Staatshaushaltsplan für 2018/2019

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Gebühren 0,2 a) 0,2 0,2 0,0 b) 0,0 c) Vermischte Einnahmen 0,5 a) 0,5 0,5 0,0 b) 0,0 c)

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Zweiter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2015/2016

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Geldstrafen und Geldbußen 0,7 a) 0,7 2,0 b) 0,3 c) Vermischte Einnahmen 10,2 a) 10,2 6,5 b) 3,8 c)

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Transkript:

Staatshaushaltsplan für 2018/2019 Einzelplan 09 Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR FINANZEN

Inhalt Betragsteil Seite Stellenteil Seite Vorwort 3 - Ziele und Kennzahlen (Produktorientierte Informationen) 7 - Grafische Übersicht der Fach- bzw. Servicebereiche (Produktinformationen) 14 - Kapitel 0901 Ministerium... 15 167 Kapitel 0902 Allgemeine Bewilligungen... 25 - Kapitel 0905 Hilfen für Menschen mit Behinderungen... 44 - Kapitel 0908 Integration... 60 - Kapitel 0913 Versorgungsämter und Gesundheitsämter... 66 171 Kapitel 0917 Wohlfahrtspflege und Bürgerschaftliches Engagement... 70 - Kapitel 0918 Jugendhilfe... 82 - Kapitel 0919 Familienhilfe... 95 - Kapitel 0920 Ältere Menschen und Pflege... 104 - Kapitel 0921 Förderung der Chancengleichheit und Demografie... 114 - Kapitel 0922 Gesundheitspflege... 123 - Kapitel 0930 Zentren für Psychiatrie und Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz... 149 - Zusammenstellung der Haushaltsansätze... 156 - Zusammenstellung der Verpflichtungsermächtigungen... 160 - Zusammenstellung der Belastungen aus Verpflichtungsermächtigungen... 164 - Zusammenstellung der Personalstellen... - 176-2 -

Vorwort A. Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen I. Der Aufgabenbereich des Ministeriums für Soziales und Integration (Sozialministerium) ist in der Bekanntmachung der Landesregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien vom 24.7.2001 (GBI. S. 590), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 26.07.2016 (GBl. S. 456), wie folgt geregelt: 1. Berufsbildung behinderter Menschen, Berufsbildung in der Hauswirtschaft; 2. Sozialstruktur und Sozialplanung, gesellschaftlicher und demografischer Wandel; 3. soziales Entschädigungsrecht, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen; 4. Sozialversicherung, soweit die Bereiche Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) und Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) betroffen sind, einschließlich betrieblicher Altersversorgung, Alterssicherung der Selbständigen; insoweit Aufsicht über Einrichtungen und Träger der Sozialversicherung; Sozialmedizin; 5. Gesundheitswesen, Medizinprodukte und Krankenhausplanung und -finanzierung; 6. Kinder- und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Jugendverbände, Jugendfürsorge, Kinder- und Jugendschutz, außerschulische Jugendbildung; 7. Wohlfahrtspflege, Sozialhilfe, Bekämpfung der Armutsgefährdung, Politik für die ältere Generation, Pflege, soziale Berufe, Unterhaltssicherung, zentrale Anlaufstelle für das Ehrenamt, Landeskuratorium für Bürgerarbeit; 8. Chancengleichheit für Frauen und Männer, Familienpolitik; 9. Grundsatzfragen der Integrationspolitik; 10. Deutschförderung und Mehrsprachigkeit; 11. interkulturelle Angelegenheiten und interreligiöser Dialog; 12. Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen; 13. interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung und Gesellschaft; 14. Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie Diskriminierung; 15. emanzipatorische Fragen der Integration; 16. Förderung der Integration bleibeberechtigter Ausländer, Chancengleichheit und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund, Integration von Ausländern in das Erwerbsleben; 17. Integrationsmonitoring und Integrationsforschung; 18. Angelegenheiten der Sinti und Roma mit Ausnahme des Vertrages des Landes Baden-Württemberg mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e.v. und soweit kein Gegenstand des Gräbergesetzes; 19. Europäischer Sozialfonds. II. Dem Sozialministerium sind fachaufsichtlich unterstellt: 1. Die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg i.br. und Tübingen hinsichtlich der Abteilung 2 bezüglich des Heimrechts, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und der Krankenhausplanung und -finanzierung, der Gesundheitsberufe, der sozialen Berufe, ärztlicher und pharmazeutischer und medizinprodukterechtlicher Angelegenheiten (im Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung 10) sowie der Leitstelle Arzneimittelüberwachung beim Regierungspräsidium Tübingen. Abteilung 4 des Regierungspräsidiums Stuttgart bezüglich der landesweiten Erstattung der Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen. 2. Die Abteilung 9 (Landesgesundheitsamt) des Regierungspräsidiums Stuttgart. 3. Die Abteilung 10 (Landesversorgungsamt) des Regierungspräsidiums Stuttgart. -3 -

III. Vom Sozialministerium unmittelbar beaufsichtigte Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts: Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg mit Hauptsitz in Karlsruhe und Sitz in Stuttgart, 8 Betriebskrankenkassen, AOK Baden-Württemberg, Stuttgart, 9 Pflegekassen, BKK Landesverband Süd, Kornwestheim, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg, Lahr, 1 Kassenärztliche Vereinigung, 1 Kassenzahnärztliche Vereinigung, Kommunalverband für Jugend und Soziales (teilweise Fachaufsicht), Landesärztekammer Baden-Württemberg, Stuttgart, Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, Stuttgart, Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Stuttgart, Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Stuttgart, Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, Tübingen, 7 Zentren für Psychiatrie mit 9 Betriebsorten in Weinsberg, Winnenden, Wiesloch, Calw, Emmendingen, Reichenau, Bad Schussenried, Weißenau und Zwiefalten (Rechtsaufsicht; Fachaufsicht im Maßregelvollzug). IV. Außerdem obliegt dem Sozialministerium die Rechtsaufsicht über: 4 Zulassungsausschüsse für Ärzte, 4 Zulassungsausschüsse für Zahnärzte, 1 Berufungsausschuss für Ärzte, 1 Berufungsausschuss für Zahnärzte, 1 Prüfungsstelle für Ärzte, 1 Prüfungsstelle für Zahnärzte, 1 Beschwerdeausschuss für Ärzte, 1 Beschwerdeausschuss für Zahnärzte, 1 Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung Baden-Württemberg, 1 Landesschiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung Baden-Württemberg, 1 Landesschiedsamt Zahntechniker Baden-Württemberg, 1 Schiedsstelle nach 111b SGB V 1 Schiedsstelle nach 114 Abs. 5 SGB V, 1 Schiedsstelle nach 80 SGB XII, 1 Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, 1 Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen, 44 Stadt- und Landkreise nach 1 Abs. 4 AGSGB XII, 4 Regierungspräsidien nach 1 Abs. 4 AGSGB XII. V. Den Regierungspräsidien sind im Bereich des Sozialministeriums fachaufsichtlich unterstellt: Gesundheitsämter (untere Gesundheitsbehörden): Die Gesundheitsämter sind aufgrund des Sonderbehörden-Eingliederungsgesetzes vom 12.12.1994 (GBI. S. 653) mit Wirkung vom 1.7.1995 Teil der unteren Verwaltungsbehörden bei den Landratsämtern und den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim und Heilbronn. Gewerbeaufsicht für den Aufgabenbereich Nr. I.5: Die Gewerbeaufsichtsämter sind aufgrund des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes vom 1.7.2004 (GBl. S. 469) mit Wirkung vom 1.1.2005 Teil der unteren Verwaltungsbehörden bei den Landratsämtern und den Stadtkreisen sowie der Regierungspräsidien. Die Dienstaufsicht bei den unteren Verwaltungsbehörden der Landratsämter über den höheren Dienst wird vom Umweltministerium im Einvernehmen mit dem Sozialministerium wahrgenommen. Stadt- und Landkreise, soweit sie die Aufgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durchführen. VI. Dem Regierungspräsidium Stuttgart sind im Bereich des Sozialministeriums fachaufsichtlich unterstellt: Versorgungsämter: Die Versorgungsämter sind aufgrund des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes vom 1.7.2004 (GBl. S. 469) mit Wirkung vom 1.1.2005 Teil der unteren Verwaltungsbehörden bei den Landratsämtern. B. Wesentliche organisatorische Änderungen gegenüber den Vorjahren: Die Stelle des Landes-Demografiebeauftragten (Kap. 0921 TG 71) wurde zum 1. März 2017 besetzt. -4 -

