Leseprobe. Torsten Groll. 1x1 des Lizenzmanagements. Praxisleitfaden für Lizenzmanager. ISBN (Buch): 978-3-446-44392-1



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Leseprobe Torsten Groll 1x1 des Lizenzmanagements Praxisleitfaden für Lizenzmanager ISBN (Buch): 978-3-446-44392-1 ISBN (E-Book): 978-3-446-44426-3 Weitere Informationen oder Bestellungen unter http://www.hanser-fachbuch.de/978-3-446-44392-1 sowie im Buchhandel. Carl Hanser Verlag, München

Inhalt Vorwort... XIII Vorwort zur 2. Auflage... XIV Vorwort zur 3. Auflage... XV Teil I: Das Lizenzmanagement... 1 1 Lizenzmanagement vom Risiko zum Wert... 3 1.1 Lizenzmanagement eine Begriffsdefinition... 3 1.2 Ausgangssituation... 4 1.3 Allgemeine Ziele... 8 1.3.1 Transparenz schaffen... 9 1.3.2 Kosten senken... 10 1.3.3 Compliance herstellen... 11 1.3.4 Rechtmäßigkeit gewährleisten... 13 1.4 Aktives Lizenzmanagement Potenzial und Nutzen... 15 1.5 Lizenzmanagement Ausblick und Trends... 17 2 Eine Softwarelizenz was ist das?... 21 2.1 Softwarelizenz begriffliche Klärung... 22 2.2 Die gebräuchlichsten Lizenzformen.................................... 23 2.2.1 Proprietäre Software... 23 2.2.2 Freie Software, Free Software... 24 2.3 Über- oder unterlizenziert... 26 2.3.1 Überlizenzierung... 27 2.3.2 Unterlizenzierung... 29 2.4 Unlizenzierte Software... 30 2.4.1 Wie gelangt unlizenzierte Software in das Unternehmen?... 31 2.5 Softwarelizenz kaufmännisch betrachtet... 32 2.5.1 Full Package Product (FPP, Box-Produkt)... 34 2.5.2 System-Builder-Software... 35 2.5.3 OEM-Software... 35

VI Inhalt 2.6 Der Lizenzvertrag... 37 2.6.1 End User License Agreement (EULA)... 38 2.6.2 Universelle Produktnutzungsrechte... 39 2.6.3 Der Lizenzvertrag für Freie Software... 40 2.7 Das Lizenzmodell... 41 2.7.1 Die Lizenzart... 43 2.7.2 Die Lizenzklasse... 43 2.7.3 Der Lizenztyp... 45 2.7.4 Die Lizenzmetrik... 45 2.8 Rechtliche Bestimmungen zur Softwarenutzung in Deutschland... 50 2.8.1 Das deutsche Urheberrecht (UrhG)... 51 2.8.2 Bestimmung zur Erstellung einer Sicherungskopie... 51 2.8.3 Verletzung des Vervielfältigungsrechts... 51 2.9 Zivil-, straf- und handelsrechtliche Aspekte... 52 2.9.1 Zivilrechtliche Haftung... 52 2.9.2 Strafrechtliche Haftung... 53 2.9.3 Handelsrechtliche Haftung... 54 2.10 SOX, EuroSOX, Basel II, KonTraG... 55 2.11 Gebrauchte Software... 56 3 Der IT-Arbeitsplatz eine Black Box?... 61 3.1 Die Software verwalten und managen... 61 3.2 Der Softwarekatalog welche Software kommt ins Unternehmen?... 63 3.2.1 Softwareportfolio Schutz vor Softwarewildwuchs... 66 3.2.2 Softwareportfolio managen Kosten reduzieren... 67 3.2.3 Softwarewarenkorb Basis für das Lizenzinventar... 68 Teil II: Der Aufbau des Lizenzmanagements... 71 4 Das Lizenzmanagement projekt starten... 73 4.1 Die zehn wichtigsten Regeln.......................................... 75 4.2 Voraussetzungen für den Start schaffen... 77 4.3 Ziele und Nutzen für den Projektauftrag definieren... 78 4.4 Rollen und Verantwortlichkeiten klar verteilen... 80 4.5 Die Risiken einschätzen und bewerten... 87 5 Den Projektplan aufstellen... 89 5.1 Was gehört zum Projektplan?... 90 5.1.1 Das Ziel ist der Weg........................................... 91 5.1.2 Was ist zu planen?... 93 5.2 Eine Roadmap definieren... 94 5.3 Projektphasen und Meilensteine erarbeiten... 95

Inhalt VII 5.4 Die Arbeitspakete festlegen... 98 5.5 Die möglichen Baustellen identifizieren... 102 Teil III: Die Darstellung der Ist-Situation... 107 6 Erste Schritte zur Analyse und Dokumentation der Ist-Situation... 109 6.1 Aufnahme der Ist-Situation wo beginnen?.... 110 6.1.1 Die kaufmännischen Prozesse... 113 6.1.2 Die technischen Prozesse... 115 6.1.3 Richtlinien... 115 6.1.4 Rollen und Verantwortlichkeiten identifizieren.... 116 6.2 Dokumentation der Ist-Situation... 117 7 Prozesse: Strukturen analysieren, bewerten, optimieren... 119 7.1 Der Software-Life-Cycle-Prozess im Überblick... 120 7.2 Der Software-Life-Cycle-Prozess und seine Schnittstellen.... 122 7.3 Die bisherigen Strukturen und Prozesse untersuchen und bewerten... 124 7.4 Komplexitätstreiber identifizieren.... 127 7.5 Die Reifegradanalyse eine Methode für das Benchmarking und Optimieren von Prozessen... 130 7.5.1 Reifegradbestimmung mit dem CMMI-Modell... 131 7.5.2 Reifegradbestimmung mit der Norm ISO/IEC 19770-1... 134 8 Den Software-Life-Cycle-Prozess optimieren... 143 8.1 Die Soll-Prozesse modellieren... 144 8.2 Einteilung der Softwarekategorien... 154 8.2.1 Kategorie-1-Software... 154 8.2.2 Kategorie-2-Software... 154 8.2.3 Kategorie-3-Software... 155 8.3 Einordnung des Lizenzmanagements in die ITIL -Umgebung... 155 8.4 Übersicht KPIs im Lizenzmanagement... 157 8.5 Rollen und Verantwortlichkeiten definieren... 161 8.5.1 Die Rolle Strategischer Lizenzmanager... 163 8.5.2 Die Rolle Operativer Lizenzmanager... 164 8.5.3 Die Rolle Produktverantwortlicher/Softwareexperte... 167 8.6 Die wichtigsten Richtlinien für den Umgang mit Software... 169 8.6.1 Erstellen einer Richtlinie... 170 9 Die Beschaffungsprozesse Bedarfsanforderung und Bestellung von Software... 173 9.1 Den Beschaffungsprozess analysieren... 173 9.2 Der Softwareanforderungsprozess... 176 9.2.1 Eine Softwareanforderung auslösen... 177

