Ergebnisprotokoll über die außerordentliche Vertreterversammlung der KZV Berlin am Montag, 21. November, 19:00 Uhr im Zahnärztehaus, haus, Georg org-wilhelm Wilhelm-Str. 16, in Berlin - Wilmersdorf Herr Koll. Radtke begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die VV auf Antrag vom 31.10.2011 von 11 Mitgliedern der VV einberufen worden ist. Als einziger Tagesordnung TOP 1 Zahlung der Rechtsanwaltskosten an den Vorstand der KZV Berlin Er fragt, ob sich unter den Anwesenden ein Nicht-Berliner-Vertragszahnarzt befinde. Herr W. Lange stellt sich als Mitarbeiter der dfg-redaktion (Dienst für Gesellschaftspolitik) vor. Herr Koll. Radtke weist auf 6 Absatz 5 der Satzung hin, nach der die Anwesenheit von Nicht-Vertragszahnärzten in dieser VV per se nicht möglich sei, da heute über Personalangelegenheiten verhandelt werde. Er bittet Herrn Lange die Räumlichkeiten zu verlassen. 6 (5) Die Sitzungen der VV sind für Zahnärzte öffentlich, soweit sie sich nicht mit personellen Angelegenheiten oder Grundstücksgeschäften befassen. Über die Anwesenheit anderer Personen entscheidet der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter im Einzelfall. Die VV kann die Öffentlichkeit für weitere Beratungspunkte in nichtöffentlicher Sitzung ausschließen. Der Beschluss ist in öffentlicher Sitzung bekannt zu geben. Herr Koll. Klutke spricht sich dafür aus, Herrn Lange für die heutige Sitzung zuzulassen. Seines Erachtens stelle das heutige Thema kein Geheimnis dar. Herr Koll.Radtke bittet zunächst die Formalitäten abzuhandeln, wie die Feststellung der satzungsmäßigen Einberufung, dem namentlichen Aufruf der Mitglieder und der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Des Weiteren müssen noch Personen für die Protokollführung und das Führen der Rednerliste bestimmt werden. Danach könne Herr Koll. Klutke seinen Antrag erneut stellen. Er bittet Herrn Lange erneut die Räumlichkeiten zu verlassen. Herr Lange verlässt den Saal. Herr Euwens verliest die Anwesenheitsliste. Anhand der Anwesenheitsliste wird die Beschlussfähigkeit der Versammlung festgestellt.
Es sind insgesamt 33 VV-Mitglieder anwesend (mitgezählt sind bereits die VV- Mitglieder, die verspätet eingetroffen sind). Damit ist die VV beschlussfähig. Für die heutige Sitzung sind entschuldigt: Frau Koll. Stroetzel sowie die Herren Koll. Cwiertnia, Granzow, Kesler, Müller, Nachtweh und Schiller. Herr Koll. Radtke beauftragt Frau Vehabovic mit der Aufnahme des Protokolls. Es bestehen keine Einwände gegen den digitalen Mitschnitt, welcher den VV- Mitgliedern zum Abhören zur Verfügung steht und gemäß neuer Geschäftsordnung nach zwei Jahren gelöscht wird. Frau Koll. Fotiadis-Wentker wird mit der Führung der Rednerliste beauftragt. Er bittet, Anträge zur Tagesordnung bei der Versammlungsleitung mit den vorbereiteten Formularen schriftlich einzureichen. Nach den oben genannten abgeschlossenen Formalitäten wird Frau Pache in ihren Ruhestand verabschiedet. Herr Koll. Klutke wiederholt seinen Antrag, die Anwesenheit von Herrn Lange zuzulassen. Das heutige Thema sei bereits öffentlich. Im Übrigen glaube er nicht, dass das in irgendeiner Form den Kollegen schade. Persönliche Erklärung des Herrn Koll. Dohmeier-de Haan (Anhang 1). Frau Hein spricht sich für den Antrag des Herrn Klutke aus. Sie bezieht sich auf 6 der Satzung, in der geregelt sei, dass Die Sitzungen der VV sind für Zahnärzte öffentlich, Über die Anwesenheit anderer Personen entscheidet der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter im Einzelfall. Sie erinnert an die Anwesenheit anderer Personen in der VV bittet Herrn Koll. Radtke um Erklärung. Herr Koll. Radtke hat damit kein Problem, wenn die VV ihr Votum über die Zulassung anderer Personen abgebe. Heute werde über Personalangelegenheiten diskutiert und diese Diskussion erfolge unter Ausschluss der sonstigen Öffentlichkeit. Insofern sei seine Entscheidung eindeutig, nämlich, dass er die über die zahnärztliche hinausgehende Öffentlichkeit nicht zulasse. Die VV diskutiert, ob das heutige Thema tatsächlich als Personalangelegenheit zu betrachten sei. Herr Kopp spricht sich gegen den Antrag des Herrn Koll. Klutke aus. Die VV solle sich nicht außerhalb der Satzung bewegen. 2