C. Gliederung der Einnahmen und Ausgaben 2017 2018 2019 (Tsd. EUR) (Tsd. EUR) (Tsd. EUR) Verwaltungseinnahmen......... 6.091,6 6.041,6 6.041,6 Übrige Einnahmen........ 48.504,0 56.938,1 48.341,8 Gesamteinnahmen.... 54.595,6 62.979,7 54.383,4 Personalausgaben........... 92.630,9 95.200,2 96.257,0 Sächliche Verwaltungsausgaben......... 33.292,0 40.844,1 43.427,3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)......... 1.095.391,1 1.035.131,4 951.412,9 Ausgaben für Investitionen.......... 498.951,9 492.627,9 475.690,9 Besondere Finanzierungsausgaben.......... -31.300,6-30.567,8-29.364,9 Gesamtausgaben.. 1.688.965,3 1.633.235,8 1.537.423,2 Zuschuss. 1.634.369,7 1.570.256,1 1.483.039,8 D. Personalsoll I. 2017 2018 2019 Tit. 422 01 Planmäßige Beamtinnen und Beamte... 558,0 569,5 567,5-47,5 kw - - 45,5 kw - - 43,5 kw - Tit. 422 03 Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst... 0,0 0,0 0,0 Tit. 428 01 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte)... 234,5 231,5 231,5-70,0 kw - - 61,0 kw - - 61,0 kw - zusammen 792,5 801,0 799,0-117,5 kw - - 106,5 kw - - 104,5 kw - II. Auszubildende Tit. 428 01 Kapitel 2017 2018 2019 0901 1 3 3 zusammen 1 3 3 III. Auszubildende Sonstige - Fehlanzeige - IV. Sonstige im Personalsoll nicht enthaltene Bedienstete in VZÄ (ohne Landesbetriebe) Kapitel/ 2017 2018 2019 0901/427 51 3,0 3,0 3,0 zusammen 3,0 3,0 3,0 V. Personal bei den Landesbetrieben (nach Wirtschaftsplan) - Fehlanzeige - VI. Sonstige im Personalsoll des Wirtschaftsplans nicht enthaltene Bedienstete in VZÄ (Auszubildende/Praktikantinnen/Praktikanten/Sonstige) - Fehlanzeige - -5 -

E. Zusammenstellung der wichtigsten Sachausgaben Kap. Bereich Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Mio. Euro 0902 Maßnahmen zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (Tit.Gr. 82, bis 2016 Kap. 0903 Tit.Gr. 79) ohne EU-Mittel 0905 Zuschüsse für Familienentlastungsdienste auf dem Gebiet der Behindertenhilfe (Tit. 684 02) Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderung Mio. Euro Zusammen Mio. Euro 2017 2018 2019 2017 2018 2019 2017 2018 2019 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 Ausgleichsleistungen Bundesteilhabegesetz (Tit. 633 02) 4,9 8,4 4,9 8,9 Förderung von Einrichtungen für behinderte Menschen (Tit. 883 01, 893 01, 893 02) 7,4 7,4 7,4 7,4 7,4 7,4 Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen 41,6 39,1 40,1 41,6 39,1 40,1 im öffentlichen Personenverkehr einschließlich der Erstattung an den Bund (Tit.Gr. 70) Versorgung der Impfgeschädigten (Tit.Gr. 71) 17,1 17,3 17,5 17,1 17,3 17,5 Versorgung der Opfer von Gewalttaten (Tit.Gr. 72) 30,3 31,1 32,2 30,3 31,1 32,2 Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion (Tit.Gr. 76) 4,7 4,8 4,8 4,7 4,8 4,8 0908 Förderung von Integrationsmaßnahmen 14,2 19,9 15,9 14,2 19,9 15,9 (Tit. 633 01, 684 01) Pakt für Integration (Tit. 633 02) 70,0 70,0 70,0 70,0 0913 Kostenerstattungen an Stadt- und Landkreise zur 4,7 2,4 2,4 4,7 2,4 2,4 Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen nach 62 AsylG (Tit. 633 01) 0917 Förderung der freien Wohlfahrtspflege (Tit. 684 01) 3,6 3,7 3,8 3,6 3,7 3,8 Zuschüsse an Schulen zur Ausbildung für Sozialberufe, 75,0 73,1 78,2 75,0 73,1 78,2 soweit sie der Schulaufsicht des Sozialministeriums unterstehen. (Tit. 684 08) Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (Tit. 684 09) 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 Erstattung von Fallpauschalen im Rahmen des 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 Verbraucherinsolvenzverfahrens (Tit.Gr. 74) 0918 Zuschüsse für Schulen an anerkannten Heimen für 183,9 241,8 218,2 183,9 241,8 218,2 Minderjährige und Berufsbildungswerken (Tit. 684 01) Förderung der Jugendbildung (Tit.Gr. 72) 7,5 7,1 7,1 7,5 7,1 7,1 Maßnahmen auf dem Gebiet der Jugendhilfe (Tit.Gr. 76) 2,8 2,9 2,9 2,8 2,9 2,9 Jugendsozialarbeit an Schulen (Tit.Gr. 77) 25,0 25,0 27,2 25,0 25,0 27,2 Zukunftsplan Jugend (Tit.Gr. 78) 2,8 5,3 5,3 2,8 5,3 5,3 Kostenerstattung bei Gewährung der Jugendhilfe nach 323,4 183,5 183,5 323,4 183,5 183,5 der Einreise (Tit.Gr.79) 0919 Leistungen an gesetzliche Krankenkassen nach dem 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (Tit. 636 01) Unterhaltsvorschüsse nach dem UVG einschl. der 57,0 57,0 57,0 57,0 57,0 57,0 Erstattungen an den Bund (Tit. 631 01, Tit. 681 01) Programm STÄRKE (Tit.Gr.71) 3,3 3,3 3,3 3,3 3,3 3,3 Förderung anerkannter Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen 19,1 19,5 19,9 19,1 19,5 19,9 (Tit.Gr. 75) 0920 Förderung in der Altenhilfe (Tit.Gr. 71) 1,1 1,1 1,1 1,5 1,5 1,5 2,6 2,6 2,6 Förderung von Maßnahmen im Vor- und Umfeld von 3,2 3,2 3,2 3,2 3,2 3,2 Pflegebedürftigkeit (Tit.Gr. 72) Pflege Enquete (Tit.Gr. 73) 3,0 4,5 4,5 3,0 4,5 4,5 0921 Frauenförderung im kommunalen Bereich (Tit.Gr. 76) 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 0922 Förderung von Sozialpsychiatrischen Diensten 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 (Tit. 633 01) Zuschüsse an Schulen für Berufe des 26,5 29,6 34,6 26,5 29,6 34,6 Gesundheitswesens (Tit. 684 02, 684 04) Förderung von Maßnahmen der Suchthilfe und Suchtprävention (Tit.Gr. 75) 9,9 10,2 10,2 9,9 10,2 10,2 Krankenhausfinanzierung (Tit.Gr. 91) 2,1 2,1 2,1 459,5 453,0 436,0 461,6 455,1 438,1 0930 Zuschüsse und Erstattungen an die Zentren für Psychiatrie (Tit. 682 01, 682 02, 682 15, 891 01) 120,3 125,1 127,7 28,5 28,5 28,5 148,8 153,6 156,2 F. Verpflichtungsermächtigungen 2017 2018 2019 Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Die Verpflichtungsermächtigungen nach 38 Abs. 1 LHO betragen zusammen 245,8 270,5 245,6-6 -

