Mitteilungen aus dem Amt für Bau und Umwelt

Ähnliche Dokumente
Merkblatt. Vorschriften bezüglich Bepflanzungen Einfriedungen, Mauern, Terraingestaltungen Abstände im Baugebiet

EINWOHNERGEMEINDE HÄRKINGEN BAUREGLEMENT

RIETGRABENSTRASSE, OST WERKLEITUNGS- UND STRASSENBAU

Bäume und Sträucher. Gesetzliche Bestimmungen

Vollzugsverordnung zur Abfallverordnung. vom 12. Juli 2016

EINWOHNERGEMEINDE HARKINGEN BAUREGLEMENT

Gebührentarif zum Reglement über die Abfallbewirtschaftung

Gemeinde Sargans. Gebührentarif zum Abfallreglement vom 2. Oktober 2007

Politische Gemeinde Flums. Gebührentarif zum Abfallreglement ab 1. Februar 2009

GEMEINDERAT. 8. Sitzung vom 10. Mai 2016 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte. Beschlüsse

Anti-Littering-Forum Kanton Thurgau, 23. März 2017 Was tun Grossveranstalter? - am Beispiel der WEGA

M Ü N C H W I L E R N A C H R I C H T E N

M Ü N C H W I L E N. früheste Publikation am 27. April Liebe Münchwilerinnen und Münchwiler

Tiefbau Wasserversorgung Werke. Leiter Wasserversorgung Florian Bissig Am Rainli Bonstetten Telefon

Mitteilungsblatt August 2015

Bäume und Sträucher Gesetzliche Bestimmungen

Einwohnergemeinde Oensingen Kanton Solothurn. ZibelimäretOensingen. Informationen

Tiefbau Wasserversorgung Werke. Leiter Wasserversorgung Florian Bissig Am Rainli Bonstetten Telefon

Vollziehungsverordnung zur Abfallverordnung der Gemeinde Wallisellen

Opfikon: Belagseinbau an der Wallisellerstrasse führt vom April zu Verkehrseinschränkungen

Sperrung der Zufahrt zur Liegenschaft

Reglement über die Abfallentsorgung

Mitteilungsblatt Nr. 02 / 2016

rechtzeitiger Rückschnitt der Vegetation ist eine Daueraufgabe

Der Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat

vollzugsreglement zur abfallverordnung vom 9. märz 2010

Dekret zum Schutze des Landschaftsbildes der Lägern und des Geissberges (Lägernschutzdekret)

Vollziehungsverordnung. vom. zur Abfallverordnung der Gemeinde Glattfelden

Nr. 717 Verordnung zum Schutz der Hecken, Feldgehölze und Uferbestockungen * vom 19. Dezember 1989 (Stand 1. Januar 2010)

Reglement zum Vollzug des Abfallreglements srs vom 2. September

Gemeindepolizeireglement

Sicherheitsmassnahmen im öffentlichen Verkehrsraum

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über Strassen und Wege vom 14. September 1992

Gebührenverordnung zur Abfallverordnung

Einwohnergemeinde Hochwald. Baureglement. Von der Gemeindeversammlung genehmigt am: 27. Oktober 2003

Politische Gemeinde Rüthi

AUE, Monika Bolliger, 19. und 26. April Siedlungsabfallentsorgung Schnittstelle zwischen Kanton und Gemeinden

Reglement für die Stadtrandgärten 1. Reglement für die Stadtrandgärten der Gemeinde Neunkirch vom 6. Juni 2014

kloj^ifb= VK=^éêáä=OMMV= =

Leitfaden für Veranstalter von Grossanlässen. Folgende Punkte sind bei der Planung von Grossanlässen grundsätzlich zu beachten:

Mitteilungsblatt. der Politischen Gemeinde Wäldi

Belagsarbeiten in Zufahrtstrasse Sandbühlstrasse 11

Aus dem Gemeinderat 1/7

Informationsveranstaltung

Mitteilungen der Gemeinde April 2015

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT. 22. Juni 2016 VOLLSPERRUNG DER ÄUSSEREN MELLINGERSTRASSE

49/12 Bericht und Antrag

Abfallverordnung 12. November 2015

Mitteilungen der Gemeinde September 2013

Reglement. über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) der Gemeinde Vordemwald

ABFALL - REGLEMENT GEMEINDE LIEDERTSWIL

EINWOHNERGEMEINDE DIEPFLINGEN GEBÜHRENORDNUNG

Gemeinde Luzein. Gesetz über die Abfallentsorgung

Gewässerschutzkontrollen auf den Thurgauer Landwirtschaftsbetrieben

Reglement über die Hundehaltung

Verordnung zum Schutze des Lützelsees, des Seeweidsees und des Uetzikerrietes

Inhaltsverzeichnis. 1.1 Einleitung Gehwegüberfahrten Einfassungen... 5 II. BEPFLANZUNGEN Einleitung Bäume...

