Das Innenministerium und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft weisen im Benehmen mit dem Kultusministerium auf Folgendes hin:

Ähnliche Dokumente
1. Ergebnisse der Steuerschätzung vom 6. bis 8. Mai 2014

Das Innenministerium und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft weisen im Benehmen mit dem Kultusministerium auf Folgendes hin:

1. Allgemeine Hinweise

1. Allgemeine Hinweise

1. Allgemeine Hinweise

Bekanntmachung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. über die vierte Teilzahlung 2016 nach dem Finanzausgleichsgesetz

Bekanntmachung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. über die zweite Teilzahlung 2016 nach dem Finanzausgleichsgesetz

Bekanntmachung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. über die vierte Teilzahlung 2015 nach dem Finanzausgleichsgesetz

Bekanntmachung des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg. über die dritte Teilzahlung 2016 nach dem Finanzausgleichsgesetz

Bekanntmachung des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg. über die vierte Teilzahlung 2018 nach dem Finanzausgleichsgesetz

Bekanntmachung des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg. über die vierte Teilzahlung 2017 nach dem Finanzausgleichsgesetz

Bekanntmachung des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg. über die Leistungen nach dem Finanzausgleichsgesetz 2017

Bekanntmachung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. über die Leistungen nach dem Finanzausgleichsgesetz 2015

Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen

Gemeindefinanzplanung; Orientierungsdaten für den Planungszeitraum 2017 bis Bek. d. MI. v /7.

Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen

Vorstellung. Gemeindefinanzbericht Sachsen 2008/2009. Im Auftrag des Sächsischen Städte- und Gemeindetages. Prof. Dr. Thomas Lenk

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/255

An die Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden. im Land Sachsen-Anhalt. Magdeburgburg,18.Dez.14

Finanzielle Auswirkungen eines Einwohners im kommunalen Finanzausgleich

Allgemeine Finanzverwaltung 1205 Kommunaler Finanzausgleich

Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen

DIE FINANZEN DER KOMMUNEN

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Gemeinde Dossenheim. Haushaltsplan

Ausgleichswirkungen des kommunalen Finanzausgleichs von Baden-Württemberg

Ergebnis der 154. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom 23. bis 25. Oktober 2018 in Hamburg

Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (Finanzausgleichsgesetz - FAG) in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung

Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände. des Landes Nordrhein-Westfalen

Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (Finanzausgleichsgesetz - FAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Januar 2000

Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (Finanzausgleichsgesetz - FAG) in der ab 1. Januar 2016 geltenden Fassung

Allgemeine Finanzverwaltung 1205 Kommunaler Finanzausgleich

Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (Finanzausgleichsgesetz - FAG) in der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung

öffentlich Gemeinde Henstedt-Ulzburg Der Bürgermeister

Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen

Finanzplanungserlass vom 30. September 2016

Pressegespräch zum Gemeindefinanzbericht Präsident Roger Kehle Erster Beigeordneter Willi Schmid

Anlagen zum Presseinformation am Anlage 1

Tagesordnungspunkt 8. Haushaltsplan 2017 Vorberatung des Gesamthaushalts. Beratungsunterlage zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am

Ergebnis der 152. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom 7. bis 9. November 2017 in Braunschweig

Haushaltsrede für das Jahr 2012

L II 2 - j/

L II 2 - j/15 Fachauskünfte: (0711)

E n t w u r f. Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern

Stadt Isselburg. Produktbereich 16. Produktbereich 16 Allgemeine Finanzwirtschaft. Produktgruppe Allgemeine Finanzwirtschaft

0,3%-Netto-Ausgabenlinie und tatsächliche Ausgaben

17 Steuern und Finanzen

Stadt Isselburg. Produktbereich 16. Produktbereich 16 Allgemeine Finanzwirtschaft. Produktgruppe Allgemeine Finanzwirtschaft

17 Steuern und Finanzen

Haushaltsrede für das Jahr 2017 von Stadtkämmerin Petra Hoß

Kommunaler Finanzausgleich 2011 Datengrundlage: Gesetzentwurf

Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/7613

Schleswig-Holstein Der echte Norden. Haushaltserlass 2015 kommunaler Finanzausgleich 2015

Hessisches Ministerium der Finanzen Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches

Haushaltsrede zum DHH 2017/2018. Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz

Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses. am 15. November 2017

Maßnahmen im Vermögenshaushalt 2015

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Gemeinde Dossenheim. Haushaltsplan

Soll 2011 a) Betrag Ist 2010 b) für Titel. Ist 2009 c) 2012 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

Bericht des Schätzerkreises zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2012 und 2013

Staatshaushaltsplan und Kommunen

Soll 2012 a) Betrag Betrag Ist 2011 b) für für Titel. Ist 2010 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft

Die Einnahmen der Grundsteuer A werden mit (Vj. 129 geplant, die Grundsteuer B wird mit 7,65 Mi (Vj. 7,5 veranschlagt.

Bericht des Schätzerkreises zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2011 und 2012

Haushaltsrede für das Jahr 2008

Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2016

Allgemeine Finanzverwaltung 1201 Steuern

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode

Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft

Emittlung der Amtsumlage pro Gemeinde

17 Steuern und Finanzen

KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg

2. Wie hat sich die Betreuungsquote im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Landkreis Rastatt in den letzten fünf Jahren verändert?

Haushaltserlass 2017 und Ausblick auf zukünftige Regelungen

Entwurf Haushalt 2015/2016. Allgemeine Finanzmittel

1. Wie hat sich die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige von 2006 bis 2014 im Landkreis Emmendingen entwickelt?

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/

Verlässlich für Greven handeln Mit langem Atem den Kurs der Konsolidierung halten

Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen (Teil 1)

Einbringung Haushaltsplan 2018

Haushaltssatzung Haushaltsplan Wirtschaftspläne Eigenbetriebe

Kapitel Steuern

Gesetz- und Verordnungsblatt

Nettokreditaufnahme und Tilgung 2014

Bericht des Schätzerkreises zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2017 und 2018

Erläuterungen zum Haushalt 2016

5. Wirtschaftskraft und Wirtschaftsstruktur

Kapitel Steuern

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/6807

2. Wie viele Klagen wegen fehlenden Kindergarten-Plätzen wurden bis heute eingereicht (bitte unter Angabe, wie viele wie entschieden wurden)?

Willkommen im Schlaraffenland

Transkript:

Orientierungsdaten des Innenministeriums und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2016 (Haushaltserlass 2016) Vom 3. August 2015 - Az.:2-2231/68 Das Innenministerium und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft weisen im Benehmen mit dem Kultusministerium auf Folgendes hin: A. Allgemeine Hinweise 1. Ergebnisse der Steuerschätzung vom 5. bis 7. Mai 2015 Vom 5. bis 7. Mai 2015 fand in Saarbrücken die 146. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2015 bis 2019. Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Es wird von einer erfreulichen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland ausgegangen, die sich in weiter steigender Beschäftigung, wachsenden Einkommen der privaten Haushalte sowie stabilen Gewinnen der Unternehmen äußert. Für das laufende Jahr 2015 wird ein Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um real 1,8 % erwartet. Im Schätzzeitraum 2015 bis 2019 werden für das nominale BIP nunmehr Veränderungsraten von 3,8 % für 2015, 3,3 % für 2016 und 3,2 % jeweils für die Jahre 2017, 2018 und 2019 erwartet. 2. Orientierungsdaten Die Orientierungsdaten für die Entwicklung der Finanzausgleichsleistungen basieren auf Berechnungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft. Sie berücksichtigen die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung. Die Orientierungsdaten können nur Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung geben. Es bleibt Aufgabe jeder Gemeinde, anhand dieser Daten unter Berücksichtigung der aktuellen Konjunktur- und Steuerentwicklung sowie der örtlichen und

- 2 - strukturellen Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. Internetlink Arbeitskreis Steuerschätzungen : http://www.bundesfinanzministerium.de/web/de/themen/steuern/steuerschaet zungen_und_steuereinnahmen/steuerschaetzung/steuerschaetzung.html B. Finanzausgleich 2015 Die Änderungen an den Orientierungswerten für die kommunale Haushaltsplanung 2015 infolge der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2015 wurden mit Schreiben des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 15. Mai 2015 (Az.: 2-2241/71) mitgeteilt. C. Finanzausgleich 2016 1. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird auf rund 5,7 Milliarden Euro geschätzt. 2. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird voraussichtlich rund 669 Millionen Euro betragen. 3. Gewerbesteuerumlage Der Gewerbesteuerumlagesatz beträgt voraussichtlich 69 %. 4. Schlüsselzuweisungen und laufende Zuweisungen 4.1 Kommunale Investitionspauschale ( 4 FAG) Die Kommunale Investitionspauschale wird voraussichtlich 72 Euro je Einwohner betragen. Die durchschnittliche Steuerkraftsumme der Gemeinden des Landes beträgt voraussichtlich 1.343 Euro je Einwohner.

