Bauplanungsrechtliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Sport- und Freizeitgelände Herdweg-West, Kinderhaus, Gemeinde Erdmannhausen

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Transkript:

Erdmannhausen, Bebauungsplan Sport- und Freizeitgelände Herdweg-West, Kinderhaus, Planungsrecht 1 Teil B Bauplanungsrechtliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Sport- und Freizeitgelände Herdweg-West, Kinderhaus, Gemeinde Erdmannhausen In Ergänzung zum Lageplan M 1 : 500 wird folgendes festgesetzt : 10 Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 BauGB und BauNVO) 11 Flächen für den Gemeinbedarf ( 9 (1) 5 BauGB) Auf der festgesetzten Fläche für Gemeinbedarf ist zulässig: Kindertagesstätten, Kinderhort und dergleichen mit zugehörigen zweckgebundenen Einrichtungen wie Spielflächen, Spielhäuser 12 Grünflächen ( 9 (1) 15 BauGB) Auf der öffentlichen Grünfläche sind zulässig: Parkanlage, Spiel- Sport- und Freizeitflächen Spielgeräte, Bodenmodellierungen und dergleichen Im Geltungsbereich sind keine Pkw-Stellplätze zulässig 13 Verkehrsflächen ( 9 (1) 11 BauGB) Die Straße ist angelegt und erschließt über die östlich gelegene bestehende Parkierung das Bebauungsplangebiet Stellplätze können als Notwendige Stellplätze für die Gemeinbedarfseinrichtung (Kindertagesstätten ) angerechnet werden 14 Höhenlage der Gebäude Aufschüttungen und Abgrabungen ( 9 (1) 17 BauGB) Festgesetzte Erdgeschossfußbodenhöhe = 299,50 m über NN Von dieser Höhe darf (±) 1,00 m nach oben oder unten abgewichen werden Geländemodellierungen sind bis +2,5 m und -1,00 m zulässig 15 Überbaubare Grundstücksfläche ( 23 BauNVO) Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch die Festsetzung von Baugrenzen bestimmt Stand: 07052018

Erdmannhausen, Bebauungsplan Sport- und Freizeitgelände Herdweg-West, Kinderhaus, Planungsrecht 2 20 Grünordnungsrechtliche Festsetzungen und Vorschriften ( 9 (1) 20, 25 BauGB) 21 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ( 9 (1) 20 BauGB) 211 Retentionsflächen Niederschlagswasser ist auf dem Gelände zurückzuhalten und zu versickern 22 Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, sowie Bindungen für Bepflanzungen ( 9 Abs 1, Nr 15 und 25a und b, BauGB) 221 Pflanzgebote ( 9 (1) 25 a BauGB) Auf den im Lageplan dargestellten Flächen sind Laubbäume und Feldgehölze zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten Der Standort der Bäume kann verschoben werden Es gelten im Einzelnen die Grünordnerischen Festsetzungen des Grünordnerischen Beitrages der Freien Landschaftsarchitekten Prof Schmid, Treiber und Partner vom 24042018 Die festgesetzten Pflanzgebote sind innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung des Sportplatzes anzulegen und auf Dauer zu erhalten Anlage: der Freien Landschaftsarchitekten Prof Schmid, Treiber und Partner vom 24042018 mit Pflanzenlisten Aufgestellt: Ludwigsburg, 07052018 EH-74/Text-180313/planungsrecht Architekturwerkstatt Ludwigsburg Dipl-Ing Hans Schänzel Uhlandstraße 21, 71638 Ludwigsburg Erdmannhausen, den 17052018 gez Franz Pilhartz Stv Bürgermeister Stand: 07052018

