Leistungen für Bildung und Teilhabe - Allgemeine Kundeninformation

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Infoblatt Leistungen für Bildung und Teilhabe - Allgemeine Kundeninformation Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Welche Leistungen gibt es? Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe: Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler, Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler, Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, bis zum 31.12.2013 haben auch Kinder, die einen Hort besuchen, einen Anspruch auf einen Zuschuss zu dem dort eingenommen Mittagessen Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. (Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die: - noch keine 25 Jahre alt sind, - eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und - keine Ausbildungsvergütung erhalten.) Welche Kosten werden bei eintägigen Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten übernommen? Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden. Was gehört zum Schulbedarf? Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August* 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden. (* bis 2010 wurden jeweils im August für das Schuljahr 100 Euro in einer Summe gezahlt, so dass die neue Regelung erstmals für das Schuljahr 2011/2012 gilt, zum 01.08.2011 wird daher ein Betrag in Höhe von 70 Euro gewährt) Wann werden Schülerbeförderungskosten übernommen? Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite, insbesondere vom Schulträger übernommen werden. Was bedeutet Lernförderung? Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden.

Infoblatt Wer bekommt den Zuschuss zum Mittagessen? Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler und Kinder, die hieran teilnehmen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen. Bis zum 31.12.2013 haben auch Kinder, die einen Hort besuchen, einen Anspruch auf einen Zuschuss zu dem dort eingenommen Mittagessen. Für jede Mahlzeit ist ein Eigenanteil von 1 Euro von dem Schüler/der Schülerin/dem Kind zu leisten. Was bedeutet Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben? Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre erhalten ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können. Eine Vorschussgewährung ist für den jeweiligen Bewilligungszeitraum möglich. Wie werden die Leistungen erbracht? Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung, nicht als Geldleistungen erbracht. Die Leistungen werden Ihnen vom Jobcenter Märkischer Kreis zugesagt und dann mit dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt abgerechnet. Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis benötigen. Antragstellung Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe (außer für den persönlichen Schulbedarf) ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich und zwar bevor die Leistung in Anspruch genommen werden soll. Leistungen für Zeiten vor der Antragstellung können nicht gewährt werden. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, welche Unterlagen/Bescheinigungen Sie vorlegen müssen. Ausführliche Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie bei Ihrem Jobcenter Märkischer Kreis.

Infoblatt Leistungen für Bildung und Teilhabe Lernförderung Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu zählt auch eine Lernförderung, die die bereits vorhandenen schulischen Angebote ergänzt ( außerschulische Lernförderung ). Wer bekommt diese Leistung? Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen. Welche Leistung wird erbracht? Mit der außerschulischen Lernförderung werden im Ausnahmefall die von den Schulen und schulnahen Trägern (z. B. Fördervereine) organisierten Förderangebote ergänzt. Diese in der Regel kostenfreien Angebote sind vorrangig zu nutzen. Nur wenn das Erreichen des Klassenziels (Versetzung in die nächste Klassenstufe oder ein ausreichendes Leistungsniveau für einen Schulabschluss) gefährdet ist und eine Verbesserung nur mit Hilfe einer außerschulischen Lernförderung kurzfristig erreicht werden kann, kommt diese Leistung in Betracht. Für das Erreichen einer besseren Empfehlung für eine weiterführende Schule (z. B. Übertritt auf ein Gymnasium) kann keine außerschulische Lernförderung gewährt werden. Wenn eine außerschulische Lernförderung notwendig ist, werden die entstehenden angemessenen Kosten hierfür übernommen. Wie funktioniert das? Die Leistung muss gesondert beantragt werden. Mit der Antragstellung erhalten Sie einen Vordruck, in dem Sie sich von der Schule die Notwendigkeit der Lernförderung in bestimmten Fächern bestätigen lassen. Diese Bestätigung erfordert neben Angaben zu dem Fach, in dem der Bedarf besteht, auch Angaben über den Zeitraum, in dem die Schwächen aller Voraussicht nach mittels gezielter Lernförderung beseitigt werden können. Zusätzlich ist eine Einschätzung erforderlich, dass das Erreichen des Klassenziels gefährdet ist und die Gefährdung durch die vom Fachlehrer empfohlene Lernförderung voraussichtlich behoben werden kann. Auf Basis dieser Einschätzung entscheidet Ihr Jobcenter Märkischer Kreis über die Gewährung von Leistungen für Lernförderung. Übernommen werden die angemessenen Kosten. Die Auswahl des Anbieters der Lernförderung sollte daher in Absprache mit Ihrem Jobcenter Märkischer Kreis erfolgen. Legen Sie bitte auch einen entsprechenden Kostenvoranschlag des von Ihnen gewählten Leistungsanbieters vor. Das Jobcenter Märkischer Kreis erteilt Ihnen eine Zusage über die Übernahme der Kosten für Lernförderung für Ihr Kind. Das Jobcenter Märkischer Kreis übernimmt auch die Abrechnung der Kosten. Der Leistungsanbieter erhält eine Mitteilung über die für Ihr Kind zu übernehmenden Kosten.