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Produktinformationen Die folgende Grafik zeigt die Verwaltungskosten der Fach- bzw. Servicebereiche des Einzelplans aus dem Jahr 2016 gerundet auf volle Tsd. EUR und soll einen Überblick über die Kostenverteilung im Einzelplan geben. Zu einem Fachbereich (FB) werden homogene Aufgabenbereiche der Landesverwaltung, deren Aufgaben sich an Empfänger außerhalb der Landesverwaltung richten, zusammengefasst. Ein Servicebereich (SB) umfasst dagegen homogene Aufgabenbereiche der Landesverwaltung, die zentral für Empfänger innerhalb der Landesverwaltung erbracht werden. Die Verwaltungskosten setzen sich zusammen aus Personalkosten, Sachkosten, Abschreibungen und Umlagen (d.h. Kosten der Querschnittsleistungen innerhalb des SM). Weitere Informationen zu den Fach- bzw. Servicebereichen sind im Vorheft zum StHPl. 2018/2019 unter Ziff. 8. und 10. der "Allgemeinen Erläuterungen zur Veranschlagung der Haushaltsmittel und Stellen" sowie in der sog. Kosten- und Leistungsrechnungs-Übersicht dargestellt. -14 -

0901 Ministerium V o r b e m e r k u n g : Soweit in den Personal- und Sachausgaben der beim Ministerium anfallende Aufwand im Zusammenhang mit dem Prüfdienst in der Sozialversicherung enthalten ist, wird dieser von den Sozialversicherungsträgern erstattet (vgl. Erläuterung zu Tit.Gr. 70). Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 19 011 Sonstige Gebühren und Entgelte 54,1 a) 4,1 4,1 53,4 b) 59,0 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Gebühren und Auslagenersätze nach dem Landesgebührengesetz und anderen Rechtsvorschriften. Übertragen nach Kap. 0902 Tit. 236 71 N 50,0 Tsd. EUR. 119 01 011 Einnahmen aus Veröffentlichungen 0,0 a) 0,0 0,0 119 49 011 Vermischte Einnahmen 0,2 a) 0,2 0,2 132 01 011 Erlöse aus der Veräußerung von Maschinen und 1,1 a) 1,1 1,1 sonstigen beweglichen Sachen 0,2 b) 0,9 c) Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 55,4 a) 5,4 5,4 gruppen 70 Einnahmen für die Prüfungen im Bereich der Sozialversicherung 236 70 219 Umlagen und Erstattungen für das Prüfwesen 1.607,3 a) 1.607,3 1.607,3 nach 274 SGB V 1.290,8 b) 1.189,9 c) Erläuterung: Die im Zusammenhang mit den Prüfungen im Bereich der Sozialversicherung nach 252 SGB V in Verbindung mit der Prüfverordnung sonstige Beiträge, 266 SGB V in Verbindung mit 42 der Risikostrukturausgleichsverordnung, 274 SGB V und 46 Abs. 6 SGB XI entstehenden Kosten (Sach- und Personalkosten einschließlich Versorgungsaufwand der Beamtinnen und Beamten) sind dem Land von den landesunmittelbaren Krankenkassen, den Pflegekassen, den Landesverbänden und Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen, der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigung und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zu erstatten. Außerdem werden hier die Erstattungen von Prüfdiensten des Bundes und der Länder aus Umlagen für die Entwicklung von DV-Verfahren der Prüfdienste vereinnahmt. Von einer Weiterleitung der hier vereinnahmten anteiligen Miet- und Hausbewirtschaftungskosten sowie der Verwaltungskostenanteile des Landesamts für Besoldung und Versorgung und der Landesoberkasse an die Kap. 1209, 0611 bzw. 0618 wird aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung abgesehen. Vgl. Tit.Gr. 70 - Ausgaben. Summe gruppe 70 1.607,3 a) 1.607,3 1.607,3 Gesamteinnahmen 1.662,7 a) 1.612,7 1.612,7-15 -

0901 Ministerium Ausgaben Personalausgaben Personalausgabenbudgetierung nach 6a StHG 2018/19 Das Personalausgabenbudget gemäß 6a Absatz 2 StHG 2018/19 umfasst die 422 01, 422 02, 422 04, 422 05, 427 51, 428 01, 428 02, 428 05, 453 01 und 459 49 und hat ein Gesamtvolumen von 20.376.200 EUR im Jahr 2018 und 20.331.200 EUR im Jahr 2019. 421 01 011 Bezüge des Ministers und der Staatssekretärin 295,6 a) 295,6 295,6 275,3 b) 159,6 c) Amtsgehalt 2017 2018 2019 B 11 1 1 1 Minister 85 v.h. des Grundgehalts der Bes.Gr. B 11 1 1 1 Staatssekretärin zus. 2 2 2 Erläuterung: In dem Haushaltsansatz sind enthalten: Tsd. EUR Aufwandsentschädigung des Ministers und der Staatssekretärin 9,2 ( 10 Abs. 2 Ministergesetz) Trennungsgeld des Ministers und der Staatssekretärin 15,0 422 01 011 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen 13.195,3 a) 14.751,6 14.706,7 und Beamten (und Richterinnen und Richter) 11.934,8 b) 11.399,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind einschließlich der Zulagen nach Maßgabe der besoldungsgesetzlichen Vorschriften: 2018 Tsd. EUR 2019 Tsd. EUR 1. Planmäßige Beamtinnen / Beamte (und Richterinnen / Richter) darunter Tsd. EUR 1.1 Aufwandsentschädigungen und Zuwendungen aus Gründen der Fürsorge: steuerfreie Aufwandsentschädigungen nach der AER Schul- und Kinderreisebeihilfen an Beamtinnen und Beamte bei der Vertretung des Landes bei der EU 1,0 14.751,6 14.706,7 1,0 zus. 14.751,6 14.706,7 422 02 011 Bezüge und Nebenleistungen für abgeordnete 678,8 a) 578,8 578,8 Beamtinnen und Beamte (und Richterinnen und 350,8 b) Richter) 470,5 c) Erläuterung: Veranschlagt sind einschließlich der Zulagen nach Maßgabe der besoldungsgesetzlichen Vorschriften: Tsd. EUR 1. Abgeordnete Beamtinnen / Beamte (und Richterinnen / Richter) darunter Tsd. EUR 1.1 Aufwandsentschädigungen und Zuwendungen aus Gründen der Fürsorge für an die LV bei der EU abgeordnete Beamtinnen und Beamte: steuerfreie Aufwandsentschädigungen nach der AER Schul- und Kinderreisebeihilfe 1,0 1,0 578,8 zus. 578,8-16 -