VIII Inhalt 9.3 Der Softwarebestellprozess.... 179 9.3.1 Die interne Bestellung... 179 9.3.2 Die externe Bestellung... 180 9.3.3 Weitere Beschaffungswege identifizieren.... 181 Teil IV: Die Aufnahme und Sichtung der Daten... 185 10 Technische Bestands aufnahme der Softwareprodukte... 187 10.1 Vorgehen und Planung... 189 10.1.1 Abgrenzung.... 190 10.1.2 Vorgehen bei Windows-Client... 191 10.1.3 Vorgehen bei Windows-Server... 191 10.1.4 Vorgehen bei Linux-Server.... 192 10.2 Methoden und Werkzeuge... 192 10.2.1 Agent-based-Tools.... 193 10.2.2 Agent-less-Tools.... 194 10.2.3 Installationsloses Verfahren.... 195 10.2.4 Methodik der Erhebung von Softwaredaten... 196 10.2.4.1 Inventarisierung - Open-Source-Werkzeuge.... 197 10.2.4.2 Inventarisierung - Kommerzielle Werkzeuge.... 198 10.2.5 Scanumfang.... 199 10.3 Nutzbare Datenquellen zur Inventarisierung.... 200 10.4 Die erhobenen Daten analysieren, auswerten und aufbereiten... 202 11 Kaufmännische Bestandsaufnahme der Vertrags- und Softwaredaten... 209 11.1 Vertragsmanagement und der Nutzen für das Lizenzmanagement... 210 11.2 Erforderliche Daten und Informationen... 211 11.3 Voraussetzungen schaffen... 213 11.4 Aufbau eines Lizenzinventars... 215 11.5 Die benötigten Daten und Informationen identifizieren... 217 11.5.1 Vertragsdaten identifizieren.................................... 217 11.5.2 Bestelldaten identifizieren... 219 11.5.3 Vorgehen für die Vertrags- und Bestellrecherche... 219 11.6 Die Lizenznachweise sammeln... 220 11.7 Historisierung und Stichtag warum ist das wichtig?... 224 11.8 Warum kann Ihnen Ihr Lieferant helfen?... 225 12 Datenbereinigung und Konsolidierung... 227 12.1 Planung der kaufmännischen Datenbereinigung... 228 12.2 Die kaufmännischen Daten bereinigen... 228 12.3 Die Softwareprodukte eindeutig kennzeichnen... 230

Inhalt IX 12.4 Planung der technischen Datenbereinigung.... 232 12.5 Die technischen Daten bereinigen... 234 12.6 Die Daten für eine Initialbeladung vorbereiten... 235 13 Klassifizierung von Software Methoden aus der Praxis.... 239 13.1 Warum ist eine Klassifizierung zu empfehlen?... 239 13.2 Warum Software klassifizieren?.... 240 13.3 ecl@ss ein Standard mit Zukunft... 243 13.4 Die Software strategisch einteilen... 246 13.5 Klassifizierung über Geräteklassen.... 248 13.6 Die Softwarenutzung für Client-Klassen definieren.... 250 13.7 Die Software weiter einteilen... 252 13.7.1 Servicekategorien.... 252 13.7.2 Supportstufen... 254 13.7.3 Aufwandskategorien.... 255 13.8 Ein Klassifizierungsprojekt planen und initiieren.... 256 Teil V: Die Einführung eines Lizenzmanagement-Tools... 259 14 Lastenheft für das Lizenzmanagement-Tool.... 261 14.1 Lastenheft und Pflichtenheft ein kurzer Überblick.... 262 14.1.1 Das Lastenheft... 262 14.1.2 Das Pflichtenheft... 263 14.2 Struktur und Aufbau eines Lastenhefts.... 264 14.2.1 Beispiel eines Lastenhefts für ein Lizenzmanagement-Tool (gekürzte Fassung)... 265 14.2.2 Worauf Sie bei der Erstellung des Lastenhefts achten sollten... 267 15 Das Lizenzmanagement-Tool evaluieren... 271 15.1 Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen... 272 15.2 Lizenzmanagement-Tool zentrale Anforderungen formulieren... 281 15.3 Auswahl der Anbieter... 283 15.4 Die Angebote analysieren und bewerten... 284 15.5 Die Teststellung der Proof of Concept (PoC)... 285 16 Das Lizenzmanagement-Tool implementieren... 289 16.1 Die Umsetzung und Implementierung wer leistet was?... 290 16.1.1 Voraussetzungen, die der Auftraggeber schaffen sollte... 290 16.1.2 Voraussetzungen, die der Auftragnehmer schaffen sollte... 292 16.2 Den Implementierungsplan erstellen... 293 16.3 Die Testphase organisieren... 294 16.3.1 Aufbau und Gliederung der Testvorschrift... 296

X Inhalt 16.3.2 Beispiel einer Testbedarfsmeldung... 297 16.3.3 Testbericht erstellen... 298 16.3.4 Rahmenbedingungen formulieren.... 299 16.4 Die Abnahmespezifikation definieren und erstellen... 300 16.5 Das Tool geht in Produktion... 301 17 Lizenzreporting Ermittlung der Lizenzdaten... 303 17.1 Die wichtigsten Reports im Lizenzmanagement... 304 17.2 Der Compliance-Report... 306 17.3 Das Erstellen eines Maßnahmen katalogs... 309 17.4 Permanente Steuerung und Optimierung... 311 Teil VI: Die Optimierung des Lizenzmanagements... 313 18 Softwarenutzung Lizenzen proaktiv managen... 315 18.1 Identifizierung von nicht genutzten IT-Beständen.... 316 18.2 Methoden und Ergebnisse aus der Praxis.... 318 18.3 Ein Softwarenutzungsanalyse-Projekt durchführen... 324 18.4 Ergebnisbeispiele aus der Praxis... 325 19 Optimierung von Software produkten und -lizenzen durch Virtualisierung.... 329 19.1 Warum Software virtualisieren?.... 330 19.2 Voraussetzungen schaffen... 331 19.3 Grundlagen der Softwarevirtualisierung... 333 19.4 Konzepte der Virtualisierung... 335 19.5 Auswirkungen der Software virtualisierung auf bisherige Prozesse... 336 Teil VII: Das produktive Lizenzmanagement... 339 20 IT-Architektur und Lizenzmanagement.... 341 20.1 Einige Gedanken zur IT-Architektur... 342 20.2 Voraussetzungen für die Einbindung des Lizenzmanagements schaffen... 345 20.3 Verteilte IT-Landschaften... 347 20.4 Lizenzmanagement als Funktion der IT-Architektur... 350 20.4.1 Lizenzkonformität Stufe 1 (aktiv)... 353 20.4.2 Lizenzkonformität Stufe 2 (proaktiv)... 355 20.4.3 Lizenzkonformität Stufe 3 (optimiert).... 356 20.5 Beispielszenarien von IT-Architekturen... 358 20.5.1 Szenario 1 IBM-Lizenzierung.... 358 20.5.2 Szenario 2 Lizenzierung in einer Citrix-Umgebung... 363 20.6 Lizenzierung von Microsoft Windows Server 2012 (R2)... 366