Mittagessen Infoblatt Leistungen für Bildung und Teilhabe Mittagsverpflegung Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu zählt auch die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schulen. Wer bekommt diese Leistung? Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen. Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden bis zum 31.12.2013 auch Schülerinnen und Schüler, die das Mittagessen in einem Hort nach 22 SGB VIII einnehmen Welche Leistung wird erbracht? Grundsätzlich ist die Mittagsverpflegung im Regelbedarf von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Das Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung ist aber in der Regel teurer als ein Mittagessen zu Hause, daher werden mit dieser Leistung die Mehrleistungen ausgeglichen. Erbracht wird ein monatlicher Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Daneben ist ein geringer Eigenanteil in Höhe von einem Euro pro Mittagessen von Ihnen zu übernehmen. Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (z. B. belegte Brötchen), wird nicht bezuschusst. Wie funktioniert das? Den Zuschuss zur Mittagsverpflegung müssen Sie für jedes Kind gesondert beim Jobcenter beantragen. Er wird nur erbracht, wenn die Schule oder Kindertageseinrichtung ein gemeinschaftliches Mittagessen anbietet und Ihr Kind daran teilnimmt. Mit Antragstellung wird Ihnen ein Vordruck für die Schule/Kindertagesstätte ausgehändigt, den Sie bitte von der Schule/Kindertagesstätte ausfüllen lassen und bei Ihrem Jobcenter einreichen. Die Kostenübernahme wird Ihnen für Ihr Kind dann zugesagt. Die Schule/Kindertagesstätte oder der für die Mittagsverpflegung beauftragte Leistungsanbieter* erhält eine Zweitschrift des Bescheides. Das Jobcenter rechnet dann direkt mit der Schule/Kindertagesstätte oder dem beauftragten Leistungsanbieter ab. Bitte beachten Sie: Der Eigenanteil ist eigenverantwortlich von Ihnen zu leisten. *Das kann z. B. ein Kantinenpächter oder Lieferdienst sein, mit dem die Einrichtung einen Vertrag hat.

Klassenfahrten/Ausflüge Infoblatt Leistungen für Bildung und Teilhabe Schulausflüge, Klassenfahrten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt. Hierzu zählen auch die Leistungen für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie mehrtägige Klassenfahrten. Wer bekommt diese Leistung? Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind. Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen. Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Was kann übernommen werden? Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge, die im Bewilligungszeitraum stattfinden. Das gleiche gilt für mehrtägige Klassenfahrten, wenn sie im Rahmen der Schulwanderrichtlinien durchgeführt werden. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs wird nicht übernommen. Wie funktioniert das? Die Leistungen für eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten müssen Sie für jedes Kind gesondert vor Durchführung des Ausflugs/der Klassenfahrt beim Jobcenter Märkischer Kreis beantragen. In manchen Schulen finden Sie einen Vordruck zur Beantragung von Klassenfahrten, sprechen Sie doch einfach den/die Klassenlehrer/in an. Sie erhalten vom Jobcenter Märkischer Kreis eine Zusage für die Übernahme der Kosten für die eintägigen Ausflüge/mehrtägigen Klassenfahrten. Nach Vorlage der entsprechenden Bestätigung der Schule/Kindertageseinrichtung wird der zu zahlende Betrag direkt an die Schule/Kindertageseinrichtung überwiesen. Die Schule/Kindertageseinrichtung erhält eine Zweitschrift der Kostenübernahmeerklärung.