- 3-4.2 Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft an die Gemeinden ( 5 FAG) Unter Berücksichtigung einer Ausschüttungsquote von etwa 70 % werden sich voraussichtlich folgende Kopfbeträge ( 7 FAG) ergeben: Gemeinden mit Euro je Einwohner 3.000 oder weniger Einwohnern 1.178,00 10.000 Einwohnern 1.295,80 20.000 Einwohnern 1.378,30 50.000 Einwohnern 1.472,50 100.000 Einwohnern 1.590,30 200.000 Einwohnern 1.825,90 500.000 Einwohnern 2.108,70 600.000 oder mehr Einwohnern 2.191,10 Für Gemeinden mit dazwischen liegenden Einwohnerzahlen gelten die entsprechenden dazwischen liegenden, auf volle 0,10 Euro nach oben gerundeten Beträge. 4.3 Schlüsselzuweisungen an die Stadtkreise ( 7 a FAG) Die Zuweisungen an die Stadtkreise werden voraussichtlich 128 Euro je Einwohner betragen. 4.4 Schlüsselzuweisungen an die Landkreise ( 8 FAG) Der Kopfbetrag zur Ermittlung der Bedarfsmesszahl ( 10 FAG) wird bei einer Ausschüttungsquote von 71/72 % voraussichtlich 628 Euro je Einwohner betragen 5. Familienleistungsausgleich ( 29 a FAG) Die Zuweisungen werden voraussichtlich 456 Mio. Euro betragen. Der Betrag wird nach den in 2016 maßgeblichen Schlüsselzahlen zur Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer aufgeteilt. 6. Finanzausgleichsumlage ( 1 a FAG) Der Finanzausgleichsumlagesatz beträgt wie im Vorjahr 22,10 %, höchstens jedoch 32 %.

- 4-7. Sonstige Zuweisungen 7.1 Zuweisungen nach 11 Abs. 1 FAG Die Zuweisungen an die Landkreise nach 11 Abs. 1 FAG ändern sich im Jahr 2016 voraussichtlich nicht. 7.2 Grunderwerbsteuer ( 11 Abs. 2 FAG) Der Anteil der Stadt- und Landkreise an der Grunderwerbsteuer beträgt unverändert 38,85 %. 7.3 Zuweisungen nach 11 Abs. 4 FAG (Sonderbehörden-Eingliederungsgesetz) Die pauschalen Zuweisungen nach 11 Abs. 4 FAG an die Stadt- und Landkreise betragen 124,9 Millionen Euro. Sie werden auf die Stadt- und Landkreise nach den in 11 Abs. 4 FAG festgelegten Quoten aufgeteilt. 7.4 Zuweisungen nach 11 Abs. 5 FAG (Verwaltungsstruktur-Reformgesetz) Die pauschalen Zuweisungen nach 11 Abs. 5 FAG an die Stadt- und Landkreise betragen voraussichtlich 311 Millionen Euro. Sie werden auf die Stadt- und Landkreise nach den in 11 Abs. 5 FAG festgelegten Quoten aufgeteilt. 7.5 Schullastenausgleich ( 16 und 17 FAG) 7.5.1 Pauschale Zuweisungen für den Sportstättenbau ( 16 FAG) Die für den kommunalen Sportstättenbau zur Verfügung stehenden Mittel werden im Jahr 2016 in vollem Umfang als einzelfallbezogene Projektförderung gewährt. 7.5.2 Sachkostenbeitrag ( 17 FAG) Der Entwurf der Schullastenverordnung liegt derzeit noch nicht vor. Es wird empfohlen, zunächst die Sachkostenbeiträge 2015 zugrunde zu legen. 7.6 Schülerbeförderungskosten ( 18 FAG) Die pauschalen Zuweisungen betragen 192,3 Millionen Euro.