Inhalt XI 20.6.1 Lizenzberechnung für Windows Server 2012 Installationsszenarien.. 369 20.6.2 Weitere Ressourcen zur Microsoft-Lizenzierung... 371 21 Lizenzmanagement in Server-Umgebungen.... 373 21.1 Lizenzierung von Server-Umgebungen Vergangenheit und Gegenwart.... 374 21.2 Unterschiede im Lizenzmanagement von Client- und Server-Umgebungen... 376 21.2.1 Ermitteln des Lizenzbedarfs.................................... 376 21.2.2 Ermitteln des Lizenzbestands... 376 21.3 Lizenzrelevante Parameter für Server-Softwareprodukte... 377 21.3.1 Softwareprodukte finden und identifizieren....................... 378 21.3.2 Hardwareparameter ermitteln... 379 21.4 Kontextinformationen der IT-Infrastruktur ermitteln... 379 21.5 Dynamische Veränderung der Lizenzierungsparameter durch Virtualisierung... 382 21.6 Die Lizenzmodelle für Server-Software produkte der wichtigsten Hersteller.. 385 21.6.1 Microsoft: Server-Lizenzierung im Überblick... 385 21.6.1.1 Microsoft: Was wird lizenziert?... 387 21.6.1.2 Microsoft: neue Lizenzmodelle und Lizenzmetriken... 389 21.6.2 Oracle: Server-Lizenzierung im Überblick... 392 21.6.2.1 Oracle: Was wird lizenziert?... 395 21.6.2.2 Oracle: zusätzliche Optionen und Funktionspacks... 397 21.6.2.3 Oracle-Lizenzierung: Wo liegen mögliche Stolperfallen?... 401 21.6.2.4 Oracle-Lizenzierung: Named User Plus (NUP)... 402 21.6.3 IBM: Server-Lizenzierung im Überblick... 406 21.6.3.1 IBM: das PVU-Lizenzmodell... 407 21.6.3.2 Weitere Aspekte zur Virtualisierung im IBM-Umfeld... 413 21.6.3.3 Maßnahmen und Optimierungsmöglichkeiten... 415 21.7 Optimieren der Softwarelizenzkosten... 419 21.8 Gibt es ein Werkzeug für ein Server-Lizenzmanagement?... 421 22 Lizenzmanagement in Cloud-Umgebungen... 425 22.1 Voraussetzungen schaffen... 426 22.1.1 Entwicklungsstufen eines Lizenzmanagements... 428 22.2 Was ist eigentlich eine Cloud?... 430 22.2.1 Die Cloud-Liefermodelle... 432 22.2.2 Die Cloud-Servicemodelle... 433 22.3 Ziele für die Anwendung von Cloud-Technologien... 438 22.4 Neue Komplexitäten durch die Cloud... 440 22.4.1 Kann die bisherige Software mit in die Cloud?... 443 22.4.2 Neue Anforderungen an das Lizenzmanagement... 444 22.4.3 Aussichten des Lizenzmanagements in Cloud-Umgebungen... 445

XII Inhalt 23 Operatives Lizenzmanagement... 449 23.1 Strategisches vs. operatives Lizenzmanagement... 450 23.2 Aspekte und Komponenten des operativen Lizenzmanagements... 451 23.2.1 Administrative Komponenten... 452 23.2.2 Technische Komponenten... 453 23.2.3 Kaufmännische Komponenten... 454 23.2.4 Lizenzrechtliche Komponenten... 454 23.3 Die Schnittstellen des operativen Lizenzmanagements... 456 23.4 Weitere Rollen im operativen Lizenzmanagement... 459 23.4.1 Lizenzverwalter... 459 23.4.2 Software-Katalogmanager... 460 23.4.3 Softwarewarenkorb-Verantwortlicher... 461 23.4.4 Softwareverteiler... 462 23.4.5 Zentraler Archivverantwortlicher... 463 23.4.6 Materialstammdatenpfleger... 464 23.5 Das Rollenbild des operativen Lizenzmanagers im Unternehmen... 465 24 Software-Audit... 467 24.1 Rechtswidrige Nutzung von Software... 469 24.2 Software-Audit Rechtliches... 472 24.3 Die Schwierigkeiten der Hersteller... 474 24.4 Was der Anwender wissen sollte... 475 24.5 Bestandteile einer Audit-Klausel... 477 24.6 Wie läuft ein Audit ab?... 479 24.6.1 Wie bereiten Sie sich vor?... 484 24.6.2 Was ist ein gültiger Lizenznachweis?... 486 24.7 Was kommt nach dem Audit?... 488 25 Anhang... 491 25.1 Webseite zum Buch... 491 25.2 ISO/IEC 19770 Software Asset Management... 491 25.3 Lizenzmanagement-Tools... 494 25.4 Glossar... 498 Index... 509

Vorwort Keine andere Technologie der Neuzeit hat uns alle wohl so nachhaltig geprägt wie die Erfindung des Computers. Seit Konrad Zuse den ersten programmgesteuerten und frei programmierbaren Rechner 1938 vorstellte, sind 70 Jahre später Computer aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Hauptbestandteil eines jeden Rechenknechts ist seine Software, ohne die bleibt er stumm. Im Gegensatz zur Hardware, die man anfassen und fühlen kann, ist Software eine weiche Ware und nicht greifbar. Software kann nicht visualisiert werden. Der Betriebswirt nennt das auch ein immaterielles Wirtschaftsgut. Vielleicht ist auch das ein Grund, weshalb quasi jede Büroklammer inventarisiert wurde, aber das Software-Lizenzmanagement noch immer wenig Beachtung erfährt. Jedes Jahr werden von Unternehmen für die Bereitstellung von Software erhebliche Summen aufgewendet. Das immer schnelleren Veränderungszyklen ausgesetzte Computerzeitalter bringt uns rasant wachsende Technologien zur Herstellung immer größerer und leistungsfähigerer Computersysteme und Speicherkapazitäten. Schon heute wird das Wissen im Internet alle drei Monate komplett erneuert und nimmt enorme Ausmaße an. Viele Privathaushalte verfügen bereits über mehrere Computer und sind an die weltweiten Datenautobahnen rund um die Uhr angebunden. Im Kleinen wie im Großen muss sich heute jeder mit dem Thema Software und Lizenzmanagement auseinandersetzen. Unternehmen sind oft über Jahre hinweg zu komplexen Gebilden herangewachsen und jedes ist anders. Die Schnelligkeit, mit der sich das Geschäft verändert, zwingt die IT, sich effektiver zu organisieren und die angebotenen Services permanent auf den Prüfstand zu stellen. Dabei bekommt gerade jetzt auch das lange vernachlässigte Wirtschaftsgut Software einen immer größeren Stellenwert in der Gesamtbetrachtung der IT-Kosten. Schon lange sind, statistisch gesehen, die installierte Software (und die daran gekoppelten Services) der größte Kostenblock bei der Ausrüstung eines IT-Arbeitsplatzes. Die Unternehmen investieren durchschnittlich mehr als ein Drittel des vorhandenen IT-Budgets in den Kauf von Software und in Wartungsverträge. Es wird ein enormer Aufwand betrieben, um die mittlerweile fast vollständig von der IT abhängigen Geschäftsprozesse zu managen. Die ständige Verfügbarkeit von IT-Kapazitäten zu gewährleisten, gehört zu den erfolgskritischen Faktoren eines Unternehmens. Störungen können auch die Beziehungen zu Kunden und Geschäftspartnern beeinträchtigen. Fällt die IT aus, kommt es nicht selten zu rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen. Deswegen setzen die Unternehmen alles daran, ihre Softwaresysteme stabil und funktionstüchtig zu halten.