Schulbedarf Infoblatt Leistungen für Bildung und Teilhabe Schulbedarf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt. Hierzu zählt auch die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf zu Beginn eines Schulhalbjahres. Wer bekommt diese Leistung? Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen. Was gehört zum persönlichen Schulbedarf? Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie z. B. Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi. Diese Leistung erhalten Schülerinnen und Schüler zusätzlich zu ihrem Regelbedarf zur Beschaffung der benötigten Schulausstattung zu Beginn eines Schulhalbjahres. Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, z. B. Hefte, Bleistifte und Tinte, sind mit aus der monatlichen Regelleistung zu bestreiten. Wie wird die Leistung erbracht? Zweimal im Jahr, jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres, beginnend ab August 2011, wird ein zusätzlicher Geldbetrag gezahlt, zum 1. August in Höhe von 70 Euro und zum 1. Februar in Höhe von 30 Euro. Bis 2010 wurden jeweils im August für das Schuljahr 100 Euro in einer Summe gezahlt, so dass die neue Regelung erstmals für das Schuljahr 2011/2012 gilt. Zum 01.08.2011 wird somit ein Betrag in Höhe von 70 Euro überwiesen. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich. Wer bereits Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht, bekommt für seine Kinder diese Leistung automatisch, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Was ist zu beachten? Auf Verlangen des Jobcenters ist ein Nachweis über den Schulbesuch vorzulegen (Schulbescheinigung). Da es sich um eine zweckbestimmte Geldleistung handelt, kann das Jobcenter Nachweise über die Verwendung verlangen. Bitte bewahren Sie daher die Kassenbelege auf.

Schülerbeförderung Infoblatt Leistungen für Bildung und Teilhabe Schülerbeförderung Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Hierzu zählt unter bestimmten Voraussetzungen auch der Zuschuss zu den Kosten für die Schülerbeförderung. Wer bekommt diese Leistung? Schülerinnen und Schüler*, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. *(Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die: - noch keine 25 Jahre alt sind, - eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.) Die Ablehnung des Schulträgers über die Übernahme der Fahrtkosten ist auf jeden Fall vorzulegen! Wie wird der Zuschuss berechnet? Ein Bedarf kann nur berücksichtigt werden, wenn für den Weg zur Schule tatsächlich kostenpflichtige Verkehrsdienstleistungen (z. B. privater Schultransport) oder öffentliche Verkehrsmittel (Schulbus, Linienbus, S-Bahn, Straßenbahn etc.) genutzt werden. Grundsätzlich muss die günstigste Fahrmöglichkeit (Schülermonatsticket) genutzt werden. Zuschüsse Dritter zu den Schülerbeförderungskosten mindern die Leistung ebenfalls. Wie wird die Leistung erbracht? Der Zuschuss zu den Schülerbeförderungskosten wird als Geldleistung erbracht. Was ist zu beachten? Die Leistung muss für jedes Kind gesondert beantragt werden. Da es sich um eine zweckbestimmte Geldleistung handelt, muss der Erwerb der Fahrkarte jeweils nachgewiesen werden.