Antrag des Herrn Koll. Klutke (Anhang 2): Ich bitte um Zulassung des Herrn Lange bei der VV. Begründung: Es gibt keine Geheimnisse um die Vorgänge Rückzahlung der Rechtsanwalt htsanwaltss- kosten. Bei 11 Ja-Stimmen 21 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung ist der Antrag des Herrn Koll. Klutke, die Anwesenheit von Herrn Lange zuzulassen, abgelehnt. Nach weiterer Diskussion fragt Herr Koll. Radtke, ob seitens der Mitglieder der VV ein Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit gestellt werde, soweit es sich um die zur Durchführung der VV anwesenden Mitarbeiter handelt. Dies würde auch bedeuten, dass die Mitarbeiter der Verwaltung den Saal verlassen müssten und über die Sitzung kein Protokoll geführt werden würde. Es wird kein Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit (Mitarbeiter der Verwaltung) gestellt. Nach mehreren Diskussionsbeiträgen beantragt Herr Koll. Meyer gemäß 9 der Geschäftsordnung zur Tagesordnung überzugehen rzugehen. 9 Anträge zur Geschäftsordnung Anträge zur Geschäftsordnung beziehen sich auf (f) oder auf Übergang zur Tagesordnung. Bei 17 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen und ist der Antrag des Herrn Koll. Meyer angenommen. men. Im Anschluss stellt Herr Koll. Gerstenberger fest, dass mit dieser Abstimmung die Vertreterversammlung beendet sei. Er beantragt: Die vorherige Abstimmung aufzuheben und zur Tagesordnung zurückzukehren. Die VV möge beschließen, dass der TOP Zahlung der Rechtsanwaltskosten an den Vorstand der KZV Berlin nunmehr bearbeitet wird. Es erfolgt keine Gegenrede. Bei 1 Nein-Stimme und ist der Antrag des Herrn Koll. Gerstenberger angenommen. Die Sitzung wird weitergeführt. eführt. 3
Herr Koll. Radtke eröffnet TOP 1 Zahlung der Rechtsanwaltskosten an den Vorstand der KZV Berlin Herr Koll. Schleithoff weist auf diverse Schreiben der Senatsverwaltung hin, die ihre Rechtsauffassung enorm geändert habe. Über die nochmaligen Äußerungen von Frau Music sei er erstaunt. Im Schreiben vom 26.10.2011 schreibe sie:, den Beschluss der VV zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten durch die KZV Berlin vom 17.10.2011 nicht auszuführen. Gegebenenfalls erfolgte Auszahlungen sind umgehend rückgängig zu machen Es wäre wünschenswert gewesen, die Senatsverwaltung zur heutigen VV einzuladen, um gemeinsam mit der VV zu diskutieren. Herr Koll. Schleithoff spricht sich für eine Absicherung der Kollegen aus, die in einer Körperschaft für die Kollegen tätig seien. Diese Absicherung dürfe allerdings nicht erst bei einer Anklage greifen. Sowohl der Vorstand als auch die Vertreter seien seinerzeit davon ausgegangen, dass eine entsprechende Regelung, dass nicht erst im Fall der Anklage, sondern bereits im Vorfeld die Versicherung die anfallenden Rechtsanwaltskosten übernehme, Inhalt der Verträge mit der D & O Versicherung gewesen sei. Er warne ausdrücklich davor, der Senatverwaltung auf jeden Fall Recht zu geben. Im Anschluss stellt Herr Koll. Gneist folgenden Antrag (Anhang 3): Wir beantragen die Anzahl der Ihnen direkt oder über den Vorstand der KZV zur Kenntnis gebrachten Schreiben der Senatsverwaltung bezüglich des TOP Er- E stattung der Rechtsanwaltskosten bis zum heutigen Zeitpunkt zu benennen. Und haben Sie Schreiben persönlich an Sie