25. Jahrgang Nr August 2017

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25. Jahrgang Nr. 09 21. August 2017

Seite 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz Inhaltsverzeichnis 1676. Bekanntmachung Seite 3 Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017 1677. Bekanntmachung Seite 6 Wahlbekanntmachung zum Wahltag einschließlich der Ergänzung zur Wahlbekanntmachung -Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik bei der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017- Altersjubiläen aus Binz und Prora im September 2017 Seite 11 Impressum Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz Herausgegeben von der Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz Jasmunder Str. 11 18609 Ostseebad Binz Tel. (03 83 93) 37 40 Fax 23 89 E-Mail: post@gemeinde-binz.de Erscheinungsweise: nicht regelmäßig Bezugsmöglichkeit: Abholung im Amt oder im Abonnement bei der Gemeindeverwaltung Binz veröffentlicht unter www.gemeinde-binz.de (Rubrik Gemeindevertretung) Gesamtherstellung: sieblistdruck Pestalozzistr. 14 18609 Ostseebad Binz Tel. (03 83 93) 3 23 84 Fax 3 39 04 Titelfoto mit freundlicher Genehmigung von Mirko Boy, www.ruegenfotos.de

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz Seite 3 1676. Bekanntmachung Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Ostseebad Binz wird in der Zeit vom 04. September 2017 bis 08. September 2017 während der allgemeinen Öffnungszeiten: (20. bis 16. Tag vor der Wahl) Dienstags Donnerstags 9:00 12:00 Uhr und 13:00 17:00 Uhr 9:00 12:00 Uhr und 13:00 16:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung, Raum 102, Jasmunder Straße 11 in 18609 Ostseebad Binz barrierefrei- (Ort der Einsichtnahme) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 08. September 2017 bis 12:00 Uhr bei der Gemeindebehörde -Gemeindeverwal- (16. Tag vor der Wahl) tung, Raum 102, Jasmunder Straße 11 in 18609 Ostseebad Binz- Einspruch einlegen.

Seite 4 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 03. September 2017 eine Wahlbenachrichtigung. (21. Tag vor der Wahl) Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 15 Vorpommern-Rügen Vorpommern-Greifswald I (Nummer und Name) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 03. September 2017) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 08. September 2017) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz Seite 5 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 22. September 2017 18 Uhr, (2. Tag vor der Wahl) bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht.

Seite 6 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Ostseebad Binz, den 16. August 2017 i.a. Michalski Die Gemeindebehörde 1677. Bekanntmachung Am 24. September 2017 findet die Wahlbekanntmachung statt Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Die Gemeinde ist in 4 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis 03.09.2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr In der Gemeindeverwaltung, Jasmunder Straße 11, 18609 Ostseebad Binz, Raum 210, II. OG zusammen. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz Seite 7 Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

Seite 8 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Abs. 4 des Bundeswahl gesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Ostseebad Binz, den 18. August 2017 i.a. Michalski Die Gemeindebehörde

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz Seite 9 Ergänzung zur Wahlbekanntmachung Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik bei der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 1. Auf der Grundlage des 2 des Wahlstatistikgesetzes vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), das zuletzt durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962) geändert worden ist, werden zur Bundestagswahl 2017 unter Wahrung des Wahlgeheimnisses in ausgewählten allgemeinen Wahlbezirken und Briefwahlbezirken repräsentative Auszählungen nach dem Wahltag durchgeführt. Aus den Ergebnissen werden in den Folgemonaten repräsentative Wahlstatistiken über a) die Wahlberechtigten, Wahlscheinvermerke und die Beteiligung an der Wahl nach Geschlecht und 10 Geburtsjahresgruppen sowie b) die Wähler und ihre Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und 6 Geburtsjahresgruppen sowie die Gründe für die Ungültigkeit von Stimmen als Bundesstatistik erstellt. Die ausgewählten allgemeinen Stichprobenwahlbezirke müssen mindestens 400 Wahlberechtigte und die ausgewählten Stichprobenbriefwahlbezirke mindestens 400 Wähler umfassen. Die statistischen Auszählungen und - der Wählerverzeichnisse nach a) werden in den Gemeindebehörden, in denen ausgewählte Wahlbezirke liegen, - der Stimmzettel nach b) im Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Nach 6 des Wahlstatistikgesetzes dürfen die Wählerverzeichnisse und die gekennzeichneten Stimmzettel bei den wahlstatistischen Auszählungen nicht zusammengeführt werden.

Seite 10 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz 2. In die repräsentative Wahlstatistik ist der Gemeinde Ostseebad Binz ist allgemeine Wahlbezirk mit der Wahlbezirksnummer 003 (Regionale Schule) einbezogen. 3. In den ausgewählten repräsentativen Wahlbezirken werden nur Stimmzettel verwendet, die einen für die repräsentative Wahlstatistik nachfolgend aufgeführten Zusatzaufdruck enthalten: A. Mann, geboren 1993 bis 1999 G. Frau, geboren 1993 bis 1999 B. Mann, geboren 1983 bis 1992 H. Frau, geboren 1983 bis 1992 C. Mann, geboren 1973 bis 1982 I. Frau, geboren 1973 bis 1982 D. Mann, geboren 1958 bis 1972 K. Frau, geboren 1958 bis 1972 E Mann, geboren 1948 bis 1957 L. Frau, geboren 1948 bis 1957 F. Mann, geboren 1947 und früher M. Frau, geboren 1947 und früher Der Wähler erhält für die Stimmabgabe einen in Abhängigkeit vom Geschlecht und Alter mit Unterscheidungsaufdruck versehenen Stimmzettel ausgehändigt. Briefwähler in repräsentativen Briefwahlbezirken erhalten mit den Briefwahlunterlagen ebenfalls Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck zugesandt. Die repräsentative Wahlstatistik hat keinen Einfluss auf die Ermittlung der Ergebnisse der Bundestagswahl durch die Wahlvorstände in den repräsentativen Wahlbezirken.

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz Seite 11 Altersjubiläen aus Binz und Prora im September 2017 01.09. Renate Schurig 80 03.09. Rosemarie Müllermeister 70 04.09. Edith Hecht 90 04.09. Gerd Möschl 70 08.09. Knut Leibing 75 08.09. Dr. Rainer Warczok 70 11.09. Monika Tack 70 14.09. Elke Gruber 70 15.09. Werner Scheel 80 15.09. Rainer Stritzl 70 16.09. Heide-Rosi Stumpfeldt 70 19.09. Margit Colmsee 75 21.09. Ingelore Dombrowski 70 22.09. Ingeborg Langer 80 24.09. Irene Brandt 85 25.09. Werner Lersch 70 27.09. Heinrich Parchow 70 Die Gemeindeverwaltung gratuliert. Ein persönlicher Besuch an diesem Tag durch den Bürgermeister oder Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung erfolgt zum 80., 85., 90., 95., 100. Geburtstag und weitere Geburtstage, sowie Ehejubiläen: 50., 60., 65. Hochzeitstag