0901 Ministerium 422 04 011 Leistungsprämien für Beamtinnen und Beamte 0,0 a) 0,0 0,0 gem. 76 LBesGBW 422 05 011 Mehrarbeitsvergütung und Zulagen für Dienst zu 0,0 a) 0,0 0,0 ungünstigen Zeiten für Beamtinnen und Beamte und dgl. 427 51 011 Sonstige Beschäftigungsentgelte 149,5 a) 149,5 149,5 147,7 b) 160,7 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten für Urlaubs-, Krankheitsstellvertretungen und Aushilfen (auch Werkstudentinnen/-studenten, Ferienpraktikantinnen/-praktikannten u. dgl.). 428 01 011 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 4.340,9 a) 4.578,8 4.578,7 (Beschäftigten) 4.202,7 b) 4.172,4 c) Die Anzahl der Auszubildenden kann kurzfristig überschritten werden, wenn dies notwendig ist, weil sich Beginn und Ende der Ausbildungszeit teilweise überschneiden. Erläuterung: Veranschlagt sind: Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen aufgrund von Tarifverträgen Tsd. EUR 1. Außertariflich Beschäftigte 345,0 3. 1/3/3 Auszubildende 4. Zuwendungen aus Gründen der Fürsorge Schul- und Kinderreisebeihilfen an Arbeitnehmer bei der Vertretung des Landes bei der EU 1,0 5. Steuerfreie Aufwandsentschädigungen nach der AER 1,0 6. Sonstige Zulagen (z.b. Wechselschicht- und Schichtzulagen) 1,5 7. Dienstkleidungszuschüsse/Kleidergeld für 3 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer je 25 EUR im Monat 0,9 428 02 011 Entgelte für abgeordnete Arbeitnehmerinnen und 150,0 a) 250,0 250,0 Arbeitnehmer (Beschäftigte) 251,2 b) 217,6 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: Neben den ordentlichen Bezügen für die abgeordneten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen aufgrund von Tarifverträgen Tsd. EUR 1. Zuwendungen aus Gründen der Fürsorge Schul- und Kinderreisebeihilfen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Vertretung des Landes bei der EU 1,0 2. Steuerfreie Aufwandsentschädigungen nach der AER 1,0 428 05 011 Zeitzuschläge, Überstundenentgelte und Entgelte 31,7 a) 31,7 31,7 für Mehrarbeit für Beschäftigte 8,1 b) 5,0 c) -17 -

0901 Ministerium 453 01 011 Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen u. dgl. 31,8 a) 31,8 31,8 14,9 b) 19,9 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: Tsd. EUR 1. Trennungsgelder 30,0 2. Umzugskostenvergütungen 1,8 zus. 31,8 459 49 011 Vermischte Personalausgaben 4,0 a) 4,0 4,0 1,0 b) 0,1 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Geldpreise für Vorschläge zur Verwaltungsvereinfachung, Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen und dgl. Zwischensumme Personalausgaben 18.877,6 a) 20.671,8 20.626,8 Sächliche Verwaltungsausgaben 511 01 011 Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs- und 190,5 a) 214,5 214,5 Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegen- 178,4 b) stände 165,6 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: Tsd. EUR 1. Geschäftsbedarf (einschl. Bücher und Druckschriften) 135,0 2. Porto 40,0 3. Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 20,0 4. Unterhaltung und Instandsetzung 14,0 5. Sonstiges 5,5 zus. 214,5 514 01 011 Haltung von Dienstfahrzeugen u. dgl. 27,0 a) 27,0 27,0 32,4 b) 18,3 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: Tsd. EUR 1. Haltung von Dienstfahrzeugen 26,0 3. Sonstiges 1,0 zus. 27,0 Bestand an Dienstkraftfahrzeugen: 2017 2018 2019 Pkw 4 4 4 davon geleast 4 4 4 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen 1 1 1 514 02 011 Dienst- und Schutzkleidung 0,4 a) 0,4 0,4-18 -

0901 Ministerium 517 01 011 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und 13,8 a) 13,8 13,8 Räume (außer Energiebewirtschaftungskosten) 17,0 b) 12,3 c) Erläuterung: Veranschlagt sind insbesondere die Kosten für geringwertige Gebrauchsgegenstände und Verbrauchsmittel (z. B. Putzmittel, WC-Bedarf) sowie Wartungs- und Instandhaltungskosten, die von der nutzenden Verwaltung zu tragen sind sowie die Kosten im Rahmen des Energie-Audits. 518 02 011 Mieten und Pachten für Maschinen, Fahrzeuge und 16,2 a) 16,2 16,2 Geräte 17,6 b) 13,1 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Leasingkosten für vier Pkw (davon ein Pkw mit Elektroantrieb) und eine Frankiermaschine. 526 21 011 Sachverständige, Gerichts- und ähnliche Kosten 25,0 a) 25,0 25,0 37,4 b) 5,8 c) 526 22 011 Kosten für Mitglieder von Fachbeiräten und 11,4 a) 11,4 11,4 ähnlichen Ausschüssen 3,8 b) 3,8 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Mittel für Entschädigungen an Mitglieder der beim Sozialministerium eingerichteten Gremien (ohne Prüfungsausschüsse, Landesbehindertenbeirat und der Besuchskommissionen nach 29 PsychKHG). 527 01 011 Dienstreisen 190,2 a) 190,2 190,2 201,2 b) 171,4 c) Ersätze Dritter fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Veranschlagt sind Reisekostenvergütungen. Darin enthalten sind auch Wegstreckenentschädigungen für privateigene Kraftfahrzeuge. Vgl. auch Tit. 525 69. 529 01 011 Zur Verfügung des Ministers für Aufwand aus 18,0 a) 18,0 18,0 dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 13,4 b) 13,6 c) Erläuterung: Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig. 529 02 011 Zur Verfügung der Staatssekretärin für Aufwand 5,0 a) 5,0 5,0 aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 2,6 b) Erläuterung: Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig. -19 -

0901 Ministerium 531 01 011 Kosten für Veröffentlichungen und Dokumentation 45,6 a) 45,6 45,6 31,5 b) 31,5 c) Tit. 531 01 und Kap. 0902 Tit. 531 02 sind gegenseitig deckungsfähig. Ersätze fließen den Mitteln zu. Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial können an Dritte unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Erläuterung: Mittel für Veröffentlichungen einschl. der Zahlungen nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). 531 05 011 Ideen- und Beschwerdemanagement der 0,0 a) 0,0 0,0 Landesverwaltung 532 01 011 Umzugs- und Verlegungskosten 0,0 a) 0,0 0,0 12,6 b) 534 01 011 Dienstleistungen Dritter u. dgl. 9,8 a) 9,8 9,8 22,3 b) 6,4 c) 545 05 229 Künstlersozialabgabe nach dem 3,0 a) 3,0 3,0 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) 1,6 b) 6,9 c) Ersätze fließen den Mitteln zu. 546 49 011 Vermischte Verwaltungsausgaben 13,0 a) 13,0 13,0 1 16,4 c) Ersätze fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Veranschlagt sind Unfallrenten usw. und Entschädigungen an Dritte, Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern, Auslagen für Vorstellungsreisen und sonstige vermischte Ausgaben. Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 568,9 a) 592,9 592,9 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 685 49 011 Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine, Gesell- 0,4 a) 0,4 0,4 schaften, Organisationen u. dgl. 1,6 b) 1,6 c) Erläuterung: Veranschlagt sind insbesondere Mitgliedsbeiträge an den Deutschen Sozialrechtsverband e.v. und die Gesellschaft für den Sozialen Fortschritt e.v. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 0,4 a) 0,4 0,4-20 -

