Versicherungen für Senioren Oberste Priorität: Gesundheit und Vermögen absichern

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Transkript:

in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de von Annette Jäger 32/14 Versicherungen für Senioren Oberste Priorität: Gesundheit und Vermögen absichern Wenn das Berufsleben endet, müssen die Versicherungspolicen auf den Prüfstand. Neue Lebensumstände bedürfen eines anderen Versicherungsschutzes. Möglicherweise ist man jetzt reisefreudiger und mehr im Ausland unterwegs als früher? Oder die Kinder sind ausgezogen und man zieht in eine kleinere Wohnung um? Während man einige Policen getrost kündigen kann, werden andere wichtiger. Eines ist. 1. Policen-Check in jedem Fall sicher: Senioren müssen besonders gründlich die Versicherungsbedingungen ihrer Policen studieren, denn aufgrund ihres Alters und des steigenden Risikos zu erkranken, sind die Leistungen häufig mit großen Einschränkungen versehen. Welche Policen Senioren benötigen und auf was man achten muss, erfahren Sie auf den folgenden Seiten. Beim passenden Versicherungsschutz für Senioren gelten dieselben Kriterien wie bei anderen Versicherungsnehmern auch: Risiken, die die finanzielle Existenz bedrohen, sind abzusichern. Allerdings sind die Risiken bei Senioren andere als bei Berufstätigen. So ist das Risiko, sein Einkommen zu verlieren, weil man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, hinfällig. Nun rücken hingegen die Absicherungen in den Mittelpunkt, die das Vermögen schützen und bei Krankheit und/oder Unfall finanzielle und auch praktische Hilfe gewährleisten. Eines sollte man wissen: Die Versicherungsbeiträge werden mit steigendem Alter teurer und die Leistungen sind bei vielen Policen eingeschränkt. Deshalb ist es ratsam, sich mit dem Thema bereits vor dem Rentenalter zu beschäftigen und die eine oder andere Police mit Hinblick auf das Seniorendasein schon früher abzuschließen. 1a. Wichtige Policen Wichtig sind Policen, die das Vermögen und die Gesundheit schützen: Private Haftpflichtversicherung: Sie ist unabhängig vom Alter eine der wichtigsten Policen, die in keinem Haushalt fehlen sollte. Krankenversicherung: Sie ist ohnehin Pflicht. Möglicherweise sollte man sie aber um eine Auslandskrankenversicherung aufstocken, wenn man im Ausland unterwegs ist. 1b. Eingeschränkt wichtige Policen Einige Policen sind nicht zwingend notwendig, aber für manche Senioren wünschenswert. Ob man sie abschließt oder nicht, richtet sich nach den individuellen Lebensumständen sowie den finanziellen Möglichkeiten. Zu diesen Policen gehören: Hausratversicherung Unfallversicherung Reiserücktrittsversicherung 1c. Weniger wichtige Policen Es gibt Policen, die sind wünschenswert. Muss man sie jedoch erst im Rentenalter abschließen, machen sie kaum mehr Sinn, weil die Beiträge sehr hoch sind oder die Ausschlüsse sehr groß. Dazu gehören Pflegezusatzversicherungen Zahnersatzversicherungen 1d. Überflüssige Policen

Seite 2 Alle Policen, die auf den Erhalt des Einkommens abzielen, sind nun überflüssig. Denn das Einkommen in Form von Rente oder einer privaten Altersvorsorge ist nun unabhängig vom Gesundheitszustand der versicherten Person. Überflüssig sind deshalb: Berufsunfähigkeitspolice: Sie läuft in der Regel ohnehin im Rentenalter aus. Risikolebensversicherung: Sie dient der Versorgung der Hinterbliebenen, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt und damit das Haupteinkommen einer Familie wegfällt. Auch diese Situation