschaften (Laborordnung) an. Datum Name Vorname Unterschrift Gegenstand der Belehrung: Arbeitsordnung (Stand 2018) Belehrung durch: Prof. Dr. rer. nat. Dirk Labudde und Lehrpersonal