KINDERSCHUTZ IST MENSCHENRECHT. Gemeinsam Verantwortung übernehmen

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Transkript:

KINDERSCHUTZ IST MENSCHENRECHT. Gemeinsam Verantwortung übernehmen

KINDERSCHUTZ IST MENSCHENRECHT. Laut Artikel 1 der UN-Kinderrechtskonvention ist der Mensch erst mit 18 Jahren erwachsen. Nahezu alle Staaten der Erde haben diese Konvention, die seit Januar 2002 auch über ein Zusatzprotokoll gegen Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografi e verfügt, anerkannt. Gleichwohl haben Jugendliche unter 18 das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und somit auch sexuelle Kontakte. In vielen Ländern ist das vollkommen legal. Verboten jedoch ist die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen. Mehr Kinder als jemals zuvor sind von sexueller Ausbeutung betroffen und das Phänomen tritt in allen Teilen der Welt auf. Das Ausmaß der sexuellen Ausbeutung von Kindern auf Reisen und im Tourismus hat stark zugenommen und die Erscheinungsformen haben sich drastisch geändert. Das zeigt die am 12. Mai 2016 veröffentlichte Global Study zur sexuellen Ausbeutung von Kindern auf Reisen und im Tourismus, die von ECPAT International initiiert und über zwei Jahre lang durchgeführt wurde. Die Erkenntnis, dass viele reisende Sexualstraftäter Geschäftsreisende sind, gibt der Tourismuswirtschaft zum Beispiel die Möglichkeit, das Problem durch eine Verstärkung des Dialogs mit Arbeitgebern anzugehen. Quelle: https://www.tourism-watch.de/content/reisende-taeter Beispiel Johannes M., 39, sitzt an der Bar seines Hotels und hört ein Gespräch von zwei Geschäftsreisenden am Nachbartisch mit an, die sich über ihre nächste Asienreise unterhalten. Der eine gibt dem anderen Tipps für den Besuch von Animationsbars unweit des Hotels, das von der Firma gern genutzt wird, und schwärmt von den anhänglichen, preiswerten 15-jährigen Mädchen.

WARUM REDEN WIR DARÜBER? Sexuelle Kontakte zu Personen unter 14 Jahren sind kriminell. Sind Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren alt, herrscht eine Grauzone: So wird das Strafrecht angewandt, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, eine finanzielle Vergütung oder Zuwendung mit den sexuellen Kontakten verbunden ist oder Gewalt ausgeübt wird. Die Mehrzahl der Menschen, die sexuellen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, geraten ohne Vorsatz in die Situation. Es besteht besonders außerhalb des gewohnten sozialen Umfeldes die Gefahr, zum Gelegenheitstäter zu werden, ohne das Bewusstsein für die strafrechtlichen Folgen oder die Folgen für die Missbrauchsopfer. Geschäftsreisende können jederzeit und überall mit solchen Situationen konfrontiert werden. Exterritorialprinzip Staatsbürger, die in anderen Ländern Straftaten des sexuellen Missbrauchs begangen haben, können unabhängig von der Rechtslage im Ausland nach deutschem Recht bestraft werden. Daher ist es im Sinne der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter, Aufklärung zu betreiben: Business Traveller repräsentieren ihr Unternehmen im Ausland und haben daher eine besondere Verantwortung für das Image ihrer Firma. Sie können ihren besonderen Status und ihre Rolle als Meinungsbildner nutzen, sich persönlich aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen einzusetzen. Informierte Reisende, die nicht wegsehen, können einen erheblichen Beitrag leisten. WAS TUT DER BUSINESS TRAVEL ALS GESCHÄFTSREISEEXPERTE? DER Business Travel setzt als Experte für die Organisation von Geschäftsreisen ein Zeichen und hat als erste Travel Management Company in Deutschland den weltweiten Kinderschutzkodex unterschrieben und sich somit verpflichtet, nachweislich Aktivitäten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung auf Reisen und im Tourismus zu ergreifen. Wir möchten unsere Kunden und Partner über diese Thematik aufklären, präventiv tätig sein und gemeinsam mit ihnen Verantwortung übernehmen. Dies tun wir u.a., indem wir aktiv auf Messen, in Hochschulen, auf Veranstaltungen und in politischer Verbandsarbeit mit Kunden und Partner in den Dialog treten und gemeinsam Wege zum Schutz der Kinder und Jugendlichen diskutieren.

WAS KÖNNEN UNTERNEHMEN KONKRET TUN? Unternehmen sollten eine klare Aussage zum Kinderschutz als Menschenrecht definieren und diese Haltung in Compliance Richtlinien aufnehmen. Es geht nicht darum, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Generalverdacht zu stellen, sondern klare Strukturen für Prävention und Meldeverfahren zu schaffen. Dies könnte sein: Aufnahme eines Passus zum aktiven Kinderschutz in den Verhaltenskodex Thematik in die Vorbereitung auf Dienstreisen einbeziehen Schaffen von Strukturen im Unternehmen für Prävention und Problembehandlung (z. B, in Compliance Vorgaben) Einbindung in Supplier Kodex Bekanntmachung der Meldeadresse über interne Kommunikationswege Aufspielen der App Sicher Reisen auf allen mobilen Endgeräten Tipp: Die App Sicher Reisen vom Auswärtigen Amt für eine sichere und möglichst reibungslose Auslandsreise und mit der Meldeadresse für Verdachtsfälle in Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung von Kindern im Tourismus und auf Reisen

SENDEN SIE EIN KLARES SIGNAL NACH INNEN UND AUSSEN FÜR DAS ENGAGEMENT IHRES UNTERNEHMENS. Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist ein weltweites Problem, das sich nicht auf bestimmte Regionen der Welt beschränkt: Dies kann für kein Land oder Reisegebiet ausgeschlossen werden. Auch Geschäftsreisende können diesem Phänomen überall und jederzeit begegnen. Übernehmen Sie nicht nur für sich und Ihre Mitarbeiter Verantwortung, sondern auch für die Schwächeren der Gesellschaft. Dieser Flyer soll Sie dabei unterstützen. Sie möchten mit uns in Kontakt treten? DER Business Travel DER Deutsches Reisebüro GmbH & Co. OHG Emil-von-Behring-Str. 2 60439 Frankfurt Kontakt T: +49 (0) 69 9588 1890 E: kirsten.cibis@der.com

MELDEADRESSEN UND WEITERE INFORMATIONEN Konkrete Hinweise auf eine Straftat, aber auch Verdachtsfälle und Auffälligkeiten können unter www.nicht-wegsehen.net gemeldet werden. Unter www.thecode.org und www.ecpat.de finden Interessierte weitere Informationen rund um das Thema Kinderschutz. NÜTZLICHE ADRESSEN ECPAT Deutschland e.v. Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung www.ecpat.de Deutscher ReiseVerband (DRV) www.drv.de The Code International Kinderschutzkodex im Tourismus www.thecode.org www.derbusinesstravel.com/ nachhaltiges-engagement www.derbusinesstravel.com