ist im Normalfall nicht mehr gegeben. Es gibt Policen, die aus anderen Gründen für Rentner überflüssig sind. Dazu gehört die Sterbegeldpolice. Warum das so ist, erfahren Sie unter Punkt 5. Übersicht: Welche Policen benötigen Rentner? Private Haftpflichtversicherung xxx Auslandsreisekrankenversicherung xxx Hausratversicherung xx Unfallversicherung xx Private Pflegezusatzversicherung x Reiserücktrittsversicherung x Zahnersatzversicherung x Berufsunfähigkeitsversicherung - Lebensversicherung - Sterbegeldversicherung - xxx = sehr wichtig; xx = wichtig mit Einschränkungen, x = weniger wichtig, - = unwichtig 2. Unverzichtbare Policen 2a. Private Haftpflichtversicherung Die private Haftpflichtversicherung bleibt ein Muss, ganz gleich welches Lebensalter man erreicht hat. Sie springt dann ein, wenn man anderen Personen einen Schaden zufügt oder Sachgüter anderer beschädigt und das kann einem als Rentner genauso geschehen wie einem jungen Menschen. Da man in der Regel in voller Höhe für den Schaden haftet, kann im Ernstfall die mühsam zusammengesparte Altersvorsorge draufgehen. Abgesehen davon ist der Versicherungsschutz sehr günstig zu haben. Ein 65 Jahre altes Ehepaar zahlt ab 45 Euro im Jahr für eine Police. Tipp: Tarifrechner unter /haftpflichtversicherung. Gerade für Senioren, die mit ihrem Ehepartner zusammenleben, ist es wichtig, dass die Police pflegebedürftige und deliktunfähige Personen einschließt. Dazu gehören Menschen mit einer Demenzerkrankung. Eine sogenannte Forderungsausfalldeckung macht Sinn: Der Versicherer kommt dann für Schäden auf, die einem selbst von jemand anderem zugefügt wurden, für die dieser aber nicht aufkommen kann, weil er keine eigene Haftpflichtpolice hat oder kein ausreichendes Vermögen. Die Police sollte weltweit und zumindest in Europa zeitlich unbegrenzt gelten. Ist der Versicherungsnehmer ehrenamtlich tätig, muss dieses Engagement auch versichert sein. Wer einen Öltank besitzt oder wem ein Schlüsselverlust fremder Schlüssel teuer zu stehen kommen würde, muss dies mitversichern. Allmählichkeitsschäden sollten versichert sein, also Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkung von Temperaturen, Gasen oder etwa Dämpfen entstehen. Deckung von Schäden durch häusliche Abwässer gehören in einen guten Vertrag. Schäden, die durch die Nutzung von Internet und E-Mail entstehen können, sind in neueren Verträgen oft automatisch versichert in älteren hingegen nicht.

Seite 3 2b. Auslandsreisekrankenversicherung Wer viel im Ausland unterwegs ist, benötigt eine Auslandsreisekrankenversicherung. Denn das Risiko, auf einer Reise zu erkranken, steigt mit zunehmendem Alter. Zudem ist der Schutz innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausreichend. Privat Versicherte genießen zwar in der Regel weltweiten Schutz, meist aber nur für die Dauer eines Monats. Wer länger unterwegs ist, muss auch hier aufstocken. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse sind im Urlaub in EU-Ländern, den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben wie die Schweiz, die Türkei und Tunesien im Krankheitsfall versichert. Allerdings wird hier nur das an Behandlung erstattet, was der Krankenversicherungsschutz des jeweiligen Landes an Leistung vorsieht. Der Standard im Vergleich zu Deutschland kann wesentlich geringer ausfallen. Außerdem kann es trotz gültigem Versicherungsschutz passieren, dass der niedergelassene Arzt am Urlaubsort zunächst privat abkassiert. Die Rechnung für die Behandlung fällt dann