Teilhabe Infoblatt Leistungen für Bildung und Teilhabe Soziale und kulturelle Teilhabe Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Hierzu zählen unter anderem Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Bereich. Wer bekommt diese Leistung? Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind. Was bedeutet Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe? Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Um dies zu ermöglichen, werden zusätzliche Leistungen im Wert von bis zu 10 Euro monatlich. Ein Vorschuss für den Bewilligungszeitraum ist möglich. Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für: Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein), Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Museumsbesuche), die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit). Wie funktioniert das? Die Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe müssen Sie für jedes Kind gesondert beim Jobcenter beantragen. Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig am besten gleich zu Beginn des Bewilligungszeitraumes damit die Leistung Ihrem Kind vollumfänglich zu Gute kommt. Das Jobcenter prüft, inwieweit das von Ihrem Kind gewählte Angebot die Voraussetzungen für eine Teilhabeleistung erfüllt und erteilt Ihnen dann für die Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe für Ihr Kind eine Kostenzusage. Nach Vorlage von geeigneten Unterlagen (Anmeldungen, Rechnungen o.ä.), übernimmt das Jobcenter dann im Rahmen des zur Verfügung stehenden Betrages (z.b. bis zu 60 Euro in einem Bewilligungszeitraum von 6 Monaten) die Abrechnung der Kosten.

Antrag auf außerschulische Lernförderung Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnr. PLZ, Ort Schule Straße, Hausnr. PLZ, Ort Klasse Ich (mein Sohn, meine Tochter) benötige (benötigt) außerschulische Lernförderung, da die schulischen Angebote nicht für die notwendige Förderung ausreichen. Ich beantrage daher für mich (meinen Sohn/meine Tochter) nach 34 Abs. 5 SGB XII die Übernahme der entstehenden Kosten für die außerschulische Lernförderung. Einen Vordruck für die notwendige Stellungnahme des Klassen-/Fachlehrers habe ich erhalten und werde diesen ausgefüllt beim Sozialamt einreichen oder ihn vom Klassen-/ Fachlehrer an das Sozialamt übersenden lassen. Mir ist bekannt, dass ohne die Stellungnahme des Klassen-/Fachlehrers keine Entscheidung über die Übernahme der Kosten der Lernförderung erfolgen kann. Einen Kostenvoranschlag des von mir gewählten Leistungsanbieters über die voraussichtlich anfallenden Kosten für die Lernförderung werde ich ebenfalls vorlegen. Als weitere Nachweise werden das letzte Zeugnis und der blauen Brief des Kindes benötigt. Diese Unterlagen habe ich dem vorliegenden Antrag beigefügt reiche ich innerhalb einer Woche nach. Datum Unterschrift AntragstellerIn / Gesetzliche(r) VertreterIn bei Minderjährigen

LeFö außerschulische Lernförderung Abrechnungsbogen Name, Vorname Klasse (nur Schule) Bewilligungszeitraum von bis BG-Nummer hat an folgenden Tagen am Nachhilfeunterricht teilgenommen: Datum erteilte Stunden Rechnungsbetrag Summe: Ort, Datum Unterschrift für die Richtigkeit Abrechnungsbogen LeFö

LeFö außerschulische Lernförderung Abrechnungsbogen Urschriftlich an: Adresse Jobcenter Als Anlage übersende ich den Abrechnungsbogen für: Name Vorname Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag an: Leistungserbringer Anschrift/Stempel Bankleitzahl Kontonummer Verwendungszweck Ort, Datum, Unterschrift Abrechnungsbogen LeFö

Stellungnahme der Schule Außerschulische Lernförderung Vom Fach-/Klassenlehrer auszufüllen Name, Vorname: Besuchte Schule: Angestrebter Schulabschluss: Klasse: Fächer in denen das Lernziel voraussichtlich nicht erreicht wird und die Leistungen nicht ausreichend sind (derzeitige Noten schriftlich / mündlich): Ist die Versetzung in die nächste Klasse gefährdet? Wurde schon mal eine Klasse wiederholt? ja nein ja nein Wenn ja welche? Klasse ja Ist der angestrebte Schulabschuss gefährdet? nein Welche schulischen Maßnahmen der Lernförderung werden/wurden angeboten (Förderunterricht, Hausaufgabenbetreuung)? Wurde das Angebot regelmäßig in Anspruch genommen? Wird ein Schultagebuch geführt? ja nein ja nein -1- Stellungnahme_der_Schule_Lernfoerderung

