1 Volksinitiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» 2 Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse»



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Transkript:

Volksabstimmung vom 28. September 2014 Erläuterungen des Bundesrates 1 Volksinitiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» 2 Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse»

2

Darüber wird abgestimmt Volksinitiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» Die Initiative verlangt, dass für die Leistungen des Gastgewerbes der gleiche Mehrwertsteuersatz gelten soll wie für den Verkauf von Nahrungsmitteln. Damit soll eine Gleichbehandlung von Gastgewerbe und Take-away erreicht werden. Erste Vorlage Informationen zur Vorlage Seiten 4 13 Der Abstimmungstext Seiten 9 10 Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» Die Initiative verlangt, dass die soziale Krankenversicherung nicht mehr wie heute von 61 privaten Krankenkassen, sondern nur noch von einer einzigen öffentlichen Krankenkasse durchgeführt wird. Diese verfügt über kantonale oder interkantonale Agenturen, welche die Prämien festlegen. Zweite Vorlage Informationen zur Vorlage Seiten 14 23 Der Abstimmungstext Seiten 19 20 3

Erste Vorlage Volksinitiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» Die Abstimmungsfrage lautet: Wollen Sie die Volksinitiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» annehmen? Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. Der Nationalrat hat die Initiative mit 99 zu 82 Stimmen bei 14 Enthaltungen abgelehnt, der Ständerat mit 22 zu 13 Stimmen bei 7 Enthaltungen. 4

Das Wichtigste in Kürze Für eine Bratwurst oder eine Pizza gilt nicht immer der gleiche Mehrwertsteuersatz. Kauft man sie am Imbissstand und nimmt sie mit (Take-away), so werden sie mit dem reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuert. Dieser Satz gilt auch für den Verkauf von Nahrungsmitteln im Laden. Isst man die Bratwurst oder die Pizza hingegen im Restaurant, dann liegt eine gastgewerbliche Leistung vor, die zum Normalsatz von 8 Prozent besteuert wird. Denn der gastgewerbliche Service umfasst mehr als nur die Abgabe von Essen. Die Initiative will, dass für gastgewerbliche Leistungen der gleiche Steuersatz gilt wie für die Lieferung von Nahrungsmitteln. Davon ausgenommen wären gemäss Initiative alkoholische Getränke und Tabakwaren. Die Abgabe von Esswaren und alkoholfreien Getränken im Gastgewerbe soll also gleich besteuert werden wie der Verkauf von Nahrungsmitteln im Laden, auf dem Markt und am Imbissstand. Die Initiative liesse sich in der Praxis nur so umsetzen, dass die Leistungen des Gastgewerbes zum reduzierten Satz besteuert würden wie der Verkauf von Nahrungsmitteln. Dies hätte aber erhebliche Steuerausfälle für die Bundeskasse zur Folge. 1 Um die Steuerausfälle zu kompensieren, würde sich eine Erhöhung des reduzierten Steuersatzes von 2,5 Prozent auf 3,8 Prozent anbieten. Diese beiden Massnahmen also Steuersenkung im Gastgewerbe und Erhöhung des reduzierten Steuersatzes würden für Haushalte mit tiefen Einkommen und für den Mittelstand zu einer höheren Mehrwertsteuerbelastung als heute führen. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative deshalb ab. Ausgangslage Was will die Initiative? Standpunkt von Bundesrat und Parlament 1 In der Botschaft vom 14. September 2012 zur Volksinitiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» werden die Mindereinnahmen auf 700 750 Millionen Franken beziffert, Ziffer 4.2.3, BBl 2012 8319, hier 8332 5

