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Transkript:

WOHLFAHRTSFONDS L 02 06/17 A N T R A G A U F A L T E R S V E R S O R G U N G F Ü R Z A H N Ä R Z T E An die Ärztekammer für Niederösterreich Wohlfahrtsfonds Wipplingerstraße 2 1010 Wien Übermittlung des Antrages gerne auch per Fax (01/53751-19) oder E-Mail ( wff@arztnoe.at ). Die Leistung auf Altersversorgung wird beantragt ab (Stichtag): * (* vgl. Hinweis auf der letzten Seite) ANTRAGSTELLER/IN: Titel: Vorname: Nachname: WOHNADRESSE: Straße: PLZ/Ort: Private Telefonnummer und E-Mail: FAMILIENSTAND: ledig geschieden seit: verheiratet seit: verwitwet seit: Ärztekammer für Niederösterreich, Körperschaft öffentlichen Rechts, A-1010 Wien, Wipplingerstraße 2 Tel.: 01/53 751-0, Fax 01/53 751-19, www.arztnoe.at, arztnoe@arztnoe.at, DVRNR: 0097951, UID: ATU59073745

PERSONALDATEN DER ANGEHÖRIGEN: In aufrechter Ehe lebende(r) Ehegattin (Ehegatte): Vor- und Geburtsname: Geschiedene(r) Gattin (Gatte): Vor- und Geburtsname: Besteht Unterhaltspflicht gegenüber der (dem) geschiedenen Gattin (Gatten)? ja nein Kinder (Zutreffendes bitte ankreuzen): - 2 -

VORAUSSETZUNGEN - Vollendung des 65. Lebensjahres (Pensionsantritt mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich) - Kündigung sämtlicher Verträge mit den Sozialversicherungsträgern - es darf keine Beteiligung an einer Gruppenpraxis mit einem Vertrag mit den Sozialversicherungsträgern vorliegen - Beendigung sämtlicher Dienstverhältnisse (ausgenommen Dienstverhältnisse im Sinne des 1 NÖ Gemeindeärztegesetzes 1977) - alle Vorschreibungen zum Wohlfahrtsfonds müssen gedeckt sein; es darf weder eine Ratenzahlung noch eine Stundung bestehen. Die zahnärztliche Tätigkeit kann während des Bezuges der Altersversorgung als freiberufliche Tätigkeit (Praxis, Werkvertrag) weiterhin ausgeübt werden. Überschreiten die daraus resultierenden Einkünfte (Gewinn vor Steuern) das 12-fache der monatlichen Höchstpension der Grundrente (gemäß 27 der Satzung des WFF i.d.g.f., derzeit 17.674,44), wird die Altersversorgung im Ausmaß der Überschreitung gekürzt. Ab Vollendung des Regelpensionsalters (65 Jahre) beträgt die Zuverdienstgrenze das 24-fache der maximalen Grundrente, wobei eine allfällige Kürzung zu 50% anrechenbar ist. Ein Einkommensnachweis ist einmal jährlich unaufgefordert vorzulegen. Pensionskonto: Um die Überweisung der Versorgung durchführen zu können, ist ein entsprechendes Pensionskonto zu eröffnen. Um Bekanntgabe der Bankverbindung wird ersucht: IBAN: BIC: Lautend auf: Die Beiträge für die Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung, den Solidaritätsfonds, für allfällig weiterbestehende Versicherungen sowie der Pensionssicherungsbeitrag (wenn die Voraussetzungen vorliegen) werden weiterhin vorgeschrieben, automatisch von der Pension in Abzug gebracht und gleichzeitig steuerlich berücksichtigt. Eine Eintragung als Betriebsausgabe / Werbungskosten ist daher n i c h t erforderlich (gilt auch für den ermäßigten Beitrag zur Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung Ablebensschutz; ehemals Todesfallbeihilfe 1). Zustellung der Pensionsabrechnung per E-Mail Keine Pensionsabrechnung notwendig per Post - 3 -