0901 Ministerium Ausgaben für Investitionen 812 01 011 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 10,0 a) 10,0 10,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. Erläuterung: Veranschlagt sind Neubeschaffungen und Ergänzungsausstattungen. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 10,0 a) 10,0 10,0 gruppen 68 Maßnahmen für die berufliche Weiterqualifizierung der Bediensteten Ersätze fließen den Mitteln zu. Die Mittel können auch für Pflichtfortbildungen für Bedienstete des Landes im Bereich der Versorgungs- und Gesundheitsämter in Anspruch genommen werden. Erläuterung: Wenigerausgaben können für Mehrausgaben bei Kap. 0902 Tit. 537 09 in Anspruch genommen werden. 525 68 011 Allgemeiner Sachaufwand 75,8 a) 68,8 68,8 62,0 b) 72,5 c) 527 68 011 Reisekosten 18,0 a) 25,0 25,0 26,4 b) 22,9 c) Summe gruppe 68 93,8 a) 93,8 93,8 69 Aufwand für Informationstechnik 511 69A 011 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 59,7 a) 82,0 69,2 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 41,7 b) 34,9 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: 2018 Tsd. EUR 2019 Tsd. EUR 1. Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen u. dgl. sowie Software einschl. Lizenzen 64,3 51,5 2. Unterhaltung und Instandsetzung 17,7 17,7 zus. 82,0 69,2-21 -

0901 Ministerium 511 69B 011 Fernmeldegebühren u. dgl. 41,2 a) 107,3 110,8 25,4 b) 24,5 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: 2018 Tsd. EUR 2019 Tsd. EUR 1. Laufende Gebühren und Kosten für Fernmeldeanlagen 66,5 70,0 2. Einmalige Gebühren und Kosten für Fernmeldeanlagen 3,1 3,1 3. Rundfunkbeiträge 3,6 3,6 4. Sonstiges (u.a. Polizeinotruf- und Brandmeldeanlagen) 34,1 34,1 zus. 107,3 110,8 Anzahl der in den Wohnungen von Landesbediensteten vorhandenen dienstlichen Fernsprechanschlüsse: 2017 2018 2019 1 0 0 514 69 011 Verbrauchsmittel 49,2 a) 7,3 7,3 21,6 b) 31,7 c) 518 69 011 Maschinen- und Gerätemieten 42,6 a) 131,0 131,0 36,6 b) 31,8 c) Erläuterung: Veranschlagt sind insbesondere Miet-/Leasingkosten für Multifunktionsgeräte. 525 69 011 Aus- und Fortbildung 17,7 a) 39,4 19,3 9,2 b) 11,4 c) Erläuterung: Kosten (auch Reisekosten) für die Aus- und Fortbildung der Bediensteten im Zusammenhang mit der IuK. 526 69 011 Kosten für Sachverständige 0,0 a) 0,0 0,0 534 69 011 Dienstleistungen Dritter u. dgl. 508,5 a) 730,2 735,8 439,3 b) 453,1 c) Die Mittel sind in Höhe von 144.100 EUR (2018) bzw. 143.500 EUR (2019) bis zur Freigabe durch das Ministerium für Finanzen gesperrt. Das Ministerium für Finanzen gibt die Mittel auf Antrag regelmäßig frei, sobald hinsichtlich der gesperrten Mittel zwischen dem Sozialministerium und BITBW Einvernehmen erzielt wurde. Erläuterung: Veranschlagt sind u. a. die Kosten für Dienstleistungen der Landesbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) und des Landeszentrums für Datenverarbeitung (LZfD). Übertragen nach Kap. 0309 Tit. 682 01 7,5 Tsd. EUR. -22 -

0901 Ministerium 812 69 011 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 6,7 b) 35,9 c) Summe gruppe 69 718,9 a) 1.097,2 1.073,4 70 Aufwand für die Prüfungen im Bereich der Sozialversicherung Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: In dieser gruppe sind die sächlichen Ausgaben für die Prüfungen im Bereich der Sozialversicherung veranschlagt. Vgl. Erläuterung zu Tit. 236 70. 527 70 219 Reisekosten 74,0 a) 74,0 74,0 58,9 b) 51,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Reisekostenvergütungen. Darin enthalten sind auch Wegstreckenentschädigungen für privateigene Kraftfahrzeuge. 534 70 219 Dienstleistungen Dritter u. dgl. 2,7 a) 2,7 2,7 632 70 219 Erstattung von Entwicklungskosten für die 69,5 a) 69,5 69,5 DV-Verfahren der Prüfdienste des Bundes und der Länder 812 70 219 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 981 70 890 Erstattung anteiliger Verwaltungskosten an 225,0 a) 225,0 225,0 Kap.1210 204,5 b) 184,5 c) Erläuterung: Der für den Prüfdienst anfallende Versorgungsaufwand für die Beamtinnen und Beamten ist an das Landesamt für Besoldung und Versorgung (Kap. 1210 Tit. 381 71) zu erstatten. Summe gruppe 70 371,2 a) 371,2 371,2 Gesamtausgaben 20.640,8 a) 22.837,3 22.768,5-23 -

0901 Ministerium Abschluss Kapitel 0901 Verwaltungseinnahmen 55,4 a) 5,4 5,4 Übrige Einnahmen 1.607,3 a) 1.607,3 1.607,3 Gesamteinnahmen 1.662,7 a) 1.612,7 1.612,7 Personalausgaben 18.877,6 a) 20.671,8 20.626,8 Sächliche Verwaltungsausgaben 1.458,3 a) 1.860,6 1.836,8 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 69,9 a) 69,9 69,9 Ausgaben für Investitionen 10,0 a) 10,0 10,0 Besondere Finanzierungsausgaben 225,0 a) 225,0 225,0 Gesamtausgaben 20.640,8 a) 22.837,3 22.768,5 Kapitel 0901 Zuschuss 18.978,1 a) 21.224,6 21.155,8-24 -

0902 Allgemeine Bewilligungen Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 49 290 Vermischte Einnahmen 29,6 a) 29,6 29,6 3,2 b) 12,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind insbesondere Zinseinnahmen, bei denen eine Verbuchung mit der Hauptforderung nicht möglich ist. Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 29,6 a) 29,6 29,6 Übrige Einnahmen 235 02 253 Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und 0,0 a) 0,0 0,0 kommunaler Träger nach dem SGB II und III Erläuterung: Vgl. Erläuterungen zu Tit. 427 52. Leertitel, da nicht feststeht, in welcher Höhe Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Träger nach dem SGB II und III zur Förderung der Arbeitsaufnahme und Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bzw. zur Eingliederung in Arbeit gewährt werden. Die Zuweisungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei Tit. 235 03 vereinnahmt. 235 03 253 Zuweisungen und Zuschüsse für die Einstellung und 0,0 a) 0,0 0,0 Beschäftigung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellte Menschen bei Landesbehörden Erläuterung: Leertitel, da nicht feststeht, in welcher Höhe Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit oder anderer Stellen, z. B. der Rentenversicherungsträger, gewährt werden. Die Zuweisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen werden bei Tit. 235 02 vereinnahmt. 235 05 253 Zuweisungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe 0,0 a) 0,0 0,0 zur besonderen Förderung der Beschäftigung 2,8 b) schwerbehinderter Menschen 5,2 c) Erläuterung: Vgl. Vermerk und Erläuterungen bei Tit. 427 53. Leertitel, da nicht feststeht, in welcher Höhe Zuweisungen gewährt werden. Zwischensumme Übrige Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0-25 -