oft wesentlich höher aus, als der Betrag, den die Kasse zuhause zurückerstattet. Bedenken sollte man auch, dass die Kosten für einen Rücktransport ins Heimatland grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Außerhalb der genannten Länder endet der Versicherungsschutz; hier muss der Urlauber den Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt aus der eigenen Tasche bezahlen, etwa in den USA. Eine private Zusatzabsicherung garantiert den medizinisch notwendigen Rücktransport sowie die komplette Kostenübernahme bei Notfallbehandlungen im Ausland. Eine Einzelpolice gibt es ab rund acht Euro im Jahr. Leider gibt es bei einigen Versicherern ein Höchsteintrittsalter. Jedes Unternehmen hat diese Grenze aber individuell festgelegt. Auch muss man sich darüber im Klaren sein, das chronische Krankheiten vom Leistungsfall ausgeschlossen sind. Trotzdem sollte die Police auch mit diesen Einschränkungen unbedingt ins Gepäck. Tipp: Tarifbeispiele finden Sie unter Gut ist, wenn der Rücktransport auch dann bezahlt wird, wenn er als sinnvoll und vertretbar erachtet wird und nicht nur, wenn er als medizinisch notwendig gilt. Die sogenannte Nachleistungspflicht sollte möglichst lang sein: Eine Police gilt meist für einen Auslandsaufenthalt von sechs Wochen. Ist der Versicherungsnehmer aber über diesen Zeitraum hinaus krank und benötigt im Ausland Behandlung, sollte die Versicherung trotzdem für die Kosten aufkommen und zwar für einen möglichst langen Zeitraum. 3. Wünschenswerte aber nicht essentielle Policen 3a. Hausratversicherung Ob eine Hausratversicherung nötig ist oder nicht, hat nichts mit dem Alter zu tun. Wer keinerlei wertvolles Mobiliar besitzt und dieses einfach ersetzen könnte, falls es durch einen Brand komplett verloren ginge, benötigt nicht zwingend eine Police. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass man im Alter größere Werte im Laufe seines Lebens angesammelt hat. Die Police ersetzt den Wiederbeschaffungswert von Hab und Gut, wenn dies durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Raub oder Einbruchdiebstahl geschädigt wurde. Wer bereits eine Police besitzt, sollte prüfen, ob ihr Leistungsumfang noch den Lebensumständen entspricht. Tipp: Tarifrechner unter Bei älteren Policen lohnt es sich, die Versicherungssumme zu überprüfen. Denn wenn man nun in einer kleineren Wohnung lebt, weil die Kinder ausgezogen sind, kann man diese nach unten korrigieren. Wichtig ist es, die Versicherungssumme exakt zu ermitteln. Sonst ist man im Ernstfall unterversichert. 3b. Unfallversicherung Senioren-Unfallversicherungen sind ein besonders beliebtes Produkt, das in der Versicherungsbranche gerne als essentiell angeraten wird. Die Police ist aber bei weitem kein Muss, sondern sie ist vielmehr sehr problematisch.

Seite 4 Eine private Unfallversicherung springt dann ein, wenn die Gesundheit des Versicherten nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist, er also als invalide gilt. Versichert sind Arbeitsund Freizeitunfälle, also Unglücke, die sich am Arbeitsplatz, im Verkehr, im Haushalt und Garten, bei Spiel und Sport ereignen. Wissen sollte man, dass man die volle Versicherungssumme nur ab einem bestimmten Invaliditätsgrad erhält. Bei Unfällen, die keine dauerhafte Invalidität nach sich ziehen, erhält man keine finanziellen Leistungen. Eine solche Police kann durchaus sinnvoll sein: Körperliche Einschränkungen können teure Umbaumaßnahmen nach sich ziehen oder eine teurere Lebensführung bedingen, weil man