11. April 2013 Vorgehen und Stand Gemeindestrassensanierung Rima Kalberer Fachstelle Lärmschutz Lärmbekämpfung & Vorsorge
Inhalt 1. Einführung 2. Massnahmen 3. Ablauf Gemeindestrassensanierung 4. Finanzierung der Massnahmen
Inhalt 1. Einführung 2. Massnahmen 3. Ablauf Gemeindestrassensanierung 4. Finanzierung der Massnahmen
Gesetzliche Grundlagen - Umweltschutzgesetz (USG) - Lärmschutzverordnung (LSV)
Stand der Lärmsanierung in den Gemeinden Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte vorhanden: in 74 Gemeinden besteht kein Handlungsbedarf (1. Grobabklärung der FALS) Sommer 2012: Alle Gemeinden haben ein Informationsschreiben der Baudirektion erhalten Lärmproblem ist teilweise erkannt worden Lärmsanierungen zu einem kleinen Teil gestartet Termin: 31. März 2018
Inhalt 1. Einführung 2. Massnahmen 3. Ablauf Gemeindestrassensanierung 4. Finanzierung der Massnahmen
Sanierungsmassnahmen 1. an der Quelle 2. auf dem Ausbreitungsweg 3. beim Empfänger (Ersatzmassnahmen)
Massnahmen an der Quelle Verkehrsberuhigung Verkehrsverlagerung Lärmarme Beläge Quelle: http://michaelluetscher.ch
Massnahmen an der Quelle Verkehrsberuhigung - Temporeduktion Auswirkungen auf die Lärmsituation: Reduktion von ca. 6-7 km/h ca. 1 db Reduktion von 50 km/h auf 30 km/h ca. 2-3 db Reduktion
Massnahmen an der Quelle Verkehrsberuhigung - Temporeduktion Massnahme muss mindestens -1 db Wirkung aufweisen nur Signalisationsänderung ist keine Option Strassenraumgestaltung ist zwingend Keine unbeabsichtigte Verkehrsverlagerung Zunahme 1 db entspricht einer wesentlichen Änderung Sanierung bis Immissionsgrenzwert
Massnahmen an der Quelle Verkehrsverlagerung Massnahme muss mindestens -1 db Wirkung aufweisen Ziel: Verkehr auf stark befahrene Hauptachsen leiten Neue Umfahrungsstrassen problematisch Lärmverteilung
Massnahmen an der Quelle Lärmarme Beläge Quelle: http://www.badische-zeitung.de
Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg Lärmschutzwände und - dämme Ziel: Reduktion der Schallausbreitung, um Wohnräume und Wohnumfeld zu schützen
Wirkung einer Lärmschutzwand Wände schützen EG und allenfalls OG Lärmempfinden im besten Fall halbiert (-10 db)
Siedlungsverträgliche Lärmschutzwände der Siedlung angepasste Gestaltung naturnahe Materialien immergrüne Bepflanzung nur auf einer Strassenseite bis 1.5 Meter problemlos
Siedlungsverträgliche Lärmschutzwände
Demnächst unter laermwand.ch
Ersatzmassnahmen beim Empfänger Schallschutzfenster Besteht Sanierungspflicht und sind keine Massnahmen an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg möglich, werden Schallschutzfenster eingebaut.
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Lärminfo 18b
Bestimmung des Sanierungsbedarfs Ziel der Arbeitshilfe: Einfach und speditiv Sanierungsbedarf abklären Grundlagen für Lärmbelastungskataster/ Sanierungsprojekte erarbeiten
Bestimmung des Sanierungsbedarfs Beurteilung der Strassenabschnitte aufgrund: Empfindlichkeitsstufe (ES) des Hauses mit dem kleinsten Abstand zur Strasse durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV)
Bestimmung des Sanierungsbedarfs Ermittlung DTV: 2 x einstündige Verkehrszählung Formular im Internet: www.laerm.zh.ch/san-str-gde Seite 24
Bestimmung des Sanierungsbedarfs Seite 25
Kantonales Geoinformationsgesetz (seit 1. Nov. 2012)
allenfalls durch externes Büro, Erleichterungen gemäss Art. 14 LSV FALS: Stellt Hilfsmittel wie LärmDB, Leitfäden und Briefvorlagen der Kantonsstrassensanierung zur Verfügung
Beitragswesen zwischen Bund und Kanton
jährliche Erhebung der Kosten und Termine realisierter, laufender und geplanter Projekte
Massnahmen werden von der Gemeinde realisiert
Einmalige Beitragsauszahlung
Inhalt 1. Einführung 2. Massnahmen 3. Ablauf Gemeindestrassensanierung 4. Finanzierung der Massnahmen
Finanzierung der Massnahmen Bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte Pflicht: Massnahmen an der Quelle Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg Freiwillig: Massnahmen beim Empfänger (Schallschutzfenster) Übernahme der Beitragspraxis Kanton wird empfohlen Bei Überschreitung der Alarmwerte Pflicht: Massnahmen an der Quelle Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg Massnahmen beim Empfänger (Schallschutzfenster)
Beitragspraxis Kanton - Schallschutzfenster Bundesbeiträge werden ausbezahlt, wenn sich der Anlagehalter ebenfalls an den Kosten der Schallschutzfenster beteiligt.
Bundesbeiträge an die Sanierungskosten
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