XIV Vorwort Doch kaum ein Unternehmen hat einen ausreichenden Überblick über seine eingesetzte Software. Hier herrscht häufig Misswirtschaft. Ein schwerwiegender strategischer Fehler, denn wer die Lizenzthematik falsch einschätzt, muss finanzielle Einbußen befürchten. Gerade unter diesem Aspekt und auch aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation in ganz Deutschland wird der Druck auf die IT-Verantwortlichen, Kosten zu senken, enorm steigen. Im Gegenzug werden die Softwarehersteller, bedingt durch fallende Umsätze und geringere Lizenzeinnahmen, sehr viel öfter bei Ihnen vor der Tür stehen und die Einhaltung der vereinbarten Nutzungsrechte aufs Penibelste überprüfen. Wenn Sie sich hier keinem Risiko aussetzen wollen, das vielleicht Ihr Unternehmen gefährden könnte, sollten Sie sich ausführlich mit den in diesem Buch beschriebenen Themen auseinandersetzen. Auf den nachfolgenden Seiten möchte ich Ihnen einen Überblick geben, mit welchen Methoden und Lösungen Sie an das Thema Software-Lizenzmanagement herangehen können. Das Buch soll Sie dabei unterstützen, einen eigenen Fahrplan für Ihre ersten Schritte als Lizenzmanager zu entwerfen. Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über Ihre IT- Infrastruktur, alle IT-Investitions- und Anlagegüter, und vermeiden Sie auf diese Weise unnötige Kosten. Gleichzeitig erhalten Sie Transparenz, Rechtssicherheit und erhöhen deutlich die Qualität der IT-Services in Ihrem Unternehmen. So vorbereitet, können Sie Ihrem nächsten Softwareaudit gelassen entgegensehen. Besonders bedanken möchte ich mich auch bei Margarete Metzger vom Carl Hanser Verlag, die mir sehr kompetent und mit einer Engelsgeduld über die Hürden bei der Erstellung dieses Buchs hinweggeholfen hat. Torsten Groll, 2009 Vorwort zur 2. Auflage Vor knapp drei Jahren erschien dieses Buch in der ersten Auflage und es hat sich seitdem in seinem Bereich zu einem Standardwerk etabliert. Eigentlich haben die meisten gedruckten Fachbücher für den IT-Bereich was den jeweils aktuellen Informationsgehalt betrifft nur eine eng begrenzte Lebensdauer. Zu schnell ist der Zyklus der sich verändernden Informationen und Visionen. Gerade erst hat Microsoft das Office365 gestartet, das dem Anwender die Möglichkeit bietet, vollkommen losgelöst von einer lokalen Office-Installation seine Office-Dokumente, Termin- oder Kalenderdaten zu bearbeiten und jederzeit an jedem Ort verfügbar zu halten. Ob und in welchem Umfang sich der Hype Cloud-Dienste durchsetzen wird, bleibt abzuwarten, denn die Fragen nach Datenschutz und Datensicherheit werden nicht verstummen. So manches Desaster in der jüngsten Zeit hat die Schwachstellen dieser neuen Technologie deutlich aufgezeigt. Sicherlich wird es also auch deshalb noch eine sehr lange Zeit die Aufgabenstellung geben, ein klassisches Softwareasset- und Lizenzmanagement einzuführen und zu betreiben. Dass das Thema mehr denn je aktuell ist, zeigt das stetig größer werdende Interesse an diesem Thema. Die zweite, erweiterte Auflage enthält deshalb außer den schon bekannten und überarbeiteten Inhalten für den strategischen und konzeptionellen Part auch Themen

Vorwort zur 3. Auflage XV zur IT-Architektur und Beschreibungen für den operativen Part im Umfeld eines Softwareasset- und Lizenzmanagements. Nach wie vor gilt es, die eingesetzte Software und deren Nutzung zu überblicken und deren optimalen Einsatz zu steuern. Denn im Vordergrund stehen sowohl der möglichst wirtschaftliche Einsatz der Software als auch die Einhaltung der vereinbarten Nutzungsrechte gegenüber den Herstellern. Gelingen wird es nur demjenigen, der einen ausreichenden Überblick über seine aktiven Software- und Hardwareassets hat und diese permanent überwacht und kostenoptimal einsetzt. Auch für die Überarbeitung und Erstellung der 2. Auflage möchte ich mich bei den Mitarbeitern des Hanser Verlags und besonders bei Margarete Metzger bedanken, die nicht müde wurde, mich immer wieder neu zu motivieren. Besonders bedanken möchte ich mich außerdem bei meinem Freund und Kollegen Alexander Reutter, der mich mit seinen langjährigen Erfahrungen als operativer Lizenzmanager bei der Erstellung der neuen Inhalte fachlich sehr gut beraten und unterstützt hat. Torsten Groll, 2012 Vorwort zur 3. Auflage Im Vorwort zur 2. Auflage formulierte ich, dass abzuwarten bleibt, ob sich der neue Hype um das Cloud Computing in der IT-Welt etablieren wird. Heute kann festgestellt werden, dass sich der Hype in einen dynamischen Prozess weiterentwickelt hat und damit auch den Status einer weiteren Schlüsseltechnologie in der zukünftigen Informationsarchitektur beansprucht. Im bisherigen Verwalten von Softwarelizenzen entstehen nun aufgrund der neuen Komplexitäten weitere Herausforderungen für das gemeinsame Management von klassischen Softwarelizenzen und Softwareprodukten in Cloud-Umgebungen. Aber nicht nur die Cloud-Technologien verlangen nach neuen Verfahrensweisen und Prozessen. Der Anspruch, immer und überall und von jedem Gerät unter jedem Betriebssystem auf die Geschäftsdaten zugreifen zu können, kann nur durch die weitere Einbindung von mobilen Geräten wie Smartphones oder Tablets erfüllt werden. Diese müssen aber auch in die Unternehmensarchitektur integrierbar sein und sollen möglichst wenig Kosten erzeugen. Über Virtualisierungstechnologien kann die hierfür erforderliche Flexibilität gewährleistet werden, was aber auch bedeutet, dass auf das Softwareasset- und Lizenzmanagement eine weitere Komplexitätsstufe zukommen wird. Um diese Themen mit aufzugreifen, wurde die dritte Auflage überarbeitet und um jeweils ein neues Kapitel zum Thema Lizenzmanagement in Cloud- und Server-Umgebungen erweitert. Für die Überarbeitung und Erstellung der 3. Auflage möchte ich mich auch wieder bei den Mitarbeitern des Hanser Verlags und besonders bei Brigitte Bauer-Schiewek bedanken, die mir verständnisvoll und fachlich kompetent zur Seite stand. Besonderer Dank geht an meinen Freund und Kollegen Jörg Henschel, der mich bei der inhaltlichen Erstellung zum Kapitel Lizenzmanagement in Server-Umgebungen unterstützt hat. Weiterhin möchte ich mich bei Germaine Kosch bedanken, die mir mit ihrer Masterarbeit zum Status quo des Cloud Computings und Auswirkungen auf das Lizenzmanagement einen wissenschaftlichen Rah-

XVI Vorwort men für das Kapitel Lizenzmanagement in Cloud-Umgebungen geliefert hat. Weiterhin möchte ich mich bei Silke Gehrmann bedanken, die im Rahmen unserer gemeinsamen Projektarbeit nicht müde wurde, mich bei meiner Aktualisierung der dritten Auflage immer wieder zu motivieren, und oft Verständnis dafür zeigte, wenn ich mal wieder bis spät in die Nacht am Buch gearbeitet hatte. Bedanken möchte ich mich auch bei allen Lesern, die mir durch den Erwerb des Buchs und die bisherigen vielen positiven Rückmeldungen aufzeigen, dass das Thema Softwareassetund Lizenzmanagement in den Unternehmen weiterhin ein wichtiger Aspekt bleiben wird. Torsten Groll, Herbst 2015

