Ehrung der Verstorbenen. Tagesordnung. Top 1: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung

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Transkript:

Tagesordnung Top 1: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung Top 2: Ehrung der Verstorbenen Top 3: Grußworte Top 4: Jubilarehrungen Top 5: Jahresberichte Top 6: Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes Top 7: Erhöhung des Mitgliedsbeitrages ab 2014 Top 8: Satzung der Siedlergemeinschaft Barsinghausen e.v. Top 9: Top 10: Veröffentlichung von personenbezogenen Daten Top 11: Verschiedenes Top 1: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung Die Mitgliederversammlung findet nach 30 Abs. 1 der Verbandssatzung mindestens einmal jährlichstatt. Die Einladung erfolgt schriftlich mit einer Frist von zwei Wochenunter Angabe der Tagesordnung. Die ordnungsgemäßeingeladene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Top 1: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung Die Tagesordnung muss bei TOP 9 redaktionell ergänzt werden: neu d) der Kassiererin oder des Kassierers die bisherigen Punkte d), e) und f) werden e), f) und g) Ehrung der Verstorbenen Verstorben sind unsere aktiven Mitglieder Horst Drewke Nanni Goldmajer H.-Peter Hering Hildegard Nitschke Walter Rohrßen Horst Schiemann Gisela Steege Verstorben sind unsere passiven Mitglieder Hans Faber Gisela Gutt Anita Heuer Else Klein Gertrud Lodemann Ilse Nölke Herbert Ohlendorf Siegfried Pfingsten Greta Schick Erika Schibille Käthe Schlegel Karl-Heinz Schramme Asav Stachowski Christoph Wille 1

Grußworte der Gäste 25 Jahre Mitgliedschaft Karla und Friedrich Jördens Ingeborg Husheer Jubilarehrungen Walter Borkenhagen Frau Martina Schramm-Gehrke Vorsitzende der Kreisgruppe Hannover-Land und Mitglied im Landesvorstand des Verbandes Wohneigentum Niedersachsen e.v. 40 Jahre Mitgliedschaft Monika Nonnenkamp Marita und Heinz Schmidt Waltraud und Hartmut Schwalbe Maria und Walter Gehrs Gerhard Husheer 60 Jahre Mitgliedschaft Adele und Wilhelm Heine Silvia Maier Lucie Stawarz Gerhard Werminghaus Edith Ziemann Lucie Zimmermann Hanna Bieder Ernst Danowski Gerhard Franke Elfriede Geilmann Gisela und Johann Woitas Top 5: Jahresberichte 2013 a) des Vorsitzenden Sitzungen des Vorstandes: 10 Sitzungen/Veranstaltung der Kreisgruppe: 3 Veranstaltung des Landesverbandes: 1 Besuche der MV der Siedlergemeinschaften in Barsinghausen: 4 Gemeinsame Vorstandssitzungen der Sgm. in Barsinghausen: 1 Arbeitseinsätze auf dem Siedlerfestplatz 1 Gratulationen 76 2

Eigene Veranstaltungen: Winterwanderung am 10. Februar 2013 Apfelblütenfest am 27. April 2013 Tagesfahrt nach Helgoland am 15. Juni 2013 Radtour durch das Calenberger Land nach Eckerde am 24. August 2013 Herbstfest am 14. September 2013 Gastgeber für Boule-Turniere auf dem Siedlerfestplatz: Mitarbeiter der Stadtsparkasse. /. Geschäftsleute am 21. Juni 2013 Mitglieder der Ffw OW Barsinghausen. /. Damenabteilung des Schützenvereins 01 am 9. Juli 2013 Adventsfeier am 7. Dezember 2013 Gratulationen: 21 75. Geburtstage 13 80. Geburtstage 11 85. Geburtstage 8 90. Geburtstage 1 95. Geburtstage 1 101. Geburtstag 4 Silberhochzeiten 11 Goldene Hochzeiten 5 Diamantene Hochzeiten 1 Eiserne Hochzeit Siedlerfestplatz Treffen mit Mitgliedern der im Rat vertretenen Fraktionen zum Spielplatzkonzept der Stadt Barsinghausen auf dem Siedlerfestplatz am 03. Nov. 2013 Sitzung des Sozial- und Jugendpflegeausschusses 14. Nov. 2013 Sitzung des Bauausschusses 3. Dez. 2013 Sitzung des Rates 12. Dez. 2013 3

