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Transkript:

4 751 70-02 -B Seite 1 / 5 Industrie- und Handelskammer Südthüringen Bahnhofstraße 4-8 98527 Suhl Gemäß 30 Abs. 6 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bitte ich um widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung zur Ausbildung in den Berufen 1. Angaben zur Person des Antragstellers 1.1 Name, Vorname 1.2 Geburtsdatum und -ort 1.3 Anschrift (Straße, PLZ, Wohnort, Telefon) 1.4 Staatsangehörigkeit 1.5 Vorstrafen (einschließlich Beschäftigungsverbot von Jugendlichen, anhängige bzw. abgewickelte Strafverfahren, Verurteilungen, etc.), Angabe von Name, Ort und Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts. 1.6 Rechnungsanschrift, wenn abweichend vom Antragsteller

4 751 70-02 -B Seite 2 / 5 2. Ausbildungsstätte 2.1 Name und Anschrift des Unternehmens (Ausbildungsstätte) 2.2 Zahl der Auszubildenden, die zur Zeit ausgebildet werden (mit Angabe des Ausbildungsberufes) 2.3 Branche des Unternehmens (Ausbildungsstätte) 2.4 Mitarbeiterzahl des Unternehmens (insgesamt) 3. Beruflicher Werdegang des Antragstellers (Bitte belegen Sie alle Ihre Angaben durch entsprechende Nachweise, z.b. Kopien, Abschriften, Bestätigungen zu Abschlüssen, evtl. auf gesondertem Blatt oder als Anlage;) Die IHK Südthüringen behält sich vor, die eingereichten Dokumente auf Authentizität zu überprüfen. 3.1 Schulbildung 3.2 Berufliche Aus- und Weiterbildung (Berufsausbildung / berufsbildende Schulen/Fach-/Ingenieurschulen), z. B. Facharbeiter, Meister, Hoch- oder Fachhochschulabschluss 3.3 Sonstige berufliche Qualifizierung (Weiterbildungen, Ergänzungslehrgänge, Seminare, etc.)

4 751 70-02 -B Seite 3 / 5 3.4 Gesamte bisher ausgeübte Tätigkeit mit Jahres- und Monatsangabe 3.5 Seit wann sind Sie in der Fachrichtung des jetzigen Berufes und in welcher Stellung tätig? 4. Ausbildertätigkeiten/Pädagogische Qualifikation 4.1 Ausbildertätigkeiten (Angabe der Zeitdauer, Ausbildertätigkeit erfolgte bei welcher Firma, Anzahl Auszubildende, Ausbildungsberufe) 4.2 Art der berufs- und arbeitspädagogische Abschlüsse (Ingenieurpädagoge, AEVO-Prüfung, Meisterprüfung (Teil IV) inkl. Kopie des jeweiligen Abschlusses Ich versichere hiermit, dass alle diese Angaben der Wahrheit entsprechen und ggf. belegt werden können. Ich weiß, dass ich mich strafbar mache und die Genehmigung meines Antrages widerrufen wird, wenn meine Angaben nicht der Wahrheit entsprechen. Ich bin damit einverstanden, dass diese Angaben zur Bearbeitung meines Antrages und im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der IHK Südthüringen gespeichert werden....... Ort/Datum Unterschrift des Antragstellers

4 751 70-02 -B Seite 4 / 5 Bearbeitungsvermerk der IHK Betriebsbesuch am: Telefongespräch am: befürwortet: ja nein genehmigt: ja nein Bemerkungen

4 751 70-02 -B Seite 5 / 5 H i n w e i s e zum fachlichen Eignung zur Ausbildung von IHK- Berufen 1) Auf die widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung zur Ausbildung von IHK-Berufen steht im pflichtgemäßen Ermessen der IHK Südthüringen. 2) Gemäß 2 Abs. 1 Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Berufsbildung vom 28. März 2006 (GVBL. S.230) obliegt in nichthandwerklichen Gewerbeberufen den Industrieund Handelskammern, in deren örtlichen Zuständigkeitsbereich der Ausbildungsbetrieb seinen Sitz hat, die Entscheidung zu Anträgen auf widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung nach dem Berufsbildungsgesetz. 3) Voraussetzungen für die widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung sind: a) die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten müssen vorhanden sein, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind und/oder b) die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten müssen vorhanden sein, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind. Sollten Sie im Antrag unter Punkt 4.1 und 4.2 keine Angaben gemacht oder keine Abschlüsse erbracht haben, wird Ihnen empfohlen, sich sofort mit Ihrem Ausbildungsberater der IHK zu verständigen, wann ein Lehrgang (entsprechend Teil IV der HW- Meisterprüfung oder entsprechend AEVO) absolviert werden kann. Mit Beginn der Schulung kann dann positiv entschieden werden, wenn auch die anderen Voraussetzungen erfüllt sind. 4) Wenn wichtige Gründe vorliegen, die die widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung rechtfertigen, kann aus diesem besonderen Anlass nach Einzelfallprüfung (ohne dass alle o. g. Voraussetzungen erfüllt sind) die widerrufliche Zuerkennung erteilt werden. Die Zuerkennung kann gegebenenfalls davon abhängig gemacht werden, dass ein etwa erforderlicher Nachweis innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu erbringen ist. 5) Die durch die Zuerkennung erworbene Ausbildungsberechtigung ist personengebunden und gilt nur für den Antragsteller. Scheidet dieser aus dem Betrieb aus (und ist dort kein anderer Berechtigter beschäftigt), darf in diesem Betrieb nicht mehr ausgebildet werden. 6) Es wird darauf hingewiesen, dass für die Zuerkennung der fachlichen Eignung zur Ausbildung in IHK-Berufen eine Gebühr gem. Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen - Gebührentarif Beschluss der Vollversammlung der IHK Südthüringen vom 25.11.2009 erhoben wird. 7) Der Ausbildungsbetrieb als Ausbildungsstätte muss nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet sein. Dies wird von der Industrie- und Handelskammer gesondert überprüft.