GEMEINDE ERDMANNHAUSEN BEBAUUNGSPLAN 'SPORT- UND FREIZEITGELÄNDE HERDWEG WEST, KINDERHAUS' GRÜNORDNERISCHER BEITRAG VORLÄUFIGE PLANFASSUNG PROF Schmid Freie Landschaftsarchitekten BDLA, IFLA Partnerschaft mbb Heidenheimer Straße 8 71229 Leonberg Tel +49 (0) 7152 939 63-0 Fax +49 (0) 7152 939 63 33 info@schmid-treiber-partnerde wwwschmid-treiber-partnerde

PROF Schmid Inhaltsverzeichnis: 1 Grünordnerische Festsetzungen 1 11 Pflanzgebote 1 12 Allgemeine Festsetzungen 2 2 Anhang 3 21 Pflanzenlisten 3 22 Quellenverzeichnis 5 Planverzeichnis: Plan 10 Bestandsplan M 1:1000 Plan 20 Vorläufige Planfassung M 1:1000 Projektleitung: Dipl-Ing Christof Helbig, Freier Landschaftsarchitekt BDLA Projektbearbeitung: Dipl-Ing (FH) Rosemarie Gegenbauer Stand: 24042018

PROF Schmid 1 Grünordnerische Festsetzungen Zur Grünordnung und Freiflächengestaltung sind folgende Festsetzungen getroffen: 11 Pflanzgebote Flächen für den Gemeinbedarf mit Pflanzgeboten Pfg 1 Grünflächen Kindergarten/ Nicht überbaute Grundstücksflächen Die nicht überbauten und unbefestigten Grundstücksflächen sind dauerhaft zu begrünen und gärtnerisch zu gestalten Pfg 2 Randliche Eingrünung des Kindergartens Zur landschaftlichen Einbindung sind 7 hochstämmige Laubbäume der Pflanzenliste 1 mit einem Stammumfang von mindestens 16-18 cm oder Obstbäume der Pflanzenliste 2 zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten Die Anzahl der zu pflanzenden Bäume ist verbindlich Eine Verschiebung der Baumstandorte ist zulässig Pfg 3 Dachbegrünung Die Dachflächen des Kindergartens sind dauerhaft zu 90 % extensiv zu begrünen Die Mindestsubstrathöhe der Dachbegrünung ist mit 10 cm auszubilden Es sind Arten der Pflanzenliste 4 zu verwenden Öffentliche Grünflächen Pfg 4 Öffentliche Grünflächen Anlage einer Streuobstwiese mit Freizeitnutzung Entsprechend der planzeichnerischen Darstellung ist entlang der westlichen Grenze zur landschaftlichen Einbindung eine zweireihige Streuobstwiese aus hochstämmigen Obstbäumen der Pflanzliste 2 zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten Eine Verschiebung der Baumstandorte ist zulässig Die Streuobstwiese ist als extensiv genutztes, artenreiches Grünland zu entwickeln Hierzu ist standortgerechtes, regionaltypisches (autochthones) Saatgut zu verwenden Das Grünland ist zweimal jährlich zu mähen Das Mähgut ist abzutransportieren Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten Eine dauerhafte Freizeitnutzung (Aufstellen von Spielgeräten, wasserdurchlässigen Teilversiegelungen, o ä) ist auf 10 % der Fläche der Streuobstwiese zulässig Öffentliche Grünfläche Die öffentliche Grünfläche ist dauerhaft zu begrünen und gärtnerisch zu gestalten 1