verstärkt auf Hilfe angewiesen ist. Gerade Senioren sind häufig aktiv in Freizeit und Haushalt unterwegs hier ereignen sich laut Statistik die meisten Unfälle. Allerdings sollte die Police nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Risiko im Alter aufgrund von Krankheit in eine Situation zu geraten, in der man finanzielle Hilfe benötigt, wesentlich höher ist. Hier verspricht die Police aber keinerlei Unterstützung. Eine normale Unfallversicherung läuft in der Regel im Rentenalter aus. Einige Unternehmen bieten für die Zeit danach extra auf die Bedürfnisse von Senioren zugeschnittene Policen an, die dann aber auch oft mit dem 80. oder 85. Lebensjahr enden. Leistung: Eine einmalige Kapitalzahlung ist einer monatlichen Rentenzahlung vorzuziehen. Denn so hat man genug Finanzmittel, um einen eventuell notwendigen Umbau zu finanzieren. Gute Verträge bieten die Wahlmöglichkeit bis zum 75. Lebensjahr an. Prämienrückgewähr: Auf diese Option sollte man verzichten. Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Risikoabsicherung und Sparvertrag. Aufgrund der ungünstigen Verzinsung ist davon abzuraten. Gebrechen: Einige Versicherer beziehen körperliche Vorschädigungen, die typisch sind für ältere Menschen - Osteoporose oder Arthrose -, bei der Berechnung des Invaliditätsgrades mit ein. Dadurch sinkt die Kapitalzahlung oder die monatliche Rente. Zum Beispiel Stürze oder andere Unfälle, die infolge eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls zustande kommen, werden häufig nicht mitversichert. Ebenso der Oberschen- kelhalsbruch, der bei altersschwachen Knochen schon beim Aufstehen aus einem Sessel passieren kann. Günstig ist, wenn der Versicherer auch bei derartigen Unfällen leistet und Vorschäden erst dann miteinbezieht in die Berechnung der Leistung, wenn sie zu 40 Prozent an der Invalidität mitgewirkt haben. Höchstalter: Der Vertrag sollte nicht mit einem bestimmten Höchstalter enden, sondern möglichst unbegrenzt laufen. Progression: Auf dieses Vertrags-Extra die überproportionale Steigerung der Versicherungssumme mit zunehmendem Invaliditätsgrad kann man verzichten. Man hat die Rente, um den täglichen Finanzbedarf zu decken. Versicherungssumme: 100.000 Euro sollten ausreichen. Assistance-Leistungen: Zu den meisten Senioren-Unfallversicherungen kann man sogenannte Assistance- Leistungen dazuversichern. Hierbei handelt es sich um praktische Hilfeleistungen nach einem Unfall. Dazu gehört in der Regel ein Menüdienst, Wäscheservice, Fahrdienste bei Behördengängen oder Arztbesuchen, Hilfe im Haushalt oder ein Einkaufsdienst. Für alleinstehende ältere Menschen, die wenige Angehörige oder Freunde im Umfeld haben, die in einer solchen Notsituation helfen könnten, kann ein solches Extra sinnvoll sein. Die Kosten betragen in etwa rund 20 Prozent der monatlichen Prämie der Unfallversicherung. Nur wenige Versicherer bieten Assistance- Leistungen separat an, meist ist dann eine kleine Unfallversicherungssumme integriert. Bedenken sollte man wie bei der Unfallpolice auch, dass die Versicherung nur dann für die Assistance-Leistungen zahlt, wenn man infolge eines Unfalls invalide ist. Dies ist aber nur sehr selten der Fall. Sehr viel größer ist das Risiko, durch Krankheit in finanzielle Not zu geraten, weil man Hilfsdienste benötigt. In diesem Fall zahlt die Unfallversicherung nichts. Darauf sollte man beim Zusatz AssistanceLeistungen achten: Die Dienstleistungen werden nicht nur vom Versicherer organisiert, sondern auch bezahlt.