Mitteilungsblatt. der Politischen Gemeinde Wäldi

EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL

Merkblatt Strassenabstände, Mauern und Pflanzen

ENTSORGUNGSREGLEMENT KLINGNAU

Ausführungs- und Gebührenreglement zur Abfallverordnung der Politischen Gemeinde Stammheim

Einwohnergemeinde Oberbipp. Strassenreglement. der

Aufgabe Gemeindenachrichten am , Erscheint am

früheste Publikation am 31. August 2018 Liebe Münchwilerinnen und Münchwiler

Benützungsreglement Studenhütte

Abfallreglement der Einwohnergemeinde Gerlafingen

Protokoll des Stadtrates

Einwohnergemeinde MATTEN. Gebührentarif zu Abfall - Reglement

Dieses Merkblatt dient als Hilfe für die korrekte Wahl und den fachgerechten Einbau von Schallschutzfenstern.

Einladung zur Gemeindeversammlung

MERKBLATT Grenzabstände für Grünhecken, Bäume, Einfriedungen und Stützmauern

ALTE LANDSTRASSE. Ab Knoten Gheistrasse bis Rüschlikon. Trottoir nicht durchgehend. Mangel ERWÄGUNG: - - tief -

Campingesetz. Vernehmlassungsentwurf des Regierungsrats vom 26. November Notizen. Gesetz über das Campieren. 1. Bewilligung von Campingplätzen

Auszug aus dem Gesetz über Flur und Garten des Kantons Thurgau vom 7. Februar 1996

Rätusstrasse, Kasernenstrasse - Sägenstrasse; Erneuerung Strasse, Wasser- und EW-Leitungen

Vollziehungsverordnung

Beilage zum Baureglement 2000 / mit Auszügen aus

GEMEINDE WASTERKINGEN

Kanton St. Gallen. Gemeinde Bad Ragaz. Campingreglement. genehmigt am 30. Juli Unkostenbeitrag Fr.

Ausgabe 2016 EINWOHNERGEMEINDE LOTZWIL

ZÜGELTAGE - ENTSORGUNGSTAGE 2016

Gartenordnung. vom 17. November 2010

- Paragraph 4, Abs. 2, Lit. d) des kantonalen Einführungsgesetzes zum eidgenössischen Gewässerschutzgesetz vom 11. Januar 1977

GEMEINDE THALHEIM. Reglement über Gebühren in Bausachen

Gemeinde Furna. Gesetz über die Abfallentsorgung. vom 31. August Kehricht.doc

DER GEMEINDE REINACH AG

EINWOHNERGEMEINDE MÜHLEBERG

Gemeinde Schwaderloch

Mitteilungsblatt. der Politischen Gemeinde Wäldi

Strassenreglement. gemäss 19 des kantonalen Strassengesetzes (StrG) der Gemeinde Ballwil. vom. 23. Mai 2005

Thurgauer Obstverband Verband Thurgauer Landwirtschaft BBZ Arenenberg. Merkblatt für die Planung von Witterungsschutz

Mitteilungsblatt Juli 2018 Gemeinde Diegten

Reglement über die Abfallbewirtschaftung (Abfallreglement)

Campinggesetz. Ergebnis erste Lesung Kantonsrat vom 23. Oktober Gesetz über das Campieren. 1. Bewilligung von Campingplätzen

23. MÜNSINGER WEIHNACHTSMARKT 2017

Baubewilligungen wurden erteilt an. Mitteilungen aus dem STEUERAMT. Öffnungszeiten über die Feiertage. Kay Zoller Nussbaumen Ueli Hagen Hüttwilen

