Auswertung: Fragebogen "Eltern mit geistiger Behinderung und ihre Kinder" (vgl. Infobrief Nr. / Herbst, Rücklauf: ausgefüllte Fragebogen). Verhältnis der Eltern Verhältnis Eltern Ergänzung: waren ein Paar, nicht mehr zusammen. Wohnort der Eltern 9 Wohnort der Eltern Ergänzung: Nicht bekannt (Mutter) zusammen in Institution. Wohnort der Kinder Wohnort der Kinder (oder eines der Kinder)
Ergänzung: bei Mutter in Pflegefamilie und in Institution bei Verwandten/ Bekannten Hat das Kind (oder eines der Kinder) Kontakt zu dem Elternteil mit einer geistigen Behinderung? Laufen/ liefen juristische Verfahren im Zusammenhang mit Kindeswohl- bzw. Sorgerecht- Entscheiden?. Erziehungssituation Wer erzieht das Kind? 9 Eltern zusammen Mutter alleinerziehend Vater alleinerziehend
Werden die Eltern bei der Erziehung des Kindes (oder bei einem der Kinder) unterstützt? Falls die Eltern bei der Erziehung des Kindes unterstützt werden: In welcher Art werden sie unterstützt? Fünf Grosseltern helfen bei der Erziehung mit. Die Grosseltern unterstützen in allen Fällen ihr Kind mit geistiger Behinderung bei der Erziehung, teilweise ist nicht klar, ob die Person mit einer geistigen Behinderung oder die Grosseltern den Hauptteil der Erziehung übernehmen. Sozialädagogische Familienbegleitung + Erziehungsberatung bis Ende. Begleitetes Wohnen für die Mutter wird weiterhin angeboten. Nach der Geburt der Tochter lebt die Mutter ¾ Jahre in Mutter-Kind-Haus. Seit sie mit der Tochter in einer Wohnung lebt, begleitet sie die Sozialpädagogische Familienbegleitung. Dies seit Jahren. Zuerst x wöchentlich, später wöchentlich, aktuell täglich.. Biographische Angaben Hat die Mutter eine geistige Behinderung?
Wie alt ist die Mutter? - Jahre - Jahre - Jahre Nicht bekannt Wurde für die Mutter eine Beistandschaft errichtet?... Falls Beistandschaft für Mutter: welche Art von Beistandschaft (Bs)?
Hat der Vater eine geistige Behinderung? Wie alt ist der Vater? 9 - Jahre - Jahre - Jahre - Jahre Nicht bekannt Wurde für den Vater eine Beistandschaft errichtet?
..... Falls Beistandschaft für Vater: welche Art von Beistandschaft (Bs)? Wie viele Kinder hat die Person mit einer geistigen Behinderung? Kind Kinder Kinder Wie alt ist das Kind? - Jahre - Jahre - Jahre Jahre und älter
Wurde eine Kindesschutzmassnahme errichtet? Falls Kinderschutzmassnahme: welche Art von Kindesschutzmassnahme? Beistandschaft Obhutsentzug Sorgerechtsentzug..... Welche Art von Beistandschaft (Bs) hat das Kind?