PROF Schmid Öffentliche Verkehrsflächen mit Pflanzgeboten Pfg 5 Anschlussfläche an Verkehrsfläche Die öffentliche Grünfläche ist dauerhaft zu begrünen und gärtnerisch zu gestalten Pfg 6 Pflanzung von Straßenbäumen Entsprechend der planzeichnerischen Darstellung sind entlang der Stellplätze drei hochstämmige Laubbäume der Pflanzenliste 3 mit einem Stammumfang von mindestens 16-18 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten Eine Verschiebung der Baumstandorte ist zulässig 12 Allgemeine Festsetzungen Zusätzlich werden folgende Festsetzungen getroffen: - Die nicht überbauten und unbefestigten Grundstücksflächen sind dauerhaft zu begrünen und gärtnerisch zu gestalten - Alle Pflanzungen / Ansaaten sind mit regionaltypischem (autochthonem) Pflanzbzw Saatgut auszuführen - Belagsflächen sind in wasserdurchlässiger Bauweise zu erstellen und in angrenzende Grünflächen zu entwässern - Die Rückhaltung, Verdunstung, Versickerung oder Wiederverwendung von unbelastetem Niederschlagswasser ist sicherzustellen Das Überreich des unbelasteten Niederschlagswassers kann über eine belebte Bodenschicht in einen Graben am nahegelegenen Feldweg (Herdweg) abgeschlagen werden - Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist die Außenbeleuchtung mit asymmetrischen Planflächenstrahlern (Abblendwinkel 80 ) und insektenfreundlichen Leuchtmitteln (LED, Natriumdampflampen oder Metallhalogendampflampen mit UV-Schutz) auszuführen Dabei ist darauf zu achten, dass keine Insekten tötenden Lampengehäuse verwendet werden Die Lichtpunkthöhe ist so zu wählen, dass angrenzende Flächen nicht bestrahlt werden - Gehölzrodungen sind außerhalb der Brutzeit von Vögeln im Zeitraum von Anfang Oktober bis einschließlich Februar vorzunehmen Sind aus Gründen des Bauablaufes Eingriffe außerhalb dieses unkritischen Zeitraumes unvermeidbar, ist zuvor eine artenschutzrechtliche Überprüfung zum Ausschluss von Verbotstatbeständen gem 44 Abs 1 BNatSchG erforderlich - Die Pflanzenlisten im Anhang sind Bestandteil der grünordnerischen Festsetzungen - Bei Bauarbeiten ist für ausreichenden Schutz der angrenzenden Gehölze Sorge zu tragen Die DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) ist zu beachten Bodenverdichtungen und Ablagerungen im Traufbereich sind zu vermeiden - Nach Vorliegen des Artenschutzgutachtens (Deuschle 2018) werden voraussichtlich weitere Maßnahmen ergänzt 2

PROF Schmid 2 Anhang 21 Pflanzenlisten Die Auswahl der landschaftsgerechten, gebietsheimischen Gehölzarten erfolgte unter Berücksichtigung der Angaben für die Gemeinde Erdmannhausen aus Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg (LfU 2002) der Obstsorten für Streuobstwiese und Hausgarten, (LRA Ludwigsburg Stand 2004) sowie aus dem Baumartenkonzept der Gemeinde Erdmannhausen (Büro Prof Schmid I Treiber I Partner, 2009) Bäume / Obstbäume der Pflanzenliste 1 3 sind als Hochstämme zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten Sie müssen einen Stammumfang (StU) von mindestens 16-18 cm aufweisen Obstgehölze der Pflanzenliste 2 sind als Hochstamm auf Sämlingsunterlage zu pflanzen Pflanzenliste 1: Mittel- bis großkronige Laubbäume in Sorten Botanischer Name Acer campestre Acer platanoides Acer platanoides 'Schwedleri' Acer platanoides 'Royal Red' Acer pseudoplatanus 'Atropurpureum' Carpinus betulus Fagus sylvatica 'Dawyck Purple' Fagus sylvatica 'Purpurea' Fagus sylvatica 'Swat Magret' Fraxinus angustifolia 'Raywood' Prunus cerasivera 'Nigra' Tilia cordata Deutscher Name Feldahorn Spitzahorn Spitz-Ahorn Spitz-Ahorn Purpurblättriger Bergahorn Hainbuche Schmalblättrige Esche Blutpflaume Winter-Linde Bei der Auswahl der Sorten ist auf die Standorteignung zu achten Pflanzenliste 2: Obstbäume Tafeläpfel Brettacher Blenheim Rubinola Rheinischer Winterrambur (Theuringer) Rote Sternrenette Roter Boskoop Welschisner Rheinischer Krummstiel Zabergäurenette Jakob Fischer Topaz Kaiser Wilhelm Tafeläpfel Berlepsch Gewürzluiken Glockenapfel Tafelbirnen Alexander Lucas Gellerts Butterbirne Köstliche von Charneau Gräfin von Paris Kirsche (Hedelfinger) Mirabelle Zwetschge 3