- 5-7.7 Fremdenverkehrslastenausgleich ( 20 FAG) Die pauschalen Zuweisungen werden im Jahr 2016 voraussichtlich 17 Cent je kurtaxepflichtiger Übernachtung betragen. 7.8 Zuweisungen nach 25 und 26 FAG Die Kilometerbeträge betragen voraussichtlich: Zuweisungen an Gemeinden ( 26 FAG) - für Gemeindeverbindungsstraßen 2.500 Euro, - für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen 6.100 Euro, - für Kreisstraßen der Stadtkreise (ohne Ortsdurchfahrten) 3.600 Euro, - für abgestufte Landesstraßen 6.700 Euro; Zuweisungen an Landkreise ( 25 FAG) - für jeden ersten Kilometer 7.600 Euro, - für jeden zweiten Kilometer sowie für Ortsdurchfahrten 9.500 Euro, - für jeden weiteren Kilometer 11.400 Euro, - für abgestufte Landesstraßen 13.000 Euro. 7.9 Pauschale Investitionszuweisungen nach 27 Abs. 1 FAG Die Pauschale beträgt voraussichtlich unverändert 8,40 Euro je ha Gemeindefläche. 7.10 Pauschale Zuweisungen für den öffentlichen Personennahverkehr ( 28 FAG) Die pauschalen Zuweisungen betragen 15 Millionen Euro. 7.11 Kindergartenlastenausgleich ( 29 b FAG) Die pauschalen Zuweisungen betragen insgesamt 529 Millionen Euro. Sie werden auf die einzelnen Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet in Tageseinrichtungen betreuten Kinder, die das dritte, aber noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet haben, verteilt. Für die Zahl der Kinder ist das Ergebnis der Kinderund Jugendhilfestatistik des Jahres 2015 maßgebend.

- 6-7.12 Förderung der Kleinkindbetreuung ( 29 c FAG) Das Land trägt unter Einbeziehung der Bundesmittel zur Betriebskostenförderung 68 Prozent der Betriebsausgaben. Die Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung der Zuweisungen liegen derzeit noch nicht vor. Eine Prognose des Jahresbetrags je umgerechnetem Kind ist derzeit noch nicht möglich. Für die Zahl der Kinder ist das Ergebnis der Kinder- und Jugendhilfestatistik des Jahres 2015 maßgebend. Es wird empfohlen, zunächst die Jahresbeträge je umgerechnetem Kind des Jahres 2015 zugrunde zu legen. D. Bemessungsgrundlagen Das Statistische Landesamt wird den Gemeinden und Kreisen auf dieser Grundlage die Bemessungsgrundlagen für die Leistungen nach dem Finanzausgleichsgesetz mitteilen. E. Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2017 bis 2019 1. Die nachfolgenden Orientierungsdaten sind Durchschnittswerte. Sie können nur als Anhaltspunkte für die örtliche Planung dienen und müssen den örtlichen Verhältnissen angepasst werden: Indexzahlen (2016 = 100 v. H.) 2017 2018 2019 Einnahmen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 104 108 112 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 103 96 99 Familienleistungsausgleich 103 107 110 nachrichtlich Steuerkraftsummen 101 105 109 Die Orientierungsdaten zum Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer berücksichtigen den Stand Steuerschätzung Mai 2015. Noch nicht berücksichtigt ist das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vom 24.06.2015. Demnach erhalten die Kommunen im Jahr 2017 einen um 1 Milliarde erhöhten Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.

- 7 - Auf die Kommunen in Baden-Württemberg entfallen hiervon rd. 140 Millionen Euro. 2. Für die Gewerbesteuer wird empfohlen, die Ansätze auf der Grundlage der örtlichen Verhältnisse zu veranschlagen. 3. Die Gewerbesteuerumlage wird auch in den Jahren 2017 und 2018 voraussichtlich 69 %, im Jahr 2019 voraussichtlich 68 % betragen. Die Finanzverteilung ab dem Jahr 2017 wird Gegenstand neuer Verhandlungen zwischen Land und Kommunen sein. An die Gemeinden, Landkreise und ihre Rechtsaufsichtsbehörden, Kommunalverband für Jugend und Soziales, Gemeindeprüfungsanstalt, Statistisches Landesamt