Die Vorlage im Detail Die Initiative verlangt, dass für gastgewerbliche Leistungen der gleiche Mehrwertsteuersatz gelten soll wie für den Verkauf von Nahrungsmitteln. Eine Bratwurst oder eine Pizza sollen immer gleich besteuert werden, egal, ob sie im Laden gekauft, am Imbissstand mitgenommen (Take-away) oder im Restaurant gegessen werden. Take-away-Leistungen werden zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuert wie der Verkauf von Nahrungsmitteln im Laden oder auf dem Markt. Die Nahrungsmittel umfassen Esswaren und alkoholfreie Getränke. Der reduzierte Satz für den Verkauf von Nahrungsmitteln wurde eingeführt, um Personen mit tiefen Einkommen nicht übermässig mit der Mehrwertsteuer zu belasten. Wer hingegen in einem Restaurant oder einer Kantine isst oder trinkt, kauft nicht nur Nahrungsmittel, sondern erhält zusätzliche Dienstleistungen. Diese können von Stehtischen bis hin zum vollen Service gehobener Gastronomie reichen. Für die Leistungen des Gastgewerbes gilt wie für die meis ten Waren und fast alle Dienstleistungen der Mehrwert steuer- Normalsatz von 8 Prozent. Die Initiative verlangt, dass die gastgewerblichen Leistungen gleich besteuert werden wie der Verkauf von Nahrungsmitteln. Ausgenommen wären alkoholische Getränke und Tabakwaren. Die Initiative legt aber nicht ausdrücklich fest, wie die steuerliche Gleichbehandlung erreicht werden soll. Grundsätzlich wäre es zwar möglich, den Verkauf von Nahrungsmitteln im Laden, auf dem Markt oder am Imbissstand künftig zum Normalsatz von 8 Prozent zu besteuern. Dies würde jedoch die Nahrungsmittel deutlich verteuern, was vor allem wirtschaftlich schwächere Haushalte zu spüren bekämen. In der Praxis liesse sich die Initiative deshalb nur so umsetzen, dass die gastgewerblichen Leistungen zum reduzierten Steuersatz besteuert würden. Wem die Steuersatzsenkung dann zugute käme, ist allerdings offen dem Gast, den Angestellten oder dem Wirt. Die Forderungen der Initiative Heutige Regelung Mögliche Umsetzung 6

Gäbe das Gastgewerbe die Steuersatzsenkung vollumfänglich an die Gäste weiter, so würde ein durchschnittlicher Haushalt um rund 195 Franken pro Jahr entlastet. 2 Je nach Einkommen und Art des Haushaltes ergäben sich jedoch grosse Abweichungen von diesem Durchschnittswert. So würden Haushalte mit hohen Einkommen viel stärker davon profitieren als Haushalte mit tiefen Einkommen. Eine Besteuerung der gastgewerblichen Leistungen zum reduzierten Steuersatz hätte Mindereinnahmen von bis zu 750 Millionen Franken pro Jahr zur Folge. Davon betroffen wären nicht nur die allgemeine Bundeskasse, sondern auch die AHV und die IV. Der AHV würden rund 75 Millionen Franken und der IV rund 40 Millionen Franken pro Jahr weniger zufliessen als bisher. 3 Wegen der Steuerausfälle für Bundeskasse, AHV und IV müssten bei Annahme der Initiative Kompensationsmassnahmen ins Auge gefasst werden. Hierfür würde sich anbieten, den reduzierten Mehrwertsteuersatz von heute 2,5 Prozent auf 3,8 Prozent zu erhöhen. Dies würde die Unternehmen administrativ wenig belasten und wäre ohne Änderung der Bundesverfassung möglich. Bei Annahme der Initiative würden gastgewerbliche Leistungen neu zum reduzierten Satz besteuert; zur Kompensation der Steuerausfälle müsste der reduzierte Satz von 2,5 Prozent auf 3,8 Prozent angehoben werden. Durch diese beiden Massnahmen würde die Mehrzahl der Haushalte unter dem Strich finanziell stärker belastet als heute. Beispielsweise würde sich Auswirkungen auf die privaten Haushalte Steuerausfälle für Bund, AHV und IV Möglichkeiten der Kompensation Entlastung und Mehrbelastung im Vergleich 2 Quelle: Botschaft vom 14. September 2012 zur Volksinitiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!», Ziffer 4.2.5, BBl 2012 8319, hier 8333 3 Die IV wäre bis Ende 2017 betroffen, da auf diesen Zeitpunkt die Zusatzfinanzierung der IV durch die Mehrwertsteuer ausläuft. 7

die jährliche Mehrwertsteuerbelastung von Haushalten mit einem Bruttoeinkommen von 70 000 Franken wie folgt verändern 4 : Paar-Haushalt mit zwei Kindern: Mehrbelastung von 93 Franken Rentner-/Rentnerinnen-Haushalt: Mehrbelastung von 49 Franken Einpersonenhaushalt (ohne Rentner/-innen): Entlastung um 22 Franken 4 Quelle: Botschaft vom 14. September 2012 zur Volksinitiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!», Tabelle 7, BBl 2012 8319, hier 8342 8