PROF Schmid Pflanzenliste 3: Straßenbäume in Sorten Botanischer Name Acer campestre Acer platanoides Acer platanoides 'Schwedleri' Acer platanoides 'Royal Red' Carpinus betulus Fagus sylvatica 'Dawyck Purple' Fagus sylvatica 'Purpurea' Fagus sylvatica 'Swat Magret' Fraxinus angustifolia 'Raywood' Prunus cerasivera 'Nigra' Deutscher Name Feldahorn Spitzahorn Spitz-Ahorn Spitz-Ahorn Hainbuche Schmalblättrige Esche Blutpflaume Bei der Auswahl der Arten und Sorten ist auf ein ausreichendes Lichtraumprofil und Standorteignung zu achten Es wird auf die laufend fortgeschriebene GALK- Straßenbaumliste (GALK, od) und die Klima-Arten-Matrix für Stadtbäume (KLAM) verwiesen Pflanzenliste 4: Extensive Dachbegrünung Botanischer Name Allium flavum Allium schoenoprasum Arenaria serpyllifolia Bromus tectorum Calamintha acinos Campanula rotundifolia Dianthus carthusianorum Festuca glauca Festuca ovina spec Hieracium pilosella Iris germanica Iris tectorum Poa compressa Poa prat ssp angustifolia Sedum acre Sedum album Sedum cyaneum Sedum f 'Weihenstephaner Gold' Sedum reflexum Sedum rupestre Sedum sexangulare Sedum spurium Thymus serpyllum Deutscher Name Gelber Lauch Schnittlauch Quendelblättriges Sandkraut Dachtrespe Steinquendel Rundblättrige Glockenblume Karthäusernelke Blauschwingel Schafschwingel Kleines Habichtskraut Schwertlilie Dach-Iris Flaches Rispengras Wiesenrispengras Scharfer Mauerpfeffer Weißer Mauerpfeffer Rosenteppichsedum Goldsedum Felsensedum Felsensedum Milder Mauerpfeffer Kaukasus-Sedum Feld-Thymian 4

PROF Schmid 22 Quellenverzeichnis ARCHITEKTURWERKSTATT LUDWIGSBURG (2018): Bebauungsplan Kindergarten, Sport- und Freizeitgelände Herdweg West, Stand 05032018 GALK (OD): GALK ev Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz, Arbeitskreis Stadtbäume, Straßenbaumliste online, http://wwwgalkde/ KLIMA-ARTEN-MATRIX = KLAM, ROLOFF ET AL 2008 BÜRO PROF SCHMID I TREIBER I PARTNER (2009): Gemeinde Erdmannhausen, Baumartenkonzept 5

