ERGÄNZUNGSPLAN NEUHEGI GRÜZE

Ähnliche Dokumente
Freiraum Neuhegi und Grüze Gesamtkonzept. Regelwerk

Bestimmungen. Vom Grundeigentümer Kat. Nr festgesetzt am. Für den Grundeigentümer. Für den Grossen Gemeinderat

Erste Spalte Zweite Spalte Dritte Spalte

PLANUNGSZONE NEUHEGI-GRÜZE

Kanton Zürich Stadt Wetzikon. Bestimmungen. Von der Grundeigentümerin festgesetzt am. Jules Egli AG. Vom Stadtrat zugestimmt am

Kanton Zürich Stadt Dübendorf. Bestimmungen. Von den Grundeigentümern aufgestellt am. Kat. Nr Kat. Nr Stadtgemeinde Zürich Jörg Kohler

Privater Gestaltungsplan 'Kirchgasse' Kloten Bauvorschriften

Änderung der Bauordnung

Privater Gestaltungsplan «Weinbergstrasse»

Bestimmungen. BDV-Nr. 4^^~ ^^^fe. wetzikon ^^ Privater Gestaltungsplan Zil. Exemplar der Gemeinde. Der Schreiber/.'/f

Privater Gestaltungsplan Widum. Bestimmungen. Von der Baudirektion genehmigt am: Für die Baudirektion:

Richtlinien über die Berechnung der Anzahl Parkplätze

Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan SBB-Einschnitt Wipkingen

Gestaltungsplan 'Wasserfurri'

Zustimmung Gemeindeversammlung am. Der Präsident: Der Protokollführer: Von der Baudirektion genehmigt am. BDV-Nr.: Publiziert am. In Kraft getreten am

Quartierplan «Rheingold»

Bebauungs-Richtplan Neufeld Süd

Vorschriften Öffentlicher Gestaltungsplan Gessnerallee

ÖFFENTLICHER GESTALTUNGSPLAN UMFELD GRÜZE

Parkplatzreglement vom 26. Juni 2001

Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan Hürlimann-Areal, Zürich-Enge

ÖFFENTLICHER GESTALTUNGSPLAN UMFELD HEGI

Ihr neuer Firmensitz in Neuhegi

Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz

Verordnung über die Fahrzeugabstellplätze

Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan «Viaduktbögen»

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

STAND DER ARBEITEN IN DER PLANUNGSZONE NEUHEGI-GRÜZE MEDIENKONFERENZ VOM 18. MÄRZ 2011

Öffentlicher Gestaltungsplan Rietwis - West. Vorschriften

Wohngebiet Neugartenweg Stadtteil Steinau

Öffentlicher Gestaltungsplan Bückler-Gentert. Vom Gemeinderat aufgestellt am 12. Juli 2016

Vorschriften zum öffentlichen Gestaltungsplan «Sechseläutenplatz-Theaterplatz»

Von der Baudirektion genehmigt am: Verfügung Nr... /...

Verordnung über Fahrzeugabstellplätze (Parkplatzverordnung, PPVO)

Stand: 2. März 2011 (Zweite Änderungssatzung vom ) Satzung über

Verkaufsdokumentation für die Parzelle 797. Parzelle Nr. 797

Kanton Zürich. Kantonaler Gestaltungsplan Uto Kulm. Vorschriften. Von der Baudirektion festgesetzt am. Für die Baudirektion: Suter von Känel Wild AG

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Neue Quartiersmitte Schlesierweg 2. Änderung des Bebauungsplanes Laagberg Nord

1. Vom Entwurf des öffentlichen Gestaltungsplans Wallrüti (Situationsplan, Bestimmungen, Erläuterungen) wird zustimmend Kenntnis genommen.

Gestaltungsplan "Rohr" Sonderbauvorschriften. Einwohnergemeinde Breitenbach. Kanton Solothurn

T e i l r e vi s i o n B a u - / Z o n e nordnung T e i l r e vi s i o n Z o n e n p l a n

VERFÜGUNG. vom 16. Juli Festsetzung einer Planungszone für das Gebiet Neuhegi-Grüze

Bau- und Zonenordnung

EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT. Reglement. Quartierplan Spiss

,61. Uberbauungsplan Staudenäcker. Gemeinde Goldach Kanton St. Gallen. 2. Mai 1995 M 1:1000. Öffentliche Planauflage: 8. Mai 1995 bis 7.