gerichtet erhalten? Herr Koll. Kopp spricht gegen den Antrag aus, da dieser seines Erachtens nicht in der Sache weiterführe. Herr Koll. Kampmann fragt, wann die D & O-Versicherung nur die Hälfte einer eingereichten Rechnung nicht bezahlt habe und wann habe sie erklärt, warum sie den restlichen Betrag nicht bezahle. Herr Koll. Pochhammer wiederholt zunächst ausdrücklich, dass die Staatsanwaltschaft keinen Schaden festgestellt habe. Das Ermittlungsverfahren sei eingestellt worden. Im Übrigen sei dem Vorstand mit den Einstellungsverträgen der Abschluss einer D & O Versicherung zugesichert worden. Bei Eintritt des Schadenfalles habe die Versicherung mitgeteilt, dass eine Klausel, nämlich, dass im Vorfeld einer Anklage die D & O Versicherung greife. Aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht habe die Versicherung die erste Hälfte der Rechnung beglichen. Über den aktuellen Sachstand und über die Kosten habe er die VV explizit informiert. Die D & O - Versicherung sei inzwischen gekündigt und 2007 sei eine neue Versicherung abgeschlossen worden. 4
Herr Koll. Geist bezieht sich auf die Aussage des Herrn Koll. Dohmeier-de Haan, mit der dieser die nach 0:00 Uhr erfolgte Abstimmung kritisiert habe und stellt fest, dass die Mitglieder der VV nicht dazu gezwungen worden seien. Herr Koll. Radtke habe mehrfach gefragt, ob diesbezüglich Einvernehmen bestehe. Ein Widerspruch sei nicht vorgetragen worden. Über die Anträge wird nach Ende der Diskussion abgestimmt. Herr Koll. Dohmeier-de Haan ist der Meinung, dass das Protokoll der VV vom 17.10.2011 in Sachen Beschlussfassung nach 24:00 Uhr nicht gültig sei. Es gehe aus dem Protokoll nicht hervor, dass seitens der VV keine Einwände erhoben worden seien. Herr Koll. Radtke wird das Protokoll entsprechend präzisieren lassen. Herr Koll. Essink erinnert an eine frühere VV, in der er als Kompromiss vorgeschlagen habe, dass die anfallenden Rechtsanwaltskosten von den Herren Koll. Husemann und Pochhammer erst einmal verauslagt werden sollten. Im Falle einer Verurteilung würde keine Rückerstattung erfolgen. Nach weiterer ausführlicher Aussprache beantragt Herr Koll. Gerstenberger: Die VV bekräftigt den Beschluss vom 17.10.2011 hilfsweise erneuert den Be- schluss vom 17.10.2011 0.2011- zum heutigen Tagesordnungspunkt. Sie stellt zusätzz- lich fest, dass sie der rechtlichen Einschätzung von Herrn Uhlich folgt, wonach zum Zeitpunkt der Ermittlung bzw. im Zeitraum des mutmaßlichen Schadenfalles les der damalige ehrenamtliche Vorstand im Falle fehlenden Vorsatzes von der Haf- tung freizustellen len ist und die Rechtsanwaltskosten zu erstatten sind. Die VV erklärt, dass sie im Zuge der Prüfung des Jahres 2004 noch einmal dar- auf eingeht und ggf. entscheiden wird, ob nicht vorsatzbedingter Schaden durch Rückzahlungen zu heilen sein wird. Sie fordert die Versammlungsleitung auf, zusammen mit der Senatsverwaltung eine Klärung der Rechtsauffassung herbeizuführen. Ergänzend fügt Herr Koll. Gerstenberger an, dass der fehlende Vorsatz von der Staatsanwaltschaft bestätigt worden sei. Herr Koll. Husemann stellt zunächst ausdrücklich fest, dass keine vorsätzlichen Fehler in den Abrechnungen erfolgt seien. Die Abrechnungsfehler seien durch die erfolgten Rückzahlungen bereinigt worden. Die zukünftigen Vorstände seien heute durch eine entsprechende Versicherung abgesichert. Insofern erachte er den Antrag des Herrn Koll. Gerstenberger auf Bestätigung des VV-Beschlusses der VV vom 17.10.2011 als kontraproduktiv. Dadurch werde die Senatsverwaltung in eine Position gebracht, die sie nicht haben möchte und dem widerspreche, was der Vorstand vorhabe, nämlich mit der Senatsverwaltung zu sprechen. Er bittet Herrn Koll. Gerstenberger seinen Antrag zurückzuziehen. 5