Informationsveranstaltung. «Vollzug Umweltrecht in den Gemeinden» Rechtliche Grundlagen. KUSPO Münchenstein. 31. Oktober 2014

Richtlinien Zuschüsse zum Einbau lärmdämmender Fenster und Außentüren (01) R i c h t l i n i e n

Transkript:

29. Juni 2018 Mitteilungen aus dem Amt für Bau und Umwelt Aus dem Ressort Hochbau Bewilligungen wurden erteilt an: - Meier Mike, Weinfelderstrasse 79, St. Margarethen, Einbau Lagerraum und zwei Fenster im Scheunenteil - Näf Brigitte & Markus, Tuttwilerstrasse 1c, Münchwilen, Teilüberdachung Terrasse mit Windfangverglasung - Koller Philipp & Barbara, Mezikonerstrasse 51, St. Margarethen, Projektänderung Vergrösserung UG zu BG 2015-0112 Neubau Käserei - Felix Anita, Bühlstrasse 7, Münchwilen, Erweiterung Sitzplatz mit Wetterschutzverglasung, Anbau Carport mit Geräteraum - Pelaia, Francesco & Paolina, Murgstrasse 6, St. Margarethen, Anbau Carport - Biscimi Bardhyl, Neuhausstrasse, Münchwilen, Bürocontainer aufstellen - Stillhart Susanne & Walter, Freudenberg 15, Münchwilen, Anbau Unterstand - Heer Jasmine & Andreas, Weinfelderstrasse 85d, St. Margarethen, Gartengestaltung, Neubau Gartenhaus, Neubau Steinstützmauer - Viola Architekten GmbH, Frauenfelderstrasse 20, Münchwilen, Sichtschutzwand beim Spielplatz - Mäder Roger & Anita, Rietstrasse 8, Münchwilen, Sichtschutzwand - Immo8 AG, Murgtalstrasse 37, Münchwilen, Projektänderung Reduzierung Wohnungsanzahl zu BG 2017-0040 Neubau von 2 MFH - Nadler-Bozian Cécile & Michael, Im Bad 17, Münchwilen, Hangsicherung mit Stützmauer aus Natursteinen - Buob Bernhard, Murgstrasse 8, St. Margarethen, Anbau 2.5-Zimmer-Wohnung - Theiler Roger & Deborah, Wiesenstrasse 2, Münchwilen, Vergrösserung Fenster, Einbau neues Fenster und komplette Innensanierung Aus dem Ressort Umwelt Öffentliche Abfalleimer sind keine Gratis-Kehrichtentsorgungsstellen! Auf dem gesamten Gebiet der Gemeinde Münchwilen werden durch die Gemeindemitarbeiter wöchentlich 1-2 Mal Leerungen der 115 öffentlichen Abfalleimer durchgeführt. Es kommt regelmässig vor, dass mehrere Abfalleimer mit Haushaltkehricht gefüllt sind und diese so der und auf Kosten des Steuerzahlers entsorgt werden müssen. Wir machen die Abfallentsorger" darauf aufmerksam, dass die vorgängig beschriebene illegale Abfallentsorgung verboten ist und gegen das Abfallreglement der Gemeinde Münchwilen verstösst. Die Verursacher werden eruiert und zur Kasse gebeten. Die Fehlbaren haben die Kosten zu tragen, die durch ihr Verhalten verursacht wurden. Dies bedeutet, dass die Gemeinde die Kosten für die Entsorgung der Ablagerungen sowie den administrativen Aufwand in Rechnung stellen wird. Erfolgt eine Verzeigung, fallen zusätzlich Bussen an. Wir danken allen, die Ihren Hauskehricht korrekt mittels Gebührensäcken entsorgen. Ausstellung von invasiven Pflanzen in Münchwilen Eingeschleppte Pflanzen und Tiere bedrohen einheimische Pflanzen- und Tierarten in zunehmendem Mass. Einige Pflanzen können auch für Menschen gefährlich werden. Zur Aufklärung wurde in Münchwilen TG eine Ausstellung über Invasive Neophyten" organisiert. Von Montag, 28. Mai 2018 bis Sonntag, 3. Juni 2018 konnte man diese auf dem Vorplatz der Gemeindeverwaltung Münchwilen