2.7 Das Lizenzmodell 41 GNU GPL (General Public License) 14 Die GNU GPL gilt heute als eine der wichtigsten Lizenzen für freie Software. Das sogenannte GNU-Projekt 15 entstand in den 1980er-Jahren am MIT (Massachusetts Institute of Technology) und geht auf Richard Stallmann zurück. Ende der 1970er-, Anfang der 1980er-Jahre begannen immer mehr Firmen, ihre Software unter stark beschränkten Lizenzbedingungen zu veröffentlichen und den Quelltext unter Verschluss zu halten. Stallmann stellte diesem Modell der proprietären Software ein Modell von freier Software gegenüber. Das Akronym GNU wurde von Stallmann gewählt, da es am MIT üblich war, für sich ähnelnde Programme eine rekursive Abkürzung zu benutzen, die quasi auf sich selbst verweist. Ihm schwebte im ersten Schritt ein freies Betriebssystem in der Art von UNIX vor. GNU bedeutet also GNU is not Unix. Vom GNU-Projekt veröffentlichte Software wurde damals unter eigene Lizenzbestimmungen gestellt, damit die von Stallmann gewünschte Freiheit für den Quellcode gewährleistet werden konnte. Als über das GNU-Projekt immer mehr Software veröffentlicht wurde, entschied sich Stallmann dazu, mit Hilfe von Jerry Cohen die GNU GPL (GNU General Public License) zu entwerfen. Jeder, der freie Software verändert und anpasst, kann zusätzliche Lizenzen für den eigenen Code hinzufügen, aber keine Beschränkungen hinsichtlich der bestehenden GPL aussprechen, außer, es betrifft etwa abweichende Haftungsund Gewährleistungsregeln oder Beschränkung der Verwendung von Marken. Unter dem Dach der Free Software Foundation (FSF), die 1985 von Richard Stallmann gegründet wurde, werden alle juristischen, logistischen und finanziellen Aspekte rund um das GNU-Projekt und die GNU GPL gebündelt. Die zurzeit aktuelle Version der GPL ist die Version 3. Für alle Nutzer, die freie Software nur anwenden, aber nicht weiterentwickeln bzw. weitergeben, ist die Einhaltung der GNU GPL aber nicht von essenzieller Bedeutung. Tipp: Die vollständige Fassung der GNU GPL können Sie auf den GNU-Webseiten nachlesen (http://www.gnu.org/licenses/licenses.html). 2.7 Das Lizenzmodell Um beim Aufbau des Lizenzinventars die kaufmännische (erworbene) Software der technischen (installierten) korrekt zuordnen zu können, müssen Sie für jede einzelne Software das anzuwendende Lizenzmodell kennen und in Bezug auf Ihre bestehende IT-Architektur verstanden haben. Die Wahl des richtigen Modells kann Ihnen später erhebliche Kosten ersparen, die Wahl des falschen aber auch unnötige Kosten erzeugen. Die meisten Softwarehersteller tun alles, um die Nutzungsbestimmungen für ihr Produkt so auszuformulieren, dass der normale IT-Anwender seine liebe Mühe hat, dieses komplexe Geflecht zu ver- 14 Text in Teilen übernommen von Wikipedia.org 15 Mehr über die Geschichte von Freier Software und GNU können Sie nachlesen auf www.gnu.org.

42 2 Eine Softwarelizenz was ist das? stehen, und im Zeitalter der immer weiter voranschreitenden Virtualisierung kommt diese Komplexität noch obendrein dazu. Ein Lizenzmodell setzt sich u. a. aus der Lizenzklasse, einem Lizenztyp und der Lizenzmetrik zusammen. Die Wahl des Lizenzmodells sollte sich deshalb an den individuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten Ihres Unternehmens und des geplanten Softwareeinsatzes sowie an Ihrer bestehenden IT-Architektur orientieren. Die Kombinationsmöglichkeiten sind mittlerweile so vielfältig, dass sich viele Berater nur noch auf ein oder zwei Softwarehersteller spezialisiert haben, um ihre Kunden bei der Wahl des richtigen Lizenzmodells unterstützen zu können. Die häufigsten Spezialisierungen im Lizenzumfeld finden sich dabei für Microsoft-, Oracle- und SAP-Produkte. Lizenzmodelle beeinflussen die rechtmäßige Softwarenutzung durch folgende Faktoren: durch die Lizenzart (z. B. Einzellizenz, Mehrplatzlizenz); durch die Lizenzklasse (z. B. Vollversion, Upgrade-Version); durch den Lizenztyp (z. B. pro Gerät, pro gedruckte Seite); durch die Lizenzmetrik, mit der festgelegt wird, wie gezählt wird (z. B. gilt die Lizenz für 5000 gedruckte Seiten pro Monat oder für 1000 zu verwaltende Systeme); durch die Lizenzbindungen bzw. Lizenzbeschränkungen (z. B. Einsatz auf einem Gerät mit maximal zwei CPU-Kernen oder auf einer bestimmten Hardwareumgebung, wie bspw. Hot- oder Could-Stand by, Backup); durch das Beschreiben von Weitergabeverboten (beispielsweise das einer OEM-Lizenz) sowie von Veräußerungs- und Vermietverboten; durch das Beschreiben bzw. Bestimmen von Laufzeiten der Softwarenutzung (begrenzt, unbegrenzt). Tipp: Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob das ausgewählte Lizenzmodell noch Ihren Anforderungen und Gegebenheiten (sprich Ihrer aktuellen IT-Architektur) entspricht oder einer Anpassung bedarf. Beispielsweise folgt das Lizenzmodell von Microsoft für Desktop-Anwendungen dem Grundsatz, dass eine Lizenz einem bestimmten Gerät zugewiesen wird und dazu berechtigt, die Software auf dem Gerät zu verwenden. Aber auch viele andere Softwarehersteller folgen dieser Definition. Um das zu verstehen, gilt es zwei Aspekte näher zu betrachten: Wie wird Gerät definiert? Ein Gerät kann ein Computer, eine Arbeitsstation, ein Terminal, PDA oder ein anderes elektronisches Gerät sein. Wie wird laut Lizenzvertrag verwenden beschrieben? Kopieren; Installieren (z. B. auf einer Festplatte oder einer Speicherkarte, USB-Medium); Nutzung der Software;

2.7 Das Lizenzmodell 43 Zugriff über eine Netzwerk- oder eine Peer-to-Peer-Verbindung (von Computer zu Computer); Anzeigen (z. B. über Fernwartungsservices); Laufen lassen (ohne ständige Interaktion des Endanwenders, beispielsweise, ist der Webbrowser permanent geöffnet) oder eine wie auch immer geartete Interaktion mit dem Softwareprodukt. Wenden wir uns dem ersten der vier wichtigsten Faktoren zu, der Lizenzart. 2.7.1 Die Lizenzart Die erste Stufe eines Lizenzmodells wird durch die Lizenzart beschrieben. Hiervon gibt es genau zwei: Die Einzelplatzlizenz Wie es der Name zum Ausdruck bringt, erlaubt es diese Lizenzart, die erworbene Software auf nur einem System zu installieren und anzuwenden. Für jede weitere Installation werden zusätzliche Lizenzen (Lizenzkeys) benötigt. In der Regel sind meistens alle im Einzelhandel zu findenden Box-Produkte (FPPs) Einzelplatzlizenzen sowie, darüber hinaus, Download- Versionen, beispielsweise aus der Kategorie Freeware, Shareware. Die Mehrplatzlizenz Bei der Mehrplatzlizenz erlaubt der Urheber dem Endanwender, die erworbene Software mehrmals bis zu einer festgelegten Anzahl unter Verwendung eines einzigen Lizenzschlüssels auf verschiedene Systeme zu installieren. Diese Lizenzform wird am häufigsten eingesetzt, wenn eine große Stückzahl der Software zum Einsatz kommen soll. Hier hatte ich bereits erwähnt, dass es ab einer bestimmten Menge für ein Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist, lauter Einzelplatzlizenzen (Box-Produkte) zu kaufen, weil der entsprechende Verwaltungsaufwand einfach zu groß ist. In diesen Volumenverträgen gibt es beispielsweise einen sogenannten Volume-Licensekey, der für alle getätigten oder noch zu tätigenden Installationen als gültiger Lizenzkey verwendet werden darf. Beim Aufbau eines Lizenzinventars (kaufmännische Daten) ist es wichtig zu wissen, ob die aufzunehmende Software laut Lizenzvertrag eine Einzelplatz- (FPP oder Box-Produkt) oder Mehrplatzlizenz darstellt. Davon abhängig ist der Lizenzmetrikwert, der wiederum für den Abgleich mit den technischen (Inventory-) Daten wichtig ist, also ob die gefundene Softwareinstallation 1:1 oder n:1 gezählt werden darf. 2.7.2 Die Lizenzklasse Im Lizenzvertrag, dem Sie zustimmen müssen, werden die Nutzungsrechte für die erworbene Software abgebildet. Zusätzlich werden an die rechtskonforme Nutzung der Software bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die u. a. durch eine verfügbare Lizenzklasse beschrie-