Herr Koll. Husemann trägt den Antrag des Vorstandes vor (Anhang 4): Die Vertreterversammlung möge beschließen: Der Vorstand wird beauftragt, mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz die von dort vermutete Rechtswidrigkeit des Beschluss- ses der Vertreterversammlung vom 17.10.2011 (Erstattung ttung der Kosten der Straf- verteidigung für Dr. Husemann und Dr. Pochhammer) zu erörtern und gegebee- nenfalls zu überprüfen. Nach abschließender Beurteilung ist die Vertreterverr- sammlung umgehend zu informieren. Herr Koll. Gerstenberger schließt sich den Ausführungen des Herrn Koll. Husemann an und zieht seinen Antrag zurück. Herr Euwens weist auf die Prüfung der einzelnen Rechnungen hin, die sowohl vom Hauptausschuss als auch von der Senatsverwaltung durchgeführt worden seien. Die Senatsverwaltung habe gegen die Schlüssigkeit der Honorarberechnungen keine Einwände erhoben. Herr Koll. Scharf liest seine persönliche Erklärung (Anhang 5) vor. Antrag des Herrn Koll. Klutke (Anhang 6): Die VV fordert den Koll. Radtke auf, jedem Mitglied der VV die Kostennote der d Rechtsanwaltskanzlei zur Kenntnis zu bringen. Begründung: Eine sachgerechte Entscheidung kann ohne Kenntnis der oben genannten Un- terlagen nicht erfolgen. Herr Koll. Radtke kann nicht abschließend sagen, ob er die Kostennote allen Vertretern zur Verfügung stellen könne. Er erinnert daran, dass alle Unterlagen dem Hauptausschuss vorgelegen hätten. Des Weiteren sehe er keine Veranlassung, den Beschluss der VV erneut abstimmen zu lassen. Es lägen - außer dem Schreiben der Senatsverwaltung - keine neuen Fakten vor. Herr Koll. Bloch schließt sich dem Antrag des Vorstandes an. Seines Erachtens sollte jedoch nicht der Vorstand mit der Senatsverwaltung, sondern die Vorsitzenden der VV das Gespräch führen. Herr Koll. Schleithoff bittet Herrn Koll. Husemann, den Antrag des Vorstandes zu erweitern. Seiner Meinung nach sollten nicht nur die Vorsitzenden der VV, sondern auch der Vorsitzende des Hauptausschusses an dem Gespräch mit der Senatsverwaltung teilnehmen. Die Rednerliste ist abgearbeitet, so dass Herr Koll. Radtke die gestellten Anträge zur Abstimmung stellt. 6
Antrag des Herrn Koll. Gneist (Anhang 7): Wir beantragen die Anzahl der Ihnen direkt oder über den Vorstand der KZV zur Kenntnis gebrachten Schreiben der Senatsverwaltung bezüglich des TOP Er- E stattung der Rechtsanwaltskosten bis zum heutigen Zeitpunkt zu benennen. Und haben h Sie Schreiben persönlich an Sie gerichtet erhalten? Bei 14 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen und ist der Antrag angenommen. Antrag des Herrn rn Koll. Klutke: Die VV fordert den Koll. Radtke auf, jedem Mitglied der VV die Kostennote der Rechtsanwaltskanzlei zur Kenntnis zu bringen. Bei 11 Ja-Stimmen 19 Nein-Stimmen und ist der Antrag abgelehnt. Erweiterter Antrag des Vorstandes: Die Vertreterversammlung möge beschließen: Der Vorstand wird beauftragt gemeinsam mit den Vorsitzenden der VV und dem Vorsitzenden des Hauptausschusses mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz die von dort vermutete Rechtswidrigkeit des Beschlusses ses der Vertreterversammlung vom 17.10.2011 (Erstattung der Kosten der Strafverteidigung für Dr. Husemann und Dr. Pochhammer) zu erörtern und gegebenenfalls zu überprüfen. Nach abschließender Beurteilung ist die Vertree- terversammlung umgehend zu informieren. ren. Bei 26 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme und 6 Enthaltungen ist der erweiterte Antrag des Vorstandes angenommen. men. Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen. Herr Koll. Radtke schließt die Versammlung um 21:35 Uhr. 08.12.2011/ 16.01.2012 Dr. Marius Radtke Vorsitzender der VV Julie Fotiadis-Wentker stellv. Vorsitzende der VV Anlagen wie erwähnt 7