0902 Allgemeine Bewilligungen gruppen 71 Ausbildung und Prüfungen der Sozialversicherungsfachangestellten nach dem Berufsbildungsgesetz 119 71 N 012 Gebühren und sonstige Entgelte 0,0 a) 0,0 0,0 Erläuterung: Erhebung von Gebühren nach dem Landesgebührengesetz, insbesondere wenn keine Kostenübernahmevereinbarung geschlossen wurde. 236 71 N 012 Erstattung der Prüfungskosten von 0,0 a) 68,1 68,1 Sozialversicherungsträgern Erläuterung: Grundlage sind Kostenübernahmevereinbarungen mit den ausbildenden Sozialversicherungsträgern zur Erstattung der Prüfungskosten anstelle einer Gebührenerhebung. Übertragen von Kap. 0901 Tit. 111 19 50,0 Tsd. EUR. Summe gruppe 71 0,0 a) 68,1 68,1 79 Förderung von Maßnahmen der Aufbauhilfe Hochwasser aus Zuweisungen des Bundes Erläuterung: Vgl. Tit.Gr. 79 -Ausgaben-. 234 79 235 Sonstige Zuweisungen von Sondervermögen 0,0 a) 0,0 0,0 334 79 235 Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen 0,0 a) 0,0 0,0 Summe gruppe 79 0,0 a) 0,0 0,0-26 -

0902 Allgemeine Bewilligungen 81 Maßnahmen zur Umsetzung des Ziels Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) des EU- Sozialfonds (ESF) im Förderzeitraum 2007 bis 2013 119 81 253 Zinseinnahmen aus nicht zweckentsprechend 0,0 a) 0,0 0,0 verwendeten Zuweisungen / Zuschüssen aus EU-Fördermitteln Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 81 Ausgaben. 272 81 253 Zuschüsse aus dem Europ. Sozialfonds (ESF) zur 0,0 a) 0,0 0,0 Umsetzung des Ziels Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) - Förderzeitraum 2007-2013 Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr.81 Ausgaben. Veranschlagt sind die Zuschüsse aus dem Europäischen Sozialfonds, die Baden- Württemberg auf der Grundlage des Operationellen Programms für Maßnahmen zur Umsetzung des Ziels Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) des Europäischen Sozialfonds (ESF) für den Förderzeitraum 2007 bis 2013 zustehen. Der Auszahlungszeitpunkt durch die EU-Kommission hängt vom Mittelabfluss und der daraufhin folgenden Aufnahme in den Schlusszahlungsantrag ab. Das Sozialministerium ist die für die Abwicklung dieses Programms in Baden- Württemberg verantwortliche Stelle. Die gesamten auf Baden-Württemberg entfallenden Zuschüsse aus dem ESF für Ziel RWB werden bei diesem vereinnahmt (siehe auch Erläuterungen zu Tit. 981 81). Die Restabwicklung der Förderperiode wird voraussichtlich mindestens bis zum Jahr 2018 andauern. Summe gruppe 81 0,0 a) 0,0 0,0 82 Förderung "Investition in Wachstum und Beschäftigung" über den ESF 2014-2020 Erläuterung: Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 82 Ausgaben. Baden-Württemberg erhält Zuschüsse aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) auf der Grundlage des Operationellen Programms (OP) Chancen fördern im Ziel Investition in Wachstum und Beschäftigung für den Förderzeitraum 2014 bis 2020. Der Auszahlungszeitpunkt durch die EU-Kommission hängt vom Mittelabfluss und der daraufhin folgenden Aufnahme in die Zahlungsanträge ab. Das Sozialministerium ist die für die Abwicklung des OP in Baden-Württemberg verantwortliche Stelle. Die gesamten auf Baden-Württemberg entfallenden Zuschüsse aus dem ESF für dieses Programm werden bei diesem vereinnahmt (siehe auch Erläuterungen zu Tit. 981 82). 119 82 253 Zinseinnahmen aus nicht zweckentsprechend 0,0 a) 0,0 0,0 verwendeten Zuweisungen / Zuschüssen aus EU-Fördermitteln 272 82 253 Zuschüsse aus dem Europ. Sozialfonds (ESF) - 0,0 a) 0,0 0,0 Förderzeitraum 2014 bis 2020 Summe gruppe 82 0,0 a) 0,0 0,0-27 -

0902 Allgemeine Bewilligungen 87 Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg 381 87 890 Zuweisungen aus Kap. 1007 Tit.Gr. 97 für Projekte 0,0 a) 0,0 0,0 der Nachhaltigkeitsstrategie 268,8 b) Summe gruppe 87 0,0 a) 0,0 0,0 Gesamteinnahmen 29,6 a) 97,7 97,7 Ausgaben Personalausgaben 422 16 840 Versicherungsbeiträge für ausscheidende Beamtinnen 74,0 a) 65,0 65,0 und Beamte (und Richterinnen und Richter) 6,4 b) 188,0 c) 427 26 012 Persönliche Prüfungskosten 32,8 a) 0,0 0,0 32,7 b) 29,7 c) Ausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit. 533 01 zulässig. Erläuterung: Leertitel für ggf. anfallende Vergütungen an externe Prüfungsvorsitzende im Zusammenhang mit Prüfungen in den Ausbildungsberufen des Gesundheitswesens (Vgl. Tit. 533 01). Übertragen nach Tit. 427 71 N 32,8 Tsd. EUR. 427 51 011 Sonstige Beschäftigungsentgelte 0,0 a) 0,0 0,0 Ausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Tit. 529 06 zulässig. Erläuterung: Leertitel für die evtl. vorübergehende Beschäftigung von Aushilfen für die Geschäftsführung von Ministerkonferenzen. 427 52 253 Entgelte an Beschäftigte nach dem SGB II und III 26,0 a) 30,0 30,0 (u.a. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) Mehrausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit. 235 02 zulässig. Erläuterung: Entgelte an Beschäftigte bei Förderung der Arbeitsaufnahme bzw. bei Eingliederung in Arbeit und bei Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem SGB II und III. -28 -