. Ergänzungen zur Biografie oder Besonderheiten Der Mann hat eine Lernbehinderung, zwei Kinder besuchen eine Heilpädagogische Schule, ein Kind hat ein Herzfehler. Kinder wohnen teilweise bei der Mutter (Mittwoch, Wochenende, Ferien), sonst in einer Pflegefamilie, Mutter hat eine leichte kognitive Beeinträchtigung und Depressionen. Die Familie wohnt bei den Eltern des Mannes. Kind wird während den Arbeitszeiten von den Eltern der Frau betreut. Frau (hat eine geistige Behinderung) hat ein weiteres Kind, welches sie im Mutter-Kind-Heim zurückgelassen hat, das jetzt in einer Pflegefamilie wohnt. Es lief ein Juristisches Verfahren um das Sorgerecht des Kindes, die Eltern konnten das Sorgerecht behalten. Problematisch, Mann mit geistiger Behinderung kommt mit dem Tod der Mutter nicht klar, Kind schläft durch den Tag, weint in der Nacht, es kam auch schon dazu, dass er sein Kind geschlagen hat. Institution ist besorgt und wollte eine Unterstützung für die Familie finden, Frau (ohne geistige Behinderung) lehnt jegliche Unterstützung ab, da sie nicht vom Staat leben will. Es war keine gewollte Schwangerschaft, die Eltern (beide haben eine geistige Behinderung) waren kein Paar, der Vater sucht ab und zu Kontakt zu dem Kind, es sei aber schwierig zu sagen, inwieweit er sich bewusst ist, dass er der Vater ist und was das bedeutet, Kind wird stark von den Eltern der Mutter erzogen. Der Sohn ist erwachsen, er lebte zeitweise auch in einer Pflegefamilie. Er hat heute viel Kontakt zu seiner Mutter, die eine geistige Behinderung hat. Eltern der Mutter empfanden es als Schande, als ihre Tochter (geistige Behinderung) schwanger wurde. Sie wollten das Kind ohne die Zustimmung des Vaters zur Adoption freigeben. Der Vater (hat eine geistige Behinderung) wollte das nicht und so kam es zum Bruch der Beziehung und zu einer offenen Adoption. Der Vater kann sein Kind Mal im Jahr sehen, er braucht aber immer einen Anstoss, da er von sich aus keine Beziehung aufrechterhalten. Beide arbeiten, waren teilweise überfordert mit der Erziehung der Kinder, Zusammenarbeit mit den Eltern ist gut, Kinder wohnen im Internat. Thema der Verwahrlosung kam immer wieder auf, gab auch Diskussion um Sorgerecht, die Kinder leben zum Teil in Pflegefamilien, im Internat und bei der Mutter (hat eine geistige Behinderung). Beide Eltern haben eine geistige Behinderung, es kam immer wieder die Frage auf, ob ihr Kind Zuhause oder in einem Internat leben kann, lebt jetzt in einem Internat. Das Kind wohnt in einem Internat, es wird bei beiden Personen angenommen, dass sie eine geistige Behinderung haben, allerdings ist es nicht völlig klar, welche.
9 Komplexe Situation: Mutter (hat eine geistige Behinderung) hat aus mehreren Ehen insgesamt Kinder, mit dem Mann, der auch eine geistige Behinderung hat, hat sie ein Kind. Vater: Alkohol Drogenkonsum, on-off Beziehung, haben beide eine geistige Behinderung und bei der Institution gearbeitet, Vater will keine Verantwortung übernehmen. Die Mutter (hat eine geistige Behinderung) hat psychische Gewalt erlebt in der Partnerschaft, sie hat eine gute Selbsteinschätzung und gibt die Verantwortung der Erziehung in die Hände der Pflegefamilie. Die Mutter (hat eine geistige Behinderung) lebt in der Ursprungsfamilie, sie wird finanziell nicht unterstützt, da sie in der Familie wohnt und muss daher arbeiten, sie hat keinen amtlichen Beistand, aber man kann sagen, dass die Eltern sie bevormunden. Klientin hat sich an Familienplanungsstelle bei Kinderwunsch gewendet. Sie hatte noch keine eigenen Kinder. Vater ist leicht lernbehindert, arbeitet in Nischenarbeitsplatz, Mutter arbeitet geschützt in Institution. Kind lebte bei Eltern, anschliessend in Institution, da Eltern zunehmend überfordert sind. Kind ist lern/geistig beh. und äusserst bruchig. Da beide Eltern geistig behindert sind, besteht ihr soziales Netz ebenfalls aus behinderten Menschen. Es ist sehr schwierig für das geistig gesunde Mädchen ein förderliches Umfeld zu schaffen. Emotional ist sie bestens versorgt, mit der Förderung der kognitiven Fähigkeiten ist es schwieriger. Die Tochter übernimmt sehr viel Verantwortung für die Mutter. Ferien sind ein grosses Problem. Sowohl die Mutter als auch die Tochter sollten auf ihre Rechnung kommen. Wir haben diverse Angebote ausprobiert und es war immer schwierig. Die Kindsmutter mit Behinderung hat die Stiftung verlassen und in ein begleitetes Wohnen gewechselt.. Angaben zur Institution Institutionen haben Kontaktpersonen angegeben. Auswertung der Fragebogen: Fachstelle Lebensräume, insieme Schweiz, (lebensraeume@insieme.ch)