Informationen für die Mitglieder: 11 Rundschreiben Internetseite : www.barsinghausen.imvwe.de Kassenbericht 2013 Top 5: Jahresberichte 2013 b) des Kassierers Einnahmen: Mitgliedsbeiträge: 16.148,98 EUR Veranstaltungen: 9.296,98 EUR Spenden und Zinsen: 639,46 EUR Gesamt: 26.085,42 EUR Ausgaben: Mitgliedsbeiträge: 10.619,68 EUR Veranstaltungen: 9.815,43 EUR Vereinsarbeit: 5.130,71 EUR Gesamt: 25.565,82 EUR Überschuss: 519,60 EUR 4

Top 5: Jahresberichte 2013 c) des Mitgliederwartes Aktive Mitgliedschaften Stand am 31.12.2013: 462 Veränderung: Eintritte: 22 einschl. Ummeldungen Austritte: 19 12 Hausverkauf, Kündigung u.a. 7 verstorben Passive Mitgliedschaften Stand 31.12.2013: 94 Top 6: Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes Veränderung: Eintritte: 1 Austritte: 17 davon: 3 Hausverkauf u.a. 14 verstorben Kassenprüfung erfolgte am 14.01.2014 durch: Harald Klöber, Milisav Markovic, Alfred Schön 5

Top 7: Erhöhung des Mitgliedsbeitrages von 32,00 EUR auf 36,00 EUR ab 2014 Durch Beschluss des Landesverbandstages vom 1.6.2013 wurde der jährliche Mitgliedsbeitrag ab 2014 um erhöht. 4,00 EUR Gleichzeitig wurde ein Rechtsmittelfond eingerichtet, der mit jährlich In einer Sitzung der Vorstände der Siedlergemeinschaften in Barsinghausen wurde vereinbart, dass alle Siedlergemeinschaften die Beitragserhöhung ab 2014 um vornehmen. 4,00 EUR je Mitglied finanziert werden soll. 1,00 EUR Damit erhöht sich dann der Jahresbeitrag auf 36,00 EUR. 6

Beschluss zu TOP 7: Der Mitgliedsbeitrag für die aktive Mitgliedschaft wird zum 1.1.2014 von bisher 32,00 EUR um 4,00 EUR auf nunmehr 36,00 EUR erhöht. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig. Top 8: Satzung der Siedlergemeinschaft Barsinghausen e.v. Warum sollte unsere Gemeinschaft ein e.v. werden? Die Siedlergemeinschaft Barsinghausen ist derzeit eine rechtlich unselbständige Gliederung des Verbandes Wohneigentum Niedersachsen e.v.. Unsere innere Organisation regelt sich nach den 26-35 der Landesverbandssatzung. Die Mitglieder unseres Vorstandes haften nach 54 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für Rechtsgeschäfte, die sie im Namen unserer Gemeinschaft einem Dritten gegenüber vorgenommen haben, persönlich. Durch eine Satzung wird die Sgm. Barsinghausen nach Eintragung in das Vereinsregister eine eigenständige juristische Person und kann rechtlich selbständig durch ihre Organe handeln. Der Verein haftet dann gegenüber Dritten. Ist unsere Gemeinschaft frei in der Gestaltung der Satzung? Nein, eine eigene Satzung muss inhaltlich der Satzung des Landesverbandes entsprechen und Bestimmungen über die Gemeinnützigkeit enthalten ( 26 Abs. 2 der Verbandssatzung). Die Satzung muss dem Landesvorstand zur Genehmigung vorgelegt werden. In unserem Fall haben wir die Genehmigung bereits vorab eingeholt. Die Siedlergemeinschaft bleibt auch als e.v. weiterhin eine dannrechtlich selbständige Gliederung des Landesverbandes. 7