Werden Hausaufgaben regelmäßig erledigt? Ist der Schulbesuch regelmäßig? Bestehen unentschuldigte Fehlzeiten? Lag eine längere Fehlzeit aufgrund einer Erkrankung vor? Nähere Bezeichnung der vorhandenen Defizite (nach Fächern): ja nein ja nein ja nein ja nein Ergebnis der letzten Lernstandserhebung / Stand der erworbenen Kompetenzen (soweit nicht älter als 2 Jahre) für die Fächer mit nicht ausreichenden Leistungen Liegt eine nachgewiesene Teilleistungsschwäche (Legasthenie, Dyskalkulie) vor? Wenn ja welche? -2- Stellungnahme_der_Schule_Lernfoerderung

Besteht nach fachlicher Einschätzung die Wahrscheinlichkeit die festgestellten Defizite durch außerschulische Lernförderung insoweit zu beheben, dass das Lernziel in absehbarer Zeit noch erreicht werden kann? Besonderheiten / zusätzliche Stellungnahme (optional): ja nein Unterschrift Klassenlehrer/ Fachlehrer -3- Stellungnahme_der_Schule_Lernfoerderung

Antrag auf Mittagsverpflegung Schule / Kindertageseinrichtung SGB II SGB XII 6 b BKGG Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnr. PLZ, Ort Schule, KITA Straße, Hausnr. PLZ, Ort Klasse Ich (mein Sohn, meine Tochter) nehme (nimmt) an der schulischen Mittagsverpflegung / an der Mittagsverpflegung in der Kindertageseinrichtung teil und beantrage (beantragt) nach 34 Abs. 6 SGB XII die Übernahme der entstehenden Kosten abzüglich des Eigenanteiles pro eingenommener Mahlzeit von 1,00. Mir ist bekannt, dass der Eigenanteil von 1,00 je eingenommener Mahlzeit direkt an die Schule / die Kindertageseinrichtung / den Leistungsanbieter der Mittagsverpflegung zu entrichten ist. Eine Bescheinigung für die Schule / Kindertageseinrichtung sowie ein Informationsblatt für die Schule / Kindertageseinrichtung habe ich erhalten. Die Bescheinigung der Schule / Kindertageseinrichtung werde ich ausgefüllt vorlegen. Datum Unterschrift AntragstellerIn / Gesetzliche(r) VertreterIn bei Minderjährigen

Mi Bescheinigung Schule / Kindertagesstätte Schule / Kindertagesstätte Anschrift Telefonnummer E-Mail Ansprechpartner Name, Vorname Klasse nimmt an der in unserer Schule / Kindertagesstätte angebotenen Mittagsverpflegung teil. Die Mittagsverpflegung wird täglich / mal wöchentlich angeboten. Die Kosten je Mahlzeit betragen: Die Mittagsverpflegung wird angeboten durch: 1. 2. 3. Eine Zahlung soll erfolgen an: Leistungserbringer Anschrift E-Mail-Adresse Bankleitzahl Kontonummer Verwendungszweck Falls hier keine Angabe erfolgt, Name, Vorname des Berechtigten Abrechnungsmodus: monatlich vierteljährlich Ort, Datum Unterschrift / Stempel Schule / Kindertagesstätte Wichtige Information umseitig!! Bescheinigung Schule / KITA Mi

