Schnellübersicht Fördermittel für Energieeffizienzmaßnahmen Welche Förderlinien für mehr Energieeffizienz gibt es? Energieeffizienz ist eine Kostenoptimierung. Fördermittel können die Initialzündung sein Der Anstieg der Strompreise rückt es in den Fokus: Die Steigerung der Energieeffizienz ist nicht nur ökologisch, sondern auch unter ökonomischen Gesichtspunkten sinnvoll. Um den Unternehmen den Einstieg und die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen auch finanziell zu erleichtern, hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Förderlinien aufgelegt. Diese möchten wir Ihnen im Folgenden kurz vorstellen.
Inhaltsverzeichnis 1. Förderung von Energiemanagementsystemen... 3 2. Förderung von hocheffizienten Querschnittstechnologien... 3 3. Förderung von klimaschonenden und energieeffizienten Produktionsprozessen... 4 4. Förderung von Energieberatung im Mittelstand... 5 5. Förderung von Energieeffizienz-Netzwerken von Kommunen... 5 6. Kontakt... 6 Seite 2 von 6
1. Förderung von Energiemanagementsystemen Das BAFA fördert Energiemanagementsysteme in Unternehmen, die eine planvolle Erfassung und Auswertung der Energieverbräuche erlauben. Nachfolgend aufgeführt sind die Förderfähigen Maßnahmen sowie die Höhe des anteiligen Förderzuschusses. Erstzertifizierung Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 max. 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben und max.6.000 Euro Erstzertifizierung alternativen Systems gemäß Anlage 2 der SpaEfV max. 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben und max. 1.500 Euro Messtechnik für Energiemanagementsysteme max. 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben und max. 8.000 Euro Software für Energiemanagementsysteme max. 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben und max. 4.000 Euro Externe Beratung in Verbindung mit der Erstzertifizierung max. 60% der förderfähigen Beratungskosten, max. 3.000 Euro Schulung der Mitarbeiter in Verbindung mit der Erstzertifizierung max. 30% der Schulungskosten, max. 1.000 Euro Die Gesamtsumme der Zuwendungen ist auf maximal 20.000 Euro pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten beschränkt. Einschränkungen gibt es sofern Ihr Unternehmen den Spitzenausgleich ( 10 StromStG, 55 EnergieStG) oder die Begrenzung der EEG-Umlage ( 63 ff. EEG) beantragt. 2. Förderung von hocheffizienten Querschnittstechnologien Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien. Zwei unterschiedliche Verfahren sind hierbei zu unterscheiden: 1. Förderfähige Einzelmaßnahmen: Ersatz von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten durch hocheffiziente Anlagen oder Aggregate mit einem Netto-Investitionsvolumen von 2.000 Euro bis zu maximal 30.000 Euro je Antragsteller. Der Förderzuschuss beträgt bis zu 9.000 für Ihre Investition. Förderfähige Einzelmaßnahmen umfassen: Elektrische Motoren und Antriebe Pumpen Ventilatoren sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugern Seite 3 von 6
Umrüstung von Beleuchtungssystemen auf LED-Technik 2. Systemische Optimierung: Ersatz und Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien ab einem Investitionsvolumen von 30.000 Euro bis zu 100.000 Euro. Der Förderzuschuss beträgt bis zu 30.000 für Ihre Investition. Förderfähig sind unter anderem: Investitionen zur Erneuerung von Beleuchtungssystemen Investitionen in Wärmerückgewinnungs- bzw. Abwärmenutzungsanlagen für eine Wärmenutzung innerhalb des Unternehmens notwendige Leistungen für die Dämmung von Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen, die zur Erstellung eines Energieeinsparkonzeptes erforderliche Energieberatung sowie die Anschaffung von Messtechnik zur Ermittlung des Energieverbrauchs Abhängig von der Unternehmensgröße und der erzielten Energieeffizienz gelten unterschiedliche Förderbedingungen. Der Nachweis der Energieeinsparung ist mit einem Energieeinsparkonzept umzusetzen. Energieeinsparkonzepte durch externe Energieberatungen werden mit max. 3.000 Euro gefördert. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt unbar nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises. 3. Förderung von klimaschonenden und energieeffizienten Produktionsprozessen Gefördert werden investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen, insbesondere Produktionsprozess- und Produktionsverfahrensumstellungen auf energieeffiziente Technologien, Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie aus Produktionsprozessen oder Anlagen im Unternehmen und sonstige energetische Optimierung von Produktionsprozessen. Höhe der Förderung 20% der unmittelbar auf den Umweltschutz bezogenen Investitionskosten, max. 1.500.000 Euro Voraussetzungen Investitionsmehrkosten von min. 50 000 Euro und Seite 4 von 6
spezifische Endenergieeinsparung bei gleichem Produktionsoutput gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre der betrachteten Anlage/des Prozesses von mindestens 5% und mindestens 100 kg CO2-Einsparung pro Jahr im Verhältnis zu 100 Euro Investitionsmehrkosten. Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 4. Förderung von Energieberatung im Mittelstand Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben. Höhe der Förderung Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro: 80% der förderfähigen Beratungskosten, max. 8.000 Euro 5. Förderung von Energieeffizienz-Netzwerken von Kommunen Gefördert wird die Gewinnung von Kommunen für die Einrichtung eines Netzwerks (Gewinnungsphase) sowie der Aufbau und mehrjährige Betrieb dieser Netzwerke (Netzwerkphase). Höhe der Förderung Gewinnungsphase: max. 3.000 Euro pro Netzwerkprojekt Netzwerkphase: Personal und Sachausgaben werden jährlich bis zu 10.000 Euro gefördert, Ausgaben für Energieberater werden im ersten Jahr bis zu 70% gefördert und sind auf max. 20.000 Euro begrenzt. Die Zuwendung erhält der Netzwerkmanager als Erstempfänger. Die Förderung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss an den Antragsteller gewährt. Seite 5 von 6
6. Kontakt WV Forum Energieberatung GmbH NINO-Allee 11 48529 Nordhorn Norman Lentzsch Daniel Ribeiro de Sà Telefon: 05921 7801-42 Telefon: 05921 7801-55 Telefax: 05921 7801-30 Telefax: 05921 7801-30 Email: Lentzsch@forum-energieberatung.de Email: Ribeiro@forum-energieberatung.de Seite 6 von 6