Abstimmungstext Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» Abstimmungstext Abstimmungstext Bundesbeschluss über vom 21. die März Volksinitiative 2014 «Schluss mit mit der der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vom 21. März 2014 gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung 1, nach Prüfung der am 21. September 2011 2 eingereichten Volksinitiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!», Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. September 2012 3, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung 1, beschliesst: nach Prüfung der am 21. September 2011 2 eingereichten Volksinitiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. September 2012 3, Art. 1 beschliesst: 1 Die Volksinitiative vom 21. September 2011 «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung Art. unterbreitet. 1 2 1 Die Sie lautet: Volksinitiative vom 21. September 2011 «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. I 2 Sie lautet: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: I Art. 130 Abs. 1 bis (neu) 1bis Die Gastgewerbliche Bundesverfassung Leistungen wird wie folgt unterliegen geändert: dem gleichen Steuersatz wie die Lieferung von Nahrungsmitteln. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke, Tabak und andere Art. 130 Raucherwaren, Abs. 1 bis (neu) die im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden. 1bis Gastgewerbliche Leistungen unterliegen dem gleichen Steuersatz wie die Lieferung von Nahrungsmitteln. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke, Tabak und andere Raucherwaren, die im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden. 1 SR 101 2 BBl 2011 7989 3 BBl 2012 8319 12 SR 101 2 BBl 2011 7989 3 BBl 2012 8319 9

Volksinitiative Volksinitiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» II II Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt: Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt: Art. 197 Ziff. 8 4 (neu) 8. Art. Übergangsbestimmung 197 Ziff. 8 4 (neu) zu Art. 130 Abs. 1 bis 8. (Mehrwertsteuersatz Übergangsbestimmung für gastgewerbliche zu Art. 130 Abs. Leistungen) 1 bis (Mehrwertsteuersatz Bis zum Inkrafttreten für der gastgewerbliche geänderten Mehrwertsteuergesetzgebung Leistungen) aufgrund von Bis Artikel zum 130 Inkrafttreten Absatz 1 bis der erlässt geänderten Bundesrat Mehrwertsteuergesetzgebung die nötigen Ausführungsvorschriften aufgrund von auf Artikel dem 130 Verordnungsweg. Absatz 1 bis erlässt der Bundesrat die nötigen Ausführungsvorschriften auf dem Verordnungsweg. Art. 2 Art. Die Bundesversammlung 2 empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen. Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen. 10 4 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von 4 der Bundeskanzlei festgelegt. Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt. 3 3

Die Argumente des Initiativkomitees Mehrwertsteuer-Diskriminierung beenden! Mit einem Ja zur Volksinitiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» sorgen Sie dafür, dass Sie und Millionen andere Gäste, die sich täglich im Gastgewerbe verpflegen, nicht länger durch die Mehrwertsteuer diskriminiert werden. Seit 1995 zahlen Gäste hierzulande für Speisen und alkohol freie Getränke im Gastgewerbe 8 % Mehrwertsteuer (MwSt). In Takeaways werden auf vergleichbaren Angeboten nur 2,5 % erhoben. Also dreimal weniger. Kaviarbrötchen mit 2,5 % und Mittagsmenüs von Arbeitern mit 8 % zu besteuern ist stossend! Die Initiative will diese Diskriminierung beenden: Gleiche MwSt für alle Speisen egal, wo sie gekauft und verzehrt werden! Die klaren Vorteile: 1. Sicherung von Hunderttausenden Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Gastgewerbe 2. Der Tourismusstandort Schweiz wird gestärkt und wettbewerbsfähiger 3. Weniger Kaufkraftabfluss ins Ausland. «Es kann nicht sein, dass das MwSt-System das Mittagsmenü mit einer dreimal so hohen Steuer belegt wie Trüffel oder Kaviar aus dem Delikatessengeschäft.» NR Lorenz Hess, BDP «Die diskriminierende Besteuerung des Gastgewerbes gefährdet Arbeits- und Ausbildungsplätze.» NR Adrian Amstutz, SVP «Diese steuerliche Ungerechtigkeit muss beseitigt werden.» NR Alois Gmür, CVP «Eine diskriminierende MwSt bestraft eine der wichtigsten Branchen unserer Wirtschaft. Dadurch werden alle Restaurations-Betriebe geschwächt, auch Betriebskantinen, Quartier-Cafés und Dorfbeizen.» NR Olivier Feller, FDP Weitere Informationen: www.schluss-mwst-diskriminierung.ch www.sicherer-arbeitsplatz.ch 11