Mi Information Schule / Kindertagesstätte Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertagesstätten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) Grundsicherung für Arbeitssuchende Bestandteil des Bildungs- und Teilhabepakets nach 28 SGB II ist die Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertagesstätten ( 28 Abs. 6 SGB II). Die Kosten werden hier nach Prüfung der Leistungsberechtigung durch das Jobcenter Märksicher Kreis übernommen. Es ist ein Eigenanteil in Höhe von 1 je eingenommener Mahlzeit durch den Berechtigten zu entrichten. Dieser Eigenanteil ist durch die Schule / Kindertagesstätte / den Leistungserbringer einzuziehen. Im Rahmen der Kostenübernahme wird dieser Betrag (soweit berücksichtigt) in Abzug gebracht. Die Abrechnung der entstandenen Kosten erfolgt direkt mit dem Jobcenter des Märkischen Kreises. Hierzu ist die Bankverbindung des Leistungserbringers und soweit erforderlich ein besonderer Verwendungszweck anzugeben. Die Bewilligung der Leistung erfolgt in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten längstens bis zum Ende des Schuljahres / zum Ende des Betreuungsjahres der Kindertagesstätte durch Kostenübernahmeerklärung. Hierüber erhält die Schule / Kindertagesstätte / der Leistungsanbieter eine Bestätigung. Dieser Bestätigung ist ein Abrechnungsbogen über die eingenommenen Mahlzeiten / den Abgabepreis ohne Eigenanteil beigefügt. Der Abrechnungsbogen ist durch den Leistungsanbieter oder eine beauftragte Person für die Richtigkeit der Angaben zu unterzeichen. Der Abrechnungsbogen kann vierteljährlich oder falls erforderlich monatlich und bei Bedarf (Ende des Bewilligungszeitraums, Ende des Schuljahres) dem Jobcenter Märkischer Kreis zur Abrechnung vorgelegt werden. Eine direkte Auszahlung an den berechtigten Leistungsempfänger ist durch die gesetzliche Reglung ausgeschlossen. Für Rückfragen zur Kostenübernahme und zum Abrechnungsverfahren steht ein Ansprechpartner im Jobcenter Märkischer Kreis zur Verfügung: Ansprechpartner: Zentral oder Dienststelle Mit freundlichen Grüßen Jobcenter Märkischer Kreis Information Schule / Kindertagesstätte Mi

FaKo Antrag Schülerbeförderungskosten Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift BG-Nummer Schule Anschrift Bildungsgang Klasse Ich (mein Sohn, meine Tochter) besuche (besucht) die o.g. Schule. Um die Schule zu erreichen, bin ich (ist mein Sohn/meine Tochter) aus nachstehenden Gründen, auf die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs angewiesen. Begründung: Die erforderliche Fahrtstrecke geht von (Haltestelle) bis (Haltestelle). Dafür wird ein Monatsticket der MVG der Preisstufe benötigt. Der Betrag soll auf folgendes Konto überwiesen werden: Name des Kontoinhabers Bankname Bankleitzahl Kontonummer Antrag Schülerbeförderungskosten FaKo

FaKo Antrag Schülerbeförderungskosten Die Übernahme der Fahrtkosten hatte ich (für meinen Sohn/meine Tochter) beim zuständigen Schulträger beantragt. Dies wurde jedoch abgelehnt. Den Ablehnungsbescheid füge ich bei. (Wenn nicht die nächstgelegene Schule besucht wird, bitte den Bescheid der nächstgelegenen Schule über die Ablehnung der Aufnahme beifügen!) Ort, Datum Unterschrift AntragstellerIn Gesetzliche(r) VertreterIn bei Minderjährigen Antrag Schülerbeförderungskosten FaKo

TeHa Antrag Teilhabeleistungen Name, Vorname Geburtdatum Anschrift BG-Nummer Ich beantrage für mich (meinen Sohn, meine Tochter) die Übernahme von Teilhabeleistungen. Einen o Kostenvoranschlag o Anmeldeformular o Kursbeschreibung/ o Maßnahmebeschreibung füge ich bei. Ort, Datum Unterschrift AntragstellerIn Gesetzliche(r) VertreterIn bei Minderjährigen Antrag Teilhableistungen TeHa

TeHa Bescheinigung Leistungsanbieter Leistungsanbieter Anschrift Telefonnummer E-Mail Ansprechpartner Name, Vorname Geburtsdatum/BG-Nr. nimmt verbindlich an folgender Veranstaltung, folgendem Kurs teil/ ist Mitglied in unserem Verein Bitte kurze Beschreibung Die Kosten betragen monatlich Jährlich für den Kurs für die Veranstaltung Eine Zahlung soll wie folgt erfolgen: Leistungserbringer Anschrift E-Mail-Adresse Bankleitzahl Kontonummer Verwendungszweck Falls hier keine Angabe erfolgt, Name, Vorname des Berechtigten Abrechnungsmodus monatlich vierteljährlich jährlich Ort, Datum Unterschrift / Stempel Leistungsanbieter Bescheinigung Leistungsanbieter TeHa