betrachten. Viele Interessenten sowie eine Delegation von Tele Ostschweiz besuchten die Ausstellung und liessen sich die Merkmale der verschiedenen Pflanzen unter anderem von Enrico Kämpf, Gemeinderat und Gärtnermeister; Michael Zürrer, Werkhofmitarbeiter und Gärtner, sowie Isabel Portmann, Fachstelle Biosicherheit Kanton Thurgau, erklären. Glas-Sammelstelle, Waldeggstrasse 7, Werkhof Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr Samstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr Geschlossen: Samstag ab 17.00 Uhr, Sonntag ganzer Tag Anlieferung: nur für Einwohner der Gemeinde Münchwilen Aus Rücksicht auf die Anwohner sind die angegebenen Öffnungszeiten einzuhalten. Elektronikschrott Elektronikschrott kann von Montag bis Freitag (7:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr) bei der ESRA Stiftung Zukunft Thurgau, Fischingerstrasse 66 in 8370 Sirnach gratis abgegeben werden. Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an Strassen und Wegen Gestützt auf 42 Abs.2 und 3 des Gesetzes über Strassen und Wege werden die Anstösser an Strassen und Wegen der Gemeinde verpflichtet, innert einer Frist von 14 Tagen seit dieser Publikation - überragende Äste im Fahrbahnbereich der Strassen auf eine lichte Höhe von 4.5 m, bei Wegen und Trottoirs auf eine lichte Höhe von 2.5 m zurück zu schneiden. - Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen so zu kürzen, dass sie nicht in den Strassen- oder Wegraum hinein ragen.

Zusätzlich werden die Anstösser auf folgende Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege aufmerksam gemacht: - Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Mauern, Einfriedungen, Böschungen sowie Pflanzungen einschliesslich landwirtschaftlicher Kulturen höchstens 80 cm ab Strassenhöhe erreichen ( 41Abs. 1). - Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von 60 cm zur Strassen- oder Weggrenze einhalten ( 42 Abs. 3). Aus dem Ressort Tiefbau Information über die Bauarbeiten an der Weinfelderstrasse Abschnitt Wilerstrasse bis Pizzeria «Salta in Bocca» Die Weinfelderstrasse im Abschnitt Wilerstrasse bis zur Pizzeria «Salta in Bocca» befindet sich in einem schlechten Zustand. Die Strasse weist Belagsschäden auf und die Randabschlüsse sind abgefahren und zerfallen. Auch die Werkleitungen (Elektro- und Wasserversorgung) im Planungsperimeter sind erneuerungsbedürftig und müssen durch die Genossenschaft EW Münchwilen ersetzt werden. Da dieser Strassenabschnitt in der Tempo-30 Zone liegt und die durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen erhebliche Überschreitungen hervorbrachten, sind Verkehrsberuhigungsmassnahmen vorgesehen. Das Projekt sieht einen Belagsersatz auf einer Länge von rund 300 m vor. Aufgrund der durchgeführten Sondagen konnte festgestellt werden, dass der Kieskoffer genügend stark und frostsicher ausgebildet ist und daher kein Vollausbau erforderlich wird. Mit der Sanierung wird der Strassenabschnitt gleichzeitig gestalterisch aufgewertet, und verschiedene Verkehrsberuhigungsmassnahmen werden eingebaut, um die Geschwindigkeit auf die Anforderungen einer Tempo-30 Zone zu reduzieren.

Voraussichtlich am Montag, 16. Juli 2018 beginnen die Bauarbeiten an der Weinfelderstrasse. Die Arbeiten dauern rund 5 Monate und werden in Etappen ausgeführt. Kreuzung Mörikoner-/Trungerstrasse Strassensperrung infolge Deckbelagsarbeiten Im Zusammenhang mit der Sanierung der Trungerstrasse vom letzten Jahr wird nun der Deckbelag eingebaut. Aus diesem Grund wird die Kreuzung Mörikoner-/Trungerstrasse vom 14. August bis am 16. August für den Verkehr gesperrt bleiben. Die Durchfahrt ist in dieser Zeit nicht möglich. Der Einbau des Deckbelages ist nur bei guter Witterung möglich. Deshalb kann es zu geringfügigen Terminverschiebungen kommen. Die Umleitung ist signalisiert. Wir bitten Sie um Verständnis.

Gregor Kretz, Leiter Amt für Bau und Umwelt