S a t z u n g. vom

Bebauungsplan Nr. 228

Privater Gestaltungsplan «Mythenquai 20-28»

Privater Gestaltungsplan JABEE TOWER Hochbord Dübendorf

SONDERBAUVORSCHRIFTEN ZUM GESTALTUNGSPLAN TANNEGG VOM 26. JUNI 2014

Seinerzeitiger Gestaltungsplanzweck

Gesamtrevision öffentlicher Gestaltungsplan Esslinger Dreieck. Vorschriften

Teil C Parkplatz-Verordnung

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße)

Merkblatt. Vorschriften bezüglich Bepflanzungen Einfriedungen, Mauern, Terraingestaltungen Abstände im Baugebiet

Verordnung über die Verschärfung oder die Milderung von Bauvorschriften für besondere Bauten und Anlagen (Besondere Bauverordnung II)

Stadt Frauenfeld. Reglement über Fahrzeug- Abstellplätze und Einstellräume auf privatem Grund und Entrichtung von Ersatzabgaben

Vorschriften, Stand Öffentliche Mitwirkung

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG

Fassung Mitwirkung / Vorprüfung vom 12. November Von der Baudirektion genehmigt am: ARE Nr... /...

Gestaltungsplan Mühlebach

Gestaltungsplan Unterdorf Parzellen Nrn

Parkplatzverordnung 2000

Privater Gestaltungsplan Joy

Reglement über die Abstellund Verkehrsflächen für die Gemeinde Schüpfheim. vom 28. Oktober 1993

Überbauungsplan "Meienhalde"

EINWOHNERGEMEINDE HÄRKINGEN BAUREGLEMENT

Sichern Sie sich ein Stück Lebens- und Wohnkultur im Bebauungsplan Nr. 10 Laikier der Gemeinde

Reglement über die Erstellung von Autoabstell- und Kinderspielplätzen

Strassenreglement der Gemeinde Vaz/Obervaz

BESONDERE VORSCHRIFTEN

Kanton Zürich Gemeinde Mönchaltorf. Bestimmungen. Von den Grundeigentümern aufgestellt am (siehe folgende Seite)

Zustimmung Gemeindeversammlung am... Im Namen der Gemeindeversammlung Der Präsident:... Der Protokollführer:...

llli:::~-gm:::: : ~14 /~ ~.., () \\ Gestaltungsplan Seewenweg/Höfliweg vom 5. Dezember 2000: Teiländerung 2011 GB Nrn.

Bebauungsplan Nr. 900

Verordnung über Fahrzeugabstellplätze (Parkplatzverordnung, PPVO) vom xx.xx.xxxx

Kanton Zürich. Stadt Dübendorf. Privater Gestaltungsplan CC Prodega Neugutstrasse 90, Parzelle Kat.-Nr Bericht gemäss Art.

GEMEINDE EMMEN. Reglement über die Abstellund Verkehrsflächen auf privatem Grund (Parkplatzreglement)

Siedlung Pfaffenwiesen

Gemeinde Lilienthal Nachverdichtungskonzept für den Ortskern

Gestaltungsplan Mättiwil Sonderbauvorschriften

Immobilien-Anlagestiftung Turidomus c/o Pensimo Management AG Obstgartenstrasse 19 Postfach 246, 8042 Zürich

Bebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)

Verordnung über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP)

Stadt. gestützt auf 89 ff. des kantonalen Strassengesetzes vom 15. September mit Änderungen vom 26. März 1984 sowie Art. 13

Bestimmungen. Öffentlicher Gestaltungsplan Wilder Mann. Suter von Känel Wild AG. Vom Grossen Gemeinderat festgesetzt am

Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan Hotel San Gian und Generellen Erschliessungsplan Hotel San Gian

Privater Gestaltungsplan «Hauptsitz ZKB», Zürich-Altstadt

GEMEINDE GRAFENRHEINFELD BEGRÜNDUNG

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf

Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung

Slmmen ...~.?...4;(... >/ :--:.; Q-1 ß~:. GESTALTUNGSPLAN "SPARKLING 11", UNTERER ERLENWEG, 8832 WOLLERAU SO ND ER BAUVO RSC H RI FTE N

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan «Zoo Zürich», Zürich-Hottingen

Bebauungsplan Nr. 476 I

Neue Parkplatzverordnung Winterthur Fliessender Verkehr dank weniger Parkplätze

- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung

Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach

Transkript:

Departement Bau Amt für Städtebau Nutzungsplanung ERGÄNZUNGSPLAN NEUHEGI GRÜZE Bestimmungen 5. September 0 Zustimmung des Grossen Gemeinderates Datum: Präsidentin Ratsschreiber Von der Baudirektion genehmigt Datum: Unterschrift: BDV Nr.