Gemeinde Erdmannhausen 1589 1588 1587 1586 1585 1584 1583 1573 Bebauungsplan "Sport- und Freizeitgelände Herdweg West" Folgende Festsetzungen zur Grünordnung und Freiflächengestaltung werden gemäß 9 (1) Nr 5, 15, 25 b BauGB getroffen Pflanzgebote K Flächen für den Gemeinbedarf mit Pflanzgeboten 1573/1 EING Pfg 1 - Grünflächen Kindergarten/ Nicht überbaute Grundstücksflächen 1562 Pfg 6 Pfg 5 Pfg 2 - Randliche Eingrünung des Kindergartens (Bäume nicht standortgebunden) Pfg 3 - Dachbegrünung auf 90 % der Dachfläche P Öffentliche Grünflächen P Pfg 1 Flächen für Gemeinbedarf 9(1)5 BauGB (Kindergarten) Pfg 3 1570 Pfg 4 - Öffentliche Grünflächen Pfg 4 - Anlage einer Streuobstwiese mit Freizeitnutzung (Bäume nicht standortgebunden) Pfg 4 - Öffentliche Grünfläche (nachrichtliche Darstellung: Bike-Park) Pfg 2 Öffentliche Verkehrsflächen mit Pflanzgeboten Pfg 5 - Anschlussfläche an Verkehrsfläche Pfg 6 - Pflanzung von Straßenbäumen 1563 1565 1566 Sonstige Angaben Geltungsbereich Bebauungsplan öffentliche Grünfläche 9(1)15 BauGB (Parkanlage, Spiel-, Sport- und Freizeitflächen) Pfg 4 Pfg4 Bikepark 1567 K Baufenster Verkehrsflächen Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen Nachrichtliche Darstellung 1571 Bäume angrenzend C B GEÄNDERT A INDEX DATUM GEZ 1561 Auftraggeber: Projekt: Plan: Gemeinde Erdmannhausen Bebauungsplan 'Sport- und Freizeitgelände Herdweg West, Kinderhaus' Vorläufige Planfassung Maßstab: 1:1000 Proj-Nr Plan-Nr Gezeichnet Format Datum 17-55 20 RG 297 x 420 mm 2018-04-24 Prof Schmid Freie Landschaftsarchitekten BDLA, IFLA Partnerschaft mbb Heidenheimer Straße 8 71229 Leonberg Tel +49 (0) 7152-939 63-0 Fax +49 (0) 7152-939 63-33 info@schmid-treiber-partnerde wwwschmid-treiber-partnerde PROF Schmid I Treiber I Partner H:\Bauvorhaben\Erdmannhausen\17-55_GOP, UB, EAB Kindergarten Herdweg-West\5_Intern_Planung\1_CAD\17-55_Bestand_Herdweg-West_20180424dwg

Bestand - Biotoptypen 1583 1584 1585 1586 1587 1588 1589 1573 3371 3371 Trittrasen 3710 3710 Acker Halle auf der Schray 4530 Prägende Einzelbäume (teilweise direkt angrenzend) K EING 1573/1 6021 6021 Völlig versiegelte Straße oder Platz 6023 6023 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke, Kies oder Schotter 3371/ 6024 1562 3371 6023 6021 Bikepark Erdmannhausen 3371 Trittrasen (vereinzelt Bodendecker, Sträucher/ 6024 Unbefestigter Weg / Platz Sonstige Angaben 6023 Geltungsbereich Bebauungsplan 1570 3371 1566 Bike-Park Erdmannhausen 3371/ 6024 K 1567 1565 1563 3710 Jugendhaus Calypso 1571 Spielplatz - neu - C B A GEÄNDERT INDEX DATUM Auftraggeber: 1561 Gemeinde Erdmannhausen Projekt: Bebauungsplan 'Sport- und Freizeitgelände Herdweg West, Kinderhaus ' Plan: Bestandsplan - Biotoptypen Maßstab: 1:1000 Proj-Nr Plan-Nr Gezeichnet Format Datum 17-55 10 RG 297 x 420 mm 2018-04-03 Prof Schmid Freie Landschaftsarchitekten BDLA, IFLA Partnerschaft mbb Heidenheimer Straße 8 71229 Leonberg H:\Bauvorhaben\Erdmannhausen\17-55_GOP, UB, EAB Kindergarten Herdweg-West\5_Intern_Planung\1_CAD\17-55_Bestand_Herdweg-West_20180424dwg GEZ Tel +49 (0) 7152-939 63-0 Fax +49 (0) 7152-939 63-33 info@schmid-treiber-partnerde wwwschmid-treiber-partnerde PROF Schmid I Treiber I Partner