Die Argumente des Bundesrates Die Volksinitiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» schiesst über ihr Ziel einer Gleichbehandlung des Gastgewerbes mit der Take-away-Branche hinaus und führt zu hohen Steuerausfällen für die Bundeskasse. Würden diese Steuerausfälle durch eine Erhöhung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes kompensiert, so wären Haushalte in bescheidenen Verhältnissen besonders stark davon betroffen. Der Bundesrat lehnt die Vorlage insbesondere aus folgenden Gründen ab: Essen und Trinken in einem Restaurant oder einer Kantine werden zum Normalsatz von 8 Prozent Mehrwertsteuer belastet. Der Kauf einer Packung Reis im Laden oder einer Pizza zum Mitnehmen am Imbissstand wird hingegen mit 2,5 Prozent besteuert. Das ist auch richtig so. Nahrungsmittel sind ein lebensnotwendiges Gut. Sie werden reduziert besteuert, damit sie für alle erschwinglich sind. Der Besuch einer Gastwirtschaft geht hingegen über den reinen Nahrungsmitteleinkauf hinaus: Die Mahlzeiten und Getränke werden serviert, und es werden Tische, Stühle, Toiletten und anderes mehr zur Verfügung gestellt. Deshalb kostet eine Mahlzeit im Restaurant auch mehr als am Imbissstand, und deshalb wird bei der Mehrwertsteuer der Normalsatz erhoben. Der Initiativtext lässt zwar offen, wie die steuerliche Gleichbehandlung von Gastgewerbe und Nahrungsmittelverkauf er reicht werden soll. Für den Bundesrat kommt jedoch nur eine Besteuerung der gastgewerblichen Leistungen zum redu zier ten Steuersatz in Frage. Der Bundesrat bezweifelt aber, dass das Gastgewerbe die Steuersatzsenkung voll umfänglich für eine Senkung der Preise verwenden würde. Er geht davon aus, dass sie zumindest teilweise zur Verbesserung der Mar ge verwendet würde. Es ist also ungewiss, wie weit die Gäste von der Initiative profitieren würden. Gute Gründe für unterschiedliche Besteuerung Profitiert der Gast oder das Gastgewerbe? 12

Würde als Folge der Initiative der Mehrwertsteuersatz im Gastgewerbe gesenkt, entstünden dadurch Steuerausfälle bei der Mehrwertsteuer von bis zu 750 Millionen Franken pro Jahr. Das würde nicht nur ein Loch in die allgemeine Bundeskasse reissen betroffen wären auch die AHV und die IV, mit Einbussen von rund 75 Millionen beziehungsweise rund 40 Millionen Franken pro Jahr. Für den Bundesrat ist deshalb klar, dass bei Annahme der Initiative diese Steuerausfälle kompensiert werden müssen. Im Vordergrund steht dabei eine Anhebung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 2,5 auf 3,8 Prozent. Damit würden insbesondere Nahrungsmittel, Medikamente, Bücher, Zeitungen sowie Radio- und Fernsehgebühren stärker besteuert als heute. Für die Mehrzahl der Haushalte wäre die zusätzliche Belastung aus der Erhöhung des reduzierten Satzes grösser als die Entlastung, die sich durch die Besteuerung des Gastgewerbes zum reduzierten Steuersatz ergäbe. Unter dem Strich hätten sie also weniger Geld zur Verfügung als heute. Am stärksten betroffen wären Haushalte mit tiefen Einkommen, insbesondere solche mit Kindern. Haushalte mit hohen Einkommen würden hingegen entlastet. Hohe finanzielle Ausfälle für AHV, IV und Bund Erhöhung des reduzierten Steuersatzes Haushalte mit tiefen Einkommen werden belastet Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Volksinitiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» abzulehnen. 13

Zweite Vorlage Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» Die Abstimmungsfrage lautet: Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» annehmen? Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. Der Nationalrat hat die Initiative mit 132 zu 62 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt, der Ständerat mit 27 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen. 14