Seite 5 Die Leistungen sind täglich (Essen) bzw. wöchentlich (Einkauf, Arztgang, Haushalt) vorgesehen. Ein Notrufservice ist 24 Stunden erreichbar. Tipp: Anspruch auf Hilfe nach einem Krankenhausaufenthalt hat man als gesetzlich Krankenversicherter: Die Krankenkasse kommt für sogenannte häusliche Krankenpflege auf, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermeidbar wird oder aber wenn ein Aufenthalt gar nicht möglich ist. Für bis zu vier Wochen kann der Patient zuhause versorgt werden, wenn kein Angehöriger diese Arbeit übernehmen kann. Es werden die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst oder ähnliche professionelle Hilfsdienste übernommen, die neben der medizinischen Versorgung auch Haushaltsdienste erbringen. Voraussetzung ist, dass der Patient behandlungsbedürftig ist, also medizinische Versorgung benötigt, wie beispielsweise Verbandswechsel oder ähnliches. Die häusliche Krankenpflege muss vom Arzt verordnet werden. Ihren individuellen Tarif können Sie unter w berechnen. 3c. Reiserücktritt Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist überlegenswert. Die Police leistet, wenn es einem selbst oder anderen Mitreisenden nicht möglich ist, die Reise anzutreten oder wenn Krankheit oder Tod eines zuhause gebliebenen Angehörigen eine Reise unmöglich machen. Oft ist eine Reiseabbruchversicherung in den Schutz integriert. Das bietet Sicherheit vor den finanziellen Folgen, wenn man die Reise aus Notfallgründen frühzeitig abbrechen muss oder auch erst verspätet zurückreisen kann. Die Police macht dann Sinn, wenn man hohe Reisekosten bezahlt hat. Eine Police kommt für die anfallenden Stornogebühren auf und sollte gleich bei Buchung der Reise abgeschlossen werden. Es gibt Policen, die einen gleich ein ganzes Jahr lang absichern oder auch Einzelpolicen, die man pro Reise abschließen kann. Letztere kosten etwa ab 30 Euro für eine 14- tägige Pauschalreise für 1.500 Euro. Die Police sollte möglichst viele sogenannte Risikopersonen einschließen: Sie sollte auch leisten, wenn Angehörige wie Stiefkinder, Schwager oder Lebensgefährte erkranken und man deshalb die Reise nicht antreten kann. Gute Policen gelten für eine unbefristete Reisedauer. Gilt die Police auch uneingeschränkt für ältere Menschen? Oft gibt es Altersgrenzen. 4. Weniger wichtige Policen 4a. Private Pflegezusatzversicherung Ob es sich noch im Rentenalter lohnt, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, ist höchst fraglich. Die Prämien sind dann bereits sehr hoch, da Alter und Gesundheitszustand in die Berechnung der Beiträge miteinfließen. Es gibt zwar die Möglichkeit, über den sogenannten Pflege-Bahr eine gesetzlich geförderte Pflegetagegeldversicherung abzuschließen Alter und Gesundheitszustand spielen hier keine Rolle. Doch die Policen haben ihre Tücken man findet kaum welche mit guten Leistungen: Die Wartezeit nach Abschluss, bis man die volle Leistung abrufen kann, beträgt oft bis zu fünf Jahre. Außerdem sind die finanziellen Zuschüsse im Pflegefall meist nicht ausreichend. Die 60 Euro staatlicher Zuschuss zu den Beiträgen wiegen diese Nachteile nicht auf. Ratsamer ist es, eine Pflegetagegeldpolice früher abzuschließen, am besten im Alter zwischen 40 und 50 Jahren. Dann sind die Beiträge noch deutlich geringer als im Rentenalter. Sinnvoll ist das in jedem Fall, denn die gesetzliche Absicherung im Pflegefall ist sehr lückenhaft die finanziellen Mittel reichen in der Regel nicht aus, um einen Heimplatz oder auch Pflege zuhause voll zu finanzieren. Es gibt mehrere Varianten: Pflegetagegeld-, Pflegekosten- und Pflegerentenpolicen. Eine Pflegetagegeldversicherung ist dabei meist die günstigste Option. Im Pflegefall erhält man einen vereinbarten Tagessatz, der in der Höhe je nach Pflegestufe variiert. Den vollen Betrag bekommt man erst ab Stufe III. Man erhält das Geld auch dann in voller Höhe, wenn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreichen sollten und daher keine Restkosten verbleiben. In diesem Fall kann man das