0902 Allgemeine Bewilligungen 427 53 253 Beschäftigungsentgelte aus Mitteln der Ausgleichs- 0,0 a) 0,0 0,0 abgabe nach dem SGB IX für entlastende Personal- maßnahmen Ausgaben sind bis zur Höhe der Einnahmen bei Tit. 235 05 zulässig. Erläuterung: Das Integrationsamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales sowie die Bundesagentur für Arbeit können nach dem SGB III und dem SGB IX aus Mitteln der Ausgleichsabgabe Zuschüsse an öffentliche und private Arbeitgeber zur Förderung der Beschäftigung bzw. Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gewähren. Diese Förderinstrumentarien dienen mit dazu, Arbeitgeber zu motivieren, vermehrt schwerbehinderte Menschen einzustellen und zu beschäftigen. Da nicht abzusehen ist, inwieweit entsprechende Maßnahmen im Landesbereich durchgeführt werden, sind Leertitel vorgesehen (vgl. Tit. 235 05). 429 01 253 Beschäftigungsentgelte zur Erleichterung der 13,8 a) 13,8 13,8 Beschäftigung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellte Menschen bei Landesbehörden Erläuterung: Zur Erleichterung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen können zu Lasten dieser Mittel schwerbehinderte Menschen bis zu drei Monate vor Freiwerden einer Stelle in den Landesdienst übernommen werden. 432 01 018 Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten 31.274,1 a) 30.741,5 31.446,4 und Richterinnen und Richter sowie ihrer 29.596,7 b) Hinterbliebenen 30.241,0 c) Erläuterung: Anzahl der Versorgungsempfänger/innen Stand 31.12.2016: 906 432 02 018 Alters- und Hinterbliebenengeld 0,0 a) 0,0 0,0 Erläuterung: Leertitel weil der Aufwand für 2018 und 2019 ungewiss ist. 441 01 840 Beihilfen auf Grund der Beihilfeverordnung u. dgl. 1.315,1 a) 1.345,1 1.345,1 (ohne Versorgungsempfänger/innen) 1.294,7 b) 1.290,8 c) Ersätze fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Die Einnahmen aus dem Eigenbetrag der Beihilfeberechtigten für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen werden von den Ausgaben abgesetzt. -29 -

0902 Allgemeine Bewilligungen 443 01 840 Fürsorgemaßnahmen 11,3 a) 11,3 11,3 6,5 b) 34,6 c) Ersätze fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Veranschlagt sind insbesondere Unfallfürsorgeleistungen nach 47 ff. des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg - LBeamtVGBW -, die Unfallausgleichsleistungen nach 50 LBeamtVGBW jedoch nur, soweit sie neben Bezügen i. S. des Besoldungsrechts gezahlt werden. Vgl. Allgemeine Erläuterungen zur Veranschlagung der Planmittel zu Tit. 443 01 im Vorheft des Staatshaushaltsplans. 443 03 840 Unterstützungen aufgrund der Unterstützungsgrund- 0,5 a) 0,5 0,5 sätze Erläuterung: Veranschlagt sind Unterstützungen nach Maßgabe der Unterstützungsgrundsätze vom 7. September 2006 (GABl. S. 431). 446 01 018 Beihilfen auf Grund der Beihilfeverordnung u. dgl. 4.413,0 a) 3.989,6 4.170,7 (Versorgungsempfänger/innen) 3.946,4 b) 4.285,4 c) Ersätze fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Die Einnahmen aus dem Eigenbetrag der Beihilfeberechtigten für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen werden von den Ausgaben abgesetzt. 446 21 018 Beihilfe zu den Kosten der Pflege aufgrund 2.407,2 a) 2.280,2 2.364,1 der Beihilfeverordnung u. dgl. 2.216,5 b) (Versorgungsempfänger/innen) 2.328,8 c) Ersätze fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Die Einnahmen aus dem Eigenbetrag der Beihilfeberechtigten für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen werden von den Ausgaben abgesetzt. 459 01 840 Ersatz von Sachschäden an Landesbedienstete, 3,0 a) 3,0 3,0 soweit die Leistungen nicht i. R. der Unfallfür- sorge gewährt werden Aus diesen Mitteln dürfen Billigkeitsleistungen gewährt werden (vgl. Erläuterungen). Erläuterung: Leistungen nach 80 des Landesbeamtengesetzes (bei Richterinnen und Richtern i.v. mit 8 des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetz - LRiStAG -, bei ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern nach 14 LRiStAG) sowie Ausgaben für den Ersatz von Sachschäden an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte) nach Maßgabe der gesetzlichen bzw. der für die Beamtinnen und Beamten geltenden Bestimmungen auch aus Billigkeitsgründen. Vgl. auch Tit. 443 01. 462 01 880 Globale Minderausgabe für Personalausgaben 0,0 a) 0,0 0,0 462 03 880 Globale Minderausgabe für Personalausgaben 0,0 a) 0,0 0,0 aufgrund vorangegangener Staatshaushaltsgesetze Die globalen Minderausgaben können durch Einsparungen bei den Sachausgaben (HGr. 5 8) erwirtschaftet werden. Zwischensumme Personalausgaben 39.570,8 a) 38.480,0 39.449,9-30 -

0902 Allgemeine Bewilligungen Sächliche Verwaltungsausgaben 529 06 011 Aufwendungen für Konferenzen, Fachveranstaltungen, 215,9 a) 215,9 215,9 überregionale und internationale Zusammenarbeit 80,5 b) u. dgl. 69,3 c) Rückeinnahmen und Ersätze fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Veranschlagt sind u.a. Sachkosten für länderübergreifende, europäische und internationale Zusammenarbeit. Enthalten sind insbesondere Kosten für Zusammenarbeit im grenzüberschreitenden Bereich auf dem Gebiet des Sozial- und Gesundheitswesens im Rahmen der Oberrheinkonferenz (ORK) u.a. das INTERREG-Projekt TRISAN -, der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) und von deutsch-französischen Kooperationsprojekten sowie für überregionale Zusammenarbeit mit den EU-Staaten vor allem mit Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Kroatien und Serbien. Ausbau der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere mit China, Russland, Burundi und Dohuk. Durchführung länderübergreifender Arbeitsgruppen, Konferenzen (z. B. Minister- und Amtschefkonferenzen), Veranstaltungen und Kooperationsprojekte. Desweiteren können Sachkosten (einschließlich in angemessenem Umfang Bewirtungskosten) für Konferenzen, Fachveranstaltungen und Sitzungen mit externen Beteiligten geleistet werden. Wenigerausgaben können für Ausgaben bei Tit. 427 51 und bei Kap. 0922 Tit.Gr. 77 in Anspruch genommen werden. 531 02 013 Sonstige Öffentlichkeitsarbeit 13,1 a) 13,1 13,1 9,9 b) 15,3 c) Tit. 531 02 und Kap. 0901 Tit. 531 01 sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Veranschlagt sind Aufwendungen für Regional- und Kreisbereisungen, Pressefahrten, Pressegespräche und für sonstige Öffentlichkeitsarbeit (einschließlich in angemessenem Umfang Bewirtungskosten). 533 01 012 Sächliche Prüfungskosten 55,3 a) 20,0 20,0 53,1 b) 34,4 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Aufwandsentschädigungen für externe Prüfungsvorsitzende im Zusammenhang mit Prüfungen in den Ausbildungsberufen des Gesundheitswesens. Wenigerausgaben können für Ausgaben bei Tit. 427 26 in Anspruch genommen werden. Übertragen nach Tit. 547 71 N 35,3 Tsd. EUR. 534 01 N 011 Dienstleistungen Dritter u. dgl. 0,0 a) 659,4 659,4 1,9 b) 3,9 c) Erläuterung: Veranschlagt sind insbesondere die der L-Bank Förderbank zu erstattenden Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Abwicklung von Förderprogrammen im Geschäftsbereich des Sozialministeriums, soweit keine gesonderte Veranschlagung in anderen Kapiteln des Epl. 09 erfolgt (vgl. Förderungen über den ESF Kap. 0902 Tit.Gr. 81 und 82, Integrationsförderung Kap. 0908 Tit. 547 01, familienpolitische Förderprogramme Kap. 0919 Tit. 534 01). -31 -