44 2 Eine Softwarelizenz was ist das? ben wird. Des Weiteren nutzt Ihnen die Einteilung der Softwareprodukte in Lizenzklassen, um beispielsweise später Fragen beantworten zu können, von welchem Softwareprodukt wie viele Vollversionen bzw. Upgrades im Einsatz sind. Tabelle 2.2 erläutert die gebräuchlichsten Lizenzklassen, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Tabelle 2.2 Lizenzklassen Lizenzklasse Vollversion Upgrade Cross-Upgrade Update AddOn AddOn-Upgrade CAL (Client Access License) CAL-Upgrade Client Access License Beschreibung Beschreibt, dass keine vorhergehende Version für den rechtskonformen Einsatz vorausgesetzt wird und die beschriebenen Funktionen keinen Beschränkungen unterliegen (außer eventuell zeitliche oder funktionelle Beschränkungen, beispielsweise bei Test- oder Temporärversionen). Beschreibt einen Wechsel zu einer höheren Version (z. B. von 2.5 auf 3.0), setzt eine Vollversion des gleichen Softwareprodukts und der gleichen Sprache voraus, um bestimmte Funktionen weiter ausführen zu können oder aber um den lizenzkonformen Nachweis zu führen. Ein Upgrade-Produkt ist immer kostenpflichtig. Um lizenzkonform zu sein, muss der Upgrade-Pfad lückenlos nachweisbar sein. Beschreibt ein Softwareprodukt, das als Voraussetzung für die rechtskonforme Verwendung ein ähnliches Produkt eines anderen Herstellers fordert, an sich aber eine Vollversion darstellt und immer kostenpflichtig ist (meist aber zu einem sehr günstigen Preis, um beispielsweise das Konkurrenzprodukt aus dem Markt zu drängen). Beschreibt einen kleinen Wechsel innerhalb einer Version (z. B. 2.5 auf 2.6) und geht einher mit der Behebung von Fehlern; wird häufig auch als Hotfix, Aktualisierung, Sicherheitsrelease oder Patch bezeichnet und oft im Rahmen eines Wartungsvertrags mit angeboten. Beschreibt eine zusätzliche Komponente zu einer Software, die auch lizenz- und kostenpflichtig sein kann. Beschreibt eine zusätzliche Komponente zu einer Software, die auch lizenz- und kostenpflichtig sein kann, in der Form eines Upgrades. Sonderform: Wenn ein Gerät oder Nutzer auf einen Server zugreift und dessen Dienste verwendet (als Lizenztyp eine Geräte- oder Nutzer-CAL). CALs sind immer kostenpflichtig. Sonderform als Upgrade: Wenn ein Gerät oder Nutzer auf einen Server zugreift und dessen Dienste verwendet (als Lizenztyp eine Geräte- oder Nutzer-CAL). CALs sind immer kostenpflichtig. Die Einteilung der Software in Lizenzklassen zum Zweck der Klassifizierung ist für alle Lizenzformen (Freeware, Shareware, proprietäre Software, Open Source etc.) gleich. Hinweis: CALs lassen sich kaum automatisiert zählen und müssen deswegen manuell verwaltet werden (es findet keine Interaktion mit irgendeiner Software statt). In kleinen und mittelständischen Unternehmen wird diesem Umstand nicht immer genügend Aufmerksamkeit geschenkt, weshalb es leicht zu einer Unter-

2.7 Das Lizenzmodell 45 lizenzierung kommen kann. Insbesondere Microsoft aber auch andere Softwarehersteller schauen gerade aus diesem Grund bei einem anstehenden Software-Audit auf die korrekte Lizenzierung der CAL-Lizenzen. 2.7.3 Der Lizenztyp Der dritte wichtige Faktor, um ein Lizenzmodell zu beschreiben, ist der Lizenztyp. Er formuliert einen Bestandteil der im Lizenzvertrag einzuhaltenden rechtskonformen Verwendung der Software. Beispielsweise, dass die Software mit dem Lizenztyp Pro Gerät nur auf einem Computer mit maximal zwei CPU-Kernen installiert werden darf, welches in diesem Fall gleich die anzuwendende Lizenzmetrik (wie wird gezählt) mit definiert. Die am häufigsten anzutreffenden Lizenzmodelle werden in Tabelle 2.3 kurz erläutert. Tabelle 2.3 Die gebräuchlichsten Lizenztypen Lizenztyp Pro Gerät Pro Nutzer Pro CPU Beschreibung Erlaubt die Nutzung der Lizenz pro Gerät; auch Pro Device genannt. Erlaubt die Nutzung der Lizenz pro Nutzer; auch Pro User genannt. Erlaubt die Nutzung pro CPU. Dieser Lizenztyp wird meistens im Umfeld von Software für Server- und Großrechnersysteme angewendet. Die Lizenzmetrik bestimmt dann, auf wie vielen CPUs die Lizenz gleichzeitig genutzt werden darf. Im Desktop umfeld werden in den allermeisten Fällen von den Softwareherstellern Systeme mit zwei CPUs (eine CPU mit zwei Kernen oder auch zwei physische CPUs) wie ein System mit nur einer CPU behandelt, so dass dafür keine zusätzlichen Lizenzen erforderlich sind. Die hier aufgeführten Lizenztypen bilden in Verbindung mit den in Tabelle 2.4 genannten Lizenzmetriken und deren möglichen Kombinationen die meisten von den Herstellern formulierten Nutzungsbedingungen ab. Der am einfachsten vollautomatisiert zu verwaltende und am häufigsten verwendete Lizenztyp für Anwendungssoftware ist Pro Gerät. Durch das Auslesen von Berechtigungsstrukturen, beispielsweise aus dem Active Directory, können auch die Pro Nutzer -Lizenzen in einem Lizenzmanagement-Tool halb- oder vollautomatisiert verwaltet werden. Es gibt derzeit noch keine festgelegten und standardisierten Begriffe, so dass jeder Softwarehersteller mitunter etwas anderes meint, wenn er den Begriff Lizenztyp verwendet. 2.7.4 Die Lizenzmetrik Für den Aufbau eines Lizenzinventars sind nun schon die Faktoren beschrieben worden, über die Sie Ihre Softwarelizenzen klassifizieren können (Lizenzart, Lizenzklasse, Lizenztyp). Damit das anzuwendende Lizenzmodell auch korrekt auf Ihre technische Situation abgebildet werden kann (die installierte Anzahl der einzelnen Softwareprodukte), benötigen Sie noch die Beschreibung und den erlaubten Wert, wie ein Softwareprodukt laut Lizenzvertrag genutzt werden darf. Dieser Faktor ist die Lizenzmetrik. Um beispiels-