I. Geltungsbereich Art. Geltungsbereich räumlich Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den in den Ergänzungsplänen "Nutzung" sowie "Erschliessung und Freiraum" bezeichneten Perimeter. II. Nutzung Art. Ausschluss SVN Stark verkehrserzeugende Nutzungen (SVN) sind nicht zulässig. Als SVN gelten Bauten und Anlagen, die ganz oder teilweise Verkaufs-, Gastronomie- oder Freizeitnutzungen dienen, und a) für diese Nutzungen pro Hektare massgeblicher Grundfläche gemäss 59 PBG mindestens 0 Abstellplätze für Personenwagen aufweisen oder b) für diese Nutzungen über zehn Fahrten pro 00 m massgebliche Bruttogeschossfläche pro Tag erzeugen oder c) der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Nicht als SVN gelten Bauten und Anlagen mit höchstens 50 Abstellplätzen für Personenwagen für Verkaufs-, Gastronomie- und Freizeitnutzungen. Art. Beschränkung Verkaufsflächen Verkaufsflächen über 000 m sind in der Industriezone nur zulässig, wenn sie einen direkten Bezug zur örtlichen Produktion aufweisen. Art. 4 Nutzweise Industriezone Die Industriezone ist in erster Linie für die Ansiedlung industrieller und gewerblicher Betriebe der Produktion bestimmt. Zulässig sind ferner betriebs- und unternehmenszugehörige Verwaltungs-, Forschungs- und technische Räume sowie Dienstleistungen mit direktem Bezug zu den örtlichen Industrieclustern (Maschinenbau, Mechatronic, ICT, Cleantech, Medizinaltechnik). Alle übrigen Dienstleistungen werden pro Grundstück auf maximal 0% der zulässigen Bruttogeschossfläche beschränkt. III. Bebauung Art. 5 Ausrichtung Bauten und Anlagen haben sich am bestehenden orthogonalen Raster auszurichten. Orthogonales Raster: 5. September 0 Bestimmungen Ergänzungsplan Neuhegi Grüze Seite

IV. Erschliessung und Freiraum Art. 6 Gestaltung Sulzerallee in Zentrumszonen Wo nicht bis an die Baulinie der Sulzerallee gebaut wird, ist in Zentrumszonen sofern möglich im Abstand von 7 m zu den bestehenden Strassenbäumen eine zweite Baumreihe zu pflanzen. Die Baumreihe ist im gleichen Raster sowie mit denselben Baumarten wie die Bestehenden anzulegen. Mindestens zwei Drittel der möglichen Bäume sind zu pflanzen. Alternativ zur zweiten Baumreihe kann ein hochwertiger Freiraum gestaltet werden. Regelquerschnitt Sulzerallee in Zentrumszonen mit zweiter Baumreihe bzw. alternativer hochwertiger Gestaltung: Art. 7 Gestaltung "Neue Strasse Süd" Die "Neue Strasse Süd" ist entsprechend dem Regelquerschnitt zu realisieren. Die gesamte Verkehrsfläche ist niveaugleich zu erstellen. Die Möblierung, Bepflanzung sowie Beleuchtung ist in Anlehnung an die Else- Züblin-Strasse Nord zu erstellen. Die Begrünung des Strassenraumes erfolgt durch lichte Baumgruppen. Regelquerschnitt "Neue Strasse Süd": Art. 8 Fuss- und Radweg Entlang der Interessenlinie SBB sind durchgehende Fuss- und Radwege zu erstellen. Entlang der St. Gallerlinie hat die Velobahn eine Breite von 6.5 m und entlang der Frauenfelderlinie der Fuss- und Radweg eine Breite von 5 m aufzuweisen. Art. 9 Abstandsstreifen Der Abstandsstreifen ist angrenzend an die Fuss- und Radwege in einer Breite von mind. 5 m zu erstellen und dauernd öffentlich zugänglich zu machen. Erstellung, Unterhalt und Möblierung haben nach Vorgaben der Stadt Winterthur zu erfolgen. Der Abstandsstreifen ist an die Freiflächenziffer anrechenbar. 5. September 0 Bestimmungen Ergänzungsplan Neuhegi Grüze Seite 4

Art. 0 Freiflächen Die bezeichneten Freiflächen sind zu begrünen und dauernd öffentlich zugänglich zu machen. Bauten und Anlagen dürfen ohne Abstand an die Freiflächen erstellt werden. Erstellung, Unterhalt und Möblierung haben nach Vorgaben der Stadt Winterthur zu erfolgen. 4 Die Freiflächen sind an die Freiflächenziffer anrechenbar. 5 Die «Freiflächen mit Anordnungsspielraum» kann entlang der Bahnlinie flächengleich neu angeordnet werden. Dazu ist die Zustimmung des Stadtrates erforderlich. 59.00::00:Bestimmungen:095_Ergänzungsplan_Bestimmungen-Planungszone.doc 5. September 0 Bestimmungen Ergänzungsplan Neuhegi Grüze Seite 5