0902 Allgemeine Bewilligungen 534 05 011 Durchführung des Arbeitssicherheitsgesetzes 12,8 a) 12,8 12,8 7,2 b) 6,5 c) Die Tit. 534 05 und 537 09 sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Zur Durchführung des Arbeitssicherheitsgesetzes und der dazugehörigen Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2. Enthalten sind die Kosten für die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung der Beschäftigten einschließlich der Kosten für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sowie für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. 537 09 314 Gesundheitsmanagement 50,3 a) 50,3 50,3 25,5 b) 17,3 c) Die Tit. 537 09 und 534 05 sind gegenseitig deckungsfähig. Mehrausgaben sind bis zur Höhe von Einsparungen bei Kap. 0901 Tit.Gr. 68 zulässig. Ersätze fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Leistung von Ausgaben im Rahmen des Gesundheitsmanagements zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Beschäftigten und damit ihrer Leistungsfähigkeit. Seit 2012 sind 20,0 Tsd. EUR für die Landesbediensteten der Gesundheits- und Versorgungsämter in den Landkreisen bei Kap. 0302 Tit. 537 10 vom Sozialministerium bereitgestellt. 547 02 029 Humanitäre Hilfemaßnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 Erläuterung: Leertitel für evtl. Hilfemaßnahmen des Landes Baden-Württemberg. Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 347,4 a) 971,5 971,5 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 684 01 249 Zuschuss an den Verband Deutscher Sinti und Roma, 8,0 a) 8,0 8,0 Landesverband Baden-Württemberg e.v. Erläuterung: Veranschlagt sind Zuschussmittel zur Erhaltung der Gräber von Sinti und Roma, die als Opfer nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen nach dem 31.03.1952 verstorben sind und nicht unter das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) in der jeweils geltenden Fassung fallen. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 8,0 a) 8,0 8,0-32 -

0902 Allgemeine Bewilligungen Besondere Finanzierungsausgaben 972 03 880 Globale Minderausgabe dez. Sachausgaben- 0,0 a) 0,0 0,0 budgetierung 6 StHG Erläuterung: Globale Minderausgabe im Zusammenhang mit der dezentralen Sachausgabenbudgetierung. Vorwegabzug für den Verzicht auf eine künftige Restestreichung. 972 10 880 Globale Minderausgabe für den Einzelplan 09-32.149,5 a) -31.346,3-29.971,7 Erläuterung: Die globale Minderausgabe ist bei den Mitteln der Hauptgruppen 5-8 zu erwirtschaften. Vgl. auch globale Minderausgabe bei Kap. 1212 Tit. 972 01. 981 01 890 Erstattung des Aufwands an Kap. 0607 Tit. 381 73 485,9 a) 415,5 376,8 von neuen und wesentlich ausgebauten Statistiken, 266,1 b) die der Ressortdeckung unterliegen. 483,2 c) Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten nach dem Ressortdeckungsprinzip für die Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe (Teil I Erzieherische Hilfen, Teil I.8 Gefährdungseinschätzung, Teil II Angebote der Kinder- und Jugendarbeit und Teil III.2 Einrichtungen und tätige Personen (ohne Tageseinrichtigen)) sowie der Pflegestatistik (ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen). Zwischensumme Besondere Finanzierungsausgaben -31.663,6 a) -30.930,8-29.594,9 gruppen 61 Abfindungen 428 61 840 Abfindungen für Arbeitnehmerinnen und 10,0 a) 10,0 10,0 Arbeitnehmer (Beschäftigte) Summe gruppe 61 10,0 a) 10,0 10,0-33 -

0902 Allgemeine Bewilligungen 62 Jubiläumsgaben und Jubiläumsgelder Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Jubiläumsgaben und Jubiläumsgelder für 25-, 40- und 50jährige Dienstjubiläen. 422 62 840 Jubiläumsgaben für Beamtinnen und Beamte 10,2 a) 9,5 7,2 (und Richterinnen und Richter) 6,0 b) 5,2 c) 428 62 840 Jubiläumsgelder für Arbeitnehmerinnen und 4,0 a) 3,9 4,4 Arbeitnehmer (Beschäftigte) 8,0 b) 4,2 c) Summe gruppe 62 14,2 a) 13,4 11,6 67 Kosten des Hauptpersonalrats sowie der Hauptvertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Veranschlagt sind die Kosten für den Hauptpersonalrat beim Sozialministerium und die Hauptvertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen. 429 67 012 Personalaufwand 25,0 a) 25,0 25,0 22,8 b) 22,3 c) Erläuterung: Veranschlagt ist der Personalaufwand für eine Teilzeitbeschäftigte für Bürokommunikation (Entgeltgruppe 2-5 TV-L). 527 67 012 Reisekosten 11,7 a) 11,7 11,7 4,8 b) 3,3 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Reisekostenvergütungen. Darin enthalten sind auch Wegstreckenentschädigungen für privateigene Kraftfahrzeuge. 546 67 012 Sonstiger Sachaufwand 2,5 a) 2,5 2,5 2,3 b) 1,6 c) Summe gruppe 67 39,2 a) 39,2 39,2-34 -

0902 Allgemeine Bewilligungen 69 Aufwand für Informationstechnik 711 69 811 Bauliche Aufwendungen in bestehenden Gebäuden zur 0,0 a) 0,0 0,0 Einführung der Informations- und Kommunikations- technik Ersätze fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Leertitel für evtl. bauliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einführung der IuK-Technik. Hierunter fallen alle baulichen Aufwendungen für die keine sonstigen Instandsetzungs-, Umbau- und Erweiterungsbauten durchgeführt werden. Summe gruppe 69 0,0 a) 0,0 0,0 70 Für Forschungen, Untersuchungen, Veröffentlichungen und Maßnahmen zur Prävention in der Sozial-, Gesundheits-, Integrations- und Familienpolitik Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. Ersätze fließen den Mitteln zu. Die Verpflichtungsermächtigung bei Tit. 686 70 kann auch bei den übrigen Gruppentiteln in Anspruch genommen werden. Erläuterung: Die Mittel dienen insbesondere der Durchführung von Forschungsvorhaben und Untersuchungen sowie für Maßnahmen zur Prävention und Eingliederung auf den Gebieten der Sozial-, Gesundheits-, Integrations- und Familienpolitik einschließlich der Veröffentlichung der Ergebnisse und der Förderung entsprechender Publikationen. Weitere Mittel für Untersuchungen und Forschungsvorhaben sind bei Kap. 0917 Tit. 547 01, Kap. 0918 Tit.Gr. 78, Kap. 0919 Tit. 547 01, Kap. 0920 Tit. 547 01, Kap. 0922 Tit.Gr. 71 und 72 sowie bei Tit. 546 91 veranschlagt. Wenigerausgaben können für Mehrausgaben bei Kap. 0918 Tit.Gr. 76 in Anspruch genommen werden. 526 70 165 Kosten für Sachverständige 0,0 a) 0,0 0,0 531 70 165 Kosten für Veröffentlichungen 23,1 a) 23,1 23,1 534 70 165 Dienstleistungen Dritter u. dgl. 108,6 a) 108,6 108,6 24,1 b) 40,3 c) 547 70 165 Sonstige sächliche Ausgaben 68,2 a) 428,2 428,2 Erläuterung: Insbesondere für die Durchführung von Symposien u. Ähnlichem sowie für Reisekosten, Honorare und sonstigen Sachaufwand (einschließlich im angemessenem Umfang Bewirtungskosten). Übertragen von Kap. 0908 Tit. 534 01 Kap. 0917 Tit. 534 79 Kap. 0919 Tit. 547 01 zus. 60,0 Tsd. EUR 50,0 Tsd. EUR 150,0 Tsd. EUR 260,0 Tsd. EUR. -35 -