Seite 6 Geld für andere Dinge, wie zum Beispiel soziale Betreuungsleistungen, verwenden. Die Höhe des Tagegelds hängt ab von anderen Einkünften, die man hat und die man für die Pflege heranziehen kann. Viele wählen ein Tagegeld zwischen 30 und 50 Euro in Pflegestufe III. Auch Pflegestufe I und II sollten abgesichert sein, da man in diesen Pflegestufen häufiger und für einen langen Zeitraum verweilt. Gute Policen zahlen auch bei häuslicher Pflege, so dass man das Tagegeld flexibel nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen einsetzen kann. 4b. Zahnzusatzversicherung Auch wenn viele Anbieter mit speziellen Senioren-Angeboten locken: Es macht in der Regel wenig Sinn, im Rentenalter eine solche Police noch abzuschließen. Denn das Leistungsangebot ist meist sehr eingeschränkt. Es wird nämlich der aktuelle Zahnstatus erfragt. Bei Zahnproblemen oder geplanten Behandlungen wird die Versicherung ohnehin nicht in Leistung treten. Hinzu kommt, dass die Policen häufig eine achtmonatige Wartezeit vorsehen, bevor sie leisten. Oft ist zusätzlich in den ersten Jahren eine Staffelung der Kostenzuschüsse vorgesehen. Viele Unternehmen nehmen Kunden ab dem 65. Lebensjahr gar nicht mehr auf. Auch diese Police sollte man eher in jüngeren Jahren abschließen, wenn man sie für nötig hält. 5. Überflüssige Policen 5a. Sterbegeldversicherung Die Sterbegeldversicherung ist eine beliebte Police auch wenn sie ein schlechtes Preis- Leistungs-Verhältnis bietet: zu hohe Beiträge für eine geringe Rendite. Gedacht ist sie dafür, im Todesfall die Bestattungskosten zu finanzieren. Sie funktioniert wie eine kleine Kapitallebensversicherung, mit dem Vorteil, dass die volle Versicherungssumme ausgezahlt wird, auch wenn man vor Ende der Laufzeit stirbt. Doch das geschieht statistisch gesehen eher selten. Häufiger geschieht es, dass man die volle Laufzeit hinweg einzahlt und eine äußerst geringe Leistung dafür erhält. Denn garantiert ist nur eine Verzinsung von 1,75 Prozent auf den Sparanteil, und dieser entspricht bei weitem nicht der kompletten Beitragssumme. Vorher werden Verwaltungskosten etc. von der Beitragssumme abgezogen. Die Überschussverzinsung, die dann noch hinzukommt, ist höchst spekulativ und kann am Ende sogar gegen Null tendieren. Man kann Sterbegeldpolicen auch bei sogenannten Sterbekassen abschließen. Das sind Vereine, die die Beiträge für ihre Mitglieder anlegen. Oft versprechen sie höhere Renditen. Sie haben meist geringe Verwaltungs- und Personalkosten, da sie nur über wenige angestellte Mitarbeiter verfügen und viel mit Ehrenamtlichen arbeiten. So können höhere Gewinnzuschläge zustande kommen. Allerdings ist auch hier die gesetzliche Garantieverzinsung von 1,75 Prozent vorgeschrieben. Die Überschüsse sind wie bei einem Versicherer höchst spekulativ. Was Sie zusätzlich bedenken sollten: Rentner mit einem guten finanziellen Auskommen, benötigen die Police nicht, weil sie eine Bestattung aus ihrem Vermögen finanzieren können. Für Rentner mit wenig Geld oder solche, die sogar Schulden haben, ist der Wunsch nach einer Police nachvollziehbar. Aber aufgepasst: Policen können gepfändet werden, sollte es wegen der Schulden dazu kommen. 5b. Beruf und Leben Wie schon unter Punkt 1 gesagt: Eine Berufsunfähigkeitspolice und eine Risikolebensversicherung sind überflüssig geworden, weil die Risiken, die sie absichern, im Rentenalter nicht mehr bestehen. Das Thema der Woche ist ein Service der Verbraucher-Redaktion Biallo & Team GmbH, Bahnhofstraße 25, 86938 Schondorf. Sie können uns erreichen unter info@biallo.de oder per Telefon: 08192/93379-0. Weitere Infos unter