46 2 Eine Softwarelizenz was ist das? weise einen Überblick zu bekommen, ob die Anzahl der gekauften Software mit der tatsächlich installierten (Compliance-Report) übereinstimmt, müssen Sie wissen, wie die Softwareprodukte anhand des bestimmenden Lizenzmodells zu zählen sind und ob diese Zählweise auch zu Ihrer IT-Architektur passt. Die Lizenzmetrik beschreibt den anzuwendenden Faktor und die Maßeinheit (Seitenanzahl, Volumengebunden, MIPS 16 u. a.). Es gibt viele Varianten, wie eine Softwarelizenz gezählt wird. Die Zählweise kann außerdem an besondere Vertragsformen gekoppelt sein. Als Beispiel sei das Zweitkopie - oder auch Work-at-home -Recht genannt. Das Zweit kopie- Recht darf nur dann ausgeübt werden, wenn es in den Produktnutzungsrechten bzw. dem EULA (FPPs) enthalten ist. Wird beispielsweise Software von Microsoft über einen Volumenlizenzvertrag erworben, beinhaltet das immer das Zweitkopie-Recht für alle Desktop- Anwendungen. 17 Das Zweitkopie-Recht gilt ausschließlich für tragbare Geräte und in keinem Fall für Betriebssysteme oder Server-Produkte. Dies bedeutet: Wenn Sie Office 2010 auf Ihrem Desktopsystem installieren und verwenden, haben Sie das Recht, eine Kopie derselben Software (hier Office 2010) auf einem weiteren, dem Hauptnutzer des Desktopsystems zugeordneten tragbaren Gerät (meist Laptop) zu installieren und zu nutzen. Diese Lizenzen bei einem Compliance-Report auseinanderzuhalten und korrekt zu zählen (mit den Inventory-Daten abzugleichen), ist die kleine Königsdisziplin eines guten Lizenzmanagement-Tools. Hinweis: In der Regel finden Sie die Erlaubnis für ein Zweitkopie-Recht nur in bestimmten Volumenverträgen der Softwarehersteller. Die im Einzelhandel erhältlichen Produkte (z. B. FPPs) beinhalten dieses Recht nicht. Wenn ein FPP mehrmals installiert wird und es keinen ausdrücklichen Hinweis darauf gibt, dass die Software mehr als einmal auf unterschiedlichen Systemen installiert werden darf (Stichwort: Mehrplatzlizenz), wird unlizenzierte Software verwendet. Lizenzmetriken unterliegen keinen allgemeingültigen Begriffsdefinitionen oder Merkmalen. Hier formuliert jeder Softwarehersteller seine eigene Lizenzmetrik bzw. ändert u. U. auch einmal die Abrechnungsmethode. Als Beispiel sei hier IBM genannt, die damals zum November 2006 ihr Abrechnungsmodell für IBM Middleware geändert haben. Software, die bislang nach Prozessoren abgerechnet wurde, wird jetzt nach PVUs (Processor Value Units) berechnet. Dabei entspricht ein bisheriger Prozessorkern 100 PVUs. Microsoft hat beispielsweise gegenüber IBM und Oracle erst sehr spät auf die geänderten IT-Architekturen mit einem neuen Lizenzmodell reagiert und beispielsweise bei der Einführung des SQL Server 2012, z. B. mit der Enterprise Server Version, die Lizenzmetrik pro Prozessor in pro Kerne umgewandelt. Die erforderliche Umstellung des Lizenzmodells hatte später nicht unerhebliche Auswirkungen auf bestehende IT-Architekturen und die Sicherstellung des lizenzkonformen Betriebs. Damit Sie hier nicht vor eventuellen Über- 16 MIPS = Million Instructions per Seconds, Maßeinheit für die Leistungsfähigkeit eines Rechenkerns (CPU), wird meistens nur noch bei Großrechnern angegeben und dient auch zur Berechnung von Lizenzgebühren. 17 Desktop-Anwendungen von Microsoft sind u. a. Office, Project, Visio, Outlook, InfoPath, OneNote.

2.7 Das Lizenzmodell 47 raschungen stehen, ist es sehr wichtig, beim Aufbau des Lizenzinventars die Lizenzmetrik zum jeweiligen Lizenzmodell mit abzubilden. Tabelle 2.4 beschreibt eine Auswahl häufig angewendeter Lizenzmetriken. Die Auswahl erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da laufend neue Lizenzmetriken hinzukommen können bzw. vom Hersteller geändert werden. Tabelle 2.4 Häufig verwendete Lizenzmetriken und Maßeinheiten Lizenzmetrik Faktor Maßeinheit Beschreibung Pro Gerät (Pro Device) 1 bis n Gerät (Device) Lizenz pro Gerät, gezählt wird eine Lizenz pro Installation der Software auf einem System/Gerät/ PC, meistens eine 1:1-Abbildung mit dem Lizenztyp Pro Gerät. Ausnahmen gibt es aber auch hier, beispielsweise bei Anti-Virensoftware oder bei der Microsoft Office Home and Student 2007 Edition, die ausschließlich für den privaten Gebrauch oder für die Nutzung im Studium verwendet werden darf. Diese seit Anfang 2007 in Deutschland käufliche, spezielle Lizenzversion darf auf drei Rechnern installiert werden. Als Sonderform zum Lizenztyp Pro Gerät sei noch das Zweitkopie- Recht von Microsoft genannt (siehe weiter oben). Per Node 1 bis n Node Node-Lizenzen sind an ein bestimmtes System gebunden und erlauben meistens die Nutzung der Software nur auf diesem System (Desktop-, Server- oder Netzwerksysteme). Der anzuwendende Lizenztyp ist hierbei Pro Gerät. Die Per Node -Lizenzierung ist häufig bei Software zur Verwaltung von Netzwerkumgebungen anzutreffen. Pro Nutzer (Pro User) Named User (auch Current oder Authorized User genannt) Floating License (auch Concurrent Use genannt) 1 bis n Nutzer (User) 1 bis n Nutzer (User) 1 bis n Nutzer (User) Lizenz pro Nutzer, gezählt wird pro Nutzer, meistens eine 1 : 1-Abbildung mit dem Lizenztyp Pro Nutzer. Oft gibt es aber auch Mengenangaben, wie z. B., dass die Softwarelizenz gültig für 250 Nutzer ist. Die Named User-Lizenzmetrik wird in Kombination mit dem Lizenztyp pro Nutzer angewendet. Der Endanwender für diese Lizenzmetrik muss namentlich benannt werden, nur er darf dann die Lizenz nutzen (wird z. B. bei Entwicklungslizenzen von Software angewendet). Erlaubt die Nutzung der Software auf unterschiedlichen bzw. beliebig vielen Systemen. Dabei verwaltet ein dafür einzurichtender Lizenzserver die Anzahl der gekauften Lizenzen. Jeder Nutzungsaufruf der Software verringert die Anzahl der verfügbaren Lizenzen um 1. Die Floating License kann sowohl mit dem Pro Gerät als auch mit dem Pro Nutzer -Lizenztyp verknüpft werden.

48 2 Eine Softwarelizenz was ist das? Tabelle 2.4 Häufig verwendete Lizenzmetriken und Maßeinheiten (Fortsetzung) Lizenzmetrik Faktor Maßeinheit Beschreibung Pro Seite 1 bis n Seite Lizenzkosten werden aus der Anzahl der gedruckten Seiten ermittelt (beispielsweise beruht die erlaubte Softwarenutzung auf fixen Werten wie z. B. 5000 Seiten/Monat etc.). Dazu kann noch eine Zeitkomponente hinzukommen, wie beispielsweise Stunde, Woche, Monat u. a.). Der hierfür zu verwendende Lizenztyp wäre Pro Gerät (Drucker oder Scanner). Pro CI 1 bis n CI Basis ist die Anzahl der zu verwaltenden CIs in einer Datenbank; wird oft bei der Lizenzierung von Asset-Management-Tools verwendet. (CI = Configuration Item, Begriff aus ITIL ) Pro Session 1 bis n Session Basis ist die erlaubte Anzahl aufgebauter Verbindungen (beispielsweise zu einer Online-Datenbank oder einem Recherchedienst). Hinzu kann noch eine Zeitkomponente kommen, wie beispielsweise Stunde, Woche, Monat u. a.). Pro CPU 1 bis n CPU logisch CPU physisch Basis für die Lizenz sind die Anzahl der installierten und genutzten CPUs (gezählt wird pro CPU). Beispielsweise muss bei einer Prozessorlizenz für Oracle-Softwareprodukte die Anzahl der CPU-Kerne (physisch) mit einem Faktor zw. 0,25 und 0,75 multipliziert werden (abhängig von der Hardwareumgebung), um die korrekte Anzahl an zu lizenzierenden Prozessorlizenzen zu errechnen. Pro MIPS 1 bis n MIPS Basis sind MIPS (Million Instructions per Seconds); die Maßeinheit für Leistungsfähigkeit eines Rechen kerns (CPU) wird meistens nur noch bei Großrechnern angegeben und dient zur Berechnung von Lizenzgebühren). Pro MSU 1 bis n MSU oder MIPS Pro PVU (Processor Value Unit) Basis sind MSU (Million of Service Units), eine MSU entspricht 6 MIPS; weitere Beschreibung siehe MIPS. 1/100 100 PVU 1 bisheriger Prozessor entspricht 100 PVUs, 1 PVU kostet 1/100 des bisherigen Prozessorpreises. Ein Single-Core-Prozessor wird mit 100 PVUs berechnet. Siehe auch den Auszug aus der aktuellen IBM-PVU-Tabelle in Kapitel 21 (Bild 21.2). Pro Transaktion 1 bis n Transaktion Basis ist die erlaubte Anzahl von Transaktionen mit den vereinbarten Wertemengen. Hinzu kann eine Zeitkomponente kommen, wie beispielsweise Stunde, Woche, Monat u. a.