Das Wichtigste in Kürze Wer in der Schweiz wohnt, muss eine Krankenpflegeversicherung auch Grundversicherung genannt abschliessen. 1 Die Krankenkassen ihrerseits sind verpflichtet, jede Person in die Grundversicherung aufzunehmen. Derzeit bieten 61 privatrechtlich organisierte Krankenkassen diese Grundversicherung an. Die Krankenkassen stehen also untereinander im Wettbewerb. Die Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» will das heutige System ändern. Sie verlangt, dass eine nationale und öffentlich-rechtlich organisierte Krankenkasse die soziale Krankenversicherung für alle Versicherten durchführt. Die öffentliche Krankenkasse soll über kantonale oder interkantonale Agenturen verfügen. Diese hätten vor allem die Aufgabe, die Prämien für ihr Gebiet festzulegen und die Leistungen insbesondere medizinische Behandlungen, Arzneimittel und Spitalaufenthalte zu vergüten. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab: Mit einer einzigen öffentlichen Krankenkasse hätten die Versicherten keine freie Wahl mehr zwischen verschiedenen Krankenkassen und könnten die Kasse nicht mehr wechseln. Der Wettbewerb würde ausgeschaltet. Das aktuelle System mit mehreren Krankenkassen hat sich jedoch grundsätzlich bewährt. Ein grundlegender Umbau wäre zudem mit Unsicherheiten und schwer abschätzbaren Kosten verbunden. Ausgangslage Was will die Initiative? Standpunkt von Bundesrat und Parlament 1 Die soziale Krankenversicherung ist im Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) geregelt (SR 832.10). Sie umfasst die obligato rische Krankenpflegeversicherung und die freiwillige Taggeldversicherung. 15

Die Vorlage im Detail Jede Person, die in der Schweiz wohnt, soll unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen medizinisch gut versorgt werden. Dafür muss jeder und jede eine Grundversicherung abschliessen. Die Krankenkassen müssen alle Versicherten in die Grundversicherung aufnehmen und die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen vergüten, beispielsweise medizinische Behandlungen, Arzneimittel und Spitalaufenthalte. Heute bieten 61 privatrechtlich organisierte Krankenkassen die Grundversicherung in verschiedenen Versicherungsformen an zum Beispiel mit Hausarzt- und HMO-Modellen oder der Möglichkeit, eine erhöhte Franchise zu wählen und dafür Prämienrabatte zu erhalten. Das System basiert auf dem Wettbewerb zwischen den Krankenkassen; die Versicherten können ihre Kasse frei wählen und wechseln. Allfällige Gewinne dürfen die Krankenkassen nicht ausschütten. Die Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» will einen Systemwechsel. Sie verlangt, dass der Bund eine öffentlich-rechtliche Einrichtung für die gesamte Schweiz schafft. Diese soll anstelle der privaten Krankenkassen die Grundversicherung für alle Versicherten durchführen. Kantonale oder interkantonale Agenturen würden die Prämien für ihr Gebiet festlegen, sie einziehen und die Leistungen vergüten. In den Organen der öffentlichen Krankenkasse sollen der Bund, die Kantone, die Versicherten und die Leistungserbringer (wie Ärztinnen und Ärzte oder Spitäler) vertreten sein. Nicht Gegenstand der Initiative sind die Zusatzversicherungen. Mit einer Annahme der Initiative würde die öffentliche Krankenkasse künftig für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz die Grundversicherung durchführen. Die Versicherten hätten keine Möglichkeit mehr, zu einer anderen Kasse zu wechseln. Obligatorische Grundversicherung Forderungen der Initiative Freie Wahl fiele weg 16