Krankenunterstützung Krankheitskostenversicherung gemäß 41 Abs. 1 Wir weisen darauf hin, dass die Beibehaltung der Krankheitskostenversicherung gemäß 41 (1) der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich für Leistungsbezieher nicht zulässig ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, durch Abschluss eines Einzelvertrages direkt mit der Merkur Versicherung AG (siehe beiliegendes Formular) die Versicherung zu den bestehenden Bedingungen fortzuführen. Krankenunterstützung Übernahme der Sonderklasse gemäß 40 Abs. 2: Die Befreiung von einer allenfalls bestehenden Krankenzusatzversicherung ist schriftlich zu beantragen. Sollte die Mitgliedschaft zur Krankenzusatzversicherung beibehalten werden, wird der Beitrag dafür automatisch von der Pension in Abzug gebracht und gleichzeitig steuerlich berücksichtigt. Eine Eintragung als Betriebsausgabe / Werbungskosten ist daher n i c h t erforderlich. LeistungsempfängerInnen haben die Ärztekammer für Niederösterreich von Änderungen in der Berufstätigkeit, die für das Verhältnis zum Wohlfahrtsfonds von Bedeutung sind, und von den sie betreffenden Änderungen im Familienstand bzw. der Einkommenssituation unter Vorlage der in Frage kommenden Dokumente binnen vier Wochen nach Eintritt der Änderung schriftlich in Kenntnis zu setzen. Für die durch eine nicht rechtzeitig erstattete Änderungsanzeige eingetretenen Folgen haftet der Säumige bzw. es können zu Unrecht bezogene Leistungen zur Rückzahlung vorgeschrieben werden. *) Stichtagsregelung (Seite 1): Versorgungsleistungen der WFF-Mitglieder werden ab dem beantragten Stichtag gewährt, wenn die Antragstellung spätestens innerhalb von drei Monaten ab dem Stichtag erfolgt. Wird ein Antrag auf eine Versorgungsleistung nach dieser Frist eingebracht, so wird die Leistung erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Durch meine Unterschrift erkläre ich wahrheitsgemäß, dass ich alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet habe. Datum Eigenhändige Unterschrift des Antragstellers Anmerkung: mit Ehe sind auch eingetragene (gleichgeschlechtliche) Partnerschaften gemeint, mit Gatte (Gattin) sind auch eingetragene Partner gemeint - 4 -

WOHLFAHRTSFONDS L 13 12/15 ANTRAG AN DIE MERKUR VERSICHERUNG AG AUF FORTSETZUNG DER BISHER ÜBER DEN WOHLFAHRTSFONDS DER ÄRZTEKAMMER NIEDERÖSTERREICH GEMÄSS 41 Abs. 1 BESTEHENDEN KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Pol.Nr. Daten zum Versicherungsnehmer: Titel, Vorname, Nachname Übermittlung des Antrages gerne auch per Fax (01/53751-19) oder E-Mail ( wff@arztnoe.at ). Ich beantrage bei der Merkur Versicherung AG die Fortsetzung meiner über den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer Niederösterreich bestehenden Krankheitskostenversicherung zu den bisher über den Wohlfahrtsfonds bestehenden Bedingungen. Die Fortführung bei der Merkur Versicherung AG erfolgt in Form eines gleichartigen Tarifs ohne Wartezeit und ohne Risikoprüfung in der Einzelversicherung. Dieser Einzelversicherungstarif unterliegt den bei der Merkur Versicherung AG gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Besonderen Versicherungsbedingungen. Der Antrag auf Fortsetzung gilt für nachstehend angeführte Personen: Versicherte Personen: Datum Unterschrift Versicherungsnehmer Ärztekammer für Niederösterreich, Körperschaft öffentlichen Rechts, A-1010 Wien, Wipplingerstraße 2 Tel.: 01/53 751-0, Fax 01/53 751-19, www.arztnoe.at, arztnoe@arztnoe.at, DVRNR: 0097951, UID: ATU59073745