2.7 Das Lizenzmodell 49 Lizenzmetrik Faktor Maßeinheit Beschreibung Volumengebunden Standortgebunden (bzw. per Site) 1 bis n z.b. Terabyte Gigabyte Megabyte Stück 1 bis n z.b. pro Land pro Niederlassung pro Org.- Einheit Zeit-gebunden 1 bis n z.b.: pro Minute pro Stunde pro Woche pro Monat pro Jahr Basis ist das verfügbare Volumen mit den vereinbarten Wertemengen; beispielsweise darf die Softwarelizenz so lange genutzt werden, bis 5 GB an Datenvolumen erreicht ist. Das eben genannte Beispiel ist eines von vielen Möglichkeiten, eine Lizenz volumengebunden zu verwenden. Standortgebundene Lizenzformen sind meistens gleichzeitig Unternehmens- bzw. Konzernlizenzen. Häufig anzutreffen beim Einsatz im Umfeld von Serversoftware und Rechenzentren. Eine zeitgebundene Lizenzmetrik wird vor allem bei Software verwendet, die z. B. für Testzwecke eingesetzt oder aber nur für eine bestimmte Abrechnungsperiode verwendet wird (z. B. beim Erstellen von Jahresendabrechnungen etc.). Hinweis: Wird ein unbegrenzter Wert vereinbart, spricht man auch von einer Konzernoder Unternehmenslizenz. Diese wird dann häufig mit dem Lizenztyp Pro Gerät oder Pro Nutzer gekoppelt, ist um ein Vielfaches teurer, erleichtert Ihnen aber die Arbeit und es besteht keine Gefahr der Unterlizenzierung. Lizenzmodelle und Metriken können für ein und dieselbe Software unterschiedlich ausfallen, da die Softwarehersteller auf möglichst viele unterschiedliche Kundenanforderungen reagieren und eingehen wollen. Die Kehrseite der Medaille sind die immer komplexeren und teilweise schwer nachvollziehbaren Lizenzmodelle und Lizenzmetriken. Das richtige Lizenzmodell für das eigene Unternehmen beispielsweise bei SAP oder Oracle zu finden, ist schon zu einer sportlichen Aufgabe geworden. Das sind aber nur Aspekte, die den Einkauf interessieren. Der Lizenzmanager muss sich an die tatsächlich vereinbarten Lizenzmetriken halten, um einen rechtskonformen Lizenzabgleich durchführen zu können. Zu prüfen sind in jedem Einzelfall die Lizenzmodelle und Lizenzmetriken, wenn der Einsatz der Software in virtuellen Umgebungen vorgesehen ist. Diese Variationen sind nicht so ohne weiteres automatisierbar. Hinweis: Es ist wie mit der Verpflichtung zur geforderten Verfügbarkeit Ihrer IT-Systeme. Denken Sie bitte daran, welchen Nutzen Sie mit welchem Aufwand erzeugen wollen, und wägen Sie das sorgsam gegeneinander ab. Was ist unter Umständen kostengünstiger? Eine Softwarelizenz nachzukaufen, ein bis zwei Mitarbeiter zu

50 2 Eine Softwarelizenz was ist das? beschäftigen, die eventuell aufwendig im Archiv recherchieren müssen, ob eine Vollversion für das Upgrade-Produkt irgendwo rumschwirrt, oder vielleicht doch das Softwareprodukt zu deinstallieren, weil der Mitarbeiter die Software eigentlich nicht wirklich braucht. Es ist sehr aufwendig, für alle auf dem Markt anzutreffenden Lizenzmodelle und Lizenzmetrikarten eine Compliance herzustellen. Deshalb konzentrieren sich die meisten Lizenzmanagementprojekte zunächst auf die Abbildung der Lizenzmodelle Pro Gerät und Pro Nutzer bzw. heute (2015) auf die immer mehr zu administrierenden virtuellen Maschinen und Desktopsysteme, die auch einem Gerät oder einem Benutzer zugewiesen werden. Des Weiteren muss auch immer mehr die Abbildung der Lizenzmodelle pro Prozessor, pro Kern und pro CPU in den Fokus gerückt werden, da die IT-Architektur mit physikalischen und virtuellen Servern immer mehr aus Kostengründen und aufgrund der Maßgabe zur Einhaltung eines lizenzkonformen Betriebs der Rechenzentren Rechnung tragen muss. Es ist auch bei weitem kein großes Geheimnis mehr, dass im Server- und Rechenzentrumsbetrieb mittlerweile viel größere Einsparpotenziale zu finden sind. Die Feststellung der im Unternehmen angewendeten Lizenzmodelle und deren Lizenzmetriken sind also ein erster Schritt auf dem Weg zu einer rechtmäßigen Lizenz-Compliance und zur Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen. 2.8 Rechtliche Bestimmungen zur Softwarenutzung in Deutschland Die Entwicklung des deutschen Urheberrechts wird seit Anfang der neunziger Jahre erheblich durch die europäische Gesetzgebung beeinflusst. Die EU kann für die Regelungen auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts (zum Beispiel des Urheber-, Patent-, Marken- und Geschmacksmusterrechts) Vorgaben in Form von EU-Richtlinien erteilen. Innerhalb einer bestimmten Frist müssen diese Richtlinien in nationales Recht überführt werden. Seit 1991 wurden einige Harmonisierungsrichtlinien verabschiedet, die u. a. zum Inhalt haben, das Urheberrecht in den einzelnen Mitgliedsstaaten anzugleichen und Unterschiede in den Rechtsordnungen zu verringern oder aufzuheben. Vereinheitlicht wurde in diesem Zuge zum Beispiel auch das (Urheber-)Recht an Computerprogrammen. Ein Europäisches Urheberrechtsgesetzbuch wird man vergeblich suchen. Nach wie vor wird das Urheberrecht durch die Gesetze der einzelnen Mitgliedsstaaten geregelt. Die EU verpflichtet die nationalen Gesetzgeber lediglich dazu, ihre jeweiligen Gesetze an die Vorgaben der EU-Richtlinien anzupassen. Ausgehend von einer EU-Richtlinie vom Mai 1991, wurde das Urheberrecht zum Schutz von Computerprogrammen auch im deutschen Recht verankert. Computerprogramme sind seit Juni 1993 umfassend urheberrechtlich geschützt. Auf dieser Basis zählt Software heute zu den geschützten geistigen Gütern wie Literatur, Wissenschaft und Kunst. Allein der Urheber (Hersteller) hat das Recht zum Vervielfältigen, Übersetzen, Verbreiten, Vermieten oder Verändern eines Produkts, Dritte dürfen dies nur mit ausdrücklicher