Der Bund, die Kantone, aber auch Versicherte und Leistungserbringer sind wichtige Akteure im Gesundheitswesen. Sie müssten gemäss der Initiative in den Leitungsgremien der neuen Krankenkasse vertreten sein und diese gemeinsam steuern. Diese Akteure haben aber oft nicht dieselben Interessen, beispielsweise bei der Frage, ob eine bestimmte medizinische Leistung von der Krankenkasse vergütet wird und wie viel dafür bezahlt werden soll. Wie mit solchen Interessenkonflikten umzugehen wäre, dazu äussert sich die Initiative aber nicht. Die Einsparungen durch die Umstellung auf eine öffentliche Krankenkasse dürften relativ gering sein. Die heute tätigen Krankenkassen geben von 100 Franken rund 95 Franken für die Vergütung von gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Grundversicherung aus; an diesen Kosten würde sich bei einem Systemwechsel kaum etwas ändern. Die restlichen 5 Franken werden heute für die Deckung der Verwaltungskosten aufgewendet vor allem für Personalkosten, aber auch für Werbung und Vermittlungsprovisionen. Da die öffentliche Krankenkasse weitgehend die gleichen Aufgaben hätte wie die jetzigen privaten Krankenkassen Prämien einziehen, Rechnungen prüfen, Leistungen vergüten, würde bei einer Annahme der Initiative ein grosser Teil der Verwaltungskosten weiterhin anfallen. Die Umstellung von 61 Krankenkassen auf eine Kasse ist mit Unsicherheiten und schwer abschätzbaren Kosten verbunden: Die Vermögen der privaten Krankenkassen müssten auf die öffentliche Einrichtung übertragen werden, was zu komplizierten Rechtsverfahren führen dürfte. Die privaten Krankenkassen müssten zudem ihre Tätigkeit so lange weiterführen, bis die neue öffentliche Krankenkasse reibungslos funktioniert. Interessenkonflikte möglich Geringes Sparpotenzial Unsicherheiten und Mehrkosten bei Umstellung 17

Ob die öffentliche Krankenkasse nach einer Annahme der Initiative auch weiterhin tiefere Prämien für Kinder und Jugendliche anbieten könnte, würde das Parlament bei der Umsetzung der Initiative entscheiden. Dies gilt auch für besondere Versicherungsformen wie Wahlfranchisen oder Hausarztmodelle und deren Prämienrabatte. Das heutige Versicherungssystem hat sich grundsätzlich bewährt. Um bestehende Schwächen zu beseitigen, hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen ergriffen und weitere Reformen eingeleitet: Parlament müsste offene Fragen klären Heutiges System gezielt verbessern Bereits entschieden ist, dass der unerwünschte Wettbewerb unter den Krankenkassen um gesunde Versicherte mit einem niedrigen Krankheitsrisiko weiter eingeschränkt wird. Um die Finanzen und die Tätigkeit der Krankenkassen besser zu kontrollieren und um damit die Transparenz weiter zu erhöhen, soll die Aufsicht über die Krankenkassen gestärkt werden. Zudem soll die Grundversicherung von den Zusatzversicherungen konsequenter getrennt werden, damit sensible Daten über die Versicherten nicht weitergegeben werden können. 18

Abstimmungstext Bundesbeschluss Abstimmungstext über die Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» Abstimmungstext Bundesbeschluss über Bundesbeschluss die Volksinitiative über vom 21. die März Volksinitiative 2014 «Für «Für eine eine öffentliche öffentliche Krankenkasse» Krankenkasse» Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vom gestützt 21. auf März Artikel 2014139 Absatz 5 der Bundesverfassung 1, nach Prüfung der am 23. Mai 2012 2 eingereichten Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse», Die nach Bundesversammlung Einsicht in die Botschaft der Schweizerischen des Bundesrates Eidgenossenschaft, vom 20. September 2013 3, beschliesst: gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung 1, nach Prüfung der am 23. Mai 2012 2 eingereichten Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse», Art. nach 1 Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. September 2013 3, beschliesst: 1 Die Volksinitiative vom 23. Mai 2012 «Für eine öffentliche Krankenkasse» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Art. Sie 1 lautet: 1 Die Volksinitiative vom 23. Mai 2012 «Für eine öffentliche Krankenkasse» ist I gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Die Sie Bundesverfassung lautet: wird wie folgt geändert: I Art. 117 Abs. 3 (neu) und 4 (neu) 3 Die Die Bundesverfassung soziale Krankenversicherung wird wie folgt wird geändert: von einer einheitlichen nationalen öffentlich-rechtlichen Einrichtung durchgeführt. Deren Organe werden namentlich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone, der Versicherten und der Art. Leistungserbringer 117 Abs. 3 (neu) gebildet. und 4 (neu) 3 4 Die nationale soziale Krankenversicherung Einrichtung verfügt wird über von kantonale einer einheitlichen oder interkantonale nationalen Agenturen. öffentlich-rechtlichen Diese legen namentlich Einrichtung die Prämien durchgeführt. fest, ziehen Deren sie Organe ein und vergüten werden namentlich die Leistungen. aus Vertreterinnen Für jeden Kanton und wird Vertretern eine einheitliche des Bundes, Prämie der Kantone, festgelegt; der diese Versicherten wird aufgrund und der Leistungserbringer Kosten der sozialen gebildet. Krankenversicherung berechnet. 4 Die nationale Einrichtung verfügt über kantonale oder interkantonale Agenturen. Diese legen namentlich die Prämien fest, ziehen sie ein und vergüten die Leistungen. Für jeden Kanton wird eine einheitliche Prämie festgelegt; diese wird aufgrund der Kosten der sozialen Krankenversicherung berechnet. 1 SR 101 2 BBl 2012 6631 3 BBl 2013 7929 12 SR 101 2 BBl 2012 6631 3 BBl 2013 7929 19

Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» II Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert: II Art. 197 Ziff. 8 4 (neu) Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert: 8. Übergangsbestimmungen zu Art. 117 Abs. 3 und 4 (nationale öffentlich-rechtliche Krankenkasse) Art. 197 Ziff. 8 4 (neu) 1 Nach der Annahme von Artikel 117 Absätze 3 und 4 durch Volk und Stände erlässt 8. die Übergangsbestimmungen Bundesversammlung die zu notwendigen Art. 117 Abs. gesetzlichen 3 und 4 Bestimmungen, damit die (nationale Reserven, öffentlich-rechtliche die Rückstellungen Krankenkasse) und die Vermögen aus dem Bereich der sozialen 1 Krankenversicherung Nach der Annahme von auf Artikel die Einrichtung 117 Absätze nach 3 Artikel und 4 durch 117 Absätze Volk und 3 und Stände 4 übertragen die Bundesversammlung werden. die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen, damit die erlässt 2 Reserven, Erlässt die die Bundesversammlung Rückstellungen und nicht die innert Vermögen drei Jahren aus dem nach Bereich Annahme der von sozialen Artikel Krankenversicherung 117 Absätze 3 und auf 4 die ein Einrichtung entsprechendes nach Bundesgesetz, Artikel 117 Absätze so können 3 und die 4 Kantone übertragen ihrem werden. Gebiet eine einheitliche öffentliche Einrichtung der sozialen Krankenver- auf 2 sicherung Erlässt die schaffen. Bundesversammlung nicht innert drei Jahren nach Annahme von Artikel 117 Absätze 3 und 4 ein entsprechendes Bundesgesetz, so können die Kantone Art. auf ihrem 2 Gebiet eine einheitliche öffentliche Einrichtung der sozialen Krankenversicherung schaffen. Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen. Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen. 4 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt. 20 4 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von 3 der Bundeskanzlei festgelegt. 3

Die Argumente des Initiativkomitees Prämien-Explosion stoppen! Pseudo-Wettbewerb auf Kosten der Versicherten: Über 60 private Krankenversicherungen veranstalten heute in der Schweiz einen teuren, bürokratischen Pseudo-Wettbewerb. Um Profit zu machen, versuchen sie, die «teuren Fälle» abzuschrecken. Für kranke und alte Menschen bedeutet dieser Kassen-Dschungel: fiese Schikanen und unfaire Tricks. Private Kassen verschleudern Prämiengelder: Jahr für Jahr verschleudern die privaten Krankenkassen über 200 Millionen Werbe-Franken, um der Konkurrenz junge, gesunde Prämienzahler abzujagen. Weitere Prämiengelder fliessen in politisches Lobbying und Abstimmungskampagnen. Die Manager und Verwaltungsräte verdienen sich dabei eine goldene Nase. Für uns Prämienzahler bedeutet dieser Marketing-Unsinn: immer noch höhere Prämien. Prämien-Explosion stoppen, Gesundheitsversorgung sichern: AHV und Suva zeigen, dass öffentliche Versicherungen vorbildlich funktionieren und das Wohl der Versicherten in den Mittelpunkt stellen. Das macht auch bei der Krankenversicherung Sinn: Mit der öffentlichen Krankenkasse kriegen wir die Kosten unter Kontrolle und sichern unsere gute Grundversorgung. Der mühsame Prämienvergleich jedes Jahr entfällt. «Ich habe genug von immer mehr Papierkram und Kassentricks ich will mich um meine Patienten kümmern können. Darum sage ich JA zur öffentlichen Krankenkasse.» Dr. med. René Haldemann, langjähriger Hausarzt Was geschieht mit Rabatten und Zusatzversicherungen? Die öffentliche Krankenkasse übernimmt die Grundversicherung. Tiefere Kinderprämien, Franchisen-Rabatte und Hausarzt-Modelle bleiben bestehen. Bei den Zusatzversicherungen ändert sich nichts. Weitere Informationen: www.oeffentliche-krankenkasse.ch 21