Hat die rechtliche Verselbständigung steuerliche Vorteile? Ja, denn die Siedlergemeinschaft wird selbst Steuersubjekt. Damit gelten für sie allein Steuerfreibeträge, die ansonsten dem gesamten Landesverband als eingetragener Verein zugeordnet werden. Entstehen für die Mitglieder Vorteile bzw. Nachteile? Für das einzelne Mitglied verändert sich nichts. Es bleibt weiterhin Mitglied des Landesverbandes mit allen Rechten und Pflichten. Lohnt sich der Aufwand? Die Verabschiedung der Satzung erfolgt einmalig, ebenso die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister. Dafür ist für die Mitglieder des Vorstandes die Haftungsfrage eindeutig geregelt und der Verein kann seine steuerlichen Angelegenheiten in eigener Verantwortung regeln. Wir sind nicht die Ersten Die Siedlergemeinschaften in Barsinghausen haben den Schritt zurrechtlichen Verselbständigung (also eingetragener Verein) bereits vor einigen Jahren getan: Siedlergemeinschaft Goltern im Verband Wohneigentum Niedersachsen e.v. Verband Wohneigentum Niedersachsen e.v. -Ortsverband Egestorf am Deister Siedlergemeinschaft Hohenbostel-Bördedörfer e.v. Siedlergemeinschaft Kirchdorf (Beschluss ist erfolgt, Umsetzung noch nicht) Im Rundschreiben 10/2013 hat der Vorstand den Satzungsentwurf für die rechtliche Verselbständigung unserer Siedlergemeinschaft vorgestellt. Im Rundschreiben 11/2013 wurden dann die Beweggründe erläutert und zu einigen Themen Erläuterungen gegeben. Eine inhaltliche Diskussion hat es in der Mitgliedschaft nicht gegeben. Anregungen bezogen sich auf das formale Vereinsrecht. Beschluss zu TOP 8: Die Satzung wird in der vorgelegten Fassung (06.01.2014) beschlossen. Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig. Ein überarbeiteter Satzungsentwurf wurde dann im Internet veröffentlicht. Im Rundschreiben 12/2013 wurden alle Mitglieder darauf aufmerksam gemacht. 8

Top 9: Top 9: a) der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden a) der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden b) der stv. Vorsitzenden oder des stv. Vorsitzenden c) der Schriftführerin oder des Schriftführers d) der Kassiererin oder des Kassierers e) der Mitgliederverwalterin oder des Mitgliederverwalters f) mindestens zwei Beisitzerinnen oder Beisitzer g) zwei Kassenprüferinnen oder Kassenprüfer Es kandidiert: Rondo Beckmann (bisher Vorsitzender) Top 9: Top 9: b) der stv. Vorsitzenden oder des stv. Vorsitzenden c) der Schriftführerin oder des Schriftführers Es kandidiert: Es kandidiert: Harald Bieder (bisher stv. Vorsitzender) Petra Mehnert (bisher stv. Vorsitzende) 9

Top 9: Top 9: d) der Kassiererin oder des Kassierers e) der Mitgliederverwalterin oder des Mitgliederverwalters Es kandidiert: Es kandidiert: Klaus-Dieter Rehmann (bisher Kassierer) Wolfgang Hugo (bisher Mitgliederverwalter) Top 9: Top 9: f) mindestens zwei Beisitzerinnen oder Beisitzer g) zwei Kassenprüferinnen oder Kassenprüfer Es kandidieren: Ewald Bock Maria Hugo Marita Schmidt (bisher Beisitzer) Es kandidieren: Erwin Becher Karl Rosenkranz 10

Top 10: Veröffentlichung von personenbezogenen Daten in unserem Rundschreiben bei Altersjubiläen, Ehejubiläen und der Begrüßung neuer Mitglieder Beschluss zu TOP 10: In den Rundschreiben werden die Anschriften der Alters-und Ehejubilare nicht veröffentlicht. Beschlussfassung erfolgte mit überwältigender Mehrheit. Top 11: Verschiedenes Geplante Veranstaltungen 2014 Winterwanderung am 9. März 2014 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit F F. und einen schönen unterhaltsamen Abend. Radtour am 19. Juli 2014 Schulungsfahrt am 6. September 2014 11