Änderungen bei der Sitzverteilung auf die Kantone für die Nationalratswahlen 2019

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Transkript:

Änderungen bei der Sitzverteilung auf die Kantone für die Nationalratswahlen 2019 Bern, 30.08.2017 - Bei den Nationalratswahlen vom 20. Oktober 2019 wird in den Kantonen Waadt und Genf je ein Sitz mehr zu besetzen sein als bisher. Die Kantone Bern und Luzern werden je einen Sitz weniger zur Verfügung haben. Am 30. August 2017 hat der Bundesrat gleichzeitig mit der Erwahrung der Zahlen der ständigen Wohnbevölkerung von Ende 2016 auch die neue Verordnung über die Sitzverteilung bei der Gesamterneuerungswahl des Nationalrates 2019 verabschiedet. Aufgrund der kantonalen Bevölkerungszahlen werden bei den kommenden Nationalratswahlen die Kantone Waadt und Genf auf Kosten der Kantone Bern und Luzern je einen Sitz gewinnen. Aufgrund der Bundesverfassung werden die 200 Nationalratssitze alle vier Jahre vom Volk in direkter Wahl im Verhältniswahlverfahren besetzt, wobei die Kantone die Wahlkreise sind (Art. 149 BV) (In Wahlkreisen, in denen nur ein Mitglied des Nationalrats zu wählen ist, findet die Wahl im Majorzverfahren statt). Die Nationalratssitze werden auf die Kantone im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungszahl verteilt, wobei jedoch jeder Kanton Anspruch auf mindestens einen Sitz hat. Das Verfahren zur Sitzverteilung ist von Artikel 17 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) lückenlos vorgezeichnet. Die Nationalratssitze werden für jede Legislatur neu auf die Kantone verteilt Auf der Grundlage der kantonalen und kommunalen Einwohnerregister, des Zivilstandsregisters sowie der Bundespersonenregister im Ausländerbereich ermittelt das BFS jährlich die Anzahl Personen der ständigen Wohnbevölkerung. Die Sitze sind alle vier Jahre neu auf die Kantone zu verteilen, und zwar aufgrund der Ergebnisse der Registerzählung des ersten auf die letzten Gesamterneuerungswahlen des Nationalrates folgenden Kalenderjahres. Massgebend ist die "ständige Wohnbevölkerung" (Art. 6a Verordnung über die politischen Rechte, VPR). Dieses Vorgehen kam für die Nationalratswahlen 2015 zum ersten Mal zum Einsatz. Zusätzliche Informationen wie Tabellen und Grafiken finden Sie auf dem angehängten PDF. Adresse für Rückfragen Für Rückfragen Nationalratssitze: Ursula Eggenberger Bundeskanzlei Leiterin Sektion Kommunikation 058 462 37 63 ursula.eggenberger@bk.admin.ch Für Rückfragen neues Volkszählungssystem: Markus Schwyn, BFS, Leiter Abteilung Bevölkerung und Bildung, 058 463 67 02 markus.schwyn@bfs.admin.ch

Dieser Text ist eine provisorische Fassung. Massgebend ist die definitive Fassung, welche unter www.bundesrecht.admin.ch veröffentlicht werden wird. Verordnung über die Sitzverteilung bei der Gesamterneuerung des Nationalrates vom 30. August 2017 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 16 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 1 über die politischen Rechte (BPR), nach Erwahrung vom 30. August 2017 der Wohnbevölkerungszahlen aus den Registererhebungen per 31. Dezember 2016 2, verordnet: Art. 1 Sitzverteilung Für die Gesamterneuerung des Nationalrates zur 51. Legislaturperiode wird die Sitzverteilung entsprechend Artikel 17 BPR wie folgt festgelegt: 1. Zürich 35 14. Schaffhausen 2 2. Bern 24 15. Appenzell A. Rh. 1 3. Luzern 9 16. Appenzell I. Rh. 1 4. Uri 1 17. St. Gallen 12 5. Schwyz 4 18. Graubünden 5 6. Obwalden 1 19. Aargau 16 7. Nidwalden 1 20. Thurgau 6 8. Glarus 1 21. Tessin 8 9. Zug 3 22. Waadt 19 10. Freiburg 7 23. Wallis 8 11. Solothurn 6 24. Neuenburg 4 12. Basel-Stadt 5 25. Genf 12 13. Basel-Landschaft 7 26. Jura 2 SR 161.12 1 SR 161.1 2 BBl 2017 1

Sitzverteilung bei der Gesamterneuerung des Nationalrates AS 2017 Art. 2 Aufhebung eines anderen Erlasses Die Verordnung vom 28. August 2013 über die Sitzverteilung bei der Gesamterneuerung des Nationalrates 3 wird auf das Ende der 50. Legislaturperiode (1. Dezember 2019) aufgehoben. Art. 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. 30. August 2017 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr 3 AS 2013 2797 2

Der Bundesrat Le Conseil fédéral Il Consiglio federale Il Cussegl federal Ständige Wohnbevölkerung nach Kantonen am 31.12.2016 Kanton Ständige Wohnbevölkerung 2016 Zürich 1 487 969 Bern 1 026 513 Luzern 403 397 Uri 36 145 Schwyz 155 863 Obwalden 37 378 Nidwalden 42 556 Glarus 40 147 Zug 123 948 Freiburg 311 914 Solothurn 269 441 Basel-Stadt 193 070 Basel-Landschaft 285 624 Schaffhausen 80 769 Appenzell Ausserrhoden 54 954 Appenzell Innerrhoden 16 003 St. Gallen 502 552 Graubünden 197 550 Aargau 663 462 Thurgau 270 709 Tessin 354 375 Waadt 784 822 Wallis 339 176 Neuenburg 178 567 Genf 489 524 Jura 73 122 Total Schweiz 8 419 550

Änderungen bei der Sitzverteilung auf die Kantone für die Nationalratswahlen 2019 Die Sitzverteilung nach Kantonen für die Nationalratswahlen 2019 Kanton Gewinn Verlust Total Sitze Zürich 35 Bern 1 24 Luzern 1 9 Uri 1 Schwyz 4 Obwalden 1 Nidwalden 1 Glarus 1 Zug 3 Freiburg 7 Solothurn 6 Basel-Stadt 5 Basel-Landschaft 7 Schaffhausen 2 Appenzell Ausserrhoden 1 Appenzell Innerrhoden 1 St. Gallen 12 Graubünden 5 Aargau 16 Thurgau 6 Tessin 8 Waadt 1 19 Wallis 8 Neuenburg 4 Genf 1 12 Jura 2 Total Schweiz - - 200 Für Rückfragen Nationalratssitze: Ursula Eggenberger, BK, Leiterin Sektion Kommunikation, 058 462 37 63, ursula.eggenberger@bk.admin.ch Für Rückfragen neues Volkszählungssystem: Markus Schwyn, BFS, Leiter Abteilung Bevölkerung und Bildung, 058 463 67 02, markus.schwyn@bfs.admin.ch Verantwortliche Departemente: BK, EDI 2/2