Die Argumente des Bundesrates Die obligatorische Grundversicherung wird heute von 61 privaten Krankenkassen angeboten, die untereinander in einem Wettbewerb stehen. Der Bundesrat will an diesem System festhalten, weil es den Versicherten die freie Wahl zwischen verschiedenen Krankenkassen lässt und weil es sich grundsätzlich bewährt hat. Die Umstellung auf eine einzige öffentliche Krankenkasse wäre mit Unsicherheiten und schwer abschätzbaren Umstellungskosten verbunden. Um Schwächen des heutigen Systems zu beheben, haben Bundesrat und Parlament bereits Reformen eingeleitet. Der Bundesrat lehnt die Vorlage insbesondere aus folgenden Gründen ab: Die obligatorische Grundversicherung ist eine zentrale Errungenschaft unseres Gesundheitswesens. Sie garantiert, dass alle Menschen, die in der Schweiz wohnen, Zugang zu einer sehr guten medizinischen Versorgung haben. Die Wettbewerbssituation motiviert die Krankenkassen dazu, den Versicherten gute Dienstleistungen anzubieten, innovative Modelle zu entwickeln, die Behandlungskosten sorgfältig zu kontrollieren und möglichst tiefe Prämien anzubieten. Der Bundesrat will, dass der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen vor allem dort spielt, wo dies der Gesetzgeber gewollt hat, nämlich bei der Qualität der Angebote und den Dienstleistungen für die Versicherten. Dies will er mit konkreten Verbesserungen erreichen: 2014 hat das Parlament mit der Änderung des Krankenversicherungsgesetzes den Risikoausgleich verbessert, um den Anreiz zur «Jagd» der Krankenkassen nach guten Risiken einzuschränken also gesunden Menschen mit einem niedrigen Krankheitsrisiko. Zudem sollen die Aufsicht über die Krankenkassen gestärkt sowie die Grund- und Zusatzversicherung klarer getrennt werden. Das bewährte System beibehalten Gezielte Verbesserungen vornehmen 22

Die Initiative will unser Krankenkassensystem grundlegend ändern. Sie verspricht auch deutliche Kosteneinsparungen. Der Bundesrat hält das Sparpotenzial jedoch für gering. Bundesrat und Parlament haben bereits Massnahmen beschlossen, um den Kostenanstieg im Gesundheitswesen wirksam zu dämpfen: Die Medikamentenpreise konnten bereits um mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr gesenkt werden. Seit Juli 2013 können die Kantone bei Bedarf die Zahl der Arztpraxen steuern und damit ebenfalls auf die Kosten einwirken. Parallel dazu wollen der Bundesrat und die Kantone gemeinsam die ärztliche Grundversorgung und die Zusammenarbeit der Fachpersonen im Gesundheitswesen verbessern. Zudem sollen die medizinischen Leistungen mit dem geplanten Zentrum für Qualität konsequent auf Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft werden. Der Bundesrat ist überzeugt, dass ein Wechsel vom bewährten System mit einer Vielzahl von Krankenkassen zu einer öffentlichen Krankenkasse mit grossen Nachteilen verbunden wäre. Der Übergang zu einem neuen, unerprobten System brächte während der Umstellungsphase Unsicherheiten und Mehrkosten für das Gesundheitswesen mit sich. Zudem würde der Anreiz wegfallen, unter dem Druck des Wettbewerbs innovative Modelle zu entwickeln. Und schliesslich könnten die Versicherten ihre Krankenkasse nicht mehr wechseln, wenn sie mit den Leistungen oder den Prämien ihrer bisherigen Kasse nicht zufrieden sind. Anstieg der Gesundheitskosten dämpfen Umstellung hätte grosse Nachteile Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» abzulehnen. 23

PP Postaufgabe Retouren an die Einwohnerkontrolle der Gemeinde Empfehlung an die Stimmberechtigten Bundesrat und Parlament empfehlen den Stimmberechtigten, am 28. September 2014 wie folgt zu stimmen: Nein zur Volksinitiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!» Nein zur Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» Redaktionsschluss: 25. Juni 2014 868002513 Weitere Informationen unter: www.admin.ch www.parlament.ch www.ch.ch Herausgegeben von der Bundeskanzlei